Und plötzlich geht es!

Die Schweiz praktiziert während der herrschenden Corona-Krise mit unseren Nachbarland Italien das, was eigentlich immer Anwendung finden sollte: Die Einhaltung des Dubliner-Abkommens und Grenzkontrollen.

Die SVP fordert seit Jahren, dass das Dubliner-Abkommen zwingend einzuhalten sei. Dieses Abkommen regelt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. In der Regel gilt dasjenige Land als zuständig, in welchem eine Person das erste Mal mittels Fingerabdrücken oder einer anderen Form registriert worden ist. Auch Indizien wie Hotelrechnungen, Zugtickets, Bustickets etc. können ausreichen, um die Zuständigkeit eines Staates zu begründen. Und natürlich der unmittelbare Grenzübertritt – denn anlässlich eines Grenzübertritts kann einwandfrei bewiesen werden, dass der Asylbewerber aus einem Drittstaat stammt.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn ein Asylbewerber Familienmitglieder in der Schweiz hat, so kann er den Antrag stellen, dass die Zuständigkeit auf die Schweiz übergeht. Im Falle von Eritreern ist dies natürlich leicht möglich … Wenn der Antragssteller minderjährig ist (oder vorgibt, es zu sein) dann muss die Schweiz das Gesuch behandeln und abklären, in welchem Staat sich allenfalls Familienangehörige befinden.

Seit der Aufhebung der Grenzkontrollen war es in vielen Fällen nicht möglich, einen solchen Übertritt zweifelsfrei zu belegen. Dies auch deshalb, weil Italien es zumindest eine Zeit lang tunlichst vermied, Asylbewerber mittels Fingerabdrücken zu identifizieren. Denn mittels der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC kann zweifelsfrei belegt werden, in welchem ein Asylbewerber erstmals in ein Land eingereist ist – sofern er dann auch erfasst wird. Und so kann er auch in das Land rücküberstellt werden, aus welchem er in die Schweiz eingereist ist.

Auch die Wiedereinführung der Grenzkontrollen hat einen enormen Nutzen: In den ersten 2 Wochen konnten über 30‘000 Personen zurückgewiesen werden. Und natürlich gehen dank dieser Grenzkontrollen auch Leute ins Netz, welche wir sonst nie erwischt hätten. Für die Städte und Gemeinden entlang der französischen Grenze entstand zudem ein höchst angenehmer Nebeneffekt: Die vorher grassierende Kriminalität ging praktisch auf null zurück.

Aufgrund der Corona-Krise führten alle Länder wieder Grenzkontrollen ein. Auch wenn diese Grenzkontrollen aktuell natürlich dazu dienen, das weitere Einschleppen der Seuche zu verhindern – der Effekt wird nachhaltig sein und so mancher Staat wird sich überlegen müssen, ob die Kontrollen nicht doch sinnvoll waren.

Doch egal, was die anderen Staaten nach dem hoffentlich baldigen Ende dieser Krise machen: Für die Schweiz hat sich das bewahrheitet, was die SVP schon immer forderte: Das Bewachen und Kontrollieren der eigenen Landesgrenze ist für ein souveränes Land von grösstem Nutzen und somit unabdingbar!

Und es wäre nicht einzusehen, warum nach der Krise nicht möglich sein soll, was während der Krise möglich ist: Die Einhaltung des Dubliner Abkommens mit konsequenter Rückweisung von Asylbewerbern, welche aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen wollen – zum Wohle der Schweiz!


Andreas Glarner, Nationalrat, Oberwil-Lieli

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert