CVP-Rückblick 2001

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau kann auf ein aktives und erfolgreiches Jahr 2001 zurückblicken. Die einzelnen Aktivitäten können im Detail eingesehen werden unter www.arth-online.ch/cvp in der Rubrik „Aktuell“. Neben den umfassenden Informationen zu den Volksabstimmungen wurde eine öffentliche Information für die Steuererklärung 2001A durchgeführt. Am 17. Mai 2001 hat die CVP mit den anderen Ortsparteien die überparteilichen Veranstaltung zum neuen Finanzausgleichsgesetz durchgeführt. Im Hinblick auf eine familienergänzende Kinderbetreuung wurde nach ersten Abklärungen ein parteipolitisch unabhängiges Projektteam gebildet. Ab September wurde in die Steuerfusspolitik in der Gemeinde Arth Einfluss genommen. Im ersten Halbjahr 2002 wird eine öffentlich Veranstaltung zur UNO durchgeführt. Darüber hinaus stehen die Gemeindewahlen an.

Öffentliche Information zur Steuererklärung 2001A

Am 1.1.2001 ist das neue Steuergesetz im Kanton Schwyz in Kraft getreten. Damit sind einige Neuerungen verbunden. Bis 31. März 2001 hatten die Steuerpflichtigen die sog. Übergangssteuererklärung 2001A einzureichen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat am 13. März 2001 dazu einen öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Fachleuten durchgeführt. Eine stattliche Anzahl Bürgerinnen und Bürger hat die einmalige Gelegenheit benützt und kompetent Antwort auf die verschiedensten Fragen erhalten.

Überparteiliche Veranstaltung zum neuen Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 war über das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz zu befinden. Die vier Ortsparteien der Gemeinde Arth, nämlich die CVP, FDP, SP und SVP, führten dazu am 17. Mai 2001 im Pfarreizentrum in Goldau eine sehr gut besuchte überparteiliche Informationsveranstaltung durch. Regierungsrat und Finanzdirektor Franz Marty zeigte die Wirkungsweise bzw. die Vorteile des neuen Finanzausgleichsgesetzes auf, während Kantonsrat Otto Kümin als Kritiker dazu Stellung nahm. Säckelmeister Erwin Zurfluh legte mögliche Auswirkungen dieser Gesetzesnovelle auf die Gemeinde Arth dar. Nach den Referaten erfolgte eine rege Diskussion unter Einbezug des Publikums unter der Diskussionsleitung von Josias Clavadetscher.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Im Herbst 1999 hatte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Gemeinde Arth eine Umfrage betreffend dem Bedürfnis nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung durchgeführt. 15 Eltern bzw. Elternteile haben damals ein akutes Bedürfnis angemeldet. Seither hatte sich die politische und wirtschaftliche Situation zugunsten solcher Einrichtungen verbessert. Die Nachfrage hat noch weiter zugenommen. Im April 2001 wurde ein Aufruf an alle interessierten Kreise gestartet. Am 13. September 2001 konnte in Arth ein überparteiliches Projektteam mit 11 Mitgliedern gegründet werden. Dieses hat zwischenzeitlich die Arbeit aufgenommen.

Steuerfussdiskussion/Steuersenkung

Am 10. Juni 2001 hat das Volk das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz mit grosser Mehrheit angenommen. Die Gemeinde Arth wird im Jahre 2002 insgesamt Fr. 6’400’800.- vom Kanton erhalten (Grundstückgewinnsteuern, Steuerkraftausgleich, Normaufwandausgleich, reduzierter Beitrag Lehrerbesoldung). Zudem fallen ab 2002 einige Beitragsposten (Polizeiposten, Behindertenbetriebe, Berufsschulen, Stipendien, Tierseuchenbekämpfung, Milchkontrolle, landw. Familienzulage) weg, welche die Gemeinde nicht mehr zu zahlen hat und vom Kanton übernommen werden. Diese Positionen machten im Jahr 2000 zusammen Fr. 597’074.- aus. Damit zahlt der Kanton im Jahr 2002 sage und schreibe netto Fr. 3’048’979.- mehr als im Jahre 2000. Um diesen Betrag hätte das Steueraufkommen bei gleich bleibendem Leistungsaufwand gesenkt werden können, was einen erforderlichen Steuerfuss von gerundet 168 % möglich gemacht hätte. Deshalb hatte die CVP im September 2001 eine Steuersenkung von 40 % von 215 % auf 175 % verlangt, um auch in der Gemeinde Arth eine markante Signalwirkung zu erzielen. Schliesslich galt es zu vermeiden, dass die Gemeinde Arth betreffend dem Steuerfuss im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden zum Schlusslicht wurde. Am 2. Dezember 2001 hat nun der Stimmbürger der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes zugestimmt, was für die Gemeinde Arth einen jährlichen Mehraufwand von mindestens Fr. 150’000.- bedeutet. Hinzu kommt die geplante Sanierung bzw. der Ausbau der Unterführung an der Rigistrasse für 1.0 Mio. Franken sowie die Anschaffung eines Atemschutzfahrzeuges. Schliesslich ist neben dem Umbau/Renovation des alten Schulhauses in Arth für 3.9 Mio. Franken und des Kindergartens Oberarth für 0.5 Mio. Franken in Arth ein Schulhausneubau geplant. Darüber hinaus steht schon bald eine Erhöhung des Beitrages an den Jungendtreff sowie ein Beitrag an eine familienergänzende Kinderbetreuungsstätte zur Debatte. All diese Vorhaben lösen künftig einen namhaften zusätzlichen Finanzbedarf aus. Auch ist mit dem neuen Steuergesetz die Unsicherheit vorhanden, ob aufgrund der zusätzlichen Abzüge und aufgrund der reduzierten Steuersätze ein mit den Vorjahren vergleichbares Steueraufkommen erzielbar sein wird. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände konnte sich die CVP mit der offensichtlich widerwillig vom Gemeinderat beantragten Steuersenkung von 30 % abfinden, welche an der Budgetgemeinde vom 14. Dezember 2001 vom Souverän ohne weiteres auch genehmigt worden ist. Allerdings wird die CVP das erzielbare Steueraufkommen inskünftig genau beobachten und sich sofort für eine weitere Steuersenkung einsetzen, falls dies möglich sein wird. Denn es ist eine Tatsache, dass mögliche (finanzkräftige) Zuzüger sich primär einmal am Steuerfuss orientieren. Die Gemeinde Arth muss alles daran setzen, auch in diesem Punkt die Standortattraktivität zu verbessern.

Dank an die Behörden und Kommissionsmitglieder

Die Behördenarbeit und die Arbeit in den Gemeindekommissionen wird nur zum kleinen Teil entschädigt und ist deshalb teilweise als unbezahlter Dienst an der Gemeinschaft zu betrachten. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau möchte den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und allen Kommissionsmitgliedern für die Arbeit im Jahre 2001 herzlich danken. Deren Aufgabe ist nicht immer leicht. Oft wird allzu schnell Kritik geübt. Zudem ist es offensichtlich nicht mehr selbstverständlich, dass man sich für solche Aufgaben zur Verfügung stellt. Umso mehr ist diese Arbeit in der heutigen Zeit zu schätzen.

Ausblick auf das erste Halbjahr 2002

Am 25. Januar 2002 wird die im Pfarreizentrum in Goldau eine von der CVP organisierte öffentliche UNO-Debatte im Hinblick auf die Abstimmung vom 3. März 2002 stattfinden. Dabei wird ein kontradiktorisches Gespräch zwischen einem prominenten Befürworter und Gegner stattfinden, dies unter der Moderation eines bekannten Journalisten. Bundesrat Schmid wird die Position des Bundesrates darlegen. Anschliessend wird das Publikum einbezogen. Die gesamte Bevölkerung ist zu diesem wichtigen Anlass eingeladen.

Am 14. April 2002 wird bereits der 1. Wahlgang für die Gemeindewahlen 2002 stattfinden. Der Gemeindepräsident, der Säckelmeister, 5 Gemeinderäte, die Rechnungsprüfungskommission, Vermittler sowie Vermittler-Stellvertreter sind zu wählen. Der 2. Wahlgang (soweit erforderlich) würde am 2. Juni 2002 durchgeführt.

CVP-Mitglied oder Gönner

Die CVP war und ist sehr aktiv. Alle wichtigen Anliegen der Bevölkerung werden aufgenommen, sorgfältig auf deren Machbarkeit geprüft und anschliessend im realisierbaren Rahmen umgesetzt. Für die unzähligen Bemühungen sind aber auch finanzielle Mittel nötig. Werden Sie mit Fr. 40.- Mitglied der CVP oder Gönner mit einem beliebigen Betrag. Jeder finanzielle Zustupf auf Konto-Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank trägt zur aktiven Politik in der Gemeinde Arth bei. Helfen Sie mit !

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wünscht der Bevölkerung von Arth, Oberarth und Goldau viel Glück und Erfolg im neuen Jahr. Sie wird sich auch im Jahre 2002 wieder voll und für die Interessen und das Wohl der Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen.

Nein zur Kapitalgewinnsteuer!

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer genauer betrachtet.

Ausgangslage

Mit der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierten Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer sollen die Gewinne auf privaten Finanzanlagen zu mindestens 20 % besteuert werden. Kapitalverluste könnten nur beschränkt in Abzug gebracht werden. Private müssen bereits heute die Kapitalgewinne als Einkommen versteuern, wenn ihre Börsentätigkeit gewerbsmässigen Charakter annimmt. Es geht also lediglich um jene Privatpersonen, welche nicht gewerbsmässig Kapitalgewinn realisieren.

Hoher Verwaltungsaufwand

Die Ermittlung eines allfälligen Kapitalgewinnes bei allen Privaten würde sich sehr aufwändig gestalten. Der Bestand von Wertpapieren kann sich laufend verändern. Für jedes Wertpapier müsste eine Art Lebenslauf verfolgt werden. Der Verwaltungsaufwand für die Ermittlung des Kapitalgewinnes wäre im Vergleich zum erzielbaren Ertrag unverhältnismässig hoch.

Ertrag fraglich

Derzeit wird offensichtlich, dass es bei der beabsichtigten Kapitalsteuer in schlechten Börsenzeiten kaum Ertrag gibt, der Erhebungsaufwand aber umso grösser wird. In den letzten Jahrzehnten haben denn auch verschiedene Kantone die von ihnen erhobene Kapitalgewinnsteuer bei Privaten mangels Ertrag aufgehoben.

Beschränkter Abzug von Verlusten ungerecht

Die Initiative würde allfällige Kapitalverluste nur beschränkt zum Abzug zu lassen, während sämtliche Gewinne zu versteuern wären. Eine solche Lösung ist ungerecht und bereits deshalb zu verwerfen.

Bereits genug Steuern

Die Privatpersonen haben bereits erheblich Einkommensteuern und Vermögenssteuern zu bezahlen. Letztere werden im Ausland praktisch nicht erhoben. Die Einführung einer zusätzlichen Steuer würde die Staatsquote unnötig erhöhen, was es zu verhindern gilt.

Zusammenfassung

Eine neue Besteuerung der privaten Kapitalgewinne wäre aufwändig, würde kaum einen Ertrag bringen, wäre ungerecht und würde die Steuerbelastung der Privatpersonen weiter erhöhen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

CVP gegen Gewalt an der Schule!

Brennende Container, erpresste Pausenäpfel, Nötigung per SMS oder Drohung gegen die Lehrperson. Alles Fakten, von denen wir in der jüngeren Vergangenheit des öftern Kenntnis nehmen mussten. Um den in der Schule unerwünschten extremen sozialen Erscheinungen Gewalt und Disziplinlosigkeit wirkungsvoll entgegenzutreten, wird die Regierung mit einer CVP-Motion aufgefordert, die Qualität der bestehenden Instrumente zu überprüfen und nötigenfalls auszubauen. Die gesetzlichen Grundlagen sind zu ändern bzw. neu zu schaffen. Die CVP organisiert zu diesem Zweck am Dienstag, den 20. November 2001, 20.00 Uhr, in der BSZ Seewen, ein öffentliches Podium mit ausgewiesenen Fachleuten.

Ausgangslage

Die öffentliche Volksschule ist heute in den verschiedensten Bereichen stark gefordert. Durch eine verstärkte Heterogenität, unter anderem verursacht durch die verschiedenen sozialen Schichten, die starken Entwicklungsunterschiede und durch die unterschiedlichen Kulturen in unserer Gesellschaft, wachsen Probleme wie Lernstörungen, Gewalt, Disziplinlosigkeit und Unverständnis gegenüber anderen Mitschülerinnen und Mitschülern. In Extremfällen führt dies bis zur Verweigerung des Lernens. Die Schule kann sich dieser wachsenden gesellschaftlichen Problematik nicht entziehen, sondern muss darauf in geeigneter Weise eingehen. Dank dem grossen Einsatz der Lehrkräfte und der Behörden bewältigt sie ihre Aufgabe bisher im Allgemeinen sehr gut und leistet mit ihrer Arbeit einen erheblichen Beitrag an den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ihr machen jedoch zunehmend disziplinarische Probleme einzelner Kinder und Jugendlicher, aber auch die geringe Bereitschaft einzelner Eltern zur Zusammenarbeit zu schaffen. Vor allem auf der Orientierungsstufe sind diese Defizite immer stärker spürbar. Aber auch die Primarschule wird von diesen wachsenden Problemen nicht verschont.

Erzieherische Defizite

Leider gibt es heute einzelne Kinder oder Jugendliche mit massiven erzieherischen Defiziten, die für das schulische Umfeld einen unerträglichen Störfaktor und manchmal sogar eine erhebliche Gefährdung für den Schulbetrieb darstellen. Durch ihr unangebrachtes Verhalten in der Schule und gegenüber Lehrpersonen verhindern sie oft einen geordneten Unterricht und hindern dadurch auch andere Mitschülerinnen und Mitschüler am Lernerfolg. Diese Verhaltensweisen könnten mit zusätzlichen Fördermassnahmen und klassenbegleitenden Unterstützungsangeboten gemildert werden. Zusätzlich braucht es auf disziplinarischer Ebene Instrumente, um den Schwierigkeiten begegnen zu können. Diese strengeren Eingriffsmöglichkeiten, wie sie in anderen Kantonen in letzter Zeit geschaffen worden sind, fehlen in der Gesetzgebung des Kantons Schwyz. Es ist nicht hinzunehmen, dass einzelne Jugendliche mit ihrem Verhalten andere Mitschülerinnen und Mitschüler um deren Bildungsanspruch sowie die Lehrkräfte um die berufliche Motivation bringen.

Neue Instrumente schaffen – Qualität des Unterrichtes sichern

Um den massiven erzieherischen Defiziten der Schülerinnen und Schüler Herr zu werden braucht es einerseits förderorientierte Instrumente wie zum Beispiel den Ausbau der Schüler-, Eltern- und Schulberatung, verstärkte Aus- und Weiterbildung und Unterstützung im Bereich Krisenintervention sowie eine Übersicht und Koordination der verschiedenen Anlaufstellen im Kanton. Damit die Schule rasch und gezielt Extremsituationen bewältigen kann, braucht es andererseits griffigere Instrumente mit eindeutig definierten Sanktionsfolgen, welche gesetzlich abgestützt sind, zum Beispiel in den Bereichen Mitwirkungspflicht der Eltern, die Möglichkeit der erleichterten vorzeitigen Schulentlassung durch eine flexiblere Handhabung der obligatorischen Schulpflicht und Möglichkeiten des Ausschlusses aus dem Unterricht für eine bestimmte Zeit bis hin zu Sonderschulungen. Mit solchen Massnahmen kann eine hohe Qualität des ordentlichen Schulunterrichtes gesichert werden.

CVP-Motion

Um in der Schule unerwünschten extremen sozialen Erscheinungen Gewalt, Disziplinlosigkeit entgegenzuwirken, hat die CVP-Fraktion die Regierung mit einer am 2. November 2001 eingereichten Motion aufgefordert, diesbezüglich die Qualität der bestehenden förderorientierten und massnahmenorientierten Instrumente zu überprüfen und wo nötig auszubauen. Dazu sind die gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu ändern bzw. zu schaffen.

Öffentliches Podium

Auf Anregung und in Zusammenarbeit zwischen der kantonalen CVP und den beiden CVP-Ortsparteien von Schwyz und Arth wird zum Thema „Gewalt an der Schule“ ein öffentlicher Informations- und Diskussionsabend organisiert. Er findet am Dienstag, den 20. November um 20:00 Uhr in der BSZ Seewen statt. Referenten sind Klaus J. Beck, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Pestalozzianums Zürich, Regierungsrat Kurt Zibung und Hans Betschart, Schulleiter der Orientierungsstufe der Mittelpunktschule Schwyz. Nach den Referaten wird Dr. Iwan Rickenbacher die Diskussion leiten. Lehrerschaft, Eltern und alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Nein zur Armeeabschaffung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Armeeabschaffungsinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Bereits im Jahre 1989 haben die Armeeabschaffer versucht, in der Schweiz die Armee und damit die bewaffnete Neutralität zu verbieten, was von Volk und Ständen wuchtig abgelehnt worden ist. In der Zwischenzeit hat sich die Situation nicht verändert. 1993 sollten die neuen Kampfflugzeuge verhindert werden und im Jahre 2000 wurde die Armeehalbierungsinitiative ebenfalls verworfen.

Aufgaben der Armee

Die Schweizer Armee hat gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung folgende Hauptaufträge: Landesverteidigung, Hilfeleistung an die Zivilbevölkerung und Friedensförderung. Diese Aufgaben wurden und werden laufend den veränderten Sicherheitspolitischen und gesell-schaftlichen Veränderungen angepasst (Armee 95; Armee XXI). In der jüngeren Vergangenheit hat die Armee immer wieder die Hilfeleistung bei Katastrophen (Unwetter, Lawinen, etc.) bewiesen. Im Rahmen der Friedensförderung leistet die Armee zur Zeit im Kosovo ihren Ein-satz vor Ort.

Absicht der Armeeabschaffer

Mit der Initiative zur Abschaffung der Armee soll in der Schweiz verboten werden, militärische Streitkräfte zu halten. Damit soll das wichtigste Instrument der bewaffneten Neutralität aus der Hand gegeben und die Schweiz hilflos gemacht werden.

Schweizer Armee unverzichtbar

Die Armee ist und bleibt das wichtigste Instrument der Schweizerischen Sicherheitspolitik. Ein Leben in Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit kann letztlich nicht auf andere Weise gesichert werden, was unzählige Beispiele im nahen und fernen Ausland beweisen. Ohne Armee wäre die Schweiz hilflos, von fremden Mächten antastbar und damit nicht mehr unabhängig. Die Neutralität der Schweiz wäre nur noch toter Buchstabe. Auch wenn sich die Bedrohungslage in den letzten Jahren verändert bzw. vermindert hat, so bleibt eine Tatsache, dass militärische Gewalt als letztes Mittel eines jeden Staates unverzichtbar ist, weil es die friedliche Welt noch nicht gibt. Es wäre unerträglich, wenn die Schweiz machtlos von fremden Mächten direkt oder indirekt beherrscht würde. Es gibt in der Schweiz nach wie vor sozialen Frieden, Freiheit und relative Unabhängigkeit, welche nicht selbstverständlich sind und welche auch weiterhin eines besonderen Schutzes bedürfen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Schweiz ohne Armee.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zur Prämienverbilligung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Zivildienstinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird das Prämienverbilligungsgesetz genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird durch Bundesbeiträge und durch Beiträge des Kantons finanziert. Von den sog. kantonalen Beiträgen ist ein Drittel von den Gemeinden zu tragen. Bei der momentanen Prämienverbilligungsregelung erhält ca. ein Viertel der Bevölkerung einen Beitrag. In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Für das Jahr 2002 steht ein grosser Prämienanstieg bevor. Mit der bisherigen Beschränkung der möglichen Bezüge auf lediglich 50 % können die Familien und Personen mit tiefen Einkommen nicht mehr angemessen entlastet werden. Durch die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes soll die mögliche Entlastung der Einkommen erheblich vergrössert bzw. die Belastung der tiefen Einkommen mit hohen Krankenkassenprämien verringert werden.

Selbstbehaltmodell

Mit der Gesetzesänderung ist ein Systemwechsel geplant. Neu wird das Bundessteuereinkommen zuzüglich 10 % des Reinvermögens durch den Familiendivisor geteilt. Davon wird ein Selbstbehalt von 10 % errechnet, welcher von den aufsummierten Richtprämien (gemäss der Anzahl anrechenbarer Personen) abgezogen wird. Das Resultat entspricht dem Prämienverbilligungsanspruch.

Kantonsrat bestimmt den Selbstbehalt

Mit der Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass der Kantonsrat den Prozentsatz des Selbstbehaltes festlegt. Mit den geplanten 10 % Selbstbehalt würden ca. 45 % der Bevölkerung des Kantons Schwyz bzw. ca. 60’000 Personen eine Prämienverbilligung erhalten und es würden rund ¾ der möglichen Bundesmittel ausgeschöpft. Bisher erhielten lediglich ca. 24 % der Bevölkerung bzw. ca. 32’000 Personen Prämienverbilligungen. Der Kantonsrat hat es in der Hand, den Grad der Ausschöpfung der möglichen Prämienverbilligung Jahr für Jahr flexibel zu bestimmen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zum Tierpark Goldau

Am Freitag, den 26. Oktober 2001, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau im Hotel Rössli in Goldau die Generalversammlung 2001 durch. Im Rahmen der statutarischen Geschäfte wurden zwei neue Vorstandsmitglie-der gewählt. Die Kantonsräte und Gemeinderäte leisteten einen kurzen Rechenschaftsbericht. Schliesslich wurde über die Abstimmungsvorlagen vom 2. Dezember 2001 entschieden. Den kantonalen Vorlagen wurde zugestimmt, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutgeheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen verworfen wurden. Diese Woche wird der Kantonsbeitrag von 3 Mio. für den Natur- und Tierpark Goldau genauer betrachtet.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2001

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 26. Oktober 2001 im Hotel Rössli in Goldau statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die Behörden- und Verwaltungsreform wurde initiiert. Als Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung 2001A wurde im März 2001 eine öffentliche Orientierung organisiert, was auf reges Interesse stiess. An der erfolgreichen überparteilichen Veranstaltung zum Finanzausgleichsgesetz im Mai 2001 war die CVP auch beteiligt. Schliesslich wurde die Gründung eines überparteilichen Projektteams für eine ausserfamiliäre Kinderbetreuung in die Wege geleitet. Zu guter Letzt hat die CVP die Steuerfussdiskussion in der Gemeinde Arth lanciert und eine Steuersenkung von 40 % verlangt. Die Kasse konnte positiv abschliessen. Doch werden für die vielfältigen Verpflichtungen und Aufgaben auch inskünftig die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge dringend benötigt. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

Erneuerung des Vorstandes

Von den bisherigen 14 Vorstandsmitgliedern wurden alt Kantonsrat Erwin Zurfluh und alt Gemeinderätin Frieda Kamer sowie René Dietiker unter Würdigung ihrer grossen Verdienste verabschiedet. Mit Kantonsrat Sepp Reichmuth, Arth, und Heinz Näf, Goldau, konnte der Vorstand wiederum mit kompetenten und engagierten Mitgliedern aufgestockt werden.

Ja zum Natur- und Tierpark Goldau

Mit einem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken soll der Ausbau des einzigen Zoos der Zentralschweiz von derzeit 23 auf 40 Hektaren unterstützt und damit dessen Leistungen für den aktiven Natur- und Artenschutz sowie seine Funktion als beliebtes Freizeit- und Erholungsgebiet anerkannt werden. Bei der Erweiterung des Parkareals wird gleichzeitig ein „Fenster zur Natur“ im Bergsturzkegel von Goldau geschaffen. Damit das Projekt realisiert werden kann, muss das alte mit dem neuen Parkgelände verbunden werden. Die dafür geplante Korrektur und Überdachung der Kantonsstrasse, der neue Parkeingang und die Parkerweiterung verursachen langfristig Kosten von über 30 Mio. Franken, die der Tierpark aus eigener Kraft nicht aufbringen kann. Mit den 3 Mio. Franken soll die Erweiterung des Parks in der kostenintensi-ven Startphase unterstützt werden. Der jährlich von über 350’000 Personen besuchte, einzigartige Natur- und Tierpark ist für die Gemeinde Arth und die weitere Umgebung zum Wirtschaftsfaktor und zum touristischen Renner geworden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb, dem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken für den Natur- und Tier-park Goldau zuzustimmen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Einladung zur Generalversammlung 2001

Freitag, 26. Oktober 2001, 19:45 Uhr, Hotel Rössli, Goldau

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Jahresbericht des Präsidenten
  5. Kassabericht und Revisorenbericht
  6. Wahlen für den Vorstand
  7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2002
  8. Rechenschaftsberichte der Gemeinderäte, Kantonsräte und Regierungsräte
  9. Diverses

Im Anschluss ein kurzes Referat über die

Abstimmungsvorlagen vom 2. Dezember 2001

Kantonale Vorlagen:

  • Änderung des Gesetzes über die Prämienverbilligung
  • Kantonsbeitrag Fr. 8 Mio. Restauration Kloster Einsiedeln
  • Kantonsbeitrag Fr. 3 Mio. Natur- und Tierpark Goldau

Eidg. Vorlagen:

  • Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
  • Volksinitiative Arbeit statt Energie besteuern
  • Volksinitiative Schweiz ohne Armee
  • Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
  • Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer

Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme!

Familienergänzende Kinderbetreuung in Arth: Projektteam gebildet!

Im Herbst 1999 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Gemeinde Arth eine Umfrage betreffend dem Bedürfnis nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung durchgeführt. 15 Eltern bzw. Elternteile haben damals ein akutes Bedürfnis angemeldet. Seither hat sich die politische und wirtschaftliche Situation zugunsten solcher Einrichtungen verbessert. Die Nachfrage hat noch weiter zugenommen. Im April 2001 wurde ein Aufruf an alle interessierten Kreise gestartet. Am 13. September 2001 konnte in Arth ein überparteiliches Projektteam mit 11 Mitgliedern gegründet werden.

Bedürfnis in der Gemeinde Arth

In der letzten Zeit ist der Ruf nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung von verschiedener Seite laut geworden. Der Kanton Schwyz (gesetzliche Grundlage für die Gemeinden), aber auch der Bund wollen entsprechende Kinderbetreuungsstätten finanziell unterstützen. Selbst die Arbeitgeberverbände haben eingesehen, dass das in eine Kinderbetreuungsstätte investierte Geld sehr gut angelegt ist bzw. mehrfachen Ertrag bringt. Aus der im Jahre 1999 durchgeführten Umfrage resultierte das Interesse von 15 Eltern bzw. Elternteilen nach einer solchen Einrichtung in der Gemeinde Arth. Seither hat sich das Bedürfnis noch verstärkt.

Projekt in der Gemeinde Arth

Um auch in der Gemeinde Arth ein Projekt für ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen, fand am 13. September 2001 auf Anregung der CVP Arth-Oberarth-Goldau eine Besprechung aller interessierten Kreise statt. Ziel der Veranstaltung war es, ein Projektteam zur Gründung einer solchen Einrichtung auf überparteilicher Basis zu bilden.

Überparteiliches Projektteam gebildet

Am 13. September 2001 folgten 19 interessierte Personen/Institutionen dem Ruf zur Bildung eines Projektteams. Nach längerer Erörterung der Situation und des Bedürfnisses haben sich 11 Personen bereit erklärt, in einem überparteilichen Projektteam zur Gründung einer Kinderbetreuungsstätte mitzuarbeiten. Frau Antoinetta Armentano, Parkstrasse 11, Goldau, hat den Vorsitz übernommen. Eine erste Sitzung wurde auf den 18. Oktober 2001 anberaumt. Es ist nun die Aufgabe dieses Projektteams, die erforderlichen Abklärungen und Vorbereitungen zu treffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wünscht dem Projektteam viel Erfolg und insbesondere das erforderliche Gehör der Behörden bei der Gründung einer Kinderbetreuungsstätte in der Gemeinde Arth.

CVP verlangt Steuersenkung von 40 % (II)

Hier und in der RigiPost vom 13. September 2001 hat die CVP für die Gemeinde Arth eine Steuersenkung von 40 % verlangt und dies kurz und sachlich begründet. In der Rigi-Post vom 20. September 2001 hat der Gemeindesäckelmeister Erwin Zurfluh mit einer überaus gehässigen Stellungnahme die CVP betreffend der Steuersenkungsforderung angegriffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau missbilligt vehement die unsachlichen Anwürfe des amtierenden Säckelmeisters, dessen Ziel es offenbar einzig war, die CVP herabzuwürdigen und anzufeinden. Dazu wird nachfolgend kurz Stellung genommen. Zudem wird die realistische Steuersenkung von 40 % mit Zahlen belegt.

Schlechte Politkultur

Die Forderung der CVP nach einer Steuersenkung von 40 % war in der Rigipost anständig und sachlich formuliert. Die Stellungnahme des amtierenden Säckelmeisters fiel indessen gehässig und polemisierend aus. Es ging ihm offenbar ausschliesslich darum, die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und anzufeinden. Seine unsachlichen Äusserungen waren nicht nur völlig überflüssig, sondern auch eines Mitglieds des Gemeinderats unwürdig.

Nur kurze Steuerfussdiskussion möglich

Die Diskussion betreffend dem Steuerfuss kann faktisch nur sehr kurz geführt werden, weil der Gemeinderat Arth bis 8. Oktober 2001 den Voranschlag 2002 mit dem Steuerfussantrag der kantonalen Finanzverwaltung bzw. dem Regierungsrat zur Genehmigung zu präsentieren hat, dies gemäss der Übergangsbestimmung in § 22 des Finanzausgleichsgesetzes. Wer also auf der Stufe Gemeinde beim Steuerfuss 2002 mitwirken will, muss dies vor dem 8. Oktober 2001 tun.

Mitwirkung der CVP bei der Finanzpolitik

Offenbar ist sich der Gemeinderat Arth und insbesondere der Säckelmeister Erwin Zurfluh nicht gewohnt, dass eine politische Partei in der Finanzpolitik mitreden will. Da indessen ab 2002 insbesondere auch die Gemeinde Arth volle Finanzautonomie haben wird, nimmt sich die CVP Arth-Oberarth-Goldau des Recht heraus, in diesem wichtigen Bereich mit zu reden. Mit dem Presseartikel vom 13. September 2001 wollte die CVP ohne grosse Rechnerei die Steuerfussdiskussion auslösen. Nachdem aber der Herr Säckelmeister halbwahre Zahlen in der RigiPost präsentiert hat, kommt die CVP leider nicht umhin, einige Rechenoperationen vorzuführen.

Steuersenkung von 40 % realistisch

Die Gemeinde Arth wird im Jahre 2002 insgesamt Fr. 6’400’800.— vom Kanton erhalten (Grundstückgewinnsteuern, Steuerkraftausgleich, Normaufwandausgleich, reduzierter Beitrag Lehrerbesoldung). Zudem fallen ab 2002 einige Beitragsposten (Beiträge für Polizeiposten, an Behindertenbetriebe, Berufsschulen, Stipendien, Tierseuchenbekämpfung, Milchkontrolle, landw. Familienzulage) weg, welche die Gemeinde nicht mehr zu zahlen hat und vom Kanton übernommen werden. Diese Posten betrugen im Jahr 2000 zusammen Fr. 597’074.—. Die Lehrerbesoldungsbeiträge des Kantons im Jahre 2000 beliefen sich auf total Fr. 3’553’194.— (nicht Fr. 3.8 Mio. weniger als ab 2002, wie der Säckelmeister in der RigiPost falsch behauptet hat: vgl. Rechnung 2000 unter Kindergarten und Primarschule). Der Grundstückgewinnsteuerertrag im Jahr 2000 machte Fr. 395’701.— aus. Damit zahlt der Kanton im Jahr 2002 sage und schreibe netto Fr. 3’048’979.— mehr als bisher (Fr. 6’400’800.– plus Fr. 597’074 abzüglich Fr. 3’553’194.— abzüglich Fr. 395’701.—). Um diesen Betrag sollte das Steueraufkommen bei gleich bleibendem Leistungsaufwand entlastet werden. 215 % geteilt durch den bisherigen Steuerertrag von Fr. 13’786’603.— x Fr. 10’737’624.— (Fr. 13’786’603.— abzüglich Fr. 3’048’979.—) ergibt einen erforderlichen Steuerfuss von gerundet 168 %, weshalb die geforderte Senkung von 215 % auf 175 % bei gleichen oder sogar noch leicht gesteigerten Ausgaben ohne weiteres möglich ist. Bei Betrachtung der Zahlen der Jahre 1997-1999 ergibt sich mit den neuen Zahlungen des Kantons eine Nettomehrleistung des Kantons von durchschnittlich ca. 3.3 Mio. Franken, was einem Steuerfuss von gerundet 164 % entsprechen würde. Kommt hinzu, dass der kanto-nale Finanzausgleich für die Gemeinde Arth von der kantonalen Finanzverwaltung auf einem Normsteuerfuss von 170 % berechnet wurde.

Daraus erhellt unmissverständlich und leicht nachrechenbar, dass die von der CVP verlangte Steuersenkung um 40 % von 215 % auf 175 % angemessen und keineswegs übertrieben ist.

Leistungssteigerungen

Sollte der Gemeinderat Leistungssteigerungen von mehr als 5 % einer Steuereinheit (5 % = Fr. 320’618.—) vor haben, so müssten solche Vorhaben (z.B. verbesserte Leistungen im Schulbereich, Erhöhung Betrag Jugendtreff, Beitrag ausserfamiliäre Kinderbetreuung, etc.) geprüft werden. Sinnvolle und begründete Leistungssteigerungen würde die CVP Arth-Oberarth-Goldau aller Voraussicht nach mittragen.

Die CVP ist sich ihrer politischen Verantwortung in der Gemeinde Arth bewusst. Gerade deshalb hat sie die Steuerfussdiskussion rechtzeitig aufgenommen.

Anwort an die CVP Arth-Oberarth-Goldau

RigiPost Nr. 36 – Donnerstag, 20 September 2001

Steuersenkung

Mit Sehreiben vom 12. September 2001 an den Gemeinderat Arth sowie einem gleich lautenden Artikel in der „RigiPost“ Nr. 35 vom 13. September 2001 verlangt die CVP Arth-Oberarth-Goldau für das Jahr 2002 eine Reduktion des Steuerfusses von 215 auf 175 Prozent.
Als Säckelmeister der Gemeinde möchte ich zum Begehren der CVP wie folgt Stellung nehmen:

Die CVP verlangt eine Steuerreduktion, ohne dass sie die genauen Beträge kennt, die aufgrund des neuen Finanzausgleichs an die Gemeinde fliessen. Der Beschluss des Regierungsrates (Nr. 1086/2001) über den Finanzausgleich datiert vom 11. September 2001 und ist somit der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Selbst der Gemeinderat hatte also bis zur Sitzung vom 17. September 2001 keine Gelegenheit. sich mit dem RR-Beschluss vertieft auseinander zu setzen.

Die von der CVP verlangte Reduktion des Steuerfusses hätte Einnahmen-Ausfälle von rund 2,2 Mio Franken zur Folge, die durch den neuen Finanzausgleich erst wieder aufgefangen werden müssten. Ohne im heutigen Zeitpunkt der vertieften Budgetberatung in der Finanzkommission sowie im Gemeinderat vorgreifen zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinde Arth zudem aufgrund der Beitragsentflechtung alleine bei der Lehrerbesoldung rund 3,8 Mio Franken weniger erhält (Reduktion der Sübvention von bis zu 90 Prozent auf einheit lich 20 Prozent), Insgesamt müssten somit bereits 6 Mio Franken durch die Beitrags-Entflechtungen sowie durch den Normaufwand-Ausgleich und den Steuerkraft-Ausgleich kompensiert werden.

Der Gemeinderat lässt sich von solchen Begehren, die lediglich der billigen Effekthascherei dienen, nicht beirren. Seriös und durchdacht hat er sich auf den neuen Finanzausgleich eingestellt und wird dies auch in Zukunft tun. Die Ausarbeitung des Voranschlages für das Jahr 2002 läuft auf Hochtouren. Selbstverständlich ist der Gemeinderat bestrebt, der Arther Bevölkerung anlässlich der Budgetversammlung eine Steuerreduktion zu unterbreiten. Sie wird aber so ausfallen, dass die langfristige Finanzpolitik der Gemeinde Arth nicht gefährdet wird. Es würde wohl wenig Sinn machen, müsste der Gemeinderat bereits im folgenden Jahr einen Teil der Steuerreduktion wieder zurücknehmen, zumal auch die Auswirkungen des neuen Steuergesetzes noch bei weitem nicht bekannt sind.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau handelt voreilig und unseriös. Anstatt einen konstruktiven Beitrag zur Finanzpolitik der Gemeinde zu leisten, ist sie offensichtlich bestrebt, Schlagzeilen zu machen. Kurzfristi mag der Partei durch solche Machenschaften Erfolg beschieden sein, längerfristig jedoch wird nur die vorausschauende Planung des Gemeinderates zum Ziel führen.

Goldau, 18. September 2001
GSM Erwin Zurfluh