Abstimmung 15. Mai 2022

Bund

  • NEIN zur Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) (BBl 2021 2326);

    Bereits heute wird das heimische Filmschaffen jährlich mit 130 Mio. aus Steuern und Gebühren gestützt. Jetzt erhofft sich die Branche – je nach Quelle – noch weitere 18 – 30 Mio. pro Jahr aus der „Lex Netflix“. Aus Sicht der Konsumenten ist das eine unnötige Bevormundung.
  • NEIN zur Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) (BBl 2021 2328);

    Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende, welche jeden Bürger automatisch zum Organspender machen will – es sei denn, man erklärt, dass man das nicht möchte – ist aus freiheitlichen Gründen abzulehnen. Wenn nicht mehr das proaktive Einverständnis gefordert ist, laufen wir Gefahr, das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit aufzugeben.
  • JA zum Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2021 2333).
    Der Ausstieg aus dem Frontex- Abkommen hätte lange Wartezeiten und Staus an den Grenzübergängen zur Folge und auch die wirtschaftlichen Folgen wären weitreichend. Deshalb empfehlen wir, trotz Vorbehalten, die JA-Parole.

Gemeinde

  • JA zum Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau
    Trakdandum 7 zur Gemeindeversammlung vom 20. April 2022

    Im bereits überbauten Gebiet an prominenter Lage beim Bahnhof Arth-Goldau ist die Innenentwicklung der betroffenen Parzellen an der Centralstrasse sinnvoll. Die nötige Infrastruktur für die Erschliessung des Bauzonengebietes ist bereits vorhanden. Wir empfehlen die JA–Parole zur geplanten Umzonung.

  • NEIN zur Verwaltungsreform 2022 – Genehmigung der Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung (PBVO)
    Trakdandum 8 zur Gemeindeversammlung vom 20. April 2022

    Die SVP hat sich bereits letztes Jahr bei zwei Vernehmlassungen kritisch gegenüber der neuen Einsetzung einer Verwaltungsleitung geäussert. In seiner Abstimmungsempfehlung führt der Gemeinderat an, dass die Einführung des Verwaltungsleitungsmodells zu einer verbesserten Effizienz in der Gemeindeverwaltung führe, gleichzeitig soll sie den Gemeinderat zeitlich entlasten und dabei keine finanziellen nachteilige Auswirkungen zu erwarten seien. Neu würde der Gemeindeschreiber, also der Verwaltungsleiter, die Abteilungsleiter personell und administrativ führen. Die Verwaltungsleitung, bestehend aus den Abteilungsleitern und dem Gemeindeschreiber als Vorsteher wäre für fachliche und operative Führungsaufgaben zuständig. Aktuell ist der jeweilige Gemeinderat zuständig und würde diese Verantwortung der Verwaltung übertragen und könnte somit zeitlich entlastet werden. Hier vertritt die SVP die Meinung, wer sich als Gemeinderat von der Bevölkerung wählen lässt, sollte sich bewusst sein, wie gross sein Engagement in diesem Amt sein wird. Eine Verwaltung die sich selbst verwaltet und dabei auch noch effizienter arbeitet und dies ohne zusätzliche personelle Aufstockung – ist schlicht Wunschdenken. Gemeinderäte kennen die Anliegen der Bevölkerung besser als eine Verwaltungsleitung, zumal aktuell nur zwei Abteilungsleiter in der Gemeinde Arth wohnen und verwurzelt sind.