STOPP der Bevormundung, zurück zur Selbstverantwortung

Leserbrief

Der Lockdown war in der Startphase wohl nötig, um sich Luft und Zeit zu verschaffen, damit Informationen erhoben und die Lage eingeschätzt, als auch Massnahmen definiert werden konnten.

Nun wissen wir wesentlich mehr und man kann zusammenfassend statuieren, dass die Risikogruppen bekannt sind: Es sind vorwiegend ältere Mitbürger MIT gesundheitlichen Problemen. Die alle betreffende staatliche Bevormundung muss nun umgehend beendet werden und wieder der Eigenverantwortung weichen: Der Eigenverantwortung des Individuums, der Wirtschaft und allenfalls der bürgernahen Staatsebenen. Der künftig angerichtete Schaden steht in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen.

Nehmen wir das Beispiel der „Beizenöffnungsverordnung”: Kein Restaurationsbetrieb wird so auch nur ansatzweise wirtschaftlich überleben können, das ist pure Augenwischerei. Überlassen wir es den wirtschaftlichen Akteuren (Produzenten und Konsumenten), wie und was sie anbieten, resp. nutzen wollen – oder eben auch nicht. Die Schäden sind nicht nur monetärer Natur, auch Suizide, Konkurse, Arbeitsplatzverluste, Einschränkungen der Lebensqualität, angstgetriebene Unterlassungen, nicht verfügbare (ärztliche) Leistungen u.s.w. sind den möglichen vermiedenen Lebensjahrverlusten gegenüberzustellen.

Die Schweizer sind mündig genug, um mit der wiedererlangten Freiheit umgehen zu können.


Roland Lutz, Einsiedeln

Und plötzlich geht es!

Die Schweiz praktiziert während der herrschenden Corona-Krise mit unseren Nachbarland Italien das, was eigentlich immer Anwendung finden sollte: Die Einhaltung des Dubliner-Abkommens und Grenzkontrollen.

Die SVP fordert seit Jahren, dass das Dubliner-Abkommen zwingend einzuhalten sei. Dieses Abkommen regelt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. In der Regel gilt dasjenige Land als zuständig, in welchem eine Person das erste Mal mittels Fingerabdrücken oder einer anderen Form registriert worden ist. Auch Indizien wie Hotelrechnungen, Zugtickets, Bustickets etc. können ausreichen, um die Zuständigkeit eines Staates zu begründen. Und natürlich der unmittelbare Grenzübertritt – denn anlässlich eines Grenzübertritts kann einwandfrei bewiesen werden, dass der Asylbewerber aus einem Drittstaat stammt.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn ein Asylbewerber Familienmitglieder in der Schweiz hat, so kann er den Antrag stellen, dass die Zuständigkeit auf die Schweiz übergeht. Im Falle von Eritreern ist dies natürlich leicht möglich … Wenn der Antragssteller minderjährig ist (oder vorgibt, es zu sein) dann muss die Schweiz das Gesuch behandeln und abklären, in welchem Staat sich allenfalls Familienangehörige befinden.

Seit der Aufhebung der Grenzkontrollen war es in vielen Fällen nicht möglich, einen solchen Übertritt zweifelsfrei zu belegen. Dies auch deshalb, weil Italien es zumindest eine Zeit lang tunlichst vermied, Asylbewerber mittels Fingerabdrücken zu identifizieren. Denn mittels der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC kann zweifelsfrei belegt werden, in welchem ein Asylbewerber erstmals in ein Land eingereist ist – sofern er dann auch erfasst wird. Und so kann er auch in das Land rücküberstellt werden, aus welchem er in die Schweiz eingereist ist.

Auch die Wiedereinführung der Grenzkontrollen hat einen enormen Nutzen: In den ersten 2 Wochen konnten über 30‘000 Personen zurückgewiesen werden. Und natürlich gehen dank dieser Grenzkontrollen auch Leute ins Netz, welche wir sonst nie erwischt hätten. Für die Städte und Gemeinden entlang der französischen Grenze entstand zudem ein höchst angenehmer Nebeneffekt: Die vorher grassierende Kriminalität ging praktisch auf null zurück.

Aufgrund der Corona-Krise führten alle Länder wieder Grenzkontrollen ein. Auch wenn diese Grenzkontrollen aktuell natürlich dazu dienen, das weitere Einschleppen der Seuche zu verhindern – der Effekt wird nachhaltig sein und so mancher Staat wird sich überlegen müssen, ob die Kontrollen nicht doch sinnvoll waren.

Doch egal, was die anderen Staaten nach dem hoffentlich baldigen Ende dieser Krise machen: Für die Schweiz hat sich das bewahrheitet, was die SVP schon immer forderte: Das Bewachen und Kontrollieren der eigenen Landesgrenze ist für ein souveränes Land von grösstem Nutzen und somit unabdingbar!

Und es wäre nicht einzusehen, warum nach der Krise nicht möglich sein soll, was während der Krise möglich ist: Die Einhaltung des Dubliner Abkommens mit konsequenter Rückweisung von Asylbewerbern, welche aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen wollen – zum Wohle der Schweiz!


Andreas Glarner, Nationalrat, Oberwil-Lieli

SVP Kanton Schwyz erfreut über Wahlausgang

von Roland Lutz

Andreas Barraud, Herbert Huwiler und André Rüegsegger

Die SVP Kanton Schwyz nimmt erfreut vom Ausgang der Erneuerungswahlen für Regierung und Parlament Kenntnis. Mit Spitzenresultaten wurden die bisherigen Regierungsräte André Rüegsegger und Andreas Barraud wiedergewählt, dicht gefolgt vom Fraktionschef, Herbert Huwiler. Wir werten das als Quittung für die geleistete Arbeit und als Wertschätzung für das stete Engagement.

Sitze im Parlament gehalten

Wider den Prognosen konnte die Volkspartei auch die 33 Sitze im Kantonsrat konsolidieren und freut sich über die zahlreichen Neuzugänge. Das gute Abschneiden in der Parlamentswahl nach der Biproportionalen Divisormethode (Pukelsheim) relativiert auch die Kritik an der gegenseitigen Listung der Regierungsratskandidaten. Die gesteckten Ziele wurden somit vollumfänglich erreicht. Der Wählerschaft danken wir für das Vertrauen mit dem Versprechen uns auch künftig konsequent für den Mittelstand einzusetzen.

Roman Bürgi übernimmt SVP-Präsidium interimistisch

Medienmitteilung vom 26.03.2020

Roman Bürgi
Nach erfolgtem Rücktritt des bisherigen Kantonalparteipräsidenten Roland Lutz aus Einsiedeln per Ende März 2020 wird der bisherige Vizepräsident Roman Bürgi aus Goldau ad interim die Geschicke der SVP des Kantons Schwyz bis zur ordentlichen Generalversammlung führen.

Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Lage und der damit verbundenen Absage bzw. Verschiebung der Generalversammlung, konnte u.a. auch die Wahl des neuen Kantonalparteipräsidenten per Ende März 2020 nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden. Mit Beschluss der Geschäftsleitung übernimmt per April 2020 nun Vizepräsident und Kantonsrat Roman Bürgi aus Goldau das Zepter der Kantonalpartei vorübergehend bzw. solange, bis eine ordentliche Durchführung einer Generalversammlung mit Wahl eines neuen Kantonalparteipräsidenten erfolgen kann. Roman Bürgi ist selbstständiger Unternehmer, verheiratet und Vater einer Tochter. Er ist 51- jährig und hat bereits eine langjährige politische Karriere hinter sich. Seit 2012 sitzt er als Vertreter der Gemeinde Arth im Schwyzer Kantonsrat und engagiert sich dabei stark als Mitglied der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit. Gleichzeitig präsidiert er die Bürgerrechtskommission des Kantons Schwyz. Als Mitglied der Geschäftsleitung der SVP des Kantons Schwyz in der Funktion des Vizepräsidenten kennt er zudem die innerparteilichen Abläufe bestens. Regional verankert ist er ebenso in seiner Wohngemeinde, wo er das Amt als Vizepräsident der SVP Art-Oberarth-Goldau innehat.

Die Geschäftsleitung der SVP des Kantons Schwyz ist überzeugt davon, dass mit unserem bisherigen Vizepräsidenten Roman Bürgi in dieser ausserordentlichen Lage die bestmögliche Lösung für einen Übergangspräsidenten gefunden werden konnte. Mit Roman Bürgi als Präsident ad interim können die anfallenden Aufgaben und Geschäfte der Kantonalpartei – gemeinsam mit den bestehenden Geschäftsleitungsmitgliedern – in gewohnter Manier fortgeführt werden. An dieser Stelle bedankt sich die Geschäftsleitung der SVP des Kantons Schwyz schon jetzt bei Roman Bürgi für sein zusätzliches Engagement und verdankt gleichzeitig auch die langjährige Arbeit ihres bisherigen Kantonalparteipräsidenten Roland Lutz.

Für den 2. Wahlgang Regierungsratswahlen hat die SVP Kanton Schwyz die Stimmfreigabe beschlossen.


SVP Kanton Schwyz

Die SVP gratuliert, dankt und hilft

Die SVP konnte Schwyz-weit ihren Anteil im Kantons- und Regierungsrat halten. Das ist sehr erfreulich. In der Gemeinde betrug der Wähleranteil der SVP 33%. Das beste Resultat erhielt der bisherige Kantonsrat Roman Bürgi mit 1’198 Stimmen. Auch hervorragend gewählt wurde Heimgard Vollenweider mit 889 Stimmen. Die diesmal nicht gewählten 5 Kandidaten können ebenso auf ein gutes Ergebnis zurückschauen (641 bis 832 Stimmen). Wir gratulieren allen Gewählten in allen Parteien, bedanken uns bei unseren Kandidaten für ihr grosses Engagement und bedanken uns ausserdem für die vielen Stimmen aus der grossen SVP-Familie.

Bald geht es für die Gewählten (wieder) an die Arbeit für unseren tollen Kanton, der kürzlich von der Avenir Suisse in ihrem Freiheits-Ranking auf Platz 1 gesetzt wurde.

Petition «Aufrechterhaltung Buslinie Arth-Walchwil»

Wegen dem Coronavirus ist eine persönliche Abgabe der Unterschriften beim Staatssekretariat zurzeit nicht möglich. Diese Unterschriften gehen daher diese Woche als eingeschriebene Post an den Regierungsrat.

Hilfe

Unser Hilfe-Angebot von letzter Woche hat zu vielen positiven Rückmeldungen geführt. Motto: Endlich eine Partei, die sich tatkräftig einsetzt und nicht nur leere Worte verbreitet. Nach wie vor gilt: Falls Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt mit einem unseren gut vernetzten Vorstandsmitgliedern auf und wir versuchen, unbürokratisch und zeitnah zu helfen.

v. l. n. r.: Heimgard Vollenweider, Tony Ulrich, Roman Bürgi, René Ulrich, Beatrice Frei-Inderbitzin, Philippe Szymkowiak und Manuela Jäggi.