Nein zur Einheitskrankenkasse

Am 11. März 2007 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „für eine soziale Einheitskrankenkasse“ abzustimmen. Beim Bezirk Schwyz geht es um die Übertragung der Wasserrechtskonzession der K. Hürlimann Söhne AG auf das Elektrizitätswerk Schwyz. In der Gemeinde Arth ist über den Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Elektrizitätswerk Schwyz für das Verteilgebiet Rigi zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Einheitskrankenkasse, während die Bezirksvorlage und die Gemeindevorlage zur Annahme empfohlen werden.

Nein zur Einheitskrankenkasse

Die Initianten der Einheitskrankenkasse wollen die 87 bisherigen Krankenkassen im obligatorischen Bereich in eine einzige überführen. Damit wird der Wettbewerb unter den Krankenkassen im obligatorischen Bereich (Grundversicherung) vollständig entfallen. Zudem wollen die Initianten, dass die Prämien nach Einkommen und Vermögen abgestuft werden, was faktisch eine neue Steuer für die mittleren und höheren Einkommen bedeutet. Auch jene, welche sich namhaftes Vermögen angespart haben, kommen einmal mehr zur Kasse. Die tieferen Einkommen müssen bereits heute keine Prämien bezahlen, weil diese im Rahmen der Prämienverbilligungen mit Steuergeldern vergütet werden.

Das bisherige Kostenwachstum mit den steigenden Prämien (vor allem durch immer weitergehende Leistungen) wird durch eine Einheitskasse nicht gebremst. Auch bei der Einheitskrankenkasse muss eine umfangreiche Verwaltung alle erbrachten Leistungen erfassen, kontrollieren und abrechnen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, den bisherigen Wettbewerb unter den Anbietern aufzuheben. Zudem ist die mit der Einheitskrankenkasse verbundene neue Steuer abzulehnen. Diese Steuer stellt nichts anderes als einen weiteren Angriff auf das Portemonnaie des Mittelstandes an, welcher bereits heute im Wesentlichen die Steuern bezahlt. Die Einheitskrankenkasse ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Übertragung der Wasserrechtskonzession

In Brunnen nutzt seit 1939 die K. Hürlimann Söhne AG die Wasserkraft der Muota zur Gewinnung von Elektrizität. Dieses Wasserkraftwerk soll nun an das Elektrizitätswerk Schwyz (EBS) verkauft werden. Die K. Hürlimann Söhne AG will dieses Kraftwerk nicht mehr selber betreiben. Die Wasserkraftnutzung bedarf einer Konzession durch den Bezirk Schwyz. Da das Kraftwerk den Eigentümer wechseln soll, muss auch die Konzession auf den Erwerber übertragen werden. Das Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz will dieses Wasserkraftwerk nicht übernehmen. Es gibt deshalb keinen Grund, die Konzessionsübertragung auf das EBS zu verweigern. Es ist nämlich wichtig, dass dieses bestehende Wasserkraftwerk erhalten und möglichst noch optimiert wird, weil die damit verbundene Stromerzeugung umweltschonend ist. Der Übertragung der Wasserrechtskonzession ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Konzessionsvertrag Verteilgebiet Rigi

Das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) versorgt seit über 30 Jahren in der Gemeinde Arth klaglos das Verteilgebiet Rigi mit Strom. Der derzeitige Konzessionsvertrag kann seit dem Jahr 2000 mit einer Frist von einem Jahr im Zweijahresrhythmus gekündigt werden. Der Bau, der Unterhalt und der Betrieb eines Stromverteilnetzes ist sehr kostenintensiv und muss auf eine lange Zeitdauer abgeschrieben werden können. Deshalb soll der bereits bestehende Konzessionsvertrag wiederum auf 20 Jahre abgeschlossen werden. Das EWS versorgt bereits in vielen umliegenden Gemeinden kostengünstig mit Strom. Es gibt keinen Grund, an der bisherigen Stromversorgung im Verteilgebiet Rigi etwas zu ändern. Dem neuen Konzessionsvertrag ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 11. März 2007

Einheitskrankenkasse
NEIN
Wasserrechtskonzession für EWS
JA
Konzessionsvertrag EWS Verteilgebiet Rigi
JA