Nein zum Raubzug auf die hohen Vermögen

Am 30.11.2025 ist über zwei eidg. Vorlagen und über zwei kommunale Vorlagen abzustim-men. Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der eidg. Vorlagen und die Annahme der kommunalen Vorlagen.

Service-citoyen-Initiative

Gemäss der Volksinitiative für eine engagierte Schweiz soll jeder junge Mensch in der Schweiz einen Einsatz für die Gemeinschaft und für die Umwelt leisten. Diese von Jungparteien und damit von jungen Leuten getragene Initiative ist gut gemeint und könnte einen grossen Pool von Dienstleistenden ermöglichen. Allerdings besteht die Gefahr, dass dabei angesichts der Wahlfreiheit der Anteil der Dienstleisteten für die Sicherheit, d.h. für die Armee, noch kleiner wird und deshalb die Kernbereiche wie Armee und Zivilschutz (noch mehr) Personalprobleme bekommen. Der verfassungsmässige Zwang für einen Dienst zugunsten der Öffentlichkeit würde zudem voraussichtlich die bisher schon unter Druck geratene Solidarität noch mehr reduzieren. Deshalb ist diese Vorlage abzulehnen.

Initiative für eine Zukunft

Die Jungsozialisten mit Unterstützung der Sozialdemokraten und der Grünen wollen mit einer Erbschaftssteuer ab 50 Mio. Franken die Klimakrise bekämpfen. Dazu soll der Fiskus die Hälfte der Erbschaften ab 50 Mio. Franken behändigen, was geradezu einen Raubzug auf diese hohen Vermögen darstellt. Das würde in der Schweiz ungefähr 2‘500 Personen betreffen und ungefähr 6.0 Mia. Franken pro Jahr einbringen, sofern die betroffenen Personen nicht vorher mit ihrem Geld ins Ausland flüchten. Die Initianten behaupten dazu, dass diese Superreichen unsere Zukunft zerstören und unsere Demokratie bedrohen, was angesichts der geringen Anzahl nicht nachvollziehbar ist. Es sind aber genau diese reichen Leute, welche schon sehr viel Steuern bezahlen und oft auch noch grosszügige Spenden für verschiedene Zwecke ausrichten. Kommt hinzu, dass in vielen Fällen ein Grossteil des Geldes in Unternehmen investiert ist, welche viele Arbeitsplätze generieren. Wenn nun ab 50 Mio. Franken bei einem Erbfall die Hälfte abgeliefert werden müsste, wären Unternehmensnachfolgeregelungen familienintern kaum mehr möglich und solche Unternehmen müssten an Investoren verkauft werden. Diese überaus krasse Umverteilungsvorlage hat konfiskatorischen Charakter, ist von Neid und Missgunst geleitet und deshalb vehement zu verwerfen.

Ja zur Ausgabenbewilligung Konkretisierung/Planung Tiefgarage Hofmatt

In Arth braucht es dringend mehr Parkplätze. Dies umso mehr, wenn im Rahmen der Seeuferaufwertung Parkplätze am See verloren gehen. Eine Tiefgarage im Hofmattareal mit ca. 170 Parkfeldern könnte hier Abhilfe schaffen. Die zentrale Lage kann bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen in Arth das Parkplatzproblem lösen oder zumindest entschärfen. Der Ausgabenbewilligung von Fr. 600’000 für eine Konkretisierung der Tiefgarage und für eine sorgfältige Planung der baulichen Massnahmen auf dem Areal Hofmatt in Arth ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Ausgabenbewilligung Projektierung Neubau Schulhaus in Oberarth

Die Schülerzahlen in der Gemeinde Arth steigen an. Deshalb müssen zusätzliche Schulräume erstellt werden. Es ist höchste Zeit, auch in Oberarth ein Primarschulhaus zu errichten. Der dafür erforderliche Platz bei bzw. neben dem bisherigen Kindergarten eignet sich bestens. Der Ausgabenbewilligung für die dafür erforderlichen Projektierungsarbeiten von Fr. 1’500’000 ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 30.11.25

  • NEIN zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
  • NEIN zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
  • JA zur Ausgabenbewilligung Konkretisierung Tiefgarage / Planung Areal Hofmatt in Arth
  • JA zur Ausgabenbewilligung Projektierung Neubau Schulanlage Oberarth

Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Neulehrer im Kanton Schwyz behalten

Am 28.9.2025 ist über zwei eidg. Vorlagen und über eine kantonale Vorlage abzustimmen: Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen.

Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Nach jahrelanger Diskussion haben die eidgenössischen Räte beschlossen, die Besteuerung des Eigenmietwertes abzuschaffen. Mit wenigen Ausnahmen sind im Gegenzug für selbstbewohnte Liegenschaften auch keine Steuerabzüge mehr möglich. Für die überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften soll aber eine kantonale Objektsteuer erhoben werden können, damit die Zweitliegenschaftskantone für ihre Infrastrukturkosten eine nennenswerte Steuer erheben können. Wenn diese Objektsteuer bzw. die entsprechende Bestimmung in der Bundesverfassung von Volk und Ständen angenommen wird, entfällt die Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitimmobilien. Die ursprünglich als finanzpolitische Notlösung eingeführte Eigenmietwertbesteuerung sollte endlich aufgehoben werden, weil der Eigenmietwert kein Einkommen darstellt. Für den kantonalen Finanzhaushalt sind dadurch keine Steuerausfälle zu erwarten. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zeitliegenschaften.

Elektronischer Identitätsnachweis

Das E-ID Gesetz wurde entwickelt, um eine staatlich anerkannte elektronische Identität (E-ID) zu schaffen, die es den Bürgern ermöglicht, ihre Identität online nachzuweisen. Das ist besonders wichtig für den Zugang zu digitalen Dienstleistungen und die Durchführung von Transaktionen im Internet. Die elektronische Identifikation ist ein Gebot der digitalen Entwicklung der Gesellschaft und nicht aufzuhalten. Allerdings ist bei der Anwendung der digitalen Zugänge Augenmass anzuwenden. Die staatlichen Dienstleistungen dürfen nämlich noch lange nicht ausschliesslich digital erfolgen. Unsere Mitbürger, welche mit der Digitalisierung nicht Schritt halten können, dürfen hier nicht ausgeschlossen werden.

Anhebung Einstiegslöhne Lehrer und Vorverlegung Kündigungstermin

Unsere Volksschule wird von einem akuten Lehrermangel geplagt. Regierungsrat und Erziehungsrat haben bereits verschiedene Massnahmen zur Hebung der Attraktivität des Lehrerberufes ergriffen. Nun sollen im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für Lehrpersonen im Kanton Schwyz die Einstiegslöhne moderat so angehoben werden, dass die deutliche Lohndifferenz zu den Nachbarkantonen reduziert wird. Zudem soll die Kündigungsfrist für Lehrpersonen von bisher vier auf neu sechs Monate ausgeweitet werden, was den Schulen eine höhere Planungssicherheit gibt. Mit all diesen Massnahmen kann erreicht werden, dass im Kanton Schwyz alle Schüler von ausgebildeten und motivierten Lehrpersonen unterrichtet werden können. Wir leisten uns eine teure pädagogische Hochschule in Goldau, weshalb wir möglichst viele Schulabgänger als Primarlehrer im Kanton behalten sollten. Mit dem Anheben der Einstiegslöhne ist das realistisch. Denn wer im Kanton Zug oder Zürich als Neulehrer viel mehr verdient, fängt nicht hier, sondern dort an. Deshalb Ja am 28. September 2025 zur Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für Lehrpersonen an der Volksschule.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 28.9.2025

Bundesvorlagen

JA zum BB über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweiliegenschaften

JA zum E-ID-Gesetz

Kanton Schwyz

JA zur Anhebung Einstiegslöhne für Volksschullehrer und Vorverlegung Kündigungstermin

Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Ja zur Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke

Am 18. Mai 2025 stehen eine Bezirksvorlage und zwei Gemeindevorlagen zur Abstimmung. Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen.

Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke

Die ebs Energie AG erzeugt schon seit Jahrzehnten entlang der Muota mit verschiedenen Zuflüssen und mit dem Wasser aus dem Glattalpsee Strom aus Wasserkraft. Die entsprechende Konzession läuft im Jahr 2030 aus, weshalb die Erneuerung erforderlich ist. Kern der Erneuerung ist die Optimierung der Anlagen zur Steigerung und Flexibilisierung der Stromproduktion, insbesondere durch die Erhöhung der Ausbauwassermengen und durch eine Teilabdichtung des Glattalpsees. Die Restwassermengen werden angepasst, um die ökologischen Anforderungen zu erfüllen. Neben einer produktiveren Nutzung der Gewässer mit einem hohen Energieertrag werden ökologische Ausgleichsmassnahmen und Nutzungsverzichte umgesetzt. Mit der Neukonzessionierung wird erneuerbare Energie für 50‘000 Haushalte gesichert, was wesentlich zur regionalen Stromversorgung beiträgt. Das Projekt folgt der kantonalen und die nationalen Energiestrategie und ermöglicht eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Stromproduktion. Der Neukonzessionierung ist deshalb zuzustimmen.

Teilnutzungsplanung Chräbelstrassse, Goldau

Damit bei der Gewerbezone an der Chräbelstrasse in Goldau überhaupt noch eine Entwicklung möglich ist, muss die Chräbelstrasse ausgebaut werden können. Mit der Teilnutzungsplanung, bestehend aus dem Teilnutzungsplan, dem Teilerschliessungsplan und der Änderung des Reglements zum Erschliessungsplan kann der schon lange bestehende Entwicklungsstau aufgehoben und endlich die nutzungsplanerische Grundlage für den Ausbau des 250 m langen Teilstückes an der Chräbelstrasse geschaffen werden. Sorgen wir dafür, dass sich das Gewerbegebiet an der Chräbelstrasse weiterentwickeln kann und stimmen wir Ja zum Teilnutzungsplan Chräbelstrasse Goldau.

Erwerb Parzelle Nr. 572 in Oberarth

Die Parzelle Nr. 572 mit einer Fläche von 2‘317 m2 in Oberarth befindet sich bereits in der öffentlichen Zone und grenzt an die Parzelle der Gemeinde Arth mit dem Feuerwehrlokal. Mit dem Erwerb der Parzelle Nr. 572 für Fr. 400 pro m2 kann die Gemeinde Arth zu einem tragbaren Preis eine Landreserve sichern für allfällige Erweiterungen bei den Gebäuden und Aussenanlagen der Feuerwehr, des Werkhofes und der Sammelstelle. Diesem sinnvollen Erwerb ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 18.5.25

  • JA zur Neukonzessionierung der Muotakraftwerke der EBS Energie AG
  • JA zum Teilnutzungsplanung Chräbelstrasse, Goldau
  • JA zum Erwerb Parzelle Nr. 572 in Oberarth

Mitte Arth-Oberarth-Goldau