- NEIN zur Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» (BBl 2022 700);
Gemäss den Initianten bedeutet Massentierhaltung «Grossbetriebe, bei denen das Tierwohl systematisch verletzt wird». Die Tierhaltung in der Schweiz ist klein strukturiert, basiert auf dem strengsten Tierschutzgesetz der Welt und wird umfassend kontrolliert. Es gibt bei uns keine systematische Verletzung des Tierwohls. Im Gegenteil: Die allermeisten Bauernfamilien kümmern sich Tag für Tag nach bestem Wissen und Gewissen und um ihre Tiere.
- JA zum Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2022 2991);
Die Finanzierungsperspektiven der AHV sind düster. Nach geltender Ordnung, also ohne Reform, driften Einnahmen und Ausgaben dramatisch auseinander. In konkreten Zahlen: Im Jahr 2033 stehen Einnahmen von 58.6 Mrd. zu Ausgaben von 63.3 Mrd. Franken gegenüber. Es klafft also ein Loch von 4.7 Milliarden, und dies jährlich wiederkehrend. Dieses Defizit muss die arbeitende Bevölkerung und die Jungen teuer bezahlen. Übernehmen wir Verantwortung für die kommenden Generationen; auch unsere Kinder und Enkelkinder sollen künftig auf eine gesicherte Altersrente zählen dürfen.
Die Erhöhung des normalen Mehrwertsteuersatzes um 0,4 % bzw. jenes für Lebensmittel um 0,1 % ist ein Kompromiss der bürgerlichen Parteien. Um das wichtigste Sozialwerk der Schweiz – auch für unsere junge Generation – am Leben zu erhalten.
- JA zur Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) (BBl 2021 2995);
Das Referenzalter der Frauen wird an jenes der Männer angepasst. Dadurch kann das System, welches sich auf ein veraltetes Rollenbild stützt, modernisiert werden. Die Anpassung des Referenzalters erfolgt schrittweise. Die Harmonisierung des Referenzalters greift n die Lebensplanung von Frauen kurz vor der Pensionierung ein. Deshalb profitiert die Übergangsgeneration von grosszügigen Ausgleichsmassnahmen. Zuschläge für eine lebenslange Rente und günstige Bedingungen für den Vorruhestand.
- JA zur Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) (BBl 2021 3002).
Der Bund erhebt auf Zinsen von Schweizer Obligationen eine Steuer von 35 Prozent, die sogenannte Verrechnungssteuer. Die Folge ist, dass viele Schweizer Unternehmen ihre Obligationen im Ausland auflegen, statt bei uns. Wir verlieren so Arbeitsplätze und Steuereinnahmen ins Ausland. Wir wollen diese Steuereinnahmen in die Schweiz holen. Die Reform sieht darum vor, neue Schweizer Obligationen ab dem 1. Januar 2023 von der Verrechnungssteuer zu befreien sowie die Umsatzabgabe aufzuheben. Damit erreichen wir, dass mehr Schweizer Obligationen bei uns herausgegeben und gehandelt werden – wir holen zurück, was in die Schweiz gehört und stärken dadurch unsere einheimische Wirtschaft.