Am Abstimmungswochenende vom 27. November 2011 ist auf kantonaler Ebene über die Initiative Sonnen- und Holzenergie, die Initiative Ergänzungsleistungen für Familien, das neue Bürgerrechtsgesetz, das neue Motorfahrzeugabgabengesetz sowie über einen Planungskredit für ein neues Verkehrsamt in Tuggen abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller fünf kantonalen Vorlagen. In der Gemeinde Arth ist über den Verkauf einer Baurechtsparzelle in Goldau im Chräli und über den Kauf einer Baulandparzelle in Oberarth zu entscheiden. Für den Verkauf der Baurechtsparzelle wird ein Ja empfohlen, während für den Erwerb der Baulandparzelle in Oberarth Stimmfreigabe beschlossen wurde.
Für den 2. Wahlgang der Ständeratswahlen ist Bruno Frick zu wählen, weil der dem Kanton Schwyz am meisten nützen kann.
Bruno Frick in den Ständerat
Bruno Frick ist für den Kanton Schwyz in Bern ein sicherer Wert. Er hat für den Kanton Schwyz schon viel erreicht und kann noch mehr erreichen. Im Rating des Parlaments ist er auf den vordersten Plätzen. Bruno Frick ist bekannt als integrierende Kraft, welche im Ständerat Probleme löst. Er hat den nötigen Einfluss und die erforderliche Erfahrung. Wir brauchen im Ständerat mehr denn je Brückenbauer und nicht Sprengmeister. Im 1. Wahlgang hat Bruno Frick das absolute Mehr nur knapp verpasst. Wählen wir deshalb wieder Bruno Frick in den Ständerat. Er ist der sichere Wert.
Ja zur Initiative Sonnen- und Holzenergie
Derzeit sind wir in grossem Mass von fossilen Energieträgern sowie von der Atomenergie und damit vom Ausland abhängig. Erneuerbare Energien werden im Kanton Schwyz viel zu wenig eingesetzt bzw. verwendet, weil die fossilen Energieträger und die Atomenergie sehr billig angeboten werden, ohne dass die effektiv damit verbundenen Kosten (Klimaerwärmung; Entsorgung Atommüll; etc.) und Risiken (Atomunfall) gedeckt werden. Das Holz verfault zu einem schönen Teil im Wald. Sonnenenergie wird kaum genutzt. Ohne gezielte Förderung wird beim Anteil der erneuerbaren und damit einheimischen Energie in der nächsten Zeit keine grosse Veränderung stattfinden, weil zu stark auf die derzeitigen Kosten geachtet wird. Die Wirtschaft reagiert mit dem Einsatz von erneuerbarer Energie erst, wenn die fossile oder atomare Energie merkbar knapper wird oder gar ausfällt und für Umstellen auf erneuerbare Energie keine Zeit mehr besteht. Der Kanton Schwyz hat einen Energieversorgungsauftrag und deshalb ein Interesse, dass auch im Kanton Schwyz die Energieunabhängigkeit verbessert wird. Alle übrigen Kantone haben ein Förderprogramm für erneuerbare Energien. Dem Förderprogramm im Kanton Schwyz wurde vor kurzem von den Kantonsratsfraktionen der SVP und FDP die nötigen Mittel verweigert. Die vorliegende Initiative ermöglicht immerhin die Förderung der Sonnenenergie und der Holzenergie und damit auch einheimische Arbeitsplätze. Wir müssen jetzt handeln. Von alleine geschieht zu wenig. Der Initiative ist deshalb zuzustimmen.
Ja zur Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen für Familien
Im Kanton Schwyz gibt es viele Familien, teilweise auch alleinerziehende Elternteile, welche trotz vollem Arbeitseinsatz den Lebensunterhalt nicht gebührend finanzieren können. Allein die hohen Wohnungsmieten im Kanton Schwyz spielen dabei eine wesentliche Rolle. Der Gang zur Fürsorge ist nicht leicht und darf nicht zum Dauerzustand werden. Derzeit leben diese Familien unter dem Existenzminimum und meiden meist den Gang zur Fürsorge. Für diese Fälle sind deshalb gezielt Ergänzungsleistungen (wie im Alter oder bei Invalidität) aus-zurichten. Die Eigenverantwortung wird dadurch nicht verringert, weil die Ergänzungsleistungen ein eigenes Erwerbseinkommen voraussetzen. In den Kantonen Solothurn, Tessin und Waadt gibt es bereits solche Ergänzungsleistungen. Wer arbeitet und trotzdem nicht das nötigste bezahlen kann, dem soll moderat geholfen werden. Es ist keineswegs klar, dass solche Ergänzungsleistungen im ganzen Kanton 22 Millionen Franken kosten werden. Es sind auch weniger weit gehende Lösungen möglich. Der Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen für Familien ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum neuen Bürgerrechtsgesetz
Die bestehende Einbürgerungsgesetzgebung im Kanton Schwyz stellt ein uneinheitliches und lückenhaftes Provisorium dar. Das neue Bürgerrechtsgesetz vereinheitlicht und verschärft die Einbürgerungspraxis im Kanton Schwyz. Die Transparenz durch die Publikation der Gesuche im Amtsblatt mit der Möglichkeit für Hinweise aus der Bevölkerung wird erhöht. Die Forderung nach einer Publikation im Amtsblatt entstammt einer Initiative der CVP. Die Gemeinden können neu entscheiden, ob über die Einbürgerungen in der Einbürgerungskommission oder wie bisher an der Gemeindeversammlung entschieden werden soll. Die Einbürgerungswilligen haben neu eine Erklärung abzugeben, wonach sie die grundlegenden Werte der Verfassung akzeptieren. Ausreichende schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse werden neu einheitlich im ganzen Kanton verlangt. Deshalb ja zum neuen Bürgerrechtsgesetz.
Ja zum neuen Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben
Das neue Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben basiert neu auf einer Erfassung von Leistung über Gesamtgewicht, was der heutigen Entwicklung der Fahrzeugtechnologie entspricht. Der bisherige Mischtarif mit Hubraum und Gesamtgewicht wird abgelöst. Es ist keine generelle Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer vorgesehen. Leichte und leistungsschwache Fahrzeuge werden entlastet, leistungsstarke Fahrzeuge aber werden stärker belastet. Das neue Gesetz stellt eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage für die kommenden Jahre dar, um mit der Spezialfinanzierung die künftigen Strassenbauprojekte zu finanzieren. Deshalb ja zum neuen Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben.
Ja zum Planungskredit Neubau Verkehrsamt in Tuggen
Das bestehende Verkehrsamt in Pfäffikon kann die Kontrollaufgaben für die im weiter zunehmende Anzahl Motorfahrzeuge nicht mehr bewältigen. In Tuggen konnte ein geeignetes Areal für eine grössere Anlage gefunden werden. Dazu muss zuerst gewissenhaft geplant und ein Projekt ausgearbeitet werden. Dem Planungskredit ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Verkauf der Baurechtsparzelle Chräli
Die fragliche Parzelle KTN 3257 in Goldau im Chräli kann einem einheimischen Gewerbebetrieb zur Weiterentwicklung dienen. Für die Gemeinde ist dieser Boden entbehrlich. Dem Verkauf ist deshalb zuzustimmen.
Stimmfreigabe Erwerb Baulandparzelle in Oberarth
Der Erwerb der Baulandparzelle KTN 2345 in Oberarth soll als Erschliessung für ein künftiges Sportzentrum im Gebiet Sarbach (56‘000 m2) in Oberarth dienen. Der Erwerbspreis für das Bauland (Fr. 350.—/m2) und vor allem der künftige Preis für das Sportzentrum (Fr. 140.—/m2) sowie die Möglichkeit, an zentraler Lage eine solche Fläche Land für ein Sportzentrum erwerben zu können, stellt eine einmalige Gelegenheit dar. Auf der anderen Seite wird dadurch einmal mehr bestes Landwirtschaftsland vernichtet, welches als Fruchtfolgefläche ausgeschieden ist. Erholungsraum für die Bevölkerung geht verloren. Zudem ist die Finanzierung des gesamten Landerwerbes und die Finanzierung der künftigen Sportanlagen für die Gemeinde Arth ein grosser Brocken, welcher über das nötigste hinausgeht. Die CVP hat bei ihrer Basis eine Umfrage gemacht, bei welcher sich die Befürworter und die Gegner des Landerwerbes bzw. des Sportzentrums Sarbach praktisch die Waage halten. Die CVP hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen.