Ja zum Sicherheitsstützpunkt!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diesmal wird der Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg genauer betrachtet.

Ausgangslage

Im Kanton Schwyz ist die Gefängnissituation prekär. An 15 Orten befinden sich insgesamt 45 Zellen, was einen enormen Personalaufwand und ein beträchtliches Sicherheitsdefizit bedeutet. Zu oft gelingt es den Gefangenen, bei den immer wieder erforderlichen Transporten oder bei den Sparziergängen zu entfliehen. Nun soll diese unhaltbare Situation mit dem Bau eines Verwaltungsgebäudes (59 Arbeitsplätze des Verhöramtes, Kantonspolizei, Strafvollzug und Gefängnisverwaltung) mit Gefängnistrakt (39 Insassenplätze bei 32 Zellen) an zentraler Stelle in Biberbrugg gebaut werden. Der Bund bezahlt von den erforderlichen 34.96 Mio. Franken deren 4.66 Mio. Franken.

Mehrleistungen/Mehraufwand Gegenüber dem im Jahre 1999 vorgelegten und nur grob geschätzten Projekt werden nun Mehrleistungen für erhöhte Sicherheitseinrichtungen, die Ausstattung der Arbeitsplätze sowie der Bau eines zweiten Untergeschosses einbezogen.

Einsparung von Personalkosten und Mietkosten

Mit der geplanten Ausstattung wird dem Stimmbürger ein fertiges und voll einsatzfähiges und dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik angepasstes Verwaltungsgebäude mit Gefängnistrakt vorgelegt. Der künftige Personalaufwand (Gefangenentransport, Gefangenenspaziergang, Überwachung der Gefangenen, etc.) wird massiv reduziert und grosse Mietaufwendungen für die bisherigen Räumlichkeiten von Verhöramt, Polizei, Gefängnis, etc. entfallen.

Investitionsvolumen zur richtigen Zeit

Mit der Zustimmung zum Sicherheitsstützpunkt kann endlich mit dem Bau und mit der Auslösung des entsprechenden Investitionsvolumens begonnen werden. Viele Gewerbetreibende und Unternehmer des Kantons Schwyz werden Aufträge erhalten, welche bei den derzeit düsteren Wirtschaftsprognosen umso wichtiger sind. Mit der Ablehnung des Sicherheitsstützpunktes bzw. mit Ablehnung der Gesetzesänderung wäre das vorliegende Projekt gestorben und es wäre fraglich, ob noch etwas gemacht werden kann. Denn mit dem ursprünglichen Kredit von 26.5 Mio. Franken kann kein Sicherheitsstützpunkt erstellt werden, welcher diesen Namen verdient.

Sicherheit verbessern

Oft wird die Verbesserung der Sicherheit in unserem Kanton verlangt. Mit dem Sicherheitsstützpunkt zeigt sich nun augenfällig, wem die Sicherheit ernst ist und wem nicht. Mit der Erstellung des Stützpunktes wird die Polizei personell entlastet (kaum noch Gefangenentransporte zum Verhöramt). Sie kann ihre Kernaufgaben wieder besser wahrnehmen. Wer den Sicherheitsstützpunkt ablehnt, verweigert dem Kanton Schwyz die effiziente Verbesserung der Sicherheit. Eine dubiose Allianz von FDP und SVP will mit der Bekämpfung des erhöhten Kredites die Sicherheit im Kanton Schwyz sabotieren und einen Sicherheitsstützpunkt unmöglich machen. Dies gilt es zu verhindern.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA

Ja zum Elektrizitätsmarktgesetz!

Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche wird das Elektrizitätsmarktgesetz genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Öffnung im Strommarkt ist bereits im Gange. Ein Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz kann diese Entwicklung nicht verhindern. Vielmehr wäre eine unkontrollierte Liberalisierung mit allen damit verbunden Nachteilen in Kauf zu nehmen. Kleine Unternehmen und die Konsumenten sowie Randregionen würden das Nachsehen haben.

Kontrollierte Marktöffnung

Mit dem Elektrizitätsmarktgesetzt kann der liberalisierende Markt zumindest kontrolliert werden, damit die Versorgungssicherheit mit Elektrizität trotzdem gewährleistet wird. Dazu trägt wesentlich die neu geschaffene schweizerische Netzgesellschaft bei, welche die Stromübertragung in der ganzen Schweiz garantieren soll. Bereits heute können grosse Unternehmungen in der Schweiz von konkurrierenden Stromlieferanten günstigeren Strom beziehen, während das Gewerbe und die privaten Haushalte noch von Monopolbetrieben beliefert werden, bzw. von diesen abhängen. Nun sollen auch das Gewerbe und die Privathaushalte sich am Strommarkt beteiligen und den Lieferanten frei wählen können. Sie können somit den Strom beim günstigeren Anbieter beziehen.

Regeln gegen den Missbrauch

Die im Gesetz und in der Verordnung aufgestellten Regeln verhindern den Missbrauch und sichern die preisgünstige Versorgung mit Strom.

Förderung erneuerbarer Energie

Kleine Anlagen für erneuerbare Energie (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse) werden gefördert, indem die Durchleitung im Stromverteilnetz während 10 Jahren gebührenfrei ist.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2002

Goldinitiative
NEIN
Gegenentwurf (Vorschlag Bundesrat und Parlament
JA
Stichfrage
Gegenentwurf
Elektrizitätsmarktgesetz
JA

Nein zur Goldinitiative!

Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche werden die Goldinitiative und der Gegenvorschlag genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Schweizerische Nationalbank verfügt über 1’300 Tonnen Gold, welche für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt werden. Es geht um ein Vermögen von ca. 20 Mia. Franken. Bisher lag dieses Gold ohne jeglichen Ertrag in den Tresors der Nationalbank. Nun soll der Wert des Goldes realisiert und entweder die Substanz oder der Ertrag dieses Vermögens verwendet werden.

Goldinitiative

Die Goldinitiative will die überschüssigen Währungsreserven der Nationalbank entweder mit der Substanz oder mit dem Ertrag in den AHV-Ausgleichsfonds einwerfen. Damit bleibt offen, ob die Substanz für ein- und allemal verbraucht wird. Was die überschüssigen Währungsreserven anbelangt, so schüttet die Nationalbank alljährlich eine beträchtliche Summe Gewinn an die Kanton aus, zumal die Kantone einen verfassungsmässigen Anspruch von zwei Dritteln des Gewinnes haben (Art. 99 Abs. 4 Bundesverfassung). Dieses Geld bekämen die Kantone nun möglicherweise nicht mehr, was für den Kanton Schwyz derzeit eine jährliche Ertragseinbusse von ca. 14 Mio. Franken (Voranschlag 2002) bedeuten würde. Mit der Initiative bleibt offen, ob die Substanz aus dem Goldverkauf erhalten bleibt. Auch ist ungewiss, ob die Kantone die bisherigen Gewinne der Nationalbank noch erhalten. Zudem ist unklar, welche Währungsreserven notwendig sind und welche nicht. Diese Entscheidung lag bisher bei der Nationalbank, was sich bei Annahme der Initiative ändern würde (Art. 99 Abs. 2 und 3 Bundesverfassung). Die Nationalbank wäre nicht mehr in der Lage, unabhängig eine stabile Geld- und Währungspolitik zu betreiben. Das Volk würde mit Annahme der Initiative somit eine „Katze im Sack“ wählen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Ablehnung der Goldinitiative.

Gegenentwurf

Mit dem Gegenentwurf (=Vorschlag von Bundesrat und Parlament) soll aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Geld der Nationalbank die Substanz ausdrücklich erhalten und lediglich der Vermögensertrag (Zinsen) während 30 Jahren je zu einem Drittel der AHV, den Kantonen und einer Stiftung zukommen. Die Stiftung dient humanitären Zwecken und die Mittel werden gleichgewichtig im Inland wie im Ausland eingesetzt. Diese Stiftung wird die humanitäre Tradition der Schweiz fortsetzen. Zahlungen im Sinne von Wiedergutmachungen sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenentwurf garantiert somit den Erhalt des Vermögens. Nach 30 Jahren kann die Verteilung des Ertrages neu geregelt werden. Der Gegenentwurf trägt allen Altersgruppen Rechnung, ist nachhaltig und gerecht. Das Volksvermögen bleibt in der Hand des Volkes erhalten. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Gegenentwurfes.

Stichfrage

Da sowohl die Initiative als aus der Gegenentwurf angenommen werden könnten, muss die Stichfrage ebenfalls entschieden werden. Auch hier ist der Gegenentwurf vorzuziehen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2002

Goldinitiative
NEIN
Gegenentwurf (Vorschlag Bundesrat und Parlament
JA
Stichfrage
Gegenentwurf
Elektrizitätsmarktgesetz
JA

Bösch in den Regierungsrat!

Am Abstimmungswochenende vom 2. Juni 2002 ist über die sog. Fristenlösung und über die Initiative für Mutter und Kind zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene ist über das Wirtschaftsförderungsgesetz und über die Ersatzwahl von Finanzdirektor Franz Marty zu befinden. Auf Gemeindestufe steht ein Planungskredit von Fr. 180’000.- für die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten in Arth, ein Beitrag von Fr. 120’000.- an ein neues Motorschiff auf dem Zugersee sowie die Totalrevision des Organisationsstatuts des GVRZ (Gewässerschutzverband Region Zugersee-Küssnachtersee-Aegerisee) zur Debatte. Schliesslich ersuchen einige Mitbewohner um die Aufnahme ins Bürgerrecht. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für die Fristenlösung und für die Initiative für Mutter und Kind die Ablehnung, für das Wirtschaftsförderungsgesetz die Zustimmung, Lorenz Bösch als neuen Regierungsrat und schliesslich die beiden Finanzvorlagen und das Organisationsstatut des GVRZ sowie die Einbürgerungsgesuche zur Zustimmung.

Nein zur Fristenlösung

Mit der Änderung des Strafgesetzbuches zum Schwangerschaftsabbruch soll es im Gegensatz zur heutigen Regelung möglich sein, dass sich eine Frau frei entscheiden kann, ein Kind bis zur 12. Schwangerschaftswoche abzutreiben. Damit würde die Abtreibung liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass es Frauen gibt, welche dem Druck der Umgebung (Vater des ungeborenen Kindes, Familie, etc.) weichend, gegen den eigentlichen eigenen Willen eine Abtreibung vornehmen lassen würden. Mit der neuen, liberalen Regelung gäbe es dafür keine Schranken mehr. Das ist zu verhindern. Obwohl der Entscheid über die Fristenlösung ein sehr persönlicher, ethisch und religiös geprägter Entscheid eines jeden einzelnen ist, empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau, die mit der Fristenlösung angestrebte Liberalisierung der Abtreibung abzulehnen.

Nein zur Initiative für Mutter und Kind

Mit dieser Initiative darf aus psychischen Gründen nicht mehr abgetrieben werden, was eine markante Verschärfung gegenüber der heute geltenden Regelung darstellt. Selbst ein Kind aus einer Vergewaltigung müsste ausgetragen werden. Die Person der Mutter wird mit dieser Initiative hinter das Kind zurück gestellt, ja die geistige Gesundheit der Mutter gering eingestuft. Bei Annahme dieser Initiative wäre mit illegalen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen zu rechnen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung dieser extremen Initiative.

Bösch in den Regierungsrat

Lorenz Bösch aus Brunnen war während vielen Jahren im Kantonsrat. Er hat eine breite Ausbildung und kennt Land und Leute bestens. Er ist in der Lage, jedes Departement gut zu führen. Dank der CVP war der Kanton Schwyz in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den anderen Kantonen sehr erfolgreich. Mit einem sparsamen Haushalten, mit einer effizienten und schlanken Verwaltung und mit zurückhaltenden Steuern wurde und wird unser Kanton laufend noch attraktiver. Dieses unvergleichliche Verdienst der CVP als alleinige staatstragende Kraft im Kanton Schwyz rechtfertigt ohne jeden Zweifel, für den hervorragenden Finanzdirektor Franz Marty wiederum eine bewährte CVP-Kraft in den Regierungsrat zu wählen. Wir brauchen keine Experimente mit einer unbekannten Person, welche aus der obstruierenden Ecke stammt. Wählen wir Erfahrung, Kompetenz und Vielseitigkeit, wählen wir Lorenz Bösch.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.6.2002

Änderung des Strafgesetzbuches Nein (Fristenlösung)
NEIN
Initiative für Mutter und Kind
NEIN
Regierungsratsersatzwahl
Lorenz Bösch
Planungskredit Schulanlage Zwygarten Arth
JA
Beitrag an neues Motorschiff im Zugersee
JA
Revision Organisationsstatut GVRZ
JA
Einbürgerungen
JA

Nein zur Kapitalgewinnsteuer!

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer genauer betrachtet.

Ausgangslage

Mit der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierten Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer sollen die Gewinne auf privaten Finanzanlagen zu mindestens 20 % besteuert werden. Kapitalverluste könnten nur beschränkt in Abzug gebracht werden. Private müssen bereits heute die Kapitalgewinne als Einkommen versteuern, wenn ihre Börsentätigkeit gewerbsmässigen Charakter annimmt. Es geht also lediglich um jene Privatpersonen, welche nicht gewerbsmässig Kapitalgewinn realisieren.

Hoher Verwaltungsaufwand

Die Ermittlung eines allfälligen Kapitalgewinnes bei allen Privaten würde sich sehr aufwändig gestalten. Der Bestand von Wertpapieren kann sich laufend verändern. Für jedes Wertpapier müsste eine Art Lebenslauf verfolgt werden. Der Verwaltungsaufwand für die Ermittlung des Kapitalgewinnes wäre im Vergleich zum erzielbaren Ertrag unverhältnismässig hoch.

Ertrag fraglich

Derzeit wird offensichtlich, dass es bei der beabsichtigten Kapitalsteuer in schlechten Börsenzeiten kaum Ertrag gibt, der Erhebungsaufwand aber umso grösser wird. In den letzten Jahrzehnten haben denn auch verschiedene Kantone die von ihnen erhobene Kapitalgewinnsteuer bei Privaten mangels Ertrag aufgehoben.

Beschränkter Abzug von Verlusten ungerecht

Die Initiative würde allfällige Kapitalverluste nur beschränkt zum Abzug zu lassen, während sämtliche Gewinne zu versteuern wären. Eine solche Lösung ist ungerecht und bereits deshalb zu verwerfen.

Bereits genug Steuern

Die Privatpersonen haben bereits erheblich Einkommensteuern und Vermögenssteuern zu bezahlen. Letztere werden im Ausland praktisch nicht erhoben. Die Einführung einer zusätzlichen Steuer würde die Staatsquote unnötig erhöhen, was es zu verhindern gilt.

Zusammenfassung

Eine neue Besteuerung der privaten Kapitalgewinne wäre aufwändig, würde kaum einen Ertrag bringen, wäre ungerecht und würde die Steuerbelastung der Privatpersonen weiter erhöhen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Nein zur Armeeabschaffung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Armeeabschaffungsinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Bereits im Jahre 1989 haben die Armeeabschaffer versucht, in der Schweiz die Armee und damit die bewaffnete Neutralität zu verbieten, was von Volk und Ständen wuchtig abgelehnt worden ist. In der Zwischenzeit hat sich die Situation nicht verändert. 1993 sollten die neuen Kampfflugzeuge verhindert werden und im Jahre 2000 wurde die Armeehalbierungsinitiative ebenfalls verworfen.

Aufgaben der Armee

Die Schweizer Armee hat gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung folgende Hauptaufträge: Landesverteidigung, Hilfeleistung an die Zivilbevölkerung und Friedensförderung. Diese Aufgaben wurden und werden laufend den veränderten Sicherheitspolitischen und gesell-schaftlichen Veränderungen angepasst (Armee 95; Armee XXI). In der jüngeren Vergangenheit hat die Armee immer wieder die Hilfeleistung bei Katastrophen (Unwetter, Lawinen, etc.) bewiesen. Im Rahmen der Friedensförderung leistet die Armee zur Zeit im Kosovo ihren Ein-satz vor Ort.

Absicht der Armeeabschaffer

Mit der Initiative zur Abschaffung der Armee soll in der Schweiz verboten werden, militärische Streitkräfte zu halten. Damit soll das wichtigste Instrument der bewaffneten Neutralität aus der Hand gegeben und die Schweiz hilflos gemacht werden.

Schweizer Armee unverzichtbar

Die Armee ist und bleibt das wichtigste Instrument der Schweizerischen Sicherheitspolitik. Ein Leben in Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit kann letztlich nicht auf andere Weise gesichert werden, was unzählige Beispiele im nahen und fernen Ausland beweisen. Ohne Armee wäre die Schweiz hilflos, von fremden Mächten antastbar und damit nicht mehr unabhängig. Die Neutralität der Schweiz wäre nur noch toter Buchstabe. Auch wenn sich die Bedrohungslage in den letzten Jahren verändert bzw. vermindert hat, so bleibt eine Tatsache, dass militärische Gewalt als letztes Mittel eines jeden Staates unverzichtbar ist, weil es die friedliche Welt noch nicht gibt. Es wäre unerträglich, wenn die Schweiz machtlos von fremden Mächten direkt oder indirekt beherrscht würde. Es gibt in der Schweiz nach wie vor sozialen Frieden, Freiheit und relative Unabhängigkeit, welche nicht selbstverständlich sind und welche auch weiterhin eines besonderen Schutzes bedürfen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Schweiz ohne Armee.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zur Prämienverbilligung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Zivildienstinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird das Prämienverbilligungsgesetz genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird durch Bundesbeiträge und durch Beiträge des Kantons finanziert. Von den sog. kantonalen Beiträgen ist ein Drittel von den Gemeinden zu tragen. Bei der momentanen Prämienverbilligungsregelung erhält ca. ein Viertel der Bevölkerung einen Beitrag. In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Für das Jahr 2002 steht ein grosser Prämienanstieg bevor. Mit der bisherigen Beschränkung der möglichen Bezüge auf lediglich 50 % können die Familien und Personen mit tiefen Einkommen nicht mehr angemessen entlastet werden. Durch die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes soll die mögliche Entlastung der Einkommen erheblich vergrössert bzw. die Belastung der tiefen Einkommen mit hohen Krankenkassenprämien verringert werden.

Selbstbehaltmodell

Mit der Gesetzesänderung ist ein Systemwechsel geplant. Neu wird das Bundessteuereinkommen zuzüglich 10 % des Reinvermögens durch den Familiendivisor geteilt. Davon wird ein Selbstbehalt von 10 % errechnet, welcher von den aufsummierten Richtprämien (gemäss der Anzahl anrechenbarer Personen) abgezogen wird. Das Resultat entspricht dem Prämienverbilligungsanspruch.

Kantonsrat bestimmt den Selbstbehalt

Mit der Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass der Kantonsrat den Prozentsatz des Selbstbehaltes festlegt. Mit den geplanten 10 % Selbstbehalt würden ca. 45 % der Bevölkerung des Kantons Schwyz bzw. ca. 60’000 Personen eine Prämienverbilligung erhalten und es würden rund ¾ der möglichen Bundesmittel ausgeschöpft. Bisher erhielten lediglich ca. 24 % der Bevölkerung bzw. ca. 32’000 Personen Prämienverbilligungen. Der Kantonsrat hat es in der Hand, den Grad der Ausschöpfung der möglichen Prämienverbilligung Jahr für Jahr flexibel zu bestimmen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zum Tierpark Goldau

Am Freitag, den 26. Oktober 2001, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau im Hotel Rössli in Goldau die Generalversammlung 2001 durch. Im Rahmen der statutarischen Geschäfte wurden zwei neue Vorstandsmitglie-der gewählt. Die Kantonsräte und Gemeinderäte leisteten einen kurzen Rechenschaftsbericht. Schliesslich wurde über die Abstimmungsvorlagen vom 2. Dezember 2001 entschieden. Den kantonalen Vorlagen wurde zugestimmt, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutgeheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen verworfen wurden. Diese Woche wird der Kantonsbeitrag von 3 Mio. für den Natur- und Tierpark Goldau genauer betrachtet.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2001

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 26. Oktober 2001 im Hotel Rössli in Goldau statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die Behörden- und Verwaltungsreform wurde initiiert. Als Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung 2001A wurde im März 2001 eine öffentliche Orientierung organisiert, was auf reges Interesse stiess. An der erfolgreichen überparteilichen Veranstaltung zum Finanzausgleichsgesetz im Mai 2001 war die CVP auch beteiligt. Schliesslich wurde die Gründung eines überparteilichen Projektteams für eine ausserfamiliäre Kinderbetreuung in die Wege geleitet. Zu guter Letzt hat die CVP die Steuerfussdiskussion in der Gemeinde Arth lanciert und eine Steuersenkung von 40 % verlangt. Die Kasse konnte positiv abschliessen. Doch werden für die vielfältigen Verpflichtungen und Aufgaben auch inskünftig die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge dringend benötigt. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

Erneuerung des Vorstandes

Von den bisherigen 14 Vorstandsmitgliedern wurden alt Kantonsrat Erwin Zurfluh und alt Gemeinderätin Frieda Kamer sowie René Dietiker unter Würdigung ihrer grossen Verdienste verabschiedet. Mit Kantonsrat Sepp Reichmuth, Arth, und Heinz Näf, Goldau, konnte der Vorstand wiederum mit kompetenten und engagierten Mitgliedern aufgestockt werden.

Ja zum Natur- und Tierpark Goldau

Mit einem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken soll der Ausbau des einzigen Zoos der Zentralschweiz von derzeit 23 auf 40 Hektaren unterstützt und damit dessen Leistungen für den aktiven Natur- und Artenschutz sowie seine Funktion als beliebtes Freizeit- und Erholungsgebiet anerkannt werden. Bei der Erweiterung des Parkareals wird gleichzeitig ein „Fenster zur Natur“ im Bergsturzkegel von Goldau geschaffen. Damit das Projekt realisiert werden kann, muss das alte mit dem neuen Parkgelände verbunden werden. Die dafür geplante Korrektur und Überdachung der Kantonsstrasse, der neue Parkeingang und die Parkerweiterung verursachen langfristig Kosten von über 30 Mio. Franken, die der Tierpark aus eigener Kraft nicht aufbringen kann. Mit den 3 Mio. Franken soll die Erweiterung des Parks in der kostenintensi-ven Startphase unterstützt werden. Der jährlich von über 350’000 Personen besuchte, einzigartige Natur- und Tierpark ist für die Gemeinde Arth und die weitere Umgebung zum Wirtschaftsfaktor und zum touristischen Renner geworden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb, dem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken für den Natur- und Tier-park Goldau zuzustimmen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zum Gewässerschutzkredit

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird der Rahmenkredit für die Gewässerschutzbauten genauer betrachtet.

Ausgangslage

Nach dem geltenden Gewässerschutzgesetz ist die Gemeinde gehalten, eine generelle Kanalisationsplanung unter Einbezug des Wasserkreislaufes zu führen. In der Vergangenheit wurde bei der Kanalisation teilweise das Mischsystem (Meteorwasser und Abwasser werden in der gleichen Leitung gemischt) verlangt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Kläranlagen vom Meteorwasser entlastet werden sollten. Deshalb ist inskünftig möglichst viel Meteorwasser an Ort versichern zu lassen. Soweit dies nicht möglich ist, muss konsequent das Trennsystem (Meteorwasser und Abwasser separat geführt) umgesetzt werden. Das separat geführte Meteorwasser wird in ein oberirdisches Gewässer geleitet.

Sanierung, Erweiterung und Verlegung

Die bestehenden Kanalisationsleitungen sind teilweise defekt (Gotthardstrasse, Bahnhofstrasse, Aeschi) und müssen ersetzt werden. Dabei wird nach Möglichkeit vom Mischsystem zum Trennsystem gewechselt. Im Zuge von Überbauungen sind zudem Meteorwasserleitungen und/oder Kanalisationsleitungen zu vergrössern und zu verlegen (Bumeli, Centralstrasse, Bischofsmöösli, Schöntalweg, Luxram-Areal, Rigi-Bahnen AG, Erliweg Arth, Areal Herzog, Tierpark Goldau) oder überhaupt zu erstellen (Groberschliessungen für Zonenänderungen).

Investitionsbedarf für 10 Jahre

Zur Realisierung aller Sanierungen, Erweiterungen, Verlegungen oder Neuerstellungen beantragt der Gemeinderat einen Rahmenkredit von Fr. 1’650’000.— für den Zeitraum von 2001 bis 2010. Damit verteilen sich die Gewässerschutzinvestitionen auf 10 Jahre. Die vom Gemeinderat vorgelegten Investitionspositionen entsprechen offensichtlich einem Bedürfnis und sind gesetzlich vorgesehen. Die Gemeinde Arth ist gut beraten, ein gut erhaltenes Abwassersystem sicher zu stellen und das teilweise noch vorhandene Mischsystem nach Möglichkeit durch das Trennsystem abzulösen. Andernfalls ist mit höherem Aufwand der Kläranlagen und damit mit höheren Abwassergebühren zu rechnen. Defekte und schlecht unterhaltene Kanalisationsleitungen können zu folgenschweren Austritten und hohen Reparaturaufwendungen führen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Rahmenkredites von Fr. 1’650’000.— für Gewässerschutzbauten im Zeitrahmen von 2001-2010.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Ja zum Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird das Finanzausgleichsgesetz genauer betrachtet.

Finanzausgleich bisher

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleich aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterschied von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen „Steuergraben“ entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Darüber hinaus erhalten Gemeinden mit weniger als 1’000 Einwohnern Strukturzuschläge und Abgeltungen in Spezialfinanzierungen. Damit kann bei allen Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem neu geschaffenen horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen. Die Abschöpfung beträgt maximal 50 % des Steuerkraftüberhanges.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des neuen Gesetzes über den Finanzausgleich.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
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Gesetz über den Finanzausgleich
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