Nein zum Raubzug auf die hohen Vermögen

Am 30.11.2025 ist über zwei eidg. Vorlagen und über zwei kommunale Vorlagen abzustim-men. Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der eidg. Vorlagen und die Annahme der kommunalen Vorlagen.

Service-citoyen-Initiative

Gemäss der Volksinitiative für eine engagierte Schweiz soll jeder junge Mensch in der Schweiz einen Einsatz für die Gemeinschaft und für die Umwelt leisten. Diese von Jungparteien und damit von jungen Leuten getragene Initiative ist gut gemeint und könnte einen grossen Pool von Dienstleistenden ermöglichen. Allerdings besteht die Gefahr, dass dabei angesichts der Wahlfreiheit der Anteil der Dienstleisteten für die Sicherheit, d.h. für die Armee, noch kleiner wird und deshalb die Kernbereiche wie Armee und Zivilschutz (noch mehr) Personalprobleme bekommen. Der verfassungsmässige Zwang für einen Dienst zugunsten der Öffentlichkeit würde zudem voraussichtlich die bisher schon unter Druck geratene Solidarität noch mehr reduzieren. Deshalb ist diese Vorlage abzulehnen.

Initiative für eine Zukunft

Die Jungsozialisten mit Unterstützung der Sozialdemokraten und der Grünen wollen mit einer Erbschaftssteuer ab 50 Mio. Franken die Klimakrise bekämpfen. Dazu soll der Fiskus die Hälfte der Erbschaften ab 50 Mio. Franken behändigen, was geradezu einen Raubzug auf diese hohen Vermögen darstellt. Das würde in der Schweiz ungefähr 2‘500 Personen betreffen und ungefähr 6.0 Mia. Franken pro Jahr einbringen, sofern die betroffenen Personen nicht vorher mit ihrem Geld ins Ausland flüchten. Die Initianten behaupten dazu, dass diese Superreichen unsere Zukunft zerstören und unsere Demokratie bedrohen, was angesichts der geringen Anzahl nicht nachvollziehbar ist. Es sind aber genau diese reichen Leute, welche schon sehr viel Steuern bezahlen und oft auch noch grosszügige Spenden für verschiedene Zwecke ausrichten. Kommt hinzu, dass in vielen Fällen ein Grossteil des Geldes in Unternehmen investiert ist, welche viele Arbeitsplätze generieren. Wenn nun ab 50 Mio. Franken bei einem Erbfall die Hälfte abgeliefert werden müsste, wären Unternehmensnachfolgeregelungen familienintern kaum mehr möglich und solche Unternehmen müssten an Investoren verkauft werden. Diese überaus krasse Umverteilungsvorlage hat konfiskatorischen Charakter, ist von Neid und Missgunst geleitet und deshalb vehement zu verwerfen.

Ja zur Ausgabenbewilligung Konkretisierung/Planung Tiefgarage Hofmatt

In Arth braucht es dringend mehr Parkplätze. Dies umso mehr, wenn im Rahmen der Seeuferaufwertung Parkplätze am See verloren gehen. Eine Tiefgarage im Hofmattareal mit ca. 170 Parkfeldern könnte hier Abhilfe schaffen. Die zentrale Lage kann bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen in Arth das Parkplatzproblem lösen oder zumindest entschärfen. Der Ausgabenbewilligung von Fr. 600’000 für eine Konkretisierung der Tiefgarage und für eine sorgfältige Planung der baulichen Massnahmen auf dem Areal Hofmatt in Arth ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Ausgabenbewilligung Projektierung Neubau Schulhaus in Oberarth

Die Schülerzahlen in der Gemeinde Arth steigen an. Deshalb müssen zusätzliche Schulräume erstellt werden. Es ist höchste Zeit, auch in Oberarth ein Primarschulhaus zu errichten. Der dafür erforderliche Platz bei bzw. neben dem bisherigen Kindergarten eignet sich bestens. Der Ausgabenbewilligung für die dafür erforderlichen Projektierungsarbeiten von Fr. 1’500’000 ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 30.11.25

  • NEIN zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
  • NEIN zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
  • JA zur Ausgabenbewilligung Konkretisierung Tiefgarage / Planung Areal Hofmatt in Arth
  • JA zur Ausgabenbewilligung Projektierung Neubau Schulanlage Oberarth

Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Neulehrer im Kanton Schwyz behalten

Am 28.9.2025 ist über zwei eidg. Vorlagen und über eine kantonale Vorlage abzustimmen: Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen.

Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Nach jahrelanger Diskussion haben die eidgenössischen Räte beschlossen, die Besteuerung des Eigenmietwertes abzuschaffen. Mit wenigen Ausnahmen sind im Gegenzug für selbstbewohnte Liegenschaften auch keine Steuerabzüge mehr möglich. Für die überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften soll aber eine kantonale Objektsteuer erhoben werden können, damit die Zweitliegenschaftskantone für ihre Infrastrukturkosten eine nennenswerte Steuer erheben können. Wenn diese Objektsteuer bzw. die entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung von Volk und Ständen angenommen wird, entfällt die Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitimmobilien. Die ursprünglich als finanzpolitische Notlösung eingeführte Eigenmietwertbesteuerung sollte endlich aufgehoben werden, weil der Eigenmietwert kein Einkommen darstellt. Für den kantonalen Finanzhaushalt sind dadurch keine Steuerausfälle zu erwarten. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zeitliegenschaften.

Elektronischer Identitätsnachweis

Das E-ID Gesetz wurde entwickelt, um eine staatlich anerkannte elektronische Identität (E-ID) zu schaffen, die es den Bürgern ermöglicht, ihre Identität online nachzuweisen. Das ist besonders wichtig für den Zugang zu digitalen Dienstleistungen und die Durchführung von Transaktionen im Internet. Die elektronische Identifikation ist ein Gebot der digitalen Entwicklung der Gesellschaft und nicht aufzuhalten. Allerdings ist bei der Anwendung der digitalen Zugänge Augenmass anzuwenden. Die staatlichen Dienstleistungen dürfen nämlich noch lange nicht ausschliesslich digital erfolgen. Unsere Mitbürger, welche mit der Digitalisierung nicht Schritt halten können, dürfen hier nicht ausgeschlossen werden.

Anhebung Einstiegslöhne Lehrer und Vorverlegung Kündigungstermin

Unsere Volksschule wird von einem akuten Lehrermangel geplagt. Regierungsrat und Erziehungsrat haben bereits verschiedene Massnahmen zur Hebung der Attraktivität des Lehrerberufes ergriffen. Nun sollen im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für Lehrpersonen im Kanton Schwyz die Einstiegslöhne moderat so angehoben werden, dass die deutliche Lohndifferenz zu den Nachbarkantonen reduziert wird. Zudem soll die Kündigungsfrist für Lehrpersonen von bisher vier auf neu sechs Monate ausgeweitet werden, was den Schulen eine höhere Planungssicherheit gibt. Mit all diesen Massnahmen kann erreicht werden, dass im Kanton Schwyz alle Schüler von ausgebildeten und motivierten Lehrpersonen unterrichtet werden können. Wir leisten uns eine teure pädagogische Hochschule in Goldau, weshalb wir möglichst viele Schulabgänger als Primarlehrer im Kanton behalten sollten. Mit dem Anheben der Einstiegslöhne ist das realistisch. Denn wer im Kanton Zug oder Zürich als Neulehrer viel mehr verdient, fängt nicht hier, sondern dort an. Deshalb Ja am 28. September 2025 zur Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für Lehrpersonen an der Volksschule.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 28.9.2025

Bundesvorlagen

JA zum BB über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweiliegenschaften

JA zum E-ID-Gesetz

Kanton Schwyz

JA zur Anhebung Einstiegslöhne für Volksschullehrer und Vorverlegung Kündigungstermin

Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Ja zur Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke

Am 18. Mai 2025 stehen eine Bezirksvorlage und zwei Gemeindevorlagen zur Abstimmung. Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen.

Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke

Die ebs Energie AG erzeugt schon seit Jahrzehnten entlang der Muota mit verschiedenen Zuflüssen und mit dem Wasser aus dem Glattalpsee Strom aus Wasserkraft. Die entsprechende Konzession läuft im Jahr 2030 aus, weshalb die Erneuerung erforderlich ist. Kern der Erneuerung ist die Optimierung der Anlagen zur Steigerung und Flexibilisierung der Stromproduktion, insbesondere durch die Erhöhung der Ausbauwassermengen und durch eine Teilabdichtung des Glattalpsees. Die Restwassermengen werden angepasst, um die ökologischen Anforderungen zu erfüllen. Neben einer produktiveren Nutzung der Gewässer mit einem hohen Energieertrag werden ökologische Ausgleichsmassnahmen und Nutzungsverzichte umgesetzt. Mit der Neukonzessionierung wird erneuerbare Energie für 50‘000 Haushalte gesichert, was wesentlich zur regionalen Stromversorgung beiträgt. Das Projekt folgt der kantonalen und die nationalen Energiestrategie und ermöglicht eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Stromproduktion. Der Neukonzessionierung ist deshalb zuzustimmen.

Teilnutzungsplanung Chräbelstrassse, Goldau

Damit bei der Gewerbezone an der Chräbelstrasse in Goldau überhaupt noch eine Entwicklung möglich ist, muss die Chräbelstrasse ausgebaut werden können. Mit der Teilnutzungsplanung, bestehend aus dem Teilnutzungsplan, dem Teilerschliessungsplan und der Änderung des Reglements zum Erschliessungsplan kann der schon lange bestehende Entwicklungsstau aufgehoben und endlich die nutzungsplanerische Grundlage für den Ausbau des 250 m langen Teilstückes an der Chräbelstrasse geschaffen werden. Sorgen wir dafür, dass sich das Gewerbegebiet an der Chräbelstrasse weiterentwickeln kann und stimmen wir Ja zum Teilnutzungsplan Chräbelstrasse Goldau.

Erwerb Parzelle Nr. 572 in Oberarth

Die Parzelle Nr. 572 mit einer Fläche von 2‘317 m2 in Oberarth befindet sich bereits in der öffentlichen Zone und grenzt an die Parzelle der Gemeinde Arth mit dem Feuerwehrlokal. Mit dem Erwerb der Parzelle Nr. 572 für Fr. 400 pro m2 kann die Gemeinde Arth zu einem tragbaren Preis eine Landreserve sichern für allfällige Erweiterungen bei den Gebäuden und Aussenanlagen der Feuerwehr, des Werkhofes und der Sammelstelle. Diesem sinnvollen Erwerb ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 18.5.25

  • JA zur Neukonzessionierung der Muotakraftwerke der EBS Energie AG
  • JA zum Teilnutzungsplanung Chräbelstrasse, Goldau
  • JA zum Erwerb Parzelle Nr. 572 in Oberarth

Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Ja zum Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach

Am 22. September 2024 stehen deren zwei eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung.

Beim Bund geht es zuerst um die sog. Biodiversitätsinitiative und um die Reform der beruflichen Vorsorge. Bei der kantonalen Vorlage geht um die Ausgabenbewilligung für das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der völlig übertriebenen Biodiversitätsinitiative, hingegen die Annahme der Reform der beruflichen Vorsorge und die Annahme der Ausgabenbewilligung für das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2024

Bundesvorlagen

NEIN zur Biodiversitätsinitiative
JA zur Reform der beruflichen Vorsorge

Kanton Schwyz

JA zur Ausgabenbewilligung neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach

Nein zur Biodiversitätsinitiative

Mit dem Titel der Initiative werden die Stimmberechtigten an der Nase herumgeführt. Denn die beiden ersten, nicht weniger wichtigen Teile der Initiative mit umfangreichen Schutzzielen für Landschaften, Ortsbilder, Kulturdenkmälern und historischen Stätten werden mit dem Titel und in der laufenden Kampagne übergangen. Bei der sog Biodiversitätsinitiative soll ein Flächenanteil von 30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als sog. Biodiversitätsfläche ausgeschieden und der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden. Das ist nicht eine Erfindung der Gegner, sondern eine klare Forderung in der Medienmitteilung der Pro Natura Schweiz vom 18.12.2023, welche bei dieser Initiative federführend ist. Schon bisher wird die Biodiversität vom Bund massiv gefördert. Im Kanton Schwyz haben wir bereits 22 % biodiverse Flächen. Die Initianten wollen noch mehr. Hinzu kommt noch die Forderung nach mehr Schutz von schutzwürdigen Landschaften, Ortsbildern, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmälern. Schliesslich soll sogar ausserhalb dieser Schutzobjekte die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe noch mehr geschützt werden. Damit wird klar, dass die landwirtschaftliche Produktion und generell die bauliche Entwicklung in der ganzen Schweiz massiv eingeschränkt werden soll. Es reicht mit den bereits bestehenden Einschränkungen. Die Schutzverbände wollen noch mehr Macht. Das Freilichtmuseum Ballenberg darf sich nicht auf die ganze Schweiz ausdehnen. Deshalb Nein zur völlig übertriebenen Biodiversitätsinitiative.

Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge

Bei der Reform der beruflichen Vorsorge soll im obligatorischen Bereich der bisherige Mindestumwandlungssatz von 6.8 % wegen der immer höheren Lebenserwartung und wegen der zu geringen Kapitalrendite auf 6.0 % gesenkt werden. Der bisher fixe Koordinationsabzug soll neu 20 % des AHV-Lohnes betragen und die Eintrittsschwelle wird von Fr. 22’050 auf Fr. 19‘845 gesenkt, wodurch mehr Teilzeitbeschäftige und auch kleine Löhne bei der beruflichen Vorsorge einbezogen werden. Schliesslich gibt es einen Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration. Die junge Generation muss bei den Pensionskassen im obligatorischen Bereich derzeit die zu hohen Renten der in die Pension gehenden Generation wegen des zu hohen Mindestumwandlungssatzes mitfinanzieren. Der längst überfällige Reformstau ist mit der Annahme der Reformvorlage endlich zu beheben. Deshalb Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge.

Ja zur Ausgabenbewilligung neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach

Im Kanton Schwyz soll auf dem Areal Kaltbach in Schwyz für Baukosten von rund 139 Mio. Franken ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum entstehen. Es soll Platz bieten für rund 500 Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung, für eine Einsatzzentrale der Polizei, für den Hauptposten der Kantonspolizei Schwyz, für die Stützpunkte der Feuerwehr Schwyz und für die Rettungsdienste Schwyz sowie für eine Produktionsküche. Das alte AHV-Gebäude an der Bahnhofstrasse 15 mit einem Teil der kantonalen Verwaltung ist am Zerfallen. Zudem sind viele Verwaltungseinheiten des Kantons an verschiedenen Orten teuer eingemietet. Mit dem neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrum wird ein Grossteil der kantonalen Verwaltung an einem Ort konzentriert und mit moderner Infrastruktur ausgestattet und effizienter werden. Alle anderen Organisationsvarianten mit mehreren Standorten wären offensichtlich viel teurer. Wenn am Ort des alten AHV-Gebäudes an der Bahnhofstrasse 15 in Schwyz ein Neubau erstellt werden sollte, müssten die entsprechenden Arbeitsplätze während mehrerer Jahre in Provisorien untergebracht werden, was einen Aufwand von vielen Millionen Franken verursachen würde. Für über 95 % der Besucher der kantonalen Verwaltung aus dem ganzen Kanton Schwyz ist der Standort im Kaltbach neben dem Verkehrsamt besser zugänglich als die Verwaltung im Dorf Schwyz selber. Über alles gesehen ist das vorgelegte Projekt klar zu befürworten. Es gibt keine brauchbare Alternative. Deshalb Ja zur Ausgabenbewilligung für das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach.

Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Ja zur Kostenbremse im Gesundheitswesen

Am 9. Juni 2024 stehen deren 4 eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung.

Beim Bund geht es zuerst um die Limitierung der Krankenkassenprämien auf 10 % des Einkommens, d.h. um eine weitere Umverteilung. Dagegen steht die Kostenbremse-Initiative, welche ohne Qualitätsverlust den ständigen Anstieg der Gesundheitskosten bremsen will.

Weiter kommen die Unversehrtheitsinitiative sowie die sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie zum Entscheid.

Bei der kantonalen Vorlage geht es um die Videoübertragung der Parlamentsdebatte im Kanton Schwyz und um eine Ausnahmeregelung der Parlamentsabläufe bei ausserordentlichen Lagen.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Prämien-Entlastungsinitiative und der Unversehrtheitsinitiative, hingegen die Annahme der Kostenbremse-Initiative, des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie sowie die Annahme der kantonalen Vorlage zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates.

Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Mit der 10 %-Prämien-Entlastungsinitiative soll es zu einer grossen Umverteilung kommen, deren Kosten der Bund zu zwei Dritteln und die Kantone zu einem Drittel zu tragen hätten. Niemand weiss bisher, wie der finanziell angeschlagene Bund die ca. 6 Mia. Mehrkosten auftreiben soll. Statt die ständig steigenden Gesundheitskosten zu senken, würde mit dieser Umverteilung die Kostensteigerung noch weiter angetrieben. Sprichwörtlich: „Koste es, was es wolle“. Das ist kein vertretbares Vorgehen. Der moderate indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist die richtige Antwort für eine angemessene Prämienentlastung der mittleren und unteren Einkommen. Deshalb Nein zur teuren Prämien-Entlastungsinitiative.

Ja zur Kostenbremse-Initiative

Gemäss einem Expertenbericht könnten im Gesundheitswesen im obligatorischen Bereich pro Jahr 6 Mia. Franken ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Der Auftrag wäre an sich klar. Nur schafft es das Schweizer Parlament mit seinen vielen Gesundheitslobbyisten nicht, wirklich taugliche, kostendämpfende Massnahmen zu beschliessen. Praktisch alle Senkungsvorschläge werden durch die Gesundheitslobbyisten blockiert.

Es geht deshalb nicht anderes, als dass dem Bundesrat das Instrument der Kostenbremse in die Hand gegeben wird. Sonst werden die Krankenkassenprämien wacker weiter steigen, weil es zu viele Fehlanreize gibt. Allein die Mitte hat einen Rezeptvorschlag zur Kostenbremse. Und diese kostet nichts, ja bringt vielmehr sinnvolle Einsparungen mit sich. Die Linke will einmal mehr umverteilen und nichts einsparen. Alle übrigen Parteien schauen nur tatenlos zu, wie die finanzkräftige Gesundheitsbranche sich weiter aufbläst. Es ist höchste Zeit, die ständig steigenden Gesundheitskosten zu bremsen. Dabei kann keine Rede von einem Qualitätsabbau oder von einer drohenden Zweiklassenmedizin sein. Der indirekte Gegenvorschlag ist nutzlose Augenwischerei, weil die Akteure weiterhin selber bestimmen könnten, welche Kostensteigerung sie wollen. Deshalb Ja zur Kostenbremse-Initiative. Es gibt dazu schlicht keine Alternative.

Nein zur Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“

Die körperliche und geistige Unversehrtheit der Menschen ist als Grundrecht vor staatlichen Eingriffen durch die Bundesverfassung geschützt. Dazu braucht es keine Initiative. Bereits heute darf niemand zu einer Impfung gezwungen werden. Die Folge der offen formulierten Unversehrtheitsinitiative sind ungewiss, insbesondere für die Arbeit der Polizei und der Justiz. Vorübergehende Einschränkungen der Freiheit sind zum Schutz der Bevölkerung unter gewissen Umständen nötig. Das muss auch weiterhin möglich sein. Ein übersteigerter Schutz der Freiheit einzelner Personen könnte die Bevölkerung gefährden. Das muss vermieden werden. Deshalb nein zu dieser diffusen Unversehrtheitsinitiative.

Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie

Es sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbarer Energie wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse produziert werden kann. Die Abhängigkeit von Energieträgern aus dem Ausland kann auf diesem Wege namhaft reduziert werden. Unsere Stromversorgung wird sicherer und verlässlicher. Die Steigerung der erneuerbaren Energieträger führt in der Schweiz zu grosser Wertschöpfung mit viel Arbeit für das Gewerbe. Deshalb ja für die sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie.

Ja zur Revision der Geschäftsordnung des Kantonsrates

Mit der Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wird die Handlungsfähigkeit des Kantonsrates in ausserordentlichen Lagen verbessert. Zudem wird der Betrieb eines Livestreams aus den Kantonsratssitzungen ermöglicht.

Das ist technisch machbar und finanziell tragbar. Es gibt keinen Grund, die Debatten im Schwyzer Kantonsrat nicht mit einer Liveübertragung offen zu legen. Die breite Bevölkerung soll mitverfolgen können, was die Kantonsräte zu den einzelnen Geschäften sagen. Da gibt es nichts zu verheimlichen oder zu verbergen. Der Revision ist vorbehaltlos zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 9.6.2024

Bundesvorlagen

Prämien-Entlastungs-Initiative
NEIN
Kostenbremse-Initiative
JA
Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrheit“
NEIN
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie
JA

Kanton Schwyz

Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates
JA

Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zu den AHV-Vorlagen am 3. März 2024

Am 3. März 2024 ist auf eidg. Ebene über die Initiative für eine 13. AHV und über die Renteninitiative zu entscheiden. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung beider Vorlagen.

Beim Bezirk Schwyz ist die Vorfinanzierung des Hochwasserschutzes – und Geschiebesanierungsprojekts am Teufbach und an der Starzlen im Muotathal im Betrag von 5 Mio. Franken und über die Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums zu befinden. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.

In der Gemeinde Arth geht es um die Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth und um den Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Initiative „Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben“. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.

Nein zur 13. AHV-Rente

Mit der Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter“ soll die Auszahlung einer 13. AHV-Rente ermöglicht werden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Rente würde pro Jahr derzeit 4.2 Mia. Franken und bis 2033 deren 5.3 Mia. Franken kosten. Derweil wird derzeit pro Jahr noch 3.0 Mia. Franken Überschuss und sukzessive bis ins Jahr 2030 bis auf Null abnehmend Überschuss in der AHV-Kasse erzielt. Es müsste somit rasch eine Finanzierung dieser 13. AHV-Rente sichergestellt werden, was voraussichtlich mit 0.4 Lohnprozenten vom Arbeitnehmer und mit 0.4 Lohnprozenten vom Arbeitgeber oder aber über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 % gedeckt werden müsste. Diese Finanzierungen würden die Lebenshaltungskosten für die ganze Bevölkerung weiter in die Höhe treiben. Hinzu kämen noch weitere Zusatzfinanzierungen für die AHV-Rente wegen der schlechten demographischen Entwicklung, da immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner AHV-Beiträge bezahlen. Die wirklich bedürftigen AHV-Rentenbezüger bekämen mit der 13. AHV-Rente aber nur wenig mehr. Sie sind für eine angemessene Lebenshaltung ohnehin auf die Verbilligung der Krankenkassenprämie und auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Für die nicht bedürftigen AHV-Rentenbezüger wäre die zusätzliche Rente im Sinne einer Giesskannenausschüttung eine unnötige Aufbesserung des Einkommens. Viel gescheiter sollte die bereits mit Vorstössen in die Wege geleitete und offenbar breit getragene Erhöhung der AHV-Minimalrente von derzeit 1‘225 Franken rasch umgesetzt werden. Das würde allein den wirklich Bedürftigen zukommen und viel weniger kosten als die Giesskannenlösung. Deshalb Nein zur Giesskanne mit der 13. AHV-Rente.

Nein zur Volksinitiative „Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge“

Mit der sog. Renteninitiative soll das generelle Rentenalter für den Bezug der AHV-Rente auf 66 Jahre erhöht und dann anschliessend gekoppelt an die Lebenserwartung weiter erhöht werden. Diese Forderung ist unsozial. Vielmehr müsste pro Person eine Lebensarbeitszeit festgelegt werden. Es macht nämlich einen Unterschied, ob man ab dem 18. Altersjahr oder erst ab dem 26. Altersjahr arbeitstätig bzw. bei der AHV beitragspflichtig wird. Zudem gehört das Rentenalter nicht in die Bundesverfassung. Deshalb Nein zur sog. Renteninitiative.

Ja zur Vorfinanzierung Hochwasserschutz und Geschiebesanierung im Muotathal

Da der Bezirk Schwyz die Kosten für den Hochwasserschutz und die Geschiebesanierung ohnehin insgesamt übernimmt, macht es Sinn, dass er die laufenden Projekte am Teufbach und an der Starzlen im Muotathal für 5 Mio. Franken übernimmt. Die bereits aufgegleisten Projekte sollten keine Verzögerung erfahren und sofort umgesetzt werden können. Denn das nächste Hochwasserereignis kann schon rasch eintreffen. Deshalb Ja zur entsprechenden Ausgabenbewilligung.

Ja zu Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums

Die bisherige Spezialfinanzierung des Krematoriums hat stets positiv abgeschnitten. Das ist auch künftig zu erwarten. Es macht deshalb keinen Sinn, den Bereich des Krematoriums weiterhin in einer Spezialfinanzierung zu führen. Dieser Bereich kann ohne weiters in die normale Bezirksrechnung übernommen werden. Nichts destotrotz werden auch künftig mit einer internen Rechnung die Gebühren so anzusetzen sein, dass die erhobenen Gebühren die effektiven Ausgaben für den Betrieb des Krematoriums decken. Deshalb Ja zur Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums beim Bezirk Schwyz.

Ja zur Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth

Die Breitgasse in Arth muss moderat verbreitet werden. Andernfalls bleiben die über die Breitgasse erschlossenen Parzellen wegen der zu schmalen Zufahrt baurechtlich weiterhin nicht hinreichend erschlossen und es können keine Ersatzbauten erstellt werden. Es konnte eine für alle Beteiligten akzeptable Strassenerweiterungslösung gefunden werden. Deshalb Ja zur Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth.

Ja zum Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Initiative „Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben“

Die Initianten wollten in gewissen Bauzonenbereichen die Parkplatzanforderungen gemäss Baureglement vollständig aufheben. Das würde dort die Wohnkosten nicht reduzieren, aber die meist schon bestehende Parkplatznot noch verschlimmern. Der massvolle und realitätskonforme Gegenvorschlag des Gemeinderates nimmt auf alle relevanten Parkierungsbedürfnisse Rücksicht. An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 hat der Gegenvorschlag des Gemeinderates gegenüber der Initiative im Rahmen einer Abstimmung mit einem überaus klaren Mehr obsiegt. Deshalb kommt gemäss dem Gemeindeorganisationsgesetz nur noch der Gegenvorschlag des Gemeinderates Arth zur Abstimmung. Dem ausgewogenen Gegenvorschlag des Gemeinderates ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 3.3.2024

Bundesvorlagen

Initiative 13. AHV
NEIN
Erhöhung des AHV-Rentenalters (Renteninitiative)
NEIN

Bezirk Schwyz

Vorfinanzierung Hochwasserschutz und Geschiebesanierung im Muotathal
JA
Auflösung Spezialfinanzierung Krematorium
JA

Gemeinde Arth

Teilnutzungsplanung Breitgasse Arth
JA
Gegenvorschlag Gemeinderat zur Initiative Schluss dem Parkplatzplatzzwang – autonomes Bauen erlauben
JA

Ja zur Stärkung der eigenen Energieversorgung

Am 18. Juni 2023 ist auf eidg. Ebene über die OECD-Mindestbesteuerung, über das Klimaschutzgesetz und über die Verlängerung gewisser Covid-Massnahmen zu entscheiden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens zu befinden.

In der Gemeinde Arth geht es um eine Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Planung der Seeuferaufwertung in Arth und um einen Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeliegenschaften.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Mindestbesteuerung internationaler Unternehmen gemäss den Vorgaben der OECD

Die OECD hat für internationale Unternehmen ab einem Umsatz 750 Mio. Euro eine Minimalsteuer vorgegeben. Wenn diese Minimalsteuer von 15 % in einem Staat, welcher Steuern erheben darf, nicht bezogen wird, können die Staaten, wo das Unternehmen auch steuerpflichtig ist, die Differenz einziehen. Die Schweiz sollte deshalb die entsprechenden Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mit dieser Minimalsteuer belegen bzw. die Differenz behändigen, weil andernfalls das entsprechende Steuersubstrat von den anderen Staaten eingezogen wird. Der Kanton kann ¾ der Steuereinnahmen behalten, ¼ bekommt der Bund. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja beim Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Es geht hier um den indirekten Gegenvorschlag zur zurück gezogenen Gletscherinitiative. Das Klimaschutzgesetz bezweckt die Minderung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an und den Schutz vor den Folgen der Klimaerhitzung und die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung. Es handelt sich um ein Rahmengesetz. Es gibt in erster Linie Ziele und Zwischenziele vor, welche technisch und wirtschaftlich tragbar sind. Wie die Ziele erreicht werden, ist im Rahmen weiterer Gesetze festzulegen. Zudem legt der Gegenvorschlag folgende Massnahmen fest:

  1. Netto-Null-Fahrpläne für Unternehmen und Innovationsförderung,
  2. Impulsprogramm für Heizungsersatz und Energieeffizienz (Dekarbonisierung).

Mit den vorgesehenen Massnahmen kann die Auslandabhängigkeit der Energieversorgung reduziert und die eigene Energieversorgung sowie die inländische Wirtschaft gestärkt werden. Die Gegenkampagne ist krass irreführend und hat nichts mit der Realität zu tun. Es werden keine Verbote ausgesprochen. Er wird nur mit Anreizen gefördert. Deshalb Ja zum Klimaschutzgesetz.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Ausgewählte Bestimmungen des grösstenteils bis 31. Dezember 2022 befristeten Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) sollen bis Ende Juni 2024 verlängert werden, damit bewährte Handlungsinstrumente und eingespielte Mechanismen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, insbesondere in den Wintermonaten 2023 und 2024, weiterhin zur Verfügung stehen. Es geht dabei u.a. um die allfällige Weiterführung des Covid-Zertifikates und des Kontakt-Tracings, welche u.U. Reisevoraussetzungen in andere Staaten darstellen können. Auch sollen die Kantone weiterhin meldepflichtig sein für die Bestände von Heilmitteln und von Schutzausrüstungen. Schliesslich soll auch weiterhin eine gesetzliche Grundlage bestehen für Massnahmen im Ausländerbereich, was insbesondere für die Grenzgänger wichtig sein kann. All diese bis 30. Juni 2024 befristeten Bestimmungen stellen eine sinnvolle Vorkehrung dar. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Ja zur Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen

Das bisherige System des Wuhr- und Perimeterwesens ist kompliziert und aufwändig angesichts der vielfältigen gesetzlichen und technischen Anforderungen an die Hochwasserschutzprojekte. Für viele Bäche besteht noch keine Wuhrkorporation. Der ursprüngliche Gedanke der Selbsthilfeorganisation kann nur noch teilweise umgesetzt werden. Neu soll der Bezirk Schwyz alle Aufgaben und die gesamte Finanzierung der Wuhrkorporationen übernehmen, womit der Bezirk Schwyz mit jährlich 1.1 Mio. Franken belastet wird. Im Gegenzug entfällt im gleichen Mass der Perimetereinzug bzw. die Unterhaltslast der Grundeigentümer. Für den Gewässerunterhalt soll weiterhin ein Wuhrmeister mit lokalen Kenntnissen verantwortlich sein. Mit dieser Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens wird der Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient gewährleistet. Deshalb ja zu dieser sinnvollen Neuerung.

Ja zur Ausgabenbewilligung für 1.5 Mio. Franken zur Planung der Seeuferaufwertung

Die Seeuferbefestigungen in Arth haben grösstenteils das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen saniert werden. Im Zuge dieser auf jeden Fall nötigen Sanierung des Seeufers ist die Nutzung des öffentlichen Raumes in den Seeuferbereichen „Naberi“ und „Brüezigen“ zu verbessern. Es soll hier eine eigentliche Seeuferaufwertung für die Bevölkerung geben, wofür zusammen mit der Seeufersanierung ein Projektierungskredit von 1.5 Mio. Franken erforderlich ist. Die Sanierung des Seeufers ist nötig und die Seeuferaufwertung ist angebracht. Deshalb ja zur Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Projektierung der Seeuferaufwertung in Arth.

Ja zum Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeeigenen Liegenschaften

Die Gemeinde Arth besitzt noch einige Liegenschaften, welche für Photovoltaikanlagen geeignet wären. Auf den entsprechenden Dachflächen könnten ca. 4‘600 m2 Photovoltaikmodule installiert und damit jährlich bis zu 570‘000 kWh Strom produziert werden. Mit einem bis 2030 gültigen Rahmenkredit können die entsprechenden Installationen mit allfälligen Sanierungsmassnahmen koordiniert und es kann auf veränderte Marktsituationen oder auf neue Technologien reagiert werden. Mit den geplanten Photovoltaikanlagen sollte gemäss den aktuellen Prognosen ein jährlicher Nettoertrag für die Gemeinderechnung möglich sein. Die Gemeinde Arth sollte zudem mit gutem Vorbild dazu beitragen, dass die Energieabhängigkeit vom Ausland reduziert werden kann. Deshalb ja zum Rahmenkredit von 1.60 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 18.6.2023

Bundesvorlagen

Bundesbeschluss OECD-Mindestbesteuerung
JA
Klimaschutzgesetz
JA
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

Bezirk Schwyz

Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen
JA

Gemeinde Arth

Ausgabenbewilligung 1.5 Mio. Franken für Planung Seeuferaufwertung
JA
Rahmenkredit 1.6 Mio. Franken für Photovoltaik auf Gemeindeliegenschaften
JA

Ja zum gerechten und transparenten Majorzwahlverfahren

Am 12. März 2023 ist auf kantonaler Ebene über die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (neues Majorzverfahren) zu befinden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage sowie über die Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es die Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken, um die Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth, um die Genehmigung der Reglemente für die Gemeindewerke Arth, nämlich um die Anpassung des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung, um die Statutenrevision des ZKRI, und um die Genehmigung des überarbeiteten Parkierungsreglements der Gemeinde Arth.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022

Mit der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes werden künftig beim Majorzwahlverfahren (Gemeinderat, Bezirksrat, Regierungsrat, Ständerat) die undurchsichtigen „Parteipäckli“ verhindert. Es sollen nur noch einfache, transparente und gerechte Kopfwahlen möglich sein. Dabei wird es noch eine einzige offizielle Liste mit dem Namen aller gemeldeten Kandidaten geben. Für die Wahl muss die entsprechende Person auf der offiziellen Liste angekreuzt werden. Die Reihenfolge der Namen der Kandidierenden wird ausgelost, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Damit werden künftig keine „Listenpäckli“, d.h. keine gemeinsamen Listen von mehreren Parteien und keine gegenseitig gedeckten Listen mit den Personen anderer Parteien mehr möglich sein. So kann verhindert werden, dass bei künftigen Majorzwahlen gewisse Parteien mit gemeinsamen oder gegenseitig gedeckten Listen die Wahlen faktisch dominieren können. Die Majorzwahlen sollen effektiv Kopfwahlen und nicht Parteiwahlen sein. Deshalb Ja zur Änderung des Wahl- Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022.

Ja zur Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage

Das vom Bezirk Schwyz seit 1996 betriebene Krematorium in Seewen ist an die Kapazitätsgrenzen gestossen. Es braucht eine zweite Rauchgasreinigungsanlage. Das Krematorium erfüllt ein steigendes, öffentliches Bedürfnis und wird im Rahmen einer Spezialfinanzierung ausschliesslich mit Gebühren finanziert. Die Bezirkskasse wird somit nicht belastet. Der Erweiterung des Krematoriums mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken

Die Gemeinde Ingenbohl braucht den auf Ingenbohler Boden liegenden Teil der Seewernstrasse als Basis- und Groberschliessung für die Überbauung Brunnen Nord. Dieses Strassenbedürfnis der Gemeinde Ingenbohl ist mit der Abtretung des entsprechenden Bezirksstrassenstücks zu erfüllen. Dazu sind die dafür erforderlichen Sanierungskosten von 5.2 Mio. Franken zu bezahlen, weil dieser Strassenabschnitt in einem schlechten Zustand und deshalb instand zu stellen ist. Denn gemäss der Strassengesetzgebung im Kanton Schwyz hat das abtretende Gemeinwesen die Verpflichtung, die Strasse in einem funktionsfähigen Zustand zu übergeben. Für die Gemeinde Ingenbohl wird dadurch die Erschliessung von Brunnen Nord einfacher. Der Bezirk Schwyz wird künftig vom Unterhalt des fraglichen Strassenstückes entlastet, weshalb sich diese Abtretung finanziell lohnt. Es entsteht eine Win-Win-Situation. Das Abstimmungsergebnis hat keinen Einfluss auf die in der Gemeinde Ingenbohl bereits per Abstimmung festgelegte Erschliessungsvariante mit Hochkreisel. Deshalb ja zur Abtretung der Seewernstrasse an die Gemeinde Ingenbohl mit dem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken.

Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken

Der Rathausplatz in Arth ist wirklich in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Das nach wie vor multifunktionale Nutzungskonzept dieses Platzes ist angemessen und überzeugend. Es ist höchste Zeit, dass der ortsbildmässig geschützte Rathausplatz saniert und damit aufgewertet und verschönert wird. Deshalb Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken.

Ja zur Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth

Für den Dorfkern von Arth ist unter Einbezug aller Interessen ein neuer Kernzonenplan mit zwei Bautypen (A und B) ausgearbeitet worden, um dem Schutzbedürfnis des Dorfkerns und dem Entwicklungsbedürfnis hinreichend Rechnung zu tragen. Die Kernzone 1 Arth bezweckt den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns Arth mit seinen ortsbildprägenden Strukturen und Bauten. Die Kernzone 2 Arth bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns von Arth. Die entsprechenden Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sind sinnvoll und deshalb zu genehmigen.

Ja zur Genehmigung der Reglementsanpassungen für die Gemeindewerke Arth, nämlich des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung

Die neuen Rechnungslegungsregeln gemäss HRM2 werden den Bedürfnissen der gemeindeeigenen Infrastrukturbetriebe (Elektrizitätswerk und Wasserwerk) nicht gerecht. Es sollen Abweichungen möglich sein, welche aber die Transparenz für den Bürger nicht schmälern dürfen. Beim Organisationsreglement der Gemeindewerke soll die entsprechende Abweichungskompetenz festgehalten werden. Auch soll dort neu für die Anstellung und Entlassung des Personals auf die am 15. Mai 2022 angenommene Personal- und Besoldungsverordnung verwiesen werden. Schliesslich ist beim Reglement betreffend die Wasserversorgung die maximale Bandbreite der Grundgebühr angemessen zu erhöhen. Diesen sinnvollen Reglementsanpassungen ist zuzustimmen.

Ja zur Statutenrevision des ZKRI

Der Zweckverband Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI) ist eine selbständige juristische Person des kantonalen öffentlichen Rechts. Er ist u.a. auch im Auftrag der Gemeinde Arth im Bereich der Abfallentsorgung tätig. Die bisher gültigen Statuten stammen aus dem Jahre 1989. Seither sind die Dienstleistungen des ZKRI erweitert worden, welche mit Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden geregelt werden mussten, weil sie in den Statuten nicht vorgesehen waren. Nun sollen die Statuten an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Zudem soll neu ein Initiativrecht und ein Referendumsrecht auch für den ZKRI eingeführt werden. Dieser sinnvollen Statutenrevision ist zuzustimmen.

Ja zur Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth

Die bisherigen Parkierungsreglemente der Gemeinde Arth genügen den formellen Vorschriften nicht. Es braucht dazu ein Gesetz im formellen Sinn, d.h. ein vom Gemeindebürger genehmigtes Reglement. Da die bisherigen Gebühren für Dauerparkkarten vom Preisüberwacher als zu hoch taxiert wurden, werden diese entsprechend reduziert. Das vorgelegte Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren in der Gemeinde Arth ist angemessen und sinnvoll. Deshalb ist das neue Parkierungsreglement zu genehmigen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 12.3.2023

Kanton Schwyz

Änderung Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 28. September 2022
JA

Bezirk Schwyz

Ausgabenbewilligung Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage
JA
Abtretung Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken
JA

Gemeinde Arth

Neugestaltung Rathausplatz Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken
JA
Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth
JA
Genehmigung des Organisationsreglements und das Reglementbetreffend die Wasserversorgung
JA
Statutenrevision des ZKRI
JA
Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth
JA

Nein zur schädlichen Massentierhaltungsinitiative

Am 25. September 2022 ist auf Bundesebene über die Massentierhaltungsinitiative, über die Zusatzfinanzierung der AHV, über die Änderung des AHV-Gesetzes und über die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes abzustimmen. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative und die Annahme der drei übrigen Vorlagen.

Nein zur Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“

In der Schweiz sind die Nutztierbestände bereits limitiert. Das Tierwohl ist mit vielen Vorschriften weit besser gesichert als im Ausland. Mit der Massentierhaltungsinitiative soll die Nutztierhaltung in der Schweiz noch mehr eingeschränkt werden. Mindestens die Vorgaben von Bio Suisse müssten gelten. Für alle. Das würde die Herstellung von tierischen Produkten erschweren, um 20-40 % verteuern und letztlich reduzieren. Die Konsumenten würden gezwungen, nur noch Produkte ab dem Label Bio Suisse zu konsumieren. Der derzeit gekaufte Anteil von Bio-Produkten machte im Jahre 2020 im Durchschnitt 11 % aus. Die meisten tierischen Produkte dürften nicht mehr importiert werden, weil die dortigen Vorschriften weniger streng sind. Der Einkaufstourismus würde angekurbelt. Deshalb nein zur schädlichen und bevormundenden Massentierhaltungsinitiative.

Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV und zur Änderung des AHV-Gesetzes

Wegen der höheren Lebenserwartung und wegen der Alterung der Gesellschaft braucht die AHV dringend mehr Geld zur Sicherung der Renten. Dazu soll das Rentenalter der Frauen von 64 Jahren schrittweise und mit Zuschlägen auf 65 Jahre angehoben (Änderung AHV-Gesetz) und die Mehrwertsteuer von 7.7 % um 0.4 % auf 8.1 % (Zusatzfinanzierung der AHV) erhöht werden. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt bis 2032 einen Ertrag von 12 Mia. Franken ein, während die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahren bis 2032 netto 5 Mia. Franken ausmacht. 55 % der Renten werden von Frauen, 45 % von den Männern bezogen. Die Frauen zahlen 34 % der AHV-Beiträge ein, die Männer deren 66 %. Beide Vorlagen sind massvoll bzw. gut austariert und stellen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der AHV-Rente dar. Deshalb Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und zu Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes.

Ja zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes

Der Schweizer Fremdkapitalmarkt soll gestärkt werden. Auf inländische Obligationenzinsen soll künftig keine Verrechnungssteuer (35 %) mehr erhoben werden, damit Schweizer Konzerne ihre Obligationen wieder vermehrt in der Schweiz emittieren. Zudem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden, womit im Ausland verwaltetes Wertschriftenvermögen in die Schweiz geholt werden kann. Der mit diesen Entlastungen verbundene Steuerausfall beläuft sich auf zwischen 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr, und zwar grösstenteils beim Bund. Im Gegenzug werden mindestens gleich viel Steuermehreinnahmen erwartet. Der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 25.9.2022

Massentierhaltungsinitiative
NEIN
Zusatzfinanzierung AHV mit Erhöhung Mehrwertsteuer
JA
Änderung AHV-Gesetz
JA
Änderung Verrechnungssteuergesetz
JA

Ja zur Verwaltungsreform 2022 / Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Am Abstimmungswochenende vom 15. Mai 2022 ist auf Bundesebene über die Änderung des Filmgesetzes, über Änderung des Transplantationsgesetzes und über Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, und über die Verwaltungsreform 2022 – d.h. über die Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung abzustimmen.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Bundesvorlagen und der beiden Vorlagen der Gemeinde Arth.

Ja zur Änderung des Filmgesetzes

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 % ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Dazu sollen nun auch die global tätigen Streamingdienste verpflichtet werden, da diese in der Schweiz gut verdienen, indem sie im Vergleich zum Ausland sehr hohe Gebühren verlangen. Zudem muss das Angebot dieser Streamingdienste zu 30 % aus Filmen oder Serien bestehen, welche in Europa produziert werden. Die Anliegen für die Änderung des Filmgesetzes sind moderat und angemessen. Frankreich und Italien verlangen eine Abgabe von 26 % bzw. 20 % des Umsatzes. Die einheimische Filmproduktion kann damit namhaft unterstützt werden. Deshalb Ja zur Änderung des Filmgesetzes.

Ja zu Änderung des Transplantationsgesetzes

Mit Organspenden kann bei Menschen, die auf neue Organe angewiesen sind, die Lebensqualität verbessert oder gar das Überleben gesichert werden. In der Schweiz kann der Bedarf nach Spenderorganen bisher bei weitem nicht abgedeckt werden. Bisher dürfen in der Schweiz Organe für andere Personen entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Allerdings wird bereits heute bei den Angehörigen nachgefragt, ob Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Spenderausweis vorliegt und die verstorbene Person für eine Spende in Frage kommt. Neu sollen Organe entnommen werden können, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat (Widerspruchslösung). Dazu wird neu ein nationales Register geschaffen, wo jeder die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende vermerken kann. Wenn jemand dort seinen Willen nicht kundgetan hat, können wie bisher die Angehörigen die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte. Deshalb Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Die Schweiz gehört derzeit zum sog. Schengen-Sicherheitsverbund. Sie ist vollständig umgeben von Schengen-Staaten. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über 10 Jahren mit der Frontex zusammen und finanziert diese auch teilweise. Die Frontex soll nun im Rahmen einer Reform für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ausgebaut werden, weshalb sich die Schweiz personell und finanziell stärker beteiligen muss. Gegen allfällige Grundrechtsverstösse der Frontex-Mitarbeiter wird neu eine Aufsicht installiert. Wenn die Schweiz sich an dieser Reform nicht beteiligen will, muss sie mit einem Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund rechnen. Dadurch würde die Schweizer Grenze zur Schengen-Aussengrenze mit systematischen Grenzkontrollen. Das würde für den Grenzverkehr sehr mühsam und zudem sehr teuer. Die Schweiz würde zudem neben dem gesamten Schengen-Raum zu einem separaten Asyl-Hotspot, was einen riesigen Aufwand verursachen würde. Zudem bekämen die Schweizer Polizeiorgane aus dem Schengen-Raum keine Informationen betreffend Straftaten bzw. gesuchten Straftätern mehr. Das wäre für die Schweiz ein Riesenverlust, weil jährlich bei den Schweizer Anfragen bis zu 20’000 Treffer beim Schengen-Info-System erzielt werden. Der Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund wäre für die Schweiz schlichtweg eine Katastrophe. Deshalb Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes.

Ja zum Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau

Die Umzonung an der Centralstrasse ist sinnvoll und dient der sog. Innenentwicklung der Gemeinde Arth. Dem Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, ist deshalb zuzustimmen.

Verwaltungsreform 2022 – Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Mit der Verwaltungsreform 2022 soll der/die jeweilige Gemeinderat/rätin als Ressorvorsteher/in von personellen Belangen entlastet werden. De facto war das bisher schon so. Die Gemeinderäte/innen geben einzig die Personalführung ihres jeweiligen Abteilungsleiters ab (Ausnahme: Rektor), die bisher unterschiedlich bis gar nicht wahrgenommen wurde. Alle anderen Aufgaben bleiben wie bisher. So sind die Gemeinderäte/innen nach wie vor Ansprechpartner für Anliegen aus der Bevölkerung und tragen die Fachverantwortung ihrer Ressorts. Auch bei der Anstellung des Kaders und der Mitarbeitenden samt deren Entlöhnung ändert sich faktisch gar nichts. Es wird einzig die rechtliche Grundlage für die bisher gelebte Praxis geschaffen. Der Verwaltungsreform 2022 bzw. der Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 15.5.2022

Änderung Filmgesetz
JA
Änderung Transplantationsgesetz
JA
Weiterentwicklung Schengen-Besitzstand
JA

Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau
JA
Verwaltungsreform 2022 – Änderung Personal- /Besoldungsverordnung
JA

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau
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