Nein zur unsinnigen Axeninitiative

Am Abstimmungswochenende vom 5. Juni 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Pro Service public», über die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», über die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», über die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes und über die Änderung des Asylgesetzes zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um die Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel» und eine Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Initiativen und der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, hingegen die Annahme der Änderung des Asylgesetzes und der Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Nein zur Volksinitiative «Pro Service public»

Mit der Volksinitiative «Pro Service public» soll sichergestellt werden, dass im Bereich der Grundversorgung (öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, etc.) kein Gewinn angestrebt, auf die Quersubventionierung anderer Bereiche verzichtet und kein fiskalisches Interesse verfolgt wird. Die Angestellten der Grundversorgungsunternehmen sollen höchstens so viel verdienen wie jene der Bundesverwaltung. Damit soll nach der Meinung der Initianten der Service public verbessert und ein Abbau gestoppt werden. Die Schweiz verfügt derzeit über einen sehr guten und zuverlässigen Service public (Post, SBB, Swisscom, etc.). Mit der Annahme der Initiative würde dieser nicht gestärkt, sondern geschwächt. Der unternehmerische Spielraum und die Wettbewerbsfähigkeit würden massiv eingeschränkt. Die Initiative hält somit nicht das, was sie verspricht. Vielmehr erreicht sie das Gegenteil. Deshalb Nein zu dieser kontraproduktiven Volksinitiative «Pro Service public».

Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Mit der Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» soll in der Schweiz für die ganze Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Initianten gehen von Fr. 2500.00 pro Monat für eine erwachsene Person aus, welche der Staat ohne jegliche Bedingung auszuzahlen hätte. Zur Finanzierung müssten rund 25000 Millionen Franken aufgewendet werden, was nur mit gravierenden Einsparungen und/oder Steuererhöhungen möglich wäre. Bis heute muss in der Schweiz jede erwerbsfähige Person ihren Lebensunterhalt selber finanzieren. Wer dazu nicht in der Lage ist, erhält massgeschneiderte Sozialleistungen, wodurch die soziale Sicherheit gewährleistet wird. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen würden sich alle Erwerbstätigkeiten unter dieser Limite (Teilzeit, etc.) nicht mehr lohnen, und die entsprechenden Arbeitskräfte würden fehlen. Das wäre ein folgenschwerer falscher Anreiz. Der Wirtschaft würde nämlich ein Teil der Arbeitskraft fehlen. Die Wirtschaftsleistung würde abnehmen, wodurch auch die Steuereinnahmen sinken würden. Auch den Sozialversicherungen würden Mittel fehlen. Dadurch würde die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens umso schwerer. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wäre ein folgenschweres Experiment. Dadurch würden der wirtschaftliche Erfolg und die sozialen Errungenschaften der Schweiz ohne Not fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Deshalb Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen».

Nein zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»

Derzeit fliesst die Hälfte der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse. Es geht dabei um 1500 Millionen Franken pro Jahr. Die Initianten wollen auch diesen Teil der Mineralölsteuer zweckgebunden für die Strassenfinanzierung verwenden. Damit fehlen der allgemeinen Bundeskasse 1500 Millionen Franken pro Jahr, während die allgemeine Bundeskasse zumindest einen Teil der jährlich auf 7700 Millionen geschätzten externen Kosten (Gesundheitsschäden, Gebäudeschäden, Lärm, Unfallfolgekosten, Umweltschäden, etc.) des Strassenverkehrs zu tragen hat. Mit der blossen Umverteilung der Hälfte der Mineralölsteuer in den Strassenfonds wird keine einzige Strasse mehr gebaut und kein einziger Stau verhindert. Der Bau von Strassenprojekten scheitert regelmässig nicht an den Kosten, sondern an anderen Ursachen. Die in der Bundeskasse fehlenden 1500 Millionen würden voraussichtlich bei der Landwirtschaft, der Bildung, der Armee und beim öffentlichen Verkehr eingespart oder durch eine Steuererhöhung kompensiert, was zu verhindern ist. Die Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» ist völlig übertrieben und deshalb abzulehnen. Dagegen ist der vorgesehene neue Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) das geeignete und massvolle Mittel für die Weiterentwicklung der Nationalstrassen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Mit den entsprechenden Geldern wurden bis jetzt die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz, die Fertigstellung des Netzes, Verkehrsinfrastrukturen in Städten sowie Hauptstrassen in Berg- und Randregionen finanziert. Künftig sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen über den Fonds bezahlt werden. Die Errichtung des NAF reicht vollends. Deshalb Nein zur Initiative «Für eine faire Verkehrs nanzierung».

Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), umfassend zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Der gemässigte Vorschlag des Bundesrates (Gentests nur für Paare mit schweren Erbkrankheiten) wäre tragbar gewesen. Der Gesetzesvorschlag des Parlamentes geht viel weiter. Deshalb Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Dank der vorliegenden Asylgesetzrevision werden die Asylverfahren deutlich schneller. Die kürzeren Verfahren sind im Interesse der Asylsuchenden und des Staates. Der Grossteil der Verfahren soll in maximal 140 Tagen in Zentren des Bundes abgeschlossen werden. Zur Beschleunigung der Asylverfahren braucht es konsequente Rechtsvertretungen, damit auch im schnellen Prozess faire Verfahren garantiert sind. Das führt zu weniger Beschwerden und zu einer grösseren Akzeptanz der Entscheide. Eine kurze Verfahrensdauer ist nur mit Rechtsvertretung möglich. Dieses Vorgehen ist in Zürich bereits erfolgreich ausgetestet worden. Das bisherige Asylverfahren dauert zu lange und hat deshalb zu hohe Kosten zur Folge. Das muss rasch geändert werden. Bund, Kantone und Gemeinden stehen hinter der Asylgesetzrevision. Deshalb Ja zur Asylgesetzrevision.

Nein zur Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»

Die heutige Axenstrasse genügt der Verkehrssicherheit längst nicht mehr. Der Langsamverkehr (Velofahrer, etc.) muss dringend vom übrigen Verkehr getrennt werden, weil der gesamte Verkehr auf der gleichen Strasse ohne Verbreiterung zu gefährlich ist. Neue Kunstbauten für eine Verbreiterung der Axenstrasse sind aber nicht bewilligungsfähig, weil dadurch eine schützenswerte Landschaft von nationaler Bedeutung verschandelt würde. Zudem besteht für die offene Verkehrsführung ein erhebliches Naturgefahrenrisiko. Felsstürze und Rüfen haben immer wieder zur Sperrung der Strasse geführt. Die Lösung des Problems ist das Axenprojekt mit dem Sisikonertunnel und dem Morschacher Tunnel. Der Bund hat dem Schwyzer und Urner Regierungsrat einen verbindlichen Auftrag erteilt, die Axenstrasse mit den beiden Tunnels zu bauen. Das entsprechende Projekt ist schon bereits stark fortgeschritten. Der Kanton Schwyz beziehungsweise dessen Behörden sind gar nicht befugt, das längst angeordnete und in Ausführung befindliche Bundesprojekt zu verweigern. Sonst droht eine Ersatzvornahme. Der Inhalt der Initiative ist unsinnig und bundesrechtswidrig. Es ist zudem Zeit, am Axen die längst erforderliche Verkehrssicherheit und für Brunnen und Sisikon eine endlich tragbare Verkehrssituation zu schaffen. Mehrverkehr ist gar nicht möglich, weil es zwischen Gumpisch und Flüeler Tunnel weiterhin einen Engpass gibt. Da die beiden Axentunnels im Vergleich zum Gotthardtunnel ein viel tieferes Verkehrsaufkommen und vor allem einen viel geringeren Lastwagenanteil aufweisen, ist in diesen Tunnels Gegenverkehr möglich. Die Ausführung des bereits angelaufenen Axenprojektes ist notwendig und sinnvoll. Die unsinnige Axeninitiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

Ausgangspunkt der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes waren die Ständeratswahlen 2011. Damals waren im ersten Wahlgang 8 Prozent der Wahlzettel ungültig. Zudem konnte wegen der noch ausstehenden Erwahrung durch den Kantonsrat nach dem zweiten Wahlgang der eine Schwyzer Ständerat an der Bundesratswahl 2011 nicht teilnehmen. Bisher mussten Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung der kantonalen Wahlen (KR, RR, SR) direkt beim Bundesgericht gerügt werden, weil es keinen innerkantonalen Rechtsschutz gab. Die Revisionsvorlage delegiert den Entscheid bei Zweifels- und Streitfällen über Gültigkeit und Inhalt der Wahl- und Abstimmungszettel neu an einen Ausschuss des Wahl- und Abstimmungsbüros, was zweckmässig ist. Zudem werden die Ungültigkeit der Stimmabgabe und die Ungültigkeit der Wahlzettel klarer geregelt. Schliesslich wird der Rechtsschutz bei allen kantonalen Wahlen neu über ein innerkantonales Einspracheverfahren gewährleistet, sowohl für Vorbereitungshandlungen als auch für das Ergebnis. Die Rügefrist für eine Einsprache wurde bei allen kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) wie bei den Nationalratswahlen (Art. 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR) im Sinne einer einheitlichen Regelung auf drei Tage angesetzt. Eine Einsprache an den Regierungsrat (anstelle einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht) gegen Vorbereitungshandlungen und gegen das Ergebnis aller kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) ist zur Gewährleistung einer einheitlichen Praxis angezeigt, weil erstens bei den Nationalratswahlen zwingend der Regierungsrat die Rügestelle ist (Art. 77 BPR), und weil zweitens die Regierung die Wahlen selber vorbereitet. Bei den Kantons- und Regierungsratswahlen soll die Regierung über ihre allenfalls fehlerhafte Vorbereitung auf Einsprache hin selber rasch entscheiden bzw. aus zeitlichen Gründen Antrag an den Kantonsrat stellen können. Bei Rügen gegen das Ergebnis der Wahlen in den Kantons- und Regierungsrat ist die Einsprache beim Regierungsrat einzureichen, während der Entscheid auf Antrag der Regierung durch den Kantonsrat zu fällen ist. Bei den Ständeratswahlen hat der Regierungsrat über Rügen gegenüber Vorbereitungshandlungen und gegenüber dem Ergebnis zusammen mit der Erwahrung selber zu entscheiden. Damit wird gewährleistet, dass bei den Ständeratswahlen auf kantonaler Ebene alle relevanten Entscheide vor den Bundesratswahlen im Dezember vorliegen. Das Verwaltungsgericht soll wie bisher alle Rügen bei den kommunalen Wahlen und Abstimmungen sowie bei den kantonalen Abstimmungen behandeln. Eine weitere Zuständigkeit hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, insbesondere eine solche bei den Kantonsratswahlen, weil der Kantonsrat die Wahlbehörde des Verwaltungsgerichtes ist. Dass die Rügefrist von drei Tagen zu kurz sein soll, wie vom Referendumskomitee geltend gemacht wird, ist bisher bei den Nationalratswahlen weder im Kanton Schwyz noch in den übrigen Kantonen beanstandet worden. Zudem muss die Frist kurz gehalten werden, damit bei mangelhaften Vorbereitungshandlungen rasch korrigiert werden kann. Es ist richtig, dass jene Behörde, welche die Wahlen vorbereitet hat, allfällige Unregelmässigkeiten auf Einsprache hin sofort selber ausräumen kann. Es ist schlichtweg falsch, wenn das Referendumskomitee behauptet, das heutige Recht des Bürgers, Unregelmässigkeiten von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen, werde durch das neue Einspracheverfahren ausgehebelt. Vielmehr wird das Einspracheverfahren als innerkantonale Rügemöglichkeit vorgelagert. Der Einspracheentscheid kann dann auf jeden Fall ans Bundesgericht weitergezogen werden, zumal die Einspracheentscheide des Regierungsrates und des Kantonsrates nur innerkantonal endgültig sind, was zur Beschleunigung des Verfahrens gerade die Absicht war. Die Einwände des Referendumskomitees sind somit haltlos. Der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 5. Juni 2016

Volksinitiative «Pro Service public»
NEIN
Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»
NEIN
Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»
NEIN
Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
NEIN
Änderung des Asylgesetzes
JA

Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»
NEIN
Teilrevision des Wahl und Abstimmungsgesetzes
JA

Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe

Am Abstimmungswochenende vom 28. Februar 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“, über die Durchsetzungsinitiative, über die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ und über den zweiten Gotthard-Strassentunnel zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um den Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Im Bezirk Schwyz ist über die Einräumung eines Baurecht am Campingplatz Hopfräben in Brunnen sowie über einen Kredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium zu befinden.

In der Gemeinde Arth steht ein Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Arth und der UAK betreffend der Wasserversorgung Rigi zu Debatte.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der der Durchsetzungsinitiative und der Spekulationsinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Vorlagen von Bund, Kanton, Bezirk und Gemeinde Arth.

Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“

Verheiratete Paare werden bei der Bundessteuer und bei der AHV schlechter gestellt als unverheiratete Paare. Sie zahlen mehr Bundessteuer und erhalten zufolge Plafonierung weniger AHV als unverheiratete Paare. Die entsprechende Bundessteuerregelung ist klar verfassungswidrig. Das eidg. Parlament hat sich aber bisher geweigert, diesen Missstand zu beseitigen. Die Kantone wurden schon vor 30 Jahren gezwungen, die Verfassungswidrigkeit bzw. Diskriminierung der Ehepaare zu beseitigen. Nun muss das Volk die dringend nötige Rechtmässigkeit bei der Bundessteuer und AHV herstellen. Der damit verbundene Steuerausfall kann nicht als Gegenargument dienen, zumal von den Ehepaaren seit Jahrzehnten zu viel Steuern verlangt worden sind. Deshalb Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“.

Nein zur Durchsetzungsinitiative

Gemäss dieser Vorlage soll die Ausschaffungsinitiative noch verschärft werden. Neu sollen auch Bagatelldelikte im Wiederholungsfall zur Ausschaffung führen. Es soll keinerlei Verhältnismässigkeitsabwägung mehr geben. Eine solche hatte nämlich das Parlament vorgesehen. Selbst haarsträubende Ergebnisse (Ausschaffung von Leuten wegen Bagatelldelikten, auch wenn sie die Heimat noch nie gesehen haben) sollen hingenommen werden. Es soll fraglos ein Ausweisungsautomat in Gang gesetzt werden. Als Folge werden sich alle Ausländer mit allen Mitteln gegen eine Bestrafung (Geldstrafe) zur Wehr setzen, auch bei kleinen Verkehrsdelikten über dem Ordnungsbussenrahmen. Es wird kaum noch Strafbefehle geben und die Gerichte würden im Vergleich zum heutigen Zustand (Grossteil der Strafverfahren wird mit einem Strafbefehl erledigt, ohne Gericht) massiv belastet. Das würde zu einer Kostenexplosion bei den Strafverfahren führen. Zudem verletzt der vorgesehene Ausweisungsautomat völkerrechtliche Verträge und sogar zwingendes, unkündbares Völkerrecht (Uno-Pakt II). Die Durchsetzungsinitiative ist unnötig, rechtsstaatlich unerträglich und nichts als eine völlig übertriebene Zwängerei. Sie ist deshalb abzulehnen. Die Ausschaffungsinitiative mit den bereits beschlossenen Vollzugsregeln reicht aus, um wirklich kriminelle Ausländer auszuschaffen.

Nein zur Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Mit nichts kann nachgewiesen werden, dass mit dem Verbot von spekulativen Geschäften bei Agrarrohstoffen oder Nahrungsmitteln etwas gegen Hunger und Armut in der Dritten Welt getan werden kann. Zudem hätte ein Verbot nur gerade in der Schweiz weltweit keinerlei Wirkung, weil für die entsprechenden Geschäfte problemlos ins Ausland ausgewichen werden kann. Schliesslich müsste für die Kontrolle eine beträchtliche Bürokratie aufgebaut werden. Das vorgesehene Verbot nützt nichts und kostet nur. Deshalb Nein.

Ja zur zweiten Gotthardröhre

Das bestehende Gotthard-Strassentunnel wird bekanntlich im Gegenverkehr betrieben, was angesichts der Tunnellänge sehr gefährlich ist. Wer durch den Tunnel fährt, hat früher oder später ein mulmiges Gefühl. Allein zur Verbesserung der Sicherheit und vor allem zur Sicherstellung einer sicheren Strassenverbindung ins Tessin ist eine zweite Gotthardröhre angezeigt. Mit zwei Tunnels kann pro Tunnel nur noch eine Fahrtrichtung betrieben werden, was zu einer massiven Verbesserung der Sicherheit führt. Kommt hinzu, dass der bisherige Strassentunnel demnächst saniert werden muss, was ohne zweite Röhre zu ca. 1000 Tagen Totalschliessung führen würde, was für die Tessiner nicht zumutbar ist. Deshalb Ja zur zweiten Gotthardröhre.

Ja zum Beitritt zur Hochschule Rapperswil (HSR)

Der Kanton Schwyz ist schon seit 1972 an der Hochschule Rapperswil (früher Technikum) beteiligt, d.h. schon zu einer Zeit, als der Kanton Schwyz noch ein armer Bauernkanton war. Nun soll sich der Kanton Schwyz diese Beteiligung nicht mehr leisten können, was nicht nachvollziehbar ist. Denn der Kanton Schwyz verlangt derzeit schweizweit mit Abstand am wenigsten Steuern und ist einer der sparsamsten Kantone. Der Kanton Schwyz hat seit Jahren über den Beitritt verhandelt. Eine plötzliche Absage würde ein denkbar schlechtes Signal für alle Zusammenarbeitsformen mit dem Kanton St. Gallen darstellen. Mit der fehlenden Beteiligung an der HSR ginge die bisherige Mitsprache im Hochschulrat beim Fächerkatalog und der gesamten Organisation der HSR verloren. Auch müsste damit gerechnet werden, dass bei der Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit zuerst die Unternehmen jener Kantone berücksichtigt werden, welche an der Hochschule beteiligt sind. Sehr viele Unternehmen im Kanton Schwyz pflegen mit der HSR bisher wertvolle Kontakte bei der Entwicklung und Forschung. Schliesslich wäre ohne künftige Beteiligung des Kantons Schwyz in Zukunft nicht gesichert, dass alle bisherigen Institute der HSR auch in Rapperswil bleiben und nicht an zentralere Hochschulstandorte im Kanton St. Gallen verlegt werden, z.B. nach Buchs. Auch die Ausserschwyz hat einen gesicherten Anschluss an eine technische Hochschule verdient. Allein eine kurzsichtige Sparidee darf nicht zum Abbau von Bildung, Forschung und Entwicklung führen. Deshalb ja zum Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Ja zur Einräumung eines Baurechts für den Campingplatz Hopfräben in Brunnen

Der Campingplatz Hofräben in Brunnen befindet sich im Eigentum des Bezirkes Schwyz. Der Bezirksrat Schwyz möchte nun den Betrieb des Campingplatzes im Baurecht an einen Investor abgeben, weil der Betrieb eines Campingplatzes nun wirklich nicht zum Kerngeschäft und auch nicht zum Dienstleistungsbereich des Bezirkes Schwyz gehört. Dem Bezirksrat Schwyz ist deshalb die Kompetenz einzuräumen, für den Campingplatz Hofräben ein Baurecht für die Dauer von mindestens 50 Jahren abzutreten.

Ja zum Verpflichtungskredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium

Der Bezirk Schwyz betreibt seit 1996 kostendeckend bzw. steuerneutral ein Krematorium in Seewen, welches die Bezirke Schwyz, Gersau und Küssnacht, die Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug abdeckt. Die Anzahl der Kremationen hat ständig zugenommen, sodass der einzige Ofen nicht mehr ausreicht. Es muss eine zweite Ofenlinie im bereits bestehenden Gebäude eingerichtet werden, damit es bei Störungen eines Ofens nicht zum Totalausfall des Krematoriums kommt und damit die Öfen alternierend regelmässig revidiert werden können. Auch die zweite Ofenlinie wird nicht über Steuergelder finanziert. Es bleibt bei der Spezialfinanzierung über die Kremationsgebühren. Deshalb ja zum Verpflichtungskredit für die zweite Ofenlinie im Krematorium in Seewen.

Ja zum Konzessionsvertrag Gemeinde Arth / UAK für die Wasserversorgung Rigi

Die UAK betreibt auf der Rigi seit Jahren eine grössere Wasserversorgung. Bisher gab es immer wieder Engpässe bei der Trinkwasserversorgung des Rigi Kulm Hotels. Die UAK, die Rigi Bahnen AG und die Gemeinde Arth haben beschlossen, die bisher von der UAK betriebene Wasserversorgung auszubauen. Die Gemeinde Arth hat sich an den Kosten mit Fr. 130‘000.00 beteiligt. Nun soll für die ausgebaute Wasserversorgung mit einem Konzessionsverstrag eine klare Regelung geschaffen werden. Das ist zu befürworten.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. Februar 2016

Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“
JA
Durchsetzungsinitiative
NEIN
Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“
NEIN
Änderung Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (zweites Gotthard-Strassentunnel) JA
JA

Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil
JA

Einräumung Baurecht Campingplatz Hofräben Brunnen
JA
Verpflichtungskredit Fr. 800‘000.00 für zweite Ofenlinie Krematorium
JA

Konzessionsvertrag Gemeinde Arth und UAK Wasserversorgung Rigi
JA

Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Am Abstimmungswochenende vom 14. Juni 2015 ist auf Bundesebene über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik, PID), über die Stipendieninitiative, über die Erbschaftssteuerinitiative und über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich, der Stipendieninitiative und der Erbschaftssteuerinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Nein zur PID

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sog. Präimplantationsdiagnostik (PID), zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Deshalb nein zur Präimplantationsdiagnostik (PID).

Nein zur Stipendieninitiative

Gemäss der Stipendieninitiative sollen für die Hochschüler (sog. Tertiärstufe) die Stipendien auf ein schweizweit sehr hohes Niveau von mindestens Fr. 24‘000.00 pro Jahr angehoben werden, womit die bisherige kantonale Hoheit im Stipendienwesen aufgehoben wäre. Alle anderen Studenten (Mittelschüler, Fachmittelschüler, Lehrlinge, Fachhochschüler, etc.) sind von der Initiative ausgenommen. Über die Hälfte der Stipendiengesuche im Kanton Schwyz stammen von solchen anderen Schülern der Sekundarstufe II. In dieser Initiative ist keine Rede von einem Anteil der Eltern und von einem Arbeitseinsatz der Studenten für die Studienkosten, während das beim heutigen System im Kanton Schwyz konsequent der Fall ist. Die Stipendienkosten im Kanton Schwyz dürften bei Annahme der Initiative für die Hochschulstudenten massiv ansteigen, zumal derzeit eine Höchstsumme von Fr. 13‘000.00 in den kantonalen Stipendienbestimmungen vorgesehen ist. Die kantonale Hoheit und die kantonalen Unterschiede machen gerade bei den Stipendien durchaus Sinn. Die Kantone mit eigenen Hochschulen sollten ihre Hochschüler bei den Stipendien anders behandeln können als die Nichthochschulkantone. Der Kanton Schwyz befindet sich mit den Stipendienleistungen schweizweit im Mittelfeld. Es kann nicht angehen, die Kantone im Stipendienwesen teilweise zu entmachten, die Hochschüler gegenüber den anderen Studenten zu privilegieren, keine Eigenleistungen der Eltern und der Hochschüler mehr zu verlangen und schliesslich dem Kanton hohe Zusatzkosten zu verursachen. Deshalb nein zur Stipendieninitiative.

Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Mit der Erbschaftssteuerinitiative soll von den Nachlässen von über Fr. 2.0 Mio. 20 % als Erbschaftssteuer erhoben werden. Dies zur Teilfinanzierung der AHV. Soweit der Nachlass aus einem Familienunternehmen oder einem Landwirtschaftsbetrieb besteht, sollen Ermässigungen (Freibetrag, tieferer Steuersatz) gewährt werden, damit deren Weiterbestand nicht gefährdet sein soll. Einerseits wird mit dieser Erbschaftssteuer neben der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer auf dem gleichen Geld eine dritte Steuer erhoben. Viele vermögende Mitbürger haben ihr Vermögen oder Teile davon in Familienunternehmen oder in Landwirtschaftsbetrieben. Diese Familienunternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe sind eigentliche Arbeitswerkzeuge, welche viele Arbeitsplätze ermöglichen, wogegen der Verkehrswert keine Rolle spielt. Für die Beschaffung der 20 % des Unternehmenswertes für die Erbschaftssteuer gingen dem Unternehmen insgesamt 32 % des Wertes ab, weil die Erbschaftssteuer zuerst vorbei an der Gewinnsteuer vorfinanziert werden müsste. Die Unsicherheit über den für die Steuern massgeblichen Verkehrswert und die Unsicherheit über die effektive Ermässigung für die Familienunternehmen ist Gift für die Wirtschaft. Die in Aussicht gestellten Ermässigungen für die Unternehmen dürfen angesichts des Verfassungsgrundsatzes der Gleichheit der Steuern nicht allzu weit gehen, sodass hier nicht zu viel erwartet werden darf. Als Folge der wirtschaftlichen Belastung der Familienunternehmen würde diese Erbschaftssteuer gemäss einer sorgfältigen Studie der Hochschule St. Gallen pro Jahr ca. 12‘000 Arbeitsplätze vernichten, und zwar trotz der vorgesehenen Ermässigungen. Dadurch gingen schon nach kurzer Zeit mehr AHV-Beiträge verloren als Erlöse mit dem Steueranteil von 2/3 eingehen würden. Das Finanzierungsziel für die AHV wäre gänzlich verfehlt und die negativen finanziellen Folgen wären verheerend (Arbeitslose, fehlende Einkommenssteuern, etc.). Die kantonale Steuerhoheit wäre mit der Bundeserbschaftsteuer durchbrochen. Für die Erfassung der Erbvorbezüge oder Schenkungen müsste eine erhebliche Bürokratie in Gang gesetzt werden. Auch würde eine eigentliche Umgehungsindustrie entstehen. Da in Österreich keine Erbschaftssteuer erhoben wird, wäre mit Wegzügen von älteren, reicheren Steuerzahlern nach Österreich bzw. Vorarlberg zu rechnen. Die von den Initianten vorgesehene Erbschaftssteuer schadet somit mehr als sie nützen könnte. Deshalb nein zur schädlichen Erbschaftssteuer.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Mit der Gesetzesänderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen soll eine generelle geräteunabhängige Gebühr für den Konsum von Radio und Fernsehen erhoben werden. Heute ist für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren ein betriebsbereites Radio und Fernsehen die Voraussetzung. Auf den Handys, den Tablets oder PCs können ohne weiteres Radio und Fernsehen empfangen werden. 92 % der Haushalte haben einen Internetzugang. Nun soll, dem technischen Wandel folgend, nicht mehr jeder Haushalt und jedes Unternehmen auf betriebsbereite Radio- und Fernsehgeräte überprüft werden. Das bisherige System soll durch eine administrativ einfach zu erhebende allgemeine Gebühr für jeden Haushalt und für die Unternehmen ab einem Umsatz von Fr. 500‘000.00 ersetzt werden. Der Systemwechsel soll erfolgsneutral erfolgen. Die Gebühr für die Haushalte reduziert sich von Fr. 462.00 auf Fr. 400.00. Ergänzungsleistungsbezüger und Heimbewohner sind wie bisher befreit. Das neue System ist für die Unternehmen verkraftbar. Es gibt deutlich weniger Bürokratie und Schwarzhöhrer oder Schwarzseher gibt es keine mehr. Deshalb ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 14. Juni 2015

Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
NEIN
Stipendieninitiative
NEIN
Erbschaftssteuerinitiative
NEIN
Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
JA

Ja zu den Familienzulagen!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diese Woche wird das Gesetz über die Familienzulagen genauer betrachtet.

Ausgangslage

Gemäss dem Gesetz über die Familienzulagen erhalten die Arbeitnehmer im Kanton Schwyz derzeit eine Kinderzulage von Fr. 160.- pro Kind und Monat. Selbständigerwerbende können sich freiwillig diesem Gesetz unterstellen. Mit der Gesetzesvorlage soll eine Totalrevision der bestehenden Bestimmungen durchgeführt werden. Im Wesentlichen soll die Kinderzulage erhöht, die Kinderzulage im Ausland an die Kaufkraft angepasst und zudem auch bei Krankheit noch während 12 Monaten ausbezahlt werden.

Erhöhung der Kinderzulage auf Fr. 200.-

Der wichtigste Teil der Gesetzesrevision ist die Erhöhung der bisher auf Fr. 160.- festgelegten Kinderzulage auf Fr. 200.- pro Kind und Monat. Die letzte Anpassung auf Fr. 160.- stammt aus dem Jahre 1994. Mit der Anpassung wird zum Teil die Teuerung ausgeglichen. Darüber hinaus aber stellt die Erhöhung auch eine ganz bewusst erhöhte Unterstützung der Familie bzw. der Kinder dar. Zudem erhalten neu die Teilzeitangestellten bereits ab einem Erwerbsgrad von 50 % (bisher 60 %) die volle Kinderzulage.

Kinderzulagen ins Ausland gemäss Kaufkraft

Eine weitere Neuerung stellt die Kinderzulagenregelung für im Ausland wohnende Kinder dar. Wer in der Schweiz arbeitet und die Kinderzulage für Kinder bezieht, welche im Ausland wohnen, erhält (ausserhalb der Staaten der EU und der EFTA) für diese Kinder eine Zulage, welche der Kaufkraft im Wohnsitzstaat des Kindes entspricht. Diese Kinderzulagen werden in der Regel somit deutlich unter Fr. 200.- pro Monat liegen, weil in den meisten Staaten die Kaufkraft für Fr. 200.- umgerechnet viel höher ist als in der Schweiz.

Kinderzulagen während 12 Monaten Krankheit

Neu werden die Kinderzulagen auch nach Eintritt einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit zufolge Krankheit weiterhin während 12 Monaten bezahlt. Allfällige Taggeldleistungen würden aber angerechnet.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Gesetzes über die Familienzulagen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA

Nein zur Asylinitiative!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diesmal wird die Asylinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Es gibt zweifellos Asylbewerber, welche ihr Asylgesuch in der Schweiz allein aus wirtschaftlichen Gründen stellen. Dazu verleitet der hohe Lebensstandard und die soziale Sicherheit in der Schweiz. Auch gibt es unter den Asylbewerbern immer wieder Personen, welche sich in der Schweiz strafbar machen und damit das Asylrecht missbrauchen. Gegen solche Erscheinungen ist mit Nulltoleranz konsequent vorzugehen.

Scheinlösung mit der Initiative

Mit der Initiative werden die Probleme im Asylbereich nicht gelöst. Vielmehr wird eine Scheinlösung vorgeführt, welche nicht umgesetzt werden kann. Wenn ein Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat (=alle Nachbarstaaten) in die Schweiz einreist, soll auf sein Asylgesuch gar nicht erst eingetreten werden, bzw. sein Gesuch wird gar nicht behandelt und er müsste in diese Drittstaaten (=Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich) abgeschoben werden, was nicht stattfinden kann. Denn es käme unweigerlich zu Problemen mit diesen umliegenden Nachbarstaaten, welche wie die Schweiz ihre Grenzen aus Kostengründen nicht abriegeln können. Wenn auf ein Asylgesuch gemäss der Initiative nicht eingetreten werden soll und wenn die Drittstaaten die Asylsuchenden nicht aufnehmen wollen, bleiben die Asylbewerber wie bisher faktisch in der Schweiz, bis eine Rückführung ins Ursprungsland durchgeführt werden kann. Somit ändert sich mit der Initiative diesbezüglich nichts. Mit dem blossen Nichteintreten auf ein Asylgesuch ist es nämlich nicht getan. Für den Vollzug von Wegweisungen kommen wir mit der Initiative keinen Schritt weiter.

Echte Flüchtlinge würden weggewiesen

Bisher kamen ca. 95 % aller Asylsuchenden auf dem Landweg, d.h. über sog. sichere Drittstaaten (=Nachbarstaaten) in die Schweiz. Von allen Flüchtlingen werden ca. 10 % als echte Flüchtlinge anerkannt. Somit würden mit der Initiative ein Grossteil der echten Flüchtlinge, welche auf dem Landweg ins Land gelangen, zum vornherein nicht mehr angehört. Die Schweiz müsste somit mit ihrer humanitären Tradition brechen und praktisch sämtliche Flüchtlinge ohne Prüfung der konkreten Verhältnisse früher oder später (sofern bekannt) ins Ursprungsland zurück bringen, wenn mit diesem Ursprungsland eine Rücknahme möglich ist.

Arbeitsverbot erhöht die Kosten

Das mit der Initiative verlangte Arbeitsverbot erhöht die Kosten für die Asylbewerber, weil diese keiner entgeltlichen Arbeit nachgehen dürfen. Derweil könnten auf diese Weise die Lebenshaltungskosten von Asylbewerbern durch deren Arbeit ganz oder zumindest teilweise bezahlt werden.

Initiative ist blosse Augenwischerei

Mit der Initiative wird im Asylbereich kein Problem gelöst, sondern noch mehr Probleme geschaffen. Sanktionen gegen Fluggesellschaften, welche die Einreisbestimmungen missachten, sind längst konkret vorgesehen. Die verlangten Kostensenkungen (zugewiesene Aerzte und Zahnärzte) und Sozialhilfe in der Form von Sachleistungen sind bereits eingeführt. Das heutige Hauptproblem der Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern wird mit der Initiative nicht einmal ansatzweise berührt.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Asylinitiative.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA

Ja zum Sicherheitsstützpunkt!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diesmal wird der Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg genauer betrachtet.

Ausgangslage

Im Kanton Schwyz ist die Gefängnissituation prekär. An 15 Orten befinden sich insgesamt 45 Zellen, was einen enormen Personalaufwand und ein beträchtliches Sicherheitsdefizit bedeutet. Zu oft gelingt es den Gefangenen, bei den immer wieder erforderlichen Transporten oder bei den Sparziergängen zu entfliehen. Nun soll diese unhaltbare Situation mit dem Bau eines Verwaltungsgebäudes (59 Arbeitsplätze des Verhöramtes, Kantonspolizei, Strafvollzug und Gefängnisverwaltung) mit Gefängnistrakt (39 Insassenplätze bei 32 Zellen) an zentraler Stelle in Biberbrugg gebaut werden. Der Bund bezahlt von den erforderlichen 34.96 Mio. Franken deren 4.66 Mio. Franken.

Mehrleistungen/Mehraufwand Gegenüber dem im Jahre 1999 vorgelegten und nur grob geschätzten Projekt werden nun Mehrleistungen für erhöhte Sicherheitseinrichtungen, die Ausstattung der Arbeitsplätze sowie der Bau eines zweiten Untergeschosses einbezogen.

Einsparung von Personalkosten und Mietkosten

Mit der geplanten Ausstattung wird dem Stimmbürger ein fertiges und voll einsatzfähiges und dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik angepasstes Verwaltungsgebäude mit Gefängnistrakt vorgelegt. Der künftige Personalaufwand (Gefangenentransport, Gefangenenspaziergang, Überwachung der Gefangenen, etc.) wird massiv reduziert und grosse Mietaufwendungen für die bisherigen Räumlichkeiten von Verhöramt, Polizei, Gefängnis, etc. entfallen.

Investitionsvolumen zur richtigen Zeit

Mit der Zustimmung zum Sicherheitsstützpunkt kann endlich mit dem Bau und mit der Auslösung des entsprechenden Investitionsvolumens begonnen werden. Viele Gewerbetreibende und Unternehmer des Kantons Schwyz werden Aufträge erhalten, welche bei den derzeit düsteren Wirtschaftsprognosen umso wichtiger sind. Mit der Ablehnung des Sicherheitsstützpunktes bzw. mit Ablehnung der Gesetzesänderung wäre das vorliegende Projekt gestorben und es wäre fraglich, ob noch etwas gemacht werden kann. Denn mit dem ursprünglichen Kredit von 26.5 Mio. Franken kann kein Sicherheitsstützpunkt erstellt werden, welcher diesen Namen verdient.

Sicherheit verbessern

Oft wird die Verbesserung der Sicherheit in unserem Kanton verlangt. Mit dem Sicherheitsstützpunkt zeigt sich nun augenfällig, wem die Sicherheit ernst ist und wem nicht. Mit der Erstellung des Stützpunktes wird die Polizei personell entlastet (kaum noch Gefangenentransporte zum Verhöramt). Sie kann ihre Kernaufgaben wieder besser wahrnehmen. Wer den Sicherheitsstützpunkt ablehnt, verweigert dem Kanton Schwyz die effiziente Verbesserung der Sicherheit. Eine dubiose Allianz von FDP und SVP will mit der Bekämpfung des erhöhten Kredites die Sicherheit im Kanton Schwyz sabotieren und einen Sicherheitsstützpunkt unmöglich machen. Dies gilt es zu verhindern.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA

Ja zum Elektrizitätsmarktgesetz!

Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche wird das Elektrizitätsmarktgesetz genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Öffnung im Strommarkt ist bereits im Gange. Ein Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz kann diese Entwicklung nicht verhindern. Vielmehr wäre eine unkontrollierte Liberalisierung mit allen damit verbunden Nachteilen in Kauf zu nehmen. Kleine Unternehmen und die Konsumenten sowie Randregionen würden das Nachsehen haben.

Kontrollierte Marktöffnung

Mit dem Elektrizitätsmarktgesetzt kann der liberalisierende Markt zumindest kontrolliert werden, damit die Versorgungssicherheit mit Elektrizität trotzdem gewährleistet wird. Dazu trägt wesentlich die neu geschaffene schweizerische Netzgesellschaft bei, welche die Stromübertragung in der ganzen Schweiz garantieren soll. Bereits heute können grosse Unternehmungen in der Schweiz von konkurrierenden Stromlieferanten günstigeren Strom beziehen, während das Gewerbe und die privaten Haushalte noch von Monopolbetrieben beliefert werden, bzw. von diesen abhängen. Nun sollen auch das Gewerbe und die Privathaushalte sich am Strommarkt beteiligen und den Lieferanten frei wählen können. Sie können somit den Strom beim günstigeren Anbieter beziehen.

Regeln gegen den Missbrauch

Die im Gesetz und in der Verordnung aufgestellten Regeln verhindern den Missbrauch und sichern die preisgünstige Versorgung mit Strom.

Förderung erneuerbarer Energie

Kleine Anlagen für erneuerbare Energie (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse) werden gefördert, indem die Durchleitung im Stromverteilnetz während 10 Jahren gebührenfrei ist.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2002

Goldinitiative
NEIN
Gegenentwurf (Vorschlag Bundesrat und Parlament
JA
Stichfrage
Gegenentwurf
Elektrizitätsmarktgesetz
JA

Nein zur Goldinitiative!

Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche werden die Goldinitiative und der Gegenvorschlag genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Schweizerische Nationalbank verfügt über 1’300 Tonnen Gold, welche für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt werden. Es geht um ein Vermögen von ca. 20 Mia. Franken. Bisher lag dieses Gold ohne jeglichen Ertrag in den Tresors der Nationalbank. Nun soll der Wert des Goldes realisiert und entweder die Substanz oder der Ertrag dieses Vermögens verwendet werden.

Goldinitiative

Die Goldinitiative will die überschüssigen Währungsreserven der Nationalbank entweder mit der Substanz oder mit dem Ertrag in den AHV-Ausgleichsfonds einwerfen. Damit bleibt offen, ob die Substanz für ein- und allemal verbraucht wird. Was die überschüssigen Währungsreserven anbelangt, so schüttet die Nationalbank alljährlich eine beträchtliche Summe Gewinn an die Kanton aus, zumal die Kantone einen verfassungsmässigen Anspruch von zwei Dritteln des Gewinnes haben (Art. 99 Abs. 4 Bundesverfassung). Dieses Geld bekämen die Kantone nun möglicherweise nicht mehr, was für den Kanton Schwyz derzeit eine jährliche Ertragseinbusse von ca. 14 Mio. Franken (Voranschlag 2002) bedeuten würde. Mit der Initiative bleibt offen, ob die Substanz aus dem Goldverkauf erhalten bleibt. Auch ist ungewiss, ob die Kantone die bisherigen Gewinne der Nationalbank noch erhalten. Zudem ist unklar, welche Währungsreserven notwendig sind und welche nicht. Diese Entscheidung lag bisher bei der Nationalbank, was sich bei Annahme der Initiative ändern würde (Art. 99 Abs. 2 und 3 Bundesverfassung). Die Nationalbank wäre nicht mehr in der Lage, unabhängig eine stabile Geld- und Währungspolitik zu betreiben. Das Volk würde mit Annahme der Initiative somit eine “Katze im Sack” wählen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Ablehnung der Goldinitiative.

Gegenentwurf

Mit dem Gegenentwurf (=Vorschlag von Bundesrat und Parlament) soll aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Geld der Nationalbank die Substanz ausdrücklich erhalten und lediglich der Vermögensertrag (Zinsen) während 30 Jahren je zu einem Drittel der AHV, den Kantonen und einer Stiftung zukommen. Die Stiftung dient humanitären Zwecken und die Mittel werden gleichgewichtig im Inland wie im Ausland eingesetzt. Diese Stiftung wird die humanitäre Tradition der Schweiz fortsetzen. Zahlungen im Sinne von Wiedergutmachungen sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenentwurf garantiert somit den Erhalt des Vermögens. Nach 30 Jahren kann die Verteilung des Ertrages neu geregelt werden. Der Gegenentwurf trägt allen Altersgruppen Rechnung, ist nachhaltig und gerecht. Das Volksvermögen bleibt in der Hand des Volkes erhalten. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Gegenentwurfes.

Stichfrage

Da sowohl die Initiative als aus der Gegenentwurf angenommen werden könnten, muss die Stichfrage ebenfalls entschieden werden. Auch hier ist der Gegenentwurf vorzuziehen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2002

Goldinitiative
NEIN
Gegenentwurf (Vorschlag Bundesrat und Parlament
JA
Stichfrage
Gegenentwurf
Elektrizitätsmarktgesetz
JA

Bösch in den Regierungsrat!

Am Abstimmungswochenende vom 2. Juni 2002 ist über die sog. Fristenlösung und über die Initiative für Mutter und Kind zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene ist über das Wirtschaftsförderungsgesetz und über die Ersatzwahl von Finanzdirektor Franz Marty zu befinden. Auf Gemeindestufe steht ein Planungskredit von Fr. 180’000.- für die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten in Arth, ein Beitrag von Fr. 120’000.- an ein neues Motorschiff auf dem Zugersee sowie die Totalrevision des Organisationsstatuts des GVRZ (Gewässerschutzverband Region Zugersee-Küssnachtersee-Aegerisee) zur Debatte. Schliesslich ersuchen einige Mitbewohner um die Aufnahme ins Bürgerrecht. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für die Fristenlösung und für die Initiative für Mutter und Kind die Ablehnung, für das Wirtschaftsförderungsgesetz die Zustimmung, Lorenz Bösch als neuen Regierungsrat und schliesslich die beiden Finanzvorlagen und das Organisationsstatut des GVRZ sowie die Einbürgerungsgesuche zur Zustimmung.

Nein zur Fristenlösung

Mit der Änderung des Strafgesetzbuches zum Schwangerschaftsabbruch soll es im Gegensatz zur heutigen Regelung möglich sein, dass sich eine Frau frei entscheiden kann, ein Kind bis zur 12. Schwangerschaftswoche abzutreiben. Damit würde die Abtreibung liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass es Frauen gibt, welche dem Druck der Umgebung (Vater des ungeborenen Kindes, Familie, etc.) weichend, gegen den eigentlichen eigenen Willen eine Abtreibung vornehmen lassen würden. Mit der neuen, liberalen Regelung gäbe es dafür keine Schranken mehr. Das ist zu verhindern. Obwohl der Entscheid über die Fristenlösung ein sehr persönlicher, ethisch und religiös geprägter Entscheid eines jeden einzelnen ist, empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau, die mit der Fristenlösung angestrebte Liberalisierung der Abtreibung abzulehnen.

Nein zur Initiative für Mutter und Kind

Mit dieser Initiative darf aus psychischen Gründen nicht mehr abgetrieben werden, was eine markante Verschärfung gegenüber der heute geltenden Regelung darstellt. Selbst ein Kind aus einer Vergewaltigung müsste ausgetragen werden. Die Person der Mutter wird mit dieser Initiative hinter das Kind zurück gestellt, ja die geistige Gesundheit der Mutter gering eingestuft. Bei Annahme dieser Initiative wäre mit illegalen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen zu rechnen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung dieser extremen Initiative.

Bösch in den Regierungsrat

Lorenz Bösch aus Brunnen war während vielen Jahren im Kantonsrat. Er hat eine breite Ausbildung und kennt Land und Leute bestens. Er ist in der Lage, jedes Departement gut zu führen. Dank der CVP war der Kanton Schwyz in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den anderen Kantonen sehr erfolgreich. Mit einem sparsamen Haushalten, mit einer effizienten und schlanken Verwaltung und mit zurückhaltenden Steuern wurde und wird unser Kanton laufend noch attraktiver. Dieses unvergleichliche Verdienst der CVP als alleinige staatstragende Kraft im Kanton Schwyz rechtfertigt ohne jeden Zweifel, für den hervorragenden Finanzdirektor Franz Marty wiederum eine bewährte CVP-Kraft in den Regierungsrat zu wählen. Wir brauchen keine Experimente mit einer unbekannten Person, welche aus der obstruierenden Ecke stammt. Wählen wir Erfahrung, Kompetenz und Vielseitigkeit, wählen wir Lorenz Bösch.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.6.2002

Änderung des Strafgesetzbuches Nein (Fristenlösung)
NEIN
Initiative für Mutter und Kind
NEIN
Regierungsratsersatzwahl
Lorenz Bösch
Planungskredit Schulanlage Zwygarten Arth
JA
Beitrag an neues Motorschiff im Zugersee
JA
Revision Organisationsstatut GVRZ
JA
Einbürgerungen
JA

Nein zur Kapitalgewinnsteuer!

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer genauer betrachtet.

Ausgangslage

Mit der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierten Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer sollen die Gewinne auf privaten Finanzanlagen zu mindestens 20 % besteuert werden. Kapitalverluste könnten nur beschränkt in Abzug gebracht werden. Private müssen bereits heute die Kapitalgewinne als Einkommen versteuern, wenn ihre Börsentätigkeit gewerbsmässigen Charakter annimmt. Es geht also lediglich um jene Privatpersonen, welche nicht gewerbsmässig Kapitalgewinn realisieren.

Hoher Verwaltungsaufwand

Die Ermittlung eines allfälligen Kapitalgewinnes bei allen Privaten würde sich sehr aufwändig gestalten. Der Bestand von Wertpapieren kann sich laufend verändern. Für jedes Wertpapier müsste eine Art Lebenslauf verfolgt werden. Der Verwaltungsaufwand für die Ermittlung des Kapitalgewinnes wäre im Vergleich zum erzielbaren Ertrag unverhältnismässig hoch.

Ertrag fraglich

Derzeit wird offensichtlich, dass es bei der beabsichtigten Kapitalsteuer in schlechten Börsenzeiten kaum Ertrag gibt, der Erhebungsaufwand aber umso grösser wird. In den letzten Jahrzehnten haben denn auch verschiedene Kantone die von ihnen erhobene Kapitalgewinnsteuer bei Privaten mangels Ertrag aufgehoben.

Beschränkter Abzug von Verlusten ungerecht

Die Initiative würde allfällige Kapitalverluste nur beschränkt zum Abzug zu lassen, während sämtliche Gewinne zu versteuern wären. Eine solche Lösung ist ungerecht und bereits deshalb zu verwerfen.

Bereits genug Steuern

Die Privatpersonen haben bereits erheblich Einkommensteuern und Vermögenssteuern zu bezahlen. Letztere werden im Ausland praktisch nicht erhoben. Die Einführung einer zusätzlichen Steuer würde die Staatsquote unnötig erhöhen, was es zu verhindern gilt.

Zusammenfassung

Eine neue Besteuerung der privaten Kapitalgewinne wäre aufwändig, würde kaum einen Ertrag bringen, wäre ungerecht und würde die Steuerbelastung der Privatpersonen weiter erhöhen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN