Einladung zur ao. Generalversammlung 2024

EINLADUNG
zur
ao. Generalversammlung

Donnerstag, 12. Dezember 2024, 20.00 Uhr

Hotel Drei Könige
Paracelsuspark 1
8840 Einsiedeln

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung durch den Parteipräsidenten Roman Bürgi, Goldau

20.15 Uhr
ao. Generalversammlung 2024

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Protokoll Generalversammlung vom 12. März 2024
  4. Budget 2025
  5. Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Budget 2025
  6. Terminkalender 2025
  7. Parteiprogramm 2025 – 2029
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich spätestens 5 Tage vor der Versammlung, bis am 5. Dezember 2024 bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 6.11.2024

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Präsident Roman Bürgi
Sekretär Samuel Lütolf

Einladung

Bundesasylzentren: Chance oder Gefahr für eine Gemeinde?

Podiumsdiskussion der SVP Arth-Oberarth-Goldau

Freitag, 8. November, Beginn 19 Uhr
Türöffnung 18.30 Uhr
Aula Zwygarten Arth

Gäste:
– Staatssekretärin Christine Schraner Burgener, Vorsteherin SEM
– Nationalrat Roman Bürgi

Moderation:
Dr. Jürg Auf der Maur, Chefreporter Politik «Bote der Urschweiz»

Staatssekretärin Christine Schraner Burgener debattiert als Vorsteherin des SEM
mit SVP-Nationalrat Roman Bürgi.

Kommen Sie vorbei und informieren sich aus erster Hand über die Chancen und Gefahren eines Bundesasvlzentrums für die betroffene Standort-Gemeinde.

4 x JA und die BAZ-Initiative steht

Sattel, 21. Oktober 2024 – Die SVP des Kantons Schwyz zeigt sich entschlossen: In Rekordzeit von nur rund 3 Wochen konnten bereits über 2’000 Unterschriften für die kantonale Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz» gesammelt werden. An der Parteiversammlung im Sattel verkündete Kantonalpräsident Roman Bürgi stolz den Erfolg und rief zur raschen Einreichung der letzten Unterschriftenbögen auf. Im Anschluss befassten sich die Parteimitglieder mit den vier Bundesvorlagen vom 24. November. Mit klaren Argumenten für Rechtssicherheit im Mietrecht, eine effizientere Verkehrsinfrastruktur und eine gerechtere Gesundheitsfinanzierung sprach sich die SVP Schwyz einstimmig für ein JA zu allen Vorlagen aus.

Die Redner an der Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz v.l.n.r.:
SVP-Kantonsrat Dr. med. Daniel Burger, Altendorf; SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf, Küssnacht; SVP-Nationalrat Roman Bürgi, Goldau; SVP-Kantonsrat Daniel Kälin, Einsiedeln (es fehlt Grünen-Nationalrat Michael Töngi, Kriens LU).

Die SVP Kanton Schwyz versammelte sich am Montag zur kantonalen Parteiversammlung im Sattel und präsentierte sich kämpferisch: Bereits nach rund drei Wochen Sammelzeit sind die 2’000 nötigen Unterschriften für die kantonale Volksinitiative «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz» zusammen! Kantonalpräsident und Nationalrat Roman Bürgi verkündete die frohe Nachricht und forderte dazu auf, die letzten Unterschriftenbögen rasch einzusenden. Nun erfolgt die Beglaubigung durch die Gemeinden, damit die Initiative offiziell eingereicht werden kann. Gemeinsam will man sicher weiterhin stark machen, damit sich die Schwyzer Regierung endlich gegen ein Bundesasylzentrum im Kanton Schwyz zur Wehr setzt.

Anschliessend ging es direkt zu den Abstimmungsvorlagen vom 24. November über. SVP-Kantonsrat Daniel Kälin, Vizepräsident des Hauseigentümerverbandes Region Einsiedeln, erläuterte die beiden Vorlagen zur Änderung des Obligationenrechts im Bereich Mietrecht. Für die Untermiete soll künftig ein schriftliches Gesuch des Mieters sowie die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein. Zudem wird der Eigenbedarf bei Kündigungen klarer definiert. Der Luzerner Grünen-Nationalrat Michael Töngi, Vizepräsident des Schweizerischen Mieterverbandes, sah als Gegensprecher insbesondere die Rechte der Mieter gefährdet. Schlussendlich sprachen sie die SVP-Mitglieder zu Gunsten der Rechtssicherheit im Bereich der Untermiete und einer Präzisierung des Eigenbedarfs aber nahezu einstimmig für beide Vorlagen aus.

SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf, Küssnacht, stellte die Vorlage zum Nationalstrassenausbau vor. Der Ausbau 2023 umfasst sechs Projekte in der ganzen Schweiz, die Engpässe beseitigen und den Verkehrsfluss verbessern sollen. «Effiziente und sichere Autobahnen entlasten Städte und Gemeinden und erhöhen die Lebensqualität», so Lütolf. Auch hier votierten die anwesenden Mitglieder für ein klares Ja.

Zum Abschluss stellte SVP-Kantonsrat Dr. med. Daniel Burger die Vorlage zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vor. Burger betonte, dass die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen Fehlanreize beseitigen und die steigenden Gesundheitskosten dämpfen soll. Die Vorlage ist kein Rezept gegen die vielen Probleme im Gesundheitswesen, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Die Vorlage wurde im Anschluss von den Mitgliedern ebenfalls klar zur Annahme empfohlen.

Die SVP Schwyz empfiehlt somit alle vier Bundesvorlagen zur Annahme am 24. November 2024.

Terminhinweis: Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz vom 21.10.2024

EINLADUNG
zur
Parteiversammlung
vom
Montag, 21. Oktober 2024, 20.00 Uhr
im
Festgelände «Sattler Märcht»
6417 Sattel

(geheiztes Festzelt, Parkplatz beim Kreisel benutzen, siehe Wegbeschrieb)

(Samuel Lütolf 079 771 96 69 / samuel.luetolf@svp-sz.ch
Politischer Sekretär
www.svp-sz.ch)

 

Liebe Parteifreunde und Gäste

Gerne laden wir Sie zu unserer kantonalen Parteiversammlung zwecks Parolenfassung für die nationale Abstimmung vom 24. November 2024 ein.

 

Bund

  • Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Änderung des Obligationenrechts (Untermiete)
  • Änderung des Obligationenrechts (Kündigung wegen Eigenbedarfs)
  • Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung – Einheitliche Finanzierung der Leistungen

Wir bedanken uns bei der gastgebenden Ortssektion SVP Sattel für die Organisation. Bereits jetzt freuen wir uns auf interessante Diskussionen sowie Ihre Teilnahme.

Brunnen, 10.10.2024

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Parteipräsident Roman Bürgi
Kantonalsekretär Samuel Lütolf

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung und Begrüssung
Nationalrat Roman Bürgi, Goldau / Präsident SVP Kanton Schwyz

20.05 Uhr
Begrüssung
Kantonsrat Martin Brun, Ortsparteipräsident SVP Sattel

20.10 Uhr
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen

Referent noch ausstehend

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

20.30 Uhr
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Referent: Kantonsrat Daniel Kälin, Einsiedeln

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.00 Uhr
Pause

21.20 Uhr
Änderung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) –
Einheitliche Leistungen

Referent: Kantonsrat Dr. med. Daniel Burger, Altendorf

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.40 Uhr
Diverses / Fragen

22.00 Uhr
Ende der Versammlung

Einladung

Diese Einladung verdanken wir:

Wegbeschrieb:

SVP lanciert kantonale Volksinitiative gegen Bundesasylzentren im Kanton Schwyz

Am 27. August traf sich die SVP des Kantons Schwyz bei der SCHULER & SCHULER AG in Immensee zur Parolenfassung. Die SVP empfiehlt klar ein Nein zur Biodiversitätsinitiative, Ja zur BVG-Vorlage sowie auch ein Ja zum neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach. Zum Schluss haben die Mitglieder der Schwyzer SVP die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative gegen Bundesasylzentren beschlossen.

Am 27. August versammelte sich die SVP-Basis des Kantons Schwyz in den Räumlichkeiten der SCHULER & SCHULER AG in Immensee, um Parolen zu fassen und eine Volksinitiative gegen Bundesasylzentren im Kanton zu lancieren. Die SVP Küssnacht sorgte nebenbei mit einer Festwirtschaft für das leibliche Wohl der Mitglieder. Der Ortsparteipräsident Rainer Küttel begrüsste die Schwyzer SVP im Bezirk Küssnacht bei dieser Gelegenheit herzlich. Auch Damian Schuler, Inhaber der SCHULER & SCHULER AG und Gastgeber richtete einige Worte an die Versammlung und motivierte die Gäste aus dem ganzen Kanton für das politische Engagement.

Den Auftakt bildete die Diskussion zur Biodiversitätsinitiative. Urs Steiger, Präsident des Landschaftsschutzverbandes, sprach sich für ein Ja aus und unterstrich die Notwendigkeit, Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern, um die Biodiversität zu bewahren. Demgegenüber betonte SVP-Nationalrat Marcel Dettling zwar die Bedeutung der Biodiversität, warnte jedoch davor, dass die Initiative die Energie- und Lebensmittelproduktion sowie die Nutzung des Waldes und ländlicher Gebiete stark einschränken würde. Die Versammlung folgte schlussendlich einstimmig seiner Empfehlung, die Biodiversitätsinitiative abzulehnen.

Anschliessend wurde die sogenannte «BVG-Vorlage» erörtert. Barbara Zimmermann-Gerster vom Schweizerischen Arbeitgeberverband erklärte den Mitgliedern die durchaus komplexe Reform, die nach Ansicht von Bundesrat und Parlament dringend notwendig ist, um das bewährte 3-Säulen-System zu stabilisieren. Wesentliche Punkte der Vorlage sind die Beendigung der ungerechten Querfinanzierung von Renten durch Erwerbstätige und die Schliessung von Rentenlücken für Frauen und Teilzeitarbeitende. Die SVP-Basis sprach sich mehrheitlich für die Vorlage aus und empfiehlt überzeugt deren Annahme.

Zuletzt stand die Ausgabenbewilligung für ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum im Kaltbach zur Debatte. Baudirektor André Rüegsegger stellte das Projekt persönlich vor und erläuterte den Entscheidungsprozess sowie die Vorteile des neuen Standorts. Das Zentrum soll nicht nur das marode AHV-Gebäude ersetzen, sondern auch Verwaltung, Stützpunktfeuerwehr und Rettungsdienst unter einem Dach vereinen, wodurch Einsparungen bei Mietkosten und Verwaltungspersonal erzielt werden können. Trotz des hohen Preisschilds erkannte die SVP-Basis die Notwendigkeit des Projekts an und empfahl es am Schluss mit nur wenigen Gegenstimmen zur Annahme.

Zum Abschluss präsentierte Parteipräsident Roman Bürgi die kantonale Volksinitiative gegen Bundesasylzentren im Kanton Schwyz. Die SVP wehrt sich seit Beginn des Jahres vehement gegen die geplante Errichtung eines Bundesasylzentrums in Buosingen, das über 170 abgelehnte Asylsuchende aufnehmen soll. Trotz erheblicher Kritik aus der Bevölkerung verweigert die Regierung bisher eine öffentliche Debatte und entscheidet in der Sache vollständig über die Köpfe der Bevölkerung hinweg. Die Volksinitiative der SVP zielt darauf ab, dieses Anliegen vor das Volk zu bringen und will den Kanton Schwyz verpflichten, sich gegen den Bau von Bundesasylzentren im Kanton Schwyz zu stellen.

Die Lancierung der kantonalen Volksinitiative wurde mit einzelnen Enthaltungen einstimmig beschlossen. Die Sammlung der 2’000 benötigten Unterschriften startet voraussichtlich in 2 bis 3 Wochen.

Quelle: https://www.svp-sz.ch/medienmitteilungen/svp-lanciert-kantonale-volksinitiative-gegen-bundesasylzentren-im-kanton-schwyz/

Parolen zur Abstimmung vom 22. September 2024

Eidgenössische Vorlagen

JA zur BVG-Reform

Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen führen dazu, dass wir den Mindestumwandlungssatz dringend von 6.8 Prozent auf 6% Prozent reduzieren müssen – sonst können die Leistungen nicht finanziert werden. Wenn wir bei einem gegebenen Guthaben eine viel längere Rentenbezugsdauer haben, reicht das angesparte Kapital nicht. Und genau das ist das Problem, das gelöst werden muss. Die Absicht ist nicht, die Renten zu senken – im Gegenteil. Das gelingt aber nur, wenn wir in der Lebensarbeitszeit mehr Altersguthaben ansparen, das wir nachher auf die längere Rentenbezugsdauer verteilen können.

Bleibt der Satz bei 6,8 Prozent, dann bezahlen die Arbeitnehmer die Differenz zu Gunsten der Rentner. Das ist systemwidrig und höchst unfair. Wenn die Gewerkschaften hier lamentieren, ist das nichts als Show. Denn bei allen Versicherten, die im BVG überobligatorisch versichert sind, beträgt der Umwandlungssatz im Schnitt rund 5,3 Prozent. Weil die Senkung nur den Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben betrifft, sind rund 85 Prozent der Versicherten von der Senkung nicht betroffen. Auch nicht betroffen sind die Rentnerinnen und Rentner. Ihre Renten sind garantiert. Ebenfalls nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind zudem all jene, welche die Altersleistung bei der Pensionierung als Kapital und nicht als Rente beziehen.

Das Reformpaket umfasst einen Ausbau der von Lohnabzügen betroffenen Lohnsumme. Künftig soll die berufliche Vorsorge schon ab einem Jahreslohn von 19 845 Franken obligatorisch sein, statt wie bisher ab 25’725 Franken. Die Vorlage sieht neu einen generellen Koordinationsabzug von 20 Prozent des Einkommens vor. Somit sind nun neu 80 Prozent des Jahreslohns obligatorisch versichert. Mit diesen Änderungen sind vor allem Teilzeitarbeiter und Geringverdiener besser abgesichert. Zudem werden neu die Einkommen addiert. Jemand, der mehrere Stellen mit kleinem Einkommen hat, überschreitet heute bei keiner Stelle die Eintrittsschwelle. Werden neu die Einkommen zusammengezählt, profitieren viel mehr Arbeitnehmer von der beruflichen Altersvorsorge.

Heute betragen die Abzüge für das BVG je nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent. Künftig werden es 9 Prozent für Personen zwischen 25-44 Jahren und 14 Prozent ab 45 Jahren sein. Dies erhöht die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Ein 65-jähriger Arbeitnehmer ist nachher gleich «teuer» wie heute ein 45-jähriger! Das ist eine markante Verbesserung der heutigen Situation.

Und um die geringere Rente durch die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, werden Zuschläge je nach Altersguthaben ausgerichtet. Personen mit tiefen Sparguthaben erhalten mehr Ausgleich – das ist sozial und fair.

NEIN zur Biodiversitätsinitiative

Die Biodiversität ist nur eines von drei Anliegen, das die Initianten erreichen wollen. Nebst dem Ausscheiden von 30 Prozent unserer Landesfläche für die Biodiversität, sollen Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu offiziellen und damit praktisch unantastbaren Schutzobjekten erklärt werden. Was dies für die künftige Bautätigkeit in unserer Gemeinde und im heute noch unverbauten Land bedeutet, lässt sich unschwer erahnen. Bereits heute ist das Bauen in schutzwürdigen Gebäuden oder Ortsteilen sowie ausserhalb des Baugebiets ein Hürdenlauf.

Dass eine intakte Biodiversität eminent wichtig ist, wissen wir alle bestens. Diese Initiative bringt jedoch in Bezug auf den Artenschutz rein gar nichts, da sie nur an der Fläche ansetzt und nicht an der Qualität dieser Flächen. Einmal mehr schiesst eine aus Öko-Kreisen lancierte extreme Initiative grossmehrheitlich auf die Bauern und die inländische Nahrungsmittelproduktion.

Tatsächlich ist die nach wie vor masslose Zuwanderung und die damit verbundene Zubetonierung der Landschaft, die grösste Gefahr für die Biodiversität. Weil sich die Mitte-links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament weigert, den Verfassungsauftrag zur Steuerung der Zuwanderung umzusetzen, kommen jedes Jahr rund 100’000 Personen zusätzlich in unser Land. Um Wohnraum für immer mehr Menschen zu bauen, wächst die Siedlungsfläche gemäss Bund täglich um fast acht Fussballfelder. Es werden täglich riesige Grünflächen zerstört – auf Kosten der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und auf Kosten der Biodiversität.

Bereits heute sind 56.9% der Fläche der Schweiz unproduktive Gebiete und Wald. Zählt man die Alpungsgebiete dazu, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zählen, kommen nochmals 12% dazu. Somit sind beinahe 70% unserer Landesfläche geschützt und stehen der Artenvielfalt zur Verfügung. Mit der Annahme der Initiative wären eine Weiterentwicklung des Tourismus sowie Freizeitaktivitäten in der Natur stark eingeschränkt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem künftige Wasserbauprojekte, wären bei der Annahme der links-extremen Biodiversitäts-Initiative gefährdet. Denn die Standorte befinden sich fast ausnahmslos in Gebieten mit Schutzstatus. Zudem würde die Wald- und Holznutzung massiv eingeschränkt.

Vorlage auf kantonaler Ebene

JA zur Ausgabenbewilligung für die Realisierung eines neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltenbach

Auf dem kantonseigenen Grundstück im Kaltbach besteht die Möglichkeit, ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum zu errichten, welches nicht nur die verschiedenen ausgewiesenen Bedürfnisse der Kantonsverwaltung abdeckt, sondern synergiebringend auch gleich noch eine neue, gemeinsam mit dem Kanton Zug betriebene Polizeieinsatzleitzentrale sowie neue Lokale für die Stützpunktfeuerwehr und den Rettungsdienst umfasst. Der Neubau ermöglicht die zwölf über den gesamten Talkessel verstreuten Verwaltungsstandorte und teuer angemieteten Räumlichkeiten aufzuheben. Der zentrale Standort an der H8 am Dorfeingang von Schwyz ist ideal zu erreichen, erhöht die Bürgerfreundlichkeit und erlaubt eine effizientere Verwaltungsführung ohne weiteren Stellenausbau.

Nachhaltige Strompreiserhöhung

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger!

Wenn Sie weiterhin die hohen Strompreise oder in Zukunft noch höhere Strompreise bezahlen wollen, müssen sie am 9. Juni Ja stimmen. Was die Befürworter dieser Stromvorlage leider nicht sagen, dass bei einem Ja in Zukunft hauptsächlich Wind und Sonnenstrom gefördert wird. Das ist zwar nachhaltig, hat aber auch einen Preis.

Zum einen müssen grossflächig die Stromnetze ausgebaut und unterhalten werden, das bezahlt der Stromkunde. Zweitens: Sonne und Wind schicken zwar keine Rechnung, aber das ist unsicherer Flatterstrom, wenn sie zuviel Strom produzieren, müssen andere Kraftwerke ihre Leistung reduzieren (Wasserkraftwerke). Diese Reduktion machen die Wasserkraftbetreiber nicht gratis, das bezahlt der Stromkunde. Drittens: Der Bund hat in Birr ein grosses Dieselnotstromkraftwerk für 500 Mio. gebaut, um im Notfall das Stromnetz zu stützen, bezahlt vom Stromkunden. Viertens: Die rot-grüne deutsche Regierung schaltet immer mehr, teilweise modernste Kohlekraftwerke ab, und will mit Flatterstrom (Wind und Sonne) ein Industrieland mit Strom versorgen. Das verursacht in Deutschland, aber auch bei uns höhere Stromkosten, weil bei einem Mangel an Strom an der europäischen Strombörse in Paris und Leibzig teuer eingekauft werden muss.

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, wenn der Staat zu stark ideologisch in den Markt eingreift, gibt es zu viele Fehlentwicklungen. Darum sage ich NEIN am 9. Juni zu diesem Stromgesetz.


Paul Fischlin, Oberarth

SVP sagt Nein und einmal JA

Medienmitteilung 23. April 2024

Die Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz behandelte die Abstimmungsvorlagen für den 9. Juni 2024 und bot Raum für Diskussionen zu aktuellen Themen, darunter die Prämien-Entlastungs-Initiative, die Kostenbremse-Initiative und das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die SVP Schwyz setzte sich kritisch mit den Vorlagen auseinander und spricht klare Empfehlungen aus.

SVP-Regierungsrat und Schwyzer Finanzdirektor Herbert Huwiler empfiehlt beide Krankenkassen-Vorlagen klar zur Ablehnung.

Anstelle von Parteipräsident Roman Bürgi, der als Mitglied der Finanzkommission in Bern weilte und erst später zur Versammlung erscheinen konnte, begrüsste Kantonalsekretär und Kantonsrat Samuel Lütolf zur Parteiversammlung mit Parolenfassung für die Abstimmungsvorlagen vom 9. Juni 2023.

René Krauer, Ortsparteipräsident und Kantonsrat aus Schwyz, begrüsste darauf die Kantonalpartei im Hauptort Schwyz und führte in einem kurzen historischen Abriss die Geschichte der Ortschaft Schwyz aus.

Als erste Vorlage wurde die Prämien-Entlastungs-Initiative beraten. Die Pro-Argumente für die Vorlage wurden vom ehemaligen SP-Präsidenten Andreas Marty vorgestellt. Aus Sicht des Sozialdemokraten brauche es die Initiative, damit sich die Leute die Krankenkasse weiterhin leisten können. Als Gegensprecher zeigte sich Herbert Huwiler als Finanzdirektor nicht halb so euphorisch. Die Vorlage sei nämlich mit enormen Kosten verbunden. Die Kosten sind schlichtweg horrend: Mit der SP-Initiative kommen jährlich 4.5 Milliarden Franken hinzu. Dies läuft auf zusätzliche Mehrkosten von bis zu 12 Milliarden Franken bis 2030 hinaus. Allein für den Kanton Schwyz bedeutet die Initiative Mehrkosten von 33 bis 45 Millionen Schweizerfranken. Vorlagen die viel versprechen, ohne aufzuzeigen, wie die Kosten dafür gedeckt werden können, ist die SVP nicht bereit zu unterstützen. Schlussendlich folgt die Schwyzer SVP ihrem Regierungsrat einstimmig und empfiehlt die Vorlage abzulehnen.

Ebenfalls vorgestellt durch Herbert Huwiler wurde die sogenannte «Kostenbremse-Initiative». Kurzgesagt: Die Kostenbremse-Initiative ist viel zu kompliziert, führt zur Rationierung von medizinischen Leistungen und gefährdet schlussendlich die Qualität im Gesundheitswesen. Die Schwächen der vorliegenden Initiative konnten mit dem indirekten Gegenvorschlag jedoch aufgenommen werden. Der indirekte Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft, wenn die Vorlage an der Urne abgelehnt wird. Der Gegenvorschlag beinhaltet klare Ziele für das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und mit diesen Kosten- und Qualitätszielen soll das Kostenwachstum auf ein effizientes Mass beschränkt werden. Aus diesen Gründen lehnt die SVP Kanton Schwyz die Volksinitiative ebenfalls einstimmig ab.

Die dritte Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» wurde von Neo-Kantonsrat Fredy Prachoinig aus Schwyz vorgestellt. Mit der Initiative wird einfach bestimmt, dass jeder sich impfen lassen kann, aber keiner sich impfen lassen muss. Die Initiative würde vor dem Hintergrund der immer weiter verschärften Zertifikatspflicht während der Corona-Pandemie lanciert. Nichtsdestotrotz ist aus Sicht der SVP aber nichts gegen die Vorlage, welche simpel festhalten möchte, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen – und dass Betroffene für die Verweigerung dieser Zustimmung weder bestraft werden noch berufliche oder soziale Nachteile erfahren dürfen. Fredy Prachoinig sagt dazu: «Der Vorlage kann ohne Bedenken zugestimmt werden, ohne dass Risiken oder Nebenwirkungen zu befürchten wären.» Die Parteibasis stimmte der Volksinitiative sodann auch grossmehrheitlich zu.

Als letzte Bundesvorlage referierte Ständerat Pirmin Schwander zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Nach kurzer Zeit wird klar. Dieses Stromgesetz tönt zwar gut, wird aber leider nicht den erhofften Nutzen bringen. Die Schweiz braucht eine preiswerte, sichere und umweltschonende Stromversorgung. Leider wird die Stromversorgung mit einem Solar- und Windenergiezwang nicht verlässlicher. Zudem ist es sehr stossend, dass den Anstössern und Standortgemeinden jegliche Mitwirkung und Rechtsmittel weggenommen werden. Für eine Lösung, die das eigentliche Problem gar nicht löst. Die SVP Kanton Schwyz empfiehlt das neue Stromgesetz deshalb klar zu Ablehnung.

Zum Schluss der Versammlung wurde auch noch die kantonale Vorlage, Teilrevision der Geschäftsordnung besprochen. In Bezug auf den Inhalt der Vorlage scheint die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen auch in der SVP unbestritten. Die Frage, ob die Kantonsratsdebatten zukünftig live übertragen werden sollen, steht aber unter gewisser Kritik. Die Schwyzer SVP ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Debattenkultur im Kantonsrat unter der Live-Übertragung leiden würde und empfiehlt die Vorlage daher zu Ablehnung.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/medienmitteilungen/svp-sagt-nein-und-einmal-ja/

Schwyzer Regierung und Gemeinderat müssen Entscheid revidieren!

MEDIENMITTEILUNG

Am 17. April 2024 hat in Oberarth eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit den zuständigen Bundesbehörden, dem Regierungsrat und dem Gemeinderat Arth zum geplanten Bundesasylzentrum in Buosingen stattgefunden. Die Verantwortlichen bedienen sich einer masslosen Schönfärberei und bringen zum Ausdruck, dass die Würfel in Bezug auf den politischen Entscheid bereits gefallen seien. Die SVP ist nicht bereit, dies zu akzeptieren!

Rund 1000 Teilnehmer an der Info-Veranstaltung in Arth zum geplanten BAZ Buosingen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat zusammen mit Vertretern der Regierung und des Gemeinderates Arth am 17. April zu einer öffentlichen Infoveranstaltung zum geplanten Bundesasylzentrum in Buosingen eingeladen. Hunderte verunsicherte und besorgte Bürger haben an dieser Veranstaltung teilgenommen. Fast 1 ½ Stunden lang haben verschiedene Behördenvertreter versucht das Projekt der Bevölkerung schmackhaft zu machen.

Nach den einleitenden Erläuterungen wurde das Wort geöffnet, und auf viele kritische Fragen wussten die Verantwortlichen keine richtigen Antworten. Man spürte richtiggehend die Verunsicherung bei den Behörden. So blieb beispielsweise die Frage nach den Kosten, welches dieses Zentrum verursacht, unbeantwortet. Ebenfalls wollte man keine Auskunft geben, für wieviel Geld der Bund die Liegenschaft in Buosingen kaufen will. Schlussendlich kam zum Ausdruck, dass nach Ansicht der Verantwortlichen die Würfel, in Bezug auf den politischen Entscheid, bereits gefallen sind. Das SEM hat dazu mit dem Kanton und der Gemeinde Arth eine Vereinbarung geschlossen. Nach den Aussagen der Referenten hat die Bevölkerung dazu nichts mehr zu sagen.

Aus Sicht der SVP ist dieses Vorgehen ein Affront und inakzeptabel. Mit dem BAZ Buosingen wird die betroffene Bevölkerung komplett vor vollendete Tatsachen gestellt. Die SVP ist daher klar der Ansicht, dass sowohl Regierungsrat wie auch der Gemeinderat Arth, den Entscheid für das Bundesasylzentrum revidieren oder frisch zur Debatte stellen müssen.

Nach geltendem Asylgesetz (Art. 24 Abs. 2 AsylG) werden Kantone und Gemeinden in die Planung von Bundesasylzentren miteinbezogen. Deshalb müssen sowohl der Kanton wie auch die Gemeinde Arth mit sofortiger Wirkung ihren Entscheid überdenken und die Vereinbarung mit dem Bund in Sachen Buosingen wieder rückgängig machen.

SVP Kanton Schwyz

Quelle: https://www.svp-sz.ch/medienmitteilungen/schwyzer-regierung-und-gemeinderat-muessen-entscheid-revidieren/