Rossberg muss überwacht werden

Am Freitag, den 4. November 2005, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in Oberarth die Generalversammlung 2005 durch. Vor der eigentlichen GV referierte Kantonsförster dipl. Forsting. ETH Theo Weber zum Unwetter vom August 2005 in der Gemeinde Arth. Er analysierte die Ereignisse und legte mögliche Konsequenzen dar.

Gegen den weiteren Stillstand!

Linke und Rechte versuchen je länger je mehr, das bewährte politische System der Schweiz auszuhebeln. Es scheint, dass eine sog. Arena-Politik immer beliebter wird: grosser Klamauk, Niedermachen der Andersdenkenden, letztlich aber nichts bewegen, nichts tun, Stillstand. Keine Lösungen der anstehenden Probleme. Nur Theater um Wählerstimmen.

Die Probleme, welche in der Schweiz derzeit anstehen, können mit etwas gutem Willen ohne weiteres gelöst werden. Wenn aber niemand nachgeben will, wenn alle ihre Maximalforderungen stellen, gibt es keine Lösung, sondern nur Streit und Stillstand.

Die CVP ist die einzige Partei, welche sachlich und lösungsorientiert auftritt. Auch in der Politik (wie im ganzen Leben) ist nicht alles schwarz oder weiss, nicht alles eindeutig und klar. Es gibt viele Wenn und Aber, viele Details, die nicht über einen Leisten gezogen werden dürfen. Es gilt, zu differenzieren. Nur so sind gerechte und für alle verträgliche Verhältnisse möglich.

Die Sozialdemokraten möchten den Staat aufblähen und die tüchtigen und/oder sparsamen Leute mit immer mehr Steuern und Abgaben verfolgen, weil man dort Geld holen kann. Die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative des einzelnen sollen faktisch bestraft werden, was falsche Anreize auslösen würde. Ein gesunder Staat Schweiz lebt aber von der Eigenverantwortung und der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger. Die CVP setzt diese Eigenschaften in den Mittelpunkt.

Die SVP blockiert unser politisches System, vergiftet das politische Klima mit ihren ständigen Hetzereien (gegen Randgruppen und gegen andere Parteien). Ihre scheinbar einfachen Lösungen entpuppen sich als verfehlte Bauernfängerei. Wenn es darauf ankommt, ist die viel und laut gebrüllte Klarheit nicht vorhanden. Durchführbare Lösungen gibt es nicht. Auf solche Leute ist kein Verlass.

Es gibt zur CVP keine Alternative, wenn wir nicht politische Verhältnisse wie in Deutschland oder Italien haben wollen. Die politische Stabilität in der Schweiz ist einer der wichtigsten positiven Standortfaktoren. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Die CVP garantiert Stabilität. Der Erfolg im Kanton Schwyz beweist die Fähigkeit der CVP und ihrer Exponenten.

Rossberg wird keine Ruhe geben!

Kantonsförster dipl. Forsting. Theo Weber
Kantonsförster dipl. Forsting. Theo Weber
Mit einem eindrücklichen Referat analysierte der Kantonsförster dipl. Forsting. ETH Theo Weber die Hangrutschereignisse vom August 2005 am Rossberg in der Gemeinde Arth. Der Rossberg befindet sich am Alpenkamm. Die vom Mittelland herziehenden Wolken entladen sich am Alpenkamm, was regelmässig zu sehr hohen Niederschlagsmengen führt. Die geologischen Verhältnisse am Rossberg sind sehr ungünstig. Es sind dort stark verwitterungs- und erosionsanfällige Böden und Gesteinsmassen anzutreffen (Nagelfluh, Mergel, Sandstein, etc.). Viele Ortsnamen im Rossberggebiet weisen unmissverständlich darauf hin, dass Hangrutsche und Murgänge seit Menschengedenken immer wieder vorkamen (Rufiberg, Gribsch, etc.).

Bergstürze kündigen sich über Wochen und Tage unmissverständlich an. Klare Vorboten solcher Ereignisse sind Bodenrisse, schräge Bäume und Erschütterungen.

Im August 2005 konnten grosse Mengen Regenwasser nicht mehr (wie sonst) unterirdisch abfliessen. Es kam zu Rückstauungen, welche Druck auf die sonst schon labilen Bodenmassen ausübten. An den schwächsten Stellen gab dann der Untergrund nach, da der Boden dem Wasserdruck nicht mehr standhalten konnte. So kam es entlang der Rossberglehne zu vielen Rutschungen und Murgängen. Dabei ist der Murgang im Gebiet Grosswijer das grösste Rutschereignis im Gebiet Rossberg seit 1806.

Am Rossberg in der Gemeinde Arth ist es in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder zu Hangrutschungen gekommen. Oberhalb des Gantlihofes in Arth existierte auf einer alten Landkarte noch ein Bach, welcher auf den neueren Landkarten dann nicht mehr erscheint. Das entsprechende Oberflächenwasser ist offenbar im Laufe der Zeit unterirdisch abgeflossen. Diese Erscheinung führt bei grossen Niederschlagsmengen zu einer grossen Gefahr für einen Hangrutsch.

Die Anwohner an der Rossberglehne müssen auch inskünftig Naturgefahren wie im August 2005 in Kauf nehmen. Der Rossberg wird keine Ruhe geben. Bei sehr hohen Niederschlagsmengen ist wieder mit ähnlichen Ereignissen wie im August 2005 zu rechnen.

Konsequenzen des Unwetters vom August 2005

Die besonders gefährdeten Bereiche an der Rossberglehne sind inskünftig von den Menschen zu meiden. Die noch zu erstellende sog. Gefahrenkarte wird diese Bereiche räumlich zu erfassen. Bei den Fliessgewässern muss darauf geachtet werden, dass ausreichend Entfaltungsraum vorhanden ist. Überschwemmungsflächen und Überschwemmungskorridore müssen raumplanerisch gesichert werden. Bauten und Anlagen sollten dort vermieden werden. Bei den beschädigten oder gefährdeten Bauten und Anlagen ist das weitere Risiko zu beurteilen. Sinnvolle Schutzmassnahmen sind zu treffen. Das noch nicht überbaute Gebiet ist auf allfällige Naturgefahren prioritär zu überprüfen, damit wenigsten bei Neubauten derlei Risiken vermieden werden können. Die künftigen Bauzonen sind vermehrt unter dem Aspekt der Naturgefahren zu betrachten. Die Wälder an der Rossberglehne müssen zur optimalen Wahrung der Schutzfunktion regelmässig bewirtschaftet werden. Die Entwässerungsanlagen sind gut zu unterhalten, damit deren Funktion immer bestens gewährleistet ist. Für das rechtzeitige Erkennen von Rutschereignissen müssen verlässliche Überwachungssysteme installiert und dauernd betreut werden.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2005

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 4. November 2005 in Oberarth statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die statutarischen Geschäfte konnten zügig abgewickelt werden.

Begegnungszone — eine gute Sache!

Der Gemeinderat bemüht sich seit geraumer Zeit, das Verkehrsproblem in der Parkstrasse in Goldau zu lösen. Am 18. November 2004 führte der Gemeinderat nach dem Vorliegen der Vernehmlassungen zum Projekt Begegnungszone mit den Ortsparteien eine Diskussion über das weitere Vorgehen. Die FDP sah einen Einbahnverkehr über die Centralstrasse als mögliche Lösung. Alle Ortsparteien ausser der SVP sprachen sich dafür aus, dass ein externer Experte die Lösungsmöglichkeiten in der Parkstrasse abklären soll. Das Büro Suter von Känel Wild AG, Zürich, erhielt den Auftrag, das Projekt Begegnungszone zu überprüfen, den Vorschlag Einbahnverkehr zu beurteilen und weitere mögliche Lösungsvarianten zu eruieren. Am 18. Januar 2005 stellten dann die Experten ihre Ergebnisse vor. Die Einbahnvariante wurde klar verworfen. Als klar beste Lösung wurde die Einrichtung einer Begegnungszone erkannt. Eine Zone 30 wurde als schlechtere Variante oder als Ergänzung betrachtet. Die CVP hat sich dann wiederum für die Fortführung des Projektes Begegnungszone stark gemacht. Anfangs März 2005 wurde dem Gemeinderat eine entsprechende Vernehmlassung eingereicht. An-schliessend hat der Gemeinderat ein Detailprojekt ausarbeiten lassen, welches Anfangs Au-gust 05 den Parteien zur Vernehmlassung zugestellt wurde. Intern wurde dieses Detailprojekt an alle CVP-Mitglieder zur Vernehmlassung verschickt. Entsprechend den Rückmeldungen hat die CVP dann wieder eine Vernehmlassung gemacht und diese auch in der Rigipost veröf-fentlicht. Das Detailprojekt wurde begrüsst mit zwei Vorbehalten: die Bushaltestelle vor der Einmündung der Mythenstrasse (falscher Standort) und die Leuchtwand in der Unterführung (Ablenkung, Vandalismus). Die CVP befürwortet das Projekt Begegnungszone nach wie vor vehement.

NEAT: Gemeinderat muss aktiv bleiben

Der Gemeinderat Arth hat die CVP-Forderungen (volle Einbindung des Bahnhofes Goldau an den internationalen Verkehr, spätere Umfahrung Urmiberg für den Güterverkehr, Erhalt des Regionalverkehrs auf der Schiene) im Wesentlichen übernommen und veröffentlicht (Rigipost Nr. 2 vom 20. Januar 2005). Der Gemeinderat Arth muss aber für die Entwicklung des Bahnhofes Goldau in Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat eine führende Rolle übernehmen und aktiv bleiben. Sonst werden die Interessen der Gemeinde Arth möglicherweise übergangen.

Finanzen

Die Vereinskasse musste per 31.12.2004 angesichts der hohen Wahlaufwendungen im Jahre 2004 mit einer Vermögensabnahme abschliessen. Deshalb werden die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge wiederum dringend benötigt. Beiträge und Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Bruno Beeler, Präsident

Nein zur Sonntagsarbeit

Am Abstimmungswochenende vom 27. November ist über die Änderung des Arbeitsgesetzes (Ausweitung Sonntagsverkauf in Bahnhöfen und Flughäfen) sowie über die Initiative für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft abzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Ausweitung des Sonntagsverkaufes und die Annahme der Initiative.

Nein zur Ausweitung der Sonntagsarbeit!

Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes soll in den Bahnhöfen und Flughäfen der Sonntagsverkauf ausgeweitet werden. Neu wären das Verkaufsangebot und die Verkaufsfläche nicht mehr beschränkt. Konkret müssten zusätzliche Arbeitnehmer an Sonntagen in den fraglichen Verkaufsgeschäften tätig sein. Diese Arbeitnehmer fehlen als Familienangehörige am Sonntag in den Familien. Der Sonntag als Ruhetag geht für diese Arbeitnehmer verloren. Nur an den Sonntagen haben alle Familienangehörigen gleichzeitig frei. Die betroffenen Arbeitnehmer sind auch in der Ausübung des christlichen Glaubens beeinträchtigt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Sonntagsruhe weiter in Frage zu stellen. Wirtschaftlich ändert sich am Konsum kaum etwas. Das am Sonntag ausgegebene Geld steht für den Konsum unter der Woche nicht mehr zur Verfügung. Für das gesellschaftliche, familiäre und religiöse Leben hätte diese Ausweitung der Sonntagsarbeit nur Nachteile. Weitergehende Forderungen für eine vollständige Liberalisierung des Sonntagsverkaufes (auch ausserhalb der Bahnhöfe und Flughäfen) wären die Folge. Die Sonntagsruhe ist zu schützen. Es reicht, dass bereits jetzt schon zahlreiche Arbeitnehmer am Sonntag arbeiten müssen (Gastgewerbe, öffentlicher Verkehr, Pflege, etc.). Die Ausweitung der Sonntagsarbeit d.h. die Änderung des Arbeitsgesetzes ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Gentechnikmoratorium!

Mit der Initiative für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft soll während 5 Jahren verhindert werden, dass in der Schweizer Landwirtschaft gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder derlei Tiere gehalten werden dürfen. In der Schweiz ist aufgrund der Kleinräumigkeit ein Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnikanwendender Landwirtschaft nicht möglich. Es käme zwangsläufig zu einer Vermischung. Die Konsumenten wünschen derzeit gentechnikfreie Nahrungsmittel. Die Schweizer Bauern können mit den Massenprodukten der ausländischen Konkurrenten preismässig bei weitem nicht mithalten. Ihnen bleibt wohl oder übel nur der Weg über die Nische der gentechnikfreien Nahrungsmittel. Wir wollen unseren Bauern, welche sich zum grossen Teil der gentechnikfreien Produktion verschrieben haben, beistehen. Kommt noch hinzu, dass die Auswirkungen der gentechnisch veränderten Pflanzen und Tiere auf die Umwelt überhaupt noch nicht erforscht sind. Mit dem fünfjährigen Moratorium wird die Forschung im Bereich der Gentechnik nicht verhindert. Der Initiative ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27. November 2005

Änderung Arbeitsgesetz (Ausweitung Sonntagsarbeit)
NEIN
Volksinitiative für gentechnikfreie Landwirtschaft
JA

Ja zur Begegnungszone in Goldau

Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hat der Gemeinderat Arth die Schaffung einer Begegnungszone vorgeschlagen. Unabhängige Verkehrsexperten haben den Vorschlag des Gemeinderates überprüft und darin die mit Abstand beste Lösung erkannt. Die Interimskommission Parkstrasse hat ein viel versprechendes Gestaltungskonzept vorgelegt, zu welchem bis zum 12. September 2005 eine Vernehmlassung eingereicht werden konnte. Die CVP hat sich eingehend mit den Gestaltungsvorschlägen befasst und diese (mit kleinen Anregungen) für gut befunden.

Ausgangslage

Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer bereit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone ist unter allen Titeln die beste Lösung des Verkehrsproblems. Allerdings wurde die Begegnungszone im Rahmen der Vernehmlassung teilweise in Frage gestellt. Daraufhin hat der Gemeinderat neutrale Verkehrsexperten beauftragt, den Vorschlag des Gemeinderates und weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Beurteilung des Experten war klar und unmissverständlich: allein die Begegnungszone löst die Verkehrsprobleme in der Parkstrasse hinreichend. Diese neutrale Prüfung war sehr wichtig, weil es zum einen um eine nicht alltägliche Veränderung im Zentrum von Goldau geht und weil viele Kritikpunkte vorgebracht wurden, welche sich als unbegründet herausgestellt haben. In der Folge hat die Interimskommission Parkstrasse einen Gestaltungsvorschlag für die Begegnungszone erarbeitet. Dazu lief bis zum 12. September 2005 eine Vernehmlassung.

Gestaltungsvorschlag

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau steht nach wie vor überzeugt hinter dem Projekt Begegnungszone und gratuliert der Interimskommission für die guten Gestaltungsideen. Die geplanten Gestaltungselemente sind viel versprechend. Die CVP hat dazu allerdings folgende Bedenken bzw. Änderungsvorschläge:

  1. Bushaltestelle Einfahrt Mythenstrasse

    Die eine geplante Bushaltestelle ist direkt vor der Einmündung der Mythenstrasse und vor dem Parkplatz des Café Pfenninger platziert. Damit wird der Fahrzeugverkehr in dieser Einmündung unnötig blockiert. Die Haltestelle sollte, wie bisher, im Bereich Löwenplatz/Gotthard situiert werden.

  2. Leuchtwand Bahnunterführung

    Die geplante Leuchtwand in der Bahnunterführung stellt ein städtisches und hektisches Element dar, während die anderen Gestaltungselemente primär der Ruhe, Gemächlichkeit und Entspannung dienen. Die Leuchtwand wird für die Autofahrer eine unnötige Ablenkung darstellen. Es ist davon auszugehen, dass diese Leuchtwand für Beschädigungen (Vandalenakte) empfänglich sein dürfte, weshalb allenfalls eine Überwachungskamera installiert oder zumindest vorgesehen werden sollte. Die Leuchtwand sollte als Werbe- und/oder Infowand Einnahmen generieren, womit zumindest die Unterhalts- und Betriebskosten (oder gar mehr) finanziert werden können. Um die Ablenkung der Autofahrer und die Gefahr der Beschädigung möglichst gering zu halten, sollte diese Wand hoch und nicht allzu gross angesetzt werden.

Aktive Wirtschaftsförderung

Die neue Gestaltung und Beruhigung des Strassenraumes in der Parkstrasse zwischen dem Kreisel und der neuen Migros ist ein einmalige Gelegenheit, das Dorfzentrum von Goldau attraktiv zu machen. Damit können neue Kunden (für den Einkauf und für das Verweilen in Restaurationsbetrieben) angelockt werden. Es ist nicht jedermanns Sache, in einem Einkaufszentrum die Einkäufe zu machen. Es dürfte viele Leute geben, die dann gerne nach Goldau kommen würden, vor Ort das Auto parkieren und anschliessend in einer ruhigen und schön gestalteten Einkaufsstrasse (begrünt, Sitzgelegenheiten, etc.) von Laden zu Laden bummeln möchten. Mit der Schaffung der Begegnungszone wird aktive Wirtschaftsförderung betrieben, und zwar in einem sinnvollen und vernünftigen Rahmen.

Weniger Lärm

Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht viel weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung der Anwohner reduzieren würde.

Mehr Sicherheit

Mit dem Aufheben der Trottoirs und vor allem wegen der Temporeduktion auf 20 km/h würde sich die Sicherheit markant verbessern. Diese Erfahrung wurde an anderen Orten mit der Begegnungszone gemacht. Diese erhöhte Sicherheit kommt allen Verkehrsteilnehmern zugute. Insbesondere die Anwohner werden dies zu schätzen wissen. Die Sicherheitsbedenken wegen der Aufhebung der Verkehrstrennung (Fussgänger auf dem Trottoir, Fahrzeuge auf die Fahrbahn) sind unbegründet. Die Erfahrung an anderen Orten mit Begegnungszone hat gezeigt, dass sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Es gibt weniger Unfälle.

Anwohner respektieren

Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesserung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Sie befürworten ausdrücklich die Begegnungszone. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren.

Vorteile überwiegen

Mit der Schaffung der Begegnungszone sind auch Nachteile in Kauf zu nehmen. So haben die Fahrzeuge die Geschwindigkeitslimite von 20 km/h einzuhalten, was aber zu verkraften sein sollte, weil es sich ja bekanntlich nur um eine kurze Strecke handelt und jeder Fahrzeugführer irgendwann auch Fussgänger sein wird. Die Nachteile der Begegnungszone können bei gründlicher Betrachtung in Kauf genommen werden angesichts der grossen Vorteile und der einmaligen Chance, das Zentrum von Goldau attraktiv zu gestalten.

Einmalige Chance für Goldau

Das Schaffen der Begegnungszone ist eine einmalige Chance für Goldau bzw. das Zentrum von Goldau, sich positiv zu verändern. Mit all den neuen Bauten im Zentrum und mit der neuen und attraktiven Gestaltung dieser Einkaufsstrasse könnte ein neue Kategorie für den Einkauf geschaffen werden. Solches gibt es in der Umgebung nicht. Es wäre unverzeihlich, diese einmalige Gelegenheit aus lauter Angst vor einer Veränderung zu verpassen.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Bruno Beeler, Präsident

Ja zur Personenfreizügigkeit

Am Abstimmungswochenende vom 25. September 2005 ist beim Bund über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten abzustimmen. Auf kantonaler Ebene ist über die Einleitung einer Totalrevision der Kantonsverfassung, über eine Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes sowie über eine Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen. Sehen Sie auch das Interview mit dem Landammann des Kantons Schwyz über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit.

Ja zur Personenfreizügigkeit

60 % der Exporte der Schweiz gehen in den EU-Raum. Die Zusammenarbeit mit der EU, d.h. die Weiterführung der bilateralen Verträge mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bringt der Schweizer Wirtschaft Wachstum und Arbeitsplätze. Eine starke Wirtschaft und eine starkes Gewerbe in der Schweiz ermöglichen Steuern, mit denen die unentbehrlichen Direktzahlungen für die Landwirtschaft bezahlt werden können. Nur jene EU-Ausländer dürfen in die Schweiz kommen, welche einen Arbeitsvertrag haben oder genügend Geld vorwiesen können. Bis ins Jahr 2011 gilt zudem der Inländervorrang. Darüber hinaus müssen die Arbeits- und Lohnbedingungen dem Schweizer Niveau entsprechen. Falls die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit abgelehnt werden sollte, besteht die Gefahr, dass alle bilateralen Verträge gekündigt werden. Für die EU ist die kleine Schweiz bei weitem nicht so wichtig, wie die grosse EU für die Schweiz. Wenn die bilateralen Verträge gekündigt werden sollten, wäre die Schweiz wirtschaftlich und politisch isoliert. Arbeitsplätze gingen massenhaft verloren, die Schweiz würde verarmen und würde zum Museum verkommen. Die Schweiz darf wirtschaftlich nicht zur Insel werden. Der Export ist unentbehrlich für den Wohlstand. Deshalb Ja zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit.

Ja zur Totalrevision der Kantonsverfassung

Die heute gültige Kantonsverfassung stammt im wesentlichen aus dem Jahre 1876. Verschiedene Passagen entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen oder sind lückenhaft. Wichtige Bereiche sind kaum geregelt. Unwichtige und überholte Teile sollten entfernt werden. Die Formulierungen sind teilweise veraltet und durch die verschiedenen Teilrevisionen zusammengeflickt und dadurch kaum verständlich. Es ist höchste Zeit, die Kantonsverfassung zu aktualisieren und übersichtlich und verständlich zu gestalten. Die vorliegende Abstimmung ermächtigt nur gerade für die Anhandnahme der Totalrevision. Die Revisionsvorlage wird im Kantonsrat beraten und beschlossen. Daraufhin gibt es wieder eine Volksabstimmung.

Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

Damit bei der Totalrevision der Kantonsverfassung auch Varianten dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden können, muss das Wahl- und Abstimmungsgesetz geändert werden. Variantenabstimmungen sind sehr sinnvoll und ermöglichen ein effizientes Vorgehen bei kontroversen Fragen. Deshalb ist dieser Vorlage zuzustimmen.

Ja zur Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes

Im kantonalen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz soll die Zusatzverbilligung I auf die ursprüngliche Dauer von 11 zurückgesetzt werden, nachdem sie vom Bund im Jahre 1998 auf 15 Jahre und im Jahre 2004 auf 19 Jahre erhöht worden ist. Die Bundesbeiträge sind von dieser Änderung nicht betroffen. Bisher folgte das kantonale Gesetz der Unterstützungsdauer des Bundes. Das wird nun korrigiert. Da durch die massiven Hypothekarzinssenkungen der letzten Zeit die Mieter und Eigentümer massiv entlastet wurden, ist die Senkung der Beitragsdauer auf 11 Jahre gerechtfertigt und trägt zur Sanierung des kantonalen Haushaltes bei. Der Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25. September 2005

Erweiterung Personenfreizügigkeit
JA
Totalrevision Kantonsverfassung
JA
Änderung Wahl- und Abstimmungsgesetz
JA
Änderung Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz JA
JA

Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Interview mit Landammann Kurt Zibung, Vorsteher des Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement

Kurt Zibung
Kurt Zibung
Am 25. September stimmt das Schweizer Volk über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen zehn EU-Mitglieder ab. Für die bisherigen 15 EU-Mitglieder gilt die Personenfreizügigkeit bereits. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wollte vom Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz, Landammann Kurt Zibung, kurz und bündig wissen, was er von der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit hält.

Sind Arbeitsplätze im Kanton Schwyz gefährdet?

Sicher wird der Druck auf die Arbeitsplätze steigen. Ich glaube aber nicht, dass die Ar-beitsplätze gefährdet sind. Im ausgehandelten Abkommen sind zahlreiche Schutzmass-nahmen eingebaut. So verhindern die flankierenden Massnahmen das Lohndumping und bis ins Jahr 2011 gilt der Inländervorrang. Zudem unterstehen die Aufenthaltsbewilligun-gen für Bürger der neuen EU-Länder speziellen Kontingenten. Die Personenfreizügigkeit gilt grundsätzlich nur für Personen mit Arbeitsvertrag.

Welche Vorteile hat die Annahme der Vorlage?

Die Schweiz ist ein ausgesprochenes Exportland und ist auf die internationalen Märkte angewiesen. Diese gilt es mit den Bilateralen Abkommen zu sichern. Unsere wichtigsten Handelspartner sind in der EU. Dorthin gehen zwei Drittel unserer Exporte. Die Chance des freien Marktzugangs müssen wir uns erhalten. Die neuen EU Länder stellen zudem mit ihrem derzeitigen Wohlstandsniveau neue Wachstumsmärkte dar, die wir für unsere Wirtschaft brauchen. Dadurch sicher wir unsere Arbeitsplätze. Mit der Personenfreizügig-keit profitieren auch Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland eine Arbeit suchen. Ebenfalls sicher wir uns die Möglichkeit, qualifizierte Arbeitskräfte ins Land zu holen.

Welche Nachteile hat die Annahme der Vorlage?

Für mich überwiegen die Vorteile im wirtschaftlichen Bereich bei weitem. Wie oben be-reits erwähnt, kann ein gewisser Druck auf die Arbeitsplätze und die Löhne in einigen Branchen entstehen. Der grösste Nachteil wäre aber, wenn durch eine Ablehnung die EU die anderen Verträge aufkündigt. Dann wäre der Schaden gross und wir müssten mit den Verhandlungen von vorne beginnen. Persönlich bin ich mir nicht sicher, ob wir dann wie-der derart gute Bedingungen bekommen.

Was passiert, wenn die Vorlage angenommen wird?

Zunächst würde mich das freuen, ist doch für die Zukunft unseres Landes die wirtschaftli-che Anbindung an die EU unbedingt notwendig. Es wird bei uns dann vor allem darum gehen, die flankierenden Massnahmen anzuwenden, sie allenfalls anzupassen und punktu-ell auszubauen. Die Schweizer Wirtschaft aber auch unsere Landwirtschaft wird den ver-besserten Marktzutritt als Chance nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und so neue Arbeitsplätze schaffen.

Was passiert, wenn die Vorlage abgelehnt wird?

Bei Auflösung der bilateralen Abkommen müssten unsere Unternehmen gravierende Nachteile in Kauf nehmen. Für unsere jungen Leute wäre es schwierig, in den EU-Ländern zu arbeiten und wir könnten benötigte Spezialisten nicht bei uns beschäftigen. Der freie Zugang ohne Handelshemmnisse zu den wichtigsten Absatzmärkten der EU wä-re schwieriger. Wir wären als Nation, die stark auf dem „Wissen“ aufbaut, bei For-schungsprojekten benachteiligt. Zahlreiche Arbeitsplätze wären wahrscheinlich gefährdet und diese dürfen wir mit einem Nein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Der Preis ist für mich zu hoch, darum stimme ich „Ja

Herzlichen Dank für das Interview.

Ja zum Kulturförderungsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 5. Juni 2005 ist beim Bund über die Abkommen zu Schengen/Dublin sowie über das Partnerschaftsgesetz abzustimmen. Auf kantonaler Ebene ist über das Gesetz über den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz sowie über das Kulturförderungsgesetz zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über die Verträge zwischen der Gemeinde Arth und dem Kanton betreffend der Dreifachturnhalle und den Aussensportanlagen bei der kantonalen Berufschule sowie über die Umnutzung eines Zivilschutzraumes in einen Kulturgüterschutzraum und ein Gemeindearchiv zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zu Schengen/Dublin

Das Schengener Abkommen gewährt der Schweiz den Zugang zum Schengener Informationssystem. Das erleichtert der Polizei in der Schweiz die Suche nach Terroristen, Kriminellen und gestohlenen Sachen. Das Dubliner Abkommen verhindert, dass Asylsuchende, die in der EU abgewiesen wurden, in der Schweiz erneut ein Asylverfahren durchlaufen können. Das Dubliner Abkommen hält die falschen Asylanten in 27 umliegenden Staaten davon ab, in die Schweiz zu kommen. Das spart der Schweiz viel Geld und Aufwand. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen benötigen die Touristen in Europa für die Schweiz kein separates Visum mehr. Dadurch verbringen mehr Touristen ihre Ferien in die Schweiz und bringen damit Wohlstand. Deshalb Ja zu den Abkommen von Schengen und Dublin!

Ja zum Partnerschaftsgesetz

Dieses Gesetz ermöglicht die rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Dadurch werden der Staat und die Gesellschaft entlastet. Eine Konkurrenz zur Ehe ist nicht möglich. Deshalb Ja zum Partnerschaftsgesetz!

Ja zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz

Mit dem neuen Gesetz werden die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes auf kantonaler Ebene effizient und wirkungsvoll neu geregelt. Es geht um die Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes, welches vom Volk bereits angenommen worden ist. Die Zivilschutzbestände werden verjüngt, fachlich verbessert und verkleinert. Der Mitteleinsatz der Gemeinden wird dadurch wesentlich verringert. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Kulturförderungsgesetz

Im Kanton Schwyz gibt es noch kein Kulturförderungsgesetz, obwohl die Kulturförderung eine kantonale Aufgabe ist. Das Kulturengagement soll längerfristig mit einer gesetzlichen Grundlage geregelt werden, da der bisherige Mittelzufluss aus dem Lotteriefonds nicht gesichert ist. Alle Kulturarten, insbesondere auch das Brauchtum, können damit unterstützt werden. Träger der Kultur werden nach wie vor engagierte und kreative Leute und Vereine sein. Kanton, Bezirke und Gemeinden werden weiterhin lediglich subsidiär unterstützen, fördern, vermitteln und koordinieren. Das Kulturförderungsgesetz ist einfach, selten kurz und bündig. Diesem Gesetz ist deshalb zuzustimmen.

Ja zu den Verträgen Dreifachturnhalle/Aussensportanlagen

Die Verträge zwischen der Gemeinde Arth und dem Kanton Schwyz regeln die künftige Nutzung der bisherigen Dreifachturnhalle und der neuen Aussensportanlagen beim Gewerbeschulhaus in Goldau. Die Nutzung der Turnhalle für die Schule wird reduziert, während dafür eine Nutzung der neuen Aussensportanlagen für die Schule möglich wird. Die Schulsportstunden können aber trotzdem sichergestellt werden. Viele Sportvereine können profitieren, weil sie die neuen Aussensportanlagen benützen dürfen. Der Nutzungsabtausch ist für die Gemeinde Arth kostenneutral. Aus diesen Gründen ist den Nutzungsverträgen zuzustimmen.

Ja zum Kulturgüterschutzraum und zum Gemeindearchiv

Das Gemeindearchiv, welches sich derzeit im Rathaus befindet, ist viel zu klein und genügt sicherheitstechnisch bei weitem nicht. Kulturgüterschutz ist eine ortsgebundene Sache des Zivilschutzes. Die Schaffung eines gemeindeeigenen Kulturgüterschutzraumes ist dringend nötig, weil die Kulturgüter der Gemeinde bisher lediglich provisorisch im Sammelschutzraum des Pfarreizentrums Eichmatt gelagert wurden, welcher allerdings eigentlich dem Personenschutz zu dienen hat. Die sanierungsbedürftige Zivilschutzanlage im Schulhaus Zwygarten soll in einen längst notwendigen Kulturgüterschutzraum umgewandelt werden. Zudem soll dort auch das Gemeindearchiv untergebracht werden. Für den Personengeschutz gibt es auch ohne diesen Raum genügend Plätze. Deshalb ist dieser Vorlage zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 5. Juni 2005

Abkommen Schengen/Dublin
JA
Partnerschaftsgesetz
JA
Gesetz Bevölkerungsschutz/Zivilschutz
JA
Kulturförderungsgesetz
JA
Verträge Dreifachturnhalle/Aussensportanlagen
JA
Kulturgüterschutzraum/Gemeindearchiv
JA

Ja zu Schengen und Dublin

Am Abstimmungswochenende vom 5. Juni 2005 ist beim Bund über die Abkommen zu Schengen/Dublin sowie über das Partnerschaftsgesetz abzustimmen. Auf kantonaler Ebene ist über das Gesetz über den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz sowie über das Kulturförderungsgesetz zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über die Verträge zwischen der Gemeinde Arth und dem Kanton betreffend der Dreifachturnhalle und den Aussensportanlagen bei der kantonalen Berufschule sowie über die Umnutzung eines Zivilschutzraumes in einen Kulturgüterschutzraum und ein Gemeindearchiv zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen. Heute werden die Abkommen zu Schengen und Dublin genauer beleuchtet.

Weniger Kriminelle – Mehr Sicherheit

Das Schengener Abkommen gewährt der Schweiz den Zugang zum Schengener Informationssystem. Das ist die grösste Fahndungsdatenbank in Europa. Sie erleichtert der Polizei in der Schweiz die Suche nach Terroristen, Kriminellen und gestohlenen Sachen. Die Schweiz darf nicht zum Tummelfeld und zur Drehscheibe von Kriminellen und Terroristen werden. Die Schweiz soll sicherer werden. Deshalb Ja zum Abkommen von Schengen!

Weniger Asylanten

Das Dubliner Abkommen verhindert, dass Asylsuchende, die in der EU abgewiesen wurden, in der Schweiz erneut ein Asylverfahren durchlaufen können. Solche Asylanten werden mit dem Fingerabdruck identifiziert und in den bisherigen Aufenthaltsstaat zurückgeführt. Das Dubliner Abkommen hält die falschen Asylanten in 27 umliegenden Staaten davon ab, in die Schweiz zu kommen. Das spart der Schweiz viel Geld und Aufwand. Deshalb Ja zum Abkommen von Dublin!

Mehr Touristen – Mehr Wohlstand

Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen benötigen die Touristen in Europa für die Schweiz kein separates Visum mehr. Dadurch verbringen mehr Touristen ihre Ferien in die Schweiz und bringen damit Wohlstand. Deshalb Ja zum Abkommen von Schengen!

Mit der Teilnahme der Schweiz an den Abkommen von Schengen und Dublin kann die Schweiz ohne Verlust der Souveränität die Sicherheit verbessern und sich im Asylwesen entlasten. Diese einmalige Gelegenheit darf nicht verpasst werden. Deshalb Ja zu Schengen und Dublin!

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 5. Juni 2005

Abkommen Schengen/Dublin
JA
Partnerschaftsgesetz
JA
Gesetz Bevölkerungsschutz/Zivilschutz
JA
Kulturförderungsgesetz
JA
Verträge Dreifachturnhalle/Aussensportanlagen
JA
Kulturgüterschutzraum/Gemeindearchiv
JA

Kantonspolizei Schwyz zum Schengener Abkommen

Ein Interview mit Florian Grossmann, Leiter Information, Kantonspolizei Schwyz.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wollte von der Kantonspolizei Schwyz kurz und bündig wissen, was sie vom Schengener Abkommen hält. Folgende Fragen wurden gestellt: Was spricht dafür? Gibt es einen Sicherheitsverlust für die Schweiz? Was bringt das Schengener Informationssystem (SIS)? Genügt das bestehende Fahndungsmittel «Interpol»? Florian Grossmann, Leiter Information, Kantonspolizei Schwyz, hat diese Fragen für die Schwyzer Kantonspolizei beantwortet.

Welche Gründe sprechen aus polizeilicher Sicht für ein JA zum Polizei- und Asylabkommen «Schengen/Dublin»?

Die Kriminalität ist längst global und international. Sie muss deshalb grenzübergreifend bekämpft werden. Das Schengener Übereinkommen erleichtert die internationale Zusammenarbeit und schafft verbesserte Voraussetzungen für die erfolgreiche Polizeiarbeit. Mit dem Schengener Informationssystem (SIS) wird ein einheitlicher Fahndungsraum geschaffen. Die Polizei kann zudem die erhobenen Daten für die gerichtspolizeilichen Akten verwenden, was bis anhin nicht möglich war. Bei einem Schengen-Nein würde die Schweiz zu einem Schlupfloch für Kriminelle. Der Beitritt stärkt die Schweizer Polizei und erhöht die Sicherheit im ganzen Land.

Das Abkommen gibt der Polizei die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, welche mit dem raschen Tempo und der Mobilität mithalten können. Eine enge Zusammenarbeit unter den Behörden über nationale Grenzen hinweg ist unverzichtbar.

Bringt Schengen einen Sicherheitsverlust für die Bevölkerung der Schweiz?

An der Grenze wird sich gegenüber heute nichts ändern. Das Grenzwachtkorps übt seinen Auftrag im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten durch. An eine lückenlose Kontrolle ist nicht zu denken. Heute schon führt es beim Grossteil des Verkehrs nach einer ersten visuellen Vorkontrolle nur Stichproben durch. Bei rund 2-3 Prozent aller Grenzübertritte ergeben sich nach der visuellen Kontrolle umfassende Kontrollen. Mit der Annahme von Schengen/Dublin wird sich an der Grenze nichts ändern. Auch nach dem Beitritt hat das Grenzwachtkorps die Möglichkeit im Verdachtsmoment eine Fahrzeug- und Personenkontrolle durchzuführen. Es dürfen nur keine systematischen Kontrollen mehr erfolgen. Da die Schweiz nicht der Zollunion angehört, werden die Waren- und damit verbunden auch Personenkontrollen weiterhin möglich. Die Zollbehörden bleiben demzufolge weiterhin an der Grenze stationiert und werden bei Warenkontrollen weiterhin nach Waffen, Drogen und Diebesgut suchen.

Durch den Beitritt zu Schengen erhält die Schweiz eine Reihe effizienter Instrumente gegen die global operierende Kriminalität. Ich denke dabei in erster Linie an das Computer-gestützte Fahndungssystem SIS (Schengener Informationssystem). Schengen ermöglicht es, uns von einer mehrfachen Filtrierung zu sprechen:

  • verbesserte Kontrollen bei Visaerteilung im Ausland (Konsultation SIS)
  • verschärfte Schengen-Aussenkontrolle
  • verstärkte mobile Kontrollen im Landesinnern
  • verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Welche Vorteile bringt das Schengener Abkommen resp. das Schengener Informations-system (SIS) der Kantonspolizei Schwyz?

Ein Vorteil besteht darin, dass voraussichtlich ab 2007 Fahndungsdaten aus 27 Ländern mit einem Knopfdruck abrufbar sind. Gesuchte Personen, Fahrzeuge oder Gegenstände werden sofort ins System eingegeben, was die freie Bewegung von Kriminellen erschwert. Rasch verfügbare Fahndungsdaten führen zu mehr Fahndungserfolgen auch im Kanton Schwyz. Je schneller der einzelne Schwyzer Polizist bei der täglichen Arbeit über Fahndungsdaten verfügt, desto schwieriger wird es für eine gesuchte Person, im europäischen Fahndungsraum unerkannt zu bleiben. Das Schengener Informationssystem ist zudem ein Quantensprung in der internationalen Fahndungsarbeit.

Der Beitritt zu Schengen/Dublin spannt das Netz der Migrationsströme sowie der modernen globalen Kriminalitätsbekämpfung enger zusammen. Das SIS II, welches im 2007 in Betrieb genommen wird, erhöht die innere Sicherheit weiter und bringt nochmals einen Quantensprung in der europäischen Fahndungsarbeit.

Genügt das bereits vorhandene Fahndungsmittel «Interpol» nicht für eine moderne Kriminalitätsbekämpfung?

Interpol wird verschiedentlich als gutes Fahndungsmittel angepriesen. Da die Schengenländer nicht oder nur noch ganz selten auf dieses Fahndungssystem zurückgreifen, enthält dieses nicht die aktuellen Fahndungsdaten. Auch ist es viel zu träge, um ein probates Mittel für die moderne Kriminalitätsbekämpfung zu sein. Bei dringenden Fahndungen wie Kapitalverbrechen, Kindsentführungen, Menschenhandel usw. ist im SIS eine Ausschreibung innert einer Stunde möglich. Interpol benötigt dazu ein Mehrfaches an Stunden. Stunden, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. Bei der mobilen, grenzüberschreitenden Kriminalität braucht die Polizei ein schnelles und aktuelles Fahndungssystem.

Herzlichen Dank für das Interview.

Nein zu den geheimen Abstimmungen

Am Abstimmungswochenende vom 17. April 2005 ist auf kantonaler Ebene über die Entschädigung des Regierungsrates, die Schadenwehrübungsanlage Wintersried, die Initiative für Kinderabzüge und die Initiative für geheime Wahlen und Abstimmungen zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der zwei ersten Vorlagen und die Ablehnung der beiden Initiativen. Beim Bezirk Schwyz wird die Konzessionsübertragung an das EBS und in der Gemeinde Arth der Konzessionsvertrag für das Erdgasnetz zur Annahme empfohlen.

Ja zur Entschädigung des Regierungsrates

Der Regierungsrat verdient eine zeitgerechte Entlöhnung und eine angemessene Absicherung der Altersvorsorge. Es kann und darf nicht sein, dass untergebene Mitarbeiter besser entlöhnt werden als der Regierungsrat selber. Die Vorlage ist langfristig kostenneutral und massvoll. Der neuen Verordnung über die Entschädigung des Regierungsrates ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Schadenwehrübungsanlage Wintersried

Die Feuerwehren und die Zivilschutzformationen im Kanton Schwyz müssen wirklichkeitsnah üben können. Sie sollen im Ernstfall effizient und zielgerichtet eingreifen können. Eine gute Ausbildung motiviert und vermindert die Unfallgefahr im Einsatz. Im Wintersried in Seewen soll nun eine moderne Übungsanlage im Kanton Schwyz und damit ein entsprechendes Kompetenzzentrum entstehen. Die Gemeindefeuerwehren können dort gratis üben und müssen nicht auf teuere ausserkantonale Anlagen ausweichen, wo lange Wartezeiten bestehen. Dank der kurzen Anfahrtswege kann auch am Abend geübt werden, was ausserkantonal nicht möglich ist. Die Nachbarkantone sind an der Mitbenutzung der Anlage (während der Leerzeiten) sehr interessiert und helfen damit bei der Finanzierung der Kosten. Diese Investition ist unter allen Aspekten zu befürworten.

Nein zur Initiative für Kinderabzüge = neue Steuern

Im Kanton Schwyz bestehen bereits hohe Kinderabzüge. Die Kinderzulage beträgt vorbildlich Fr. 200.—. In bescheidenen finanziellen Verhältnissen wird die Krankenkassenprämie im Rahmen der sog. Verbilligung von Bund und Kanton übernommen. In 6400 Haushalten des Kantons Schwyz bezahlen die steuerpflichtigen Personen keine Steuern, weil das Einkommen entsprechend tief ist. Mit der vorliegenden Initiative sollen sinngemäss die höheren Einkommen noch mehr besteuert werden. Die tiefsten Einkommen müssten in letzter Konsequenz eine sog. Negativsteuer noch ausbezahlt erhalten. Damit würde in das bewährte Steuersystem und in die Steuerhoheit der Gemeinden und Bezirke eingegriffen. Ein zusätzlicher Verwaltungsapparat wäre nicht zu vermeiden. Die Entlastung der Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen Verhältnissen ist auf anderem Wege zu erreichen. Die Initiative ist systemwidrig, wirkt für einen Teil der Steuerzahler als Steuererhöhung und ist administrativ nicht zu verantworten. Sie ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Initiative für geheime Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung oder an der Bezirksgemeinde im einfachen Handmehr sind einfach, übersichtlich, schnell und unmittelbar. Demokratie pur. Wenn das ganze Prozedere geheim durchgeführt werden soll, verursacht das eine unmögliche Bürokratie. Das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis könnte bei vielen Versammlungsteilnehmern innert nützlicher Frist gar nicht gewährleistet werden. Die Bürgernähe und der direkte Kontakt zwischen Bürger und Behörden würde in Frage gestellt. Bei Sachgeschäften mit Abänderungs- und Gegenanträgen käme es zu äusserst komplizierten und aufwendigen Verfahren. Die Gemeindeversammlungen würden schwerfällig und langweilig. Die direkte Demokratie würde aufs Spiel gesetzt. Mit der geheimen Abstimmung kann das alte Einbürgerungsverfahren auf kantonaler Ebene nicht wieder eingeführt werden, weil damit die vom Bundesgericht verlangte Begründungspflicht nicht gewährleistet werden kann. Die CVP hat zusammen mit einer anderen Partei eine Standesinitiative lanciert, mit welcher letztlich das Bundesrecht geändert und Einbürgerungsabstimmung an der Urne wieder eingeführt werden soll. Das ist der einzig gangbare Weg. Die vorliegende SVP-Initiative verpasst ihr Ziel bei weitem und stellt sogar die direkte Demokratie in Frage. Sie ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Konzessionsüberragung der Wasserkraftnutzung an das EBS

Der Bezirk Schwyz hat im Jahre 1947 der Spinnerei Ibach AG die Konzession für die Nutzung des Wassers der Muota bei Hinteribach zur Energieerzeugung erteilt, worauf ein kleines Elektrizitätskraftwerk erstellt wurde. Nun will die Spinnerei Ibach AG dieses Kraftwerk dem Elektritzitätswerk des Bezirks Schwyz (EBS) verkauften, weil sie die Energie selber nicht mehr benötigt. Das EBS gewährleistet die weitere sinnvolle Nutzung der Wasserkraft in Hinteribach. Der Konzessionsübertragung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Konzessionsvertrag für das Erdgasnetz

Durch die Gemeinde Arth wird die neue Erdgasleitung von Hünenberg nach Schwyz geführt. Im Zuge der Erstellung dieser Leitung soll dem Betreiber, nämlich der Gas- und Wasserwerk Schwyz AG, die Konzession dafür erteilt werden, in der Gemeinde Arth für die Konsumenten ein Erdgasnetz zu erstellen und zu betreiben. Die Konzession ermöglicht die Versorgung der Konsumenten in der Gemeinde Arth mit Erdgas (vor allem Gasheizung). Die Energieversorgung mit Erdgas ist umweltschonend und verbessert die Standortattraktivität der Gemeinde Arth. Der Gemeinde Arth entstehen dadurch keine Kosten. Dem Konzessionsvertrag ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. April 2005

Entschädigung Regierungsrat
JA
Schadenwehrübungsanlage Wintersried
JA
Initiative Kinderabzüge
NEIN
Initiative geheime Wahlen und Abstimmungen
NEIN
Übertragung Wassernutzungskonzession an EBS
JA
Konzessionsvertrag für Erdgasnetz
JA

Begegnungszone Goldau = Wirtschaftsförderung und Verbesserung der Wohnqualität

Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hat der Gemeinderat Arth die Schaffung einer sog. Begegnungszone vorgeschlagen. Unabhängige Verkehrsexperten haben den Vorschlag des Gemeinderates überprüft und darin die mit Abstand beste Lösung erkannt. Eine Begegnungszone würde die Attraktivität des Zentrums von Goldau markant erhöhen. Zudem würde die Verkehrssicherheit zufolge der Tempolimite von 20 km/h markant verbessert. Die Wohnqualität der Anwohner würde steigen.

Ausgangslage

Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer bereit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone ist unter allen Titeln die beste Lösung des Verkehrsproblems. Allerdings wurde die Begegnungszone im Rahmen der Vernehmlassung teilweise in Frage gestellt. Daraufhin hat der Gemeinderat neutrale Verkehrsexperten beauftragt, den Vorschlag des Gemeinderates und weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Beurteilung des Experten war klar und unmissverständlich: allein die vom Gemeinderat vorgeschlagene Begegnungszone löst die Verkehrsprobleme in der Parkstrasse hinreichend. Diese neutrale Prüfung war sehr wichtig, weil es zum einen um eine nicht alltägliche Veränderung im Zentrum von Goldau geht und weil viele Kritikpunkte vorgebracht wurden, welche sich als unbegründet herausgestellt haben.

Aktive Wirtschaftsförderung

Die neue Gestaltung und Beruhigung des Strassenraumes in der Parkstrasse zwischen dem Kreisel und der neuen Migros ist ein einmalige Gelegenheit, das Dorfzentrum von Goldau attraktiv zu machen. Damit können neue Kunden (für den Einkauf und für das Verweilen in Restaurationsbetrieben) angelockt werden. Es ist nicht jedermanns Sache, in einem Einkaufszentrum die Einkäufe zu machen. Es dürfte viele Leute geben, die dann gerne nach Goldau kommen würden, vor Ort das Auto parkieren und anschliessend in einer ruhigen und schön gestalteten Einkaufsstrasse (begrünt, Sitzgelegenheiten, etc.) von Laden zu Laden bummeln möchten. Mit der Schaffung der Begegnungszone wird aktive Wirtschaftsförderung betrieben, und zwar in einem sinnvollen und vernünftigen Rahmen.

Weniger Lärm

Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht viel weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung der Anwohner reduzieren würde.

Mehr Sicherheit

Mit dem Aufheben der Trottoirs und vor allem wegen der Temporeduktion auf 20 km/h würde sich die Sicherheit markant verbessern. Diese Erfahrung wurde an anderen Orten mit der Begegnungszone gemacht. Diese erhöhte Sicherheit kommt allen Verkehrsteilnehmern zugute. Insbesondere die Anwohner werden dies zu schätzen wissen. Die Sicherheitsbedenken wegen der Aufhebung der Verkehrstrennung (Fussgänger auf dem Trottoir, Fahrzeuge auf die Fahrbahn) sind unbegründet. Die Erfahrung an anderen Orten mit Begegnungszone hat gezeigt, dass sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Es gibt weniger Unfälle.

Parkplätze sind erwünscht

Auch in der Begegnungszone sind Parkplätze erwünscht, und zwar etliche. Schliesslich müssen die gewünschten Kunden und Besucher irgendwo herkommen. Gut sichtbare und einfach zu bewirtschaftende Parkplätze (mindestens ½ Stunde gratis) sind hier wichtig.

Tempo 40 bringt nichts

Die Einführung von Tempo 40 bringt in der Parkstrasse zwischen der alten und der neuen Migros nichts. Denn bereits heute dürfte die durchschnittliche Geschwindigkeit in den Stosszeiten nicht höher liegen. Das Sicherheitsproblem (Einfahrten ohne hinreichende Sicht, Fussgänger) könnte mit dieser Geschwindigkeitslimite nicht gelöst werden. Auch das Lärmproblem würde sich dadurch nicht entschärfen lassen.

Anwohner respektieren

Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesserung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Sie befürworten ausdrücklich die Begegnungszone. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren.

Vorteile überwiegen

Mit der Schaffung der Begegnungszone sind auch Nachteile in Kauf zu nehmen. So haben die Fahrzeuge die Geschwindigkeitslimite von 20 km/h einzuhalten, was aber zu verkraften sein sollte, weil es sich ja bekanntlich nur um eine kurze Strecke handelt und jeder Fahrzeugführer irgendwann auch Fussgänger sein wird. Die Nachteile der Begegnungszone können bei gründlicher Betrachtung in Kauf genommen werden angesichts der grossen Vorteile und der einmaligen Chance, das Zentrum von Goldau attraktiv zu gestalten. Wir müssen uns dafür davor hüten, scheinbare Probleme aufzubauschen und die «Haare in der Suppe» zu suchen. Mit Miesmacherei ist noch nie etwas Positives erreicht worden.

Einmalige Chance für Goldau

Das Schaffen der Begegnungszone ist eine einmalige Chance für Goldau bzw. das Zentrum von Goldau, sich positiv zu verändern. Mit all den neuen Bauten im Zentrum und mit der neuen und attraktiven Gestaltung dieser Einkaufsstrasse könnte ein neue Kategorie für den Einkauf geschaffen werden. Solches gibt es in der Umgebung nicht. Es wäre unverzeihlich, diese einmalige Gelegenheit aus lauter Angst vor einer Veränderung zu verpassen.

Bruno Beeler
Präsident CVP Arth-Oberarth-Goldau