Alters- und Pflegeheim Hofmatt

AAm vergangenen Donnerstag, den 14. November 2002 führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau im Georgsheim Arth ein öffentliches Podium zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt durch. Unter der Diskussionsleitung von Dr. Jürg Auf der Maur, Goldau nahmen vom Gemeinderat der Gemeindepräsident Heinz Theiler, Säckelmeister Erwin Zurfluh und Gemeinderat Franz Schuler teil. Von der Solidaritätsgruppe engagierten sich Josef Kunz, Herbert F. Steiner und Walter Eigel auf dem Podium. Schliesslich kam auch Dr. Ivo Kennel als Initiant der Einzelinitiative Alterheim Hofmatt zu Wort. Der Saal war überfüllt, sodass die Sitzplätze nicht ausreichten und viele Interessierte stehen mussten. Die Stimmung war deutlich für die Erhaltung des Alters- und Pflegeheimes geprägt.

Begründung des Gemeinderates

Die Delegation des Gemeinderates erklärte die Vorgeschichte, welche zum Schliessungsentscheid geführt hatte. Dabei standen praktisch ausschliesslich finanzielle Ueberlegungen im Vordergrund. Da die erforderliche Pflegebettenzahl mit den privaten Heimen in Goldau (Mythenpark) und Oberarth (Frohsinn) gewährleistet sei und da deshalb der Kanton für das Heim Hofmatt keinerlei Beiträge bezahlen würde, hätte die Gemeinde das sanierungsbedürftige Heim bzw. den erforderlichen Umbau/Ausbau allein zu finanzieren, was je nach Projekt bzw. 5 bis 8 Mio. Franken ausmachen könne. Dieses Geld müsse die Gemeinde dann verzinsen und amortisieren. Es sei auch nach einem Umbau/Ausbau mit jährlichen Betriebsdefiziten zu Lasten der Gemeinde zu rechnen, weil das Heim mit der vorhandene Grösse kostenmässig nicht selbstragend sein könne. Die Weiterverwendung des Hauses sei bewusst nicht geplant oder abgeklärt worden, um eine direkten Konkurrenz zwischen dem neuen Verwendungszweck und dem Heim zu verhindern. Bei der Kommunikation des Schliessungsentscheides wurden Fehler eingeräumt. Letztlich aber stand der Gemeinderat nach wie vor zu seinem Schliessungsentscheid.

Podiumsteilnehmer von links nach rechts: Gemeinderat Franz Schuler, Gemeindepräsident Heinz Theiler, Säckelmeister Erwin Zurfluh, Diskussionsleiter Dr. Jürg Auf der Maur, Initiant Dr. Ivo Kennel, Herbert F. Steiner, Josef Kunz und Walter Eigel.
Das zahlreich aufmarschierte Publikum im Georgsheim Arth.

Kritik der Solidaritätsgruppe

Die Vertreter der Solidaritätsgruppe warfen dem Gemeinderat vor, dass er ausser den finanziellen keine Interessen berücksichtigt habe. Dabei seien noch andere Werte massgebend. Das Heim müsse erhalten bleiben. Es gebe auch kostengünstige Lösungen. Das Volk und die direkt Betroffenen seien vor diesem wichtigen und Schliessungsentscheid nicht einbezogen worden. Das einzige gemeindeeigene Heim an bester Lage werde leichtfertig aufgegeben, ohne dass überhaupt auch nur eine Vorstellung bestehe, was damit geschehen solle. Auch eine andere Verwendung des Hauses koste Geld. Allerdings verfüge das Haus Hofmatt über eine gute Bausubstanz. Die vom Kanton vorgegebene Anzahl der erforderlichen Pflegebetten wurde in Zweifel gezogen. Kritisiert wurde schliesslich auch der Aufnahmestopp für Pensionäre und die Personalpolitik. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat sei nicht möglich gewesen.

Begründung der Einzelinitiative

Dr. med. Ivo Kennel begründete die Einzelinitiative. Als medizinischer Betreuer von Insassen des Heimes sei ihm die Bestürzung der Betroffenen durch den plötzlichen Schliessungsentscheid nahe gegangen. Er habe dann geprüft, was gemacht werden könne, um das Heim Hofmatt erhalten zu können. So sei er auf die Einzelinitiative gekommen.

Voten aus dem Publikum

Das sehr zahlreich erschienene Publikum setzte sich mit beherzten Voten gegen die Schliessung ein. Dabei kamen auch das Pflegepersonal und Angehörige von Heiminsassen zu Wort. Entsprechende Erklärungen und Darstellungen der Vertreter der Solidaritätsgruppe und des Initianten wurden mit Applaus bestätigt. Das Vorgehen des Gemeinderates wurde heftig kritisiert. Es war sogar von verlorenem Vertrauen in den Gemeinderat die Rede.

Schlussfolgerung Nach der Stimmung des Publikums wäre der Volksentscheid klar und deutlich für die Beibehaltung des Heimes ausgefallen. Im Rahmen der Podiumsveranstaltung hatten alle Interessierten die Gelegenheit, ihre Meinung ausgiebig kund zu tun. Alle möglichen Argumente dafür und dagegen wurden vorgetragen. Durch die Abstimmung am 9. Februar 2002 über die Beibehaltung des Heimes wird die Verantwortung in jeder Hinsicht dem Volk übertragen, was sowohl den Gemeinderat wie auch die Befürworter des Heimes entlasten wird. Wie auch immer der Volksentscheid ausfallen wird, das Volk wird diesen Entscheid in der Zukunft zu tragen haben, gleichgültig, ob er sich im nachhinein als richtig oder falsch erweisen wird.

Postition der CVP

Die CVP wird nun eine interne Meinungsbildung durchführen und sich anschliessend ausdrücklich zur Initiative äussern.

Ja zu den Familienzulagen!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diese Woche wird das Gesetz über die Familienzulagen genauer betrachtet.

Ausgangslage

Gemäss dem Gesetz über die Familienzulagen erhalten die Arbeitnehmer im Kanton Schwyz derzeit eine Kinderzulage von Fr. 160.- pro Kind und Monat. Selbständigerwerbende können sich freiwillig diesem Gesetz unterstellen. Mit der Gesetzesvorlage soll eine Totalrevision der bestehenden Bestimmungen durchgeführt werden. Im Wesentlichen soll die Kinderzulage erhöht, die Kinderzulage im Ausland an die Kaufkraft angepasst und zudem auch bei Krankheit noch während 12 Monaten ausbezahlt werden.

Erhöhung der Kinderzulage auf Fr. 200.-

Der wichtigste Teil der Gesetzesrevision ist die Erhöhung der bisher auf Fr. 160.- festgelegten Kinderzulage auf Fr. 200.- pro Kind und Monat. Die letzte Anpassung auf Fr. 160.- stammt aus dem Jahre 1994. Mit der Anpassung wird zum Teil die Teuerung ausgeglichen. Darüber hinaus aber stellt die Erhöhung auch eine ganz bewusst erhöhte Unterstützung der Familie bzw. der Kinder dar. Zudem erhalten neu die Teilzeitangestellten bereits ab einem Erwerbsgrad von 50 % (bisher 60 %) die volle Kinderzulage.

Kinderzulagen ins Ausland gemäss Kaufkraft

Eine weitere Neuerung stellt die Kinderzulagenregelung für im Ausland wohnende Kinder dar. Wer in der Schweiz arbeitet und die Kinderzulage für Kinder bezieht, welche im Ausland wohnen, erhält (ausserhalb der Staaten der EU und der EFTA) für diese Kinder eine Zulage, welche der Kaufkraft im Wohnsitzstaat des Kindes entspricht. Diese Kinderzulagen werden in der Regel somit deutlich unter Fr. 200.- pro Monat liegen, weil in den meisten Staaten die Kaufkraft für Fr. 200.- umgerechnet viel höher ist als in der Schweiz.

Kinderzulagen während 12 Monaten Krankheit

Neu werden die Kinderzulagen auch nach Eintritt einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit zufolge Krankheit weiterhin während 12 Monaten bezahlt. Allfällige Taggeldleistungen würden aber angerechnet.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Gesetzes über die Familienzulagen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA

Nein zur Asylinitiative!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diesmal wird die Asylinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Es gibt zweifellos Asylbewerber, welche ihr Asylgesuch in der Schweiz allein aus wirtschaftlichen Gründen stellen. Dazu verleitet der hohe Lebensstandard und die soziale Sicherheit in der Schweiz. Auch gibt es unter den Asylbewerbern immer wieder Personen, welche sich in der Schweiz strafbar machen und damit das Asylrecht missbrauchen. Gegen solche Erscheinungen ist mit Nulltoleranz konsequent vorzugehen.

Scheinlösung mit der Initiative

Mit der Initiative werden die Probleme im Asylbereich nicht gelöst. Vielmehr wird eine Scheinlösung vorgeführt, welche nicht umgesetzt werden kann. Wenn ein Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat (=alle Nachbarstaaten) in die Schweiz einreist, soll auf sein Asylgesuch gar nicht erst eingetreten werden, bzw. sein Gesuch wird gar nicht behandelt und er müsste in diese Drittstaaten (=Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich) abgeschoben werden, was nicht stattfinden kann. Denn es käme unweigerlich zu Problemen mit diesen umliegenden Nachbarstaaten, welche wie die Schweiz ihre Grenzen aus Kostengründen nicht abriegeln können. Wenn auf ein Asylgesuch gemäss der Initiative nicht eingetreten werden soll und wenn die Drittstaaten die Asylsuchenden nicht aufnehmen wollen, bleiben die Asylbewerber wie bisher faktisch in der Schweiz, bis eine Rückführung ins Ursprungsland durchgeführt werden kann. Somit ändert sich mit der Initiative diesbezüglich nichts. Mit dem blossen Nichteintreten auf ein Asylgesuch ist es nämlich nicht getan. Für den Vollzug von Wegweisungen kommen wir mit der Initiative keinen Schritt weiter.

Echte Flüchtlinge würden weggewiesen

Bisher kamen ca. 95 % aller Asylsuchenden auf dem Landweg, d.h. über sog. sichere Drittstaaten (=Nachbarstaaten) in die Schweiz. Von allen Flüchtlingen werden ca. 10 % als echte Flüchtlinge anerkannt. Somit würden mit der Initiative ein Grossteil der echten Flüchtlinge, welche auf dem Landweg ins Land gelangen, zum vornherein nicht mehr angehört. Die Schweiz müsste somit mit ihrer humanitären Tradition brechen und praktisch sämtliche Flüchtlinge ohne Prüfung der konkreten Verhältnisse früher oder später (sofern bekannt) ins Ursprungsland zurück bringen, wenn mit diesem Ursprungsland eine Rücknahme möglich ist.

Arbeitsverbot erhöht die Kosten

Das mit der Initiative verlangte Arbeitsverbot erhöht die Kosten für die Asylbewerber, weil diese keiner entgeltlichen Arbeit nachgehen dürfen. Derweil könnten auf diese Weise die Lebenshaltungskosten von Asylbewerbern durch deren Arbeit ganz oder zumindest teilweise bezahlt werden.

Initiative ist blosse Augenwischerei

Mit der Initiative wird im Asylbereich kein Problem gelöst, sondern noch mehr Probleme geschaffen. Sanktionen gegen Fluggesellschaften, welche die Einreisbestimmungen missachten, sind längst konkret vorgesehen. Die verlangten Kostensenkungen (zugewiesene Aerzte und Zahnärzte) und Sozialhilfe in der Form von Sachleistungen sind bereits eingeführt. Das heutige Hauptproblem der Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern wird mit der Initiative nicht einmal ansatzweise berührt.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Asylinitiative.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA

Ja zum Sicherheitsstützpunkt!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diesmal wird der Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg genauer betrachtet.

Ausgangslage

Im Kanton Schwyz ist die Gefängnissituation prekär. An 15 Orten befinden sich insgesamt 45 Zellen, was einen enormen Personalaufwand und ein beträchtliches Sicherheitsdefizit bedeutet. Zu oft gelingt es den Gefangenen, bei den immer wieder erforderlichen Transporten oder bei den Sparziergängen zu entfliehen. Nun soll diese unhaltbare Situation mit dem Bau eines Verwaltungsgebäudes (59 Arbeitsplätze des Verhöramtes, Kantonspolizei, Strafvollzug und Gefängnisverwaltung) mit Gefängnistrakt (39 Insassenplätze bei 32 Zellen) an zentraler Stelle in Biberbrugg gebaut werden. Der Bund bezahlt von den erforderlichen 34.96 Mio. Franken deren 4.66 Mio. Franken.

Mehrleistungen/Mehraufwand Gegenüber dem im Jahre 1999 vorgelegten und nur grob geschätzten Projekt werden nun Mehrleistungen für erhöhte Sicherheitseinrichtungen, die Ausstattung der Arbeitsplätze sowie der Bau eines zweiten Untergeschosses einbezogen.

Einsparung von Personalkosten und Mietkosten

Mit der geplanten Ausstattung wird dem Stimmbürger ein fertiges und voll einsatzfähiges und dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik angepasstes Verwaltungsgebäude mit Gefängnistrakt vorgelegt. Der künftige Personalaufwand (Gefangenentransport, Gefangenenspaziergang, Überwachung der Gefangenen, etc.) wird massiv reduziert und grosse Mietaufwendungen für die bisherigen Räumlichkeiten von Verhöramt, Polizei, Gefängnis, etc. entfallen.

Investitionsvolumen zur richtigen Zeit

Mit der Zustimmung zum Sicherheitsstützpunkt kann endlich mit dem Bau und mit der Auslösung des entsprechenden Investitionsvolumens begonnen werden. Viele Gewerbetreibende und Unternehmer des Kantons Schwyz werden Aufträge erhalten, welche bei den derzeit düsteren Wirtschaftsprognosen umso wichtiger sind. Mit der Ablehnung des Sicherheitsstützpunktes bzw. mit Ablehnung der Gesetzesänderung wäre das vorliegende Projekt gestorben und es wäre fraglich, ob noch etwas gemacht werden kann. Denn mit dem ursprünglichen Kredit von 26.5 Mio. Franken kann kein Sicherheitsstützpunkt erstellt werden, welcher diesen Namen verdient.

Sicherheit verbessern

Oft wird die Verbesserung der Sicherheit in unserem Kanton verlangt. Mit dem Sicherheitsstützpunkt zeigt sich nun augenfällig, wem die Sicherheit ernst ist und wem nicht. Mit der Erstellung des Stützpunktes wird die Polizei personell entlastet (kaum noch Gefangenentransporte zum Verhöramt). Sie kann ihre Kernaufgaben wieder besser wahrnehmen. Wer den Sicherheitsstützpunkt ablehnt, verweigert dem Kanton Schwyz die effiziente Verbesserung der Sicherheit. Eine dubiose Allianz von FDP und SVP will mit der Bekämpfung des erhöhten Kredites die Sicherheit im Kanton Schwyz sabotieren und einen Sicherheitsstützpunkt unmöglich machen. Dies gilt es zu verhindern.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA

CVP-Generalversammlung im Jugendtreff Arth-Goldau

Am Freitag, den 18. Oktober 2002, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau im Jugendtreff Oberarth die Generalversammlung 2002 durch. Im Rahmen der statutarischen Geschäfte leisteten die Gemeinderäte einen kurzen Rechenschaftsbericht. Vor der eigentlichen GV wurde der Jugendtreff von dessen Präsidenten Jörg Camenzind und vom Treffleiter Marco Venzin detailliert vorgestellt.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2002

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 18. Oktober 2002 im Jugendtreff Oberarth. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Zum Thema Gewalt an der Schule wurde in Seewen ein Podium mit der Schwyzer Ortspartei organisiert. Im Pfarreizentrum Goldau führte die CVP bei voll besetztem Saal die UNO-Debatte unter Teilnahme von Bundesrat Samuel Schmid durch. Bei den Gemeindewahlen im April 2002 wurden alle 5 CVP Kandidaten mit sehr guten Resultaten gewählt (Gemeinderäte Peter Probst und Peter Schmid; Rechnungsprüfer Arthur Schilter und Stefan Eichhorn; Vermittler-Stellvertreter Heinz Reding). Im Zuge der Trinkwasserverschmutzung verlangte die CVP öffentlich ein Früherkennungssystem, eine umfassende und effiziente Warnung der Bevölkerung sowie den Schutz des entsprechenden Einzugsgebietes. Diese Forderungen sind zwischenzeitlich umgesetzt oder im Zuge dazu. Betreffend dem Altersheim Hofmatt führt die CVP am 14. November 2002 im Georgsheim in Arth eine umfassende Meinungsbildung in der Form eines Podiums durch, wo alle interessierten Kreise (Initiant Dr. Ivo Kennel, Solidaritätsgruppe, Gemeinderat) unter der Diskussionsleitung von Dr. Jürg Auf der Maur zum Wort kommen. Die CVP-Kommissionssitze in der Gemeinde Arth konnten mit qualifizierten Personen besetzt werden. Anlässlich der Regierungsratswahlen wurde in der Gemeinde Arth der CVP-Kandidat Lorenz Bösch mit klarer Mehrheit gewählt. Die Kasse konnte positiv abschliessen. Doch werden für die vielfältigen Verpflichtungen und Aufgaben auch inskünftig die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge dringend benötigt (SKB Konto Nr. 196205-0201). Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

Jugendtreff Arth-Goldau

Treffleiter Marco Venzin
Vor der Generalversammlung stellten der Präsident des Vereins Jugendtreff, Jörg Camenzind, sowie der Treffleiter, Marco Venzin, den Jugendtreff und die Arbeit mit den Jugendlichen vor. Der Treff erfreut sich nach wie vor eines grossen Andranges. Der Treffleiter wird während den Öffnungszeiten regelmässig von den Jugendlichen zu Gesprächen und Beratungen aufgesucht. Er hilft den Jugendlichen sogar bei Bewerbungsschreiben für Lehrstellen. Oft ist der Treffleiter für gewisse Jugendliche der einzige Gesprächspartner, wenn die Jugendlichen den Zugang zu den Eltern und zum Lehrer nicht finden. Auch hat der Treffleiter Erziehungsarbeit (wie benimmt man sich) zu leisten, da die Jugendlichen diesbezüglich teilweise grössere Defizite aufweisen. Die CVP dankt dem Präsidenten Jörg Camenzind für seine grosse ehrenamtliche Arbeit zugunsten der Jugend und dem Treffleiter Marco Venzin für seinen grossen Einsatz bei der dringend benötigten Jugendarbeit. Da die finanzielle Absicherung des Jugendtreffs zufolge Streichung der Finanzierungsbeiträge durch die Kirchgemeinden in einem Jahr in Frage gestellt ist, muss alles daran gesetzt werden, die Finanzierung über einen zu erhöhenden Gemeindebeitrag zu gewährleisten.

Ja zum Elektrizitätsmarktgesetz!

Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche wird das Elektrizitätsmarktgesetz genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Öffnung im Strommarkt ist bereits im Gange. Ein Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz kann diese Entwicklung nicht verhindern. Vielmehr wäre eine unkontrollierte Liberalisierung mit allen damit verbunden Nachteilen in Kauf zu nehmen. Kleine Unternehmen und die Konsumenten sowie Randregionen würden das Nachsehen haben.

Kontrollierte Marktöffnung

Mit dem Elektrizitätsmarktgesetzt kann der liberalisierende Markt zumindest kontrolliert werden, damit die Versorgungssicherheit mit Elektrizität trotzdem gewährleistet wird. Dazu trägt wesentlich die neu geschaffene schweizerische Netzgesellschaft bei, welche die Stromübertragung in der ganzen Schweiz garantieren soll. Bereits heute können grosse Unternehmungen in der Schweiz von konkurrierenden Stromlieferanten günstigeren Strom beziehen, während das Gewerbe und die privaten Haushalte noch von Monopolbetrieben beliefert werden, bzw. von diesen abhängen. Nun sollen auch das Gewerbe und die Privathaushalte sich am Strommarkt beteiligen und den Lieferanten frei wählen können. Sie können somit den Strom beim günstigeren Anbieter beziehen.

Regeln gegen den Missbrauch

Die im Gesetz und in der Verordnung aufgestellten Regeln verhindern den Missbrauch und sichern die preisgünstige Versorgung mit Strom.

Förderung erneuerbarer Energie

Kleine Anlagen für erneuerbare Energie (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse) werden gefördert, indem die Durchleitung im Stromverteilnetz während 10 Jahren gebührenfrei ist.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2002

Goldinitiative
NEIN
Gegenentwurf (Vorschlag Bundesrat und Parlament
JA
Stichfrage
Gegenentwurf
Elektrizitätsmarktgesetz
JA

Nein zur Goldinitiative!

Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche werden die Goldinitiative und der Gegenvorschlag genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Schweizerische Nationalbank verfügt über 1’300 Tonnen Gold, welche für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt werden. Es geht um ein Vermögen von ca. 20 Mia. Franken. Bisher lag dieses Gold ohne jeglichen Ertrag in den Tresors der Nationalbank. Nun soll der Wert des Goldes realisiert und entweder die Substanz oder der Ertrag dieses Vermögens verwendet werden.

Goldinitiative

Die Goldinitiative will die überschüssigen Währungsreserven der Nationalbank entweder mit der Substanz oder mit dem Ertrag in den AHV-Ausgleichsfonds einwerfen. Damit bleibt offen, ob die Substanz für ein- und allemal verbraucht wird. Was die überschüssigen Währungsreserven anbelangt, so schüttet die Nationalbank alljährlich eine beträchtliche Summe Gewinn an die Kanton aus, zumal die Kantone einen verfassungsmässigen Anspruch von zwei Dritteln des Gewinnes haben (Art. 99 Abs. 4 Bundesverfassung). Dieses Geld bekämen die Kantone nun möglicherweise nicht mehr, was für den Kanton Schwyz derzeit eine jährliche Ertragseinbusse von ca. 14 Mio. Franken (Voranschlag 2002) bedeuten würde. Mit der Initiative bleibt offen, ob die Substanz aus dem Goldverkauf erhalten bleibt. Auch ist ungewiss, ob die Kantone die bisherigen Gewinne der Nationalbank noch erhalten. Zudem ist unklar, welche Währungsreserven notwendig sind und welche nicht. Diese Entscheidung lag bisher bei der Nationalbank, was sich bei Annahme der Initiative ändern würde (Art. 99 Abs. 2 und 3 Bundesverfassung). Die Nationalbank wäre nicht mehr in der Lage, unabhängig eine stabile Geld- und Währungspolitik zu betreiben. Das Volk würde mit Annahme der Initiative somit eine „Katze im Sack“ wählen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Ablehnung der Goldinitiative.

Gegenentwurf

Mit dem Gegenentwurf (=Vorschlag von Bundesrat und Parlament) soll aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Geld der Nationalbank die Substanz ausdrücklich erhalten und lediglich der Vermögensertrag (Zinsen) während 30 Jahren je zu einem Drittel der AHV, den Kantonen und einer Stiftung zukommen. Die Stiftung dient humanitären Zwecken und die Mittel werden gleichgewichtig im Inland wie im Ausland eingesetzt. Diese Stiftung wird die humanitäre Tradition der Schweiz fortsetzen. Zahlungen im Sinne von Wiedergutmachungen sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenentwurf garantiert somit den Erhalt des Vermögens. Nach 30 Jahren kann die Verteilung des Ertrages neu geregelt werden. Der Gegenentwurf trägt allen Altersgruppen Rechnung, ist nachhaltig und gerecht. Das Volksvermögen bleibt in der Hand des Volkes erhalten. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Gegenentwurfes.

Stichfrage

Da sowohl die Initiative als aus der Gegenentwurf angenommen werden könnten, muss die Stichfrage ebenfalls entschieden werden. Auch hier ist der Gegenentwurf vorzuziehen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2002

Goldinitiative
NEIN
Gegenentwurf (Vorschlag Bundesrat und Parlament
JA
Stichfrage
Gegenentwurf
Elektrizitätsmarktgesetz
JA

CVP-Vertreter der Gemeindebehörden

Nach der Konstituierung des Gemeinderates Arth wurden auch die Kommissionen neu bestellt. Im Gemeinderat ist Walter Risi nach wie vor Vorsteher der Gemeindewerke. Peter Probst führt weiterhin das Ressort Bildung, während Margrith Betschart-Schuler für den Bereich Kultur, Erholung und Sport und Jürg Kraft für das Ressort Umweltschutz und Hygiene zuständig bleiben. Peter Schmid hat wegen einer beruflichen Unvereinbarkeit das Ressort wechseln müssen und betreut ab sofort den Bau. Von den Kommissionssitzen hatte die CVP Arth-Oberarth-Goldau insgesamt 11 Rücktritte zu ersetzen. Glücklicherweise ist es wiederum gelungen, dafür hervorragende Persönlichkeiten zu gewinnen. Den zurück getretenen Amtsinhabern spricht die CVP den herzlichen Dank für das grosse Engagement aus.

Vorsteher Ressort
Bildung

Peter Probst
Vorsteher
Bau

Peter Schmid
Vorsteher
Gemeindewerke

Dr. med. vet. Walter Risi
Vorsteher Ressort
Kultur, Erholung und Sport

Margrith Betschart-Schuler
Vorsteher Ressort
Umweltschutz und Hygiene

Jürg Kraft

In der Rechnungsprüfungskommission amtieren während den nächsten 2 Jahren Rechtsanwalt lic. iur. Arthur Schilter, Goldau, und Stefan Eichhorn, Betriebsökonom HWV, Arth.

Für die CVP Arth-Oberarth-Goldau amtieren ab 2002 folgende Kommissionsmitglieder:

Stimmenzähler: Rauchenstein-Stählin Liselotte, Arth; Loser-Gubser Elsbeth, Arth; Steiner-Kenel Marie, Arth; Suter Georg, Arth; Eichhorn-Wyler Margrith, Arth; Beeler-Fischlin Trudy, Goldau; Zberg-Schuler Ruth, Oberarth; Gepper Marcel, Goldau; Megnet-Fach Marika Arth; Zurfluh Irène, Goldau; Schuler Werner, Arth; Megnet-Jäger Pia, Oberarth; Suter-Wolfensberger Margrit, Goldau; Prelicz Thomas, Arth (neu); Neidhard Monika, Goldau (neu); Reichmuth Barbara, Oberarth (neu). Kinderschutzkommission: Stalder Paul, Goldau; Imlig Lucia, Goldau (neu). Baukommission: Wullschleger Brigitte, Goldau; Herzog Fritz, Goldau (neu); Hardegger Werner, Goldau (neu). Schulrat: Forni Sandro, Goldau; Schaller Peter, Goldau; Fassbind Irmela, Oberarth. Finanzkommission: Stöckli Albert jun., Goldau (neu). Gemeindewerke/Geschäftsleitung: Reichmuth Peter, Goldau; Gewässerschutzkommission: Beeler Ruedi, Goldau (neu); Stöckli Peter, Goldau (neu). Kulturkommission: Ketterer Erich, Goldau; Seebadgesellschaft Arth: Frieda Kamer, Arth; Bürgi-Kamer Vreni, Goldau. Fürsorgebehörde: Kaufmann-Inderbitzin Pia, Goldau; Schmidig-Reichmuth Theresia, Goldau; Imlig Lucia, Goldau (neu). Aufsichtskommission AHV/IV/EO: Weber-Reichlin Monika, Arth; Kommission Umweltschutz und Hygiene: Loser-Gubser Elsbeth, Arth; Küttel-Fischlin Hany, Goldau (neu). Friedhofkommission: Bellmont-Inderbitzin Franz, Goldau. Ortsplanungskommission: Kenel Martin, Arth; Herzog Fritz, Goldau. Verkehrsplanungskommission: Theo Weber, Arth; Heinzer Markus, Goldau; Zivilschutzkommission: Hospenthal Urs, Arth. Schadenwehrkommission: Huber Rolf, Goldau.

Folgende Kommissionsmitglieder sind nach jahrlangem Einsatz zurück getreten:

Stimmenzähler: Waldvogel-Gnos Marietta, Arth; Inderbitzin-Hardegger Irène, Arth; Fassbind Patrick, Goldau; Kamer Martin, Goldau; Probst Patrick, Goldau, Hediger-Inglin Silvia, Oberarth; Schmidig-Reichmuth Theresia. Kinderschutzkommission: Blesi-Zimmermann Christine, Oberarth. Baukommission: Beeler Markus, Goldau; Reichlin Albert, Goldau. Finanzkommission: Beeler Ruedi, Goldau. Gewässerschutzkommission: Küttel-Fischlin Hany, Goldau; Reding Heinz, Arth. Fürsorgebehörde: Blesi-Zimmermann Christine. Kommission für Umweltschutz und Hygiene: Hardegger Werner, Goldau.

Den bisherigen und neu gewählten Kommissionsmitgliedern wünschen wird viel Freunde und Befriedigung in der Kommissionsarbeit. Zugleich danken wir herzlich für die Bereitschaft, zugunsten der Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Beitrag für die Gemeinschaft, d.h. für die Gemeinde Arth zu leisten. Sie helfen damit wesentlich, dass unser politisches System und vor allem das System der bürgernahen Mitverantwortung aufrecherhalten werden kann.

Den zurückgetretenen Kommissionsmitgliedern spricht die CVP Arth-Oberarth-Goldau den aufrichtigen Dank aus für die unermüdliche Arbeit, welche pflichtbewusst und verantwortungsvoll Jahr für Jahr geleistet worden ist. Die CVP Arth-Oberath-Goldau ist stolz, dass sie während vielen Jahren auf diesen Einsatz zählen durfte.

Trinkwasser in der Gemeinde Arth

In den vergangenen Wochen kam es in der Gemeinde Arth zu einer Verschmutzung der gesamten öffentlichen Trinkwasservorsorgung. Zu lange wurde verschmutztes Wasser ins öffentliche Netz gepumpt. Zu zaghaft und zu wenig bestimmt war die Warnung an die Bevölkerung. Die für das Trinkwasser verantwortlichen Personen müssen aus dieser Vorsorgungskrise ihre Lehren ziehen. Zum einen muss ein Früherkennungssystem eingebaut werden. Zum anderen ist für den erneuten Fall der Verschmutzung eine rasche und umfassende Warnung an alle angeschlossenen Haushaltung sicherzustellen. Zu guter Letzt sind zur Prophylaxe die erforderlichen Schutzzonen (Grundwasserfassungen und Quellwasserfassungen) sofort abzuklären und auszuscheiden.

Trinkwasser ist wichtig

Bisher war die Trinkwasserqualität und die beliebige Menge des Frischwassers in der Gemeinde Arth selbstverständlich. Anfang Mai 2002 wurde das gesamte Frischwassernetz verschmutzt, sodass das Frischwasser nicht mehr Trinkwasserqualität hatte. Den Bürgerinnen und Bürgern, aber den Behörden war solches bisher nicht bekannt. Entsprechend waren die Verantwortlichen in verschiedener Hinsicht überfordert. Die Abhängigkeit der Bevölkerung vom Trinkwasser wurde massiv unterschätzt. Zum Glück ist aus diesem Ereignis kein grösserer Schaden entstanden. Allerdings sind die Verschmutzungsursachen zu klären und es sind daraus verschiedene Lehren zu ziehen.

Früherkennungssystem notwendig

Für den Fall einer erneuten Verschmutzung einer der beiden Grundwasserfassungen oder einer der Quellwasserfassungen ist es unbedingt ein verlässliches Früherkennungssystem an jeder Wasserfassung selber zu installieren. Mit einem schnellen Abschalten bzw. Abtrennen der verschmutzten Wasserfassung kann künftig der Schaden und die Gefahr der Verschmutzung des ganzen Leitungsnetzes gering gehalten werden.

Umfassende und rasche Warnung

Falls nach einer Verschmutzung auch nur eine geringe Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung besteht, muss eine umfassende und rasche Warnung sicher gestellt werden. Alle am öffentlichen Netz angeschlossenen Haushalte müssen eine unmissverständliche Warnung erhalten. Radiodurchsagen allein genügen nicht. Es bedarf offensichtlich einer Kombination verschiedener Warnkanäle.

Schutz des Grund- und Quellwassers

Um langfristig den Schutz des Grund- und Quellwassers sicher zu stellen, müssen um die Quellen und um die Grundwasserfassungen (mitsamt Einzugsgebiet) die vom Gewässerschutzgesetz schon lange vorgesehenen Schutzzonen ausgeschieden werden. Mit diesen Zonen kann das Bewusstsein um den Schutz der Trinkwasserversorgung verbessert werden. Wasser gefährdende Bauten und Anlagen in diesem Gebiet müssen speziell gesichert werden oder dürfen gar nicht erst erstellt werden. Für die Grundwasserfassung Wegscheide ist am 3. Mai 2002 der Schutzzonenplan auf der Gemeindeverwaltung Arth aufgelegt werden (Amtsblatt Nr. 18 vom 3. Mai 2002). Das ist allerdings lediglich ein Zwischenschritt für den notwendigen, umfassenden Schutz dieser Wasserfassung.

Schlussfolgerung

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau erwartet von den Frischwasserverantwortlichen der Gemeinde Arth folgende Massnahmen: Sofortiger Einbau eines verlässlichen Früherkennungssystems bei allen öffentlichen Wasserfassungen; eine umfassende und rasche Warnung nach erfolgter Verschmutzung des Trinkwassers; rasche Ausscheidung von entsprechenden Schutzzonen um die Wasserfassungen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Mit diesen Massnahmen kann das Risiko einer erneuten Trinkwasserverseuchung minimiert werden. Schuldzuweisungen und irgendwelche öffentlichen Veranstaltungen tragen kaum etwas zur Problemlösung bei.

Bösch in den Regierungsrat!

Am Abstimmungswochenende vom 2. Juni 2002 ist über die sog. Fristenlösung und über die Initiative für Mutter und Kind zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene ist über das Wirtschaftsförderungsgesetz und über die Ersatzwahl von Finanzdirektor Franz Marty zu befinden. Auf Gemeindestufe steht ein Planungskredit von Fr. 180’000.- für die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten in Arth, ein Beitrag von Fr. 120’000.- an ein neues Motorschiff auf dem Zugersee sowie die Totalrevision des Organisationsstatuts des GVRZ (Gewässerschutzverband Region Zugersee-Küssnachtersee-Aegerisee) zur Debatte. Schliesslich ersuchen einige Mitbewohner um die Aufnahme ins Bürgerrecht. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für die Fristenlösung und für die Initiative für Mutter und Kind die Ablehnung, für das Wirtschaftsförderungsgesetz die Zustimmung, Lorenz Bösch als neuen Regierungsrat und schliesslich die beiden Finanzvorlagen und das Organisationsstatut des GVRZ sowie die Einbürgerungsgesuche zur Zustimmung.

Nein zur Fristenlösung

Mit der Änderung des Strafgesetzbuches zum Schwangerschaftsabbruch soll es im Gegensatz zur heutigen Regelung möglich sein, dass sich eine Frau frei entscheiden kann, ein Kind bis zur 12. Schwangerschaftswoche abzutreiben. Damit würde die Abtreibung liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass es Frauen gibt, welche dem Druck der Umgebung (Vater des ungeborenen Kindes, Familie, etc.) weichend, gegen den eigentlichen eigenen Willen eine Abtreibung vornehmen lassen würden. Mit der neuen, liberalen Regelung gäbe es dafür keine Schranken mehr. Das ist zu verhindern. Obwohl der Entscheid über die Fristenlösung ein sehr persönlicher, ethisch und religiös geprägter Entscheid eines jeden einzelnen ist, empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau, die mit der Fristenlösung angestrebte Liberalisierung der Abtreibung abzulehnen.

Nein zur Initiative für Mutter und Kind

Mit dieser Initiative darf aus psychischen Gründen nicht mehr abgetrieben werden, was eine markante Verschärfung gegenüber der heute geltenden Regelung darstellt. Selbst ein Kind aus einer Vergewaltigung müsste ausgetragen werden. Die Person der Mutter wird mit dieser Initiative hinter das Kind zurück gestellt, ja die geistige Gesundheit der Mutter gering eingestuft. Bei Annahme dieser Initiative wäre mit illegalen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen zu rechnen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung dieser extremen Initiative.

Bösch in den Regierungsrat

Lorenz Bösch aus Brunnen war während vielen Jahren im Kantonsrat. Er hat eine breite Ausbildung und kennt Land und Leute bestens. Er ist in der Lage, jedes Departement gut zu führen. Dank der CVP war der Kanton Schwyz in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den anderen Kantonen sehr erfolgreich. Mit einem sparsamen Haushalten, mit einer effizienten und schlanken Verwaltung und mit zurückhaltenden Steuern wurde und wird unser Kanton laufend noch attraktiver. Dieses unvergleichliche Verdienst der CVP als alleinige staatstragende Kraft im Kanton Schwyz rechtfertigt ohne jeden Zweifel, für den hervorragenden Finanzdirektor Franz Marty wiederum eine bewährte CVP-Kraft in den Regierungsrat zu wählen. Wir brauchen keine Experimente mit einer unbekannten Person, welche aus der obstruierenden Ecke stammt. Wählen wir Erfahrung, Kompetenz und Vielseitigkeit, wählen wir Lorenz Bösch.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.6.2002

Änderung des Strafgesetzbuches Nein (Fristenlösung)
NEIN
Initiative für Mutter und Kind
NEIN
Regierungsratsersatzwahl
Lorenz Bösch
Planungskredit Schulanlage Zwygarten Arth
JA
Beitrag an neues Motorschiff im Zugersee
JA
Revision Organisationsstatut GVRZ
JA
Einbürgerungen
JA