Ja zum gerechten und transparenten Majorzwahlverfahren

Am 12. März 2023 ist auf kantonaler Ebene über die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (neues Majorzverfahren) zu befinden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage sowie über die Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es die Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken, um die Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth, um die Genehmigung der Reglemente für die Gemeindewerke Arth, nämlich um die Anpassung des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung, um die Statutenrevision des ZKRI, und um die Genehmigung des überarbeiteten Parkierungsreglements der Gemeinde Arth.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022

Mit der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes werden künftig beim Majorzwahlverfahren (Gemeinderat, Bezirksrat, Regierungsrat, Ständerat) die undurchsichtigen „Parteipäckli“ verhindert. Es sollen nur noch einfache, transparente und gerechte Kopfwahlen möglich sein. Dabei wird es noch eine einzige offizielle Liste mit dem Namen aller gemeldeten Kandidaten geben. Für die Wahl muss die entsprechende Person auf der offiziellen Liste angekreuzt werden. Die Reihenfolge der Namen der Kandidierenden wird ausgelost, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Damit werden künftig keine „Listenpäckli“, d.h. keine gemeinsamen Listen von mehreren Parteien und keine gegenseitig gedeckten Listen mit den Personen anderer Parteien mehr möglich sein. So kann verhindert werden, dass bei künftigen Majorzwahlen gewisse Parteien mit gemeinsamen oder gegenseitig gedeckten Listen die Wahlen faktisch dominieren können. Die Majorzwahlen sollen effektiv Kopfwahlen und nicht Parteiwahlen sein. Deshalb Ja zur Änderung des Wahl- Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022.

Ja zur Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage

Das vom Bezirk Schwyz seit 1996 betriebene Krematorium in Seewen ist an die Kapazitätsgrenzen gestossen. Es braucht eine zweite Rauchgasreinigungsanlage. Das Krematorium erfüllt ein steigendes, öffentliches Bedürfnis und wird im Rahmen einer Spezialfinanzierung ausschliesslich mit Gebühren finanziert. Die Bezirkskasse wird somit nicht belastet. Der Erweiterung des Krematoriums mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken

Die Gemeinde Ingenbohl braucht den auf Ingenbohler Boden liegenden Teil der Seewernstrasse als Basis- und Groberschliessung für die Überbauung Brunnen Nord. Dieses Strassenbedürfnis der Gemeinde Ingenbohl ist mit der Abtretung des entsprechenden Bezirksstrassenstücks zu erfüllen. Dazu sind die dafür erforderlichen Sanierungskosten von 5.2 Mio. Franken zu bezahlen, weil dieser Strassenabschnitt in einem schlechten Zustand und deshalb instand zu stellen ist. Denn gemäss der Strassengesetzgebung im Kanton Schwyz hat das abtretende Gemeinwesen die Verpflichtung, die Strasse in einem funktionsfähigen Zustand zu übergeben. Für die Gemeinde Ingenbohl wird dadurch die Erschliessung von Brunnen Nord einfacher. Der Bezirk Schwyz wird künftig vom Unterhalt des fraglichen Strassenstückes entlastet, weshalb sich diese Abtretung finanziell lohnt. Es entsteht eine Win-Win-Situation. Das Abstimmungsergebnis hat keinen Einfluss auf die in der Gemeinde Ingenbohl bereits per Abstimmung festgelegte Erschliessungsvariante mit Hochkreisel. Deshalb ja zur Abtretung der Seewernstrasse an die Gemeinde Ingenbohl mit dem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken.

Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken

Der Rathausplatz in Arth ist wirklich in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Das nach wie vor multifunktionale Nutzungskonzept dieses Platzes ist angemessen und überzeugend. Es ist höchste Zeit, dass der ortsbildmässig geschützte Rathausplatz saniert und damit aufgewertet und verschönert wird. Deshalb Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken.

Ja zur Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth

Für den Dorfkern von Arth ist unter Einbezug aller Interessen ein neuer Kernzonenplan mit zwei Bautypen (A und B) ausgearbeitet worden, um dem Schutzbedürfnis des Dorfkerns und dem Entwicklungsbedürfnis hinreichend Rechnung zu tragen. Die Kernzone 1 Arth bezweckt den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns Arth mit seinen ortsbildprägenden Strukturen und Bauten. Die Kernzone 2 Arth bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns von Arth. Die entsprechenden Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sind sinnvoll und deshalb zu genehmigen.

Ja zur Genehmigung der Reglementsanpassungen für die Gemeindewerke Arth, nämlich des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung

Die neuen Rechnungslegungsregeln gemäss HRM2 werden den Bedürfnissen der gemeindeeigenen Infrastrukturbetriebe (Elektrizitätswerk und Wasserwerk) nicht gerecht. Es sollen Abweichungen möglich sein, welche aber die Transparenz für den Bürger nicht schmälern dürfen. Beim Organisationsreglement der Gemeindewerke soll die entsprechende Abweichungskompetenz festgehalten werden. Auch soll dort neu für die Anstellung und Entlassung des Personals auf die am 15. Mai 2022 angenommene Personal- und Besoldungsverordnung verwiesen werden. Schliesslich ist beim Reglement betreffend die Wasserversorgung die maximale Bandbreite der Grundgebühr angemessen zu erhöhen. Diesen sinnvollen Reglementsanpassungen ist zuzustimmen.

Ja zur Statutenrevision des ZKRI

Der Zweckverband Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI) ist eine selbständige juristische Person des kantonalen öffentlichen Rechts. Er ist u.a. auch im Auftrag der Gemeinde Arth im Bereich der Abfallentsorgung tätig. Die bisher gültigen Statuten stammen aus dem Jahre 1989. Seither sind die Dienstleistungen des ZKRI erweitert worden, welche mit Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden geregelt werden mussten, weil sie in den Statuten nicht vorgesehen waren. Nun sollen die Statuten an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Zudem soll neu ein Initiativrecht und ein Referendumsrecht auch für den ZKRI eingeführt werden. Dieser sinnvollen Statutenrevision ist zuzustimmen.

Ja zur Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth

Die bisherigen Parkierungsreglemente der Gemeinde Arth genügen den formellen Vorschriften nicht. Es braucht dazu ein Gesetz im formellen Sinn, d.h. ein vom Gemeindebürger genehmigtes Reglement. Da die bisherigen Gebühren für Dauerparkkarten vom Preisüberwacher als zu hoch taxiert wurden, werden diese entsprechend reduziert. Das vorgelegte Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren in der Gemeinde Arth ist angemessen und sinnvoll. Deshalb ist das neue Parkierungsreglement zu genehmigen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 12.3.2023

Kanton Schwyz

Änderung Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 28. September 2022
JA

Bezirk Schwyz

Ausgabenbewilligung Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage
JA
Abtretung Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken
JA

Gemeinde Arth

Neugestaltung Rathausplatz Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken
JA
Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth
JA
Genehmigung des Organisationsreglements und das Reglementbetreffend die Wasserversorgung
JA
Statutenrevision des ZKRI
JA
Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth
JA

Nein zur schädlichen Massentierhaltungsinitiative

Am 25. September 2022 ist auf Bundesebene über die Massentierhaltungsinitiative, über die Zusatzfinanzierung der AHV, über die Änderung des AHV-Gesetzes und über die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes abzustimmen. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative und die Annahme der drei übrigen Vorlagen.

Nein zur Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“

In der Schweiz sind die Nutztierbestände bereits limitiert. Das Tierwohl ist mit vielen Vorschriften weit besser gesichert als im Ausland. Mit der Massentierhaltungsinitiative soll die Nutztierhaltung in der Schweiz noch mehr eingeschränkt werden. Mindestens die Vorgaben von Bio Suisse müssten gelten. Für alle. Das würde die Herstellung von tierischen Produkten erschweren, um 20-40 % verteuern und letztlich reduzieren. Die Konsumenten würden gezwungen, nur noch Produkte ab dem Label Bio Suisse zu konsumieren. Der derzeit gekaufte Anteil von Bio-Produkten machte im Jahre 2020 im Durchschnitt 11 % aus. Die meisten tierischen Produkte dürften nicht mehr importiert werden, weil die dortigen Vorschriften weniger streng sind. Der Einkaufstourismus würde angekurbelt. Deshalb nein zur schädlichen und bevormundenden Massentierhaltungsinitiative.

Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV und zur Änderung des AHV-Gesetzes

Wegen der höheren Lebenserwartung und wegen der Alterung der Gesellschaft braucht die AHV dringend mehr Geld zur Sicherung der Renten. Dazu soll das Rentenalter der Frauen von 64 Jahren schrittweise und mit Zuschlägen auf 65 Jahre angehoben (Änderung AHV-Gesetz) und die Mehrwertsteuer von 7.7 % um 0.4 % auf 8.1 % (Zusatzfinanzierung der AHV) erhöht werden. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt bis 2032 einen Ertrag von 12 Mia. Franken ein, während die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahren bis 2032 netto 5 Mia. Franken ausmacht. 55 % der Renten werden von Frauen, 45 % von den Männern bezogen. Die Frauen zahlen 34 % der AHV-Beiträge ein, die Männer deren 66 %. Beide Vorlagen sind massvoll bzw. gut austariert und stellen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der AHV-Rente dar. Deshalb Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und zu Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes.

Ja zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes

Der Schweizer Fremdkapitalmarkt soll gestärkt werden. Auf inländische Obligationenzinsen soll künftig keine Verrechnungssteuer (35 %) mehr erhoben werden, damit Schweizer Konzerne ihre Obligationen wieder vermehrt in der Schweiz emittieren. Zudem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden, womit im Ausland verwaltetes Wertschriftenvermögen in die Schweiz geholt werden kann. Der mit diesen Entlastungen verbundene Steuerausfall beläuft sich auf zwischen 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr, und zwar grösstenteils beim Bund. Im Gegenzug werden mindestens gleich viel Steuermehreinnahmen erwartet. Der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 25.9.2022

Massentierhaltungsinitiative
NEIN
Zusatzfinanzierung AHV mit Erhöhung Mehrwertsteuer
JA
Änderung AHV-Gesetz
JA
Änderung Verrechnungssteuergesetz
JA

Ja zur Verwaltungsreform 2022 / Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Am Abstimmungswochenende vom 15. Mai 2022 ist auf Bundesebene über die Änderung des Filmgesetzes, über Änderung des Transplantationsgesetzes und über Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, und über die Verwaltungsreform 2022 – d.h. über die Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung abzustimmen.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Bundesvorlagen und der beiden Vorlagen der Gemeinde Arth.

Ja zur Änderung des Filmgesetzes

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 % ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Dazu sollen nun auch die global tätigen Streamingdienste verpflichtet werden, da diese in der Schweiz gut verdienen, indem sie im Vergleich zum Ausland sehr hohe Gebühren verlangen. Zudem muss das Angebot dieser Streamingdienste zu 30 % aus Filmen oder Serien bestehen, welche in Europa produziert werden. Die Anliegen für die Änderung des Filmgesetzes sind moderat und angemessen. Frankreich und Italien verlangen eine Abgabe von 26 % bzw. 20 % des Umsatzes. Die einheimische Filmproduktion kann damit namhaft unterstützt werden. Deshalb Ja zur Änderung des Filmgesetzes.

Ja zu Änderung des Transplantationsgesetzes

Mit Organspenden kann bei Menschen, die auf neue Organe angewiesen sind, die Lebensqualität verbessert oder gar das Überleben gesichert werden. In der Schweiz kann der Bedarf nach Spenderorganen bisher bei weitem nicht abgedeckt werden. Bisher dürfen in der Schweiz Organe für andere Personen entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Allerdings wird bereits heute bei den Angehörigen nachgefragt, ob Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Spenderausweis vorliegt und die verstorbene Person für eine Spende in Frage kommt. Neu sollen Organe entnommen werden können, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat (Widerspruchslösung). Dazu wird neu ein nationales Register geschaffen, wo jeder die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende vermerken kann. Wenn jemand dort seinen Willen nicht kundgetan hat, können wie bisher die Angehörigen die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte. Deshalb Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Die Schweiz gehört derzeit zum sog. Schengen-Sicherheitsverbund. Sie ist vollständig umgeben von Schengen-Staaten. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über 10 Jahren mit der Frontex zusammen und finanziert diese auch teilweise. Die Frontex soll nun im Rahmen einer Reform für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ausgebaut werden, weshalb sich die Schweiz personell und finanziell stärker beteiligen muss. Gegen allfällige Grundrechtsverstösse der Frontex-Mitarbeiter wird neu eine Aufsicht installiert. Wenn die Schweiz sich an dieser Reform nicht beteiligen will, muss sie mit einem Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund rechnen. Dadurch würde die Schweizer Grenze zur Schengen-Aussengrenze mit systematischen Grenzkontrollen. Das würde für den Grenzverkehr sehr mühsam und zudem sehr teuer. Die Schweiz würde zudem neben dem gesamten Schengen-Raum zu einem separaten Asyl-Hotspot, was einen riesigen Aufwand verursachen würde. Zudem bekämen die Schweizer Polizeiorgane aus dem Schengen-Raum keine Informationen betreffend Straftaten bzw. gesuchten Straftätern mehr. Das wäre für die Schweiz ein Riesenverlust, weil jährlich bei den Schweizer Anfragen bis zu 20’000 Treffer beim Schengen-Info-System erzielt werden. Der Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund wäre für die Schweiz schlichtweg eine Katastrophe. Deshalb Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes.

Ja zum Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau

Die Umzonung an der Centralstrasse ist sinnvoll und dient der sog. Innenentwicklung der Gemeinde Arth. Dem Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, ist deshalb zuzustimmen.

Verwaltungsreform 2022 – Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Mit der Verwaltungsreform 2022 soll der/die jeweilige Gemeinderat/rätin als Ressorvorsteher/in von personellen Belangen entlastet werden. De facto war das bisher schon so. Die Gemeinderäte/innen geben einzig die Personalführung ihres jeweiligen Abteilungsleiters ab (Ausnahme: Rektor), die bisher unterschiedlich bis gar nicht wahrgenommen wurde. Alle anderen Aufgaben bleiben wie bisher. So sind die Gemeinderäte/innen nach wie vor Ansprechpartner für Anliegen aus der Bevölkerung und tragen die Fachverantwortung ihrer Ressorts. Auch bei der Anstellung des Kaders und der Mitarbeitenden samt deren Entlöhnung ändert sich faktisch gar nichts. Es wird einzig die rechtliche Grundlage für die bisher gelebte Praxis geschaffen. Der Verwaltungsreform 2022 bzw. der Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 15.5.2022

Änderung Filmgesetz
JA
Änderung Transplantationsgesetz
JA
Weiterentwicklung Schengen-Besitzstand
JA

Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau
JA
Verwaltungsreform 2022 – Änderung Personal- /Besoldungsverordnung
JA

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe

Am Abstimmungswochenende vom 13. Februar 2022 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, über die Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung, über die Abschaffung der Emissionsabgabe und über das Massnahmepaket zugunsten der Medien zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, hingegen die Annahme der übrigen drei Vorlagen.

Nein zur Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot

Tierversuche müssen von einer kantonalen Tierversuchskommission dahingehend geprüft werden, ob der mögliche Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigt. Das führt zu immer weniger Tierversuchen, zumal diese immer mehr durch Computersimulationen oder mit Forschung an biologischem Material ersetzt werden können. Dementsprechend werden in der Schweiz zur Entwicklung von Kosmetikprodukten keine Tierversuche bewilligt. Gemäss der Initiative sollen Tier- und Menschensuche nun aber vollständig verboten werden. Forschung und Entwicklung würden dadurch stark eingeschränkt und Arbeitsplätze wären gefährdet. Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren, selbst wenn diese Therapien im Ausland entwickelt würden. Die bisherigen, weltweit gesehen sehr strengen Einschränkungen in der Schweiz für Tierversuche und für die Forschung am Menschen genügen. Deshalb Nein zur übertriebenen Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot.

Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung

Es gibt keinen Grund, Kinder und Jugendliche mit Tabakwerbung zum Tabakkonsum zu bewegen. Es ist angebracht, die Tabakwerbung überall dort zu unterbinden, wo Kinder und Jugendliche Zugang zu solcher Werbung haben. Die Tabakwerbung steigert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen. Rauchen verursacht eine Reihe von schweren Erkrankungen. Neu soll Tabakwerbung überall dort verboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können. Die damit verbundenen Einschränkungen der Tabakindustrie sind nicht gravierend, dies umso weniger, als im umliegenden Ausland die Einschränkungen viel grösser sind. Die Schweiz hat hier aufzuholen. Zum Wohle der Gesundheit. Der Gegenvorschlag bringt nur eine halbherzige Lösung. Deshalb Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe

Der Bund kennt derzeit noch drei Stempelabgaben. Die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe auf dem Handel mit Wertschriften und die Versicherungsabgebe auf Prämien von bestimmten Versicherungen. Nun soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden. Es geht dabei um Abgaben bei Emissionen von Aktien oder bei Erhöhungen von Aktienkapital für mittlere und grosse Unternehmen (ab 1.0 Mio. Franken). Das würde beim Bund zu Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken pro Jahr führen. Damit können aber die entsprechenden Unternehmen finanziell gestärkt bzw. entlastet werden. In Europa erheben nur noch Liechtenstein, Griechenland und Spanien eine vergleichbare Steuer. Die OECD hat ab 2024 eine Mindeststeuer von 15 % für international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro beschlossen. Das führt in der Schweiz in den meisten Kantonen zu einer Steuererhöhung bei diesen Unternehmen, wenn man nicht das Risiko eingehen will, dass das Ausland die Steuerdifferenz selber abschöpft. Die Abschaffung der Emissionsabgabe kann diesem schwindenden Standortvorteil der Schweiz etwas entgegenwirken. Deshalb Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, bzw. Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe.

Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien

Die lokalen und regionalen Medien (Zeitungen, Radio, TV, Vereins- und Verbandszeitschriften) sollen finanziell gestärkt werden. Damit soll das anhaltende Verschwinden dieser Medien verhindert werden. Seit 2003 sind in der Schweiz über 70 Zeitungen verschwunden. Damit die Bevölkerung weiss, was in ihrer Region und in der Schweiz geschieht, braucht es Zeitungen, Lokalradios, Regionalfernsehen und Online-Medien, die darüber berichten. Deshalb sollen insbesondere die lokalen und regionalen Medien gestärkt werden. Insgesamt 151 Mio. Franken pro Jahr sollen mehr für die teilweise bereits bestehende Förderung der Medien aufgewendet werden. Damit können die lokalen Medien weiterhin finanziell überleben. Unterstützen wir unsere lokalen und regionalen Medien mit einem Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien. Jetzt sind sie grösstenteils noch da.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.2.2022

Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot
NEIN
Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung
JA
Änderung BG Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe
JA
Massnahmepaket zugunsten der Medien
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (= Pflegeinitiative), und über die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichter/Innen im Losverfahren» (Justizinitiative) und über die Änderung des Covid-19-Gesetzes zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Pflegeinitiative und der Justizinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Nein zu umfassenden Bundesvorschriften im Pflegebereich

Mit der Pflegeinitiative soll eine Ausbildungsoffensive für den Pflegebereich gestartet, der Berufsausstieg mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mit der Verbesserung der Entlöhnung verhindert, die Pflegequalität mit genügend Pflegekräften gesichert und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister ohne ärztliche Verordnung ermöglicht werden. Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bereits im Detail ausformuliert ist, und bei Ablehnung der Pflegeinitiative sofort in Kraft tritt, beinhaltet lediglich die Ausbildungsoffensive und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister. Die beiden anderen Anliegen der Pflegebranche, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Pflegequalität müssten die Kantone bzw. die Sozialpartner direkt regeln. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung. Da die Kantone für die medizinische Grundversorgung und damit für die Pflege zuständig sind, könnte der Bund im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Verbesserung der Pflegequalität in Tat und Wahrheit nur einen Rahmen vorgeben. Die konkreten Vorschriften müssten dann trotzdem die Kantone bzw. die Sozialpartner erlassen. Sie sollten denn auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen als der Bund. Der Spitex-Verband Schweiz ist gegen die Pflegeinitiative und zieht den Gegenvorschlag vor, weil dieser sofort umgesetzt werden kann. Dies im Gegensatz zur Initiative, für welche zuerst die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschaffen werden müssten. Die Pflegeinitiative ist somit abzulehnen, damit die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlages sofort greifen können.

Nein zur Justizinitiative

Mit der Justizinitiative sollen die Bundesrichter/Innen neu von einer vom Bundesrat zu wählenden Fachkommission vorgeprüft und dann mit dem Los bestimmt werden. Sie wären dann bis 5 Jahre über die AHV-Altersgrenze hinaus gewählt und müssten ab der Wahl bis zum Rücktrittsalter nicht mehr im Rahmen einer Wiederwahl bestätigt werden. Mit diesem Vorgehen soll der bisherige Parteienproporz für die Bundesrichter/Innen und die Wahl durch die Bundesversammlung bzw. die Bestätigung alle 6 Jahre umgangen werden. Die demokratische Wahl einer politisch ausgewogenen Zusammensetzung des Bundesgerichts würde dadurch ausgeschlossen. Weitere, wichtige Kriterien der Zusammensetzung wie Geschlecht, Alter, Sprachregion könnten nicht hinreichend sichergestellt werden, weil das Los keine Rücksicht darauf nimmt. Allein das Losglück würde den Ausschlag geben. Die demokratische Legitimation des Bundesgerichts durch die Wahl des Parlaments ginge verloren. Das Bundesgericht urteilt bereits heute unabhängig, auch wenn die Mitglieder formell einer Partei angehören. Bisher wurde noch kein Bundesrichter wegen eines Urteils abgewählt. Es gibt deshalb keine Veranlassung, das bisher bewährte System der Bundesrichterwahlen mit einem schweizweit unbekannten Losverfahren zu ersetzen. Deshalb Nein zur Justizinitiative.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Von der Änderung des Covid-19-Gesetzes sind u.a. Regelungen betroffen für die Ausweitung Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende, für die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, für zusätzliche Taggelder für Arbeitslose, für Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, für die Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende, der Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen, aber auch die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, die Befreiung der geimpften und genesenen Personen von Quarantäne, Grundlage für die eigene Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln. Das Covid-Zertifikat bzw. die entsprechende Pflicht für Veranstaltungen und Restaurationsbetriebe ist der Hauptgrund für das Referendum. Mit der Ablehnung der Änderung des Covid-19-Gesetzes würden die oben erwähnten Regelungen gemäss Art. 165 der Bundesverfassung per 19. März 2022 entfallen, d.h. auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat. Bis zum 19. März 2022 würde somit alles bei der bisherigen Regelung bleiben. Wenn die Fallzahlen in den Spitälern und insbesondere in den Intensivstationen ansteigen sollten, müssten nach einer Aufhebung des Zertifikats wieder die Massnahmen vor der Impfmöglichkeit ergriffen werden, d.h. z.B. eine umfassende Maskentragpflicht für alle, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Zudem wäre der Reiseverkehr ins Ausland mangels Zertifikat erschwert. Die Zertifikatsregelungen erschweren zwar das gesellschaftliche Leben der Impfgegner. Allerdings gibt es keine besseren Lösungen, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen zu reduzieren. Wir haben nichts Besseres. Die umliegenden Staaten gehen bei der Zertifikatspflicht viel weiter als die Schweiz. Wir haben eine moderate Lösung. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.11.2021

Bund

Pflegeinitiative
NEIN
Justizinitiative
NEIN
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zum elektronischen Pass

Am Abstimmungswochenende vom 7. März 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», über das Bundesgesetz über elektronische Indentifizierungsdienste und über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indo-nesien zu entscheiden. Im Bezirk Schwyz geht es um die Einzelinitiative „Für die Gewäh-rung einer Kreditsicherungsgrantie von Fr. 2.0 Mio. durch den Bezirk Schwyz an die Rothenfluebahn Mythenregion AG Schwyz“. In der Gemeinde Arth ist über die Einzel-initiative „Änderung des Baureglements“ zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung des Verhül-lungsverbotes, hingegen die Annahme der beiden anderen Bundesvorlagen. Der Be-zirksvorlage ist ebenfalls zuzustimmen, während die Einzelinitiative zur Änderung des Baureglements Arth zu verwerfen ist.

Nein zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“

Diese Volksinitiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Schweiz. Die Zustände in Frankreich und England mit islamischen Paral-lelgesellschaften sind mit den schweizerischen Verhältnissen nicht vergleichbar. Die Verhüllung muslimischer Frauen stellt in der Schweiz kein nennenswertes Problem dar. Der befürchteten Islamisierung ist anders zu entgegnen, sofern sich eine solche Tendenz in der Schweiz tatsäch-lich abzeichnen sollte. Der Verhüllung von gewalttätigen Chaoten ist kantonal regeln. Es braucht deshalb kein Verhüllungsverbot in der Bundesverfassung. Der Gegenvorschlag reicht. Das Verhüllungsverbot ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste

Neben der bisherigen Identifizierung mit der Identitätskarte und dem Pass besteht ein akutes und wachsendes Bedürfnis für eine elektronische Identifizierung, d.h. für einen elektronischen Pass. Online-Angebote und Online-Auskünfte werden immer wichtiger. Die Bereitstellung einer ein-heitlichen und verlässlichen elektronischen Identität ist deshalb dringend nötig. Dem bisherigen Wildwuchs kann damit Einhalt geboten werden. Der Bund hat nun mit dem E-ID Gesetz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Dabei soll es eine Aufgabenteilung geben. Der Bund macht die Vorgaben und kontrolliert, während private Unternehmen die technische Umsetzung der Identifizierung übernehmen. Der Bund wäre selber technisch nicht in der Lage, diese Um-setzung mit eigenem Personal vorzunehmen. Mit der Delegation dieser Aufgabe an mehrere, private Unternehmen besteht die Gewähr, dass die Umsetzung auf Dauer innovativ und verläss-lich erfolgen kann. Dem E-ID-Gesetz ist deshalb zustimmen.

Ja zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Die Schweiz als Exportland ist auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen mit ande-ren Ländern angewiesen. Indonesien ist mit seinen 271 Mio. Einwohnern das viertgrösste Land der Welt und seit langem ein Schwerpunktland in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit dem vorliegenden Freihandelsabkommen sollen Zölle abgebaut und für die Handelspartner mit klaren Regeln Rechtssicherheit geschaffen werden. Indonesisches Palmöl darf nur dann zu tieferen Zöllen importiert werden, wenn die Nachhaltigkeit der entsprechenden Produktion, d.h. das Einhalten von strengen Umwelt- und Sozialauflagen nachgewiesen wird. Es ist besser, mit den vorgesehenen Auflagen zu arbeiten. Ohne das Abkommen gibt es nämlich keinerlei Auflagen und damit keinen Druck auf eine Verbesserung der Umwelt- und Sozialpoli-tik in Indonesien. Dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist deshalb zuzustimmen.

Zu zur Kreditsicherungsgarantie Fr. 2.0 Mio. Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn

Die Rothenfluhebahn wurde 2014 erstellt und ist seither in Betrieb. Sie stellt die touristische Haupterschliessung des Naherholungsgebietes Mythenregion dar. Die Betriebsergebnisse sind gut, aber die Zinslasten sind zu hoch. Mit einer Kreditsicherungsgarantie des Bezirkes Schwyz kann die Bahn günstigeres Geld beschaffen. Die Stimmbürger der Gemeinde Schwyz haben am 27. September 2020 einer analogen Kreditsicherung von Fr. 2.0 Mio. mit 69.48 % bereits zuge-stimmt. Allerdings hängt dieses Abstimmungsergebnis davon ab, dass auch der Bezirk Schwyz die gleiche Garantie abgibt. Die Garantie stellt keine Schuld dar. Die Rothenfluebahn dient der ganzen Region. Helfen wir den Bahnbetreibern und stimmen wir der Kreditgarantie zu.

Nein zur Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»

Das Anliegen des Initianten, mit Baureglementsänderungen die verdichtete Bauweise zu för-dern, um Bauland zu sparen, zielt in die richtige Richtung. Die verlangte Umsetzung im Baureg-lement ist aber mangelhaft. Mit der generellen Erhöhung der Ausnützungsziffer in bestimmten Zonen wird wohl die anrechenbare Bruttogeschossfläche und erhöht und damit eine dichtere Bauweise ermöglicht. Die bauliche Dichte darf aber nicht gleichgesetzt werden mit einer Erhö-hung der Nutzerdichte. Das eigentliche Ziel der raumplanerischen Verdichtungsabsicht ist die erhöhte Nutzerdichte, also mehr Personen pro Wohnfläche. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Erhöhung der baulichen Dichte nicht einfach zu mehr Wohnfläche pro Person führt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Ausnützungsziffer führt voraussichtlich zu einer Entwicklung in die Breite, was die Freiraumqualitäten auf einem Grundstück mindert. Die Verdichtung sollte aber in die Höhe erfolgen, und nur dort stattfinden, wo das die vorhandene Infrastruktur auch zulässt, weshalb die generelle Erhöhung der Ausnützungsziffer untauglich ist. Auch sollen ge-mäss der Initiative künftig in der Wohnzone W2 Mehrfamilienhäuser möglich sein, was die Strukturen in der W2-Zone markant verändern würde.

Eine quartierkonforme innere Verdichtung wird schon im Rahmen des laufenden Richtplanprozesses durch den Gemeinderat angegangen. Dazu wurde das bestehende Siedlungsgebiet vertieft untersucht. Quartiere mit einer guten Eignung wurden eruiert und als Verdichtungs- und Innen-entwicklungspotentiale erfasst. Gestützt darauf können quartierspezifische und massgeschnei-derte Baureglementsänderungen vorgenommen werden. Die Einzelinitiative hingegen sieht eine generelle Erhöhung der Ausnützung über alle Wohnzonen (mit Ausnahme der Wohnzonen W1 und W2A vor. Das vom Gemeinderat beabsichtigte Vorgehen ist vorzuziehen und die Einzelini-tiative deshalb abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7.3.2021

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
NEIN
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
JA
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
JA
Kreditsicherungsgarantie Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn
JA
Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»
NEIN

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zur Verantwortungsinitiative für Unternehmen

Am Abstimmungswochenende vom 29. November ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» und über die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» zu entscheiden. Beim Kanton geht es um den Gegenvorschlag zur (zurückgezogenen) Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz».

Nein zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

Diese Initiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. International tätige Unternehmen, worauf die Initianten angeblich abzielen, würden ihren Sitz in ein anderes Land verlegen, wo die fraglichen Auflagen nicht zu beachten sind. Wir dürfen unsere Wirtschaft in diesen Krisenzeiten nicht mit weiteren Lasten belegen. Neue Pflichten zu Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung müssen international abgestimmt sein. Genau das will der Gegenvorschlag, welcher bei Ablehnung der Initiative in Kraft treten wird. Diese wirtschaftsschädliche Initiative ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Das schon bestehende Finanzierungsverbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie von Personenminen und Streumunition erfüllt bereits seinen Zweck. Diese Initiative geht zu weit und kann Kriege nicht verhindern. Sie würde den Finanzplatz Schweiz gefährden und die Schweizer Industrie mit den KMUs schwächen. Auch diese Initiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz»

Jedes Jahr zahlen wir über die C02-Abgabe auf Brennstoffe Millionen von Franken nach Bern. Mit dieser Vorlage holen wir das Geld zurück nach Schwyz. Hausbesitzer werden bei einer energetischen Sanierung ihrer Liegenschaft unterstützt. Die Aufträge für energetische Sanierungen nützen nicht nur dem regionalen Gewerbe, sondern der ganzen Schwyzer Wirtschaft. Denn das Geld wird wieder im Kanton Schwyz ausgegeben. Mit energetischen Sanierungen werden die C02- Emissionen kostengünstig und effizient gesenkt. Damit leistet der Kanton Schwyz einen wichtigen Beitrag an die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens. Das Förderprogramm ist auf vier Jahre beschränkt. Zudem wird nur so viel Geld verwendet, wie Anträge vorliegen. Dem Gegenvorschlag zur (zurückgezogenen) Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» ist deshalb zuzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden Bundesvorlagen, hingegen die Annahme der kantonalen Vorlage.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 29. November

Bund

Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
NEIN
Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
NEIN

Kanton

Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz»
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau, Pressedienst

Nein zur schädlichen Begrenzungsinitiative

Am Abstimmungswochenende vom 27. September 2020 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», über die Änderung des Jagdgesetzes, über die Änderung des Bundesgesetzes über die Bundessteuer (Kinderabzüge), über die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub) sowie über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu entscheiden.

Beim Kanton soll das Volksschulgesetz geändert werden (Möglichkeit der Einführung von Leistungsklassen auf der Sekstufe I).

Im Bezirk Schwyz soll die Anzahl der nebenamtlichen Richter auf 7 erhöht werden.

In der Gemeinde Arth geht es um die Reglemente für die Gemeindewerke.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Begrenzungsinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Bundesvorlagen. Der kantonalen Vorlage, der Bezirksvorlage und der Gemeindevorlage soll ebenfalls zugestimmt werden.

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Mit der Annahme der Begrenzungsinitiativ stünden die überaus wichtigen bilateralen Abkommen mit der EU und damit der Wohlstand in der Schweiz auf dem Spiel. Wir dürfen dieses heikle Experiment nicht eingehen. Zudem würde bei der Annahme wieder die mühsame und bürokratische Kontingentsfeilscherei einkehren. Alle Branchen würden um die Möglichkeit kämpfen, möglichst viel ausländische Mitarbeiter einstellen zu dürfen. Das bisherige System mit der Freizügigkeit und dem Vorweisen einer Arbeitsstelle hat sich bewährt. Deshalb Nein zur schädlichen Begrenzungsinitiative.

Änderung des Jagdgesetzes

Neu soll den Kantonen bei der Regulierung der Wildtierbestände ein eigener Spielraum zustehen. So kann u.a. der Wolfsbestand entsprechend den konkreten Verhältnissen kantonal bestimmt werden. Dieser massvollen Vorlage ist zuzustimmen.

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Mit der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges und mit der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer wird ein wichtiges familienpolitisches Zeichen gesetzt. Der Mittelstand soll auch einmal entlastet werden. Deshalb Ja zu den höheren Kinderabzügen.

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub)

Die Einführung des moderaten Vaterschaftsurlaubes von zwei Wochen stärkt die Familie. Das ist für die Wirtschaft problemlos verkraftbar. Deshalb Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums sind in der Schweiz Kampfflugzeuge unentbehrlich. Es gibt keine Alternative. Die Sicherheit im Luftraum ist ein wichtiger Teil der Sicherheit in der Schweiz. Diese darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden. Die heutigen Kampfflugzeuge sind veraltet und nur noch beschränkt einsatzfähig. Der Ersatz ist dringend nötig. Deshalb ja zur Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge.

Änderung des Volksschulgesetzes

Im Kanton Schwyz soll es den Bezirken ermöglicht werden, auf der Sekstufe Leistungsklassen zu führen. Damit wird die Volksschule gegenüber den privaten Schulen gestärkt. Das ist derzeit vor allem im Bezirk Höfe ein Bedürfnis. Dieser sinnvollen Möglichkeit für die Bezirksschulen ist deshalb zuzustimmen.

Erhöhung der Richterzahl im Bezirk Schwyz

Das Bezirksgericht Schwyz möchte die Anzahl der nebenamtlichen Richter von 6 auf 7 erhöhen. Das ist kostenneutral und die Vielfalt der Richterqualifikationen kann damit erhöht werden. Dem Bedürfnis des Bezirksgerichtes Schwyz ist deshalb zuzustimmen.

Reglemente für die Gemeindewerke Arth

Für den Umgang mit den Gemeindewerken Arth wurden unlängst Reglemente geschaffen. Das Organisationsreglement regelt die grundsätzliche Organisation, den Zweck und die Aufgaben der Gemeindewerke Arth sowie die Kompetenzen der einzelnen Organe. Das Reglement betreffend die Elektrizitätsversorgung regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Gemeindewerken und den Kunden. Zudem sind dort die Finanzierungsgrundsätze, die Gebührenarten und die Gebührenhöhe festgehalten. Weiter ist dort die Grundlage für die Konzessionsabgabe und die Verantwortlichkeit für die öffentliche Beleuchtung enthalten. Das Reglement betreffend die Wasserversorgung ist analog jenem für die Elektrizitätsversorgung aufgebaut, wobei anstelle der öffentlichen Beleuchtung die Löschwasserversorgung geregelt wird. Damit liegen endlich die erforderlichen Grundlagen für eine rechtskonforme Handhabung der Gemeindewerke Arth vor. Diesen Reglementen ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27.9.2020

Bund

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
NEIN
Änderung des Jagdgesetzes
JA
Änderung des Bundessteuergesetzes (Kinderabzüge)
JA
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub)
JA
Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
JA

Kanton

Teilrevision Volksschulgesetz Kanton Schwyz (Leistungklassen)
JA

Bezirk

Erhöhung Richterzahl beim Bezirksgericht Schwyz
JA

Gemeinde

Reglemente für die Gemeindewerke Gemeinde Arth
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Am Abstimmungswochenende vom 9. Februar 2020 ist auf Bundes-ebene über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und über die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches be-treffend Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Ori-entierung zu entscheiden. In der Gemeinde Arth soll für den Gemeinde-schreiber die Wahlbefugnis vom Volk an den Gemeinderat übergehen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“, hingegen die Annah-me der Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches und die Übertragung der Kompetenz für die Gemeindeschreiberwahl auf den Gemeinderat.

Nein zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“

Der Name der Volksinitiative ist verführerisch, der Inhalt hingegen nicht. Der gemeinnützige Wohnungsbau (im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus) wird bereits heute schon vom Bund mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Im Kanton Schwyz liegt die Quo-te dieses Wohnungsanteils bisher bei etwas über 1 Prozent. In der Stadt Zürich liegt die Quote bei 27 Prozent. Nun soll über die ganze Schweiz eine Quote von mindestens 10 Prozent erreicht werden, ungeachtet der konkreten Nachfrage. Unter anderem mit einem Vorkaufsrecht für ge-eignete Grundstücke. Der Kanton und die Gemeinden müssten dazu im Kanton Schwyz massiv in den Wohnungsmarkt eingreifen. Die Wohnungsleerstände für Mietwohnungen sind in der letzten Zeit grösser geworden und die Mietzinsen sind deshalb unter Druck geraten. Die Lage hat sich somit etwas entspannt. Zudem ergibt sich der Grossteil der bisherigen Kostensteigerung für die Wohnungen aus der Vergrösserung der Wohnfläche und aus dem höheren Ausbaustan-dard. Deshalb Nein zum übertriebenen, planwirtschaftlichen Eingriff in den Wohnungsmarkt.

Ja zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Neu sollen auch die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass gegen Personen oder gegen Gruppen von Personen in der Öffentlichkeit wegen ihrer sexuellen Orientierung strafbar sein. Gemeint ist damit die homosexuelle und bisexuelle Orientierung. Damit wird der Schutz dieser Personen und Personengruppen verbessert. Die Menschenwürde ist ein fundamentaler Wert unserer Gesellschaft. Unsere Demokratie lebt vom respektvollen Umgang der Menschen mitei-nander. Diskriminierung gefährdet das friedliche Zusammenleben und hat in einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft keinen Platz. Diskriminierung und Aufruf zu Hass hat mit Mei-nungsäusserungsfreiheit nichts zu tun. Deshalb Ja zur Ergänzung der entsprechenden Strafnorm.

Ja zur Übertragung der Wahlbefugnis für den Gemeindeschreiber auf den Gemeinderat

Seit der letzten Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes ist es möglich, die Wahlbefugnis für den Gemeindeschreiber vom Stimmvolk auf den Gemeinderat zu übertragen. Dabei ändert sich an den Wahlvoraussetzungen für das Amt des Gemeindeschreibers nichts.

Die meisten Kandidaten, welche sich für das Amt eines Gemeindesschreibers interessieren, befinden sich in einer ungekündigten Kaderposition, in welcher sie durch eine öffentliche Bewerbung faktisch unmöglich gemacht werden. Sobald sie merken, dass es eine öffentliche Volkswahl gibt, ziehen sie sich zurück, weil sie das Risiko der Nichtwahl nicht tragen wollen. Wenn sich diese Kandidaten für das Amt des Gemeindeschreibers aber nicht öffentlich, sondern direkt beim Gemeinderat bewerben können, gibt es viele qualifizierte Bewerbungen und damit eine gute Auswahl. Kommt hinzu, dass der Gemeinderat bei einer Vakanz schneller reagieren kann, wenn er die Wahl selber vornehmen kann und nicht die Volkswahl organisieren und abwarten muss. Darüber hinaus sollte der Gemeinderat, welcher letztlich mit dem Gemeindeschreiber eng zusammenarbeiten muss, sich den Gemeindeschreiber durch die direkte Wahl selber aussuchen können.

Aus all diesen Gründen ist es sachgerechter, wenn künftig der Gemeinderat den Ge-meindeschreiber selber wählt. Die Wahlbefugnis ist deshalb auf den Gemeinderat zu übertragen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9.2.2020

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
NEIN
Änderung des Strafgesetzbuches, gegen Diskriminierung/Aufruf zu Hass
JA
Übertragung Wahlbefugnis Gemeindeschreiber auf den Gemeinderat
JA

Ja zum Bahnhofplatz in Goldau

Am Abstimmungswochenende vom 19. Mai 2019 ist auf Bundesebene über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sowie über die Umsetzung der EU-Waffenrichtline zu entscheiden. Beim Kanton geht es um das Transparenzgesetz, beim Bezirk Schwyz um die Pluralinitiative zur Einführung der Urnenwahl im Bezirk Schwyz. In der Gemeinde Arth ist über den Teilnutzungsplan Bahnhofplatz sowie über den Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Goldau zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden Bundesvorlagen, die Ablehnung der kantonalen Vorlage und der Bezirksvorlage, hingegen die Annahme der Gemeindevorlagen.

Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Mit der Unternehmenssteuerreform wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei den Unternehmenssteuern sichergestellt. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben und international verträglich gestaltet werden. Die vorliegenden Gesetzesanpassungen setzen das um. Für die Sicherung der AHV-Renten braucht es dringend eine weitergehende Finanzierung. Dazu sollen erstmals seit 40 Jahren die Beiträge für die AHV um 0.15 % für die Arbeitnehmer und 0.15 % für die Arbeitgeber erhöht werden. Zusammen mit dem erhöh-ten Beitrag des Bundes von 800 Mio. Franken sollten pro Jahr 2020 deren 2‘000 Millionen Franken mehr in die notleidende AHV-Kasse fliessen. Deshalb Ja für die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Ja zur Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie

Die mit der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie verbundenen geringen administrativen Auflagen für die Schützen sind in Kauf zu nehmen, weil bei einer Ablehnung die Schweiz aus dem überaus bedeutenden Abkommen Schengen/Dublin automatisch ausgeschlossen würde. Die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Verbund ist für die Sicherheit, das Asylwesen, für den Grenzverkehr und für die Reisefreiheit der Schweizer von grosser Bedeutung. Vorraussetzung für den weiteren Verbleib in diesem Verbund ist die teilweise Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie bzw. eine entsprechende Änderung unseres Waffengesetzes. Dabei kann die Armeewaffe nach Dienstende weiterhin nach Hause genommen werden. Die Jäger sind auch nicht betroffen. Der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtline ist deshalb zuzustimmen.

Nein zum bürokratischen Transparenzgesetz

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Aus dem gemäss Verfassungsauftrag geschaffenen Gesetzestext ergibt sich, wie befürchtet, ein Bürokratiemonster. Wer sich politisch engagagiert, ja selbst Sportvereine, wenn sie sich für ein Projekt einsetzen, werden damit unnötig noch administrativ belastet. Mehrwert ist dabei keiner ersichtlich. Das Transparenzgesetz ist im Kanton Schwyz überflüssig. Das Transparenzgesetz ist ein unnötiges und praxisuntaugliches Bürokratiemonster und ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz

Im Bezirk Schwyz werden die zu wählenden Behörden und Richter anlässlich der Bezirksgemeindeversammlung gewählt. Das ist einfach, kostengünstig und effizient. Man weiss dann auch wirklich, wen man wählt. Mit einer Pluralinitiative wird verlangt, dass diese Wahlen neu mit dem sog. Urnensystem, d.h. mit dem Abstimmungscouvert stattfinden sollen. Dabei wird übersehen, dass die verschickten Wahlunterlagen nur die blossen Wahlzettel mit den Namen, aber keine Information über die Kandidaten enthalten werden. Es ist fraglich, ob solche Informationen über die Kandidaten in geeigneter Form in die Haushalte gelangen, zumal der kleinstmögliche Flyer mit einer Seite mit der Postzustellung im ganzen Bezirk Schwyz mindestens Fr. 6’000 kostet und für solche Behördenwahlen kaum Aufwand betrieben wird. An der Bezirksgemeindeversammlung konnten die Kandidaten bisher umfassend vorgestellt bzw. präsentiert werden, auch konnten sie sich unmittelbar äussern. Beim Urnensystem wird das nicht mehr möglich sein und es besteht die Gefahr, dass über auf den Wahllisten aufgeführte Kandidaten keine wirklichen Informationen erhältlich sind. Die demokratische Mitwirkung wird dadurch ausgehöhlt und verkommt zum scheindemokratischen Ablauf. Was nützt da die theoretische höhere Wahlbeteiligung, wenn die Wähler gar nicht wissen, wen sie wählen. Bei den übrigen Mehrgemeindebezirken wird meist eine einzige gemeinsame Liste in die Haushalte geschickt, sodass dadurch keine wirkliche Wahl im Sinne einer Auswahl stattfinden kann. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb von der bisherigen unmittelbaren Wahl an der Versammlung abgekommen werden soll. Die Bezirksgemeindeversammlungen mit Wahlen weisen regelmässig Beteiligungen von 300 bis 600 Personen auf. Es hatte bisher immer genug Platz für alle, welche teilnehmen wollten. Der Wahltermin bzw. die Bezirksgemeindeversammlung ist zudem ein Jahr im voraus bekannt. Deshalb Nein zum untauglichen Urnensystem für die Wahlen, welches zu keiner bewussten Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bzw. zum keinem bewussten demokratisches Zustandekommen einer Wahl führen würde.

Ja zum Teilnutzungsplan Bahnhofplatz in Goldau

Im bisherigen Zonenplan der Gemeinde Arth befindet sich ein Teil des Parkplatzes für Motorfahrzeuge (ca. 999 m2) auf dem Bahnhofplatz in der Kernzone, welche primär die Erstellung von Wohnungen, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben bezweckt. Dieser Parkplatzbereich soll neu der richtigen Zone, nämlich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zuzuschlagen werden. Damit das künftige Postgebäude direkt an die Parzellengrenze zum Areal der SBB gestellt werden kann, muss im Zonenplan eine sog. Baulinie eingefügt und mit der neuen Bestimmung Art. 28a im Baureglement definiert werden. Deshalb Ja zum Teilzonenplan „Bahnhofplatz, Goldau“ und zur damit verbundenen Änderung des Baureglements (Art. 28a).

Ja zum Verpflichtungskredit von 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz in Goldau

Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels und der Doppelspur Walchwil wird der Bahnhof Goldau als wichtigster Umsteigepunkt zum eigentlichen Kantonsbahnhof. Von Goldau aus gibt es dann einen Halbstundentakt Richtung Zürich und nach Süden. Dafür investieren die SBB bereits 57 Mio. Franken für die Infrastruktur beim Bahnhof Goldau. Das kantonale Amt für den öffentlichen Verkehr will den Busverkehr von und nach Goldau ausweiten. Deshalb werden inskünftig 4 Gelenkbushaltekanten und eine weitere Haltekante für Bahnersatzbusse erforderlich. Für den Bahnhofplatz Goldau liegt ein ausgezeichnetes Projekt einer Neugestaltung vor. Alle Auflagen des Kantons (vor allem 5 behindertengerechte Buskanten) sind dabei eingehalten, weshalb der Kanton Schwyz eine Beteiligung von 40 % bzw. 7.1 Mio. Franken zugesagt hat. Der motorisierte Individualverkehr wird in die eingeschossige Tiefgarage gelegt. Die neue Post und der neue Kiosk werden auf dem neu gestalteten Platz wieder an zentraler Lage sein. Diesem weitsichtigen und ausgewogenen Projekt ist zuzustimmen. Der Bahnhofplatz in Goldau soll endlich ein freundliches, repräsentatives Gesicht bekommen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 19.5.2019

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
JA
Umsetzung geänderte EU-Waffenrichtlinie
JA
Transparenzgesetz
NEIN
Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz
NEIN
Teilnutzungsplan Bahnhofplatz Goldau
JA
Verpflichtungskredit 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz Goldau
JA