Nein zur Armeeabschaffung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Armeeabschaffungsinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Bereits im Jahre 1989 haben die Armeeabschaffer versucht, in der Schweiz die Armee und damit die bewaffnete Neutralität zu verbieten, was von Volk und Ständen wuchtig abgelehnt worden ist. In der Zwischenzeit hat sich die Situation nicht verändert. 1993 sollten die neuen Kampfflugzeuge verhindert werden und im Jahre 2000 wurde die Armeehalbierungsinitiative ebenfalls verworfen.

Aufgaben der Armee

Die Schweizer Armee hat gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung folgende Hauptaufträge: Landesverteidigung, Hilfeleistung an die Zivilbevölkerung und Friedensförderung. Diese Aufgaben wurden und werden laufend den veränderten Sicherheitspolitischen und gesell-schaftlichen Veränderungen angepasst (Armee 95; Armee XXI). In der jüngeren Vergangenheit hat die Armee immer wieder die Hilfeleistung bei Katastrophen (Unwetter, Lawinen, etc.) bewiesen. Im Rahmen der Friedensförderung leistet die Armee zur Zeit im Kosovo ihren Ein-satz vor Ort.

Absicht der Armeeabschaffer

Mit der Initiative zur Abschaffung der Armee soll in der Schweiz verboten werden, militärische Streitkräfte zu halten. Damit soll das wichtigste Instrument der bewaffneten Neutralität aus der Hand gegeben und die Schweiz hilflos gemacht werden.

Schweizer Armee unverzichtbar

Die Armee ist und bleibt das wichtigste Instrument der Schweizerischen Sicherheitspolitik. Ein Leben in Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit kann letztlich nicht auf andere Weise gesichert werden, was unzählige Beispiele im nahen und fernen Ausland beweisen. Ohne Armee wäre die Schweiz hilflos, von fremden Mächten antastbar und damit nicht mehr unabhängig. Die Neutralität der Schweiz wäre nur noch toter Buchstabe. Auch wenn sich die Bedrohungslage in den letzten Jahren verändert bzw. vermindert hat, so bleibt eine Tatsache, dass militärische Gewalt als letztes Mittel eines jeden Staates unverzichtbar ist, weil es die friedliche Welt noch nicht gibt. Es wäre unerträglich, wenn die Schweiz machtlos von fremden Mächten direkt oder indirekt beherrscht würde. Es gibt in der Schweiz nach wie vor sozialen Frieden, Freiheit und relative Unabhängigkeit, welche nicht selbstverständlich sind und welche auch weiterhin eines besonderen Schutzes bedürfen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Schweiz ohne Armee.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zur Prämienverbilligung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Zivildienstinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird das Prämienverbilligungsgesetz genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird durch Bundesbeiträge und durch Beiträge des Kantons finanziert. Von den sog. kantonalen Beiträgen ist ein Drittel von den Gemeinden zu tragen. Bei der momentanen Prämienverbilligungsregelung erhält ca. ein Viertel der Bevölkerung einen Beitrag. In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Für das Jahr 2002 steht ein grosser Prämienanstieg bevor. Mit der bisherigen Beschränkung der möglichen Bezüge auf lediglich 50 % können die Familien und Personen mit tiefen Einkommen nicht mehr angemessen entlastet werden. Durch die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes soll die mögliche Entlastung der Einkommen erheblich vergrössert bzw. die Belastung der tiefen Einkommen mit hohen Krankenkassenprämien verringert werden.

Selbstbehaltmodell

Mit der Gesetzesänderung ist ein Systemwechsel geplant. Neu wird das Bundessteuereinkommen zuzüglich 10 % des Reinvermögens durch den Familiendivisor geteilt. Davon wird ein Selbstbehalt von 10 % errechnet, welcher von den aufsummierten Richtprämien (gemäss der Anzahl anrechenbarer Personen) abgezogen wird. Das Resultat entspricht dem Prämienverbilligungsanspruch.

Kantonsrat bestimmt den Selbstbehalt

Mit der Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass der Kantonsrat den Prozentsatz des Selbstbehaltes festlegt. Mit den geplanten 10 % Selbstbehalt würden ca. 45 % der Bevölkerung des Kantons Schwyz bzw. ca. 60’000 Personen eine Prämienverbilligung erhalten und es würden rund ¾ der möglichen Bundesmittel ausgeschöpft. Bisher erhielten lediglich ca. 24 % der Bevölkerung bzw. ca. 32’000 Personen Prämienverbilligungen. Der Kantonsrat hat es in der Hand, den Grad der Ausschöpfung der möglichen Prämienverbilligung Jahr für Jahr flexibel zu bestimmen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zum Tierpark Goldau

Am Freitag, den 26. Oktober 2001, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau im Hotel Rössli in Goldau die Generalversammlung 2001 durch. Im Rahmen der statutarischen Geschäfte wurden zwei neue Vorstandsmitglie-der gewählt. Die Kantonsräte und Gemeinderäte leisteten einen kurzen Rechenschaftsbericht. Schliesslich wurde über die Abstimmungsvorlagen vom 2. Dezember 2001 entschieden. Den kantonalen Vorlagen wurde zugestimmt, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutgeheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen verworfen wurden. Diese Woche wird der Kantonsbeitrag von 3 Mio. für den Natur- und Tierpark Goldau genauer betrachtet.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2001

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 26. Oktober 2001 im Hotel Rössli in Goldau statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die Behörden- und Verwaltungsreform wurde initiiert. Als Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung 2001A wurde im März 2001 eine öffentliche Orientierung organisiert, was auf reges Interesse stiess. An der erfolgreichen überparteilichen Veranstaltung zum Finanzausgleichsgesetz im Mai 2001 war die CVP auch beteiligt. Schliesslich wurde die Gründung eines überparteilichen Projektteams für eine ausserfamiliäre Kinderbetreuung in die Wege geleitet. Zu guter Letzt hat die CVP die Steuerfussdiskussion in der Gemeinde Arth lanciert und eine Steuersenkung von 40 % verlangt. Die Kasse konnte positiv abschliessen. Doch werden für die vielfältigen Verpflichtungen und Aufgaben auch inskünftig die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge dringend benötigt. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

Erneuerung des Vorstandes

Von den bisherigen 14 Vorstandsmitgliedern wurden alt Kantonsrat Erwin Zurfluh und alt Gemeinderätin Frieda Kamer sowie René Dietiker unter Würdigung ihrer grossen Verdienste verabschiedet. Mit Kantonsrat Sepp Reichmuth, Arth, und Heinz Näf, Goldau, konnte der Vorstand wiederum mit kompetenten und engagierten Mitgliedern aufgestockt werden.

Ja zum Natur- und Tierpark Goldau

Mit einem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken soll der Ausbau des einzigen Zoos der Zentralschweiz von derzeit 23 auf 40 Hektaren unterstützt und damit dessen Leistungen für den aktiven Natur- und Artenschutz sowie seine Funktion als beliebtes Freizeit- und Erholungsgebiet anerkannt werden. Bei der Erweiterung des Parkareals wird gleichzeitig ein “Fenster zur Natur” im Bergsturzkegel von Goldau geschaffen. Damit das Projekt realisiert werden kann, muss das alte mit dem neuen Parkgelände verbunden werden. Die dafür geplante Korrektur und Überdachung der Kantonsstrasse, der neue Parkeingang und die Parkerweiterung verursachen langfristig Kosten von über 30 Mio. Franken, die der Tierpark aus eigener Kraft nicht aufbringen kann. Mit den 3 Mio. Franken soll die Erweiterung des Parks in der kostenintensi-ven Startphase unterstützt werden. Der jährlich von über 350’000 Personen besuchte, einzigartige Natur- und Tierpark ist für die Gemeinde Arth und die weitere Umgebung zum Wirtschaftsfaktor und zum touristischen Renner geworden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb, dem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken für den Natur- und Tier-park Goldau zuzustimmen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zum Gewässerschutzkredit

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird der Rahmenkredit für die Gewässerschutzbauten genauer betrachtet.

Ausgangslage

Nach dem geltenden Gewässerschutzgesetz ist die Gemeinde gehalten, eine generelle Kanalisationsplanung unter Einbezug des Wasserkreislaufes zu führen. In der Vergangenheit wurde bei der Kanalisation teilweise das Mischsystem (Meteorwasser und Abwasser werden in der gleichen Leitung gemischt) verlangt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Kläranlagen vom Meteorwasser entlastet werden sollten. Deshalb ist inskünftig möglichst viel Meteorwasser an Ort versichern zu lassen. Soweit dies nicht möglich ist, muss konsequent das Trennsystem (Meteorwasser und Abwasser separat geführt) umgesetzt werden. Das separat geführte Meteorwasser wird in ein oberirdisches Gewässer geleitet.

Sanierung, Erweiterung und Verlegung

Die bestehenden Kanalisationsleitungen sind teilweise defekt (Gotthardstrasse, Bahnhofstrasse, Aeschi) und müssen ersetzt werden. Dabei wird nach Möglichkeit vom Mischsystem zum Trennsystem gewechselt. Im Zuge von Überbauungen sind zudem Meteorwasserleitungen und/oder Kanalisationsleitungen zu vergrössern und zu verlegen (Bumeli, Centralstrasse, Bischofsmöösli, Schöntalweg, Luxram-Areal, Rigi-Bahnen AG, Erliweg Arth, Areal Herzog, Tierpark Goldau) oder überhaupt zu erstellen (Groberschliessungen für Zonenänderungen).

Investitionsbedarf für 10 Jahre

Zur Realisierung aller Sanierungen, Erweiterungen, Verlegungen oder Neuerstellungen beantragt der Gemeinderat einen Rahmenkredit von Fr. 1’650’000.— für den Zeitraum von 2001 bis 2010. Damit verteilen sich die Gewässerschutzinvestitionen auf 10 Jahre. Die vom Gemeinderat vorgelegten Investitionspositionen entsprechen offensichtlich einem Bedürfnis und sind gesetzlich vorgesehen. Die Gemeinde Arth ist gut beraten, ein gut erhaltenes Abwassersystem sicher zu stellen und das teilweise noch vorhandene Mischsystem nach Möglichkeit durch das Trennsystem abzulösen. Andernfalls ist mit höherem Aufwand der Kläranlagen und damit mit höheren Abwassergebühren zu rechnen. Defekte und schlecht unterhaltene Kanalisationsleitungen können zu folgenschweren Austritten und hohen Reparaturaufwendungen führen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Rahmenkredites von Fr. 1’650’000.— für Gewässerschutzbauten im Zeitrahmen von 2001-2010.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Ja zum Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird das Finanzausgleichsgesetz genauer betrachtet.

Finanzausgleich bisher

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleich aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterschied von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen “Steuergraben” entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Darüber hinaus erhalten Gemeinden mit weniger als 1’000 Einwohnern Strukturzuschläge und Abgeltungen in Spezialfinanzierungen. Damit kann bei allen Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem neu geschaffenen horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen. Die Abschöpfung beträgt maximal 50 % des Steuerkraftüberhanges.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des neuen Gesetzes über den Finanzausgleich.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Ja zum Militär!

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche werden die beiden Militärvorlagen genauer betrachtet.

Ja zur Bewaffnung und Selbstverteidigung

Zur Friedensförderung und Stabilisierung von Unruhegebieten werden von der Schweiz und vielen andern Staaten seit langem Armeeangehörige eingesetzt. Zivile Hilfe kann meistens nur dann erfolgreich einsetzen, wo ein Mindestmass an Sicherheit vorhanden ist. Bereits 1919 und 1920 haben bewaffnete Schweizer Soldaten Warenzüge erfolgreich in das unsichere Osteuropa eskortiert. Die Korea-Mission der Schweizer Armee im Jahre 1953 war anfänglich bewaffnet. Bisher gab es bei anderen neutralen Staaten noch nie irgendwelche Schwierigkeiten aus der Bewaffnung ihrer Armeeangehörigen bei friedensfördernden Auslandeinsätzen. Im Gegenteil: die Bewaffnung der Armeeangehörigen ist bei allen neutralen Staaten eine Selbstverständlichkeit.

Derzeit dürfen die freiwilligen Schweizer Armeeangehörigen im Kosovo sich nicht einmal Waffen zur Selbstverteidigung tragen. Die (bewaffneten) Österreicher müssen die unbewaffneten Schweizer Soldaten schützen, was mehr als peinlich anmutet.

Künftig sollen die nach wie vor freiwilligen Schweizer Soldaten bei friedensfördernden Auslandeinsätzen sich für den Selbstschutz bewaffnen können. Es geht nicht um offensive Kampfhandlungen, sondern um Selbstverteidigung und Bewachung. Die konkrete Bewaffnung wird der Situation angepasst. Kein einziger Schweizer Soldat wird zu einem solchen Auslandeinsatz gezwungen! Es gibt mehr als genug Freiwillige!

Bei Unruhen im Ausland muss rasch vor Ort geholfen werden können. Das Verfolgen und Vertreibung von ganzen Völkerschaften ist im Ansatz zu bekämpfen. Die effizienteste Methode ist nach wie vor der bewaffnete Auslandeinsatz im Rahmen von Friedensförderung, dies in Kombination mit ziviler Hilfe. Wir dürfen uns nicht hinter den Grenzen verkriechen und dann lamentieren, wenn die Grenzen von Flüchtlingswellen überschwemmt werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Bewaffnungsvorlage des Militärgesetzes.

Ja zur Ausbildungszusammenarbeit

Wer eine glaubwürdige und schlagkräftige Armee haben will, muss ausreichende Übungsplätze zur Verfügung stellen können. Solche Einrichtungen können in der kleinräumigen und weitgehende überbauten Schweiz teilweise nicht ausreichend angeboten werden. Die Auflagen (Lärm, Sicherheit, etc.) sind enorm und behindern eine effiziente Ausbildung. Insbesondere die Fliegertruppen und die Panzertruppen können in der Schweiz nicht mehr kriegstauglich üben. Sie sind auf grosszügige Übungsplätze im Ausland angewiesen. Derweil können ausländische Armeeangehörige unsere teure Militärinfrastruktur (Simulatoren, etc.) mittragen helfen. Aus der geplanten Ausbildungszusammenarbeit mit ausländischen Armeen kann unsere Armee nur gewinnen. Unsere Umwelt, die Bevölkerung und die Bundeskasse werden geschont. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Ausbildungsvorlage des Militärgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Nein zur Arzneimittelinitiative!

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative “Ja zu Europa”, die Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise” und die Initiative “Strassen für alle” zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird die Initiative “für tiefere Arzeneimittelpreise” genauer betrachtet.

Absicht der Initiative

Die Initiative verlangt, dass den Patienten das preisgünstigste Medikament abgegeben wird, wenn es neben teureren Originalprodukten auch billigere Generika (ähnlich zusammengesetzte Medikamente) gibt. Darüber hinaus sollen die in den Nachbarstaaten zugelassenen Medikamente ohne Bewilligung bzw. ohne Produkteprüfung in der Schweiz zugelassen werden.

Zweiklassenmedizin

Durch die Verpflichtung, dem Patienten immer das preisgünstigste Medikament abzugeben, wenn er das teurere nicht selber bezahlt, entsteht eine Zweiklassenmedizin. Wer er es sich nicht leisten kann, das teurere und möglicherweise auch wirkungsvollere Medikament selber zu bezahlen, muss sich mit dem günstigeren bzw. weniger wirkungsvollen Medikament abgeben. Es darf nicht soweit kommen, dass die weniger begüterten Patienten und die wohlhabenden Patienten aus finanziellen Gründen selbst bei den Medikamenten unterschiedlich bzw. besser oder schlechter behandelt werden können.

Preisgünstig ist nicht das beste

Die sog. Generika haben nicht die gleiche Zusammensetzung wie die Originalpräparate. Dementsprechend ist die Wirkung auch nicht immer die gleiche. Damit ist es möglich, dass ein preisgünstigeres Generikum weniger wirkungsvoll ist als ein teureres Produkt. Mit der Initiative wäre inskünftig zwingend immer das preisgünstigste Medikament zu wählen, weshalb die einzunehmenden Medikamente ständig (mit der Änderung der Preise) wechseln könnten.

Reduzierte Sicherheit

Mit der generellen Zulassung der ausländischen Medikamente ohne Prüfung bzw. Kontrolle in der Schweiz würde sofort eine grosse Zahl von zusätzlichen Medikamenten in der Schweiz erhältlich sein. Der Überblick ginge verloren und es bestünden in der Schweiz für die ausländischen Produkte keine Unterlagen bei allfälligen gesundheitlichen Schwierigkeiten. Die Reaktionszeit bei aufgetauchten Risiken wäre viel grösser.

Fazit

Die Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise” schafft eine Zweiklassenmedizin, zwingt zur Verwendung von möglicherweise weniger geeigneten Medikamenten und vermindert die Sicherheit der Patienten. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise”.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative “Ja zu Europa”
NEIN
Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise”
NEIN
Initiative “Strassen für alle”
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Ja zum Kindergarten Oberarth

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative “Ja zu Europa”, die Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise” und die Initiative “Strassen für alle” zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird der Verpflichtungskredit für die Sanierung des Kindergartens genauer betrachtet.

Ausgangslage

Kindergarten Oberarth im März 1999
Den Kindergarten in Oberarth am Mühlemoosweg gibt es seit 1959. Seit damals wurde am Gebäude kaum etwas verändert. Derzeit besuchen 18 Kinder den Kindergarten in Oberarth. Durch die Bautätigkeit in Oberarth wird die Anzahl der zum Kindergartenbesuch berechtigten Kinder noch zunehmen. Die Gemeinde ist verpflichtet, genügend taugliche Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen.

Schlechter baulicher Zustand

Das Dach des Kindergarten muss dringend saniert werden. Die Platzverhältnisse entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das Gebäude ist zudem kaum isoliert (undichte Fenster, fehlende Wärmedämmung) und die Heizung veraltet und ineffizient.

Projekt

Zur Behebung der Platznot wird ein Anbau mit einer zusätzlichen Nutzfläche von 41 m2 realisiert. Die Aussenwände werden wärmegedämmt und sämtliche Fenster ersetzt. Das Dach wird neu gemacht und mit einem Unterdach versehen. Anstelle der Elektroheizung entsteht eine mit Öl betriebene Bodenheizung. Der Innenraum wird neu gestaltet.

Fazit

Der Bedarf nach Kindergartenraum in der Gemeinde Arth und insbesondere der Bedarf in Oberarth verlangt nach einer Beibehaltung des Kindergartens Oberarth. Mit dem geplanten Anbau und der Sanierung des bestehenden Gebäudeteiles wird den vorhandenen räumlichen Voraussetzungen und den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Rechnung getragen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Verpflichtungskredites für den Anbau und die Sanierung des Kindergartens Oberarth.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative “Ja zu Europa”
NEIN
Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise”
NEIN
Initiative “Strassen für alle”
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Nein zur Europa-Initiative

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative “Ja zu Europa”, die Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise” und die Initiative “Strassen für alle” zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird die Initiative “Ja zu Europe” genauer betrachtet.

Absicht der Initiative “Ja zu Europa”

Die Initiative verlangt, dass unverzüglich Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (EU) aufgenommen werden. Die Schweiz soll sich am europäischen Integrationsprozess beteiligen und einen Beitritt zur Europäischen Union anstreben.

Schlechter Zeitpunkt für Verhandlungen

Die ersten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind erst gerade abgeschlossen worden. Daraus sind die Ergebnisse und die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der EU vorerst zu prüfen. Soeben sind Verhandlungen betreffend weiterer bilateraler Abkommen aufgenommen worden. Die EU hat derzeit grosse Probleme mit sich selber. Die undurchsichtige und schwerfällige Bürokratie sowie die schleppende Durchsetzung von EU-Bestimmungen durch deren Mitglieder wären denkbar schlechte Voraussetzungen für einen Betritt. Die Mitwirkungsrechte bzw. das politische Gewicht der kleinen Mitglieder (wie die Schweiz eines wäre) wären sehr bescheiden. Zudem hat die EU noch grosse Probleme mit der sog. Osterweiterung zu lösen.

Beitrittsverhandlung unter Zeitdruck ungünstig

Wenn der Bundesrat nun tatsächlich vom Volk den Auftrag erhalten sollte, unverzüglich Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, so würde dies die Verhandlungsposition der Schweiz erheblich schwächen. Die EU wüsste dann unmissverständlich, dass der Bundesrat gemäss dem Volkswillen sofort verhandeln muss und würde mit Sicherheit schlechtere Aufnahmebedingungen offerieren, als wenn irgendwann Verhandlungen ohne Druck und ohne Auftrag geführt werden können.

Fazit

Die Initiative “Ja zu Europa” verlangt zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt vom Bundesrat die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU. Zuerst sind die Erfahrungen im Rahmen der bilateralen Verträge zu machen und die Osterweiterung ist abzuwarten. Der geeignete Zeitpunkt für allfällige Beitrittsverhandlungen ist aufgrund der künftigen Entwicklung der EU sorgfältig zu wählen. Derzeit ist die Zeit nicht reif. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative “Ja zu Europa”.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative “Ja zu Europa”
NEIN
Initiative “für tiefere Arzneimittelpreise”
NEIN
Initiative “Strassen für alle”
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Ja zum Zonenplan und Baureglement

Am Wochenende vom 26. November 2000 ist über die Änderungen des Zonenplanes und des Bauregelementes der Gemeinde Arth, über die Einbürgerung der Familie Coskun, über das Tourismusabgabengesetz, die Rentenalter-Initiativen und über die Umverteilungsinitiative, die Spitalkosteninitiative und über das Bundespersonalgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes, dem Einbürgerungsgesuch, dem Tourismusabgabengesetz und dem Bundespersonalgesatz zuzustimmen, die anderen Vorlagen aber zu verwerfen.

Ja zu den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes der Gemeinde Arth

Der gültige Zonenplan der Gemeinde Arth datiert vom 5. Januar 1993. Seither haben sich das Baugebiet und die Baubedürfnisse in der Gemeinde in verschiedener Hinsicht verändert. Anfang 1997 konnten Ein-, Um- und Auszonungsbegehren beim Gemeinderat gestellt werden. Im Rahmen dieser Begehren sind die nun vorliegenden 35 Zonenplanänderungen entstanden, welche teilweise zwingend mit Baureglementsanpassungen verbunden sind. Zumeist sind die betroffenen Grundeigentümer dringend auf die entsprechenden Umzonungen angewiesen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme dieser Änderungen.

Ja zum Tourismusabgabengesetz

Derzeit kann man sich im Kanton Schwyz als Tourist innert nützlicher Frist keinen Überblick über die touristischen Attraktionen verschaffen. Es fehlt an einem Ansprechpartner, welcher die nötigen Informationen hat und weiter geben kann. Auf privater Basis ist es bis heute nicht gelungen, im Kanton Schwyz eine Organisation auf die Beine zu stellen, welche die Tourismusregion Kanton Schwyz nach aussen präsentiert und vermarktet. Weil dieses dringende Bedürfnis von privater Hand nicht gedeckt werden konnte, versucht nun der Kanton, die entsprechenden Rahmenbedingungen mit dem Tourismusabgabengesetz zu schaffen. Es handelt sich beim Tourismusabgabengesetz um eine vorläufig letzte Hilfe zur Selbsthilfe für alle Tourismusbetriebe. Wir können und dürfen es uns im Kanton Schwyz nicht länger leisten, den volkswirtschaftlich wichtigen Bereich des Tourismus zu vernachlässigen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Tourismusabgabengesetzes.

Nein zu den Rentenalter-Initiativen

Mit der geplanten 11. AHV-Revision soll ein flexibles Rentenalter ab 62 Jahren (Teilpensionierung ab 59 Jahren) möglich werden, allerdings verbunden mit sozial abgestuften Rentenkürzungen. Die beiden vorliegenden Rentenalter-Initiativen wollen dagegen die Pensionierung ab 62 Jahren bei voller Rente möglich machen. Das würde jährlich zusätzlich netto ca. 1.1 Mia Franken kosten. Die Zahl der AHV-Rentenbezüger wird im Verhältnis zu den erwerbstätigen Beitragspflichtigen immer grösser, dies als Folge der Bevölkerungsentwicklung. Um den wachsenden Rentenbedarf zu decken, musste per 1.1.1999 bereits die Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöht werden. Es braucht aber noch weitere finanzielle Anstrengungen, um überhaupt den jetzigen Rentenstatus zu halten. Deshalb ist es nicht mehr verkraftbar, wenn die AHV-Kasse mit diesen beiden Initiativen zusätzlich massiv belastet wird. Den Erwerbstätigen ist nicht zuzumuten, zusätzliche Leistungen für die AHV aufzubringen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der beiden Rentenalter-Initiativen.

Nein zur Umverteilungsinitiative – Nein zur Demontage der Armee

Im Jahre 1960 kostete die Landesverteidigung 34.7 % des Bundeshaushaltes, während sie heute noch ganze 11 % ausmacht. Die Armee hat seit 1991 enorm abgespeckt und gegen 9 Mia Franken eingespart. Die Mannschaftsbestände wurden erheblich reduziert. Damit wurde auf die veränderte Bedrohungslage reagiert. Mit der vorliegenden Umverteilungsinitiative stünden für die Landesverteidigung, für die Friedensförderungsmassnahmen und für die Existenzsicherung inskünftig nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Die SP versucht mit dieser Initiative einmal mehr, unsere Armee zu demontieren und sie in Raten abzuschaffen. Die Landesverteidigung muss flexibel und entsprechend der Lageentwicklung gestaltet werden können, wofür es auch bei kleineren Beständen mit hoher Technisierung die derzeit aufgewendeten Mittel braucht. Der Friede kann nicht mit einer demontierten Armee gesichert werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Umverteilungsinitiative.

Nein zur Spitalkosteninitiative

Mit der Spitalkosteninitiative sollen nur noch die Spitalkosten obligatorisch versichert werden. Die anderen Krankheitskosten (ärztliche Behandlung ausserhalb Spital, Pflegeheime, Medikamente, etc.), welche drei Viertel der Gesundheitskosten ausmachen, müssten von den Patientinnen und Patienten übernommen bzw. von diesen freiwillig versichert werden. Damit käme es zu mehr teuren Spitalaufenthalten, weil nur dort die Leistungen obligatorisch versichert wären. Die Solidarität bei der Verteilung der Krankheitskosten ginge verloren und es käme in der Schweiz zur eigentlichen Zweiklassenmedizin. Zahlreiche Personen könnten sich die oft teuren Behandlungen nicht mehr leisten, ja könnten sich zu vernünftigen Preisen gar nicht mehr versichern (chronisch Kranke, Betagte, etc.) und müssten auf die medizinische Hilfe verzichten oder über die Sozialhilfe darum ersuchen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Spitalkosteninitiative.

Ja zum Bundespersonalgesetz

Mit dem neuen Bundespersonalgesetz wird die Personalpolitik des Bundes den heutigen Bedürfnissen angepasst. Der Beamtenstatus wird aufgehoben und durch eine öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt. Es bleibt aber eine hohe Beschäftigungssicherheit und ein weitgehender Kündigungsschutz. Der Lohn wird neu der Leistung des Arbeitsnehmers angepasst und die Lohnanpassungsautomatismen entfallen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Abnahme des neuen Bundespersonalgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.11.2000

Änderung Zonenplan und Baureglement Arth
JA
Tourismusabgabengesetz
JA
Rentenalter-Initiativen
NEIN
Umverteilungsinitiative
NEIN
Spitalkosteninitiative
NEIN
Bundespersonalgesetz
JA