Bund
- NEIN zur Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (BBl 2020 7635);
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Diese radikale Trinkwasserinitiative fordert, dass Betriebe, die chemisch-synthetische oder natürliche Pflanzenschutzmittel einsetzen oder Futter für ihre Tiere zukaufen, keine Direktzahlungen mehr erhalten. Um ausreichende Ernteerträge in geforderter Qualität gewährleisten zu können, ist die Landwirtschaft darauf angewiesen, dass sie Gemüse- und Obstkulturen etc. mit von den Behörden bewilligten Mitteln behandeln können. Bereits heute kommen immer öfters biologische Mittel zum Einsatz. Des Weiteren verfügt nicht jeder Betrieb über ausreichend oder überhaupt ackerfähige Fläche, um ihren Tierbestand nur mit betriebseigenem Futter zu ernähren. Vor allem jene im Hügel- und Berggebiet nicht. Da den Landwirtschaftsbetrieben die Direktzahlungen mit der Trinkwasserinitiative verweigert würden, müssten sie auch die damit verbundenen ökologischen Auflagen nicht mehr erfüllen oder sie geben die Produktion ganz auf. Mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft wären davon betroffen und gefährdet. Um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung trotz einer drastischen Reduktion der einheimischen Produktion sicherzustellen, müssten zwangsweise viel mehr Lebensmittel importiert werden. Dies wäre ein ökologischer Unsinn.
- NEIN zur Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (BBl 2020 7637);
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Die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» will den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln gesamthaft verbieten. Die Händler dürften auch nur noch Lebensmittel importieren, die ohne synthetische Pflanzenschutzmittel produziert worden sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden bevormundet und können nur noch Bioprodukte pflanzlicher Herkunft kaufen und die Kosten für das Essen würden sich folglich stark erhöhen. Die Gefahr einer schlechteren Produktqualität und -haltbarkeit wären weitere Folgen. Ob sich das Einfuhrverbot aufgrund unserer internationalen Verpflichtungen überhaupt durchsetzen lässt, ist unklar. Ist dies nicht der Fall, wäre es ein enormer Konkurrenznachteil für die Schweizer Landwirtschaft, die trotzdem unter den strengen Auflagen produzieren müsste, währenddessen aus dem Ausland weiterhin günstigere und mit synthetischen Pestiziden hergestellte Lebensmittel importiert werden dürften.
- NEIN zum Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2020 3835);
Als das Coronavirus in der Schweiz auftrat, hat der Bundesrat zunächst auf der Grundlage des Epidemiengesetzes, aber auch auf der Grundlage des Notrechts, das sich direkt aus der Verfassung ableitet, Massnahmen ergriffen. Was ist nach einem Jahr Corona nur aus unserem Land geworden? Die Grundrechte sind ausgehebelt, die Bürger entmündigt. Die negativen Auswirkungen der Corona-Massnahmen sind gravierend. Die Politik des Bundesrates basiert nicht auf Fakten und daraus abgeleiteten wirksamen und verhältnismässigen Massnahmen, sondern auf unbewiesenen Annahmen und fragwürdigen Modellrechnungen. Die massive Einschränkung des sozialen und gesellschaftlichen Lebens schadet der Volksgesundheit nachhaltig. Wer gegen die unsinnigen, unverhältnismässigen und schädlichen Corona-Massnahmen ist, muss Nein zum Covid-19-Gesetz sagen. Das Covid-Gesetz ist eine Erpressung des Souveräns. Es verknüpft die staatlichen Entschädigungen mit der Entrechtung der Bevölkerung. Der Staat muss für den Schaden, der die schädlichen Corona – Massnahmen angerichtet haben, aufkommen. Das Covid-Gesetz ist auch bei einem Nein weiterhin gültig bis 25. September 2021. Für die Zeit danach kann das Parlament die Entschädigungen in ein nicht-dringliches Bundesgesetz oder in Bundesbeschlüsse überführen. Eine entsprechende Motion ist bereits eingereicht und wird von über 20 Parlamentariern unterstützt. Bundesrat und Parlament haben es in der Hand! Wird diese Lösung in der Sommersession nach der Abstimmung erarbeitet, so kann das Gesetz auch unter Einhaltung der Referendumsfrist rechtzeitig Ende September in Kraft treten. Deshalb ein Nein zum Covid-Gesetz für ein Leben in Freiheit sowie für unsere verfassungsmässigen Grundrechte.
- NEIN zum Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) (BBl 2020 7847);
Das neue Gesetz kostet Milliarden und geht hauptsächlich zulasten der ländlichen Bevölkerung. Trotz der hohen Kosten bringen die Anstrengungen schlussendlich trotzdem praktisch nichts. Die Schweiz ist für gerade mal 0,1 % des weltweiten CO2-Ausstosses verantwortlich, die Wirkung dieses Gesetzes ist daher verschwindend klein. Die zusätzlichen Kosten von bis zu 12 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel, die neue Flugticketabgabe von bis zu 120 Franken sowie ein neuer Zuschlag von rund 27 Rappen pro Liter Heizöl ist definitiv nicht gerechtfertigt. Schlussendlich ist das neue CO2-Gesetz sehr ungerecht gegenüber den Familien, gegenüber dem Gewerbe sowie gegenüber den unteren und mittleren Einkommen. Statt auf Eigenverantwortung und Selbstentscheidung setzt das CO2-Gesetz bevormundend auf Verbote.
- NEIN zum Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) (BBl 2020 7741).
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Das Polizeigesetz ist unnötig, denn das Strafgesetzbuch bietet bereits heute die gesetzlichen Grundlagen, Personen präventiv, rein aufgrund von Vorbereitungshandlungen für eine terroristische Tätigkeit zu verfolgen und zu bestrafen. Das neue PMT-Gesetz ist zur Bekämpfung von Terrorismus komplett ungeeignet. Mit diesem Gesetz kann die Polizei keinen einzigen Anschlag verhindern. Wer sich aber friedlich politisch engagiert, kann mit dem PMT neu auf Terror-Listen gesetzt und kriminalisiert werden. Mit dem neuen Gesetz können aufgrund von vagen Vermutungen, extreme Einschränkungen unserer Rechte und Freiheiten verfügt werden. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man könnte in Zukunft terroristisch tätig werden. Dabei wird der Verdacht auf der Grundlage einer sehr weit gefassten Definition konstruiert: Denn die neue Definition «einer terroristischen Aktivität» geht weit über die bestehenden Definitionen im Nachrichtendienstgesetz und Strafgesetzbuch hinaus.
Gemeinde
- JA zur Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3’405’000.00 für den Neubau des Reservoirs mit Stufenpumpwerk Laube, Goldau
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Das bestehende Reservoir Laube mit Stufenpumpwerk soll mit einem Neubau und mehr als doppeltem Fassungsvermögen erneuert werden. Mit der Zustimmung des Verpflichtungskredites sichern wir uns die wichtige Wasserversorgung der Gemeinde Arth für die Zukunft.
- JA zur Genehmigung eines Investitionsbeitrages von Fr. 350’000.00 an die Stiftung Pfadiheim Arth-Goldau für den Neubau “Pfadihus Oberarth”
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Das heutige Pfadiheim Mühlefluo steht in einem verdichteten Wohnquartier, es fehlen Freiflächen zum Spielen und auf die Bedürfnisse der Nachbarschaft muss mit eingeschränkter Nutzung immer mehr Rücksicht genommen werden. Die Stiftung Pfadiheim hat nach langer Suche jetzt ein ideales Grundstück im Baurecht für den Neubau des Pfadihus Oberarth auf der Bezirksliegenschaft bei der Schul- und Sportanlage Stegweidli gefunden.
Über die Höhe des Investitionsbeitrages von Fr. 350’000 wurde im Vorfeld diskutiert. Vergleicht man diesen jedoch mit den jährlich wiederkehrenden Kosten von über Fr. 180’000 für das Jugendbüro Your Time der Gemeinde Arth und den 2011 geleisteten Investitionsbeitrag an den Sportclub Goldau von Fr. 400’000 darf man sich die Frage der Gleichbehandlung stellen.
Über 130 Kinder und Jungendliche machen bei der Pfadi Arth-Goldau mit und erhalten eine gemeinsame, sinnvolle und aktive Freizeitgestaltung. Zusätzlich steht das neue Pfadihus auch Vereinen und Gruppierungen der Gemeinde für Anlässe zu günstigen Konditionen zur Verfügung, ein Mehrwert für die Gemeinde. Aus diesen Gründen empfehlen wir ein JA für den Investitionsbeitrag an die Stiftung Pfadiheim.
- JA zur Revision des Reglements über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Arth
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Das aktuelle Abfallreglement der Gemeinde Arth stammt aus dem Jahr 1998 und ist nicht mehr zeitgemäss. Es soll durch ein neues Reglement ersetzt werden, welches den heute geltenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Die Entsorgung der Siedlungsabfälle ist über verursachergerechte und kostendeckende Gebühren finanziert.