Nein zur Asylinitiative!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diesmal wird die Asylinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Es gibt zweifellos Asylbewerber, welche ihr Asylgesuch in der Schweiz allein aus wirtschaftlichen Gründen stellen. Dazu verleitet der hohe Lebensstandard und die soziale Sicherheit in der Schweiz. Auch gibt es unter den Asylbewerbern immer wieder Personen, welche sich in der Schweiz strafbar machen und damit das Asylrecht missbrauchen. Gegen solche Erscheinungen ist mit Nulltoleranz konsequent vorzugehen.

Scheinlösung mit der Initiative

Mit der Initiative werden die Probleme im Asylbereich nicht gelöst. Vielmehr wird eine Scheinlösung vorgeführt, welche nicht umgesetzt werden kann. Wenn ein Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat (=alle Nachbarstaaten) in die Schweiz einreist, soll auf sein Asylgesuch gar nicht erst eingetreten werden, bzw. sein Gesuch wird gar nicht behandelt und er müsste in diese Drittstaaten (=Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich) abgeschoben werden, was nicht stattfinden kann. Denn es käme unweigerlich zu Problemen mit diesen umliegenden Nachbarstaaten, welche wie die Schweiz ihre Grenzen aus Kostengründen nicht abriegeln können. Wenn auf ein Asylgesuch gemäss der Initiative nicht eingetreten werden soll und wenn die Drittstaaten die Asylsuchenden nicht aufnehmen wollen, bleiben die Asylbewerber wie bisher faktisch in der Schweiz, bis eine Rückführung ins Ursprungsland durchgeführt werden kann. Somit ändert sich mit der Initiative diesbezüglich nichts. Mit dem blossen Nichteintreten auf ein Asylgesuch ist es nämlich nicht getan. Für den Vollzug von Wegweisungen kommen wir mit der Initiative keinen Schritt weiter.

Echte Flüchtlinge würden weggewiesen

Bisher kamen ca. 95 % aller Asylsuchenden auf dem Landweg, d.h. über sog. sichere Drittstaaten (=Nachbarstaaten) in die Schweiz. Von allen Flüchtlingen werden ca. 10 % als echte Flüchtlinge anerkannt. Somit würden mit der Initiative ein Grossteil der echten Flüchtlinge, welche auf dem Landweg ins Land gelangen, zum vornherein nicht mehr angehört. Die Schweiz müsste somit mit ihrer humanitären Tradition brechen und praktisch sämtliche Flüchtlinge ohne Prüfung der konkreten Verhältnisse früher oder später (sofern bekannt) ins Ursprungsland zurück bringen, wenn mit diesem Ursprungsland eine Rücknahme möglich ist.

Arbeitsverbot erhöht die Kosten

Das mit der Initiative verlangte Arbeitsverbot erhöht die Kosten für die Asylbewerber, weil diese keiner entgeltlichen Arbeit nachgehen dürfen. Derweil könnten auf diese Weise die Lebenshaltungskosten von Asylbewerbern durch deren Arbeit ganz oder zumindest teilweise bezahlt werden.

Initiative ist blosse Augenwischerei

Mit der Initiative wird im Asylbereich kein Problem gelöst, sondern noch mehr Probleme geschaffen. Sanktionen gegen Fluggesellschaften, welche die Einreisbestimmungen missachten, sind längst konkret vorgesehen. Die verlangten Kostensenkungen (zugewiesene Aerzte und Zahnärzte) und Sozialhilfe in der Form von Sachleistungen sind bereits eingeführt. Das heutige Hauptproblem der Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern wird mit der Initiative nicht einmal ansatzweise berührt.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Asylinitiative.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA