Regierungsräte Stähli und Patierno an der GV der Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau hat am 5. Dezember 2023 die Generalversammlung 2023 durchgeführt. Neben den üblichen statutarischen Geschäften wurden die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 ausgiebig beraten.

Für die Kantonsratswahlen vom 3. März 2024 stellen sich die bisherigen Kantonsräte Bruno Beeler und Michael Reichmuth wieder zur Verfügung. Das Foto mit der gesamten Kantonsratsliste wird noch präsentiert. Als Überraschungsgäste haben die beiden amtierenden Regierungsräte Michael Stähli und Sandro Patierno über deren wichtigste Geschäfte berichtet und ihre Topmotivation für eine weitere Amtsperiode dargelegt.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau dankt den beiden hervorragenden Regierungsräten Michael Stähli (Bildungsdirektor) und Sandro Patierno (Umwelt- und Energiedirektor) für deren ausgezeichnete Arbeit und für ihre Bereitschaft, sich am 3. März 2024 für die Regierungswahlen wieder zur Verfügung zu stellen.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau, Pressedienst

Die Regierungsräte Sandro Patierno (links) und Michael Stähli (rechts) mit Bruno Beeler, Präsident Die Mitte, an der GV in Oberarth

Einladung zur Generalversammlung 2023

Dienstag, 5. Dezember 2023, 19.00 Uhr
Restaurant Schöntal, Horseshoe-Braui. Oberarth

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Orientierung / Diskussion Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 13.12.2019
    • Voranschlag 2024 der Gemeinde Arth und Bestimmung des Steuerfusses
    • Voranschlag 2024 des Elektrizitätswerkes Arth
    • Voranschlag 2024 des Wasserwerkes Arth
    • Sachgeschäft Teilnutzungsplanung «Breitgasse, Arth»
    • Sachgeschäft Initiativbegehren «Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben

  5. Jahresbericht des Präsidenten
  6. Kassabericht und Revisorenbericht
  7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2024
  8. Nomination für die Kantonsratswahlen vom 3. März 2024
  9. Diverses

Nach der Generalversammlung wird ein kleiner Imbiss (kalte Platte) serviert.

Auf Ihre Teilnahme freut sich

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau, der Vorstand

PS: Auch neue Interessenten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen.

Dominik Blunschy nach Bern

Mit Freude und Genugtuung nimmt Die Mitte Schwyz die Wahl von Dominik Blunschy, Schwyz, zum Nationalrat zur Kenntnis. Er tritt damit die Nachfolge an für den zurück getretenen Nationalrat Alois Gmür aus Einsiedeln. Die Mitte Schwyz gratuliert Dominik Blunschy und dankt für seinen grossen Einsatz im Rahmen des vergangenen Wahlkampfes. Die Mitte dankt allen Kandidierenden aller Mitte-Listen, aber auch den listenverbundenen Parteien GLP und EVP für deren wertvollen Einsatz zugunsten der Mitte. Die Junge Mitte Schwyz ist die bei Nationalratswahlen die wählerstärkte Jungpartei im Kanton Schwyz.

Mit grossem Bedauern nimmt die Mitte Schwyz von der Abwahl von Ständerat Othmar Reichmuth Kenntnis. Wir danken ihm für seinen bisherigen beherzten Einsatz für den Kanton Schwyz.

Im Kanton Schwyz ist die Mitte die einzige bürgerliche Partei mit sozialer Verantwortung. Die Mitte Schwyz trägt im Kanton Schwyz wesentlich und unverzichtbar zum Zusammenhalt und zum sozialen Frieden bei. Mit der Wahl von Blunschy für das eidgenössische Parlament haben die Schwyzer Wählerinnen und Wähler diesem Einsatz Rechnung getragen.

Die Mitte Schwyz gratuliert auch allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien.

Die Mitte Schwyz dankt allen Wählerinnen und Wählern für das Vertrauen und hofft auch künftig auf Unterstützung. Die Mitte Schwyz wird sich auch weiterhin zum Wohl aller Schwyzerinnen und Schwyzer einsetzen, und zwar auf allen politischen Ebenen, in allen Bereichen und mit vollem Einsatz. Für Die Mitte SchwyzBruno Beeler, Präsident Weitere Auskünfte:

Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident Die Mitte Schwyz
bruno.beeler@mythen.ch; Tel. N. 079 314 77 44

Regulierung Wolfsbestand

Die Regulierung des Wolfsbestandes ist Sache des Bundes. Der Vollzug liegt bei den Kantonen. Die Kantone haben keine eigne Kompetenz, weitergehend zu beschränken und zu regulieren. Auch der Kanton Schwyz nicht. Die sog. Wolfs-Initiative der SVP suggeriert, dass der Kanton den Wolfsbestand selber beschränken und regulieren kann. Das ist nichts als eine Irreführung der Wählerschaft und blosse Schaumschlägerei. Was auf Bundesebene gemacht werden konnte, hat unser Ständerat Othmar Reichmuth rasch und unspektakulär schon gemacht. Er hat nämlich in Abstimmung mit dem entsprechenden kantonalen Amt und mit Regierungsrat Sandro Patierno vor einiger Zeit eine Parlamentarische Initiative zur aktiven Regulierung des Wolfbestandes lanciert, weil die bisherigen Massnahmen (Eingriff nur bei bestimmtem Schadenausmass) bei weitem nicht ausgereicht haben. Die mit dem Vorstoss von Othmar Reichmuth eingeleitete Gesetzesänderung ist bereits umgesetzt. Das Referendum dagegen ist gescheitert. Der Wolfsbestand kann nun präventiv reduziert werden, d.h. ohne dass der Wolf vorher bestimmte Schäden an Nutztieren anrichten muss. Damit wurde das politisch Bestmögliche zum Schutz unserer Nutztiere auf den Alpen und in den abgelegenen Siedlungsgebieten getan. Mittlerweile hat der dafür zuständige Bundesrat Albert Rösti erwogen, die bestehenden 31 Wolfsrudel mit 300 Wölfen (Stand 2023) in der Schweiz auf 12 Wolfsrudel zu reduzieren (NZZ vom 7.9.2023, S. 9). Der Bundesrat ist somit keineswegs untätig. Die Linke bezeichnet das bereits als „Wolfs-Massaker“ (Jaul!). Das Vorgehen von Ständerat Othmar Reichmuth ist ein klassisches Beispiel für das Vorgehen der Mitte-Partei: Probleme lösen und nicht nur bewirtschaften.

Bruno Beeler, Präsident Die Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau

Ja zur Stärkung der eigenen Energieversorgung

Am 18. Juni 2023 ist auf eidg. Ebene über die OECD-Mindestbesteuerung, über das Klimaschutzgesetz und über die Verlängerung gewisser Covid-Massnahmen zu entscheiden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens zu befinden.

In der Gemeinde Arth geht es um eine Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Planung der Seeuferaufwertung in Arth und um einen Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeliegenschaften.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Mindestbesteuerung internationaler Unternehmen gemäss den Vorgaben der OECD

Die OECD hat für internationale Unternehmen ab einem Umsatz 750 Mio. Euro eine Minimalsteuer vorgegeben. Wenn diese Minimalsteuer von 15 % in einem Staat, welcher Steuern erheben darf, nicht bezogen wird, können die Staaten, wo das Unternehmen auch steuerpflichtig ist, die Differenz einziehen. Die Schweiz sollte deshalb die entsprechenden Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mit dieser Minimalsteuer belegen bzw. die Differenz behändigen, weil andernfalls das entsprechende Steuersubstrat von den anderen Staaten eingezogen wird. Der Kanton kann ¾ der Steuereinnahmen behalten, ¼ bekommt der Bund. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja beim Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Es geht hier um den indirekten Gegenvorschlag zur zurück gezogenen Gletscherinitiative. Das Klimaschutzgesetz bezweckt die Minderung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an und den Schutz vor den Folgen der Klimaerhitzung und die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung. Es handelt sich um ein Rahmengesetz. Es gibt in erster Linie Ziele und Zwischenziele vor, welche technisch und wirtschaftlich tragbar sind. Wie die Ziele erreicht werden, ist im Rahmen weiterer Gesetze festzulegen. Zudem legt der Gegenvorschlag folgende Massnahmen fest:

  1. Netto-Null-Fahrpläne für Unternehmen und Innovationsförderung,
  2. Impulsprogramm für Heizungsersatz und Energieeffizienz (Dekarbonisierung).

Mit den vorgesehenen Massnahmen kann die Auslandabhängigkeit der Energieversorgung reduziert und die eigene Energieversorgung sowie die inländische Wirtschaft gestärkt werden. Die Gegenkampagne ist krass irreführend und hat nichts mit der Realität zu tun. Es werden keine Verbote ausgesprochen. Er wird nur mit Anreizen gefördert. Deshalb Ja zum Klimaschutzgesetz.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Ausgewählte Bestimmungen des grösstenteils bis 31. Dezember 2022 befristeten Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) sollen bis Ende Juni 2024 verlängert werden, damit bewährte Handlungsinstrumente und eingespielte Mechanismen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, insbesondere in den Wintermonaten 2023 und 2024, weiterhin zur Verfügung stehen. Es geht dabei u.a. um die allfällige Weiterführung des Covid-Zertifikates und des Kontakt-Tracings, welche u.U. Reisevoraussetzungen in andere Staaten darstellen können. Auch sollen die Kantone weiterhin meldepflichtig sein für die Bestände von Heilmitteln und von Schutzausrüstungen. Schliesslich soll auch weiterhin eine gesetzliche Grundlage bestehen für Massnahmen im Ausländerbereich, was insbesondere für die Grenzgänger wichtig sein kann. All diese bis 30. Juni 2024 befristeten Bestimmungen stellen eine sinnvolle Vorkehrung dar. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Ja zur Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen

Das bisherige System des Wuhr- und Perimeterwesens ist kompliziert und aufwändig angesichts der vielfältigen gesetzlichen und technischen Anforderungen an die Hochwasserschutzprojekte. Für viele Bäche besteht noch keine Wuhrkorporation. Der ursprüngliche Gedanke der Selbsthilfeorganisation kann nur noch teilweise umgesetzt werden. Neu soll der Bezirk Schwyz alle Aufgaben und die gesamte Finanzierung der Wuhrkorporationen übernehmen, womit der Bezirk Schwyz mit jährlich 1.1 Mio. Franken belastet wird. Im Gegenzug entfällt im gleichen Mass der Perimetereinzug bzw. die Unterhaltslast der Grundeigentümer. Für den Gewässerunterhalt soll weiterhin ein Wuhrmeister mit lokalen Kenntnissen verantwortlich sein. Mit dieser Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens wird der Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient gewährleistet. Deshalb ja zu dieser sinnvollen Neuerung.

Ja zur Ausgabenbewilligung für 1.5 Mio. Franken zur Planung der Seeuferaufwertung

Die Seeuferbefestigungen in Arth haben grösstenteils das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen saniert werden. Im Zuge dieser auf jeden Fall nötigen Sanierung des Seeufers ist die Nutzung des öffentlichen Raumes in den Seeuferbereichen „Naberi“ und „Brüezigen“ zu verbessern. Es soll hier eine eigentliche Seeuferaufwertung für die Bevölkerung geben, wofür zusammen mit der Seeufersanierung ein Projektierungskredit von 1.5 Mio. Franken erforderlich ist. Die Sanierung des Seeufers ist nötig und die Seeuferaufwertung ist angebracht. Deshalb ja zur Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Projektierung der Seeuferaufwertung in Arth.

Ja zum Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeeigenen Liegenschaften

Die Gemeinde Arth besitzt noch einige Liegenschaften, welche für Photovoltaikanlagen geeignet wären. Auf den entsprechenden Dachflächen könnten ca. 4‘600 m2 Photovoltaikmodule installiert und damit jährlich bis zu 570‘000 kWh Strom produziert werden. Mit einem bis 2030 gültigen Rahmenkredit können die entsprechenden Installationen mit allfälligen Sanierungsmassnahmen koordiniert und es kann auf veränderte Marktsituationen oder auf neue Technologien reagiert werden. Mit den geplanten Photovoltaikanlagen sollte gemäss den aktuellen Prognosen ein jährlicher Nettoertrag für die Gemeinderechnung möglich sein. Die Gemeinde Arth sollte zudem mit gutem Vorbild dazu beitragen, dass die Energieabhängigkeit vom Ausland reduziert werden kann. Deshalb ja zum Rahmenkredit von 1.60 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 18.6.2023

Bundesvorlagen

Bundesbeschluss OECD-Mindestbesteuerung
JA
Klimaschutzgesetz
JA
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

Bezirk Schwyz

Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen
JA

Gemeinde Arth

Ausgabenbewilligung 1.5 Mio. Franken für Planung Seeuferaufwertung
JA
Rahmenkredit 1.6 Mio. Franken für Photovoltaik auf Gemeindeliegenschaften
JA

Ja zum gerechten und transparenten Majorzwahlverfahren

Am 12. März 2023 ist auf kantonaler Ebene über die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (neues Majorzverfahren) zu befinden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage sowie über die Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es die Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken, um die Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth, um die Genehmigung der Reglemente für die Gemeindewerke Arth, nämlich um die Anpassung des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung, um die Statutenrevision des ZKRI, und um die Genehmigung des überarbeiteten Parkierungsreglements der Gemeinde Arth.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022

Mit der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes werden künftig beim Majorzwahlverfahren (Gemeinderat, Bezirksrat, Regierungsrat, Ständerat) die undurchsichtigen „Parteipäckli“ verhindert. Es sollen nur noch einfache, transparente und gerechte Kopfwahlen möglich sein. Dabei wird es noch eine einzige offizielle Liste mit dem Namen aller gemeldeten Kandidaten geben. Für die Wahl muss die entsprechende Person auf der offiziellen Liste angekreuzt werden. Die Reihenfolge der Namen der Kandidierenden wird ausgelost, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Damit werden künftig keine „Listenpäckli“, d.h. keine gemeinsamen Listen von mehreren Parteien und keine gegenseitig gedeckten Listen mit den Personen anderer Parteien mehr möglich sein. So kann verhindert werden, dass bei künftigen Majorzwahlen gewisse Parteien mit gemeinsamen oder gegenseitig gedeckten Listen die Wahlen faktisch dominieren können. Die Majorzwahlen sollen effektiv Kopfwahlen und nicht Parteiwahlen sein. Deshalb Ja zur Änderung des Wahl- Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022.

Ja zur Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage

Das vom Bezirk Schwyz seit 1996 betriebene Krematorium in Seewen ist an die Kapazitätsgrenzen gestossen. Es braucht eine zweite Rauchgasreinigungsanlage. Das Krematorium erfüllt ein steigendes, öffentliches Bedürfnis und wird im Rahmen einer Spezialfinanzierung ausschliesslich mit Gebühren finanziert. Die Bezirkskasse wird somit nicht belastet. Der Erweiterung des Krematoriums mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken

Die Gemeinde Ingenbohl braucht den auf Ingenbohler Boden liegenden Teil der Seewernstrasse als Basis- und Groberschliessung für die Überbauung Brunnen Nord. Dieses Strassenbedürfnis der Gemeinde Ingenbohl ist mit der Abtretung des entsprechenden Bezirksstrassenstücks zu erfüllen. Dazu sind die dafür erforderlichen Sanierungskosten von 5.2 Mio. Franken zu bezahlen, weil dieser Strassenabschnitt in einem schlechten Zustand und deshalb instand zu stellen ist. Denn gemäss der Strassengesetzgebung im Kanton Schwyz hat das abtretende Gemeinwesen die Verpflichtung, die Strasse in einem funktionsfähigen Zustand zu übergeben. Für die Gemeinde Ingenbohl wird dadurch die Erschliessung von Brunnen Nord einfacher. Der Bezirk Schwyz wird künftig vom Unterhalt des fraglichen Strassenstückes entlastet, weshalb sich diese Abtretung finanziell lohnt. Es entsteht eine Win-Win-Situation. Das Abstimmungsergebnis hat keinen Einfluss auf die in der Gemeinde Ingenbohl bereits per Abstimmung festgelegte Erschliessungsvariante mit Hochkreisel. Deshalb ja zur Abtretung der Seewernstrasse an die Gemeinde Ingenbohl mit dem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken.

Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken

Der Rathausplatz in Arth ist wirklich in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Das nach wie vor multifunktionale Nutzungskonzept dieses Platzes ist angemessen und überzeugend. Es ist höchste Zeit, dass der ortsbildmässig geschützte Rathausplatz saniert und damit aufgewertet und verschönert wird. Deshalb Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken.

Ja zur Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth

Für den Dorfkern von Arth ist unter Einbezug aller Interessen ein neuer Kernzonenplan mit zwei Bautypen (A und B) ausgearbeitet worden, um dem Schutzbedürfnis des Dorfkerns und dem Entwicklungsbedürfnis hinreichend Rechnung zu tragen. Die Kernzone 1 Arth bezweckt den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns Arth mit seinen ortsbildprägenden Strukturen und Bauten. Die Kernzone 2 Arth bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns von Arth. Die entsprechenden Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sind sinnvoll und deshalb zu genehmigen.

Ja zur Genehmigung der Reglementsanpassungen für die Gemeindewerke Arth, nämlich des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung

Die neuen Rechnungslegungsregeln gemäss HRM2 werden den Bedürfnissen der gemeindeeigenen Infrastrukturbetriebe (Elektrizitätswerk und Wasserwerk) nicht gerecht. Es sollen Abweichungen möglich sein, welche aber die Transparenz für den Bürger nicht schmälern dürfen. Beim Organisationsreglement der Gemeindewerke soll die entsprechende Abweichungskompetenz festgehalten werden. Auch soll dort neu für die Anstellung und Entlassung des Personals auf die am 15. Mai 2022 angenommene Personal- und Besoldungsverordnung verwiesen werden. Schliesslich ist beim Reglement betreffend die Wasserversorgung die maximale Bandbreite der Grundgebühr angemessen zu erhöhen. Diesen sinnvollen Reglementsanpassungen ist zuzustimmen.

Ja zur Statutenrevision des ZKRI

Der Zweckverband Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI) ist eine selbständige juristische Person des kantonalen öffentlichen Rechts. Er ist u.a. auch im Auftrag der Gemeinde Arth im Bereich der Abfallentsorgung tätig. Die bisher gültigen Statuten stammen aus dem Jahre 1989. Seither sind die Dienstleistungen des ZKRI erweitert worden, welche mit Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden geregelt werden mussten, weil sie in den Statuten nicht vorgesehen waren. Nun sollen die Statuten an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Zudem soll neu ein Initiativrecht und ein Referendumsrecht auch für den ZKRI eingeführt werden. Dieser sinnvollen Statutenrevision ist zuzustimmen.

Ja zur Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth

Die bisherigen Parkierungsreglemente der Gemeinde Arth genügen den formellen Vorschriften nicht. Es braucht dazu ein Gesetz im formellen Sinn, d.h. ein vom Gemeindebürger genehmigtes Reglement. Da die bisherigen Gebühren für Dauerparkkarten vom Preisüberwacher als zu hoch taxiert wurden, werden diese entsprechend reduziert. Das vorgelegte Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren in der Gemeinde Arth ist angemessen und sinnvoll. Deshalb ist das neue Parkierungsreglement zu genehmigen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 12.3.2023

Kanton Schwyz

Änderung Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 28. September 2022
JA

Bezirk Schwyz

Ausgabenbewilligung Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage
JA
Abtretung Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken
JA

Gemeinde Arth

Neugestaltung Rathausplatz Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken
JA
Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth
JA
Genehmigung des Organisationsreglements und das Reglementbetreffend die Wasserversorgung
JA
Statutenrevision des ZKRI
JA
Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth
JA