Ja zu den Familienzulagen!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diese Woche wird das Gesetz über die Familienzulagen genauer betrachtet.

Ausgangslage

Gemäss dem Gesetz über die Familienzulagen erhalten die Arbeitnehmer im Kanton Schwyz derzeit eine Kinderzulage von Fr. 160.- pro Kind und Monat. Selbständigerwerbende können sich freiwillig diesem Gesetz unterstellen. Mit der Gesetzesvorlage soll eine Totalrevision der bestehenden Bestimmungen durchgeführt werden. Im Wesentlichen soll die Kinderzulage erhöht, die Kinderzulage im Ausland an die Kaufkraft angepasst und zudem auch bei Krankheit noch während 12 Monaten ausbezahlt werden.

Erhöhung der Kinderzulage auf Fr. 200.-

Der wichtigste Teil der Gesetzesrevision ist die Erhöhung der bisher auf Fr. 160.- festgelegten Kinderzulage auf Fr. 200.- pro Kind und Monat. Die letzte Anpassung auf Fr. 160.- stammt aus dem Jahre 1994. Mit der Anpassung wird zum Teil die Teuerung ausgeglichen. Darüber hinaus aber stellt die Erhöhung auch eine ganz bewusst erhöhte Unterstützung der Familie bzw. der Kinder dar. Zudem erhalten neu die Teilzeitangestellten bereits ab einem Erwerbsgrad von 50 % (bisher 60 %) die volle Kinderzulage.

Kinderzulagen ins Ausland gemäss Kaufkraft

Eine weitere Neuerung stellt die Kinderzulagenregelung für im Ausland wohnende Kinder dar. Wer in der Schweiz arbeitet und die Kinderzulage für Kinder bezieht, welche im Ausland wohnen, erhält (ausserhalb der Staaten der EU und der EFTA) für diese Kinder eine Zulage, welche der Kaufkraft im Wohnsitzstaat des Kindes entspricht. Diese Kinderzulagen werden in der Regel somit deutlich unter Fr. 200.- pro Monat liegen, weil in den meisten Staaten die Kaufkraft für Fr. 200.- umgerechnet viel höher ist als in der Schweiz.

Kinderzulagen während 12 Monaten Krankheit

Neu werden die Kinderzulagen auch nach Eintritt einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit zufolge Krankheit weiterhin während 12 Monaten bezahlt. Allfällige Taggeldleistungen würden aber angerechnet.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Gesetzes über die Familienzulagen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA