Peter Schmid als Gemeindeschreiber! Ja zum neuen Schwyzer Steuergesetz!

Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solar-Initiative, die Förderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative für die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative für das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat in den vergangenen Wochen nach der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 11. August 2000 in der Rigipost und im Internet verschiedene Artikel veröffentlicht, welche jeweils die Abstimmungsvorlagen im Detail beleuchtet haben. Vorliegend werden alle Vorlagen kurz zusammengefasst. Am 24.9.2000 ist auch der neue Gemeindeschreiber zu wählen. Peter Schmid erfüllt die entsprechenden Anforderungen optimal.

Ja zum neuen Schwyzer Steuergesetz

Das neue Steuergesetz kommt gerade zur rechten Zeit. Es ist ausgewogen und entlastet alle Steuerpflichtigen. Mit gezielten Steuerentlastungen wird der soziale Ausgleich bei den tieferen und mittleren Einkommen und vor allem bei den Familien verbessert. Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft werden optimiert. Mit diesem neuen Steuergesetz hat der Kanton Schwyz die Chance, auch in Zukunft steuerlich attraktiv zu bleiben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des neuen Steuergesetzes.

Nein zur Solar-Initiative

Der Verwendungszweck des Ertrags aus der Solar-Initiative fördert nur gerade die Sonnenenergie. Auf Grund der klimatischen Verhältnisse in der Schweiz wird die Gewinnung von Sonnenenergie immer nur beschränkt möglich sein. Die isolierte Subvention dieser zu wenig konkurrenzfähigen Alternativenergie ist nicht verhältnismässig. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt deshalb diese Volksinitiative ab!

Nein zur Förderabgabe

Der Verwendungszweck der Förderabgabe ist bedeutend breiter angelegt als bei der Solar-Initiative. Grundsätzlich werden hier alle erneuerbaren Energien gefördert. Insbesondere wird die Erhaltung und die Erneuerung der Wasserkraft explizit unterstützt. Diese Subventionen im wahrsten Sinne des Wortes stellen aber einen gut eidgenössischen Kompromiss dar, welcher einen relativ bescheidenen Ertrag abwirft. Es ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand für die Zuteilung der Mittel zur rechnen. Diesem Gegenvorschlag fehlt ein entsprechendes Anreizsystem. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt deshalb auch diesen Gegenvorschlag ab!

Ja zur Energielenkungsabgabe

Wie es die Bezeichnung dieses Verfassungsartikels besagt, handelt es sich hier um eine Lenkungsabgabe. Wer mit Energie haushälterisch umgeht, wird finanziell belohnt. Die Einsparungen bei den Lohnabzügen und den Energiekosten werden höher sein als die Mehrausgaben für die Abgabe. Gewinnen werden die Umwelt und die erneuerbaren Energien, die gegenüber Erdöl oder Strom aus Kernenergie einen dauerhaften Preisvorteil erhalten. Fossile Energie belastet die Luft weltweit und heizt das Klima auf. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau ist sich bewusst, dass nur mit einer gezielten und ausgewogenen Lenkung zum haushälterischen Umgang mit Energie angespornt werden kann. Die Chancen von sauberen Energien aus Wasser, Sonne oder Holz werden verbessert. Es ist also ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Darum stimmt die CVP Arth-Oberarth-Goldau der Energielenkungsabgabe zu!

Nein zur Regelung der Zuwanderung

Fehlende Integration und Straftaten einer Minderheit von Ausländern lassen sich nicht mit der Einführung einer willkürlichen Quote beseitigen. Die verstärkte Missbrauchsbekämpfung und ein konsequenter Vollzug des geltenden Rechts sind dafür die einzig tauglichen Mittel. Die Initiative für eine Regelung der Zuwanderung verfehlt völlig das Ziel und schadet dem Ansehen und der Wirtschaft der Schweiz massiv. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung dieser Initiative!

Nein zum konstruktiven Referendum

Mit der Möglichkeit des konstruktiven Gegenvorschlages ist die bisher gefragte Konsensfindung im Parlament in Frage gestellt. Es könnte zu einem eigentlichen “Rosinenpicken” kommen, indem verschiedene Interessenkreise die von ihnen missbilligten Punkte einer Vorlage mit einem Gegenvorschlag auszuräumen versuchen. Die Konsensfindung im Parlament war und ist für die Schweizerische Demokratie sehr wichtig. Damit konnte bisher der politische Friede sichergestellt werden. Konstanz, Ruhe und Verlässlichkeit in der politischen Entscheidfindung und im ganzen politischen System der Schweiz waren und sind sehr wichtig für das politische und wirtschaftliche Ansehen der Schweiz. Unsere Konsensdemokratie darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Ablehnung des konstruktiven Referendums.

Peter Schmid als Gemeindeschreiber

In der Gemeindeverwaltung Arth sind organisatorische und kommunikative Fähigkeiten eines Gemeindeschreibers ebenso gefragt wie Mitarbeiterführung und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln. Peter Schmid verfügt über eine breite Ausbildung und Erfahrung in diesen Bereichen. Damit erfüllt er alle wichtigen Voraussetzungen für das sehr anspruchsvolle Amt des Gemeindeschreibers. Seine bisherige Arbeit als Gemeinderat sowie sein Engagement in verschiedenen Vereinen und OK’s beweisen sein Interesse am Dorfgeschehen und seine Einsatzbereitschaft für die Mitbürgerinnen und Mitbürger. Als Stabschef des Gemeindeführungsstabes und hat er sich auch in Krisensituationen bereits bewährt. Wählen Sie deshalb Peter Schmid als erfahrene, kompetente und engagierte Persönlichkeit zum Gemeindeschreiber!

Ja zu den bilateralen Verträgen

Am Wochenende vom 21. Mai 2000 kommen auf Bundesebene die bilateralen Verträge, d.h. die 7 sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Abstimmung. Diese Verträge haben wie fast alle Verträge von grösserem Ausmass positive wie auch negative Seiten. Vorliegend wurden die Vertragswerke in zähen Verhandlungen während 5 Jahren errungen. Die positiven Seiten überwiegen offensichtlich, weshalb diesen bilateralen Verträgen bzw. dem entsprechenden Genehmigungsbeschluss zuzustimmen ist.

Ausgangslage

Im Jahre 1992 hat das Schweizer Volk den Beitritt zum EWR-Vertrag knapp verworfen. Damals machten die Gegner geltend, der Beitritt zum EWR sei abzulehnen und anstelle dieses EWR-Vertrages seinen bilaterale Verträge, d.h. Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) auszuhandeln. Diesen Weg hat der Bundesrat bzw. dessen Unterhändler in der Folge beschritten. In 5 Jahren ist es dem Bundesrat und seinen Unterhändlern gelungen, in zähen Verhandlungen mit der EU die 7 sektoriellen Abkommen zu vereinbaren.

Personenfreizügigkeit

Dieses Abkommen ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz und der EU den gegenseitigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Allerdings muss der Einwanderungswillige eine Arbeitsstelle gefunden haben und seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Schweiz kann die Einwanderung während 12 Jahren beschränken. Auch nachher kann die Schweiz Einwanderungsbeschränkungen erlassen, falls die zu starke Einwanderung zu wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führen würde. Schliesslich kann im 7. Jahr nach Inkrafttreten entschieden werden, ob das Abkommen betreffend der Freizügigkeit weitergeführt oder beendet werden soll. Damit liegt eine eigentliche Kündigungsmöglichkeit nach 7 Jahren vor. Der Bundesrat und das Parlament haben nun allerdings bereits flankierende Massnahmen beschlossen, welche die Chancen der einheimischen Arbeitnehmer wahren bzw. stärken (Mindestgarantien für Lohn und Arbeitsbedingungen). Die Schweizer haben innert 2 Jahren die volle Freizügigkeit in der EU, während die Schweiz diese für die Ausländer nur stufenweise einführt. Die Berufsdiplome werden gegenseitig anerkannt. Die Sozialversicherungen werden koordiniert, um Einbussen zu verhindern.

Landverkehr

Mit dem Landverkehrsabkommen wird die europäische und die schweizerische Verkehrspolitik aufeinander abgestimmt. Die ausländischen Lastwagen müssen von heute Fr. 40.— stufenweise mehr Gebühren bezahlen bis sie schliesslich ab dem Jahre 2008 Fr. 325.— für die Strecke Basel-Chiasso berappen müssen. Parallel werden die Gewichtslimiten stufenweise von heute 28 Tonnen bis ins Jahr 2005 auf 40 Tonnen erhöht. Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bleibt. Als flankierende Massnahme wird der Bahntransport von Lastwagen gefördert, um die Strassen zu entlasten.

Luftverkehr

Die schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften erhalten die gleichen Rechte wie die anderen europäischen Konkurrenten. Neu kann jeder Flughaben der EU angeflogen und die Preise können frei gestaltet werden, was bisher nicht möglich war.

Handelshemmnisse

Dieses Abkommen anerkennt die Schweizerischen Industrienormen als gleichwertig mit jenen der EU. Damit wird die für die Schweiz sehr wichtige Exportindustrie von den bisher notwendigen Doppelprüfungen entlastet. Die Exportindustrie wird allein durch das Wegfallen dieser grossen und zeitraubenden Aufwendungen jährlich mehrere Millionen Franken einsparen, was deren Exportchancen im Ausland verbessert. Diese nun nicht mehr notwendigen Doppelprüfungen führten in der Vergangenheit oft dazu, dass Firmen gewisse Produktionen ins Ausland verlegt haben, wofür es jetzt keinen Grund mehr gibt.

Öffentlicher Beschaffungsmarkt

Die Schweizer Firmen erhalten einen besseren Zugang zu den Aufträgen der öffentlichen Hand in der EU. Bisher waren die Schweizer Firmen massiv benachteiligt. Durch den Wegfall dieser Hemmnisse wird der Wirtschaftstandort Schweiz attraktiver.

Forschung

Durch das entsprechende Abkommen sind unsere Forscherinnen und Forscher inskünftig bei den wichtigsten EU-Forschungsprogrammen ihren europäischen Partnern gleichgestellt. Sie erhalten zusammen mit den beteiligten Firmen vollen Zugang zu den Ergebnissen sämtlicher EU-Forschungsprogramme. Dadurch können rascher neue Produkte entwickelt und neue Märkte erschlossen werden.

Landwirtschaft

Zollschranken und Handelsbeschränkungen mit gewissen landwirtschaftlichen Produkten (Käse, Obst, Gemüse, etc.) werden zwischen der Schweiz und der EU abgebaut. Für bestimmte Produkte werden die Zollerleichterungen nur während Jahreszeiten gewährt, in denen keine entsprechenden Schweizer Produkte auf den Markt kommen. Das Abkommen eröffnet landwirtschaftlichen Produkten im EU-Raum neue Absatzchancen.

Fazit

Diese 7 sektoriellen Abkommen haben aus der Sicht der Schweiz auch ihre Schwachpunkte. Allerdings überwiegen die Vorteile insgesamt und es gilt, in den verschiedenen offenen Fragen und Problemen mit der EU endlich eine Lösung zu finden. Denn die EU ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Die bilateralen Abkommen sichern und fördern die wirtschaftlichen Grundlagen der Schweiz und stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Idee der Gegner, aus diesen Verträgen nur gerade die Rosinen herauspicken zu können, geht an jeglicher Realität vorbei. Die Annahme der bilateralen Verträge bedeutet keine Abgabe unserer Souveränität an die EU und bedeutet keinesfalls einen teilweisen Beitritt zur EU. Vielmehr müssen die Beziehungen der Schweiz mit der EU endlich vernünftig vertraglich geregelt werden. Andernfalls würde es vorderhand bei den Freihandelsverträgen von 1972 bleiben, welche allerdings den heutigen Interessen der Schweiz nur noch unzureichend gerecht werden. Aus all diesen Gründen ist den bilateralen Verträgen zuzustimmen.

Ja zum Jugentreff

Am Wochenende vom 21. Mai 2000 kommen auf Gemeindeebene u.a. der Verpflichtungskredit für die Renovation und den Umbau des alten Schulhauses in Arth sowie der jährliche Betriebskostenbeitrag für das Jugendtreff zur Abstimmung. Diesen beiden Vorlagen ist zuzustimmen. Auf Bezirksebene ist über einen weiteren Schulzimmerpavillon in Oberarth sowie über die Aufhebung eines Reglementes zu entscheiden. Auch diesen beiden Sachvorlagen ist zuzustimmen.

Ja zum Jugendtreff

«»Der Verein Jugendtreff Arth-Goldau benötigt einen jährlichen Betriebskostenbeitrag von Fr. 40’000.— für den Betrieb eines Jungendtreffs. Der neue Jugendtreff in Oberarth wurde am 2. April 2000 bereits eröffnet. Am 20. Mai 2000 wird ein Tag der offenen Tür stattfinden. Die Gemeinde Arth sollte gemäss Uebereinkunft mit 50 % an die Betriebskosten beitragen, was Fr. 40’000.— ausmacht. Die kath. Kirchgemeinden Arth und Goldau leisten an die Betriebskosten je 16 %, die evangelische Kirchgemeinde Arth-Goldau leistet 3 % und der Verein Jugendtreff selber 15 %. Der ehemalige Jugendtreff im Pfarreizentrum Eichmatt musste vor geraumer Zeit geschlossen werden, dies trotz des ausgewiesenen und sogar noch wachsenden Bedürfnisses. Deshalb wurde ein Trägerverein gegründet, welcher ein professionell betreutes Jugendtreff betreiben soll. Unsere Jugend braucht in der Gemeinde einen Ort, wo sie sich unter gleichaltrigen ohne Konsumationszwang treffen kann. Der professionell geführte Jugendtreff stellt u.a. ein Auffangnetz für persönliche Schwierigkeiten der Jugendlichen dar. Der Verein, bzw. die Jugendlichen haben 15 % der Betriebskosten selber aufzubringen. Damit wird auch Eigeninitiative und Mitverantwortung von den Jugendlichen verlangt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des jährlichen Betriebskostenbeitrages für den Verein Jugendtreff Arth-Goldau.

Ja zum Schulhaus Arth

Das alte Schulhaus in Arth muss renoviert und erneuert werden. Es befindet sich baulich in einem schlechten Zustand, darf aber nicht abgerissen werden, weil es geschützt ist. Der Kindergarten wird neu im Erdgeschoss integriert. Es gibt einen Anbau mit Treppe/Lift/WC-Anlagen. Im 1. OG werden die bestehenden Klassenzimmer saniert. Im 2. OG wird die Wohnung entfernt und es entstehen zwei Klassenzimmer. Im 3. OG entstehen Gruppen-, Vorbereitungs- und Lehrerräumlichkeiten. Das Dachgeschoss dient als Lagerraum. Die Gemeinde Arth ist aufgrund der wachsenden Schülerzahlen auf den Weiterbestand des alten Schulhauses in Arth angewiesen. Die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen und baulichen Veränderungen entsprechen den ausgewiesenen Bedürfnissen. Auch den Kindern in Arth ist eine gute Ausbildungsinfrastruktur zu Verfügung zu stellen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Verpflichtungskredit für die Renovation und den Umbau des alten Schulhauses in Arth.

Ja zu den Einbürgerungen

Die Einbürgerungsgesuche wurden von verschiedenen Stellen eingehend geprüft und positiv beurteilt. Alle Einbürgerungsvoraussetzungen sind gegeben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Einbürgerungsgesuche.

Ja zum Schulzimmerpavillon in Oberarth

Bei den Bezirksschulen in Oberarth besteht nach wie vor Schulraumnot. Dies insbesondere deshalb, weil in der nahen Vergangenheit die Stimmbürger ein Schulhausprojekt in Oberarth abgelehnt haben. Der Schulraumnotstand soll mit einem zweiten Pavillon behoben werden, wobei neue 6 Klassenzimmer entstehen. Wir sind es den Schulkindern schuldig, angemessene Schulräume zur Verfügung zu stellen. Die CVP empfiehlt deshalb die Annahme des Verpflichtungskredites für den zweiten Schulzimmerpavillon in Oberarth.

Ja zur Aufhebung des Reglementes von 1971

Im Jahr 1971 hat der Bezirk Schwyz die Oberstufenschulen (Sek, Real, Werkschule) von den Gemeinden übernommen. Die erforderlichen Uebernahmeregelungen wurden damals in einem Reglement festgehalten. Zwischenzeitlich haben sich diese Bestimmungen erübrigt oder sind durch die kantonale Schulverordnung ersetzt worden. Das Reglement von 1971 ist deshalb ersatzlos aufzuheben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, der Aufhebung des Reglementes zuzustimmen.

Thomas Steiner als Rechnungsprüfer

Da bei den Gemeindewahlen 2000 im 2. Wahlgang die SVP sang- und klanglos nicht mehr für den von ihr verlangten Sitz der Rechnungsprüfungskommission kandidiert, ist es notwendig, handschriftlich einen fähigen Kandidaten auf den Wahlvorschlag für die Nachwahlen vom 21. Mai 2000 zu schreiben, damit alle 5 Sitze der RPK mit fähigen Leuten besetzt werden können. Im 1. Wahlgang sind lediglich drei Rechnungsprüfer gewählt worden und mit Pius Imholz figuriert ein vierter auf der offiziellen Liste der SP im 2. Wahlgang. Es fehlt somit der fünfte Kandidat auf einer offiziellen, in alle Haushaltungen zugestellten Liste. Die LVP, welche den entsprechenden Sitz bereits bisher belegte, hat nun mit Thomas Steiner, 1971, Goldau, einen ausgezeichneten Kandidaten gefunden, welchen es zu unterstützen gilt. Thomas Steiner ist Wirtschaftsprüfer/Revisor und damit bestens als Rechnungsprüfer geeignet. Schreiben Sie deshalb für die Wahlen vom 21. Mai 2000 auf Ihren Wahlvorschlag bei den Rechnungsprüfern “Thomas Steiner, 1971, Goldau”. Damit gewährleisten Sie, dass die RPK unserer Gemeinde wiederum gut und vollständig besetzt ist.

CVP: 1 x Ja und 4 x Nein

Am Wochenende vom 12. März 2000 kommen auf eidgenössischer Ebene insgesamt 5 Vorlagen zur Abstimmung. Der Justizreform ist zuzustimmen, während die 4 Initiativen (Behandlungsfrist für Initiativen, Frauenquoten, Fortpflanzungstechnologie, Verkehrshalbierung) zu verwerfen sind. Diese Parolen hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau anlässlich der Orientierungsversammlung vom 24. Februar 2000 beschlossen. Die CVP möchte der Bevölkerung einmal mehr bei der Meinungsbildung behilflich sein.

Ja zur Justizreform

Kantonsrat Stefan Aschwanden
Nach den Ausführungen von Kantonsrat Stefan Aschwanden bringt die Justizreform eine Entlastung der höchsten Gerichte sowie einen Ausbau und eine Vereinfachung des Rechtsschutzes. Sie garantiert mit der Rechtsweggarantie, dass jedes rechtliche Verfahren letztlich von einer unabhängigen gerichtlichen Instanz beurteilt werden kann. Sie schafft die Voraussetzung für eine Vereinheitlichung der heute kantonal verschieden ausgestalteten Zivil- und Strafprozessordnungen und erleichtert so den Zugang zu den Gerichten. Mit einer Einheitsbeschwerde soll ausserdem der Weg ans Bundesgericht vereinfacht werden. Ein zu schaffendes Bundesstrafgericht schliesslich entlastet das Bundesgericht von aufwendigen Direktprozessen (z.B. Nyffenegger-Prozess). Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, der Justizreform zuzustimmen.

Nein zur Behandlungsfrist für Initiativen

Gemäss dieser Initiative sollen innert 12 Monaten seit dem Einreichen einer Initiative die Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates sowie der Nationalrat und der Ständerat selber die Vorlage beraten können. Es müsste in der kurzen Frist eine Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit, bei den Parteien und Verbänden stattfinden können. Zudem wären auch eventuelle Alternativen (nicht off. Gegenvorschläge) zu suchen. Schliesslich hätte der Bundesrat eine Stellungnahme abgeben und eine Botschaft auszuarbeiten. Zu guter Letzt müsste die Abstimmung vorbereitet und durchgeführt werden. Obwohl nur gerade ca. 10 % aller Initiativen angenommen wurden, hatten die meisten eine Wirkung in direkten oder indirekten Gegenvorschlägen, bei Entscheiden der Behörden oder bei der Gesetzgebung. Allerdings bedurfte es dazu einer gewissen Zeitspanne, welche regelmässig mehr als 12 Monate betragen hat. Bei einem Zeitrahmen von nur noch 12 Monate wäre der Zeitdruck gross und eine politische Auseinandersetzung mit der Vorlage wäre meistens gar nicht möglich. Es käme zwangsläufig zu Ablehnungen ohne genaue Prüfung des Anliegens. Seit 1. April 1997 muss eine Initiative innert 3 Jahren und 3 Monaten dem Volk vorgelegt werden. Diese Frist ist angemessen. Die Beschleunigungsinitiative ist abzulehnen, weil dadurch der demokratische Prozess verunmöglicht und der Einfluss des Parlamentes zugunsten des Bundesrates vermindert würde. Die Innovationskraft der Initiativen ginge verloren. Es käme faktisch zu einer Verminderung der Wirkung von Initiativen und der Einfluss der finanzstarken Wirtschaftskreise nähme ungebührlich zu (vgl. Denner AG). Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb, die Volksinitiative “für die Beschleunigung der direkten Demokratie” zu verwerfen.

Nein zu Frauenquoten

Die Volksinitiative „für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden“ (Quoteninitiative) hat zum Ziel, den Anteil der Frauen in den politischen Gremien des Bundes, dem Bundesgericht und der Bundesverwaltung sowie in den Regiebetrieben des Bundes und der Hochschulen mit fixen Quoten zu regeln. Die Untervertretung der Frauen und der Handlungsbedarf zur Förderung der Frauen in diesen Gremien ist bei den Befürwortern und Gegnern anerkannt. Die vorgeschlagene Regelung führt aber zu Diskriminierungen und ungleichen Wahlchancen einzig aufgrund des Geschlechtes. Zudem wird der freie Wählerwille eingeschränkt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Volksinitiative “für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden” zur Ablehnung.

Nein zur Einschränkung der Fortpflanzungstechnologie

Kantonsrat
Josef Reichmuth
Nach den Ausführungen von Kantonsrat Sepp Reichmuth sollte die „Initiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie“ angenommen werden, weil das Abtöten von überzähligen Embryonen nicht zu vermeiden sei, weil die Gefahr gross sei, dass in Zukunft Menschen nach Mass geschaffen würden, weil Forschungen am Embryo in Zukunft kaum vermieden werden könnten, weil die Spätfolgen von sog. Retortenbabies noch unbekannt seien und weil die Unfruchtbarkeit keine Krankheit sei. Dazu ist zu entgegnen, dass bei Annahme der Initiative die heute in der Schweiz bereits praktizierte Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau verboten würde. Die Verwendung von fremden Samenzellen wäre nicht mehr möglich. Dem Missbrauch von menschlichen Keimzellen wurde aber mit einer neuen Verfassungsbestimmung (Art. 119 Neue Bundesverfassung) im Jahre 1992 durch Volk und Stände ein klarer Riegel geschoben. Gestützt darauf wird ein neues Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin allfällige Missbräuche verhindern. Die Initiative indessen will absolute Verbote aussprechen und die medizinische Unterstützung zur Erfüllung eines Kinderwunsches massiv beschränken. Es käme wohl oder übel zu einem Fortpflanzungstourismus ins Ausland, weil betroffene Ehepaare die entsprechende medizinische Hilfe im Ausland suchen würden, zumal die Schweiz in Europa als einiger Staat ein Verbot aussprechen würde. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die “Initiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie” zur Ablehnung.

Nein zur Verkehrshalbierung

Kantonsratskandidat
Karl Attolini
Nach den Ausführungen von Karl Attolini verlangt die Initiative für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungsinitiative) einer Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs innerhalb von 10 Jahren. Diese Halbierung des privaten Strassenverkehrs ist zu radikal und wirtschaftsfeindlich. Zudem ist sie auch nicht sozialverträglich. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger würden gegenüber den ausländischen Fahrzeuglenkern diskriminiert. Die Zusatzinvestitionen für den öffentlichen Verkehr könnten im verlangten Zeitpunkt nicht erwirtschaftet und damit nicht bezahlt werden. Mit der Annahme der Initiative gingen voraussichtlich ca. 300’000 Arbeitsplätze verloren, was 10 % der arbeitsfähigen Bevölkerung ausmacht. Die Schweiz würde sich gegenüber dem übrigen Europa einmal mehr isolieren. Die CVP empfiehlt deshalb die Ablehnung der Verkehrshalbierungsinitiative.