Am Abstimmungswochenende vom 3. März 2013 ist auf Bundesebene über den Verfassungsartikel zur Familienpolitik, die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ und über die Änderung des Raumplanungsgesetzes zu entscheiden. Beim Kanton Schwyz geht es um den Verpflichtungskredit für die Sanierung des Turnhallengebäudes und um die Schulraumerweiterung beim Berufsbildungszentrum in Goldau. Auf Bezirksebene ist über die Konzession an die EBS AG zur Wasserkraftnutzung der Steineraa zu befinden. In der Gemeinde Arth ist das Reglement zur Jugendarbeit sowie die Initiative zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung zu beurteilen.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Familienartikels in der Verfassung und die Annahme der Änderung des Raumplanungsgesetzes. Die Abzockerinitiative hingegen ist zu verwerfen. Die Bezirksvorlage und die Kantonsvorlage werden befürwortet. In der Gemeinde Arth ist das Reglement für die Jugendarbeit zu unterstützen, während die Initiative zur Einbürgerung abzulehnen ist.
Ja zur Familie: mehr Kinder statt mehr Ausländer
In der Bundesverfassung soll neu ein Artikel zur Familienpolitik verankert werden. Darin wird festgeschrieben, dass die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen und die Familie zu schützen ist. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung soll gefördert werden, dies insbesondere mit familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Die Familie hat nach wie vor eine zentrale Bedeutung in der Gesellschaft, weshalb sich eine Erwähnung auf Verfassungsstufe rechtfertigt. Angehende Mütter versuchen immer mehr, neben der Kinderbetreuung auch noch berufstätig zu sein, dies meistens teilweise. Die Motive dazu liegen beim fehlenden bzw. mangelhaften Einkommen oder im Umstand, dass eine aufwändige Ausbildung nicht verloren gehen soll. Wenn es keine hinreichenden familien- oder schulergänzenden Einrichtungen gibt, wird auf das Kinderhaben verzichtet oder auf Einzelkinder beschränkt. Diese Umstände haben dazu geführt, dass in der Schweiz eine Geburtenrate von lediglich 1.5 besteht, während für die Aufrechterhaltung der einheimischen Bevölkerung eine Geburtenrate von 2.1 erforderlich wäre. Die Differenz wird zwar durch die Zuwanderung von Ausländern mehr als übertroffen, was aber sehr problematisch ist. Wenn wir die Rahmenbedingungen für angehende Mütter nicht verbessern, wird die einheimische Bevölkerung langsam aussterben und durch Ausländer ersetzt. Da nützt es gar nichts, auf die ausschliesslich eigene Betreuung der Kinder durch die Mütter, bzw. Eltern zu pochen. Wenn angehende Mütter zumindest teilweise im Erwerbsleben bleiben können, hat das viele Vorteile: bessere Ausnützung der aufwändigen Ausbildung, mehr Einkommen, mehr einheimische Arbeitskraft, weniger Ausländerbedarf. Zudem schadet es keinem Kind, wenn es während einem Teil der Woche in einer Krippe mit anderen Kindern zusammen sein kann oder in der Schule über den Mittag verpflegt und betreut wird. Entsprechende Einrichtungen gibt es in der Gemeinde Arth. Das Bedürfnis dazu ist ausgewiesen. Mit der neuen Verfassungsbestimmung sind nach wie vor massgeschneiderte Lösungen in den Gemeinden möglich. Nicht überall bestehen die gleichen Bedürfnisse. Allfällige weitere Einrichtungen müssten zuerst von den Parlamenten bzw. vom Volk beschlossen werden, sodass allfälligen Erweiterungen des bestehenden Angebots und damit zusätzlichen Kosten enge Grenzen gesetzt sind. Zudem wird auch künftig von einer Kostenbeteiligung der Eltern an familienergänzenden und schulergänzenden Einrichtungen auszugehen sein. Der neue Verfassungsartikel spricht ein aktuelles Bedürfnis an, welches in der Gemeinde Arth zum grossen Teil bereits umgesetzt ist. Mit einer Annahme des Verfassungsartikels kann das Arbeitspotential der Mütter besser ausgeschöpft werden, was dazu beitragen kann, dass die Schweizer Wirtschaft weniger Ausländer anstellen bzw. herbeirufen muss. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik.
Nein zur Abzockerinitiative
Die Abzockerinitiative verfehlt mit ihren starren Forderungen das Ziel. Statt überhöhte Vergütungen und Boni zu verhindern, reguliert sie die börsenkotierten Unternehmen übermässig. Das kann zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Die Initiative ist eine allgemeine Anregung und kein ausformulierter Gesetzestext. Die Ausformulierung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem wäre es nicht klar, ob überhaupt alle Forderungen umsetzt werden können. Es käme zu den gleichen Erscheinungen wie bei der Verwahrungsinitiative und der Ausschaffungsinitiative, wo die Umsetzung fraglich ist. Der Gegenvorschlag ist massgeschneidert auf die Verhinderung der Exzesse abgestimmt und lässt den Unternehmen noch den nötigen Spielraum. Mit der Ablehnung der Abzockerinitiative wird der Weg frei gemacht für den bereits ausformulierten und bereitgestellten Gegenvorschlag. Deshalb nein zur Abzockerinitiative.
Ja zum Raumplanungsgesetz
Die Zersiedelung bzw. die durchgehende Überbauung in der Schweiz nimmt je länger je mehr beängstigende Formen an. Achtlos wird immer mehr bestes Landwirtschaftsland verbaut. Viel zu wenig wird auf verdichtetes Bauen bzw. auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden geachtet. Deshalb muss Gegensteuer gegeben werden mit der vorgeschlagenen Änderung des Raumplanungsgesetzes. Auch die kommenden Generationen sollen noch eine halbwegs intakte Umgebung antreten dürfen. Bauzonen sollen nur noch nach dem effektiven Bedarf und nach der wirklichen Verfügbarkeit ausgeschieden werden. Der Landverschleiss soll eingedämmt werden. Fruchtfolgeflächen sollen geschützt werden. Rückzonungen und die damit verbundenen Streitereien sind nur dort angesagt, wo es übermässige Einzonungen gegeben hat, was im Kanton Schwyz und in der Gemeinde Arth kaum der Fall sein dürfte. Es braucht für den Schutz unserer Landschaft eine Korrektur in der Raumplanungsgesetzgebung. Es muss eingegriffen werden, bevor nichts mehr zu retten ist. Deshalb ja zur Änderung des Raumplanungsgesetzes.
Ja zur Sanierung und Schulraumerweiterung beim BBZ Goldau
Beim Berufsbildungszentrum in Goldau muss das im Jahre 1989 erstellte Turnhallengebäude saniert werden. Zudem sollen für die Berufsschüler ein Chemiezimmer und ein Physikzimmer erstellt werden. Für das schulische Brückenangebot braucht es drei Schulzimmer, welche der-zeit durch Zumietung abgedeckt werden. Der Verpflichtungskredit 9.4 Mio. Franken für die Sanierung des Turnhallengebäudes und für die Schulraumerweiterung entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis, weshalb zuzustimmen ist.
Ja zur Konzession der Wasserkraftnutzung bei der Steineraa
Die Nutzung der Wasserkraft der Steineraa ist sinnvoll und nachhaltig. Es ist wichtig, dass diese erneuerbare Energiequelle im Hinblick auf den Strombedarf der Zukunft ausgeschöpft wird. Die EBS AG bietet Gewähr, dass das entsprechenden Kleinkraftwerk erfolgreich errichtet und betrieben werden kann. Deshalb Ja zur Konzessionserteilung an die EBS AG.
Ja zum Reglement Jugendarbeit
Mit dem Reglement zur Jugendarbeit sollen die Grundzüge der Jugendarbeit in der Gemeinde Arth festgelegt werden. So werden die Aufgaben, die Organisation und die Umsetzung des Jugendkonzepts fixiert, was aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sinnvoll ist. Die Förderung bzw. Begleitung der Jugend in der Gemeinde Arth ist wichtig. Die Jugend ist unsere Zukunft. Hier gilt es, Sorge zu tragen. Die Kosten für die Jugendarbeit sind mit dem Reglement noch nicht festgelegt. Der entsprechende Betrag ist nicht mehr zur separaten Abstim-mung zu bringen, sondern über das jährliche Budget abzuwickeln. Die Höhe des Betrages kann aber im Rahmen der Budgetdebatte nach oben und nach unten korrigiert werden. Des-halb ja zum Reglement über die Jugendarbeit.
Nein zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung
Seit diesem Jahr müssen die Einbürgerungswilligen im Amtsblatt ausgeschrieben werden. Jeder Bürger kann dazu unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Eingabe bei der Einbürgerungskommission machen, wenn er Bedenken hat. Bisher gab es ein solches Recht nicht. Erst mit der Publikation in der Gemeindebotschaft wurde bisher klar, wer eingebürgert werden soll. Mit der neuen Einbürgerungsgesetzgebung wurde somit die Mitwirkung der Bevölkerung entscheidend verbessert. In den letzten 10 Jahren gab es nie einen Einwand an der Gemeindeversammlung, dass ein vom Gemeinderat bzw. von der vorberatenden Einbürgerungskommission vorgeschlagener Kandidat nicht eingebürgert werden konnte. Das beweist, dass die politisch zusammen gesetzte Einbürgerungskommission der Gemeinde Arth ihre Arbeit bisher immer tadellos gemacht hat und deshalb das Vertrauen verdient, das auch weiterhin seriös zu tun. Die formelle Präsentation der Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung ist deshalb nicht mehr nötig. Solches belastet die Gemeindeversammlung nur unnötig. Wenn in Zukunft die Einbürgerungen in der Gemeinde Arth wider Erwarten in irgendeiner Form aus dem Ruder laufen sollten, könnte jederzeit verlangt werden, dass wieder die Gemeindeversammlung darüber zu beraten hat. Derzeit ist das aber nicht nötig. Deshalb Nein zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung.
Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 3. März 2013
Bundesbeschluss Verfassungsartikel Familienpolitik
Initiative gegen die Abzockerei
Änderung Raumplanungsgesetz
Verpflichtungskredit Sanierung Turnhalle und Schulraumerweiterung Berufsbildungszentrum Goldau
Konzession Wasserkraftwerk Steineraa an EBS AG
Reglement Jugendarbeit Gemeinde Arth
Einbürgerungen an die Gemeindeversammlung