Abstimmung 28. November 2021

Bund

  • NEIN zur Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative) (BBl 2021 1488);
    In Anbetracht der fehlenden Arbeitskräfte in der Pflege haben Bundesrat und Parlament diese Forderungen aufgenommen und über alle Fraktionen hinweg einen sehr grosszügigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der fünf von diesen sechs Anliegen praktisch vollständig erfüllt. Der Erfüllungsgrad dürfte dank der sofortigen Inkraftsetzung der beschlossenen Massnahmen bei einem Nein zur Initiative sogar grösser und wirkungsvoller sein zur Problemlösung als die Initiative selbst. Bei einem Ja zur Initiative würde die Diskussion zur Umsetzung mit ungewissem Ausgang von vorne beginnen und entsprechend der Vorgabe in der Initiative vier Jahre dauern. Das Parlament hat beim indirekten Gegenvorschlag aber ebenso dafür gesorgt, dass sich die Kostensteigerungen für die Prämienzahler in Grenzen halten. So werden die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern angehalten, Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, abzuschliessen. Demgegenüber müsste mit der Initiative ohne diese Einschränkung mit einem ungebremsten Kostenwachstum gerechnet werden. Das wäre nicht zu verantworten. Der einzige mit dem Gegenvorschlag nicht übernommene Punkt ist die Regelung zur Abgeltung der Pflegeleistungen. Der Gegenvorschlag setzt mit der Gewährung von Beiträgen an Lebenshaltungskosten immerhin bei den fehlenden oder zu tiefen Einnahmen bei den Auszubildenden an. Ansonsten obliegt die Abgeltung der Pflegeleistungen den Kantonen und den Sozialpartnern. Eine Regelung in der Verfassung auf Bundesebene für eine einzelne Berufsgruppe wäre systemwidrig und widerspricht der geltenden Kompetenzordnung.

    Die Pflege kann also nur mit einem Nein zur Pflegeinitiative rasch und wirkungsvoll gestärkt werden, weil dann der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Ob bei einem Ja zur Initiative je die gleiche Wirkung erzielt werden kann, ist offen und wenn ja, dann erst in einigen Jahren und mit unabsehbaren nicht vertretbaren Kostenfolgen.

  • NEIN zur Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» (BBl 2021 1490);
    Die Justizinitiative stellt die Kritik in den Raum, dass mit dem heutigen Auswahlverfahren die dritte Gewalt nicht genügend unabhängig von Parteien und Politik sei und dass die Auswahlkriterien zu wenig professionell seien. Stimmt das? Wenn wir die fachlichen Profile der 37 vollamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes anschauen, dann stellen wir fest: 80 Prozent der Mitglieder des Bundesgerichtes haben die richterliche Ochsentour über die kantonalen Gerichte gemacht, nicht selten vom Gerichtsschreiber hin zum Bezirks- oder Kantonsrichter oder zum Kantonsgerichtspräsidenten. 20 Prozent der Richterinnen und Richter haben eine eindrückliche juristische Fachkarriere gemacht: in Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen, Anstellungen in hohen Positionen. Das Losverfahren würde unweigerlich dazu führen, dass schlechter qualifizierte Kandidierende zulasten besser qualifizierter Kandidierender ins Richteramt gelangen würden. Die Mitglieder des Bundesgerichtes gehören alle einer politischen Partei an. Sie legen damit offen, welchen grundlegenden politischen Werten, Strömungen, gesellschaftlichen Weltanschauungen sie sich zugehörig fühlen. Das schafft Transparenz.

    Immer mehr Fragen werden heute der rechtlichen Sphäre zugeordnet, obwohl sie eigentlich der politischen zuzuweisen wären: Wie die Kantone ihre Wahlsysteme auszugestalten haben, ob Verträge mit der EU dem landesinternen Recht vorgehen, ob Einbürgerungen bloss ein Verwaltungsakt sind, ob eine Volksabstimmung wegen falscher Statistiken wiederholt werden muss; die Behauptung, bei der dritten Gewalt handle es sich um eine apolitische Institution, vermag der Realität nicht standzuhalten. Viele weitreichende Entscheide erfolgen nicht einstimmig, gerade letztere Beispiele sind jeweils mit 3 zu 2 Mehrheiten ergangen. Aus diesem Grund ist die politische Dimension der Rechtsprechung nicht zu unterschätzen. Wir wollen alle Wertehaltungen am Gericht vertreten haben. Unser Staatswesen ist, im Gegensatz zum Ausland, auf Konkordanz aufgebaut. Das führt zu Stabilität und eben auch zur Akzeptanz der Justiz. Damit sollten wir nicht experimentieren!

  • NEIN zur Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) (AS 2021 153).
    Mit der Einführung des Covid-Zertifikats am 13. September hat der Bundesrat eine regelrechte soziale Spaltung herbeigeführt: In einer Art Apartheid werden Menschen ins Abseits gedrängt, die sich aus persönlichen Gründen, die wir respektieren müssen, nicht mit den derzeit zugelassenen Produkten impfen lassen wollen. Das Covid-Zertifikat ist das Instrument für diese Diskriminierung. Die Strategie ist klar: Sie besteht darin, das Leben der Nichtgeimpften so schlecht zu machen, dass die Impfung die einzige Möglichkeit zu sein scheint, wieder ein normales Leben zu führen, insbesondere für junge Menschen und vor allem für Schüler, deren Recht auf Bildung ernsthaft untergraben wird. Das Covid-Zertifikat ist nichts anderes als das Instrument, mit dem eine Impfpflicht durch die Hintertüre eingeführt wurde. Die Grundlage für das Zertifikat ist die Revision des Covid-Gesetzes, über die wir am 28. November abstimmen werden. Zugleich liefert das Gesetz die Rechtsgrundlage für die digitale Massenüberwachung und damit das Abgleiten unserer Gesellschaft in eine autoritäre Gesellschaft, in der sich der Staat eine immer grössere Kontrolle über die Bürger sichert. Diese Instrumente der Diskriminierung und der sozialen Kontrolle haben ihren Ursprung in der besonderen Lage, die sich auf das Epidemiengesetz stützt, d.h. in einem Ausnahmeregime, das die Mitte-Links-Mehrheit des Bundesrates entgegen allen objektiven Tatsachen und im Gegensatz zu den Forderungen der SVP weiterhin aufrechterhält, mit enormen Schäden für unsere Wirtschaft, aber mehr noch für den sozialen Zusammenhalt. Die Corona-Politik des Bundesrats ist eine nicht enden wollende Reihe von gebrochenen Versprechen. Im April 2021 versprach der Bundesrat, dass die Normalisierungsphase beginnen werde, wenn alle Erwachsenen, die dies wünschten, geimpft seien. Dieses Stadium haben wir längst erreicht. Doch ein Ende ist noch nicht in Sicht. Auf die versprochene Ausstiegsstrategie warten wir noch immer. Das Ziel sollte die kollektive Immunität sein; aber nun werden, anstatt die Zahl der serologischen Tests zu erhöhen, finanzielle Schranken errichtet, die Menschen mit geringem Einkommen davon abhalten, sich testen zu lassen. Zum eklatanten Missmanagement gehört auch, dass Intensivbetten mitten in der Pandemie abgebaut wurden. Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, in dem die Bürger das Recht haben, über die Covid-Massnahmen abzustimmen. Lassen wir uns diese einmalige Gelegenheit nicht entgehen! Befreien wir uns vom Covid-Zertifikat und zwingen wir den Bundesrat, mit einem NEIN zu dieser freiheitsfeindlichen Revision des Covid-Gesetzes endlich die Krise zu beenden.