Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe

Am Abstimmungswochenende vom 28. Februar 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“, über die Durchsetzungsinitiative, über die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ und über den zweiten Gotthard-Strassentunnel zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um den Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Im Bezirk Schwyz ist über die Einräumung eines Baurecht am Campingplatz Hopfräben in Brunnen sowie über einen Kredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium zu befinden.

In der Gemeinde Arth steht ein Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Arth und der UAK betreffend der Wasserversorgung Rigi zu Debatte.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der der Durchsetzungsinitiative und der Spekulationsinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Vorlagen von Bund, Kanton, Bezirk und Gemeinde Arth.

Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“

Verheiratete Paare werden bei der Bundessteuer und bei der AHV schlechter gestellt als unverheiratete Paare. Sie zahlen mehr Bundessteuer und erhalten zufolge Plafonierung weniger AHV als unverheiratete Paare. Die entsprechende Bundessteuerregelung ist klar verfassungswidrig. Das eidg. Parlament hat sich aber bisher geweigert, diesen Missstand zu beseitigen. Die Kantone wurden schon vor 30 Jahren gezwungen, die Verfassungswidrigkeit bzw. Diskriminierung der Ehepaare zu beseitigen. Nun muss das Volk die dringend nötige Rechtmässigkeit bei der Bundessteuer und AHV herstellen. Der damit verbundene Steuerausfall kann nicht als Gegenargument dienen, zumal von den Ehepaaren seit Jahrzehnten zu viel Steuern verlangt worden sind. Deshalb Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“.

Nein zur Durchsetzungsinitiative

Gemäss dieser Vorlage soll die Ausschaffungsinitiative noch verschärft werden. Neu sollen auch Bagatelldelikte im Wiederholungsfall zur Ausschaffung führen. Es soll keinerlei Verhältnismässigkeitsabwägung mehr geben. Eine solche hatte nämlich das Parlament vorgesehen. Selbst haarsträubende Ergebnisse (Ausschaffung von Leuten wegen Bagatelldelikten, auch wenn sie die Heimat noch nie gesehen haben) sollen hingenommen werden. Es soll fraglos ein Ausweisungsautomat in Gang gesetzt werden. Als Folge werden sich alle Ausländer mit allen Mitteln gegen eine Bestrafung (Geldstrafe) zur Wehr setzen, auch bei kleinen Verkehrsdelikten über dem Ordnungsbussenrahmen. Es wird kaum noch Strafbefehle geben und die Gerichte würden im Vergleich zum heutigen Zustand (Grossteil der Strafverfahren wird mit einem Strafbefehl erledigt, ohne Gericht) massiv belastet. Das würde zu einer Kostenexplosion bei den Strafverfahren führen. Zudem verletzt der vorgesehene Ausweisungsautomat völkerrechtliche Verträge und sogar zwingendes, unkündbares Völkerrecht (Uno-Pakt II). Die Durchsetzungsinitiative ist unnötig, rechtsstaatlich unerträglich und nichts als eine völlig übertriebene Zwängerei. Sie ist deshalb abzulehnen. Die Ausschaffungsinitiative mit den bereits beschlossenen Vollzugsregeln reicht aus, um wirklich kriminelle Ausländer auszuschaffen.

Nein zur Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Mit nichts kann nachgewiesen werden, dass mit dem Verbot von spekulativen Geschäften bei Agrarrohstoffen oder Nahrungsmitteln etwas gegen Hunger und Armut in der Dritten Welt getan werden kann. Zudem hätte ein Verbot nur gerade in der Schweiz weltweit keinerlei Wirkung, weil für die entsprechenden Geschäfte problemlos ins Ausland ausgewichen werden kann. Schliesslich müsste für die Kontrolle eine beträchtliche Bürokratie aufgebaut werden. Das vorgesehene Verbot nützt nichts und kostet nur. Deshalb Nein.

Ja zur zweiten Gotthardröhre

Das bestehende Gotthard-Strassentunnel wird bekanntlich im Gegenverkehr betrieben, was angesichts der Tunnellänge sehr gefährlich ist. Wer durch den Tunnel fährt, hat früher oder später ein mulmiges Gefühl. Allein zur Verbesserung der Sicherheit und vor allem zur Sicherstellung einer sicheren Strassenverbindung ins Tessin ist eine zweite Gotthardröhre angezeigt. Mit zwei Tunnels kann pro Tunnel nur noch eine Fahrtrichtung betrieben werden, was zu einer massiven Verbesserung der Sicherheit führt. Kommt hinzu, dass der bisherige Strassentunnel demnächst saniert werden muss, was ohne zweite Röhre zu ca. 1000 Tagen Totalschliessung führen würde, was für die Tessiner nicht zumutbar ist. Deshalb Ja zur zweiten Gotthardröhre.

Ja zum Beitritt zur Hochschule Rapperswil (HSR)

Der Kanton Schwyz ist schon seit 1972 an der Hochschule Rapperswil (früher Technikum) beteiligt, d.h. schon zu einer Zeit, als der Kanton Schwyz noch ein armer Bauernkanton war. Nun soll sich der Kanton Schwyz diese Beteiligung nicht mehr leisten können, was nicht nachvollziehbar ist. Denn der Kanton Schwyz verlangt derzeit schweizweit mit Abstand am wenigsten Steuern und ist einer der sparsamsten Kantone. Der Kanton Schwyz hat seit Jahren über den Beitritt verhandelt. Eine plötzliche Absage würde ein denkbar schlechtes Signal für alle Zusammenarbeitsformen mit dem Kanton St. Gallen darstellen. Mit der fehlenden Beteiligung an der HSR ginge die bisherige Mitsprache im Hochschulrat beim Fächerkatalog und der gesamten Organisation der HSR verloren. Auch müsste damit gerechnet werden, dass bei der Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit zuerst die Unternehmen jener Kantone berücksichtigt werden, welche an der Hochschule beteiligt sind. Sehr viele Unternehmen im Kanton Schwyz pflegen mit der HSR bisher wertvolle Kontakte bei der Entwicklung und Forschung. Schliesslich wäre ohne künftige Beteiligung des Kantons Schwyz in Zukunft nicht gesichert, dass alle bisherigen Institute der HSR auch in Rapperswil bleiben und nicht an zentralere Hochschulstandorte im Kanton St. Gallen verlegt werden, z.B. nach Buchs. Auch die Ausserschwyz hat einen gesicherten Anschluss an eine technische Hochschule verdient. Allein eine kurzsichtige Sparidee darf nicht zum Abbau von Bildung, Forschung und Entwicklung führen. Deshalb ja zum Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Ja zur Einräumung eines Baurechts für den Campingplatz Hopfräben in Brunnen

Der Campingplatz Hofräben in Brunnen befindet sich im Eigentum des Bezirkes Schwyz. Der Bezirksrat Schwyz möchte nun den Betrieb des Campingplatzes im Baurecht an einen Investor abgeben, weil der Betrieb eines Campingplatzes nun wirklich nicht zum Kerngeschäft und auch nicht zum Dienstleistungsbereich des Bezirkes Schwyz gehört. Dem Bezirksrat Schwyz ist deshalb die Kompetenz einzuräumen, für den Campingplatz Hofräben ein Baurecht für die Dauer von mindestens 50 Jahren abzutreten.

Ja zum Verpflichtungskredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium

Der Bezirk Schwyz betreibt seit 1996 kostendeckend bzw. steuerneutral ein Krematorium in Seewen, welches die Bezirke Schwyz, Gersau und Küssnacht, die Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug abdeckt. Die Anzahl der Kremationen hat ständig zugenommen, sodass der einzige Ofen nicht mehr ausreicht. Es muss eine zweite Ofenlinie im bereits bestehenden Gebäude eingerichtet werden, damit es bei Störungen eines Ofens nicht zum Totalausfall des Krematoriums kommt und damit die Öfen alternierend regelmässig revidiert werden können. Auch die zweite Ofenlinie wird nicht über Steuergelder finanziert. Es bleibt bei der Spezialfinanzierung über die Kremationsgebühren. Deshalb ja zum Verpflichtungskredit für die zweite Ofenlinie im Krematorium in Seewen.

Ja zum Konzessionsvertrag Gemeinde Arth / UAK für die Wasserversorgung Rigi

Die UAK betreibt auf der Rigi seit Jahren eine grössere Wasserversorgung. Bisher gab es immer wieder Engpässe bei der Trinkwasserversorgung des Rigi Kulm Hotels. Die UAK, die Rigi Bahnen AG und die Gemeinde Arth haben beschlossen, die bisher von der UAK betriebene Wasserversorgung auszubauen. Die Gemeinde Arth hat sich an den Kosten mit Fr. 130‘000.00 beteiligt. Nun soll für die ausgebaute Wasserversorgung mit einem Konzessionsverstrag eine klare Regelung geschaffen werden. Das ist zu befürworten.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. Februar 2016

Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“
JA
Durchsetzungsinitiative
NEIN
Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“
NEIN
Änderung Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (zweites Gotthard-Strassentunnel) JA
JA

Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil
JA

Einräumung Baurecht Campingplatz Hofräben Brunnen
JA
Verpflichtungskredit Fr. 800‘000.00 für zweite Ofenlinie Krematorium
JA

Konzessionsvertrag Gemeinde Arth und UAK Wasserversorgung Rigi
JA