Nein zur unsinnigen Axeninitiative

Am Abstimmungswochenende vom 5. Juni 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Pro Service public», über die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», über die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», über die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes und über die Änderung des Asylgesetzes zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um die Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel» und eine Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Initiativen und der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, hingegen die Annahme der Änderung des Asylgesetzes und der Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Nein zur Volksinitiative «Pro Service public»

Mit der Volksinitiative «Pro Service public» soll sichergestellt werden, dass im Bereich der Grundversorgung (öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, etc.) kein Gewinn angestrebt, auf die Quersubventionierung anderer Bereiche verzichtet und kein fiskalisches Interesse verfolgt wird. Die Angestellten der Grundversorgungsunternehmen sollen höchstens so viel verdienen wie jene der Bundesverwaltung. Damit soll nach der Meinung der Initianten der Service public verbessert und ein Abbau gestoppt werden. Die Schweiz verfügt derzeit über einen sehr guten und zuverlässigen Service public (Post, SBB, Swisscom, etc.). Mit der Annahme der Initiative würde dieser nicht gestärkt, sondern geschwächt. Der unternehmerische Spielraum und die Wettbewerbsfähigkeit würden massiv eingeschränkt. Die Initiative hält somit nicht das, was sie verspricht. Vielmehr erreicht sie das Gegenteil. Deshalb Nein zu dieser kontraproduktiven Volksinitiative «Pro Service public».

Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Mit der Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» soll in der Schweiz für die ganze Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Initianten gehen von Fr. 2500.00 pro Monat für eine erwachsene Person aus, welche der Staat ohne jegliche Bedingung auszuzahlen hätte. Zur Finanzierung müssten rund 25000 Millionen Franken aufgewendet werden, was nur mit gravierenden Einsparungen und/oder Steuererhöhungen möglich wäre. Bis heute muss in der Schweiz jede erwerbsfähige Person ihren Lebensunterhalt selber finanzieren. Wer dazu nicht in der Lage ist, erhält massgeschneiderte Sozialleistungen, wodurch die soziale Sicherheit gewährleistet wird. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen würden sich alle Erwerbstätigkeiten unter dieser Limite (Teilzeit, etc.) nicht mehr lohnen, und die entsprechenden Arbeitskräfte würden fehlen. Das wäre ein folgenschwerer falscher Anreiz. Der Wirtschaft würde nämlich ein Teil der Arbeitskraft fehlen. Die Wirtschaftsleistung würde abnehmen, wodurch auch die Steuereinnahmen sinken würden. Auch den Sozialversicherungen würden Mittel fehlen. Dadurch würde die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens umso schwerer. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wäre ein folgenschweres Experiment. Dadurch würden der wirtschaftliche Erfolg und die sozialen Errungenschaften der Schweiz ohne Not fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Deshalb Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen».

Nein zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»

Derzeit fliesst die Hälfte der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse. Es geht dabei um 1500 Millionen Franken pro Jahr. Die Initianten wollen auch diesen Teil der Mineralölsteuer zweckgebunden für die Strassenfinanzierung verwenden. Damit fehlen der allgemeinen Bundeskasse 1500 Millionen Franken pro Jahr, während die allgemeine Bundeskasse zumindest einen Teil der jährlich auf 7700 Millionen geschätzten externen Kosten (Gesundheitsschäden, Gebäudeschäden, Lärm, Unfallfolgekosten, Umweltschäden, etc.) des Strassenverkehrs zu tragen hat. Mit der blossen Umverteilung der Hälfte der Mineralölsteuer in den Strassenfonds wird keine einzige Strasse mehr gebaut und kein einziger Stau verhindert. Der Bau von Strassenprojekten scheitert regelmässig nicht an den Kosten, sondern an anderen Ursachen. Die in der Bundeskasse fehlenden 1500 Millionen würden voraussichtlich bei der Landwirtschaft, der Bildung, der Armee und beim öffentlichen Verkehr eingespart oder durch eine Steuererhöhung kompensiert, was zu verhindern ist. Die Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» ist völlig übertrieben und deshalb abzulehnen. Dagegen ist der vorgesehene neue Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) das geeignete und massvolle Mittel für die Weiterentwicklung der Nationalstrassen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Mit den entsprechenden Geldern wurden bis jetzt die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz, die Fertigstellung des Netzes, Verkehrsinfrastrukturen in Städten sowie Hauptstrassen in Berg- und Randregionen finanziert. Künftig sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen über den Fonds bezahlt werden. Die Errichtung des NAF reicht vollends. Deshalb Nein zur Initiative «Für eine faire Verkehrs nanzierung».

Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), umfassend zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Der gemässigte Vorschlag des Bundesrates (Gentests nur für Paare mit schweren Erbkrankheiten) wäre tragbar gewesen. Der Gesetzesvorschlag des Parlamentes geht viel weiter. Deshalb Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Dank der vorliegenden Asylgesetzrevision werden die Asylverfahren deutlich schneller. Die kürzeren Verfahren sind im Interesse der Asylsuchenden und des Staates. Der Grossteil der Verfahren soll in maximal 140 Tagen in Zentren des Bundes abgeschlossen werden. Zur Beschleunigung der Asylverfahren braucht es konsequente Rechtsvertretungen, damit auch im schnellen Prozess faire Verfahren garantiert sind. Das führt zu weniger Beschwerden und zu einer grösseren Akzeptanz der Entscheide. Eine kurze Verfahrensdauer ist nur mit Rechtsvertretung möglich. Dieses Vorgehen ist in Zürich bereits erfolgreich ausgetestet worden. Das bisherige Asylverfahren dauert zu lange und hat deshalb zu hohe Kosten zur Folge. Das muss rasch geändert werden. Bund, Kantone und Gemeinden stehen hinter der Asylgesetzrevision. Deshalb Ja zur Asylgesetzrevision.

Nein zur Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»

Die heutige Axenstrasse genügt der Verkehrssicherheit längst nicht mehr. Der Langsamverkehr (Velofahrer, etc.) muss dringend vom übrigen Verkehr getrennt werden, weil der gesamte Verkehr auf der gleichen Strasse ohne Verbreiterung zu gefährlich ist. Neue Kunstbauten für eine Verbreiterung der Axenstrasse sind aber nicht bewilligungsfähig, weil dadurch eine schützenswerte Landschaft von nationaler Bedeutung verschandelt würde. Zudem besteht für die offene Verkehrsführung ein erhebliches Naturgefahrenrisiko. Felsstürze und Rüfen haben immer wieder zur Sperrung der Strasse geführt. Die Lösung des Problems ist das Axenprojekt mit dem Sisikonertunnel und dem Morschacher Tunnel. Der Bund hat dem Schwyzer und Urner Regierungsrat einen verbindlichen Auftrag erteilt, die Axenstrasse mit den beiden Tunnels zu bauen. Das entsprechende Projekt ist schon bereits stark fortgeschritten. Der Kanton Schwyz beziehungsweise dessen Behörden sind gar nicht befugt, das längst angeordnete und in Ausführung befindliche Bundesprojekt zu verweigern. Sonst droht eine Ersatzvornahme. Der Inhalt der Initiative ist unsinnig und bundesrechtswidrig. Es ist zudem Zeit, am Axen die längst erforderliche Verkehrssicherheit und für Brunnen und Sisikon eine endlich tragbare Verkehrssituation zu schaffen. Mehrverkehr ist gar nicht möglich, weil es zwischen Gumpisch und Flüeler Tunnel weiterhin einen Engpass gibt. Da die beiden Axentunnels im Vergleich zum Gotthardtunnel ein viel tieferes Verkehrsaufkommen und vor allem einen viel geringeren Lastwagenanteil aufweisen, ist in diesen Tunnels Gegenverkehr möglich. Die Ausführung des bereits angelaufenen Axenprojektes ist notwendig und sinnvoll. Die unsinnige Axeninitiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

Ausgangspunkt der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes waren die Ständeratswahlen 2011. Damals waren im ersten Wahlgang 8 Prozent der Wahlzettel ungültig. Zudem konnte wegen der noch ausstehenden Erwahrung durch den Kantonsrat nach dem zweiten Wahlgang der eine Schwyzer Ständerat an der Bundesratswahl 2011 nicht teilnehmen. Bisher mussten Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung der kantonalen Wahlen (KR, RR, SR) direkt beim Bundesgericht gerügt werden, weil es keinen innerkantonalen Rechtsschutz gab. Die Revisionsvorlage delegiert den Entscheid bei Zweifels- und Streitfällen über Gültigkeit und Inhalt der Wahl- und Abstimmungszettel neu an einen Ausschuss des Wahl- und Abstimmungsbüros, was zweckmässig ist. Zudem werden die Ungültigkeit der Stimmabgabe und die Ungültigkeit der Wahlzettel klarer geregelt. Schliesslich wird der Rechtsschutz bei allen kantonalen Wahlen neu über ein innerkantonales Einspracheverfahren gewährleistet, sowohl für Vorbereitungshandlungen als auch für das Ergebnis. Die Rügefrist für eine Einsprache wurde bei allen kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) wie bei den Nationalratswahlen (Art. 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR) im Sinne einer einheitlichen Regelung auf drei Tage angesetzt. Eine Einsprache an den Regierungsrat (anstelle einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht) gegen Vorbereitungshandlungen und gegen das Ergebnis aller kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) ist zur Gewährleistung einer einheitlichen Praxis angezeigt, weil erstens bei den Nationalratswahlen zwingend der Regierungsrat die Rügestelle ist (Art. 77 BPR), und weil zweitens die Regierung die Wahlen selber vorbereitet. Bei den Kantons- und Regierungsratswahlen soll die Regierung über ihre allenfalls fehlerhafte Vorbereitung auf Einsprache hin selber rasch entscheiden bzw. aus zeitlichen Gründen Antrag an den Kantonsrat stellen können. Bei Rügen gegen das Ergebnis der Wahlen in den Kantons- und Regierungsrat ist die Einsprache beim Regierungsrat einzureichen, während der Entscheid auf Antrag der Regierung durch den Kantonsrat zu fällen ist. Bei den Ständeratswahlen hat der Regierungsrat über Rügen gegenüber Vorbereitungshandlungen und gegenüber dem Ergebnis zusammen mit der Erwahrung selber zu entscheiden. Damit wird gewährleistet, dass bei den Ständeratswahlen auf kantonaler Ebene alle relevanten Entscheide vor den Bundesratswahlen im Dezember vorliegen. Das Verwaltungsgericht soll wie bisher alle Rügen bei den kommunalen Wahlen und Abstimmungen sowie bei den kantonalen Abstimmungen behandeln. Eine weitere Zuständigkeit hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, insbesondere eine solche bei den Kantonsratswahlen, weil der Kantonsrat die Wahlbehörde des Verwaltungsgerichtes ist. Dass die Rügefrist von drei Tagen zu kurz sein soll, wie vom Referendumskomitee geltend gemacht wird, ist bisher bei den Nationalratswahlen weder im Kanton Schwyz noch in den übrigen Kantonen beanstandet worden. Zudem muss die Frist kurz gehalten werden, damit bei mangelhaften Vorbereitungshandlungen rasch korrigiert werden kann. Es ist richtig, dass jene Behörde, welche die Wahlen vorbereitet hat, allfällige Unregelmässigkeiten auf Einsprache hin sofort selber ausräumen kann. Es ist schlichtweg falsch, wenn das Referendumskomitee behauptet, das heutige Recht des Bürgers, Unregelmässigkeiten von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen, werde durch das neue Einspracheverfahren ausgehebelt. Vielmehr wird das Einspracheverfahren als innerkantonale Rügemöglichkeit vorgelagert. Der Einspracheentscheid kann dann auf jeden Fall ans Bundesgericht weitergezogen werden, zumal die Einspracheentscheide des Regierungsrates und des Kantonsrates nur innerkantonal endgültig sind, was zur Beschleunigung des Verfahrens gerade die Absicht war. Die Einwände des Referendumskomitees sind somit haltlos. Der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 5. Juni 2016

Volksinitiative «Pro Service public»
NEIN
Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»
NEIN
Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»
NEIN
Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
NEIN
Änderung des Asylgesetzes
JA

Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»
NEIN
Teilrevision des Wahl und Abstimmungsgesetzes
JA