Nein zur ungerechten Änderung des Steuergesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 25. September 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“, über die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV”, und über das Nachrichtendienstgesetz zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um die Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank„ und die Änderung des Steuergesetzes (u.a. Flat Rate Tax).

Beim Bezirk Schwyz ist über den Verpflichtungskredit für den Auf- und Umbau der Mittelpunktschule (MPS) Steinen zu befinden.

In der Gemeinde Arth kommt die Erhöhung der Hundesteuer zur Abstimmung.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Initiativen (Bund und Kanton) und die Ablehnung der Änderung des ungerechten Steuergesetzes, hingegen die Annahme des Nachrichtendienstgesetzes, des Verpflichtungskredites für die MPS Steinen und die Annahme der Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth.

Nein zur grünen Wirtschaft

Gemäss der Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“ sollen Massnahmen getroffen werden, damit die Wirtschaft die Ressourcen effizient nutzt und die Umwelt möglichst schont. Bis 2050 müsste die Schweiz den Ressourcenverbrauch so weit verringern, dass er hochgerechnet die natürliche Kapazität der Erde nicht mehr überschreitet, während der heutige Ressourcenverbrauch in der Schweiz ungefähr beim Dreifachen liegt. Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt. Die Initiative geht aber deutlich zu weit. Sie will in zu kurzer Zeit zu viel erreichen. Das hätte für unsere Volkswirtschaft einschneidende Folgen. Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung gingen verloren. Es müssten Zwangsmassnahmen und neue Steuern angeordnet werden. Und das angesichts der Tatsache, dass die Schweiz betreffend Ressourceneffizienz weltweit führend ist. Die Hochpreisinsel würde noch hochpreisiger. Das wäre ein internationaler Alleingang. Mehr Vorschriften und mehr Staat wären die Folge. Deshalb nein zu dieser grünen Zwangsinitiative.

Nein zur Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV”

Mit der Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV” sollen alle laufenden und künftigen AHV-Renten um 10 % erhöht werden. Mit dieser generellen Rentenerhöhung müssten zusätzliche Mittel von derzeit 4 Mia. Franken und später von 5.5 Mia. Franken beschafft werden. Und dies in einer Situation, in welcher die AHV-Kasse noch knapp im Gleichgewicht ist, aber schon bald im Defizit sein wird. Die Finanzierung dieser generellen Rentenerhöhung ist überhaupt nicht gesichert. Es wird schon schwer genug sein, in den kommenden Jahren, in welchen die ältere Generation im Vergleich zu heute zahlenmässig zunehmen wird, das heutige Rentenniveau zu halten bzw. die dadurch verursachte Finanzierungslücke zu schliessen. Eine weitere Belastung der AHV-Kasse kann schon aus diesem Grunde nicht in Frage kommen. Deshalb nein zur weiteren Belastung der AHV-Kasse, nein zur Volksinitiative „AHVplus“.

Ja zum Nachrichtendienstgesetz

Mit dem Nachrichtendienstgesetz des Bundes werden den Nachrichtendienstorganen des Bundes zeitgemässe Mittel zur Erkennung von Bedrohungen und zur Wahrung der Sicherheit zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig aber wird die Kontrolle des Nachrichtendienstes verstärkt. Die Sicherheit von Land und Volk wird erhöht. Cyberangriffe können besser abgewehrt werden. Extremisten und Terroristen können besser erkannt und bekämpft werden. Unternehmen können im Kampf gegen Wirtschaftsspionage besser geschützt werden. Die neuen Nachrichtenbeschaffungsmassnahmen werden einem strengen Genehmigungsverfahren und umfassenden Kontrollen unterstellt. Damit kann Missbrauch verhindert werden. Deshalb Ja zum Nachrichtendienstgesetz.

Nein zur Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“

Mit der Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“ würde die Kantonalbank verpflichtet, in jeder Ortschaft mit über 2500 Einwohnern eine Bankfiliale mit eigenem Personal zu führen. Dies als Reaktion auf die Filialschliessungen in Immensee, Seewen, Ibach und Freienbach. Die Schwyzer Kantonalbank führt noch immer 23 Filialen im Kanton Schwyz und weist damit im Vergleich zu den umliegenden Kantonen das dichteste Filialnetz auf. Die Kundenbedürfnisse haben sich in den letzten Jahren massiv geändert. Es gibt immer weniger Schalterbesuche. Mit den noch bestehenden Filialen kann das Bedürfnis nach einem Bankschalterbesuch hinreichend abgedeckt werden. Wenn ein Bewohner in Immensee zum Einkaufen ohnehin nach Küssnacht oder Goldau gehen muss, kann er auch gerade die dortige Bankfiliale der Kantonalbank aufsuchen. Die elektronischen Kanäle werden immer mehr genutzt. Bei den Filialschliessungen wurde der Standort durch einen Bankomaten ersetzt. Die grösste Distanz der geschlossenen Filialen zur nächsten Bankfiliale beträgt 2.5 km. Nur dort, wo in der gleichen Gemeinde noch mindestens eine Filiale betrieben wird, wurde eine Filiale geschlossen. Mit der Annahme der Initiative müssten derzeit insgesamt 5 neue Filialen installiert werden, nämlich in Seewen, Galgenen, Schübelbach, Freienbach und Wilen bei Wollerau. Also in drei Fällen an Orten, an denen niemand eine Filiale gewünscht hat. Das ist Unsinn. Die 5 neuen Filialen würden ca. 18 Mio. Franken an Investitionen kosten. Dazu käme pro Jahr für den Betrieb ein Mehraufwand bzw. ein Minderertrag in die Kantonskasse von ca. 4 bis 4 ½ Mio. Franken. Dem Bankrat und der Geschäftsleitung der Kantonalbank sollte es überlassen werden, die Anzahl und die Art der Bankfilialen auch in Zukunft zu bestimmen. So ist es bisher im Gesetz vorgesehen. So soll es auch bleiben. Den Bankorganen ist diese unternehmerische Freiheit nicht zu entziehen. Dies umso weniger, als die Schwyzer Kantonalbank in den letzten Jahrzehnten sich stets erfolgreich im Finanzmarkt behauptet und dabei für die Bevölkerung ein Maximum an Finanzdienstleistungen erbracht hat. Daran darf nichts geändert werden. Deshalb Nein zur Initiative zur flächendeckenden Präsenz der Schwyzer Kantonalbank.

Nein zur ungerechten Änderung des Steuergesetzes (Flat Rate Tax)

Mit der Änderung (Teilrevision) des Steuergesetzes sollen pro Jahr Mehreinnahmen von 130 Mio. Franken für den Kantonshaushalt sichergestellt werden. Allein mit der Einführung eines proportionalen Steuersatzes von 5.1 Prozent (Flat Rate Tax) für alle werden 75 Mio. Mehrertrag erwartet. Die höhere Besteuerung von Kapitalleistungen soll zu zusätzlichen 2.5 Mio. Franken führen. Mit einem neuen Kantonstarif bei der Vermögenssteuer werden weitere 42 Mio. Franken prognostiziert. Die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer soll jährlich 11 Mio. Franken mehr in die Kantonskasse spülen.

Die Neuregelung der Einkommensteuer über einen proportionalen Steuersatz von 5.1 % für alle führt dazu, dass der wesentliche Teil der Mehreinnahmen durch den Mittelstand zu tragen wäre. Einkommen zwischen 80‘000 und 200‘000 Franken hätten je nach Gemeinde 20-40 % mehr Steuern als bisher zu bezahlen. Die untersten Einkommen werden von den Steuern entlastet und die oberen Einkommen ab Fr. 200‘000 hätten im Verhältnis weniger zu bezahlen. Wer eine Million Franken Einkommen zu verteuern hat, und im Kanton Schwyz gibt es einige solche, müsste mit dem neuen System ab 2017 im Vergleich zu 2015 aber nicht mehr bezahlen bzw. gar noch weniger Steuern bezahlen. Da kann man mit Fug und Recht sagen, dass mit dem neuen Einkommensteuersystem der Flat Rate Tax der Mittelstand die Zeche (höhere Steuereinnahmen) zu bezahlen hat, bzw. dass der Mittelstand ausgepresst wird, während die sehr guten Einkommen geschont werden. Das ist keine Glaubensfrage. Denn dazu kann jeder den bei der kantonalen Homepage aufgeschalteten Steuerrechner konsultieren (www.sz.ch, Rubrik Blickpunkte, Steuerrechner 2017) und dort feststellen, welche Steuern er nach dem vorgeschlagenen, neuen System im Jahre 2017 mit dem bisherigen Einkommen bezahlen müsste. Diese Zahl kann mit den Steuerrechnungen 2014, 2015 und 2016 verglichen werden, welche jeder bereits haben sollte. Auch kann beim Steuerrechner jeder beim Einkommen eine Million Franken für die Jahre 2015, 2016 und 2017 eingeben und feststellen, dass dabei die gleichen oder gar die tieferen Steuern ab 2017 im Vergleich zum Jahr 2015 und 2016 resultieren. Damit wird klar, dass die mittleren Einkommen die Steuererhöhung bezahlen müssen, während die sehr guten Einkommen geschont werden.

Der von den Befürwortern immer wieder versuchte Vergleich mit den Steuern vor 2008 geht ins Leere, weil ab 2008 bekanntlich NFA zu zahlen ist, und diese NFA-Gelder vor allem von den sehr hohen Einkommen herrühren. Die NFA-Abgaben waren im übrigen die Alternative zur schweizweiten materiellen Steuerharmonisierung, welche den Steuerwettbewerb vollständig aufgehoben hätte und welche der Kanton Schwyz noch weniger als die NFA-Abgaben gewollt hatte. Die Befürchtung der Befürworter, dass die Leute mit den sehr hohen Einkommen aus dem Kanton Schwyz wegziehen könnten, wenn die bisherige progressive Kurve des Kantonssteuertarifes nach oben angepasst würde, kann nicht ernst genommen werden. Einerseits geht es nicht darum, die zusätzlichen Steuermittel allein nur bei den sehr hohen Einkommen einzutreiben. Vielmehr sollen auch diese Steuerzahler sich wie der Mittelstand angemessen am Aufbringen der zusätzlichen Steuern beteiligen. Der Mittelstand soll auch seinen Beitrag leisten, aber nicht nur allein. Zudem kann es nicht angehen, bereits auf Vorrat vor allfälligen Wegezügen der Steuerzahler mit den sehr hohen Einkommen in Schockstarre zu fallen und deren Mehrleistung im voraus vom Mittelstand übernehmen zu lassen. Auch müssten sich allfällige Wegzüger gut überlegen, in welchen Kanton sie ziehen wollen, weil der Kanton Schwyz auch bei einer angemessenen Anpassung der bisherigen progressiven Tarifkurve bei den sehr guten Einkommen immer noch bei den attraktivsten sein wird. Schliesslich kommt noch hinzu, dass das Ergebnis der letzten Steuergesetzrevision (ab 1.1.2015) noch nicht bekannt ist und die Staatsrechnung des Jahres 2016 mit grösster Wahrscheinlichkeit viel besser, d.h. positiv ausfallen wird. Wir haben somit noch Zeit, das aktuelle Bedürfnis nach mehr Steuern noch genauer zu ergründen und dann gestützt auf handfeste Zahlen eine massgeschneiderte Steuergesetzrevision mit einer angemessenen Anpassung der bisherigen Tarifkurve bei den Einkommenssteuern vorzunehmen. Die am 25. September 2016 vorgelegte Revision ist auf jeden Fall betreffend der Einkommenssteuer, welche den Löwenanteil ausmachen soll, ungerecht, unfair und unausgewogen. Sie war ein Schnellschuss ohne hinreichende Grundlage. Die vorgesehene Personalsteuer von Fr. 100.00 für die Gemeinden ist ein sinnloses Bürokratiemonster, weil der administrative Aufwand den Ertrag aufbrauchen würde. Zudem müssten auch alle volljährigen Mitbürger ohne jegliches Einkommen diese Fr. 100.00 bezahlen, was keinen Sinn macht. Deshalb Nein zur Änderung des Steuergesetzes am 25. September 2016. Es gibt deutlich bessere und fundiertere Lösungen.

Ja zum Verpflichtungskredit für die Mittelpunktschule Steinen

In Steinen soll die Mittelpunktschule für Fr. 2.5 Mio. Franken auf- und umgebaut werden. Im heutigen Schulbetrieb herrscht Platzmangel. Es fehlen Zeichnungszimmer, Gruppenräume, Musikzimmer und Sekretariat. Zudem soll auf Wunsch der Lehrerschaft das kooperative Schulmodell eingeführt werden, was die Schaffung von Niveauzimmern notwendig macht. Das kooperative Schulmodell ist schon lange erfolgreich in der MPS Oberarth und in der MPS Rothenthurm realisiert. Mit diesem System können die Schüler halbjährlich umgestuft werden, was ihnen mehr Möglichkeiten bietet, entsprechend ihren Stärken und Schwächen zu arbeiten. Die individuellen Fähigkeiten der Schüler können damit besser gefördert werden. So ist es zum Beispiel möglich, in der Mathematik das Niveau A (Sek) zu belegen, während der gleiche Schüler in den anderen Fächern im Niveau B (Real) unterrichtet wird. Im herkömmlichen Schulmodell wäre dieser Schüler in allen Fächern auf dem Niveau B bzw. in der Realschule. Dank der Durchbrechung des Niveaus in einzelnen Fächern beim kooperativen Modell ist es einem Schüler möglich, spätere eine Ausbildung anzugehen, welche mit der Realschule nicht möglich gewesen wäre, was ein grosser Gewinn ist. Der Verpflichtungskredit ist überaus sinnvoll und deshalb anzunehmen.

Ja zur Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth

Die Hundesteuer in der Gemeinde Arth wurde seit 30 Jahren nicht mehr angepasst. Mit dem heutigen Tarif ist der Aufwand der Werkgruppe für die Hundekotentsorgung seit Jahren nicht gedeckt. Wenn nun mit der Tarifanpassung bis an die kantonal höchstzulässige Limite gefahren wird, so kompensiert das die jahrelange teilweise Aufwandübernahme durch die allgemeinen Steuermittel der Gemeinde Arth. Der Anpassung der Hundesteuer ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25. September 2016

Volksinitiative Grüne Wirtschaft
NEIN
Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“
NEIN
Nachrichtendienstgesetz
JA

Initiative „Für ein flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“
NEIN
Änderung des Steuergesetzes vom 25. Mai 2016
NEIN

Verpflichtungskredit für den Auf- und Umbau der MPS Steinen
JA

Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth
JA