Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Am Abstimmungswochenende vom 14. Juni 2015 ist auf Bundesebene über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik, PID), über die Stipendieninitiative, über die Erbschaftssteuerinitiative und über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich, der Stipendieninitiative und der Erbschaftssteuerinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Nein zur PID

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sog. Präimplantationsdiagnostik (PID), zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Deshalb nein zur Präimplantationsdiagnostik (PID).

Nein zur Stipendieninitiative

Gemäss der Stipendieninitiative sollen für die Hochschüler (sog. Tertiärstufe) die Stipendien auf ein schweizweit sehr hohes Niveau von mindestens Fr. 24‘000.00 pro Jahr angehoben werden, womit die bisherige kantonale Hoheit im Stipendienwesen aufgehoben wäre. Alle anderen Studenten (Mittelschüler, Fachmittelschüler, Lehrlinge, Fachhochschüler, etc.) sind von der Initiative ausgenommen. Über die Hälfte der Stipendiengesuche im Kanton Schwyz stammen von solchen anderen Schülern der Sekundarstufe II. In dieser Initiative ist keine Rede von einem Anteil der Eltern und von einem Arbeitseinsatz der Studenten für die Studienkosten, während das beim heutigen System im Kanton Schwyz konsequent der Fall ist. Die Stipendienkosten im Kanton Schwyz dürften bei Annahme der Initiative für die Hochschulstudenten massiv ansteigen, zumal derzeit eine Höchstsumme von Fr. 13‘000.00 in den kantonalen Stipendienbestimmungen vorgesehen ist. Die kantonale Hoheit und die kantonalen Unterschiede machen gerade bei den Stipendien durchaus Sinn. Die Kantone mit eigenen Hochschulen sollten ihre Hochschüler bei den Stipendien anders behandeln können als die Nichthochschulkantone. Der Kanton Schwyz befindet sich mit den Stipendienleistungen schweizweit im Mittelfeld. Es kann nicht angehen, die Kantone im Stipendienwesen teilweise zu entmachten, die Hochschüler gegenüber den anderen Studenten zu privilegieren, keine Eigenleistungen der Eltern und der Hochschüler mehr zu verlangen und schliesslich dem Kanton hohe Zusatzkosten zu verursachen. Deshalb nein zur Stipendieninitiative.

Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Mit der Erbschaftssteuerinitiative soll von den Nachlässen von über Fr. 2.0 Mio. 20 % als Erbschaftssteuer erhoben werden. Dies zur Teilfinanzierung der AHV. Soweit der Nachlass aus einem Familienunternehmen oder einem Landwirtschaftsbetrieb besteht, sollen Ermässigungen (Freibetrag, tieferer Steuersatz) gewährt werden, damit deren Weiterbestand nicht gefährdet sein soll. Einerseits wird mit dieser Erbschaftssteuer neben der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer auf dem gleichen Geld eine dritte Steuer erhoben. Viele vermögende Mitbürger haben ihr Vermögen oder Teile davon in Familienunternehmen oder in Landwirtschaftsbetrieben. Diese Familienunternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe sind eigentliche Arbeitswerkzeuge, welche viele Arbeitsplätze ermöglichen, wogegen der Verkehrswert keine Rolle spielt. Für die Beschaffung der 20 % des Unternehmenswertes für die Erbschaftssteuer gingen dem Unternehmen insgesamt 32 % des Wertes ab, weil die Erbschaftssteuer zuerst vorbei an der Gewinnsteuer vorfinanziert werden müsste. Die Unsicherheit über den für die Steuern massgeblichen Verkehrswert und die Unsicherheit über die effektive Ermässigung für die Familienunternehmen ist Gift für die Wirtschaft. Die in Aussicht gestellten Ermässigungen für die Unternehmen dürfen angesichts des Verfassungsgrundsatzes der Gleichheit der Steuern nicht allzu weit gehen, sodass hier nicht zu viel erwartet werden darf. Als Folge der wirtschaftlichen Belastung der Familienunternehmen würde diese Erbschaftssteuer gemäss einer sorgfältigen Studie der Hochschule St. Gallen pro Jahr ca. 12‘000 Arbeitsplätze vernichten, und zwar trotz der vorgesehenen Ermässigungen. Dadurch gingen schon nach kurzer Zeit mehr AHV-Beiträge verloren als Erlöse mit dem Steueranteil von 2/3 eingehen würden. Das Finanzierungsziel für die AHV wäre gänzlich verfehlt und die negativen finanziellen Folgen wären verheerend (Arbeitslose, fehlende Einkommenssteuern, etc.). Die kantonale Steuerhoheit wäre mit der Bundeserbschaftsteuer durchbrochen. Für die Erfassung der Erbvorbezüge oder Schenkungen müsste eine erhebliche Bürokratie in Gang gesetzt werden. Auch würde eine eigentliche Umgehungsindustrie entstehen. Da in Österreich keine Erbschaftssteuer erhoben wird, wäre mit Wegzügen von älteren, reicheren Steuerzahlern nach Österreich bzw. Vorarlberg zu rechnen. Die von den Initianten vorgesehene Erbschaftssteuer schadet somit mehr als sie nützen könnte. Deshalb nein zur schädlichen Erbschaftssteuer.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Mit der Gesetzesänderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen soll eine generelle geräteunabhängige Gebühr für den Konsum von Radio und Fernsehen erhoben werden. Heute ist für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren ein betriebsbereites Radio und Fernsehen die Voraussetzung. Auf den Handys, den Tablets oder PCs können ohne weiteres Radio und Fernsehen empfangen werden. 92 % der Haushalte haben einen Internetzugang. Nun soll, dem technischen Wandel folgend, nicht mehr jeder Haushalt und jedes Unternehmen auf betriebsbereite Radio- und Fernsehgeräte überprüft werden. Das bisherige System soll durch eine administrativ einfach zu erhebende allgemeine Gebühr für jeden Haushalt und für die Unternehmen ab einem Umsatz von Fr. 500‘000.00 ersetzt werden. Der Systemwechsel soll erfolgsneutral erfolgen. Die Gebühr für die Haushalte reduziert sich von Fr. 462.00 auf Fr. 400.00. Ergänzungsleistungsbezüger und Heimbewohner sind wie bisher befreit. Das neue System ist für die Unternehmen verkraftbar. Es gibt deutlich weniger Bürokratie und Schwarzhöhrer oder Schwarzseher gibt es keine mehr. Deshalb ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 14. Juni 2015

Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
NEIN
Stipendieninitiative
NEIN
Erbschaftssteuerinitiative
NEIN
Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
JA