Am Abstimmungswochenende vom 24. September 2017 ist auf Bundesebene über die Verfassungsbestimmung zur Ernährungssicherheit und über die Rentenreform 2020 (Zusatzfinanzierung der AHV mit der Mehrwertsteuer und Reform der Altersvorsorge 2020) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über zwei kantonale Sparvor- lagen, nämlich über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung sowie über die Kündigung der Kulturlastenvereinbarung zu beenden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der drei Bundesvorlagen und die Ablehnung der beiden kantonalen (Spar-)Vorlagen.
Ja zur Rentenreform 2020
Am 24. September 2017 stimmen wir über eine Reform der Altersvorsorge ab. Bundesrat und Parlament sichern durch einen Mix von massvollen Massnahmen die Renten der AHV und der Pensionskassen. Es gibt immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Und diese werden ständig älter. Die Renten der 1. und der 2. Säule sind in naher Zukunft nicht mehr gesichert. Ohne Reform würde die 1. Säule (AHV) ein immer höheres jährliches Defizit verzeichnen. Auch die 2. Säule wäre wegen des zu hohen Umwandlungssatzes finanziell nicht mehr stabil. Die aktuell berufstätige Generation bezahlt jährlich rund 1,3 Milliarden an die Rentnergeneration.
Im Rahmen der Rentenreform 2020 wird die ungerechte Umverteilung bei der 2. Säule mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent endlich reduziert, was eine Renteneinbusse von 12 Prozent ausmacht. Das wird einerseits durch die Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzugs sowie durch die Anpassung der Altersgutschriften kompensiert. Eine weitere Kompensation erfolgt durch die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken pro Monat, was mit 0,30 Lohnprozenten finanziert wird. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Neu soll die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein.
Mit den beiden Bundesvorlagen zur Rentenreform 2020 bekommen wir keine eierlegende Wollmilchsau. Aber es ist eine pragmatische Lösung verschiedener Probleme. Eben ein Kompromiss. Unser Rentensystem wird für viele Jahre wieder stabil. Seit 1995 wurden alle AHV-Reformen (1. Säule) sowie die Senkung des Umwandlungssatzes der beruflichen Vorsorge (2. Säule) abgelehnt, was die Altersvorsorge in Schräglage gebracht hat.
Einen weiteren Leerlauf bei der dringend notwendigen Revision der 1. und 2. Säule unserer Altersvorsorge können wir uns nicht leisten. Eine Illusion dürfte sein, dass nach einer Ablehnung der Vorlage(n) innert nützlicher Frist eine mehrheitsfähige neue Lösung möglich ist.
Illusorisch oder gar ruinös sind die Vorschläge der Gegner. Das linke Referendumskomitee aus der Westschweiz will keine Erhöhung des Rentenalters der Frauen und keine Senkung des Umwandlungssatzes BVG. FDP und die SVP bringend laufend angeblich bessere Ideen auf den Tisch, wie sie die Renten der AHV und der Pensionskassen sichern wollen. Warum haben sie es nicht geschafft, dafür eine Mehrheit im Bundeshaus zu finden? Weder links noch rechts gibt es ein mehrheitsfähiges Sanierungskonzept. Das vorliegende Reformpaket der Altersvorsorge 2020 hingegen wird vom Bundesrat und von einer Mehrheit im National- und Ständerat unterstützt. Wer immer schon Erfahrungen bei Sanierungen gemacht hat, weiss: Es braucht einen Mix aus Zusatzeinnahmen und Minderausgaben. Die Rentenreform 2020 macht die dringend notwendigen und richtigen Schritte in die richtige Richtung.
Irreführend sind die Behauptungen der Reformgegner, wonach die Jungen verraten und Rentner bestraft werden sollen. Das Gegenteil ist der Fall mit der Annahme der Reform. Die Jungen brauchen nämlich unbedingt die Reduktion des Rentensatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, sonst bezahlen sie weiterhin für die künftigen Rentner der Pensionskasse für den zu hohen Rentensatz. Die Rentner können nur dann auf den Fortbestand ihrer Renten (Bestandesschutz) hoffen, wenn ihre Renten auch finanziert sind. Wenn die Finanzierung (teilweise) fehlt, ist mit Rentenkürzungen beziehungsweise Nichtanpassen der Teuerung zu rechnen.
Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWST und Ja zum Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020.
Ja zur Ernährungssicherheit
Der neue Verfassungsartikel 104a setzt in der Schweiz für die künftige (relative) Ernährungssicherheit und für die künftige Landwirtschaft die Grundnormen in der Bundesverfassung, was sinnvoll ist. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.
Nein zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
Am 24. September 2017 ist auf kantonaler Ebene über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung abzustimmen. Zuerst erlauben sich die Kantonsratsfraktionen der SVP und der FDP, die NFA-Beiträge für die juristischen Personen mit jährlich mindestens 3 Mio. Franken mit den Steuern der natürlichen Personen zu subventionieren. Und dann wollen die gleichen Kreise bei den sozial schwächsten (Betagte, Invalide, Pflegebedürftige, Personen ohne Ausbildung) Eigenheimbesitzer mit Einkommen unter 50 000 Franken die in der Vergangenheit zugesicherten Wohneigentumsförderungsbeiträge streichen, was von 2022 bis 2027 einen Spareffekt von insgesamt sage und schreibe 130 000 Franken ausmachen würde. Das ist unfair und des Staates Schwyz unwürdig. Auf Zusicherungen des Kantons sollte man sich verlassen können. Deshalb Nein zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung».
Nein zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
Am 24. September 2017 ist auf kantonaler Ebene auch über die Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen abzustimmen. Der Staatshaushalt soll um jährlich 1,8 Mio. Franken entlastet werden, während die gleichen Beiträge neu aus dem Lotteriefonds an die gleichen Einrichtungen bezahlt werden sollen. Die bisher vereinbarten Beiträge an Luzern und Zürich werden aufgrund der konkreten Teilnehmerzahlen der Schwyzer Bürger errechnet. Wir bezahlen somit für den effektiven Konsum. Die Kündigung der Vereinbarung ist bereits ein schlechtes Zeichen. Zudem sind die künftigen Zahlungen an die ausserkantonalen Kultureinrichtungen nicht gesichert. Alles liegt im freien Belieben des Regierungsrates. Niemand weiss, wie die Finanzierung nach 10 Jahren erfolgen soll. Gut möglich, dass die Kulturschaffenden im Kanton dann weniger als heute bekommen. Der Kanton Schwyz muss auch hier ein verlässlicher Partner bleiben. Das ist mit der Kündigung der Vereinbarung nicht gesichert. Deshalb Nein zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen.