Abstimmung 7. März 2021

Bund

  • JA zur Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot» (BBl 2020 5507)
  • JA zum Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID) (BBl 2019 6567)
  • JA zum Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (BBl 2019 8727)

Bezirk

  • NEIN zur Einzelinitiative “Für die Gewährung einer Kreditsicherungsgarantie von Fr. 2’000’000.00 durch den Bezirk Schwyz an die Rotenfluebahn Mythenregion AG Schwyz”

Gemeinde

  • NEIN zur Einzelinitiative “Änderung des Baureglements”

JA zum Verhüllungsverbot

In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: Freie Menschen –Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben: Unsere Werte werden mit Füssen getreten, wenn sich Frauen in unserer Gesellschaft nicht mehr als Individuen zu erkennen geben dürfen. Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosser Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen. Ein Verhüllungsverbot spöttisch als «Kleidervorschrift» abzutun, ist ein Hohn gegenüber allen Frauen, die unter den Auswüchsen eines radikalen Islams leiden. Die Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft Rechtssicherheit: Die Sicherheitsorgane erhalten Rückenwind und den Auftrag, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen.

JA zum E-ID-Gesetz

Mit dem E-ID-Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für eine Schweizer e-ID (elektronische Identität) geschaffen, mit der wir unsere Identität im Internet zweifelsfrei und sicher belegen können. Der Datenschutz ist geregelt. Alle Daten müssen in der Schweiz nach Schweizer Recht gespeichert werden. Der Besitzer der E-ID bestimmt, wer welche Daten einsehen darf. Unsere eigene, schweizerische E-ID ersetzt deren Passwörter und Logins. Damit lassen sich unsere Schweizer Amtsgeschäfte erledigen und Verträge abschliessen. Altersprüfungen können neu ohne mühselige Umwege über Ausdrucken, Kopieren und wieder Einscannen erledigt werden. Eine elektronische Identifikation kommt überall dort zum Einsatz, wo Produkte und Dienstleistungen online genutzt werden und schafft klare Regeln für Datenschutz und Transparenz. Nutzen wir diese Chance eine sichere, zuverlässige und zeitgemässe elektronische ID für uns als Benutzer und für unsere Unternehmen einzuführen.

JA zum Freihandelsabkommen mit Indonesien

Die Schweiz tut gut daran, ihr Wirtschaftsnetzwerk weiter zu diversifizieren und ihre Interessen über bilaterale Freihandelsabkommen abzusichern. Solche Abkommen sind ein Garant für Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Trotz bestehender Handelsbeziehung existieren hohe Handelshemmnisse. So sind beispielsweise die Zölle für Schweizer Exportfirmen verhältnismässig hoch und betragen für Industriegüter durchschnittlich acht Prozent. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens, dass die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und Indonesien zusammen ausgehandelt haben, werden viele dieser Barrieren abgebaut. Von links-grünen Kreisen wurde das Referendum dagegen ergriffen. Hauptkritikpunkt: Im Falle einer Annahme würden die Tore für den unkontrollierten Import von Palmöl geöffnet. Das stimmt nicht! Denn hier liegt ein fortschrittliches Verhandlungsergebnis auf dem Tisch, das nicht nur wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Es enthält ein Kapitel mit weitreichenden Nachhaltigkeitsbestimmungen, die v.a. den Handel mit Palmöl betreffen. Konkret wird nur nachhaltig produziertes und rückverfolgbares Palmöl von den ausgehandelten Begünstigungen profitieren. Mit einem JA zum Freihandelsabkommen bestätigen wir den Schweizer Weg, unsere internationalen Beziehungen fair, partnerschaftlich und schrittweise weiterzuentwickeln.

NEIN zur Kreditsicherungsgarantie Initiative der Rotenfluebahn

Bereits 2012 hatten die Stimmbürgerinnen und -bürger des Bezirks Schwyz über eine Einzelinitiative für einen Investitionsbeitrag von CHF 2.5 Mio. an die Seilbahn Rickenbach-Rotenfluh AG abzustimmen. Der Bevölkerung wurde versprochen, wenn die Anschubfinanzierung durch die öffentliche Hand jetzt gesprochen werde, werde man wieder 30 – 40 Jahre Ruhe haben. Die damaligen Initianten rechneten mit Gesamtinvestitionen von CHF 13 Mio. inkl. Parking heute sind wir bereits bei CHF 23.5 Mio angelangt, was sich nun nachteilig auf die Zins- und Amortisationslast auswirkt. Kein zehn Jahre später sollen nun die Bezirksbürgerinnen und bürger erneut einspringen und mit einer Kreditsicherungsgarantie für die Rotenfluebahn im Umfang von CHF 2 Mio. bürgen und im schlechtesten Fall dafür mit Steuergeldern gerade stehen. Der Hauptzweck der Rotenfluebahn ist die ganzjährige touristische Nutzung der Mythenregion. Der Bezirk Schwyz sollte sich für seine Kernaufgaben einsetzen und nicht punktuelle Tourismusförderung betreiben. Diese führt zu unerwünschter Ungleichbehandlung im Mehrgemeinden- Bezirk Schwyz.

NEIN zur Einzelinitiative “Änderung des Baureglements”

Die Gemeinde Arth befindet sich aktuell im kommunalen Richtplanprozess. Darin ist qualitätvolle Innenentwicklung und Innenverdichtung ein zentraler Schwerpunkt. Die Absicht der Einzelinitiative zielt auf generelle Erhöhung der Ausnützungsziffer, damit erfolgt eine Verdichtung in die Fläche anstatt in die Höhe. Diese Dichtesteigerung bewirkt eine unerwünschte Strukturänderung in Ein- und Zweifamilienhausquartieren und geht auf Kosten des Freiraums und der Wohnqualität. Nicht jedes Quartier eignet sich zur Verdichtung, hier gilt es besonders die vorhandenen Infrastrukturen zu beachten.