Ab Januar legt das Wahlkampf-Team der SVP los – zum Wohle unseres Landes

Medienmitteilung

Einen weiteren Links-Rutsch darf es 2023 nicht mehr geben. Die SVP ist bereit für die Wahlen 2023: Das Wahlkampfteam um Wahlkampfleiter Marcel Dettling nimmt ab Januar die Arbeit zum Wohle der Schweiz auf.

Bei den Eidgenössischen Wahlen 2019 konnte links-grün über 20 Sitze gewinnen. Noch einmal 10-15 Sitze und das Parlament kippt komplett nach links – mit verheerenden Folgen für unser Land. Die Linken wollen die Wirtschaft und damit Arbeitsplätze zerstören. Sie fordern die Einführung der 35-Stundenwoche, eine 24-wöchige bezahlte Elternzeit, offene Grenzen für illegale Migranten inklusive lebenslanger staatlicher Vollversorgung. Mit dem anvisierten schrittweisen EU-Beitritt geben sie die Schweiz in die Abhängigkeit der Brüsseler Bürokraten. Die linken Bevormunder wollen staatliche Restriktionen beim Fleisch- und Zuckerkonsum, Tempo-30-Zonen-Städte, ein Verbot von Verbrennungsmotoren, massiv höhere Benzin- und Heizölpreise, ganz zu schweigen von genderneutralen Toiletten und Strassensignalisationen. Die Rechnung für diesen Irrweg muss die hart arbeitende Bevölkerung mit steigenden Steuern, Gebühren und Abgaben bezahlen.

Corona-Politik zeigt, was der Schweiz bei einer links-grünen Mehrheit droht

Einen Vorgeschmack darauf, was eine links-grüne Parlamentsmehrheit bedeuten würde, haben wir auch während der Corona-Pandemie erlebt: Links-grün hat das Geld mit vollen Händen ausgegeben, die Staatsverschuldung ist massiv gestiegen und der Föderalismus sowie Persönlichkeitsrechte werden mit Füssen getreten. Die Corona-Politik der Linken gibt einen Vorgeschmack auf ihre Klima- und Bevormunderpolitik mit diktatorischen Zügen – der Zweck heiligt die Mittel.

Deshalb gilt es bei den Wahlen 2023 einen weiteren Links-Rutsch zu verhindern. Die SVP nimmt dies sehr ernst und ist bereit, diesen Kampf zu führen. «Linke und Grüne wollen die Schweiz kaputt regieren», sagt Wahlkampfleiter Marcel Dettling. «Die SVP ist die einzige Partei, die sich konsequent für den Mittelstand, für tiefe Steuern, für weniger Bürokratie, für einen starken Werkplatz Schweiz und für mehr Freiheit in Sicherheit einsetzt.»

Das Wahlkampf-Team der SVP Schweiz ist bereit und macht sich ab Anfang Januar an die Arbeit. Das Team setzt sich wie folgt zusammen:

Marcel Dettling Nationalrat SZ Wahlkampfleiter und Zuständiger Zentralschweiz und ZH
Sandra Sollberger Nationalrätin BL Zuständige Nord-West-Schweiz (BS, BL, SO, AG, BE)
Marco Chiesa Ständerat TI Zuständiger Romandie und Tessin
Manuel Strupler Nationalrat TG Zuständiger Ostschweiz


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/ab-januar-legt-das-wahlkampf-team-der-svp-los/

Terminhinweis: Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz vom 17.01.2022

EINLADUNG
zur
Parteiversammlung
vom
Montag, 17. Januar 2022, 20.00 Uhr
im
Corona bedingt findet die Versammlung per ZOOM-Meeting statt

(Samuel Lütolf 079 771 96 69 / samuel.luetolf@svp-sz.ch
Politischer Sekretär
www.svp-sz.ch)

Liebe Parteifreunde und Gäste

Gerne laden wir Sie zu unserer kantonalen Parteiversammlung zwecks Parolenfassung für die eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Februar 2022 ein.

Bund

  • Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschen- versuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
  • Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
  • Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
  • Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und auf Ihre Teilnahme.

Steinen, 30. Dezember 2021

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Kantonalpräsident Roman Bürgi
Kantonalsekretär Samuel Lütolf

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung und Begrüssung
KR Roman Bürgi, Goldau / Präsident SVP Kanton Schwyz

20.15 Uhr
Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
Referent: Marcel Dettling, Nationalrat, Oberiberg
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

20.35 Uhr
Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
Referent: noch offen
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

20.55 Uhr
Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
Referent: Thomas Haas, Fraktionspräsident, Lachen
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.15 Uhr
Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Referent: Samuel Lütolf, Kantonsrat, Küssnacht
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.35 Uhr
Diverses / Fragen

21.45 Uhr
Ende der Versammlung

Einladung

Die SVP lehnt die flächendeckende Einführung von 2G ab

Medienmitteilung

Die 2G-Regel ist willkürlich, hilft nicht, ist diskriminierend und dient nur als Vorstufe zum Impfzwang für alle!

Nun tritt ein, was die SVP befürchtet hat: Knapp zwei Wochen nach der Abstimmung über das Covid-Gesetz will der Bundesrat mit der 2G-Regel die Vorstufe zum allgemeinen Impfzwang einführen. Verantwortlich dafür sind die anderen Parteien – sie haben im Parlament gegen den Willen der SVP die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Statt endlich die Risikogruppen effizient zu schützen, drangsaliert und diskriminiert die Mitte-Links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament lieber die ganze Bevölkerung.

Es überrascht nicht, dass die Mitte-Links-Mehrheit des Bundesrates das Ja zum Covid-Gesetz vom 28. November nun als Freipass für weitere, willkürliche Corona-Verschärfungen nutzen will. Den Entscheid, die 2-G-Regel flächendeckend einzuführen, verurteilt die SVP aufs Schärfste. Zum einen, weil dies nichts anderes ist als die Vorstufe zur Impfpflicht für alle. Zum andern ist 2G im Kampf gegen das Virus nicht zielführend, weil sich auch Geimpfte mit dem Virus anstecken und dieses weitergeben können. Die 2G-Regelung bringt nichts als Scheinsicherheit und noch mehr Diskriminierung für all jene, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Die Verantwortung für diese tiefe Spaltung unserer Gesellschaft tragen SP, Grüne, FDP, GLP und die Mitte. Sie haben am 2. Dezember im Nationalrat – gegen den Willen der SVP – den Passus im Covid-Gesetz abgelehnt, der dem Bundesrat die Einführung von 2G untersagt hätte (Antrag von Nationalrat Thomas de Courten zu Art. 1a Abs. 1ter).

Ein Blick auf die Statistik zeigt, wie unverhältnismässig die Corona-Politik des Bundesrates ist: Inzwischen beträgt der Anteil der geimpften Personen an der impffähigen Bevölkerung über 75 %, gleichzeitig wächst die Gruppe der Genesenen. Zwar sind die Infektionszahlen derzeit höher als Ende Oktober 2020, davon betroffen ist jedoch vor allem die junge Bevölkerung, für die das Virus in der Regel nicht gefährlich ist. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass die Jungen nun erneut stark eingeschränkt werden sollen.

Am stärksten vom Virus betroffen ist nach wie vor die ältere Bevölkerung: 45 % der Todesfälle sind in Altersheimen aufgetreten, das Medianalter der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. 98 % aller Covid-Verstorbenen hatten mindestens eine Vorerkrankung. Die SVP fordert seit März 2020, dass die Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, endlich effizient geschützt werden. Bis heute haben Gesundheitsvorsteher Alain Berset und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hier jämmerlich versagt.

Dasselbe gilt für die Kapazitäten in unseren Spitälern. Bis heute wurde nichts unternommen, um die Lage im Gesundheitswesen zu verbessern. Im Gegenteil: Bundesrat und BAG nehmen es widerspruchslos hin, dass heute weniger Intensiv-Personal und damit Betten zur Verfügung stehen als zu Beginn der Pandemie. Heute ist die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten nur noch halb so hoch wie während der ersten und zweiten Welle, trotzdem will man der Bevölkerung weismachen, dass unser jährlich über 80-Milliarden-Franken verschlingendes Gesundheitssystem nicht in der Lage ist, damit umzugehen. Alain Berset sagte dazu am Dienstag im Parlament: «Wir verfügen nicht über die Kenntnisse, die Informationen und Statistiken, um das (die Aufstockung der Kapazitäten in den Spitälern) wirklich glaubwürdig tun zu können.» Die NZZ kritisiert zu Recht: «Ein Gesundheitsminister, der nach bald zwei Jahren Pandemie nicht genau weiss, was in den Spitälern tatsächlich läuft?» Angesichts dieses Versagens ist es nicht mehr zu rechtfertigen, dass der Bundesrat an der besonderen Lage festhält, denn die sonst zuständigen Kantone sind offensichtlich besser gerüstet.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/die-svp-lehnt-die-flaechendeckende-einfuehrung-von-2g-ab/

Die anderen Parteien tragen die Verantwortung für die Spaltung der Gesellschaft

Medienmitteilung

28. November 2021

Die SVP nimmt das Ja des Stimmvolks zum verschärften Covid-19-Gesetz mit Bedauern zur Kenntnis. Die Spaltung der Gesellschaft und die Missachtung des Rechtsstaats dürfen jetzt nicht noch weitergetrieben werden. Sonst droht sozialer Unfriede mit unabsehbaren Konsequenzen.

Die SVP stellt klar: Das Ja zum Covid-19-Gesetz darf kein Freipass sein für weitere Verschärfungen der Corona-Massnahmen. Die Erosion des Rechtsstaats muss gestoppt werden. Der Bundesrat und die anderen Parteien tragen mit ihrer unverhältnismässigen, willkürlichen und diskriminierenden Coronapolitik die Verantwortung für die Spaltung der Gesellschaft. Eine starke Minderheit von über 1,3 Millonen Schweizerinnen und Schweizern lehnte das Covid-19-Gesetz ab. Diese besorgten Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht länger vor den Kopf gestossen und ausgegrenzt werden, sonst ist der soziale Friede ernsthaft gefährdet.

Die SVP hat in diesem Sinne von Anfang an eine konsistente und effiziente Strategie verfolgt: Die Risikogruppen müssen geschützt werden, ohne dass die Freiheit von Gesellschaft und Wirtschaft beschnitten wird. Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind hier in der Pflicht: Sie müssen endlich effizient dafür sorgen, dass Menschen über 65 und Vorerkrankte geschützt sind. Der Bund hat hier versagt: Die willkürlichen und nicht-evidenzbasierten Massnahmen des Chaos-Krisenmanagements von SP-Bundesrat Alain Berset haben nicht nur ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlt, sondern das Vertrauen in die Politik erschüttert und die Gesellschaft tief gespalten. Darum fordert die SVP mit Nachdruck:

  • Es darf kein 2G geben.
  • Ein Impfobligatorium kommt nicht infrage.
  • Kein Durchimpfen der Kinder. Der Körper gehört nicht dem Staat, jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Der Bund muss einsehen, dass das Zertifikat eine Scheinsicherheit darstellt, weil die Schutzwirkung der Impfung vor Ansteckung nach vier bis 7 Monaten gegen Null tendiert. Zudem muss der Bund dies endlich auch klar kommunizieren.
  • Tests müssen wieder gratis sein. Die zahllosen Impfdurchbrüche belegen, dass nur das Testen Sicherheit gewährt.
  • Im Schweizer Rechtsstaat darf es keine Entlassungen und Aussperrungen geben aufgrund des Impfstatus oder von 2G.
  • Der Bundesrat darf die Fehler von 2020 nicht wiederholen und muss zwingend den Grenzschutz verstärken. Zumal die neue, in Südafrika entdeckte Virus-Variante bereits in mehreren europäischen Ländern und auch in unserem Nachbarland Italien nachgewiesen wurde. Täglich kommen unzählige Grenzgänger, Reisende und Illegale in die Schweiz. Gleichzeitig dürfen Schweizer ohne Zertifikat nicht einmal mehr einen Kaffee trinken gehen.

Pflegeinitiative: Rasch umsetzbare Lösung wird verschleppt

Die SVP bedauert das Ja zur Pflegeinitiative. Diese ist ein Katalog teils lobenswerter Absichten, deren Umsetzung jedoch ebenso unklar wie unabsehbar ist. Der Gegenvorschlag wäre konkreter und unmittelbar anwendbar gewesen. Statt dass wir das Problem an der Wurzel packen, verstreicht nun wertvolle Zeit, bis sich überhaupt etwas bewegt.

Richterwahl weiterhin unter demokratischer Kontrolle

Die populistischen Argumente der Initianten haben nicht verfangen. Bei Annahme der Initiative wäre die Wahl der höchsten Richter zur Landeslotterie verkommen. Dank dem Volks-Nein bleibt die demokratische Kontrolle des Bundesgerichts gewahrt. Die abgehobene Richterkaste bekommt nicht noch mehr Macht. Die SVP ist erfreut darüber, dass die gefährliche Entwicklung zu einem elitären Richterstaat gestoppt werden konnte. Doch Wachsamkeit bleibt weiterhin Bürgerpflicht.

Erfolg im Kanton Freiburg

Die SVP nimmt die Wahl von Philippe Demierre in die Freiburger Kantonsregierung erfreut zur Kenntnis. «Wir begrüssen die Wahl von Philippe Demierre in den Staatsrat und wünschen ihm viel Erfolg bei seiner Arbeit», sagt Parteipräsident Marco Chiesa. «Mit Philippe Demierre erhält der Kanton Freiburg ein kompetentes Regierungsmitglied, das sich mit Engagement und Herzblut für die Bevölkerung einsetzen wird.»


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/verantwortung-fuer-die-spaltung-der-gesellschaft/

Vernehmlassungsantwort der SVP Kt. SZ zur Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen

Departement des Innern
Frau Landammann
Petra Steimen-Rickenbacher
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2160
6431 Schwyz

elektronisch an: di@sz.ch

Vorderthal, den 28.11.2021

Teilrevision Gesetz über soziale Einrichtungen:
Neuregelung Kostentragung bei stationären und ambulanten Kindsschutzmass- nahmen | Vernehmlassungsantwort

Sehr geehrte Frau Landammann
Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in oben erwähnter Angelegenheit.

Grundsätzliche Anmerkungen:

Die SVP des Kantons Schwyz und insbesondere deren Kantonsratsfraktion beurteilt das Wirken und Handeln der KESB – speziell was die Finanzen angeht – nach wie vor kritisch. Einzelne Fälle, welche medial und landesweit immer wieder für blankes Erstaunen sorgen, tragen nicht gerade dazu bei, dass die KESB an Vertrauen, Glaubwürdigkeit und an Akzeptanz innerhalb der Bevölke- rung hinzugewinnt – ganz im Gegenteil. Dahingehend wäre zu wünschen und aus Sicht der Steu- erzahler auch zu erwarten, dass die durch die KESB angeordneten und verfügten Entscheide samt Massnahmen vermehrt dem Prinzip des „Kosten-Nutzen-Verhältnisses“ unterzieht.

Weiter gilt es aus Sicht der SVP zu berücksichtigen:

  • Die angeordneten Massnahmen müssen auf deren Wirksamkeit hin auch laufend bzw. vermehrt überprüft werden. Gegebenenfalls gilt es auch korrigierend einzuwirken – not- falls auch mit Abbruch der Übung!
  • Es muss eine diesbezügliche Kostenobergrenze für sämtliche zu treffenden Massnahmen samt Folgekosten festgelegt werden (Stichwort: KESB-Fall einer Familie aus der Gemeinde Schübelbach von über Fr. 600`000.-!). Dahingehend sollte der Kanton bzw. das Departe- ment des Innern auch beim Bund vorstellig werden – da ansonsten die Kosten über die Jahre völlig aus dem Ruder laufen. Anstoss dazu geben könnte die Schweizerische Konfe- renz der kantonalen Gesundheitsdirektoren mit Druck auf den Bund bzw. das Eidgenössi- sche Parlament.

Mit der vorliegenden Teilrevision entsteht eine reine Kostenverlagerung – hin zum Kanton. An- statt die Ursache wird einmal mehr das Symptom (steigende Soziallasten infolge KESB-Fälle in den Gemeinden) bekämpft. Die Kosten bleiben bestehen! Dies und weitere kritische Anmerkun- gen und Überlegungen dazu hat denn auch die Mehrheit der SVP-Kantonsratsfraktion an der De- batte vom 5. Februar 2020 zum Ausdruck gebracht.

Entgegen der mehrheitlich ablehnenden Haltung der SVP-Fraktion wurde die Motion M 11/19 „Fairer Kostenverteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die KESB“ ange- nommen und als erheblich erklärt. Dies gilt es letztlich auch von Seiten der SVP zu akzeptieren – zumal in der Öffentlichkeit und in den Gemeinden das „Kostenverlagerungsprinzip“ hin zum Kan- ton im sozialen Bereich populär erscheint. So wurde auch die Kostenverlagerung und das Gesetz über Ergänzungsleistungen an der Volksabstimmung vom 26. September 2021 überdeutlich gut- geheissen. Anzumerken gilt hier auch die zukünftige Anpassung des innerkantonalen Finanzaus- gleichs. Hierbei sollen Gemeinden mit sogenannten Zentrumslasten (u.a. auch im Sozialbereich) spürbar entlastet werden.

Nebst den genannten kritischen Anmerkungen und Überlegungen erhofft sich die SVP aber durchaus auch eine positive Entwicklung aus der vorliegenden Teilrevision heraus. So hat der Kanton in Zukunft mehr Einsicht und Überblick über die Kosten, welche bei der KESB anfallen. Entsprechend soll dadurch auch seine Kontrollfunktion gestärkt werden. Dies gilt es – soweit möglich – aber auch zu nutzen!

Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen gemäss Synopse zur Vernehmlassungsvorlage:

Die SVP hat zu den einzelnen Paragraphen gemäss vorliegender Synopse keine inhaltlichen An- passungen, Änderungen und Ergänzungen vorzubringen. Die SVP kann der vorliegenden Teilrevi- sion grundsätzlich zustimmen – hält aber fest:

  • Dass eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons, welche über die vorgeschlagenen 50 Prozent hinausgeht bzw. hinausgehen sollte, von Seiten der SVP nicht unterstützt wird.

Abschliessende Fragen:

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision bitten wir um Klärung und Beantwortung folgender Fragen:

  • Gemäss erläuterndem Bericht auf Seite 12 unter 6.2 „Personelle Auswirkungen“ gibt es nur wage Ausführungen bzw. keine konkreten Angaben, was die Vorlage in personeller Hinsicht für Auswirkungen für den Kanton haben wird.
    Ist es wirklich nicht möglich, diese durchaus überschaubare und in unseren Augen mar- ginale Mehrbelastung auf bestehende Mitarbeiter innerhalb des Departements zu über- tragen – ohne dabei gleich Pensen erhöhen oder gar neue Stellen schaffen zu müssen?
  • Hat sich der Kanton bereits Überlegungen gemacht, wie man innerkantonale Sozialein- richtungen für KESB-Fälle den ausserkantonalen Sozialeinrichtungen vorziehen kann – konkret: Die „Wertschöpfung“ im Kanton halten, verstärken, in diesem Bereich ja gar ausbauen könnte?

Für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen richten wir dem Departement des Innern unse- ren Dank aus und hoffen auf eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

Freundliche Grüsse
SVP Kanton Schwyz

Kantonsrat Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Arbeitsgruppenleiter
„Gesundheit und Soziale Sicherheit“

Kantonsrat Roman Bürgi, Goldau
SVP-Kantonalparteipräsident

Vernehmlassungsantwort

Einladung zur ao. Generalversammlung 2021

EINLADUNG
zur
ao. Generalversammlung 2021

Donnerstag, 09. Dezember 2021, 20.00 Uhr

Die Sitzung findet online via Zoom statt.

Bitte anmelden unter svp-sz.ch/gv2021.

(079 717 97 01 Roman Bürgi)

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung durch den Parteipräsidenten Roman Bürgi, Goldau

20.15 Uhr
ao. Generalversammlung 2021

  1. Begrüssung
  2. Wahl von Stimmenzählern
  3. Protokoll Generalversammlung vom 01.07.2021
  4. Budget 2021
  5. Bericht der Kontrollstelle zum Budget 2021
  6. Wahlkommission der Wahlen 2022/2023
  7. Terminkalender 2022
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich spätestens 5 Tage vor der Versammlung, bis am 01. Dezember 2021 bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 17.11.2021

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Präsident Roman Bürgi
Sekretär Sämi Lütolf

Nein zum Impfzwang und zum Angriff auf unsere Kinder

Medienmitteilung

Offensichtlich spart sich der Bundesrat die Verschärfung der Corona-Massnahmen für nach der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz auf. Die SVP weist weitere Verschärfungen bei den Corona-Massnahmen entschieden zurück: Sie wird auch nach dem 28. November 2G, ein Impfobligatorium und das Durchimpfen von Minderjährigen bekämpfen. Weil die Wirksamkeit der Impfstoffe punkto Ansteckungsschutz nach einigen Monaten massiv nachlässt, machen aus Sicht der SVP einzig vermehrte Tests epidemiologisch Sinn. Die Tests müssen wieder gratis werden. Zum Schutz der Risikogruppen braucht es ausserdem mehr Tests in Spitälern und Pflegeeinrichtungen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Corona-Massnahmen erst nach der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz wieder verschärfen will. Die SVP lehnt weitere Corona-Verschärfungen klar ab. Auch die Pläne von Kantonen, die Freiheits- und Grundrechte weiter einzuschränken, sind nicht zielführend. Sämtliche Massnahmen müssen verhältnismässig, vernünftig und wirksam sein.

Auf dieser Basis verfolgt die SVP seit Beginn der Pandemie eine glasklare Strategie: Die Risikogruppen müssen geschützt werden, ohne dass die Freiheit von Gesellschaft und Wirtschaft unnötig und willkürlich beschnitten wird. Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind hier in der Pflicht: Sie müssen endlich effizient dafür sorgen, dass Menschen über 65 geschützt sind. Insbesondere in Pflegeinstitutionen sind mehr Tests angebracht. Angesichts der Tatsache, dass die Impfstoffe nach wenigen Monaten nicht mehr vor der Ansteckung mit dem Virus schützen, bieten Tests mehr Sicherheit als ein Zertifikat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat noch immer nicht in aller Deutlichkeit dazu Stellung nimmt, dass die Schutzwirkung vor Ansteckungen – je nach Impfstoff – viel schneller und stärker nachlässt als angenommen. Der Bundesrat muss hier endlich klar kommunizieren.

Der Bund hat in diesem zentralen Bereich versagt: Die Impfstrategie muss gezielt ältere Menschen und Vorerkrankte ansprechen, auch bei der sogenannten Booster-Impfung. Statt für ihre Sicherheit zu sorgen, gibt der Bund lieber Millionen von Franken für Propagandakonzerte vor leeren Rängen aus, bei denen sich ausgewählte Staatskünstler eine goldene Nase verdienen.

Nein zur Impflicht

Die willkürlichen und nicht-evidenzbasierten Massnahmen des Chaos-Krisenmanagements von SP-Bundesrat Alain Berset haben nicht nur ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlt, sondern das Vertrauen in die Politik erschüttert und die Gesellschaft tief gespalten. Darum fordert die SVP mit Nachdruck:

  • Es darf kein 2G geben.
  • Ein Impfobligatorium kommt nicht infrage.
  • Kein Durchimpfen der Kinder. Der Körper gehört nicht dem Staat, jeder und jede hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Der Bund muss endlich eingestehen, dass das Zertifikat eine Scheinsicherheit darstellt, weil die Schutzwirkung der Impfung vor Ansteckung nach vier bis 7 Monaten gegen Null tendiert.
  • Tests müssen wieder gratis sein. Die zahllosen Impfdurchbrüche belegen, dass nur das Testen Sicherheit gewährt.
  • Im Schweizer Rechtsstaat darf es keine Entlassungen und Aussperrungen geben aufgrund des Impfstatus oder von 2G.
  • Der Grenzschutz muss verstärkt werden. Zurzeit kommen täglich Grenzgänger und Illegale in die Schweiz – letztere tauchen zudem unter. Gleichzeitig dürfen Schweizer ohne Zertifikat nicht einmal mehr einen Kaffee trinken gehen.

Fazit: Die SVP lehnt die Zwangsimpfung von Kindern, die Impfpflicht für alle sowie ein Arbeitsverbot für Ungeimpfte entschieden ab. Um die Krise endlich effizient zu bewältigen, fordert die SVP die Aufstockung der Intensivplätze und eine Ausbildungsoffensive für das nötige Personal (statt, wie absurderweise geschehen, während der Pandemie die Kapazitäten abzubauen). Die Restriktionen für die kaum von Corona betroffene Bevölkerung sind aufzuheben.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/nein-zum-impfzwang-und-zum-angriff-auf-unsere-kinder/

SVP will Regulierungskosten senken

Von Thomas Haas, Kantonsrat, Lachen

Am letzten Mittwoch hat der Schwyzer Kantonsrat ein SVP-Postulat erheblich erklärt, welches unsere Schwyzer KMU und unsere Bürger vor übermässigen Regulierungskosten schützen will. Konkret fordert die SVP eine sogenannte Regulierungskostenbremse. Das bedeutet, dass die Regierung neu bei jeder Vorlage ausweisen muss, welche Kosten der Wirtschaft und dem Bürger durch die neue Vorschrift aufgebürdet werden. Falls eine gewisse Kostengrenze überschritten wird oder eine genügend grosse Anzahl von Bürgern oder KMU betroffen sind, soll eine erhöhte Anforderung an das Abstimmungsmehr im Kantonsrat gestellt werden (so wie wir dies von der Schuldenbremse kennen). Es sollte meines Erachtens selbstverständlich sein, dass wir als Gesetzgeber die Folgekosten unserer Regulierungen ausweisen. Die KMU-freundlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus FDP und SVP haben dem Postulat gemeinsam zum Durchbruch verholfen. Dagegen wehrten sich praktisch geschlossen die Mitte, glp und SP – obschon sie sich selber gerne als «KMU-freundlich» bezeichnen. Sie fürchten vor allem um ihre Stimmkraft bei der Heraufsetzung des Abstimmungsmehrs. Aber wie hat ein Kantonsratskollege gesagt: «Vor Politiker muss man sich in Acht nehmen. Wir müssen uns vor dem Regulierungswahn schützen.» Treffender kann man es nicht mehr formulieren.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/partei/editorials/svp-will-regulierungskosten-senken/

SVP will Steuersenkung von 30 Prozent

Medienmitteilung

Der Schwyzer Finanzhaushalt ist dank der bürgerlichen Finanzpolitik ausgezeichnet aufgestellt. Namentlich die hohe Eigenkapitalquote und der grosse Überschuss im Jahr 2021 erlauben definitiv eine signifikante Senkung des Steuerfusses. Der Vorschlag der Regierung einer Senkung von 20% ist aus Sicht der SVP zu wenig. Die Analyse der SVP ergibt eine optimale Senkung von 30% einer Einheit.

Neben der Forderung der Regierung für eine Steuersenkung von 20% stehen weitere Vorschläge für Steuersenkungen von bis zu 40% im Raum. Für die SVP ist klar: Der Kanton soll dem Bürger und den KMU nicht mehr Steuern entziehen als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Angesichts des Eigenkapitals von fast CHF 700 Mio. und dem budgetierten Überschuss von CHF 80 Mio. im Jahr 2022 ist eine weitergehende Senkung des Steuerfusses als die vom Regierungsrat beantragten 20% angezeigt. Die Analyse hat nun gezeigt, dass eine Steuersenkung von knapp über 30% je Einheit optimal wäre.

Einmal mehr stellt sich aber heraus, dass der Hund beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) begraben ist, denn der Kanton Schwyz stösst bei den Vermögenssteuern an dessen natürliche Untergrenze. Die sogenannte Grenzabschöpfungsrate liegt bei einer Steuerfuss-Senkung von 30% bei 97.33%. D.h. eine höhere Steuerfuss-Senkung würde dazu führen, dass der Kanton auf neu zugezogene Vermögen mehr in den NFA abliefern müsste als er an Steuern einnimmt. Hier zeigen sich die negativen Folgen des NFA deutlich. Die SVP Kanton Schwyz hat bereits bei der Abstimmung im Jahr 2014 eindringlich davor gewarnt. Die Plünderung der Schwyzer Staatskasse durch Bundesbern wird immer unerträglicher. Wir tragen Sorge zu Finanzhaushalt und schaffen attraktive Konditionen für die Bevölkerung, dies währenddessen andere Kantone und allen voran deren linksgrün dominierten Städte das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster werfen. In Zukunft sind deshalb Lösungen gefragt, um aus dieser «Geiselhaft» des NFA auszubrechen.

Die SVP wird den Antrag für eine 30-Prozentige Steuersenkung in der Kantonsratsdebatte als Kompromisslösung einbringen. SVP-Fraktionspräsident Thomas Haas, Lachen, sagt dazu: «Da eine Steuersenkung von 40% dazu führen würde, dass Bürger und KMU neue Vermögen im Kanton Schwyz quersubventionieren müssten, beantragt die SVP dem Kantonsrat eine Senkung um 30% bzw. einen Steuerfuss von 120%. Dies führt zu einer allgemeinen signifikanten und spürbaren steuerlichen Entlastung der Bürger im Kanton Schwyz.»

Leistung lohnt sich nicht mehr

In den Sümpfen von Bern – Episode 165

«Muesch hert schaffe, denn chasch dr au öpis leiste!» So hat man früher die Menschen zur Leistung ermuntert. Doch stimmt das im heutigen Leben überhaupt noch? Umfragen zeigen, dass zwei von drei Befragten nicht mehr daran glauben, dass sich Leistung wirklich lohnt. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.