Aktuell

Einladung zur Nominationsversammlung

Gemeinderats- und Rechnungsprüfungskommissionswahlen

Datum: Dienstag, 15. Februar 2022
Zeit: 20.00 Uhr
Ort: Restaurant Schöntal, Braui, Oberarth

Geschätzte Mitglieder der SVP Arth – Oberarth – Goldau

Für die Gemeinderats- und Rechnungsprüfungskommissionswahlen vom 15.05.2022 laden wir euch zur Nominationsversammlung ein.

Traktandum

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Vorstellung der Gemeinderäte und RPK – Kommissionsmitglied
  4. Fragen und Diskussion
  5. Nomination der Kandidaten
  6. Beschluss zur Liste
  7. Verschiedenes

Andreas Thiel
Anschliessend freuen wir uns auf ein spannendes Referat von Andreas Thiel zur aktuellen politischen Lage.

Wir freuen uns auf Eure zahlreiche Teilnahme!

Roman Bürgi
Präsident SVP Arth – Oberarth – Goldau

Schöneggweg 33a, 6410 Goldau
079 717 97 01

Die Covid-19 Massnahmen sind zwingend einzuhalten.
Es gilt die Zertifikatspflicht G2, also genesen oder geimpft!

Die Zeit der Höflinge ist vorbei

(Leserbrief)

Das sogenannte „Mediengesetz“, über welches wir am 13. Februar 2022 zu befinden haben, hat es wahrlich in sich. Die sonst schon regierungs- und somit obrigkeitsgläubigen Medien, sprich ihre zumeist linksgefärbten Schreiberlinge, wollen nun also noch mehr. Eine Menge mehr – mindestens 180 Millionen Franken zusätzlich – Jahr für Jahr. Und für was? Für die immer wieder ins Feld geführte „Medienvielfalt“? Eher Einfalt würde ich meinen!

So zumindest mein Fazit, wenn man sich die vergangenen knapp zwei Jahre im Zusammenhang mit den „Corona-Berichterstattungen“ vor Augen hält. Wo waren bzw. sind hier Unterscheidungen in den Berichterstattungen zu finden? Wie Höflinge im Machtzentrum der Politik begleiteten sie uns tagtäglich mit Angst und Schrecken über den angeblich so gefährlichen Virus. Kritik und anderslautende Wahrnehmungen zum Thema waren und sind noch heute unerwünscht, wurden und werden verpönt und ins Reich der „Verschwörungstheorien“ verbannt.

Nein, so geht es nun wahrlich nicht. Wenn man sich schon mit den Prädikaten „unabhängig“, „regional“, „sachlich“, „neutral“, „fundiert“, etc. hervorheben will, muss man dies auch beherzigen. Leider ist davon wenig zu sehen bzw. zu lesen. So gesehen, erstaunt es auch nicht, dass das allgemeine Vertrauen in die Medien mehr und mehr schwindet. Der frei denkende Bürger bildet sich seine Meinung selber – dafür braucht es keine staatlich kontrollierte Medienlandschaft – gut so!

Genau wie bei Wahlen Politiker die Quittung für ihr Tun oder besser gesagt für ihr Nichtstun erhalten, werden auch die hiesigen Medienschaffenden am 13. Februar den Willen des Volkes zu spüren bekommen. Ein klares Nein zum Mediengesetz ruft dannzumal hoffentlich jene Prädikate hervor, für welche es sich auch lohnt, als Abonnent für eine Leistung zu bezahlen.

Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Kantonsrat

SVP sagt 3 x Nein und 1 x Ja am 13. Februar

(Medienmitteilung)

Am 17. Januar hat die SVP Kanton Schwyz die Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Februar gefasst. Die Kantonalpartei empfiehlt drei Mal Nein und ein Mal Ja.

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen musste die Parteiversammlung der Schwyzer SVP online stattfinden, was vom Parteipräsidenten Roman Bürgi sehr bedauert wird. Weiterhin versucht die SVP aber das beste daraus zu machen. Während sich die Referenten im Restaurant Alpina in Schwyz eingefunden haben, von wo aus die Referate live übertragen wurden, konnten sich die Mitglieder online zuschalten und abstimmen.

Die Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot lehnen die SVP-Mitglieder klar ab. Damit folgen die Mitglieder dem Referenten und SVP-Nationalrat Gregor Rutz welcher online zugeschaltet die Vorlage erklärte. Werbung für legale Produkte sollte weiterhin erlaubt sein. Zudem nimmt der indirekte Gegenvorschlag, welcher automatisch in Kraft tritt, sollte die Initiative abgelehnt werden, die Kernanliegen des Kinder- und Jugendschutzes umfänglich auf.

Als zweite Vorlage wurde das Massnahmenpaket zugunsten der Medien beraten. Als Befürworter nahm Martin Schmidig, Verlagsleiter des Bote der Urschweiz, gegenüber der anwesenden Mitglieder Stellung. Für die Verlage seien die zusätzlichen Mediensubventionen wichtig, um weiter existieren zu können. Für die Nein-Seite referierte SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf aus Küssnacht. Er sagt: «Die zusätzlichen Subventionen gehen vorwiegend an die grossen Verlage, welche bereits heute Millionengewinne schreiben. Zudem machen die Subventionen die Medien abhängig vom Staat und den Regierenden. Die direkte Abhängigkeit von der Gunst des Staates schadet der Vielfalt und der Unabhängigkeit.» Mit einer Gegenstimme empfiehlt die SVP Kanton Schwyz deshalb die Vorlage abzulehnen.

Was die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» betrifft, lehnen die teilnehmenden Mitglieder diese einstimmig ab. Nationalrat Marcel Dettling erläuterte die Vorlage und betonte, dass die Schweiz bereits heute eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche hat. Die Auswirkungen der Initiative fatal, die Forschung und Entwicklung von Medikamenten würde arg eingeschränkt und wahrscheinlich ins Ausland verlagert.

Zum Schluss stellte SVP-Kantonsrat und Fraktionspräsident Thomas Haas aus Lachen die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vor. Mit der Gesetzesänderung soll die sogenannte Emmissionsabgabe abgeschafft werden. Unternehmen sollen zukünftig Eigenkapital aufnehmen können, ohne eine Steuer bezahlen zu müssen. Diese Massnahme wird sich positiv auf das Wachstum und die Arbeitsplätze auswirken. Von den versammelten Mitgliedern wird die Abschaffung dieser sogenannten Stempelsteuer deshalb grossmehrheitlich befürwortet.

Ab Januar legt das Wahlkampf-Team der SVP los – zum Wohle unseres Landes

Medienmitteilung

Einen weiteren Links-Rutsch darf es 2023 nicht mehr geben. Die SVP ist bereit für die Wahlen 2023: Das Wahlkampfteam um Wahlkampfleiter Marcel Dettling nimmt ab Januar die Arbeit zum Wohle der Schweiz auf.

Bei den Eidgenössischen Wahlen 2019 konnte links-grün über 20 Sitze gewinnen. Noch einmal 10-15 Sitze und das Parlament kippt komplett nach links – mit verheerenden Folgen für unser Land. Die Linken wollen die Wirtschaft und damit Arbeitsplätze zerstören. Sie fordern die Einführung der 35-Stundenwoche, eine 24-wöchige bezahlte Elternzeit, offene Grenzen für illegale Migranten inklusive lebenslanger staatlicher Vollversorgung. Mit dem anvisierten schrittweisen EU-Beitritt geben sie die Schweiz in die Abhängigkeit der Brüsseler Bürokraten. Die linken Bevormunder wollen staatliche Restriktionen beim Fleisch- und Zuckerkonsum, Tempo-30-Zonen-Städte, ein Verbot von Verbrennungsmotoren, massiv höhere Benzin- und Heizölpreise, ganz zu schweigen von genderneutralen Toiletten und Strassensignalisationen. Die Rechnung für diesen Irrweg muss die hart arbeitende Bevölkerung mit steigenden Steuern, Gebühren und Abgaben bezahlen.

Corona-Politik zeigt, was der Schweiz bei einer links-grünen Mehrheit droht

Einen Vorgeschmack darauf, was eine links-grüne Parlamentsmehrheit bedeuten würde, haben wir auch während der Corona-Pandemie erlebt: Links-grün hat das Geld mit vollen Händen ausgegeben, die Staatsverschuldung ist massiv gestiegen und der Föderalismus sowie Persönlichkeitsrechte werden mit Füssen getreten. Die Corona-Politik der Linken gibt einen Vorgeschmack auf ihre Klima- und Bevormunderpolitik mit diktatorischen Zügen – der Zweck heiligt die Mittel.

Deshalb gilt es bei den Wahlen 2023 einen weiteren Links-Rutsch zu verhindern. Die SVP nimmt dies sehr ernst und ist bereit, diesen Kampf zu führen. «Linke und Grüne wollen die Schweiz kaputt regieren», sagt Wahlkampfleiter Marcel Dettling. «Die SVP ist die einzige Partei, die sich konsequent für den Mittelstand, für tiefe Steuern, für weniger Bürokratie, für einen starken Werkplatz Schweiz und für mehr Freiheit in Sicherheit einsetzt.»

Das Wahlkampf-Team der SVP Schweiz ist bereit und macht sich ab Anfang Januar an die Arbeit. Das Team setzt sich wie folgt zusammen:

Marcel Dettling Nationalrat SZ Wahlkampfleiter und Zuständiger Zentralschweiz und ZH
Sandra Sollberger Nationalrätin BL Zuständige Nord-West-Schweiz (BS, BL, SO, AG, BE)
Marco Chiesa Ständerat TI Zuständiger Romandie und Tessin
Manuel Strupler Nationalrat TG Zuständiger Ostschweiz


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/ab-januar-legt-das-wahlkampf-team-der-svp-los/

Terminhinweis: Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz vom 17.01.2022

EINLADUNG
zur
Parteiversammlung
vom
Montag, 17. Januar 2022, 20.00 Uhr
im
Corona bedingt findet die Versammlung per ZOOM-Meeting statt

(Samuel Lütolf 079 771 96 69 / samuel.luetolf@svp-sz.ch
Politischer Sekretär
www.svp-sz.ch)

Liebe Parteifreunde und Gäste

Gerne laden wir Sie zu unserer kantonalen Parteiversammlung zwecks Parolenfassung für die eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Februar 2022 ein.

Bund

  • Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschen- versuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
  • Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
  • Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
  • Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und auf Ihre Teilnahme.

Steinen, 30. Dezember 2021

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Kantonalpräsident Roman Bürgi
Kantonalsekretär Samuel Lütolf

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung und Begrüssung
KR Roman Bürgi, Goldau / Präsident SVP Kanton Schwyz

20.15 Uhr
Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
Referent: Marcel Dettling, Nationalrat, Oberiberg
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

20.35 Uhr
Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
Referent: noch offen
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

20.55 Uhr
Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
Referent: Thomas Haas, Fraktionspräsident, Lachen
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.15 Uhr
Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Referent: Samuel Lütolf, Kantonsrat, Küssnacht
Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.35 Uhr
Diverses / Fragen

21.45 Uhr
Ende der Versammlung

Einladung

Die SVP lehnt die flächendeckende Einführung von 2G ab

Medienmitteilung

Die 2G-Regel ist willkürlich, hilft nicht, ist diskriminierend und dient nur als Vorstufe zum Impfzwang für alle!

Nun tritt ein, was die SVP befürchtet hat: Knapp zwei Wochen nach der Abstimmung über das Covid-Gesetz will der Bundesrat mit der 2G-Regel die Vorstufe zum allgemeinen Impfzwang einführen. Verantwortlich dafür sind die anderen Parteien – sie haben im Parlament gegen den Willen der SVP die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Statt endlich die Risikogruppen effizient zu schützen, drangsaliert und diskriminiert die Mitte-Links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament lieber die ganze Bevölkerung.

Es überrascht nicht, dass die Mitte-Links-Mehrheit des Bundesrates das Ja zum Covid-Gesetz vom 28. November nun als Freipass für weitere, willkürliche Corona-Verschärfungen nutzen will. Den Entscheid, die 2-G-Regel flächendeckend einzuführen, verurteilt die SVP aufs Schärfste. Zum einen, weil dies nichts anderes ist als die Vorstufe zur Impfpflicht für alle. Zum andern ist 2G im Kampf gegen das Virus nicht zielführend, weil sich auch Geimpfte mit dem Virus anstecken und dieses weitergeben können. Die 2G-Regelung bringt nichts als Scheinsicherheit und noch mehr Diskriminierung für all jene, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Die Verantwortung für diese tiefe Spaltung unserer Gesellschaft tragen SP, Grüne, FDP, GLP und die Mitte. Sie haben am 2. Dezember im Nationalrat – gegen den Willen der SVP – den Passus im Covid-Gesetz abgelehnt, der dem Bundesrat die Einführung von 2G untersagt hätte (Antrag von Nationalrat Thomas de Courten zu Art. 1a Abs. 1ter).

Ein Blick auf die Statistik zeigt, wie unverhältnismässig die Corona-Politik des Bundesrates ist: Inzwischen beträgt der Anteil der geimpften Personen an der impffähigen Bevölkerung über 75 %, gleichzeitig wächst die Gruppe der Genesenen. Zwar sind die Infektionszahlen derzeit höher als Ende Oktober 2020, davon betroffen ist jedoch vor allem die junge Bevölkerung, für die das Virus in der Regel nicht gefährlich ist. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass die Jungen nun erneut stark eingeschränkt werden sollen.

Am stärksten vom Virus betroffen ist nach wie vor die ältere Bevölkerung: 45 % der Todesfälle sind in Altersheimen aufgetreten, das Medianalter der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. 98 % aller Covid-Verstorbenen hatten mindestens eine Vorerkrankung. Die SVP fordert seit März 2020, dass die Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, endlich effizient geschützt werden. Bis heute haben Gesundheitsvorsteher Alain Berset und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hier jämmerlich versagt.

Dasselbe gilt für die Kapazitäten in unseren Spitälern. Bis heute wurde nichts unternommen, um die Lage im Gesundheitswesen zu verbessern. Im Gegenteil: Bundesrat und BAG nehmen es widerspruchslos hin, dass heute weniger Intensiv-Personal und damit Betten zur Verfügung stehen als zu Beginn der Pandemie. Heute ist die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten nur noch halb so hoch wie während der ersten und zweiten Welle, trotzdem will man der Bevölkerung weismachen, dass unser jährlich über 80-Milliarden-Franken verschlingendes Gesundheitssystem nicht in der Lage ist, damit umzugehen. Alain Berset sagte dazu am Dienstag im Parlament: «Wir verfügen nicht über die Kenntnisse, die Informationen und Statistiken, um das (die Aufstockung der Kapazitäten in den Spitälern) wirklich glaubwürdig tun zu können.» Die NZZ kritisiert zu Recht: «Ein Gesundheitsminister, der nach bald zwei Jahren Pandemie nicht genau weiss, was in den Spitälern tatsächlich läuft?» Angesichts dieses Versagens ist es nicht mehr zu rechtfertigen, dass der Bundesrat an der besonderen Lage festhält, denn die sonst zuständigen Kantone sind offensichtlich besser gerüstet.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/die-svp-lehnt-die-flaechendeckende-einfuehrung-von-2g-ab/

Die anderen Parteien tragen die Verantwortung für die Spaltung der Gesellschaft

Medienmitteilung

28. November 2021

Die SVP nimmt das Ja des Stimmvolks zum verschärften Covid-19-Gesetz mit Bedauern zur Kenntnis. Die Spaltung der Gesellschaft und die Missachtung des Rechtsstaats dürfen jetzt nicht noch weitergetrieben werden. Sonst droht sozialer Unfriede mit unabsehbaren Konsequenzen.

Die SVP stellt klar: Das Ja zum Covid-19-Gesetz darf kein Freipass sein für weitere Verschärfungen der Corona-Massnahmen. Die Erosion des Rechtsstaats muss gestoppt werden. Der Bundesrat und die anderen Parteien tragen mit ihrer unverhältnismässigen, willkürlichen und diskriminierenden Coronapolitik die Verantwortung für die Spaltung der Gesellschaft. Eine starke Minderheit von über 1,3 Millonen Schweizerinnen und Schweizern lehnte das Covid-19-Gesetz ab. Diese besorgten Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht länger vor den Kopf gestossen und ausgegrenzt werden, sonst ist der soziale Friede ernsthaft gefährdet.

Die SVP hat in diesem Sinne von Anfang an eine konsistente und effiziente Strategie verfolgt: Die Risikogruppen müssen geschützt werden, ohne dass die Freiheit von Gesellschaft und Wirtschaft beschnitten wird. Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind hier in der Pflicht: Sie müssen endlich effizient dafür sorgen, dass Menschen über 65 und Vorerkrankte geschützt sind. Der Bund hat hier versagt: Die willkürlichen und nicht-evidenzbasierten Massnahmen des Chaos-Krisenmanagements von SP-Bundesrat Alain Berset haben nicht nur ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlt, sondern das Vertrauen in die Politik erschüttert und die Gesellschaft tief gespalten. Darum fordert die SVP mit Nachdruck:

  • Es darf kein 2G geben.
  • Ein Impfobligatorium kommt nicht infrage.
  • Kein Durchimpfen der Kinder. Der Körper gehört nicht dem Staat, jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Der Bund muss einsehen, dass das Zertifikat eine Scheinsicherheit darstellt, weil die Schutzwirkung der Impfung vor Ansteckung nach vier bis 7 Monaten gegen Null tendiert. Zudem muss der Bund dies endlich auch klar kommunizieren.
  • Tests müssen wieder gratis sein. Die zahllosen Impfdurchbrüche belegen, dass nur das Testen Sicherheit gewährt.
  • Im Schweizer Rechtsstaat darf es keine Entlassungen und Aussperrungen geben aufgrund des Impfstatus oder von 2G.
  • Der Bundesrat darf die Fehler von 2020 nicht wiederholen und muss zwingend den Grenzschutz verstärken. Zumal die neue, in Südafrika entdeckte Virus-Variante bereits in mehreren europäischen Ländern und auch in unserem Nachbarland Italien nachgewiesen wurde. Täglich kommen unzählige Grenzgänger, Reisende und Illegale in die Schweiz. Gleichzeitig dürfen Schweizer ohne Zertifikat nicht einmal mehr einen Kaffee trinken gehen.

Pflegeinitiative: Rasch umsetzbare Lösung wird verschleppt

Die SVP bedauert das Ja zur Pflegeinitiative. Diese ist ein Katalog teils lobenswerter Absichten, deren Umsetzung jedoch ebenso unklar wie unabsehbar ist. Der Gegenvorschlag wäre konkreter und unmittelbar anwendbar gewesen. Statt dass wir das Problem an der Wurzel packen, verstreicht nun wertvolle Zeit, bis sich überhaupt etwas bewegt.

Richterwahl weiterhin unter demokratischer Kontrolle

Die populistischen Argumente der Initianten haben nicht verfangen. Bei Annahme der Initiative wäre die Wahl der höchsten Richter zur Landeslotterie verkommen. Dank dem Volks-Nein bleibt die demokratische Kontrolle des Bundesgerichts gewahrt. Die abgehobene Richterkaste bekommt nicht noch mehr Macht. Die SVP ist erfreut darüber, dass die gefährliche Entwicklung zu einem elitären Richterstaat gestoppt werden konnte. Doch Wachsamkeit bleibt weiterhin Bürgerpflicht.

Erfolg im Kanton Freiburg

Die SVP nimmt die Wahl von Philippe Demierre in die Freiburger Kantonsregierung erfreut zur Kenntnis. «Wir begrüssen die Wahl von Philippe Demierre in den Staatsrat und wünschen ihm viel Erfolg bei seiner Arbeit», sagt Parteipräsident Marco Chiesa. «Mit Philippe Demierre erhält der Kanton Freiburg ein kompetentes Regierungsmitglied, das sich mit Engagement und Herzblut für die Bevölkerung einsetzen wird.»


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/verantwortung-fuer-die-spaltung-der-gesellschaft/

Vernehmlassungsantwort der SVP Kt. SZ zur Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen

Departement des Innern
Frau Landammann
Petra Steimen-Rickenbacher
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2160
6431 Schwyz

elektronisch an: di@sz.ch

Vorderthal, den 28.11.2021

Teilrevision Gesetz über soziale Einrichtungen:
Neuregelung Kostentragung bei stationären und ambulanten Kindsschutzmass- nahmen | Vernehmlassungsantwort

Sehr geehrte Frau Landammann
Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in oben erwähnter Angelegenheit.

Grundsätzliche Anmerkungen:

Die SVP des Kantons Schwyz und insbesondere deren Kantonsratsfraktion beurteilt das Wirken und Handeln der KESB – speziell was die Finanzen angeht – nach wie vor kritisch. Einzelne Fälle, welche medial und landesweit immer wieder für blankes Erstaunen sorgen, tragen nicht gerade dazu bei, dass die KESB an Vertrauen, Glaubwürdigkeit und an Akzeptanz innerhalb der Bevölke- rung hinzugewinnt – ganz im Gegenteil. Dahingehend wäre zu wünschen und aus Sicht der Steu- erzahler auch zu erwarten, dass die durch die KESB angeordneten und verfügten Entscheide samt Massnahmen vermehrt dem Prinzip des „Kosten-Nutzen-Verhältnisses“ unterzieht.

Weiter gilt es aus Sicht der SVP zu berücksichtigen:

  • Die angeordneten Massnahmen müssen auf deren Wirksamkeit hin auch laufend bzw. vermehrt überprüft werden. Gegebenenfalls gilt es auch korrigierend einzuwirken – not- falls auch mit Abbruch der Übung!
  • Es muss eine diesbezügliche Kostenobergrenze für sämtliche zu treffenden Massnahmen samt Folgekosten festgelegt werden (Stichwort: KESB-Fall einer Familie aus der Gemeinde Schübelbach von über Fr. 600`000.-!). Dahingehend sollte der Kanton bzw. das Departe- ment des Innern auch beim Bund vorstellig werden – da ansonsten die Kosten über die Jahre völlig aus dem Ruder laufen. Anstoss dazu geben könnte die Schweizerische Konfe- renz der kantonalen Gesundheitsdirektoren mit Druck auf den Bund bzw. das Eidgenössi- sche Parlament.

Mit der vorliegenden Teilrevision entsteht eine reine Kostenverlagerung – hin zum Kanton. An- statt die Ursache wird einmal mehr das Symptom (steigende Soziallasten infolge KESB-Fälle in den Gemeinden) bekämpft. Die Kosten bleiben bestehen! Dies und weitere kritische Anmerkun- gen und Überlegungen dazu hat denn auch die Mehrheit der SVP-Kantonsratsfraktion an der De- batte vom 5. Februar 2020 zum Ausdruck gebracht.

Entgegen der mehrheitlich ablehnenden Haltung der SVP-Fraktion wurde die Motion M 11/19 „Fairer Kostenverteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die KESB“ ange- nommen und als erheblich erklärt. Dies gilt es letztlich auch von Seiten der SVP zu akzeptieren – zumal in der Öffentlichkeit und in den Gemeinden das „Kostenverlagerungsprinzip“ hin zum Kan- ton im sozialen Bereich populär erscheint. So wurde auch die Kostenverlagerung und das Gesetz über Ergänzungsleistungen an der Volksabstimmung vom 26. September 2021 überdeutlich gut- geheissen. Anzumerken gilt hier auch die zukünftige Anpassung des innerkantonalen Finanzaus- gleichs. Hierbei sollen Gemeinden mit sogenannten Zentrumslasten (u.a. auch im Sozialbereich) spürbar entlastet werden.

Nebst den genannten kritischen Anmerkungen und Überlegungen erhofft sich die SVP aber durchaus auch eine positive Entwicklung aus der vorliegenden Teilrevision heraus. So hat der Kanton in Zukunft mehr Einsicht und Überblick über die Kosten, welche bei der KESB anfallen. Entsprechend soll dadurch auch seine Kontrollfunktion gestärkt werden. Dies gilt es – soweit möglich – aber auch zu nutzen!

Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen gemäss Synopse zur Vernehmlassungsvorlage:

Die SVP hat zu den einzelnen Paragraphen gemäss vorliegender Synopse keine inhaltlichen An- passungen, Änderungen und Ergänzungen vorzubringen. Die SVP kann der vorliegenden Teilrevi- sion grundsätzlich zustimmen – hält aber fest:

  • Dass eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons, welche über die vorgeschlagenen 50 Prozent hinausgeht bzw. hinausgehen sollte, von Seiten der SVP nicht unterstützt wird.

Abschliessende Fragen:

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision bitten wir um Klärung und Beantwortung folgender Fragen:

  • Gemäss erläuterndem Bericht auf Seite 12 unter 6.2 „Personelle Auswirkungen“ gibt es nur wage Ausführungen bzw. keine konkreten Angaben, was die Vorlage in personeller Hinsicht für Auswirkungen für den Kanton haben wird.
    Ist es wirklich nicht möglich, diese durchaus überschaubare und in unseren Augen mar- ginale Mehrbelastung auf bestehende Mitarbeiter innerhalb des Departements zu über- tragen – ohne dabei gleich Pensen erhöhen oder gar neue Stellen schaffen zu müssen?
  • Hat sich der Kanton bereits Überlegungen gemacht, wie man innerkantonale Sozialein- richtungen für KESB-Fälle den ausserkantonalen Sozialeinrichtungen vorziehen kann – konkret: Die „Wertschöpfung“ im Kanton halten, verstärken, in diesem Bereich ja gar ausbauen könnte?

Für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen richten wir dem Departement des Innern unse- ren Dank aus und hoffen auf eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

Freundliche Grüsse
SVP Kanton Schwyz

Kantonsrat Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Arbeitsgruppenleiter
„Gesundheit und Soziale Sicherheit“

Kantonsrat Roman Bürgi, Goldau
SVP-Kantonalparteipräsident

Vernehmlassungsantwort

Einladung zur ao. Generalversammlung 2021

EINLADUNG
zur
ao. Generalversammlung 2021

Donnerstag, 09. Dezember 2021, 20.00 Uhr

Die Sitzung findet online via Zoom statt.

Bitte anmelden unter svp-sz.ch/gv2021.

(079 717 97 01 Roman Bürgi)

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung durch den Parteipräsidenten Roman Bürgi, Goldau

20.15 Uhr
ao. Generalversammlung 2021

  1. Begrüssung
  2. Wahl von Stimmenzählern
  3. Protokoll Generalversammlung vom 01.07.2021
  4. Budget 2021
  5. Bericht der Kontrollstelle zum Budget 2021
  6. Wahlkommission der Wahlen 2022/2023
  7. Terminkalender 2022
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich spätestens 5 Tage vor der Versammlung, bis am 01. Dezember 2021 bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 17.11.2021

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Präsident Roman Bürgi
Sekretär Sämi Lütolf