Ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III

Am Abstimmungswochenende vom 12. Februar 2017 ist auf Bundesebene über die erleichterte Einbürgerung, die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr und über das Unternehmenssteuerreformgesetz III zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die kantonale Volksinitiative zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung und über die kantonale Volksinitiative zur Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00 für Alleinstehende zu befinden, während auf Gemeindeebene das neue Abwasserreglement, die Übernahme einer Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen im Bereich Heulediweg und Mühlefluo auf die Gemeinde sowie ein Zusatzkredit von Fr. 4.0 Mio. für Gewässerschutzbauten zur Debatte stehen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der eidgenössischen und der kommunalen Vorlagen, während die kantonalen Initiativen abzulehnen sind.

Ja zur erleichterten Einbürgerung

Bisher gibt es die erleichterte Einbürgerung bereits für Ehegatten. Gemäss dem Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung sollen nun auch Personen der 3. Generation erleichtert eingebürgert werden, wofür aber einige klare Voraussetzungen zu erfüllen sind. Es geht hier um Personen, welche die Schweiz schon längst als Heimat betrachten, hier geboren, aufgewachsen und verwurzelt sind. Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben einen weit stärkeren Bezug zur Schweiz als zum Heimatland ihrer Grosseltern. Vereinfacht wird nur das Verfahren. Die Integrationskriterien müssen auf jeden Fall erfüllt sein. Die erleichterte Einbürgerung muss beantragt werden. Automatisch geht nichts. Die entsprechenden, integrierten Personen sollen auch am politischen Leben teilhaben können. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrasse und den Agglomerationsverkehr

Nach dem öffentlichen Verkehr soll nun auch der Strassenverkehr eine sichere und faire Finanzierung bekommen. Der vorgesehene Fonds bringt Vorteile für alle Regionen der Schweiz. Das Strassenverkehrsnetz wird gestärkt. Das soll in der Verfassung unbefristet verankert werden. Dem Bundesbeschluss zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz III wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei der Unternehmenssteuerbelastung sichergestellt. Und zwar mit internationaler Akzeptanz. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben werden. Für die kantonalen Steuerausfälle erhält der Kanton Schwyz 4.2 % mehr von den Bundessteuern. Mit dieser Reform bleibt die Schweiz ein attraktiver Unternehmensstandort, wodurch Arbeitsplätze gesichert werden können. Deshalb ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III.

Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung“

Dividenden für massgebliche (mindestens 10 %) Gesellschaftsbeteiligungen werden beim Empfänger ermässigt (beim Einkommen) besteuert, weil sie bereits beim Unternehmen als Gewinn besteuert worden sind und somit doppelt besteuert werden. Mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 % auf 60 % würde der Kanton Schwyz bei den KMU an Attraktivität verlieren. Denn die umgebenden Kantone besteuern die Dividenden derzeit nur zu 50 %. Die entsprechende Benachteiligung bei den juristischen Personen ist zu vermeiden, weil der Kanton Schwyz nach wie vor zu wenig eigene Arbeitsplätze anbieten kann und bereits deshalb hier steuerattraktiv bleiben muss. Deshalb nein zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung, bzw. nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung“.

Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Steuerentlastung“

Die Erhöhung der Steuereintrittsschwelle für Alleinstehende auf Fr. 12‘000.00 würde für die ohnehin erforderliche Steuergesetzrevision ein unnötiges vorzeitiges Festlegen eines isolierten Teils darstellen. Die Steuereintrittsschwelle von Fr. 4‘650.00 für Alleinstehende ist wohl zu erhöhen. Allerdings hat das in Koordination mit den Sozialabzügen in einem ausgewogenen Verhältnis zu erfolgen. Mit der Vorgabe einer fixen Eintrittsschwelle ist das nicht möglich. Deshalb nein zur isolierten Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00. Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Steuerentlastung“.

Ja zum Abwasserreglement der Gemeinde Arth

Das bisherige Abwasserreglement der Gemeinde Arth ist veraltet und muss den heute geltenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. U.a. sollen die Gebühren nicht mehr nach Bewohnergleichwerten sondern nach dem Gebäudevolumen gemäss SIA Norm 416 erhoben werden. Die neuen Anschlussgebühren entsprechen dabei ungefähr der bisherigen Gebührenhöhe. Das neue Reglement entspricht den aktuellen Vorgaben des Kantons und den Bedürfnissen der Gemeinde. Dem Reglement ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Übernahme einer Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen

Der Heulediweg in Oberarth befindet sich derzeit im Eigentum der Oberallmeind-Genossame Arth. Ein Teil davon, nämlich der Bereich von der Bergstrasse bis zur Abzweigung Mühlefluo, stellt eine Groberschliessungsstrasse dar, welche gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen ist. Vor der Übernahme wird dieses Strassenstück vollständig instand gestellt. Gemäss dem Kanalisationsreglement der Gemeinde Arth kann der Gemeinderat private Sammelkanäle als öffentlich erklären, wenn diese dem Charakter einer öffentlichen Kanalisation entsprechen und den technischen Anforderungen entsprechen. Für den Gemeinderat Arth erscheint es zweckmässig, dass die Schmutz- und Meteorwasserleitungen entlang des Heuledigweges und auf der Zufahrtsstrasse Mühlefluo ins Leitungsnetz der Gemeinde übernommen werden. Diese Leitungen werden vor der Übernahme vollständig instand gestellt. Der von der Oberallmeind-Genossame Arth beantragten Übernahme der Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen (Schmutz- und Meteorwasserleitungen) im gleichen Gebiet ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Zusatzkredit von Fr. 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten

Die bisherigen Kredite für die Gewässerschutzbauten der Gemeinde Arth reichen nicht mehr aus, um die Sanierungsaufgaben im Zeitraum von 2017 bis 2020 zu erfüllen. Dazu bedarf es eines Zusatzkredites von 4.0 Mio. Franken. Es geht dabei um ausgewiesene Bedürfnisse gemäss der generellen Entwässerungsplanung. Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch Kanalisations-Anschlussgebühren. Dem Zusatzkredit ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 12.2.2017

Bundesbeschluss erleichterte Einbürgerung
JA
Schaffung Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr
JA
Unternehmenssteuerreformgesetz III
JA

Initiative Erhöhung der Dividendenbesteuerung
NEIN
Initiative Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00
NEIN

Genehmigung neues Abwasserreglement Gemeinde Arth
JA
Übernahme Heuledigweg und Kanalisationsleitungen
JA
Zusatzkredit 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten
JA