Am Abstimmungswochenende vom 21. Mai 2017 ist auf Bundesebene über das Energiegesetz zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die kantonale Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» und über die Volksinitiative «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» (sogenannte Kesb-Initiative) zu befinden, während auf Gemeindeebene das neue Friedhofsreglement der Gemeinde Arth zur Debatte steht.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Energiegesetzes, der Volksinitiative «Plus-Energiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» sowie des neuen Friedhofsreglements, während die Kesb-Initiative abzulehnen ist.
Ja zum Energiegesetz des Bundes, Ja zur Energiestrategie
Nach dem Wasser und der Nahrung ist die Energieversorgung im heutigen Leben von entscheidender Bedeutung. Ohne Strom geht (fast) nichts mehr. Um der Schweiz weiterhin eine sichere Versorgung mit Energie zu gewährleisten, haben Bundesrat und Parlament die Energiestrategie 2050 beschlossen. Denn die Energieversorgung kann nicht einfach dem Zufall oder der Wirtschaft überlassen werden. Einerseits sind die fossilen Energieträger nur noch beschränkt verfügbar. Und sie verursachen den problematischen Klimawandel. Der Atomstrom ist mit gewaltigen Problemen behaftet, sodass niemand mehr ernsthaft auf neue Atomkraftwerke setzen kann. Deshalb ist dringend eine eigentliche Energiestrategie angesagt. Danach ist der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Der bisherige Energieverbrauch ist zu senken, die Energieeffizienz ist zu erhöhen, und die Produktion erneuerbarer Energie ist zu steigern. Vor allem bei den bestehenden Gebäuden liegt ein grosses Energiesparpotenzial. Hier kann 25 Prozent des Energiebedarfes mit bereits bestehender Technik und ohne Komfortverlust eingespart werden. Auch bei den Fahrzeugen und bei den Elektrogeräten soll und kann der Energieverbrauch weiter gesenkt werden. Erneuerbare Energie soll gefördert werden (Strom aus Sonnenenergie, Wind, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft). Erste Massnahmen gelten bis 2035. Anschliessend sind je nach Bedarf weitere Massnahmen zu beschliessen, worüber wieder abgestimmt werden kann. Mit der Energiestrategie des Bundes kann der Energieverbrauch gesenkt, die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und die einheimische erneuerbare Energie gestärkt werden. Damit werden Arbeitsplätze im Inland geschaffen. Die Wertschöpfung bleibt in der Schweiz und erhöht den Wohlstand. Es gibt zur Energiestrategie des Bundes keine vernünftige Alternative. Es ist höchste Zeit, dass wir hier das «Messerheft in die Hand nehmen». Das schulden wird insbesondere unseren Nachfahren. Wir dürfen nicht weiter auf «Abbruch» hinarbeiten bzw. auf «nach mir die Sintflut». Wir müssen hier die Verantwortung übernehmen und weitsichtig handeln. Deshalb Ja zum Energiegesetz des Bundes.
Ja zur Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz»
Die Gebäude verursachen 40 Prozent unseres gesamten Energieverbrauches. Es besteht offenkundig ein grosses Sparpotenzial. Allein mit der heute verfügbaren Technik kann bei den bestehenden Gebäuden 25 Prozent des Energieverbrauches eingespart werden. Hier setzt die Volksinitiative der CVP des Kantons Schwyz «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» an. Sie verlangt, dass neue Gebäude den eigenen Energiebedarf decken müssen (PlusEnergiehaus) und dass die bereits bestehenden Gebäude energetisch saniert werden. Damit schaffen wir Arbeitsplätze für das Gewerbe und reduzieren im Energiebereich unsere Auslandabhängigkeit. Das PlusEnergiehaus rentiert je nach den Fähigkeiten des Planers sofort oder spätestens nach wenigen Jahren. Da der Schwyzer Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates in der Energiefrage nichts machen wollen, muss der Stimmbürger aktiv werden. Es ist höchste Zeit, in der wichtigen Energiefrage eine aktive Rolle zu übernehmen und unsere künftige Energieversorgung nicht bloss dem Zufall zu überlassen. Das schulden wir unseren Kindern. Deshalb Ja zur Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz».
Nein zur Kesb-Initiative
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit 2013 in Kraft. Seither haben zwei vom Kanton organisierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) die entsprechenden Aufgaben auf kantonaler Ebene übernommen. Zu Beginn gab es erhebliche Verzögerungen bzw. Pendenzen bei der Bearbeitung der Fälle, weil die Gemeinden die vormals vormundschaftlichen Fälle kurz vor dem Rechtswechsel vom Vormundschaftsrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht teilweise nicht mehr aktiv bearbeitet haben. Zudem mussten die neu geschaffenen Behörden zuerst zu einem geordneten Arbeitsablauf finden. Auch haben die neuen Behörden oft den Ton mit den Betroffenen und Angehörigen nicht gefunden und die erforderliche Zusammenarbeit mit den Fürsorgebehörden der Gemeinden nicht gesucht, was viele Leute aufgebracht und verunsichert hat. Das fehlerhafte Verhalten der Kesb hat sich mittlerweile deutlich gebessert. Zudem ist im Kanton Schwyz ein parlamentarischer Vorstoss hängig, gemäss dem eine zwingende Zusammenarbeit zwischen den Kesb und den Gemeinden (Fürsorgebehörden) formell eingerichtet werden soll. Schliesslich hat auch der Bundesrat gemerkt, dass es beim materiellen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mängel hat, welche zu beheben sind. Mit der von Pirmin Schwander aufgegleisten Volksinitiative «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» (Kesb-Initiative) soll erreicht werden, dass künftig nicht mehr der Kanton für die Kesb verantwortlich ist, sondern die Gemeinden. Einerseits lehnen aber die Gemeinderäte aller Gemeinden die Übernahme der Kesb ab. Sie wären schlichtweg überfordert, eine solche Fachbehörde einzusetzen und zu beaufsichtigen. Andererseits würde sich mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Gemeinden an den Fehlern am materiellen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (= Bundesrecht) nichts ändern. Die Absicht von Pirmin Schwander, die Fehler beim Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu beheben, ist ehrenwert. Allerdings ist der von ihm vorgeschlagene Weg mit dem Wechsel der Zuständigkeit auf die Gemeinden nicht tauglich. Allein das materielle Bundesrecht ist zur Behebung der bisher erkannten Mängel zu ändern. So zum Beispiel sollten bei der Einsetzung der Beistände primär die Familienangehörigen infrage kommen. Deshalb ist die Kesb-Initiative abzulehnen.
Ja zum neuen Friedhofsreglement der Gemeinde Arth
Das bisherige Friedhofsreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Das Verhältnis von Erdbestattung zur Urnenbestattung hat sich massiv verschoben. Wenn beim Verstorbenen und bei den Angehörigen die finanziellen Mittel fehlen, kommt die Gemeinde für eine schickliche Bestattung eines Verstorbenen auf. Die Förderung der Kremation mit einem Gemeindebeitrag von 200 Franken ist nicht mehr nötig und kann deshalb gestrichen werden. Mit dem neuen Reglement kann den Bedürfnissen und Wünschen der Hinterbliebenen entsprochen werden. Deshalb Ja zum neuen Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen.