Bruno Frick in den Ständerat

Am Abstimmungswochenende vom 27. November 2011 ist auf kantonaler Ebene über die Initiative Sonnen- und Holzenergie, die Initiative Ergänzungsleistungen für Familien, das neue Bürgerrechtsgesetz, das neue Motorfahrzeugabgabengesetz sowie über einen Planungskredit für ein neues Verkehrsamt in Tuggen abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller fünf kantonalen Vorlagen. In der Gemeinde Arth ist über den Verkauf einer Baurechtsparzelle in Goldau im Chräli und über den Kauf einer Baulandparzelle in Oberarth zu entscheiden. Für den Verkauf der Baurechtsparzelle wird ein Ja empfohlen, während für den Erwerb der Baulandparzelle in Oberarth Stimmfreigabe beschlossen wurde.

Für den 2. Wahlgang der Ständeratswahlen ist Bruno Frick zu wählen, weil der dem Kanton Schwyz am meisten nützen kann.

Bruno Frick in den Ständerat

Bruno Frick ist für den Kanton Schwyz in Bern ein sicherer Wert. Er hat für den Kanton Schwyz schon viel erreicht und kann noch mehr erreichen. Im Rating des Parlaments ist er auf den vordersten Plätzen. Bruno Frick ist bekannt als integrierende Kraft, welche im Ständerat Probleme löst. Er hat den nötigen Einfluss und die erforderliche Erfahrung. Wir brauchen im Ständerat mehr denn je Brückenbauer und nicht Sprengmeister. Im 1. Wahlgang hat Bruno Frick das absolute Mehr nur knapp verpasst. Wählen wir deshalb wieder Bruno Frick in den Ständerat. Er ist der sichere Wert.

Ja zur Initiative Sonnen- und Holzenergie

Derzeit sind wir in grossem Mass von fossilen Energieträgern sowie von der Atomenergie und damit vom Ausland abhängig. Erneuerbare Energien werden im Kanton Schwyz viel zu wenig eingesetzt bzw. verwendet, weil die fossilen Energieträger und die Atomenergie sehr billig angeboten werden, ohne dass die effektiv damit verbundenen Kosten (Klimaerwärmung; Entsorgung Atommüll; etc.) und Risiken (Atomunfall) gedeckt werden. Das Holz verfault zu einem schönen Teil im Wald. Sonnenenergie wird kaum genutzt. Ohne gezielte Förderung wird beim Anteil der erneuerbaren und damit einheimischen Energie in der nächsten Zeit keine grosse Veränderung stattfinden, weil zu stark auf die derzeitigen Kosten geachtet wird. Die Wirtschaft reagiert mit dem Einsatz von erneuerbarer Energie erst, wenn die fossile oder atomare Energie merkbar knapper wird oder gar ausfällt und für Umstellen auf erneuerbare Energie keine Zeit mehr besteht. Der Kanton Schwyz hat einen Energieversorgungsauftrag und deshalb ein Interesse, dass auch im Kanton Schwyz die Energieunabhängigkeit verbessert wird. Alle übrigen Kantone haben ein Förderprogramm für erneuerbare Energien. Dem Förderprogramm im Kanton Schwyz wurde vor kurzem von den Kantonsratsfraktionen der SVP und FDP die nötigen Mittel verweigert. Die vorliegende Initiative ermöglicht immerhin die Förderung der Sonnenenergie und der Holzenergie und damit auch einheimische Arbeitsplätze. Wir müssen jetzt handeln. Von alleine geschieht zu wenig. Der Initiative ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen für Familien

Im Kanton Schwyz gibt es viele Familien, teilweise auch alleinerziehende Elternteile, welche trotz vollem Arbeitseinsatz den Lebensunterhalt nicht gebührend finanzieren können. Allein die hohen Wohnungsmieten im Kanton Schwyz spielen dabei eine wesentliche Rolle. Der Gang zur Fürsorge ist nicht leicht und darf nicht zum Dauerzustand werden. Derzeit leben diese Familien unter dem Existenzminimum und meiden meist den Gang zur Fürsorge. Für diese Fälle sind deshalb gezielt Ergänzungsleistungen (wie im Alter oder bei Invalidität) aus-zurichten. Die Eigenverantwortung wird dadurch nicht verringert, weil die Ergänzungsleistungen ein eigenes Erwerbseinkommen voraussetzen. In den Kantonen Solothurn, Tessin und Waadt gibt es bereits solche Ergänzungsleistungen. Wer arbeitet und trotzdem nicht das nötigste bezahlen kann, dem soll moderat geholfen werden. Es ist keineswegs klar, dass solche Ergänzungsleistungen im ganzen Kanton 22 Millionen Franken kosten werden. Es sind auch weniger weit gehende Lösungen möglich. Der Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen für Familien ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum neuen Bürgerrechtsgesetz

Die bestehende Einbürgerungsgesetzgebung im Kanton Schwyz stellt ein uneinheitliches und lückenhaftes Provisorium dar. Das neue Bürgerrechtsgesetz vereinheitlicht und verschärft die Einbürgerungspraxis im Kanton Schwyz. Die Transparenz durch die Publikation der Gesuche im Amtsblatt mit der Möglichkeit für Hinweise aus der Bevölkerung wird erhöht. Die Forderung nach einer Publikation im Amtsblatt entstammt einer Initiative der CVP. Die Gemeinden können neu entscheiden, ob über die Einbürgerungen in der Einbürgerungskommission oder wie bisher an der Gemeindeversammlung entschieden werden soll. Die Einbürgerungswilligen haben neu eine Erklärung abzugeben, wonach sie die grundlegenden Werte der Verfassung akzeptieren. Ausreichende schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse werden neu einheitlich im ganzen Kanton verlangt. Deshalb ja zum neuen Bürgerrechtsgesetz.

Ja zum neuen Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben

Das neue Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben basiert neu auf einer Erfassung von Leistung über Gesamtgewicht, was der heutigen Entwicklung der Fahrzeugtechnologie entspricht. Der bisherige Mischtarif mit Hubraum und Gesamtgewicht wird abgelöst. Es ist keine generelle Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer vorgesehen. Leichte und leistungsschwache Fahrzeuge werden entlastet, leistungsstarke Fahrzeuge aber werden stärker belastet. Das neue Gesetz stellt eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage für die kommenden Jahre dar, um mit der Spezialfinanzierung die künftigen Strassenbauprojekte zu finanzieren. Deshalb ja zum neuen Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben.

Ja zum Planungskredit Neubau Verkehrsamt in Tuggen

Das bestehende Verkehrsamt in Pfäffikon kann die Kontrollaufgaben für die im weiter zunehmende Anzahl Motorfahrzeuge nicht mehr bewältigen. In Tuggen konnte ein geeignetes Areal für eine grössere Anlage gefunden werden. Dazu muss zuerst gewissenhaft geplant und ein Projekt ausgearbeitet werden. Dem Planungskredit ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verkauf der Baurechtsparzelle Chräli

Die fragliche Parzelle KTN 3257 in Goldau im Chräli kann einem einheimischen Gewerbebetrieb zur Weiterentwicklung dienen. Für die Gemeinde ist dieser Boden entbehrlich. Dem Verkauf ist deshalb zuzustimmen.

Stimmfreigabe Erwerb Baulandparzelle in Oberarth

Der Erwerb der Baulandparzelle KTN 2345 in Oberarth soll als Erschliessung für ein künftiges Sportzentrum im Gebiet Sarbach (56‘000 m2) in Oberarth dienen. Der Erwerbspreis für das Bauland (Fr. 350.—/m2) und vor allem der künftige Preis für das Sportzentrum (Fr. 140.—/m2) sowie die Möglichkeit, an zentraler Lage eine solche Fläche Land für ein Sportzentrum erwerben zu können, stellt eine einmalige Gelegenheit dar. Auf der anderen Seite wird dadurch einmal mehr bestes Landwirtschaftsland vernichtet, welches als Fruchtfolgefläche ausgeschieden ist. Erholungsraum für die Bevölkerung geht verloren. Zudem ist die Finanzierung des gesamten Landerwerbes und die Finanzierung der künftigen Sportanlagen für die Gemeinde Arth ein grosser Brocken, welcher über das nötigste hinausgeht. Die CVP hat bei ihrer Basis eine Umfrage gemacht, bei welcher sich die Befürworter und die Gegner des Landerwerbes bzw. des Sportzentrums Sarbach praktisch die Waage halten. Die CVP hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27. November 2011

Initiative Sonnen- und Holzenergie
JA
Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen
JA
Neues Bürgerrechtsgesetz
JA
Neues Gesetz für Motorfahrzeugabgaben
JA
Planungskredit Neubau Verkehrsamt Tuggen
JA

Verkauf Baurechtsparzelle Chräli
JA
Kauf Baulandparzelle in Oberarth
Stimmfreigabe

Verbesserte Volksrechte: Ja zur Kantonsverfassung

Am 15. Mai 2011 ist im Kanton Schwyz über die neue Kantonsverfassung und über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen. Nachfolgend wird ein Vorteil der neuen Verfassung, nämlich die Verbesserung der Volksrechte, erläutert.

Warum eine neue Kantonsverfassung?

Die heutige (alte) Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1898. Sie weist grosse Lücken auf und ist fehlerhaft. Sie ist schlecht lesbar und teilweise unverständlich formuliert. Das Schwyzer Volk hat 2005 eine Totalrevision verlangt. Mit der neuen Verfassung werden die Volksrechte verbessert (§§ 34,35,39,40). Ein schlanker Staat (§§ 4,5) und volksnahes Handeln ist garantiert (§§ 2,29,33). Die Gewaltenteilung wird gewährleistet (§ 1) und das Finanzwesen wird erstmals in der Verfassung geregelt (§§ 76-81). Die neue Kantonsverfassung ist ausgemistet und zeitgemäss – ohne auf bewährte Traditionen zu verzichten. Sie sorgt für einen freiheitlichen, sicheren, gesunden und sparsamen Staat.

Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes

Die Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) ist lediglich eine Folge der neuen Verfassung, weil in der neuen Verfassung die einzelnen Gemeinden und Bezirke nicht mehr namentlich aufgezählt werden, sodass das nun neu ins GOG zu schreiben ist.

Verbesserte Volksrechte

Die derzeit willkürliche Zweiteilung zwischen Gesetzen und gesetzesvertretenden Verordnungen wird mit der neuen Verfassung endlich beseitigt. Denn bisher muss obligatorisch über jedes formelle Gesetz, nicht aber über eine gesetzesvertretende Verordnung (welche materiell auch ein Gesetz wäre) abgestimmt werden. Kostenträchtige Erlasse wie die Spitalverordnung, die Gesundheitsverordnung, die Volksschulverordnung oder die Finanzhaushaltsverordnung wurden bzw. werden so an einer Volksabstimmung vorbei geschleust. Mit der neuen Verfassung wird jedes Gesetz im materiellen Sinne und jede Änderung eines solchen obligatorisch dem Volk vorzulegen sein, falls nicht ¾ des Kantonsrates zugestimmt hat (§ 34 und § 35). Das Volk muss immer abstimmen, wenn es um wichtige oder umstrittene Entscheidungen geht. Das fakultative Referendum wird erleichtert: es braucht neu nur noch 1000 Unterschriften statt 2000 und die Sammelfrist von wird von 30 Tagen auf 60 Tage erhöht (§ 35). Die bisher undemokratisch organisierten Zweckverbände müssen neu das Initiativ- und Referendumsrecht vorsehen (§ 39). Jede Person hat mit der neuen Verfassung das Recht, im Rahmen von Vernehmlassungen zu Verfassungsentwürfen oder Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen (§ 40). Die Volksrechte werden somit mit der neuen Verfassung deutlich verbessert.

Deshalb Ja zur neuen Schwyzer Verfassung und zur Änderung des GOG am 15. Mai 2011.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 15. Mai 2011

Verfassung des Kantons Schwyz
JA
Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG)
JA

Ja zur neuen Kantonsverfassung

Am 15. Mai 2011 ist im Kanton Schwyz über die neue Kantonsverfassung und über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen. Nachfolgend wird einer der Vorteile der neuen Verfassung, nämlich der schlanke Staat erläutert.

Warum eine neue Kantonsverfassung?

Die heutige (alte) Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1898. Sie weist grosse Lücken auf und ist fehlerhaft. Sie ist schlecht lesbar und teilweise unverständlich formuliert. Das Schwyzer Volk hat 2005 eine Totalrevision verlangt. Mit der neuen Verfassung werden die Volksrechte verbessert (§§ 34,35,39). Ein schlanker Staat (§§ 4,5) und volksnahes Handeln ist garantiert (§§ 2,29,33,40). Die Gewaltenteilung wird gewährleistet (§ 1) und das Finanzwesen wird erstmals in der Verfassung geregelt (§§ 76-81). Die neue Kantonsverfassung ist ausgemistet und zeitgemäss – ohne auf bewährte Traditionen zu verzichten. Sie sorgt für einen freiheitlichen, sicheren, gesunden und sparsamen Staat.

Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes

Die Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) ist lediglich eine Folge der neuen Verfassung, weil in der neuen Verfassung die einzelnen Gemeinden und Bezirke nicht mehr namentlich aufgezählt werden, sodass das nun ins GOG zu schreiben ist.

Schlanker Staat

Die Eigenverantwortung des Bürgers steht in der neuen Verfassung an oberster Stelle (§ 4). Der Staat greift nur dort ein, wo ein öffentliches Interesse besteht und der Bürger den entsprechenden Tätigkeitsbereich nicht selber angemessen erfüllen kann (§ 5). Die neue Kantonsverfassung verpflichtet den Staat zu keiner einzigen neuen Ausgabe. Die Leitsätze der §§ 13-24 begründen ausdrücklich keine Ansprüche auf staatliche Leistungen (§ 11 Abs. 2). Einerseits entsprechen die aufgelisteten Staatstätigkeiten zum grössten Teil bereits den heutigen Staatstätigkeiten. Andererseits müsste bei jeder Staatsaufgabe für den Einsatz finanzieller Mittel zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen und obligatorisch dem Volk zu Abstimmung unterbreitet werden, falls nicht ¾ des Kantonsrates zustimmen. Die neue Verfassung verursacht keinen zusätzlichen Staatsaufwand. Das Gegenteil ist der Fall. Die neue Verfassung garantiert einen schlanken und volksnahen Staat ohne Bürokratie mit einfachen Verfahren.

Deshalb Ja zur neuen Schwyzer Verfassung und zur Änderung des GOG am 15. Mai 2011.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 15. Mai 2011

Verfassung des Kantons Schwyz
JA
Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG)
JA

Nein zur Entwaffnung des Bürgers

Am 13. Februar 2011 ist auf Bundesebene über die Initiative für den Schutz vor Waffengewalt zu entscheiden. Auf Gemeindeebene ist über den Verpflichtungskredit zur Verbreiterung des Trottoirs mit Stützmauer an der Rigistrasse in Goldau zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Entwaffnungsinitiative und die Zustimmung zum Trottoir mit Stützmauer an der Rigistrasse in Goldau.

Nein zur Entwaffnung des Bürgers

Mit der Initiative für den Schutz vor Waffengewalt soll faktisch das ganze Volk entwaffnet werden. Jäger und Sportschützen würden mit weiteren mühsamen Vorschriften geplagt, bis es auch dem Letzten verleidet. Ein normaler Bürger soll gar nicht mehr eine Schusswaffe zum Selbstschutz erwerben und besitzen können. Derweil ist bereits heute in der Schweiz der Waffenbesitz streng geregelt, wodurch der Missbrauch auf ein absolutes Minimum beschränkt ist. Mit der Initiative würde ein teurer Büroapparat aufgebaut, welcher nur den seriösen Mitbürger plagt, gegen die illegalen Waffenbesitzer aber nichts ausrichten kann. Den Armeeangehörigen soll die persönliche Waffe nicht mehr nach Hause abgegeben werden dürfen. Damit wird das ausserdienstliche Obligatorischschiessen faktisch unmöglich gemacht und ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Armee geleistet. Mit der Initiative kann der Waffenmissbrauch nicht wirklich unterbunden werden. Sie verursacht aber ungeheure Kosten, entwaffnet zu Unrecht den seriösen Bürger und schwächt die Armee. Die Initiative ist deshalb zu verwerfen.

Ja zum Trottoir und zur Stützmauer an der Rigistrasse

In Goldau soll im Zug des Neubaus der Talstation der Rigi Bahnen an der Rigistrasse das Trottoir auf 2 Meter verbreitert und dabei die Stützmauer bergwärts verschoben bzw. erstellt werden. Das bestehende Trottoir ist an gewissen Stellen nur gerade 1 Meter breit, sodass sich beim Kreuzen der Fussgänger gefährliche Situationen ergeben können, weil die Passanten dabei oft den Fahrbahnraum benutzen. Das Trottoir dient u.a. als Schulweg und als wichtigste Fussgängerverbindung zwischen zwei grossen Dorfteilen. Mit der Verbreiterung des Trottoirs auf 2 Meter kann die Verkehrssicherheit an der Rigistrasse markant verbessert werden. Dem Verpflichtungskredit von Fr. 453’000.00 ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13. Februar 2011

Initiative für den Schutz vor Waffengewalt
NEIN
Verbreiterung Trottoir mit Stützmauer an der Rigistrasse in Goldau
JA