Ja zur Kostenbremse im Gesundheitswesen

Am 9. Juni 2024 stehen deren 4 eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung.

Beim Bund geht es zuerst um die Limitierung der Krankenkassenprämien auf 10 % des Einkommens, d.h. um eine weitere Umverteilung. Dagegen steht die Kostenbremse-Initiative, welche ohne Qualitätsverlust den ständigen Anstieg der Gesundheitskosten bremsen will.

Weiter kommen die Unversehrtheitsinitiative sowie die sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie zum Entscheid.

Bei der kantonalen Vorlage geht es um die Videoübertragung der Parlamentsdebatte im Kanton Schwyz und um eine Ausnahmeregelung der Parlamentsabläufe bei ausserordentlichen Lagen.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Prämien-Entlastungsinitiative und der Unversehrtheitsinitiative, hingegen die Annahme der Kostenbremse-Initiative, des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie sowie die Annahme der kantonalen Vorlage zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates.

Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Mit der 10 %-Prämien-Entlastungsinitiative soll es zu einer grossen Umverteilung kommen, deren Kosten der Bund zu zwei Dritteln und die Kantone zu einem Drittel zu tragen hätten. Niemand weiss bisher, wie der finanziell angeschlagene Bund die ca. 6 Mia. Mehrkosten auftreiben soll. Statt die ständig steigenden Gesundheitskosten zu senken, würde mit dieser Umverteilung die Kostensteigerung noch weiter angetrieben. Sprichwörtlich: „Koste es, was es wolle“. Das ist kein vertretbares Vorgehen. Der moderate indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist die richtige Antwort für eine angemessene Prämienentlastung der mittleren und unteren Einkommen. Deshalb Nein zur teuren Prämien-Entlastungsinitiative.

Ja zur Kostenbremse-Initiative

Gemäss einem Expertenbericht könnten im Gesundheitswesen im obligatorischen Bereich pro Jahr 6 Mia. Franken ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Der Auftrag wäre an sich klar. Nur schafft es das Schweizer Parlament mit seinen vielen Gesundheitslobbyisten nicht, wirklich taugliche, kostendämpfende Massnahmen zu beschliessen. Praktisch alle Senkungsvorschläge werden durch die Gesundheitslobbyisten blockiert.

Es geht deshalb nicht anderes, als dass dem Bundesrat das Instrument der Kostenbremse in die Hand gegeben wird. Sonst werden die Krankenkassenprämien wacker weiter steigen, weil es zu viele Fehlanreize gibt. Allein die Mitte hat einen Rezeptvorschlag zur Kostenbremse. Und diese kostet nichts, ja bringt vielmehr sinnvolle Einsparungen mit sich. Die Linke will einmal mehr umverteilen und nichts einsparen. Alle übrigen Parteien schauen nur tatenlos zu, wie die finanzkräftige Gesundheitsbranche sich weiter aufbläst. Es ist höchste Zeit, die ständig steigenden Gesundheitskosten zu bremsen. Dabei kann keine Rede von einem Qualitätsabbau oder von einer drohenden Zweiklassenmedizin sein. Der indirekte Gegenvorschlag ist nutzlose Augenwischerei, weil die Akteure weiterhin selber bestimmen könnten, welche Kostensteigerung sie wollen. Deshalb Ja zur Kostenbremse-Initiative. Es gibt dazu schlicht keine Alternative.

Nein zur Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“

Die körperliche und geistige Unversehrtheit der Menschen ist als Grundrecht vor staatlichen Eingriffen durch die Bundesverfassung geschützt. Dazu braucht es keine Initiative. Bereits heute darf niemand zu einer Impfung gezwungen werden. Die Folge der offen formulierten Unversehrtheitsinitiative sind ungewiss, insbesondere für die Arbeit der Polizei und der Justiz. Vorübergehende Einschränkungen der Freiheit sind zum Schutz der Bevölkerung unter gewissen Umständen nötig. Das muss auch weiterhin möglich sein. Ein übersteigerter Schutz der Freiheit einzelner Personen könnte die Bevölkerung gefährden. Das muss vermieden werden. Deshalb nein zu dieser diffusen Unversehrtheitsinitiative.

Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie

Es sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbarer Energie wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse produziert werden kann. Die Abhängigkeit von Energieträgern aus dem Ausland kann auf diesem Wege namhaft reduziert werden. Unsere Stromversorgung wird sicherer und verlässlicher. Die Steigerung der erneuerbaren Energieträger führt in der Schweiz zu grosser Wertschöpfung mit viel Arbeit für das Gewerbe. Deshalb ja für die sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie.

Ja zur Revision der Geschäftsordnung des Kantonsrates

Mit der Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wird die Handlungsfähigkeit des Kantonsrates in ausserordentlichen Lagen verbessert. Zudem wird der Betrieb eines Livestreams aus den Kantonsratssitzungen ermöglicht.

Das ist technisch machbar und finanziell tragbar. Es gibt keinen Grund, die Debatten im Schwyzer Kantonsrat nicht mit einer Liveübertragung offen zu legen. Die breite Bevölkerung soll mitverfolgen können, was die Kantonsräte zu den einzelnen Geschäften sagen. Da gibt es nichts zu verheimlichen oder zu verbergen. Der Revision ist vorbehaltlos zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 9.6.2024

Bundesvorlagen

Prämien-Entlastungs-Initiative
NEIN
Kostenbremse-Initiative
JA
Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrheit“
NEIN
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie
JA

Kanton Schwyz

Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates
JA

Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst