Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12

Am Abstimmungswochenende vom 24. November 2013 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative 1:12, über die Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen und über eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette) zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative 1:12 und die Ablehnung der Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Hingegen ist der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette zuzustimmen.

Nein zur Volksinitiative 1:12

Beim Lohngefälle schneidet die Schweiz im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten gut ab. Auch hat die Schweiz im Vergleich zum umgebenden Ausland die tiefste Arbeitslosenrate und die tiefste Verschuldensrate. An diesem Erfolgsmodell dürfen wir deshalb keine Experimente vornehmen. Auch wenn teilweise das Einkommen gewisser Spitzenkader der Banken und der Wirtschaft ein vernünftiges Mass überschritten hat, kann der Initiative 1:12 nicht zugestimmt werden. Mit dem faktischen Verbot der obersten Einkommen ist nämlich noch nichts garantiert für eine Verbesserung der tiefen Einkommen, was eigentlich die Absicht der Initianten wäre. Die Initiative kann nicht halten, was sie vorgibt. Die Aktionäre der Grossunternehmen haben es in der Hand, die Einkommen der Spitzenfunktionäre zu bestimmen bzw. allenfalls zu senken. Die staatliche Anordnung einer bestimmten Einkommenslimite ist kontraproduktiv. Es würde genügend Umgehungsmöglichkeiten (Aufteilung der Unternehmen in Bereiche mit tiefen und hohen Einkommen; teilweise und gänzliche Auslagerung der hohen Einkommen ins Ausland, etc.) geben. Es ist zu befürchten, dass angesichts der Internationalität vieler Unternehmen die hohen Einkommen ins Ausland abwandern, sodass massive Steuerausfälle und beträchtliche Löcher in der AHV-Kasse entstehen würden. Die Einschränkungen der Initiative 1:12 bringen der Schweiz keine wirklichen Vorteile, sondern vielmehr beträchtliche Nachteile. Deshalb keine Experimente zu Lasten unserer Sozialwerke und zu Lasten des Schweizerischen Arbeitsmarktes. Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12.

Nein zur Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

Mit der Einführung dieses neuen Steuerabzuges würde eine neue Ungerechtigkeit entstehen. Familien mit Kindern haben Kosten, wenn sie während der Arbeitstätigkeit ausser Haus die Kinder (teilweise) von Drittpersonen betreuen lassen. Dadurch wird das erzielte Einkommen verringert. Diese Drittkosten stellen Arbeitsgewinnungskosten dar, welche wie die Wegkosten oder die Auswärtsverpflegung bei den Steuern abzugsfähig sind. Wer die Kinder ausschliesslich selber betreut, muss keine Rechnungen für Drittbetreuung bezahlen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, wenn gerade für diesen Fall ein besonderer Steuerabzug gewährt werden soll. Denn der Einkommensverzicht wird nicht besteuert. Der neue Abzug würde zu beträchtlichen Steuerausfällen führen, welche wir uns derzeit angesichts der gewaltigen Defizite der öffentlichen Hand überhaupt nicht leisten können. Wenn dieser neue Steuerabzug eingeführt werden sollte, wäre eine allgemeine Steuererhöhung kaum noch zu vermeiden. Deshalb nein zu diesem neuen Steuerabzug.

Ja zur Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette

Der Bund will 400 km kantonale Strassen ins Nationalstrassennetz aufnehmen. Zudem will er einige wichtige Umfahrungsprojekte übernehmen. Schliesslich soll das Nationalstrassennetz mit zwei neuen Abschnitten ergänzt werden. Zur Finanzierung der damit verbundenen Aufwendungen ist die Erhöhung des Vignettenpreises von Fr. 40.— auf Fr. 100.— angebracht. Wer schon in Österreich, Italien oder Frankreich auf den Autobahnen unterwegs war, weiss, dass dort erhebliche Autobahngebühren erhoben werden, welche schon rasch Fr. 100.— überschreiten können. Zudem ist in diesen Staaten der Treibstoffpreis eher höher als in der Schweiz. Eine jährliche Abgabe von Fr. 100.— für die Benützung der Nationalstrassen mit den zusätzlichen Leistungen ist deshalb ohne weiteres gerechtfertigt. Kommt hinzu, dass mit der stets weiter wachsenden Anzahl von Fahrzeugen die Strassen und damit auch die Nationalstrassen immer mehr überlastet werden, sodass sich immer mehr Umfahrungen und Entlastungen aufdrängen. Geben wir dem Bund die nötigen Mittel für die Optimierung des Nationalstrassennetzes. Ja zur Erhöhung der Autobahnvignette auf Fr. 100.—.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24. November 2013

Volksinitiative 1:12 für gerechte Löhne
NEIN
Volksinititative Steuerabzüge für selber betreunde Eltern
NEIN
Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette
JA

Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht

Am Abstimmungswochenende vom 22. September 2013 ist auf Bundesebene über die Aufhebung der Wehrpflicht, über das neue Epidemiengesetz sowie über eine kleine Änderung des Arbeitsgesetzes zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung Wehrpflichtaufhebung, hingegen die Annahme des Epidemiengesetzes und der Änderung des Arbeitsgesetzes.

Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht, Ja zur Armee

Wenn die Dienstleistung in der Armee freiwillig wird, kann der benötigte Personalbestand weder quantitativ noch qualitativ erreicht werden. Das haben die umliegenden Länder mit ähnlicher Militärorganisation bereits schmerzhaft erfahren müssen. Darüber muss gar nicht mehr gemutmasst werden. Wenn der freiwillige Bestand nicht ausreicht, werden wir entweder eine Berufsarmee einführen oder die Armee wohl oder übel abschaffen müssen. Eine Berufsarmee in der Schweiz ist als zusätzliche, bisher unbekannte Macht unvorstellbar. Die Verankerung im Volk und der Zusammenschluss aller Landesteile und aller Bevölkerungsgruppen in der Armee würden entfallen. Zudem wäre eine Berufsarmee bei einem angemessenen Be-stand teurer als die heutige Milizarmee. Damit wird klar, dass die Abschaffung der Wehrpflicht zur Aushöhlung bzw. Abschaffung der Armee führen würde. Das ist ja auch das er-klärte Ziel der Initianten, nämlich der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee. Ohne Armee ist die Schweiz leicht erpressbar und wehrlos. Für terroristische Organisationen wäre das eine Einladung, ja als reiches Land wäre die Schweiz ein besonders lohnendes Ziel. Die vorhandenen Polizeikräfte der Kantone können keine grösseren und schon gar keine länger dauernden Sicherheitsprobleme (Bedrohung von Infrastrukturen, Kraftwerken, etc.) lösen. Ganz zu schweigen vom Schutz von Grenzbereichen oder vom Schutz des Luftraumes. Auch für den Katastropheneinsatz wären keine hinreichenden und schnell einsetzbaren Kräfte mehr vorhanden. Die Schweiz wird von vielen Ausländern als sicherer Hort gepriesen. Damit wäre schon bald Schluss. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht wäre die Schweizer Armee und damit die Sicherheit der Schweiz in akuter Gefahr. Deshalb nein zur Abschaffung der Wehrpflicht.

Ja zum neuen Epidemiengesetz

Das geltende Epidemiengesetz von 1970 kann den heutigen Bedrohungslagen bei gefährlichen und ansteckenden Krankheiten angesichts der grossen Mobilität der Menschen nicht mehr hinreichend gerecht werden. Die Gesundheit der Menschen soll vor übertragbaren Krankheiten besser geschützt werden. Ansteckende Krankheiten sollen frühzeitig erkannt und wirksam bekämpft werden können. Bund und Kantone arbeiten bei Epidemien koordiniert zusammen. Die Aufgaben werden klarer verteilt. Die bisherige Impfpraxis wird nicht verändert. Niemand soll gegen seinen Willen geimpft werden. Das Vorbeugen und das wirksame Bekämpfen von gefährlichen und ansteckenden Krankheiten muss rechtzeitig gut koordiniert und geplant werden. Gezielte Informationen sollen Ansteckungen verhindern. Die dafür erforderlichen, gesetzlichen Grundlagen sind in guten Zeiten bereit zu stellen, nicht erst, wenn eine Epidemie oder Pandemie grassiert. Deshalb ja zur Gesundheitsvorsorge, ja zum neuen Epidemiengesetz.

Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes

Es geht nur um eine kleine Modifikaktion bei den Tankstellen auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr, welche bereits bisher arbeitsgesetzlich während 24 Stunden als Tankstellen und Bistros offen halten dürfen. Die im Angebot liegende Produktepallette im Shop-Bereich dieser Einrichtungen soll nicht von 0100 Uhr bis 0500 Uhr eingeschränkt, bzw. nicht mehr abgesperrt werden müssen. Denn damit ist nur unnötiger Aufwand verbunden. Mit dieser kleinen Ausdehnung dürfte kaum mehr Personal erforderlich sein. Das Verkaufssortiment muss nach wie vor in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt sein. Auch mit der vorgesehenen geringfügigen Anpassung der arbeits-rechtlichen Bestimmungen wird am Grundsatz des Arbeitsverbotes bei Nacht und am Sonntag festgehalten. Dieser kleinen, aber sinnvollen Anpassung des Arbeitsgesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22. September 2013

Volksinitiative Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht
NEIN
Epidemiengesetz
JA
Änderung Arbeitsgesetz
JA

Nein zur Volkswahl des Bundesrates

Am Abstimmungswochenende vom 9. Juni 2013 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ und über die Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012 zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volkswahl des Bundesrates und die Annahme der Asylgesetzesänderung.

Nein zur Volkswahl des Bundesrates

Wenn der Bundesrat vom Volk gewählt werden sollte, müsste er sich dauernd um seine Wiederwahl kümmern. Es wäre ein Dauerwahlkampf zu befürchten. Die Sachgeschäfte würden darunter leiden. „Heisse Eisen“ würden kaum noch angepackt. Der Wahlkampf in der ganzen Schweiz würde Millionen von Franken verschlingen. Deshalb wäre es nur noch schwerreichen Kandidaten möglich, in den Wahlkampf um einen Bundesratssitz einzusteigen. Oder die Kandidaten würden zumindest von schwerreichen Sponsoren oder Interessenverbänden ab-hängen. Das derzeitige System mit der Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung ist fein austariert. Das Parlament steht in der Pflicht, einen funktionierenden, fähigen Bundes-rat zu wählen. Wenn es zur Volkswahl käme, wären die Folgen für Parlament und Bundesrat unabsehbar. Wir haben im Kanton Schwyz schon mehr als genug Wahlkämpfe zu bestehen. Es sind vom Volk die Gemeinderäte, die Bezirksräte, die Kantonsräte, die Regierungsräte und schliesslich die eidgenössischen Parlamentarier alle vier Jahre zu wählen. Eine weitere Volkswahl von in diesem Kanton unbekannten Personen wäre zu viel des Guten. Es braucht nicht noch weitere 10-20 Kopfplakate in unseren Dörfern. Hinzu kommt, dass der Kanton Schwyz bisher nie einen Bundesrat stellen konnte. Angesichts der geringen Bevölkerungszahl des Kantons Schwyz würde die Chance, künftig einen Bundesrat aus dem Kanton Schwyz wählen zu können, mit der Volkswahl noch viel geringer werden. Die bevölkerungsreichen Gebiete des Mittellandes würden bei solchen Wahlen den Ausschlag geben. Es gibt kein Land auf dem ganzen Planten Erde, wo die Minister (ein Bundesrat hat in den meisten demokratischen Staaten Ministerrang) vom Volk gewählt werden. Meistens werden dort Präsidenten vom Volk gewählt, welche dann die Minister bestimmen. Deshalb Nein zur Volksinitiative Volkswahl des Bundesrates.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Der Grossteil der Asylgesuche in der Schweiz hat einen rein wirtschaftlichen Hintergrund. In diesem Sinne wird das Asylsystem der Schweiz vielfach missbraucht. Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade die Schweiz in der Mitte von Europa von so vielen (echten) Asylanten aufgesucht werden sollte, wenn nicht aus wirtschaftlichen Gründen. Es braucht deshalb dringend Massnahmen, um die echten von den unechten Asylanten rasch unterscheiden zu können. Die Asylverfahren dauern oft noch immer viel zu lange, was unnötige Kosten verursacht und falsche Hoffnungen schürt. Zudem sollen Asylanten, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, separiert werden können. Echte Asylanten sollen in der Schweiz nach wie vor aufgenommen werden können. Dazu aber müssen diese rasch erkannt und von den anderen getrennt werden. Dafür genügen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen offensichtlich noch nicht. Deshalb Ja zur Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9. Juni 2013

Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“
NEIN
Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012
JA

Ja zur Familie: mehr Kinder statt mehr Ausländer

Am Abstimmungswochenende vom 3. März 2013 ist auf Bundesebene über den Verfassungsartikel zur Familienpolitik, die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ und über die Änderung des Raumplanungsgesetzes zu entscheiden. Beim Kanton Schwyz geht es um den Verpflichtungskredit für die Sanierung des Turnhallengebäudes und um die Schulraumerweiterung beim Berufsbildungszentrum in Goldau. Auf Bezirksebene ist über die Konzession an die EBS AG zur Wasserkraftnutzung der Steineraa zu befinden. In der Gemeinde Arth ist das Reglement zur Jugendarbeit sowie die Initiative zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung zu beurteilen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Familienartikels in der Verfassung und die Annahme der Änderung des Raumplanungsgesetzes. Die Abzockerinitiative hingegen ist zu verwerfen. Die Bezirksvorlage und die Kantonsvorlage werden befürwortet. In der Gemeinde Arth ist das Reglement für die Jugendarbeit zu unterstützen, während die Initiative zur Einbürgerung abzulehnen ist.

Ja zur Familie: mehr Kinder statt mehr Ausländer

In der Bundesverfassung soll neu ein Artikel zur Familienpolitik verankert werden. Darin wird festgeschrieben, dass die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen und die Familie zu schützen ist. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung soll gefördert werden, dies insbesondere mit familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Die Familie hat nach wie vor eine zentrale Bedeutung in der Gesellschaft, weshalb sich eine Erwähnung auf Verfassungsstufe rechtfertigt. Angehende Mütter versuchen immer mehr, neben der Kinderbetreuung auch noch berufstätig zu sein, dies meistens teilweise. Die Motive dazu liegen beim fehlenden bzw. mangelhaften Einkommen oder im Umstand, dass eine aufwändige Ausbildung nicht verloren gehen soll. Wenn es keine hinreichenden familien- oder schulergänzenden Einrichtungen gibt, wird auf das Kinderhaben verzichtet oder auf Einzelkinder beschränkt. Diese Umstände haben dazu geführt, dass in der Schweiz eine Geburtenrate von lediglich 1.5 besteht, während für die Aufrechterhaltung der einheimischen Bevölkerung eine Geburtenrate von 2.1 erforderlich wäre. Die Differenz wird zwar durch die Zuwanderung von Ausländern mehr als übertroffen, was aber sehr problematisch ist. Wenn wir die Rahmenbedingungen für angehende Mütter nicht verbessern, wird die einheimische Bevölkerung langsam aussterben und durch Ausländer ersetzt. Da nützt es gar nichts, auf die ausschliesslich eigene Betreuung der Kinder durch die Mütter, bzw. Eltern zu pochen. Wenn angehende Mütter zumindest teilweise im Erwerbsleben bleiben können, hat das viele Vorteile: bessere Ausnützung der aufwändigen Ausbildung, mehr Einkommen, mehr einheimische Arbeitskraft, weniger Ausländerbedarf. Zudem schadet es keinem Kind, wenn es während einem Teil der Woche in einer Krippe mit anderen Kindern zusammen sein kann oder in der Schule über den Mittag verpflegt und betreut wird. Entsprechende Einrichtungen gibt es in der Gemeinde Arth. Das Bedürfnis dazu ist ausgewiesen. Mit der neuen Verfassungsbestimmung sind nach wie vor massgeschneiderte Lösungen in den Gemeinden möglich. Nicht überall bestehen die gleichen Bedürfnisse. Allfällige weitere Einrichtungen müssten zuerst von den Parlamenten bzw. vom Volk beschlossen werden, sodass allfälligen Erweiterungen des bestehenden Angebots und damit zusätzlichen Kosten enge Grenzen gesetzt sind. Zudem wird auch künftig von einer Kostenbeteiligung der Eltern an familienergänzenden und schulergänzenden Einrichtungen auszugehen sein. Der neue Verfassungsartikel spricht ein aktuelles Bedürfnis an, welches in der Gemeinde Arth zum grossen Teil bereits umgesetzt ist. Mit einer Annahme des Verfassungsartikels kann das Arbeitspotential der Mütter besser ausgeschöpft werden, was dazu beitragen kann, dass die Schweizer Wirtschaft weniger Ausländer anstellen bzw. herbeirufen muss. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik.

Nein zur Abzockerinitiative

Die Abzockerinitiative verfehlt mit ihren starren Forderungen das Ziel. Statt überhöhte Vergütungen und Boni zu verhindern, reguliert sie die börsenkotierten Unternehmen übermässig. Das kann zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Die Initiative ist eine allgemeine Anregung und kein ausformulierter Gesetzestext. Die Ausformulierung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem wäre es nicht klar, ob überhaupt alle Forderungen umsetzt werden können. Es käme zu den gleichen Erscheinungen wie bei der Verwahrungsinitiative und der Ausschaffungsinitiative, wo die Umsetzung fraglich ist. Der Gegenvorschlag ist massgeschneidert auf die Verhinderung der Exzesse abgestimmt und lässt den Unternehmen noch den nötigen Spielraum. Mit der Ablehnung der Abzockerinitiative wird der Weg frei gemacht für den bereits ausformulierten und bereitgestellten Gegenvorschlag. Deshalb nein zur Abzockerinitiative.

Ja zum Raumplanungsgesetz

Die Zersiedelung bzw. die durchgehende Überbauung in der Schweiz nimmt je länger je mehr beängstigende Formen an. Achtlos wird immer mehr bestes Landwirtschaftsland verbaut. Viel zu wenig wird auf verdichtetes Bauen bzw. auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden geachtet. Deshalb muss Gegensteuer gegeben werden mit der vorgeschlagenen Änderung des Raumplanungsgesetzes. Auch die kommenden Generationen sollen noch eine halbwegs intakte Umgebung antreten dürfen. Bauzonen sollen nur noch nach dem effektiven Bedarf und nach der wirklichen Verfügbarkeit ausgeschieden werden. Der Landverschleiss soll eingedämmt werden. Fruchtfolgeflächen sollen geschützt werden. Rückzonungen und die damit verbundenen Streitereien sind nur dort angesagt, wo es übermässige Einzonungen gegeben hat, was im Kanton Schwyz und in der Gemeinde Arth kaum der Fall sein dürfte. Es braucht für den Schutz unserer Landschaft eine Korrektur in der Raumplanungsgesetzgebung. Es muss eingegriffen werden, bevor nichts mehr zu retten ist. Deshalb ja zur Änderung des Raumplanungsgesetzes.

Ja zur Sanierung und Schulraumerweiterung beim BBZ Goldau

Beim Berufsbildungszentrum in Goldau muss das im Jahre 1989 erstellte Turnhallengebäude saniert werden. Zudem sollen für die Berufsschüler ein Chemiezimmer und ein Physikzimmer erstellt werden. Für das schulische Brückenangebot braucht es drei Schulzimmer, welche der-zeit durch Zumietung abgedeckt werden. Der Verpflichtungskredit 9.4 Mio. Franken für die Sanierung des Turnhallengebäudes und für die Schulraumerweiterung entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis, weshalb zuzustimmen ist.

Ja zur Konzession der Wasserkraftnutzung bei der Steineraa

Die Nutzung der Wasserkraft der Steineraa ist sinnvoll und nachhaltig. Es ist wichtig, dass diese erneuerbare Energiequelle im Hinblick auf den Strombedarf der Zukunft ausgeschöpft wird. Die EBS AG bietet Gewähr, dass das entsprechenden Kleinkraftwerk erfolgreich errichtet und betrieben werden kann. Deshalb Ja zur Konzessionserteilung an die EBS AG.

Ja zum Reglement Jugendarbeit

Mit dem Reglement zur Jugendarbeit sollen die Grundzüge der Jugendarbeit in der Gemeinde Arth festgelegt werden. So werden die Aufgaben, die Organisation und die Umsetzung des Jugendkonzepts fixiert, was aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sinnvoll ist. Die Förderung bzw. Begleitung der Jugend in der Gemeinde Arth ist wichtig. Die Jugend ist unsere Zukunft. Hier gilt es, Sorge zu tragen. Die Kosten für die Jugendarbeit sind mit dem Reglement noch nicht festgelegt. Der entsprechende Betrag ist nicht mehr zur separaten Abstim-mung zu bringen, sondern über das jährliche Budget abzuwickeln. Die Höhe des Betrages kann aber im Rahmen der Budgetdebatte nach oben und nach unten korrigiert werden. Des-halb ja zum Reglement über die Jugendarbeit.

Nein zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung

Seit diesem Jahr müssen die Einbürgerungswilligen im Amtsblatt ausgeschrieben werden. Jeder Bürger kann dazu unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Eingabe bei der Einbürgerungskommission machen, wenn er Bedenken hat. Bisher gab es ein solches Recht nicht. Erst mit der Publikation in der Gemeindebotschaft wurde bisher klar, wer eingebürgert werden soll. Mit der neuen Einbürgerungsgesetzgebung wurde somit die Mitwirkung der Bevölkerung entscheidend verbessert. In den letzten 10 Jahren gab es nie einen Einwand an der Gemeindeversammlung, dass ein vom Gemeinderat bzw. von der vorberatenden Einbürgerungskommission vorgeschlagener Kandidat nicht eingebürgert werden konnte. Das beweist, dass die politisch zusammen gesetzte Einbürgerungskommission der Gemeinde Arth ihre Arbeit bisher immer tadellos gemacht hat und deshalb das Vertrauen verdient, das auch weiterhin seriös zu tun. Die formelle Präsentation der Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung ist deshalb nicht mehr nötig. Solches belastet die Gemeindeversammlung nur unnötig. Wenn in Zukunft die Einbürgerungen in der Gemeinde Arth wider Erwarten in irgendeiner Form aus dem Ruder laufen sollten, könnte jederzeit verlangt werden, dass wieder die Gemeindeversammlung darüber zu beraten hat. Derzeit ist das aber nicht nötig. Deshalb Nein zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 3. März 2013

Bundesbeschluss Verfassungsartikel Familienpolitik
JA
Initiative gegen die Abzockerei
NEIN
Änderung Raumplanungsgesetz
JA

Verpflichtungskredit Sanierung Turnhalle und Schulraumerweiterung Berufsbildungszentrum Goldau
JA
Konzession Wasserkraftwerk Steineraa an EBS AG
JA
Reglement Jugendarbeit Gemeinde Arth
JA
Einbürgerungen an die Gemeindeversammlung
NEIN