Invalidenversicherung muss rasch saniert werden

Am 7. Dezember 2006 führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in Oberarth die Generalversammlung 2006 durch. Vor der eigentlichen GV referierte Nationalrat Reto Wehrli über die eidgenössische Invalidenversicherung. Er legte die jüngste IV-Revision und die Verschuldung der IV dar.

Gegen den weiteren Stillstand

Linke und Rechte versuchen je länger je mehr, das bewährte politische System der Schweiz auszuhebeln. Es scheint, dass eine sog. Arena-Politik immer beliebter wird: grosser Klamauk, Niedermachen der Andersdenkenden, letztlich aber nichts bewegen, nichts tun, Stillstand. Keine Lösungen der anstehenden Probleme. Nur Theater um Wählerstimmen.

Die CVP ist die einzige Partei, welche sachlich und lösungsorientiert auftritt. Auch in der Politik (wie im ganzen Leben) ist nicht alles schwarz oder weiss, nicht alles eindeutig und klar. Es gibt viele Wenn und Aber, viele Details, die nicht über einen Leisten gezogen werden dürfen. Es gilt, zu differenzieren. Nur so sind gerechte und für alle verträgliche Verhältnisse möglich.

Die politische Stabilität in der Schweiz ist einer der wichtigsten positiven Standortfaktoren. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Die CVP garantiert Stabilität. Der Erfolg im Kanton Schwyz beweist die Fähigkeit der CVP und ihrer Exponenten.

Invalidenversicherung muss saniert werden

Nationalrat Reto Wehrli, Schwyz, ist Mitglied der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Am 7. Dezember 2006 hat er bei der CVP Arth-Oberarth-Goldau über die laufende 5. IV-Revision und über die Verschuldung der IV berichtet.

5. IV-Revision

Nationalrat Reto Wehrli
Nationalrat Reto Wehrli
Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) wird Ende 2007 eine kumulierte Schuld von 11.5 Mia. Franken aufweisen.

Um die finanzielle Sanierung der IV mittelfristig zu erreichen, sieht die 5. IV-Revision fol-gende Massnahmen vor:

  1. Arbeitsintegration kommt vor Rente. Je früher die Arbeitunfähigkeit einer Person erkannt und erfasst wird, desto erfolgreicher können Erwerbsunfähigkeit verhindert und Massnahmen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz in Angriff genommen werden. Die arbeitsunfähigen Personen sollen deshalb der IV sofort erfasst, damit möglichst viele wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
  2. Beseitigung von falschen Anreizen: Es soll nicht mehr vorkommen, dass die IV-Leistungen höher sind, als der zuvor versicherte Lohn.
  3. Verzicht auf Karrierezuschlag.

Die CVP hat ihre Anträge erfolgreich durchgebracht. Dank einer geschlossenen bürgerlichen Allianz ist ein vernünftiges Massnahmepaket zustande gekommen. Diese IV-Revision hat im übrigen bereits eine markante Vorwirkung erreicht. Die Neurenten haben bereits um 30 % abgenommen.

Tilgung der IV-Schulden

Nach der ausgabenseitigen Sanierung der IV im Rahmen der 5. Revision ist die bestehende und noch kürzere Zeit wachsende IV-Schuld von 11.5 Mia. Franken (Stand per Ende 2007) zu tilgen, was rasch geschehen muss. Weil diese Schulden durch Entnahme von Mitteln aus dem AHV-Fonds gemacht werden, wird die ordentliche Auszahlung der AHV-Renten schon bald nicht mehr möglich sein. Es sei denn, das Parlament ergreife nun rasch wirksame Massnahmen zur Tilgung der IV-Schuld. Zudem muss ein eigener IV-Fonds gebildet werden. Die Art und Weise, wie das geschehen soll, ist allerdings derzeit noch unklar.

  1. Die CVP will die Schulden mit einer klar befristeten Mehrwertsteuererhöhung tilgen. Damit wird nicht schon wieder die Arbeit und damit der Werkplatz Schweiz belastet.
  2. Die Position der FDP lässt sich derzeit nicht beschreiben. Je nach dem, wer sich gerade äussert, sind widersprüchliche Aussagen zu vernehmen.
  3. Die SP hat sich auf makabere Weise aus der IV-Diskussion verabschiedet. Die 5. IV-Revision im Parlament abgelehnt, ergreift sie nun auch noch das Referendum dagegen. Die einstige Partei der Arbeiterschaft stellt sich also gegen eine Neuausrichtung der IV mit Früherfassung, Frühintervention, und dem Ziel, die Betroffenen in Lohn und Brot und in einem vernünftigen sozialen Umfeld zu halten. Sollte die 5. Revision der IV scheitern, trägt die SP die Hauptverantwortung.
  4. Die SVP hat sich aus der unumgänglichen Finanzierung der Invalidenversicherung zurückgezogen. Damit nimmt sie in Kauf, dass das Problem einmal mehr der nächsten Generation überschrieben wird.

Schlussfolgerung: Niemand will der Bevölkerung klaren Wein einschenken und Überbringer der schlechten Nachricht sein, welche nämlich lautet: Die IV hat über einen Zeitraum von nicht einmal zehn Jahren einen Gesamtfinanzierungsbedarf von über 25 Milliarden Franken, inkl. die Aufwendungen für die Separierung des IV-Fonds. SP und SVP spekulieren erfahrungsgemäss darauf, dass die politische Mitte das Problem löst und dann bei den nächsten Wahlen dafür bestraft wird (weil Steuern und/oder Abgaben bekanntlich nicht sehr beliebt sind).

Generalversammlung / Jahresrückblick 2006

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 7. Dezember 2006 in Oberarth statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die statutarischen Geschäfte konnten zügig abgewickelt werden. Das Jahr 2006 war stark geprägt von den Gemeindewahlen.

Gemeindewahlen 2006

Für die Gemeindewahlen 2006 hatte die CVP den Rücktritt von Gemeinderat Jürg Kraft zu beklagen. Für seine grossen Verdienste im Gemeinderat (2000-2006) danken wir herzlich. Zufolge Sitzreduktion von 10 auf 9 Sitze kam es zum offenen Wahlkampf. Die CVP ist bei den Gemeindewahlen allein angetreten und konnte sich erfolgreich durchsetzen. Für die CVP gewählt wurden Gemeinderat Peter Probst, bisher, Gemeinderat Peter Schmid, bisher, Gemeinderat Ruedi Beeler, neu, Rechungsprüfer Stefan Eichhorn, bisher, Rechnungsprüferin Vreni Steffen, bisher, Vermittler-Stellvertreter Heinz Reding, bisher. FDP und SP haben mit gegenseitiger Listendeckung zusammengespannt, um gemeinsam möglichst gute Resultate zu erzielen. Alle CVP-Kandidaten wurden im ersten Anlauf mit hervorragenden Resultaten gewählt. Es hat sich gezeigt, dass die Wählerinnen und Wähler die gute Qualität der CVP-Kandidaten erkannt haben. Die CVP ist in der Gemeinde Arth die mit Abstand wählerstärkste Partei. Für die breite Unterstützung der CVP durch die Wählerinnen und Wähler danken wir herzlich.

Kommissionswahlen 2006

Bei den Kommissionen der Gemeinde Arth hatte die CVP im 2006 folgende Rücktritte zu beklagen: Schulrat Peter Schaller, 8 Jahre, Stimmenzählerin Marika Megnet, 12 Jahre, Ruth Zberg, 8 Jahre. Für ihre wertvolle Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit danken wir herzlich. Neu in den Schulrat gewählt wurde für die CVP Irmela Fassbind-Wohlschlager, Oberarth. Neu als Stimmenzähler der CVP amtieren ab 2006 Monika Weber-Reichlin, Arth, und Gabriela Zurfluh-Rüegg, Goldau.

Bezirkswahlen 2006

Beim Bezirk Schwyz ist der bisherige Rechnungsprüfer Raphael Pfiffner auf die Frühjahresgemeinde hin zurück getreten. Für seinen Einsatz danken wir herzlich. Als neuer Rechnungsprüfer für den Bezirk Schwyz wurde von der Bezirksgemeinde am 25. April 2006 Georg Suter-Curtins, Arth, gewählt.

Finanzen

Der Wahlkampf 2006 und die anderen politischen Aktivitäten (u.a. Podium zur G-Reform) haben viel Geld gekostet. Deshalb werden die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge wiederum dringend benötigt. Beiträge und Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Bruno Beeler, Präsident

Ja zu den Familienzulagen

Am 26. November 2006 ist auf Bundesebene über das Osthilfegesetz und über das Familienzulagengesetz abzustimmen. Beim Kanton ist über die sog. G-Reform zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden Bundesvorlagen und enthält sich bei der sog. G-Reform einer Abstimmungsempfehlung.

Ja zu den Familienzulagen

Mit dem Familienzulagengesetz wird in allen Kantonen ein Minimum an Kinderzulagen und Ausbildungszulagen festgelegt, dies angesichts von sehr unterschiedlichen kantonalen Regelungen von Fr. 170.— bis Fr. 340.— pro Monat. Die minimale monatliche Kinderzulage soll neu Fr. 200.— (bis 16. Geburtstag) und die minimale monatliche Ausbildungszulage Fr. 250.— (16. Altersjahr bis 25. Altersjahr) betragen. Der Bezug von Kinderzulagen wird in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt, was bitternötig ist. Derzeit gibt es nämlich verwirrende Teilzulagen oder gar keine Zulagen, wenn die Eltern in verschienen Kantonen arbeiten. Im Kanton Schwyz beträgt die Kinderzulage bereits Fr. 200.—, während die Ausbildungszulagen von Fr. 200.— auf Fr. 250.— erhöht würde. Der Mehraufwand dafür ist gering.

Die Kinder sind unsere Zukunft. Wenn in der Schweiz die Familien nicht konsequent unterstützt werden, sinkt die Kinderrate noch weiter unter die derzeit 1.4. Eine Rate 2.1 Kinder pro Frau wäre zur Stabilisierung der Bevölkerung nötig. Anstelle der immer mehr fehlenden Kin-der werden laufend mehr Ausländer in die Schweiz kommen (müssen), was grosse Integrationskosten und Integrationsprobleme auslösen würde. Minimale einheitliche Kinderzulagen sind ein Beitrag für die Förderung von Mehrkinderfamilien in der Schweiz. Die Unterstützung für eigene Kinder ist viel günstiger als die Integration von Ausländern. Das Argument der Kosten aus gewissen Wirtschaftskreisen ist deshalb mehr als verfehlt.

Aus diesen Gründen ist dem Familienzulagengesetz zuzustimmen.

Ja zur Osthilfe

Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas wird eine gesetzliche Grundlage Entwicklungshilfe in den osteuropäischen Staaten geschaffen. Die Schweiz wird danach begrenzt auf 10 Jahre pro Jahr 100 Millionen Franken in diesen Staaten investieren, und zwar in Projekte, welche zu einem schönen Teil von Schweizer Unternehmen betreut werden. Die Schweiz leistet mit diesen Geldern Entwicklungshilfe in Osteuropa, welche zu einem grossen Teil wieder in die Schweiz zurück fliessen wird. Zudem wird den schweizerischen Unternehmen mit dieser Hilfe in den Oststaaten für neue Investitionen die Tür geöffnet. Diese Oststaaten haben einen hohen Investitionsbedarf nach Qualitätsprodukten und Dienstleistungen. Die Schweiz als Exportland ist auf diese Möglichkeiten dringend angewiesen. Ein Grossteil des schweizerischen Wohlstandes wird nämlich durch den Export gesichert.

Für die Osthilfe von jährlich 100 Millionen werden keine neuen Finanzmittel benötigt. Die bereits bestehende Osthilfe wird umgeleitet (60 Millionen pro Jahr) und die restlichen 40 Millionen ergeben sich aus den Zinsbesteuerungserträgen von EU-Steuerpflichtigen. Diese Steuern wurden durch das bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU möglich. Die Zinssteuern machen derzeit mehr als die 40 Millionen aus. Damit belastet diese sog. Osthilfe die Bundeskasse nicht. Bei einem Nein zur Osthilfe ist mit direkten und indirekten Hindernissen für unsere Exportwirtschaft zu rechnen. Wir würden die scheinbare Ersparnis um ein Vielfaches einbüssen. Weitere bilaterale Abkommen würden illusorisch.

Die Osthilfe ist für die Schweizer Wirtschaft und damit für den Wohlstand in der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Diesem Bundesgesetz ist deshalb zuzustimmen.

Stimmfreigabe zur G-Reform

Im Kanton Schwyz sollen die regionalen öffentlichen Aufgaben neu strukturiert werden. Es liegt eine Abstimmungsvorlage für den 26. November 2006 unter dem Titel „G-Reform“ vor. Danach sollen die Bezirke aufgehoben und deren Aufgaben auf die Gemeinden und den Kanton übertragen werden.

Die Abschaffung der Bezirke würde letztlich die kantonale Verwaltung stärken, da der Grossteil der Bezirksaufgaben an den Kanton übertragen würde. Für die Gemeinden wäre im wesentlichen nur die Oberstufenschule vorgesehen. Direktdemokratische Rechte gingen durch diese Zentralisierung verloren. Jene Aufgaben, welche an den Kanton übertragen werden sollen, würden deutlich an Bürgernähe verlieren. Für die Erfüllung von regionalen Aufgaben würde es keine demokratisch abgestützte Ebene mehr geben. Vor allem die kleinen Gemeinden würden von den grossen Gemeinden dominiert werden. Im Kanton Glarus wird das Gegenteil gemacht: Gemeinden werden abgeschafft und Bezirke werden geschaffen.

Auf der anderen Seite würden die Verwaltung und die Zuständigkeiten im Kanton durch die Aufhebung einer Verwaltungsebene einfacher und übersichtlicher. Die Gemeinde Arth könnte die Oberstufenschule ohne weiteres bewältigen. Kosteneinsparungen dürften allerdings insgesamt nicht zu erwarten sein.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau hat zu dieser Abstimmungsfrage Stimmfreigabe beschlossen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26. November 2006

Bundesgesetz zur Osthilfe
JA
Bundesgesetz über die Familienzulagen
JA
G-Reform
Stimmfreigabe

Ruedi Beeler – 100 Tage im Gemeinderat Arth

Am 21. Mai 2006 wurde Ruedi Beeler von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth zum Gemeinderat gewählt. Am 3. Juli 2006 wurde ihm das Ressort «Soziales» anvertraut. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat ihn zu seinen Eindrücken und zu den Schwerpunkten seiner Amtstätigkeit befragt und den folgenden Bericht erhalten.

20061026_beeler_ruedi«Zu Beginn möchte ich an dieser Stelle nochmals allen Wählerinnen und Wählern, die zu meiner Wahl verholfen haben, herzlich danken. Ich war sehr froh, dass das Wahlresultat trotz offenem Wahlkampf eindeutig ausgefallen ist, und ich somit nun auf einen breiten Rückhalt zählen darf.

Die Ressortzuteilung erfolgte erwartungsgemäss. Da nur das «Soziale&raqo; frei geworden war, und sich im Rat keine Rochade ergeben hatte, war die Zuteilung klar. Die Aufnahme im Ratskollegium war sehr herzlich. Die Arbeit begann umgehend mit der Übernahme des Aktenberges von meinem Amtsvorgänger. Dazu musste ich mich in die umfangreichen gesetzlichen Grundlagen des Sozialhilferechtes einarbeiten. Parallel war aber auch die laufende Arbeit im Rat und den Kommissionen zu bewältigen, wo es ebenfalls viel Neues auf mich zukam.

Mit der abgeschlossenen Reorganisation des Ratskollegiums von 12 auf 9 Mitglieder wurde der Aufgabenbereich der einzelnen Ressortchefs vergrössert und wohl an die Grenzen für Freizeitpolitiker geführt. Der Ressortchef Soziales hat nebst der Arbeit als Fürsorgepräsident und Präsident der Betriebskommission des Alters- und Pflegeheim Hofmatt auch die Mitwirkung in der Einbürgerungskommission, die Mitwirkung als Vizepräsident der Vormundschaftsbehörde, die Mitwirkung in der Subkommission des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt, sowie Verantwortlichkeiten im Bereich Asylwesen und bei der Spitex Arth-Goldau usw. zu bewältigen. Zudem ist, wie für jedes Ratsmitglied, die aktive Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen eine Hauptaufgabe. Hier treffen die verschiedenen Ressortchefs und damit auch oftmals verschiedene Meinungen auf einander, welche es unter fundierter Argumentation zu diskutieren gilt. Schliesslich sollen hier ja nicht einfach Bauchentscheidungen getroffen werden, sondern wohlüberlegte Beschlüsse zum Wohle aller Gemeindebewohner. Obwohl beim Eintritt ins Ratskollegium der Mantel der Parteizugehörigkeit abgelegt werden sollte, sind gewisse Entscheide dennoch umstritten, was dann wieder auf die jeweilige Grundhaltung schliessen lässt. Aber genau das kann auch eine Bereicherung in der Diskussion darstellen, könnte doch der anders Denkende auch einmal Recht haben oder zumindest nicht ganz Unrecht.

Meinen Schwerpunkt möchte ich zunächst in der Fürsorgebehörde setzen. Den wirklich Bedürftigen soll auch geholfen werden. Vorwiegend betrifft es hier Ein-Elternfamilien aus Scheidungen, welche wegen der Kinderbetreuung selber nicht genügend Einkommen erwirtschaften können. Allein schon diese Armuts-Risikogruppe macht etwa die Hälfte aller Sozialhilfebezüger aus. Auf der anderen Seite gibt es eine Anzahl nicht so sehr um Arbeit bemühte Personen, welche an die Türe der Sozialhilfe klopfen. Hier will ich, und mit mir die Fürsorgeverwaltung Arth, welcher ich an dieser Stelle für ihre sehr gute Arbeit danken möchte, alles daran setzen, um mit Auflagen und geeigneten Massnahmen, soweit es die gesetzlichen Vorgaben zulassen, diese Personen so schnell wie möglich in die wirtschaftliche Eigenständigkeit zurück zu führen. Gerade in solchen Fällen ist es besonders wichtig, sehr restriktiv mit dem Verteilen von Steuergeldern umzugehen, und damit einer immer mehr um sich greifenden Abholermentalität entgegen zu wirken.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei den bevorstehenden baulichen Veränderungen für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt. Dazu wurde in den letzten vier Jahren vor allem in der Subkommission und dann auch im Gemeinderat viel diskutiert und geplant. Leider liegt bis jetzt noch kein definitives Bauvorhaben vor, da aktuell Entscheidungen vom Kanton noch abgewartet werden müssen. Als Präsident der Betriebskommission dieses Altersheimes muss ich aber darauf drängen, mögliche Bauvorhaben schnell zu realisieren, da der derzeitige bauliche Zustand des Hofmattgebäudes dazu drängt.

Schliesslich will ich mich auch gerade bei der bevorstehenden Budgetierung für das Jahr 2007 für einen schlanken Gemeindehaushalt einsetzen, wie ich es im Wahlkampf angekündigt habe.

Ich gehe davon aus, dass mich vor allem die Bürgerinnen und Bürger mit Verwurzelung zur Landwirtschaft gewählt haben. Nach meiner Überzeugung muss neben dem Arbeitnehmer, dem Handwerker und dem Unternehmer auch die Landwirtschaft im Gemeinderat vertreten sein. Die Rekrutierung aus der Landwirtschaft gestaltet sich aber immer schwieriger. Der Grund liegt wohl darin, dass die Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft sehr hoch geworden ist, und eine politische Tätigkeit zeitlich kaum noch tragbar ist. Obwohl ich keineswegs Arbeit gesucht habe, bin ich bereit, für eine gewisse Zeit diese Mehrbelastung für mich und meine ganze Familie zu tragen. Ich empfinde diese Gemeinderatstätigkeit als Dienst für die Bevölkerung von Arth, Oberarth und Goldau, für welche ich nun meinen Beitrag leisten will. Gerne nehme ich Wünsche und Anregungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern entgegen und hoffe, wo immer möglich, mit ihnen in Kontakt zu treten.»

Energie sparen und erneuerbare Energie fördern

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau will, dass das Bauregelement der Gemeinde Arth anpasst wird. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass beim Bauen Energie gespart und/oder das Einsetzen von erneuerbarer Energie gefördert wird. Beim Gemeinderat Arth wurde ein entsprechendes Begehren eingereicht.

Ausgangslage

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat in den Vernehmlassungsunterlagen zur Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes die Gemeinden aufgefordert, Bauvorschriften aufzuheben, welche energetisch optimierte Bauweisen einschränken und energiesparende Massnahmen im Gebäudebereich behindern. Es darf aber nicht nur bei der Aufhebung solcher Hindernisse bleiben. Vielmehr ist aktiv darauf hin zu wirken, dass bei künftigen Bauten energie-effizient vorgegangen wird. Darunter ist das sparsame Einsetzen von Energie und die gezielte Förderung von erneuerbaren (einheimischen) Energien zu verstehen.

Änderung des Baureglements

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb, dass das Baureglement der Gemeinde Arth mit dieser Zielsetzung angepasst wird. Bei den baurechtlichen Bestimmungen sollen Anreize geschaffen werden, dass beim Bauen Energie gespart und/oder das Einsetzen von erneuerbarer Energie gefördert wird. Diese Ziele können erreicht werden durch

  • Minergie-Bauten,
  • erneuerbare Energiesysteme (Holz, Sonne, Biogas, etc.) für Heizung und Warmwasser,
  • Wärmeverbunde,
  • etc.

Bonuszuschlag bei der Ausnützungsziffer

Mögliche Anreize für das Energiesparen und/oder für das Einsetzen von erneuerbaren Energien können im Bauregelement mit der Gewährung eines Bonuszuschlages bei der Ausnützungsziffer geschaffen werden. So könnte beispielsweise bei einem bestimmten Anteil des Wärmebezuges oder Warmwasserbezuges durch erneuerbare (einheimische) Energien (Holz, Sonne, Biogas, etc.), beim Einhalten des Minergie-Standards oder beim Anschluss an einen Wärmeverbund ein bestimmter (ev. gestaffelter) Ausnützungsbonus gewährt werden. Mögliche Varianten sind bereits unter Art. 12a des Baureglements der Gemeinde Sattel zu finden:

Baureglement Sattel, Artikel 12

Vorschriften im Gemeindebaureglement, die die Energieeffizienz fördern sollen

Art. 12a Energiesparmassnahmen
  1. Für besondere Anstrengungen zum sparsamen Einsatz der Energie und zur Verwendung einheimischer erneuerbarer Energien wird ein Ausnützungszifferbonus auf die Ausnützungsziffer für Einzelüberbauungen gemäss Art. 27 Abs. 3 BR gewährt:
    1. Für die Realisierung eines Nahwärmeverbundes für mehrere Gebäude für Heizung und Warmwasser mit einem Anteil von mindestens 20 % erneuerbarer einheimischer Energie am zulässigen Energiebedarf beträgt der AZ-Bonus 7 %.
    2. Bei einem Anteil von mind. 20 % von einheimischer erneuerbarer Energie am zulässigen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser für ein Gebäude beträgt der AZ-Bonus 5 %.
    3. Wird der zulässige Energiebedarf für Heizungen und Warmwasser um mind. 20 % unterschritten, beträgt der AZ-Bonus 5 %.
  2. Der Ausnützungszifferbonus ist mit dem Bonus für Gestaltungspläne (Art. 27 Abs. 3 BR) kumulierbar.
  3. Der zulässige Energiebedarf ergibt sich aus dem Grenzwert für den Heizenergiebedarf gemäss § 3 der Vollzugsverordnung zur Energiesparverordnung (nGS 497a) und der Warmwasser Standardnutzung gemäss Vollzugsordner Energie Kt. Schwyz Kap. 2 Seite 7 (Ausgabe Juli 1994).
  4. Der Gemeinderat kann für einen vereinfachten Nachweis Standardlösungen festlegen. Hinweis: Standardlösungen festgelegt mit GRB Nr. 75 vom 17.02.1997 (Anhang IV)

Keine Kosten für die Gemeinde

Die vorgeschlagene Regelung löst keine finanziellen Folgen für die öffentliche Hand aus und kann von der Gemeinde im Rahmen einer Teilrevision des Baureglements rasch angegangen werden. Vielmehr aber bildet diese Anregung auf kommunaler Stufe einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen und zur Förderung von erneuerbaren Energien.

Ja zur Asylgesetzänderung

Am 24. September 2006 ist über die Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“, über das Ausländergesetz und über die Asylgesetzänderung abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Ausländergesetzes und der Asylgesetzänderung. Die Initiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ hingegen ist zu verwerfen.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Wirklich verfolgte Personen sollen in der Schweiz Asyl erhalten. Die meisten Asylbewerber kommen allerdings aus rein wirtschaftlichen Gründen in die Schweiz. Sie versuchen mit allen möglichen Tricks, in der Schweiz zu bleiben. Die Asylgesetzgebung hat deshalb die schwierige Aufgabe, erstens die wirklich verfolgten Personen von den Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden und zweitens dafür zu sorgen, dass die als Wirtschaftsflüchtlinge erkannten Asylanten die Schweiz auch tatsächlich wieder verlassen. Die vorliegende Änderung des Asylgesetzes ist der neueste Versuch dazu. Asylbewerber ohne Ausweispapiere müssen sofort glaubhaft machen, weshalb ihnen die Papiere fehlen. Andernfalls wird auf den Asylantrag gar nicht erst eingetreten. Abgewiesene Asylbewerber können neu 18 Monate in Ausschaffungshaft und 18 Monate in Durchsetzungshaft genommen werden, wenn sie sich weigern, auszureisen, wobei die beiden Haftarten auf insgesamt maximal 24 Monate beschränkt sind. Abgewiesene Asylbewerber erhalten keine Sozialhilfe mehr. Sie können nur noch Nothilfe (Schlafgelegenheit, Essen) beantragen. Vorläufig aufgenommene Asylbewerber dürfen arbeiten und ihre Familien nach 3 Jahren nachziehen. Die Kantone können mit einer neuen Härtefallregelung gut integrierten Personen unabhängig vom Stand des Asylverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Mit der vorliegenden Änderung des Asylgesetzes wird das Instrumentarium verbessert, um blosse Wirtschaftsflüchtlinge von der Schweiz fernzuhalten. Nur auf diesem Wege wird es weiterhin möglich sein, den wirklich verfolgten Personen Asyl zu gewähren, zumal die Schweiz begrenzte Aufnahmekapazitäten hat. Aus diesen Gründen ist der Änderung des Asylgesetzes zuzustimmen.

Ja zum Ausländergesetz

Die bestehende Ausländergesetzgebung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das neue Ausländergesetz gilt vor allem für Personen ausserhalb der EU und der EFTA, da mit den Staaten der EU und der EFTA beim Personenverkehr Freizügigkeitsabkommen bestehen. Personen ausserhalb der EU und er EFTA werden in der Schweiz nur dann zugelassen, wenn der Arbeitsmarkt sie als besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigt. Die Integration der Ausländer wird verbessert (möglichst frühe Einschulung, rascher Familiennachzug, etc.). Missbräuche (Scheinehen, Schlepperwesen, Schwarzarbeit) sollen durch griffige Massnahmen verhindert werden. Dem Gesetz ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“

Nach der bestehenden Regelung gehen zwei Drittel der Nationalbankgewinne an die Kantone und ein Drittel fliesst in die Bundeskasse. Mit der Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ soll dieser Verteilschlüssel geändert werden. Die erste Milliarde ginge an die Kantone und der Rest soll für die AHV sein. Der Bund würde damit künftig leer ausgehen. Da für einige Jahre aufgrund der aufgelaufenen Gewinne jährlich 2.5 Mia. Franken ausgeschüttet werden sollen, würden für einige Jahre dem Bund 833 Millionen Franken und den Kantonen 666 Millionen Franken fehlen. Diese Mindereinnahmen würden entweder zu Steuererhöhun-gen oder zu Leistungskürzungen beim Bund oder bei den Kantonen führen. Wenn die aufgelaufenen Gewinne der Nationalbank ausgeschüttet sind, wird voraussichtlich jährlich nur noch ca. 1 Milliarde Franken Gewinn der Nationalbank zu erwarten sein, sodass die AHV nichts mehr bekommen wird. Wenn die Initiative abgelehnt wird, fliesst gemäss dem Beschluss des Parlaments der Golderlösanteil des Bundes, nämlich ca. 7 Milliarden Franken, der AHV zu. Wird die Initiative angenommen, so werden diese 7 Milliarden Franken für den Schuldenabbau des Bundes verwendet. Die Initiative löst die Finanzierungsprobleme der AHV nicht. Es wird nur Geld umgeschichtet. Die Finanzen bzw. die Leistungen des Bundes und der Kantone geraten dadurch unter unnötigen Druck. Die alternativen 7 Milliarden für die AHV sind die bessere Lösung. Deshalb ist die Initiative abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24. September 2006

Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“
NEIN
Ausländergesetz
JA
Änderung Asylgesetz
JA

CVP dankt und gratuliert

Anlässlich der Gemeindewahlen vom 21. Mai 2006 wurden alle sechs Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau mit hervorragenden Resultaten in die Ämter gewählt. Ihr Wahlresultat wiegt umso mehr, als die CVP-Kandidaten allein angetreten sind und alle Stimmen aus eigener Kraft erhalten haben. Die CVP dankt für die breite Unterstützung.

Für die Gemeindewahlen vom 21. Mai 2006 ist die CVP allein mit einer eigenen Liste ohne parteifremde Kandidaten angetreten. Die CVP-Kandidaten waren auf keiner anderen Liste aufgeführt. Dies im Gegensatz zur FDP und zur SP, welche ihre Kandidaten auf ihren Listen gegenseitig gedeckt und damit zusammen gespannt haben, um ein besseres Wahlresultat zu erhalten. Trotzdem haben die CVP-Kandidaten im Alleingang hervorragende Wahlergebnisse erzielt. Die CVP dankt im Namen der Gewählten allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen. Folgende Personen wurden gewählt:

als Gemeinderat
20060406_schmid_peter
Peter Schmid
Quellenweg 26, Goldau
als Gemeinderat
20060406_beeler_ruedi
Ruedi Beeler
Aeschi, Goldau
als Gemeinderat
20060406_probst_peter
Peter Probst
Sunnmatt 4a, Goldau
als Rechnungsprüferin
20060406_steffen_vreni
Vreni Steffen-Steinegger
Eichrainweg 12, Goldau
als Rechnungsprüfer
20060406_eichhorn_stefan
Stefan Eichhorn
Feldweg 22, Arth
als Vermittler-Stellvertreter
20060406_reding_heinz
Heinz Reding
Feldweg 6, Arth

Alle sechs frisch gewählten Amtsträger der CVP Arth-Oberarth-Goldau werden sich mit voller Kraft für die Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen und versuchen, eine ausgezeichnete Behördenarbeit zu leisten.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert allen gewählten Kandidaten aller Parteien und wünscht ihnen viel Freude und Erfolg im Amt.

Probst, Schmid und Beeler in den Gemeinderat mit Liste 1

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau kann für die kommenden Gemeindewahlen vom 21. Mai 2006 ausgezeichnete Persönlichkeiten als Kandidaten präsentieren: Peter Schmid, Goldau, als Gemeinderat, bisher; Ruedi Beeler, Goldau, neu (als Gemeinderat für die Restamtsdauer von 2 Jahren nach dem Rücktritt von Jürg Kraft); Peter Probst, Goldau, als Gemeinderat, bisher; Vreni Steffen, Goldau, als Rechnungsprüferin, bisher; Stefan Eichhorn, Arth, als Rechnungsprüfer, bisher; Heinz Reding, als Vermittler Stellvertreter, bisher.

Diese Woche werden alle drei Gemeinderatskandidaten der Liste 1 kurz vorgestellt.

20060406_probst_peter

In den Gemeinderat

Peter Probst
Gemeinderat
geb. 17.3.1948
Controller
Sunnmatt 4a, Goldau
verwitwet, 2 Kinder

  • Gemeinderat seit 12 Jahren (Schulpräsident)
  • Gemeindevizepräsident seit 2004
  • Präsident der Musikschulkommission
  • Schulortspräfekt Mittelpunktschule Oberarth
  • Rechnungsprüfer Bezirk Schwyz
  • Sportkommission Gemeinde Arth
  • Stellvertretender Leiter Cargo Produktion SBB AG Region Ost Zürich
  • Leiter Finanzen Controlling Cargo SBB AG Re-gion Ost Zürich
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau
  • Betriebsdisponent SBB
  • Betriebswirtschaftliche Ausbildung, Controller

Peter Probst will

  • eine qualitative Weiterentwicklung der Gemeinde- und Musikschule Arth-Goldau erreichen.
  • die Schüler mit speziellen Begabungen fördern.
  • die Gemeinde Arth qualitativ entwickeln.
20060406_beeler_ruedi

In den Gemeinderat

Ruedi Beeler
geb. 4.9.1963
Landwirt/Treuhandsachbearbeiter
Aeschi, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

  • Finanzkommission Gemeinde Arth
  • Gewässerschutzkommission Arth
  • Vorstand Bauernvereinigung Arth-Goldau
  • Freiwillige Feuerwehr Goldau
  • Selbständiger Landwirt
  • Teilzeitmitarbeiter bei Agro Treuhand Schwyz GmbH als Sachbearbeiter für Betriebs- und Finanzbuchhaltung sowie Steuerplanung
  • Primarschule und Sekundarschule in Gol-dau/Oberarth
  • Landwirtschaftliche Lehre / Fachschule / Berufsprüfung
  • Landwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Weiterbildung im kaufmännischen Rechnungswe-sen und im Bereich Treuhand und Beratung

Ruedi Beeler will

  • einen möglichst tiefen und ausgeglichenen öf-fentlichen Haushalt sichern.
  • Gefahrenkarte erstellen und Bauzonen neu beurteilen.
  • dem Willen der Bevölkerung nachleben.
20060406_schmid_peter

In den Gemeinderat

Peter Schmid
Gemeinderat
geb. 18.3.1962
Leitender Verwaltungsangestellter
Quellenweg 26, Goldau
verheiratet, 2 Kinder

  • Gemeinderat seit 1998 (1998-2002 Vorsteher Fürsorge; 2002-2006 Vorsteher Bau)
  • Stabchef Gemeindeführungsstab 1994-2002
  • Oberarther Fasnachtsgesellschaft
  • Skiclub Goldau
  • Leiter Soziales im Kanton Schwyz
  • Stv. Amtsvorsteher Amt für Gesundheit und Soziales
  • Dozent Verwaltungsschule

Peter Schmid will

  • eine ausgeglichene Rechnung und Reduktion der Schulden erreichen.
  • die Verwaltungsreform verwirklichen.
  • das Leitbild umsetzen

Ja zur Personal- und Besoldungsverordnung der Gemeinde Arth

Am 21. Mai 2006 ist beim Bund über die Bildungsvorlage und beim Kanton über die Neuorganisation der kantonalen Gerichte abzustimmen. In der Gemeinde Arth ist über die Personal- und Besoldungsverordnung sowie über den Landkauf beim Zwygartenschulhaus zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Bildungsvorlage des Bundes

Das Bildungswesen in der Schweiz soll harmonisiert, einheitlicher und übersichtlicher werden. Die Kantone behalten die Schulhoheit. Allerdings werden wichtige Eckwerte für alle Kantone festgelegt: Schuleintrittsalter, Dauer der Schulpflicht, Dauer und Ziele der Schulstufen, Übergänge im Bildungssystem sowie die Anerkennung von Abschlüssen. Der Wohnsitzwechsel über die Kantonsgrenzen hinaus wird dadurch einfacher. Eine hohe Qualität der Bildung wird gesichert, was für die Schweiz wichtig ist. Der Bund muss aber erst dann aktiv werden, wenn die Kantone zusammen keine Lösungen finden können. Die Eigenständigkeit der Kantone bleibt gewahrt. Dieser sinnvollen Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Neuorganisation der kantonalen Gerichte

Bisher ist die Anzahl der Richter der kantonalen Gerichte (Strafgericht, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht) in der Kantonsverfassung aufgeführt. Künftig sollen die Mitgliederzahlen der kantonalen Gerichte auf Gesetzesstufe festgesetzt werden. Dadurch kann auf die Bedürfnisse der Gerichte bzw. der Bevölkerung rascher und weniger aufwändig reagiert werden. Die Anzahl der kantonalen Richter gehört nicht in die Verfassung, sondern in eine Gesetz. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Personal- und Besoldungsverordnung für Gemeinde Arth

Die Gemeinde Arth hat bisher keine Personal- und Besoldungsverordnung, welche jede Gemeinde haben muss. Dieses Manko ist nachzuholen. Die Löhne der Gemeindeangestellten werden deshalb nicht steigen oder sinken. Es gibt dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die neue Verordnung soll eine einfache und einheitliche Richtschnur für den Gemeinderat sein. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Landerwerb beim Schulhaus Zwygarten in Arth

Neben dem Zwygartenschulhaus in Arth kann eine Landparzelle von 896 m2 zur Arrondierung des Schulareals erworben werden. Andernfalls entsteht dort ein Mehrfamilienhaus unmittelbar neben dem Schulhaus, was zu Problemen führen würde. Die von der Familie Mettler gestiftete Wiese vor dem Hofmattschulhaus wäre eigentliche der Schuljugend gewidmet. Stattdessen wurde darauf ein öffentlicher Parkplatz und der Garten des Altersheimes Hofmatt gestaltet. Der Erwerb der Landparzelle neben dem Schulhaus Zwygarten kann deshalb als Kompensation für die teilweise Zweckentfremdung der «Mettlerwiese» betrachtet werden. Der Landerwerb erscheint sinnvoll. Schon bald wird es im wachsenden Dorfbereich Arth wieder Schulraumbedarf geben. Dem Verpflichtungskredit für den Kauf der Parzelle GB 1445 Arth ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 21. Mai 2006

Bildungsartikel des Bundes
JA
Änderung Kantonsverfassung betreffend kant. Gerichte
JA
Personal- und Besoldungsverordnung Gemeinde Arth
JA
Landerwerb beim Zwygartenschulhaus
JA

Ruedi Beeler in den Gemeinderat

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau kann für die kommenden Gemeindewahlen vom 21. Mai 2006 ausgezeichnete Persönlichkeiten als Kandidaten präsentieren: Peter Schmid, Goldau, als Gemeinderat, bisher; Ruedi Beeler, Goldau, neu (als Gemeinderat für die Restamtsdauer von 2 Jahren nach dem Rücktritt von Jürg Kraft); Peter Probst, Goldau, als Gemeinderat, bisher; Vreni Steffen, Goldau, als Rechnungsprüferin, bisher; Stefan Eichhorn, Arth, als Rechnungsprüfer, bisher; Heinz Reding, als Vermittler Stellvertreter, bisher.

Diese Woche wird der Gemeinderatskandidat Ruedi Beeler genauer vorgestellt.

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Ruedi Beeler

geb. 4.9.1963
Landwirt / Treuhandsachbe-arbeiter
Aeschi, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

Ausbildung

  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau/Oberarth
  • Landwirtschaftliche Lehre / Fachschule / Berufsprüfung
  • Landwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Weiterbildung im kaufmännischen Rechnungswesen und im Bereich Treuhand und Beratung

Arbeitstätigkeit

  • Selbständiger Landwirt
  • Teilzeitmitarbeiter bei Agro Treuhand Schwyz GmbH als Sachbearbeiter für Betriebs- und Finanzbuchhaltung sowie Steuerplanung

Politische Arbeit / Vereinstätigkeit

  • Finanzkommission Gemeinde Arth
  • Gewässerschutzkommission Arth
  • Vorstand Bauernvereinigung Arth-Goldau
  • Freiwillige Feuerwehr Goldau

Erfahrung aus Beruf

Ruedi Beeler ist neben seiner Arbeit als selbständiger Landwirt seit 1992 im landwirtschaftlichen Treuhandbereich tätig. Daraus kennt er die Anliegen und Sorgen des Kleingewerbes und im Speziellen der Landwirtschaftsbetriebe in der Gemeinde, wie auch im ganzen Kanton. Als Vertreter seiner Mandanten ist er laufend in Kontakt mit verschiedenen kantonalen und anderen Behörden (Steuerverwaltung, Schätzungsamt, Ausgleichskasse, etc.). Diese reichen Erfahrungen und der gewohnte Umgang mit Behörden bilden u.a. seinen Rucksack für den Gemeinderat.

Politische Ziele

Als Landwirt will Ruedi Beeler die Anliegen dieser Bevölkerungsgruppe im Gemeinderat einbringen. Er möchte mit den knappen öffentlichen Mitteln auskommen und diese gerecht verteilen. Die «Distanz» zwischen «normalen Bürger» und den Behörden soll verkleinert werden. Die anfallenden Aufgaben sind rasch anzupacken und nicht weiter zu schieben.

Dringende Aufgaben in der Gemeinde Arth

Ruedi Beeler strebt einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt an. Für ihn ist es wichtig, dass im Gemeinderat dem Willen der Bevölkerung nachgelebt wird. Die Gefahrenkarte ist rasch zu erstellen und die Bauzonen sind gestützt darauf neu zu beurteilen.

Weshalb Ruedi Beeler wählen?

Ruedi Beeler verfügt bereits über einen beachtlichen beruflichen und gesellschaftlichen Leistungsausweis. Sein vitales Interesse an der Gemeindepolitik, seine rasche Auffassungsgabe, seine grosse Sachkompetenz in finanziellen Fragen sowie sein ausgesprochener Einsatzwille garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in den Gemeindebehörden Arth. Wählen Sie Qualität und Einsatz, wählen Sie Ruedi Beeler mit der Liste 1 in den Gemeinderat Arth!

Peter Schmid in den Gemeinderat

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau kann für die kommenden Gemeindewahlen vom 21. Mai 2006 ausgezeichnete Persönlichkeiten als Kandidaten präsentieren: Peter Schmid, Goldau, als Gemeinderat, bisher; Ruedi Beeler, Goldau, neu (als Gemeinderat für die Restamtsdauer von 2 Jahren nach dem Rücktritt von Jürg Kraft); Peter Probst, Goldau, als Gemeinderat, bisher; Vreni Steffen, Goldau, als Rechnungsprüferin, bisher; Stefan Eichhorn, Arth, als Rechnungsprüfer, bisher; Heinz Reding, als Vermittler Stellvertreter, bisher.

Diese Woche wird der Gemeinderatskandidat Peter Schmid genauer vorgestellt.

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Peter Schmid

Gemeinderat
geb. 18.3.1962
Leitender Verwaltungsangestellter
Quellenweg 26, Goldau
verheiratet, 2 Kinder

Ausbildung

  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau / Oberarth
  • Primarlehrer
  • Zivilschutzinstruktor (Eidg. Dipl.)
  • Führungsausbildung Betriebswirtschaft
  • Gemeindeschreiberprüfung/Wahlfähigkeitszeugnis
  • Führungszertifikat der Zentralschweiz. Regierungskonferenz
  • Diverse Seminare und Kurse Führung, Controlling, Coaching, Kommunikation, etc.

Arbeitstätigkeit

  • Leiter Soziales im Kanton Schwyz

    Stv. Amtsvorsteher Amt für Gesundheit und Soziales

  • Dozent Verwaltungsschule

Politische Arbeit / Vereinstätigkeit

  • Gemeinderat seit 1998 (1998-2002 Vorsteher Fürsorge; 2002-2006 Vorsteher Bau)
  • Stabchef Gemeindeführungsstab 1994-2002
  • Vorstand Ortspartei CVP 1997-2005
  • Oberarther Fasnachtsgesellschaft
  • Skiclub Goldau

Erfahrung aus Beruf und Politik

Peter Schmid gehört seit 1998 dem Gemeinderat an. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fürsorgepräsident, als Baupräsident und als Mitglied verschiedener Gemeindekommissionen. Seine verschiedenen beruflichen Tätigkeiten als Abteilungsleiter, Erwachsenenbildner und Primarlehrer ermöglichen ihm einen ständigen Kontakt mit vielen Menschen. Er ist überzeugt davon, dass in der heutigen, sehr schnelllebigen Zeit auf die Dauer nur Ehrlichkeit und Zielstrebigkeit Erfolg haben werden. Seine nebenberufliche Ausbildung in Betriebswirtschaft gibt ihm Einblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Nur eine gesunde, wachsende Wirtschaft kann zum Wohle der Gesellschaft und damit auch jedes Einzelnen beitragen. Die anstehenden Aufgaben in der Gemeinde Arth sind komplex und vielseitig. Sie lassen sich nicht mit einfachen Rezepten, Schlagworten oder im Alleingang lösen. Peter Schmid bringt die Bereitschaft auf, verschiedene Meinungen und Auffassungen von Bürgerinnen und Bürgern entgegenzunehmen, um diese in der Entscheidfindung zu berücksichtigen. Dadurch werden konsensfähige, pragmatische Lösungen möglich.

Politische Ziele

Peter Schmid setzt sich für eine transparente und zukunftsorientierte Politik ein. Er möchte u.a. die Attraktivität der Gemeinde Arth als Wohn- und Lebensraum steigern, günstige Voraussetzungen für die Wirtschaft schaffen und eine ausgewogene, aber konkurrenzfähige Steuerpolitik betreiben.

Dringende Aufgaben in der Gemeinde Arth

Der Finanzhaushalt der Gemeinde: Eine ausgeglichene Rechnung und die Reduktion der Schulden sind wichtige Voraussetzungen für die Zukunft. Der Wirtschaftsstandort muss mit geeigneten Massnahmen verbessert werden. Ein attraktives Sport- und Freizeitangebot trägt zur Verbesserung des Wohn- und Lebensraumes bei.

Die Verwaltungsreform ist erst auf dem Papier vollzogen. Es ist wichtig, dass die Reform in Taten verwirklicht wird und die angestrebten Ziele erreicht werden.

Die Ziele im Leitbild der Gemeinde müssen mit den geeigneten Massnahmen umgesetzt werden.

Politische Ärgernisse

Die Entlastungsprogramme des Bundes und die Hauhaltstrategie des Kantons wirken sich auf die unterste Staatsebene, die Gemeinde immer mehr aus. Die Entscheidkompetenz des Gemeinderates ist durch gesetzliche Vorgaben stark eingeschränkt. Gemeinderatsentscheide können zum grossen Teil behördlicherseits nicht ausreichend kommuniziert werden, weil das Amtsgeheimnis dies verbietet.

Weshalb Peter Schmid wählen?

Peter Schmid verfügt bereits über einen hohen politischen Leistungsausweis. Seine grosse Sachkompetenz und sein ausgesprochener Einsatzwille garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in den Gemeindebehörden Arth. Wählen Sie Qualität und Einsatz, wählen Sie Peter Schmid in den Gemeinderat Arth!