Keine Urne in Goldau!

Am 13. November 2000 hat der Gemeinderat Arth beschlossen, dass an den Wahl- und/oder Abstimmungswochenenden ab 1.1.2001 nur noch am Sonntag von 1000-1200 in Arth eine Urne offen gehalten werden soll und dass für den Rücksand der Wahl- und/oder Abstimmungsunterlagen das Porto aus der Gemeindekasse bezahlt wird. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat mit Eingabe vom 5.12.2000 dem Gemeinderat Arth ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht und angeregt, bis auf weiteres auch in Goldau an den Wahl-und/oder Abstimmungssonntagen eine Urne von 1000-1200 Uhr offen zu halten. Mit Beschluss vom 11.12.2000 ist der Gemeinderat Arth auf die beantragte Wiedererwägung nicht eingetreten. Er verweigert damit inskünftig das Aufstellen einer Urne in Goldau.

Auch im Jahre 2000 hat trotz der brieflichen Möglichkeit immerhin noch ein Drittel der Abstimmenden die Urne aufgesucht. Bei einer durchschnittlichen Beteiligung von ca. 50 % geht es um ca. 1’000 Bürgerinnen und Bürger, welche an die Urne gegangen sind.

Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen trotz der Portoübernahme durch die Gemeinde ausdrücklich noch den Urnengang. Wer zudem in Goldau die briefliche Abstimmung verpasst hat und am Sonntag noch abstimmen möchte, muss nach Arth gehen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betrachtet die vollständige Abschaffung der Urne in Goldau im jetzigen Zeitpunkt als nicht vertretbar. Neben der Sonntagsurne in Arth sollte auch in Goldau eine Sonntagsurne (1000-1200 Uhr) geführt werden. Auf das Wiedererwägungsgesuch der CVP Arth-Oberarth-Goldau vom 5.12.2000 ist der Gemeinderat mit Beschluss vom 11.12.2000 nicht eingetreten. Er verweigert damit die Sonntagsurne in Goldau. Begründet wird dieser Entscheid im wesentlichen damit, dass auch in der Gemeinde Schwyz nur noch am Hauptort eine Urne geführt werde und dass die Portofreiheit die briefliche Abstimmung fördern werde. Zudem könnten damit unnötige und zeitaufwendige Transporte nach Arth verhindert werden. In Schwyz befindet sich der Hauptort immerhin im Zentrum der grösseren Ortsteile. Nicht alles, was der Gemeinderat Schwyz beschlossen hat, kann als optimal bezeichnet werden. Insbesondere dieser Entscheid darf nicht Vorbild sein. Zudem sollte nicht das Einsparen von Kosten das oberste Ziel des gemeinderätlichen Handelns sein, sondern vielmehr die optimale Wahrung der Abstimmungsmöglichkeiten und damit die Erhöhung der Stimmbeteiligung. Der geltend Zeitverlust durch eine Urne in Goldau ist vernachlässigbar und könnte durch eine kurze zeitliche Vorverlegung der Öffnungszeit völlig verhindert werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau bedauert sehr, dass der Gemeinderat Arth bei der Urnenöffnungszeit ab 1.1.2001 das richtige Augenmass verfehlt hat.

Urne auch in Goldau

Am 13. November 2000 hat der Gemeinderat Arth beschlossen, dass an den Wahl- und/oder Abstimmungswochenenden ab 1.1.2001 nur noch am Sonntag von 10:00-12:00 in Arth eine Urne offen gehalten werden soll und dass für den Rücksand der Wahl- und/oder Abstimmungsunterlagen das Porto aus der Gemeindekasse bezahlt wird. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau erachtet diese Reduktion der Urnenöffnungszeiten trotz der Übernahme des Portos als zu drastisch. Sie beantragt dem Gemeinderat Arth, im Sinne einer Wiedererwägung auf diesen Beschluss zurück zu kommen und bis auf weiteres auch in Goldau an den Wahl- und/oder Abstimmungssonntagen eine Urne von 10:00-12:00 Uhr offen zu halten.

Im Jahre 2000 war bei den Wahlen und Abstimmungen der Anteil der Urnenteilnehmer noch immer ein Drittel im Vergleich zu jenen, welche die briefliche Variante genutzt haben. Somit geht es bei 6000 Stimmberechtigten und bei einer durchschnittlichen Beteiligung von ca. 50 % immerhin noch um ca. 1’000 Bürgerinnen und Bürger, welche an die Urne gegangen sind.

Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen ausdrücklich den Urnengang, meistens aus Gründen der Gewohnheit und der Tradition. Teilweise wird der Urnengang auch mit dem Kirchgang am Sonntag verbunden.

Einer generellen Reduktion der Urnenöffnungszeiten kann zufolge der brieflichen Möglichkeiten und zufolge der Portoübernahme durchaus beigepflichtet werden. Nur ist die Reduktion der Öffnungszeiten in Goldau auf Null derzeit nicht vertretbar. Indem nun keine Urne mehr in Goldau offen gehalten werden soll, werden jene Bürgerinnen und Bürger übergangen, welche bisher in Goldau die Urne aufgesucht haben und auch weiterhin Wert auf den Urnengang legen. Es ist nicht einzusehen, dass in Goldau mit dem grösseren Bevölkerungsanteil als Arth keine Urne mehr geführt werden soll.

Aus diesen Gründen ist es angebracht, selbst mit der geplanten Portofreiheit an den Abstimmungswochenenden auch in Goldau am Sonntag eine Urnenöffnungszeit von 10:00-12:00 Uhr vorzusehen. Falls das Bedürfnis für die Urnenvariante noch weiter abnehmen sollte, kann die Urnenöffnungszeit wieder überprüft und neu beurteilt werden.

Bruno Beeler

LVP im Irrgarten

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat in der Rigipost Nr. 44 vom 16. November 2000 beim Gemeinderat Arth eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation angeregt (Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation in Arth). In der darauf folgenden Rigipost hat sich die Parteileitung der LVP dazu verstiegen, diesbezüglich gegen die CVP Vorwürfe zu erheben. Sie machte dabei unter Berufung auf ein ominöses „Grundlagenpapier“ sinngemäss geltend, man habe das Reformanliegen bei der LVP kopiert. Diese Unterstellung ist mehr als verfehlt. Zudem ist im „Grundlagenpapier“ der LVP bereits der Ansatz falsch.

Schon lange geplant

Es ist erfreulich, dass die LVP Ortspartei wieder einmal einen Versuch startet, auf Gemeindeebene aktiv Politik zu betreiben. Die Art und Weise und vor allem der Angriff auf die CVP ist aber mehr deplaziert. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat es nicht nötig, sich mit fremden Federn zu schmücken, schon gar nicht mit liberalen. Die CVP-Parteileitung hatte seit einigen Monaten den Vorstoss vom 16. November 2000 (Rigipost Nr. 44) betreffend der Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsstruktur in der Gemeinde Arth geplant. Er wurde nota bene mit Schreiben vom 14. November 2000 allen Mitgliedern des Gemeinderates Arth und den Medien versand. Am 15. November 2000, also am Tag, als die LVP am Abend ihre Versammlung durchgeführt haben will, verfügten alle Gemeinderatsmitglieder der LVP über den Vorstoss der CVP in schriftlicher Form, so wie er in der Rigipost erschienen ist.

Reformanliegen nichts Neues

Eine Woche nach der Anregung der CVP wartete nun die LVP in der Rigipost mit einem „Grundlagenopapier“ auf und erhob für sich den Anspruch, die Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsstrukturen sei ihre Idee gewesen und die CVP habe diese quasi kopiert, um sich mit fremden Federn zu schmücken. Diese haltlose Unterstellung geht in verschiedener Hinsicht daneben. Zum einen wurde die Anregung, die Behörden und die Verwaltung in der Gemeinde Arth einer Überprüfung zu unterziehen, bereits in der näheren Vergangenheit von einzelnen Personen getätigt. Es handelt sich dabei nicht um etwas Neues. Zum anderen war allein durch den Begriff des sog. „Grundlagenpapieres“ nicht auszumachen, dass es dabei bloss um die Anpassung der Strukturen in den Behörden und der Verwaltung der Gemeinde Arth gehen sollte. Der doch etwas grosspurige Begriff des „Grundlagenpapiers“ lässt denn auch eher auf etwas Grundlegendes, Fundiertes und Seriöses schliessen. Zu Erwarten gewesen wäre da etwa ein liberales Leitbild der Gemeinde Arth mit möglicherweise wirtschaftlichen Impulsvorschlägen. Niemand hätte da erwartet, dass die LVP unter dem Titel „Grundlagenpapier“ das wenig sinnvolle Vorgehen der Gemeinde Schwyz betreffend der Reduktion der Gemeinderatssitze übernimmt und als etwas Grundlegendes für die Gemeinde Arth präsentiert. Für eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation braucht es denn auch keineswegs die grosspurige und geradezu verwirrende Bezeichnung eines „Grundlagenpapiers“, weil insbesondere in der Verlautbarung der LVP nun wirklich nichts Grundlegendes erkannt werden kann. Das Vorgehen, alle paar Jahrzehnte die Strukturen der Behörden und der Verwaltung zu überprüfen, ist nichts Spektakuläres. Die CVP hat die entsprechende Anregung seriös begründet und dem Gemeinderat Arth empfohlen, bevor die LVP das von der Gemeinde Schwyz kopierte Vorgehen an ihrer Versammlung bekannt gegeben hat.

Anmassung der LVP

Was die LVP mit dem „Grundlagenpapier“ geboten hat, ist keine Show, schon gar nicht eine, welche es zu stehlen lohnen würde. Wer, wie die LVP, bei einer Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsstrukturen bereits das Resultat vorweg nehmen und die künftige Struktur vor jeder Abklärung befehlen will („konkret wird der Auftrag an den Gemeinderat wie folgt umschrieben: Vorgabe: Reduktion des Gemeinderates von 12 auf 9 Mitglieder…“), ist gleich zu beurteilen wie ein Richter, der das Urteil fällt, bevor er die Fakten und das Recht kennt, oder wie eine Rechenaufgabe, bei der das Resultat zuerst bekannt gegeben wird und die Additionspositionen anschliessend nach dem Resultat ausgerichtet werden. Allein schon der Umstand, dass die LVP Ortspartei dem Gemeinderat einen „Auftrag“ zur Reduktion des Gemeinderates von 12 auf 9 erteilen will, zeugt von einer beispiellosen Anmassung. Die LVP Ortspartei hat dem Gemeinderat nämlich keinerlei Aufträge zu erteilen.

Vorgabe einer Reduktion ist falsch

Der „Auftrag“ der LVP-Parteileitung an den Gemeinderat zur Reduktion von 12 auf 9 Gemeinderatssitzen ist selbst als Vorgabe auf alle Fälle falsch und mit aller Deutlichkeit zu verwerfen. Es muss bei der Überprüfung der Strukturen im wesentlichen darum gehen, den Auftrag der Behörden und der Verwaltung neu festzustellen und dafür die optimale Lösung zu suchen. Dabei wäre eine Reduktion von Gemeinderatssitzen eventuell denkbar, aber auf alle Fälle nicht das Ziel. Denn Ziel der Überprüfung und der Anpassungen kann und darf nur die optimale Erledigung der Arbeit zum Wohl der Bevölkerung sein. Der Weg, den die Gemeinde Schwyz beschritten hat, ist nicht nachahmenswert. Zuerst wurde dort eine Reduktion des Gemeinderates beschlossen und anschliessend will man nun die Bedürfnisse unter Beizug von Fachleuten abklären und die ganze Organisation nach der Vorgabe der Reduktion anpassen. Damit wurde wahrlich das Pferd am Schwanz aufgezäumt! Die Reduktion des Gemeinderats und damit eine Vergrösserung der Arbeitspensen der Gemeinderäte dürfte wenig sinnvoll sein, wenn man weiterhin voll erwerbstätige Gemeinderatsmitglieder haben will. Sonst kommt es nämlich so heraus wie in Küssnacht, wo angesichts des enormen Pensums eines Ratsmitgliedes dafür praktisch nur noch Pensionäre in Frage kommen können.

Günstiger Zeitpunkt

Was den Zeitpunkt der Anregung der CVP anbelangt, so waren alle Wahlen, insbesondere auch die Gemeindeschreiberwahlen abzuwarten. Erst nachdem auch der neue Gemeindeschreiber gewählt war, konnte die Anregung der CVP für eine Überprüfung der Verwaltung und der Behörden einen Sinn machen.

Der Gemeinderat Arth hat im Jahre 1998 eine Reorganisation des Gemeinderates abgelehnt. Dabei waren offenbar fast alle Gemeinderäte (einer war nicht anwesend) der Meinung, dass vorerst nichts geändert werden soll. Für keine Reorganisation und damit für das Beibehalten der alten Ordnung waren damals insbesondere auch die LVP-Vertreter im Gemeinderat. Die CVP-Gemeinderäte verfügten damals (wie heute) nicht über die Mehrheit im Gemeinderat. Auch der damalige Gemeindepräsident der CVP konnte nicht alleine bestimmen. Es war ein Ratsbeschluss. Kommt hinzu, dass die CVP-Gemeinderäte nicht Weisungsempfänger der CVP Ortspartei, sondern eigenständige Bürgerinnen und Bürger sind, welche ihr Amt mit bestem Wissen und Gewissen ausführen. Es kann somit auch vorkommen, dass die Parteileitung der Ortspartei dem Gemeinderat etwas vorschlägt, was von einzelnen Gemeinderäten der CVP nicht befürwortet wird. Innerhalb der CVP ist solches ohne weiteres möglich, weil die CVP die Unabhängigkeit der Gemeinderatsmitglieder ernst nimmt.

LVP im Irrgarten

Der von der LVP-Parteileitung behauptete Sachverhalt wird somit eindeutig falsch und anmassend geschildert. Es geht ihr offenbar nicht um die Sache, sondern allein um eine Effekthascherei. Die LVP-Parteileitung befindet sich immer noch im Irrgarten.

Aktueller Standpunkt der CVP

Die CVP lehnt das Begehren der LVP mit bereits vorgegebenen Lösungen (Reduktion von 12 auf 9 Gemeinderäte, etc.) in aller Form ab. Zuerst ist zu überprüfen, welche Aufgaben auf welche Weise im Gemeinderat und in der Verwaltung optimal erfüllt werden können. Dazu müssen unbedingt externe Fachleute beigezogen werden. Anschliessend sind die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten abzuwägen und die Varianten in einem Vernehmlassungsverfahren der Bevölkerung zur Diskussion zu stellen. Erst dann und erst dann ist über die neue Struktur bzw. über Anpassungen zu beschliessen.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Bruno Beeler, Präsident

Ja zum Zonenplan und Baureglement

Am Wochenende vom 26. November 2000 ist über die Änderungen des Zonenplanes und des Bauregelementes der Gemeinde Arth, über die Einbürgerung der Familie Coskun, über das Tourismusabgabengesetz, die Rentenalter-Initiativen und über die Umverteilungsinitiative, die Spitalkosteninitiative und über das Bundespersonalgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes, dem Einbürgerungsgesuch, dem Tourismusabgabengesetz und dem Bundespersonalgesatz zuzustimmen, die anderen Vorlagen aber zu verwerfen.

Ja zu den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes der Gemeinde Arth

Der gültige Zonenplan der Gemeinde Arth datiert vom 5. Januar 1993. Seither haben sich das Baugebiet und die Baubedürfnisse in der Gemeinde in verschiedener Hinsicht verändert. Anfang 1997 konnten Ein-, Um- und Auszonungsbegehren beim Gemeinderat gestellt werden. Im Rahmen dieser Begehren sind die nun vorliegenden 35 Zonenplanänderungen entstanden, welche teilweise zwingend mit Baureglementsanpassungen verbunden sind. Zumeist sind die betroffenen Grundeigentümer dringend auf die entsprechenden Umzonungen angewiesen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme dieser Änderungen.

Ja zum Tourismusabgabengesetz

Derzeit kann man sich im Kanton Schwyz als Tourist innert nützlicher Frist keinen Überblick über die touristischen Attraktionen verschaffen. Es fehlt an einem Ansprechpartner, welcher die nötigen Informationen hat und weiter geben kann. Auf privater Basis ist es bis heute nicht gelungen, im Kanton Schwyz eine Organisation auf die Beine zu stellen, welche die Tourismusregion Kanton Schwyz nach aussen präsentiert und vermarktet. Weil dieses dringende Bedürfnis von privater Hand nicht gedeckt werden konnte, versucht nun der Kanton, die entsprechenden Rahmenbedingungen mit dem Tourismusabgabengesetz zu schaffen. Es handelt sich beim Tourismusabgabengesetz um eine vorläufig letzte Hilfe zur Selbsthilfe für alle Tourismusbetriebe. Wir können und dürfen es uns im Kanton Schwyz nicht länger leisten, den volkswirtschaftlich wichtigen Bereich des Tourismus zu vernachlässigen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Tourismusabgabengesetzes.

Nein zu den Rentenalter-Initiativen

Mit der geplanten 11. AHV-Revision soll ein flexibles Rentenalter ab 62 Jahren (Teilpensionierung ab 59 Jahren) möglich werden, allerdings verbunden mit sozial abgestuften Rentenkürzungen. Die beiden vorliegenden Rentenalter-Initiativen wollen dagegen die Pensionierung ab 62 Jahren bei voller Rente möglich machen. Das würde jährlich zusätzlich netto ca. 1.1 Mia Franken kosten. Die Zahl der AHV-Rentenbezüger wird im Verhältnis zu den erwerbstätigen Beitragspflichtigen immer grösser, dies als Folge der Bevölkerungsentwicklung. Um den wachsenden Rentenbedarf zu decken, musste per 1.1.1999 bereits die Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöht werden. Es braucht aber noch weitere finanzielle Anstrengungen, um überhaupt den jetzigen Rentenstatus zu halten. Deshalb ist es nicht mehr verkraftbar, wenn die AHV-Kasse mit diesen beiden Initiativen zusätzlich massiv belastet wird. Den Erwerbstätigen ist nicht zuzumuten, zusätzliche Leistungen für die AHV aufzubringen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der beiden Rentenalter-Initiativen.

Nein zur Umverteilungsinitiative – Nein zur Demontage der Armee

Im Jahre 1960 kostete die Landesverteidigung 34.7 % des Bundeshaushaltes, während sie heute noch ganze 11 % ausmacht. Die Armee hat seit 1991 enorm abgespeckt und gegen 9 Mia Franken eingespart. Die Mannschaftsbestände wurden erheblich reduziert. Damit wurde auf die veränderte Bedrohungslage reagiert. Mit der vorliegenden Umverteilungsinitiative stünden für die Landesverteidigung, für die Friedensförderungsmassnahmen und für die Existenzsicherung inskünftig nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Die SP versucht mit dieser Initiative einmal mehr, unsere Armee zu demontieren und sie in Raten abzuschaffen. Die Landesverteidigung muss flexibel und entsprechend der Lageentwicklung gestaltet werden können, wofür es auch bei kleineren Beständen mit hoher Technisierung die derzeit aufgewendeten Mittel braucht. Der Friede kann nicht mit einer demontierten Armee gesichert werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Umverteilungsinitiative.

Nein zur Spitalkosteninitiative

Mit der Spitalkosteninitiative sollen nur noch die Spitalkosten obligatorisch versichert werden. Die anderen Krankheitskosten (ärztliche Behandlung ausserhalb Spital, Pflegeheime, Medikamente, etc.), welche drei Viertel der Gesundheitskosten ausmachen, müssten von den Patientinnen und Patienten übernommen bzw. von diesen freiwillig versichert werden. Damit käme es zu mehr teuren Spitalaufenthalten, weil nur dort die Leistungen obligatorisch versichert wären. Die Solidarität bei der Verteilung der Krankheitskosten ginge verloren und es käme in der Schweiz zur eigentlichen Zweiklassenmedizin. Zahlreiche Personen könnten sich die oft teuren Behandlungen nicht mehr leisten, ja könnten sich zu vernünftigen Preisen gar nicht mehr versichern (chronisch Kranke, Betagte, etc.) und müssten auf die medizinische Hilfe verzichten oder über die Sozialhilfe darum ersuchen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Spitalkosteninitiative.

Ja zum Bundespersonalgesetz

Mit dem neuen Bundespersonalgesetz wird die Personalpolitik des Bundes den heutigen Bedürfnissen angepasst. Der Beamtenstatus wird aufgehoben und durch eine öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt. Es bleibt aber eine hohe Beschäftigungssicherheit und ein weitgehender Kündigungsschutz. Der Lohn wird neu der Leistung des Arbeitsnehmers angepasst und die Lohnanpassungsautomatismen entfallen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Abnahme des neuen Bundespersonalgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.11.2000

Änderung Zonenplan und Baureglement Arth
JA
Tourismusabgabengesetz
JA
Rentenalter-Initiativen
NEIN
Umverteilungsinitiative
NEIN
Spitalkosteninitiative
NEIN
Bundespersonalgesetz
JA

Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation in Arth

In der Gemeinde Arth ist die Organisation der Verwaltung und der Behörden seit vielen Jahren praktisch unverändert. Dies, obwohl die Aufgaben der Gemeinde in der letzten Zeit massiv zugenommen und sich verändert haben. Auch die Bedürfnisse der Bevölkerung haben sich gewandelt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb eine Analyse der kommunalen Aufgaben und eine anschliessende Überprüfung der Verwaltungsorganisation und der Behördenorganisation in der Gemeinde Arth.

Tempora mutantur, et nos in illis (die Zeit ändert sich, und wir mit ihr). Dieses lateinische Sprichwort gilt auch für die Verwaltung und die Behörden der Gemeinde Arth. Seit über 20 Jahren sind die Gemeinderatsressorts unverändert geblieben, obwohl bestimmte Ressorts sich massiv gewandelt haben. In einigen Ressorts sind neue Aufgaben hinzugekommen, Aufgaben sind weggefallen oder haben sich stark verändert. Bei den Kommissionen wurde zwar teilweise modifiziert, doch zum grossen Teil nicht überprüft und einfach weitergeführt. Auch die Gemeindeverwaltung als solche musste sich in den letzten 20 Jahren den neuen Anforderungen stellen. Die Verwaltungsstruktur wurde dazu meist nur pragmatisch und einzelfallweise angepasst.

Mit dem Wechsel des Gemeindepräsidenten, mit der Wahl von 4 neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie mit der Neuwahl des Gemeindeschreibers ist die Zeit für Veränderungen in den Behörden und in der Verwaltung günstig.

Somit ist es nun an der Zeit, sowohl die Behörden- als auch die Verwaltungsorganisation in der Gemeinde Arth unter die Lupe zu nehmen. Es wäre allerdings unrealistisch, die erforderliche Überprüfung aus den Reihen der Behörden oder der Verwaltung selber zu machen. Deshalb ist eine externe Beratung unentbehrlich. Es sind Fachleute beizuziehen, welche mit der Organisation von Gemeinden vertraut sind, sich in verschiedenen Organisationsmodellen bereits auskennen und schon andere Gemeinden bei der Überprüfung der Strukturen beraten haben.

Mit Hilfe einer externen Beratung sind zuerst die Aufgaben der Behörden und der Verwaltung festzustellen. Dabei geht es einerseits um jene Aufgaben, welche vom Gesetzgeber praktisch ohne Spielraum der Gemeinde übertragen worden sind. Andererseits sind auch jene Aufgaben der Gemeindebehörden und der Gemeindeverwaltung aufzuarbeiten bzw. festzulegen, in denen ein gewisser Freiraum besteht (z.B. wirtschaftliche, politische, kulturelle Entwicklung, etc.).

Nach der Analyse der Aufgaben ist zu überprüfen, inwieweit die bestehenden Strukturen in den Behörden und in der Verwaltung diese Aufgaben optimal, d.h. effizient und bürgerfreundlich erledigen können.

Sofern nach dieser Überprüfung Verbesserungen in der Behördenorganisation (ev. Neuverteilung der Aufgaben der Gemeinderatsressorts, ev. Reduktion der Anzahl der Ressorts, etc.; ev. Aufhebung oder Zusammenlegung von Kommissionen, ev. andere Zusammensetzung von Kommissionen, ev. Kompetenzdelegation an Kommissionen, etc.) oder in der Verwaltungsorganisation (ev. Aufstockung von Sekretariaten, ev. Zusammenlegung oder Trennung von Arbeitsbereichen, etc., ev. andere Führungsstrukturen, etc.) am Platze sind, müssten diese raschmöglichst der Gemeindebürgerschaft präsentiert, und, wenn nötig, mit deren Zustimmung umgesetzt werden. Dabei wäre es vorteilhaft, bereits im Rahmen der Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen die Gemeindebürgerschaft einzubeziehen (Vernehmlassung, Vorstellung von Varianten und Diskussion an einer Gemeindeversammlung, etc.).

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lädt deshalb den Gemeinderat Arth ein, eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation mit externer Beratung in die Wege zu leiten, die Resultate (ev. Zwischenresultate) der Bevölkerung zur präsentieren und anschliessend allfällig notwendige Verbesserungen umzusetzen. Wir sind überzeugt, dass sich der entsprechende Aufwand lohnt.

Bruno Beeler

Nein zur Spitalkosteninitiative – Ja zum Bundespersonalgesetz

Am Wochenende vom 26. November 2000 ist u.a. über die Spitalkosteninitiative und über das Bundespersonalgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für die Spitalkosteninitiative die Nein-Parole, für das Bundespersonalgesetz hingegen die Ja-Parole.

Nein zur Spitalkosteninitiative

Mit der Spitalkosteninitiative sollen nur noch die Spitalkosten obligatorisch versichert werden. Die anderen Krankheitskosten (ärztliche Behandlung ausserhalb Spital, Pflegeheime, Medikamente, etc.), welche drei Viertel der Gesundheitskosten ausmachen, müssten von den Patientinnen und Patienten übernommen bzw. von diesen freiwillig versichert werden. Mit dieser Initiative würden nicht die Gesundheitskosten verringert, sondern diese lediglich anders verteilt. Zudem käme es zu mehr teuren Spitalaufenthalten, weil nur dort die Leistungen obligatorisch versichert wären. Die Solidarität bei der Verteilung der Krankheitskosten ginge verloren und es käme in der Schweiz zur eigentlichen Zweiklassenmedizin. Zahlreiche Personen könnten sich die oft teuren Behandlungen nicht mehr leisten, ja könnten sich zu vernünftigen Preisen gar nicht mehr versichern (chronisch Kranke, Betagte, etc.) und müssten auf die medizinische Hilfe verzichten oder über die Sozialhilfe darum ersuchen. Ein solcher Systemwechsel ist nicht zu verantworten. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Spitalkosteninitiative.

Ja zum Bundespersonalgesetz

Mit dem neuen Bundespersonalgesetz wird die Personalpolitik des Bundes den heutigen Bedürfnissen angepasst. Der Beamtenstatus wird aufgehoben und durch eine öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt. Es bleibt aber eine hohe Beschäftigungssicherheit und ein weitgehender Kündigungsschutz. Der Lohn wird neu der Leistung des Arbeitsnehmers angepasst und die Lohnanpassungsautomatismen entfallen. Das neue Gesetz ist mit den Dachverbänden des Bundespersonals erarbeitet worden und wird den Interessen der Arbeitnehmerschaft gerecht. Das veraltete Beamtengesetz von 1927 muss ersetzt werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Abnahme des neuen Bundespersonalgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.11.2000

Änderung Zonenplan und Baureglement Arth
JA
Tourismusabgabengesetz
JA
Rentenalter-Initiativen
NEIN
Umverteilungsinitiative
NEIN
Spitalkosteninitiative
NEIN
Bundespersonalgesetz
JA

Nein zu den Rentenalter-Initiativen – Nein zur Umverteilungsinitiative

Am Wochenende vom 26. November 2000 ist u.a. über die Rentenalter-Initiativen und über die Umverteilungsinitiative zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle 3 Vorlagen die Nein-Parole.

Nein zu den Rentenalter-Initiativen

Mit der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 64 Jahre erhöht. Im Gegenzug wurden erhebliche Rentenverbesserungen eingeführt. Mit der geplanten 11. AHV-Revision soll ein flexibles Rentenalter ab 62 Jahren (Teilpensionierung ab 59 Jahren) möglich werden, allerdings verbunden mit sozial abgestuften Rentenkürzungen. Die beiden vorliegenden Rentenalter-Initiativen wollen dagegen die Pensionierung ab 62 Jahren bei voller Rente möglich machen. Das würde jährlich zusätzlich netto ca. 1.1 Mia Franken kosten. Die Zahl der AHV-Rentenbezüger wird im Verhältnis zu den erwerbstätigen Beitragspflichtigen immer grösser, dies als Folge der Bevölkerungsentwicklung. Um den wachsenden Rentenbedarf zu decken, musste per 1.1.1999 bereits die Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöht werden. Es braucht aber noch weitere finanzielle Anstrengungen, um überhaupt den jetzigen Rentenstatus zu halten. Deshalb ist es nicht mehr verkraftbar, wenn die AHV-Kasse mit diesen beiden Initiativen zusätzlich massiv belastet wird. Den Erwerbstätigen ist nicht zuzumuten, zusätzliche Leistungen für die AHV aufzubringen. Der Generationenvertrag würde dadurch zu sehr strapaziert. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der beiden Rentenalter-Initiativen.

Nein zur Umverteilungsinitiative – Nein zur Demontage der Armee

Im Jahre 1960 kostete die Landesverteidigung 34.7 % des Bundeshaushaltes, während sie heute noch ganze 11 % ausmacht. Die Armee hat seit 1991 enorm abgespeckt und gegen 9 Mia Franken eingespart. Die Mannschaftsbestände wurden erheblich reduziert. Damit wurde auf die veränderte Bedrohungslage reagiert. Die Armeereform XXI ist längst in vollem Gange. Mit der vorliegenden Umverteilungsinitiative stünden für die Landesverteidigung, für die Friedensförderungsmassnahmen und für die Existenzsicherung inskünftig nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Die SP versucht mit dieser Initiative einmal mehr, unsere Armee zu demontieren und sie in Raten abzuschaffen. Sie hatte dies bereits in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg und auch vor dem 2. Weltkrieg versucht, weil scheinbar keine unmittelbare Bedrohung vorlag. Sie hatte damit teilweise sogar „Erfolg“, was dazu geführt hat, dass die Schweiz vor beiden Weltkriegen relativ schlecht gerüstet dastand. Für den Aufbau einer schlagkräftigen Armee braucht es einen Zeitrahmen von 10 Jahren. Man kann nicht kurzfristig eine Armee mit dem heutigen Technisierungsgrad aus dem Boden stampfen. Die Schweiz setzt sich bereits heute aktiv für den internationalen Frieden ein, so zum Beispiel in Bosnien und im Kosovo. Die Landesverteidigung muss flexibel und entsprechend der Lageentwicklung gestaltet werden können, wofür es auch bei kleineren Beständen mit hoher Technisierung die derzeit aufgewendeten Mittel braucht. Der Friede kann nicht mit einer demontierten Armee gesichert werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Umverteilungsinitiative.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.11.2000

Änderung Zonenplan und Baureglement Arth
JA
Tourismusabgabengesetz
JA
Rentenalter-Initiativen
NEIN
Umverteilungsinitiative
NEIN
Spitalkosteninitiative
NEIN
Bundespersonalgesetz
JA

Margrit Betschart: 100 Tage im Gemeinderat

Am 16. April 2000 wurde Margrit Betschart-Schuler von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth zur Gemeinderätin gewählt. Am 19. Juni 2000 durfte sie das Amt als Ressortvorsteherin «Kultur, Erholung, Sport» antreten. Im folgenden Bericht schildert Margrit Betschart einige Eindrücke und die Schwerpunkte der ersten Monate ihrer Amtstätigkeit.

Mit grosser Spannung erwartete ich die erste Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2000 mit der Vereidigung und Zuteilung der Ressorts. Nach der Übernahme meines Wunschressorts Kultur, Erholung und Sport wurde ich sofort in die Organisation von zwei grösseren Anlässen eingebunden. Die Sendung vom Schweizer Fernsehen «Bsuech in…» in Arth sowie das Gemeindefest im Zusammenhang mit dem Tierparkjubiläum erforderten vollen Einsatz.
Die ansonsten ruhigen Sommerwochen verbrachte ich mit dem Aktenstudium, um einen Überblick über die vielseitigen Aufgaben des Ressorts zu gewinnen. Genaue Information und Kenntnisse von Arbeitsabläufen und Reglementen sind Voraussetzung für die verantwortungsvolle Erledigung der verschiedenen Aufgaben.

Als Vorsteherin der Kultur-, Sport- und Musikschulkommission organisierte ich nach der Sommerpause die ersten Sitzungen. Das gegenseitige Kennenlernen stand dabei nebst den anstehenden Aufgaben im Vordergrund. Zusammen mit den Kommissionsmitgliedern werde ich versuchen, die zukünftigen Problemstellungen optimal zu lösen.

Die Präsenz als Behördemitglied bei verschiedensten Veranstaltungen gehört zum angenehmen Pflichtteil. Ich lernte dabei bereits diverse Leute innerhalb und ausserhalb unserer Gemeinde kennen. Auch der Kontakt mit den äusserst aktiven Vereinen unserer drei Dörfer bereitet mir viel Freude.

Weitere Verpflichtungen sind die aktive Mitarbeit als Gemeindevertreterin im Verein Jugendtreff, bei der Seebadgesellschaft und beim Kurverein Rigi. Speziell der Aufbau des neuen Jugendtreffs ist eine Herausforderung, die viel Kreativität und auch Pioniergeist von allen Beteiligten erfordert.

Eine Hauptaufgabe meines Amtes ist selbstverständlich die Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen. Die diversen Anliegen der Bevölkerung und die Geschäfte der anderen Ressorts erfordern ein intensives Aktenstudium der gegebenen Traktanden. Entscheide zu fällen, die der Bevölkerung gerecht werden und gleichzeitig die gesetzlichen Bedingungen erfüllen ist nicht immer sehr einfach. Zumal in unserem zwölfköpfigen Gremium die unterschiedlichsten Meinungen aufeinander treffen.

Die Mitarbeit in der Vormundschaftsbehörde ist eine weitere sehr interessante Tätigkeit, die mir Einblick in die sozialen Aufgaben und Probleme der Gemeinde gibt.

Die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Gemeinderatsmandat und das Engagement im eigenen Geschäft erfordert viel Flexibilität. Manchmal braucht es regelrechte «Jonglierübungen», um alles unter einen Hut zu bringen. Das Setzen von Prioritäten steht dabei an erster Stelle, ist jedoch nicht immer einfach zu realisieren.

Jürg Kraft: 100 Tage im Gemeinderat

Am 16. April 2000 wurde Jürg Kraft von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth zum Gemeinderat gewählt. Am 19. Juni 2000 durfte er das Amt als Ressortvorsteher „Umweltschutz und Hygiene“ antreten. Im folgenden Bericht schildert Jürg Kraft einige Eindrücke und die Schwerpunkte der ersten Monate seiner Amtstätigkeit.

Tätigkeit im Ressort „Umweltschutz und Hygiene“

Das Ressort „Umweltschutz und Hygiene“ befasst sich vor allem mit der Abfallbeseitigung, mit dem Umweltschutz aber auch mit der Verwaltung der beiden Friedhöfe in Arth und Goldau. Die Kommission «Umweltschutz und Hygiene» und die Friedhofkommission sind die vorberatenden Gremien für den Gemeinderat.

Nach der Konstituierung des Ratskollegiumus, habe ich mich mit meinem Vorgänger zur Übergabe der ressortbezogenen Akten zusammengesetzt. Auch wurden die laufenden Geschäfte besprochen und zur Weiterbearbeitung übergeben. In den Sommermonaten begann nun das «Eintauchen» in den Aktenberg. Durch das Studium von Gesetzen, Protokollen, Beschlüssen und den Akten von laufenden Geschäften konnte ich mir einen ersten Überblick verschaffen und wurde mit meiner Tätigkeit vertraut. Gleichzeitig habe ich begonnen, mich mit den aktuellen Geschäften zu befassen. Während den ersten Monaten standen folgende Geschäfte im Mittelpunkt meiner Arbeit: Budgetierung 2001, Festlegung der Kehrichtgebühren für 2001, Einzug der Grundgebühren gemäss dem neuen Abfallreglement, marktgerechte Entsorgung und Verwertung des Altpapiers, Anschaffung von zwei zusätzlichen GA-Flexi und dessen Marketing, Sanierungs- und Planungsarbeiten bei den Friedhöfen.

Ratstätigkeit

Der Gemeinderat als vollziehende, verwaltende und ausführende Behörde regelt oder beschäftigt sich mit einer Vielzahl von Angelegenheiten und Sachfragen, welche nicht in der Zuständigkeit von anderen Gemeinwesen (Bund, Kanton, Bezirk) sind. Damit man als Gemeinderat diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann, ist es wichtig, sich neben den eigenen, ressortbezogenen Geschäften mit den Sachfragen der anderen Ressorts auseinander zu setzen. Das Studium von Akten oder die Gespräche mit Fachpersonen als Entscheidungsgrundlagen erfordern viel Zeitaufwand. Es findet aber eine interessante, spannende und auch lehrreiche persönliche Auseinandersetzung mit einer unter Umständen weniger bekannten Materie statt. Dabei ist es mir persönlich wichtig, den eigenen Standpunkt zu überprüfen und festzulegen. Ich stelle an mich den Anspruch, billige Erklärungen und Rezepte zu vermeiden. In der jeweiligen Ratsdebatte treffen natürlich die unterschiedlichsten Haltungen und Meinungen aufeinander. Mit meinem Verständnis von Regierungstätigkeit ist es konstruktiv, wenn ich mich immer wieder in die Gedankengänge und die Überlegungen des Gegenübers einlasse. Die Frage, ob nicht auch der Kollege oder die Kollegin im Rat recht haben kann, ist immer auch prüfenswert. Schlussendlich muss ein Entscheid so gefällt werden, dass dieser der Gemeinde und deren Bevölkerung dient.

Kommissionstätigkeiten

Neben der Ratstätigkeit und den Kommissionen des eigenen Ressorts wirkt man als Gemeinderat noch in verschieden Kommissionen als Mitglied mit. Ich bin zur Zeit Mitglied im Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung der Region Innerschwyz, in der Geschäftsleitung der Gemeindewerke und in der Finanzkommission. Daneben arbeite ich in weiteren Subkommissionen und Arbeitsgruppen des Gemeinderates mit.

Kontakte

Als Gemeinderat hat man auch die Aufgabe bei verschiedensten Anlässen, Veranstaltungen und Festlichkeiten präsent zu sein. Dabei entstehen sehr interessante Begegnungen sowie der wertvolle Austausch mit den verschiedensten Gruppierungen und Vereinen aber auch mit den einzelnen Menschen. Trotz aller Komplexität in den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Sachfragen ist die Beziehungspflege zwischen dem einzelnen Menschen und dem Mandatsträger zentral.

Fazit der ersten 100 Tage

Die ersten 100 Tage haben mir einen sehr reichhaltigen Einblick in die Arbeit des Gemeinderates ermöglicht. Der Zeitaufwand und das Engagement verlangen ein gutes, persönliches Zeitmanagement, damit das Amt eines Gemeinderates neben der beruflichen Tätigkeit und dem Familienleben überhaupt ausgeführt werden kann. Die Behördentätigkeit in der Gemeindeexekutive erlebe ich als echte und spannende Herausforderung und als lehrreiche Horizonterweiterung.

Der ehemalige Nationalratspräsident Ulrich Bremi hat einmal folgende Aussage gemacht: «Wenn eine Autorität an dem gemessen wird, was sie denkt, und was sie macht, und nicht an Titel und Amt, tut das allen gut. Amts- und Würdenträger sollten sich weniger auf ihre Position berufen als auf ihre Talente besinnen.» Ich strebe an, mein weiteres Engagement als Gemeinderat für die Bevölkerung der Gemeinde Arth ich diesem Sinn zu gestalten.

Ja zum Zonenplan und Baureglement – Ja zum Tourismusabgabengesetz

Am Wochenende vom 26. November 2000 ist u.a. über die Aenderungen des Zonenplanes und des Bauregelementes der Gemeinde Arth sowie über das Tourismusabgabengesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führte im Zuge der Generalversammlung über diese beiden Sachvorlagen am 26. Oktober 2000 im Restaurant Engel in Oberarth eine öffentliche Orientierung durch. Damit sollte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für diese wichtigen Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat die beiden Geschäfte einstimmig gutgeheissen. Bis zum Abstimmungswochenende vom 26. November 2000 folgen verschiedene Artikel, welche die fünf Abstimmungsvorlagen des Bundes beleuchten.

Ja zu den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes der Gemeinde Arth

Der gültige Zonenplan der Gemeinde Arth datiert vom 5. Januar 1993. Seither haben sich das Baugebiet und die Baubedürfnisse in der Gemeinde in verschiedener Hinsicht verändert. Anfang 1997 konnten Ein-, Um- und Auszonungsbegehren beim Gemeinderat gestellt werden. Im Rahmen dieser Begehren sind die nun vorliegenden 35 Zonenplanänderungen entstanden, welche teilweise zwingend mit Baureglementsanpassungen verbunden sind. Zumeist sind die betroffenen Grundeigentümer dringend auf die entsprechenden Umzonungen angewiesen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme dieser Änderungen.

Ja zum Tourismusabgabengesetz

Der Tourismus im Kanton Schwyz verfügt über ein vielfältiges Angebot. Neben einzelnen grossen Anbietern gibt es vor allem viele kleine Tourismusbetriebe. Der Besucher möchte rasch und umfassend von den touristischen Möglichkeiten informiert werden, wie dies in anderen Gebieten und Ländern längst der Fall ist. Derzeit kann man sich im Kanton Schwyz als Tourist innert nützlicher Frist keinen Überblick über die Attraktionen verschaffen. Es fehlt an einem Ansprechpartner, welcher die nötigen Informationen hat und weiter geben kann. Auf privater Basis ist es bis heute nicht gelungen, im Kanton Schwyz eine Organisation auf die Beine zu stellen, welche die Tourismusregion Kanton Schwyz nach aussen präsentiert und vermarktet. Weil dieses dringende Bedürfnis von privater Hand nicht gedeckt werden konnte, versucht nun der Kanton, die entsprechenden Rahmenbedingungen mit dem Tourismusabgabengesetz zu schaffen. Damit sollen alle im Tourismus Beteiligten eingebunden und gemeinsam erhobene Mittel gezielt zur Förderung der Tourismusbranche eingesetzt werden. Der Kanton hat von den Tourismusabgaben keinerlei Ertrag. Diese Abgaben werden von einer Organisation erhoben und zweckgebunden gemäss Leistungsauftrag zur Tourismusförderung eingesetzt. Es handelt sich beim Tourismusabgabengesetz um eine vorläufig letzte Hilfe zur Selbsthilfe für alle Tourismusbetriebe. Wir können und dürfen es uns im Kanton Schwyz nicht länger leisten, den volkswirtschaftlich wichtigen Bereich des Tourismus zu vernachlässigen. Es gibt im Kanton Schwyz viele schöne und interessante Dinge zu sehen und zu erleben. Es lohnt sich, diese Botschaft möglichst vielen Leuten mitzuteilen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Tourismusabgabengesetzes.

Generalversammlung 2000

Am 26. Oktober führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau die ordentliche Generalversammlung 2000 durch. Im umfangreichen Tätigkeitsbericht des Präsidenten konnte auf ein intensives Wahljahr zurück geblickt werden. Aus dem Parteivorstand scheidet Stefan Matter aus, weil er die Gemeinde Arth und den Kanton Schwyz verlässt. Ein Ersatz ist nicht notwendig, weil René Dietiker vom Australienaufenthalt nach Goldau zurückkehrt und wieder im Vorstand mitarbeiten wird. Die Amtsträger haben alsdann Rechenschaft abgelegt über ihre vielfältigen Tätigkeiten des vergangenen Jahres.