Ja zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Am 30. November 2008 ist auf Bundesebene über die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten, über das flexible AHV-Alter, über die Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts, über eine vernünftige Hanf-Politik sowie über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes abzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der drei ersten Vorlagen und die Zustimmung für die beiden letzten Vorlagen.

Nein zur Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern

Wenn ein 16 jähriger Jungendlicher sich mit einem 12 jährigen Jugendlichen sexuell betätigt, macht er sich strafbar und könnte gemäss der Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern bis ans Lebensende strafrechtlich verfolgt werden, wenn der 12 jährige Jugendliche die Pubertät noch nicht hinter sich hat. Damit würden diese Straftaten betreffend der Verjährung das Niveau von Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und terroristische Handlungen erreichen. Alle anderen Straftaten, auch die schwersten, verjähren spätestens nach 30 Jahren. Bundesrat und Parlament haben dem Anliegen der Initianten mit dem indirekten Gegenvorschlag angemessen Rechnung getragen, indem die Verjährungsfrist von 15 Jahren neu erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnen soll. Der Täter kann somit bis zum 33. Altersjahr des Opfers noch belangt werden. Es ist eine Illusion, ein rechtsstaatlich hinreichendes Strafverfahren gegen einen Delinquenten nach Jahrzehnten noch durchführen zu können. In solchen Fällen kann das Leiden des Opfers noch vergrössert werden. Aus diesen Gründen ist die Initiative zur Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern abzulehnen.

Nein zur Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter

Bereits heute ist bekannt, dass in den kommenden Jahrzehnten die heutigen AHV-Renten von der werktätigen Bevölkerung über die ordentlichen Beiträge nicht mehr finanziert werden können, auch wenn dies heute noch der Fall ist. Der von den Initianten beabsichtigte vorzeitige Rentenbezug verursacht zusätzliche Kosten von ca. Fr. 1.5 Mia. pro Jahr. Es geht vorliegend um eine faktische Senkung des Rentenalters für einen Grossteil der Bevölkerung, und zwar in einer Zeit, in welcher angesichts der stets höheren Lebenserwartung das Rentenalter eher erhöht werden müsste. Auch ist es eine Illusion, dass sich Leute mit kleinen Einkommen eine frühzeitige Pensionierung leisten können. Denn genau diese Leute verfügen kaum über finanzielle Reserven und können ohne die noch ausstehende oder reduzierte BVG-Rente schlichtweg nicht leben. Die vorliegende Initiative würde somit allein die Leute mit den mittleren Einkommen privilegieren. Es kann nicht angehen, zu Lasten der kommenden Generationen die AHV-Kasse zu plündern. Auch steht die Solidarität der Generationen auf dem Spiel. Aus diesen Gründen ist die Initiative für ein flexibles Rentenalter abzulehnen.

Nein zur Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts

Die Volksinitiative „Verbandbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik-Mehr Wachstum für die Schweiz“ geht davon aus, dass die Umweltorganisationen ihr Beschwerderecht missbrauchen, indem sie demokratisch gutgeheissene Grossprojekte verzögern oder verhindern. Das ist ein verfehltes Zerrbild. Das Verbandsbeschwerderecht sorgt dafür, dass die bestehenden Gesetze zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Die Umweltverbände sind dabei Fürsprecher der Natur. Im Jahre 2006 ist das Verbandsbeschwerderecht bereits revidiert und die bestehenden Schwächen sind behoben worden. In den meisten Fällen erheben die Umweltverbände zu Recht Beschwerde. Die meisten Bauverzögerungen werden durch Einsprachen und Beschwerden der Nachbarn verursacht. Die Umweltgesetzgebung ist demokratisch entstanden. Ihr ist nachzuleben oder sie ist abzuschaffen. Unser Rechtsstaat gebietet für alle die gleichen Rechte und Pflichten. Eine Abstimmung in einer Gemeinde oder in einem Kanton darf bei einem Grossprojekt nicht dazu führen, dass das Umweltrecht nicht oder nicht im gleichen Mass zur Anwendung gelangt, wie das bei einem Projekt, über welches nicht abgestimmt wird, weiterhin der Fall ist. Gleiches Recht für alle. Auch der Umwelt zuliebe. Wir haben nur eine Umwelt. In unseren engen räumlichen Verhältnissen ist der Schutz der Umwelt umso wichtiger. Damit sind wir dem Ausland voraus. Und das soll so bleiben. Die Initiative zur Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts ist deshalb abzulehnen.

Ja zur vernünftigen Hanf-Politik

Mit der Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ soll der Konsum, der Besitz, Anbau und der Erwerb für den Eigenkonsum von Substanzen der Hanfpflanze straffrei werden. Der Bund hat den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr und den Handel von Substanzen der Hanfpflanze zu regeln bzw. zu kontrollieren und den Jugendschutz sicher zustellen. Der Konsum und der Besitz von Hanfsubstanzen zum eigenen Bedarf werden schon seit längerer Zeit strafrechtlich nicht mehr wirklich verfolgt, obwohl es einen umfangreichen Konsum von Hanfsubstanzen gibt. Die verlangte Straffreiheit stellt somit nichts anderes als eine Anpassung an die Realität dar. Der Konsum von Hanf soll wie der Konsum von Alkohol der Einverantwortung von erwachsenen Personen anheim gestellt werden. Es ist besser, das ganze Geschäft zu kontrollieren, als es in die Illegalität und Kriminalität abzudrängen, und den Händlern der harten Drogen eine Chance zu geben, über den Hanfverkauf an neue Kunden für die harten Drogen zu kommen. Der Hanfkonsum findet auf jeden Fall statt, ob wir das wollen oder nicht. Aus diesen Gründen ist der Initiative zuzustimmen.

Ja zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Die im Jahre 1999 vom Volk auf 10 Jahre befristet beschlossene Drogenpolitik hat sich bei den harten Drogen bewährt (Prävention, Therapie, Schadenminderung, Repression) und ist mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes weiter zu führen. Insbesondere die Therapie bei Langzeitdrogenabhängigen hat zu einer besseren psychischen und körperlichen Gesundheit und zu einer besseren sozialen Situation geführt. Die Beschaffungskriminalität ist massiv zurück gegangen und die offenen Drogenszenen sind verschwunden. Auch ist der medizinische Einsatz von Hanfprodukten (Scherzlinderung bei Mulipler Sklerose, Rheuma, etc.) zuzulassen, weil sich das bestehende Verbot nicht rechtfertigt. Es ist nämlich nicht einzusehen, weshalb alle anderen, zum Teil mit beträchtlichen Nebenwirkungen belegten Schmerzmittel (Morphium, etc.) medizinisch zulässig sind, während die entsprechenden Hanfprodukte verboten sein sollen. Aus diesen Gründen ist der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 30.11.2008

Volksinitiative Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern
NEIN
Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter
NEIN
Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht
NEIN
Volksinitiative vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz
JA
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
JA

Peter Probst – 100 Tage Gemeindepräsident

Am 27. April 2008 wurde Peter Probst von den Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Arth zum Gemeindepräsidenten gewählt. Am 30. Juni 2008 hat er sein Amt angetreten. Im Folgenden hat der Pressedienst der CVP Arth-Oberarth-Goldau über die bisherige Arbeit und über erste Eindrücke und Erfahrungen mit Peter Probst ein Interview geführt.

Peter Probst
Peter Probst
Peter Probst, wie verlief Ihr Einstieg in die Arbeiten ins Gemeindepräsidium Arth? Ist es nach Ihren Vorstellungen abgelaufen?

Mit der Amtsübernahme hat sich mein Engagement zuerst auf das Kennenlernen der Abläufe in der gesamten Gemeindeverwaltung konzentriert. Meine Annahme und mein Wunsch ist dabei bestätigt worden: für die Gemeinde sind kompetente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Gemeindeverwaltung, EW, Altersheim) tätig. Ich bin auf offene Türen und offene Ohren gestossen und wurde herzlich willkommen geheissen. Mein Einstieg verlief sehr gut und nach meinen Vorstellungen.

Was ist der Unterschied zwischen Ihrem während 14 Jahren geführten Ressort Bildung und dem Gemeindepräsidium?

Als Schulpräsident habe ich mich primär mit dem Bildungsbereich der Primar- und Musikschule auseinander gesetzt. Die Schulverwaltung ist örtlich in Goldau und in Arth angesiedelt. Der Schulrat ist eine selbständige Behörde und der Kontakt zur übrigen Gemeindeverwaltung ist eher gering. Als Gemeindepräsident und Sitzungsleiter des Gemeinderates muss ich mich in die Geschäfte aller Ressorts einlesen, einarbeiten und alle Geschäfte auch genauer kennen. Der Zeitaufwand für diese Tätigkeit ist bedeutend grösser.

Haben sich Ihre Erwartungen erfüllt?

Viele meiner Erwartungen haben sich schon teilweise erfüllt. Eines meiner Anliegen ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die Gemeindeangelegenheiten möglichst umfassend und kompetent zu informieren. Auf der Homepage – www.arth.ch – und in der Rigi Post sollen die Bürger und Bürgerinnen über die Arbeit und die Absichten des Gemeinderates ins Bild gesetzt werden. Die Gemeindeveraltung soll als eigentlicher Dienstleistungsbetrieb wahrgenommen werden. Eine herausfordernde Aufgabe ist es, künftige Investitionen richtig zu terminieren.

Was für Investitionen kommen denn auf die Gemeinde Arth zu?

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Druck auf den Wohnungsbau in der Gemeinde mit der Eröffnung der A4 im Knonaueramt noch mehr zunehmen wird. In der nächsten Zeit stehen in der Gemeinde Investitionen im Versorgungsbereich (Wasserpumpwerk, etc.) sowie eine Reihe anderer Projekte an, wie z.B. das Pflegeheim Arth, die Zone 30 in Goldau oder ein Sportzentrum für die Gemeinde Arth. In einem Strategieworkshop im November wird sich der Gemeinderat eingehend mit der Zukunft der Gemeinde Arth beschäftigen. An diesem Tag werden wir uns u.a. mit der Finanzpolitik im Zusammenhang mit den künftigen Investitionen auseinandersetzen.

Haben Sie Ihren Entscheid, fürs Gemeindepräsidium zu kandidieren, noch nie bereut?

Nein, nach diesen gut 100 Tagen habe ich meinen Entscheid noch nie bereut. Ein wesentlicher Grund ist sicher die Tatsache, dass der Gemeinderat als Team arbeitet. Ich bin zuversichtlich, mit diesem Team und mit den Stimmberechtigten, unsere Gemeinde vorwärts bringen zu können.

Wie sieht Ihr Zeitmanagement aus – das Gemeindepräsidium ist ja kein Vollamt?

Derzeit arbeite ich noch 100 % bei SBB Cargo in Zürich. Die Termingestaltung und das Nebeneinander der beiden Aufgaben (Arbeit für die SBB und für die Gemeinde) braucht eine gute Abstimmung. Am Donnerstag arbeite ich meistens den ganzen Tag für die Gemeinde. Dazu kommen natürlich noch die Sitzungen an den Abenden und weitere Verpflichtungen. Nach Absprache mit meinem Arbeitgeber werde ich im Laufe des nächsten Jahres mein Pensum in Zürich zugunsten des Einsatzes für die Gemeinde um 20 % reduzieren. Zur Zeit kommt die aktive Freizeitgestaltung etwas zu kurz. Ich bin aber überzeugt, dass ich auch diesbezüglich im nächsten Jahr Fortschritte machen werde.

Ich freue mich auf das weitere Engagement für die Gemeinde Arth und hoffe, weiterhin auf die Unterstützung des Gemeinderatsteams und auf das Mitdenken und die Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen zählen zu dürfen.

Monika Weber-Reichlin – 100 Tage im Gemeinderat

Am 27. April 2008 wurde Monika Weber-Reichlin von den Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Arth zur Gemeinderätin gewählt. Am 30. Juni 2008 übernahm sie das Ressort «Freizeit». Im Folgenden erzählt sie über die bisherige Arbeit und über erste Eindrücke und Erfahrungen.

Ressortzuteilung

Monika Weber-Reichlin
Monika Weber-Reichlin
Gespannt und erwartungsvoll sah ich der ersten Ratssitzung vom 30. Juni 2008 mit Vereidigung und Ressortzuteilung entgegen. Aufgrund ungeschriebener Gesetzte war meine Ausgangslage für ein mir zusagendes Ressort nicht schlecht, und so erhielt ich nach fairer Ausmarchung wunschgemäss das Ressort „Freizeit“ zugesprochen. Nun setzte ich mich mit meiner Vorgängerin und der zuständigen Sekretärin zur Übernahme eines riesigen Aktenberges und zur Besprechung der laufenden Geschäfte zusammen. Dank ihrer Hilfsbereitschaft bekam ich relativ rasch einen Grobüberblick über «mein» Ressort und die konkrete Arbeit begann. Nebst alltäglichen Verwaltungstätigkeiten wie das Behandeln von Gesuchen, das Wahrnehmen von Repräsentationspflichten, das Mitorganisieren ressortbedingter Anlässe oder das Bearbeiten von Reklamationen ist die Umsetzung des Jugendkonzepts eine vordringliche Aufgabe. Auch gilt es, Kommissionssitzungen durchzuführen und vom Kanton veranstaltete Einführungs- und Informationssitzungen zu besuchen.

Kommissionstätigkeiten

Nebst der Rats- und Kommissionsarbeit des eigenen Ressorts ist man als Gemeinderätin ebenfalls Mitglied in weiteren Kommissionen. So habe ich mich mit Fragen aus der Vormundschaft, mit Problemen zur Altersbetreuung in der Subkommission «Hofmatt» und mit Visionen zu Sportanlagen in der Subkommission «Zentrales Sportzentrum der Gemeinde Arth» zu befassen.

Erste Erfahrungen und Eindrücke

Aktenstudium – Gesetze – Reglemente – Repräsentationspflichten – Finanzen – Machbarkeit – Kleinbürgertum – Interessenvielfalt – Interessenkonflikte sind nur einige Stichworte, denen ich mich als Gemeinderätin zu stellen habe. Das alles verursacht eine intensive zeitliche Belastung. Der Spagat zwischen dem Gemeinderatsmandat, der Familienfrau und der Berufstätigkeit ist nicht gerade einfach. Dennoch erlebe ich die Behördentätigkeit als interessante, lehrreiche und spannende Herausforderung. Mit Engagement und mit dem hoffentlich richtigen Weitblick versuche ich, mich für das Wohl der Bevölkerung der Gemeinde Arth einzusetzen. Gerne zähle ich auf ihr Mitdenken und ihre Unterstützung.“

200 Franken Kinderzulage sind zu wenig

Am 28. September 2008 ist im Kanton Schwyz über die Abschaffung der Handänderungssteuer, über das Einführungsgesetz zum Ausländer- und Asylgesetz sowie über das Einführungsgesetz für zu den Familienzulagen zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden ersten Vorlagen und die Ablehnung der dritten Vorlage.

Ja zur Abschaffung der Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer wurde im Jahre 1920 geschaffen, um die Infrastrukturkosten zu decken, welche die Grundeigentümer der Gemeinde verursachen (Erschliessungen, Entsorgun-gen, etc.). In der Zwischenzeit wurden verschiedene verursachergerechte Gebühren und Ab-gaben (Wasser, Abwasser, Kehricht, Strom, Feuerwehr, Vorteilsabgabe) eingeführt. Die Handänderungssteuer hat deshalb heute keine sachliche Begründung mehr. Allein der Um-stand, dass die Gemeinde dadurch unter dem Titel Handänderung keine Steuern mehr be-kommt, rechtfertigt es nicht, diese überholte Steuer beizubehalten. Es ist nämlich schlicht und einfach ungerecht, die Grundeigentümer für den gleichen Aufwand zwei Mal bezahlen zu lassen. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Gerechtigkeit verbietet das. Kommt hinzu, dass die meisten Gemeinden in den vergangen Jahren grössere Ertragsüberschüsse realisieren konnten, über hohe Schwankungsreserven verfügen und möglicherweise weitere Steuersenkungen beschliessen können. Der Zeitpunkt für die Abschaffung dieser längst ungerecht gewordenen Steuer ist gekommen. Deshalb Ja zur Abschaffung.

Ja zum Einführungsgesetz um eidg. Ausländer- und Asylgesetz

Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und eine Änderung des Asyl-gesetzes wurden am 24. September 2006 vom Schweizer Volk angenommen. Der Kanton muss nun zwingend noch die Zuständigkeiten und das genaue Verfahren bestimmen. Dem Volkswillen ist nachzukommen und der Vollzug ist zu regeln. Der Spielraum dazu ist praktisch Null. Wir kommen somit nicht umhin, das vorgelegte Einführungsgesetz anzunehmen. Andernfalls muss der Regierungsrat das im Rahmen eines Noterlasses tun. Deshalb Ja.

200 Franken Kinderzulage sind zu wenig

Am 26. November 2006 hat das Schweizer Volk entschieden, dass in der gesamten Schweiz als absolutes Minimum Fr. 200.—Kinderzulage und Fr. 250.—Ausbildungszulage (für die Zeit der Ausbildung ab dem 16. Altersjahr) pro Kind und Monat auszuzahlen sind. Das entsprechende Bundesgesetz tritt am 1.1.2009 in Kraft. Im Kanton ist nun zu entscheiden, ob dieses absolute Minimum oder eine höhere Zulage ausbezahlt werden soll. Juni 2008 ging es im Kantonsrat Schwyz darum, die Kinderzulage generell (nicht nur ab 16 Jahren) von Fr. 200.— auf Fr. 250.— pro Kind und Monat zu erhöhen. Die Kantonsräte der FDP und SVP waren geschlossen dagegen. Die CVP-Fraktion hatte eine generelle Erhöhung auf Fr. 250.—pro Kind und Monat vorgeschlagen. Die Wirtschaftslage im Kanton Schwyz ist nach wie vor gut. Es ist deshalb nicht verständlich, dass bei der Kinderzulage gespart wird. Allein als Folge der Teuerung würde die Kinderzulage, welche zuletzt per 1.1.2003 angepasst wurde, per Ende 2008 auf ca. Fr. 220.— anwachsen, sodass die reale Erhöhung noch Fr. 30.— ausmachen würde. Das wäre sehr bescheiden gewesen angesichts der gestiegenen Wohnungskosten. Die Erhöhung der Kinderzulage von bisher Fr. 200.— auf Fr. 250.— wäre eine angemessene Geste an jene Familien gewesen, welche heute noch Kinder haben oder noch weitere Kinder haben möchten. Es wäre ein kleiner Anreiz gewesen, vielleicht noch ein weiteres Kind zu haben. Die Kinder sind bekanntlich unsere Zukunft. Und ihr Unterhalt kostet Geld. Gewisse Kreise haben offenbar noch nicht begriffen, dass die Kinder auch die künftigen Arbeitnehmer und Unternehmer sein werden. Wo diese fehlen, werden zusätzliche ausländische Arbeitnehmer und Unternehmer in unseren Wirtschaftsraum kommen, was zu den bekannten Problemen führt. Wenn die heutige, verhältnismässig gut gedeihende Wirtschaft die bescheidene Erhöhung der Kinderzulage von Fr. 200.— auf Fr. 250.— pro Kind und Monat wirklich nicht mehr finanzieren könnte, würde diese Wirtschaft nicht mehr lange existieren. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Die CVP möchte auch für die Zukunft eine starke Wirtschaft mit motivierten, einheimischen Arbeitnehmern und eine intakte Gesellschaft. Der wichtigste Teil davon sind unsere Kinder. Hier sind die Prioritäten zu setzen. Das vorgelegte Einführungsgesetz, welches nur das absolute Minimum an Kinderzulagen festschreibt, ist abzulehnen. Es ist an den Absender zur Verbesserung bzw. zur Erhöhung der Kinderzulage auf generell Fr. 250.— pro Monat zurück zu schicken. Durch die Ablehnung entsteht kein Nachteil für die Bezüger der Familienzulagen, denn der Regierungsrat muss dieses absolute Minimum ohnehin mit einem Noterlass per 1.1.2009 einführen.

Deshalb nein zum Einführungsgesetz zu den Kinderzulagen. 200 Franken sind zu wenig

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.9.2008

Initiative zur Abschaffung der Handanderungssteuer
JA
Einführungsgesetz zum eidg. Auslander- und Asylgesetz
JA
Einführungsgesetz zum BG uber die Familienzulagen
NEIN

Ja zur offenen Jugendarbeit

Am 1. Juni 2008 ist beim Bund über die Einbürgerungsinitiative, die Maulkorbinitiative sowie über die Krankenversicherung abzustimmen. In der Gemeinde Arth geht es um professionelle offene Jugendarbeit.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller drei Bundesvorlagen und die Annahme der offenen professionellen Jugendarbeit in der Gemeinde Arth.

Ja zur Jugend

In der Gemeinde Arth soll nach einem breit erhobenen Bedürfnis vermehrt offene und auf bestimmte Gruppen bezogene professionelle Jugendarbeit betrieben werden. Dies als Ergänzung zur wertvollen Jugendarbeit der Sportvereine und Jugendvereine. Damit können verhaltensauffällige Jugendliche besser abgefangen und in gute Bahnen gelenkt werden. Allein die Repression und der unentwegte Appell an die Verantwortung der Eltern genügen dafür nicht. Gerade bei schwierigen Jugendlichen geht solches ins Leere. Ein einziger Jugendlicher, welcher in eine Anstalt oder in ein Heim verbracht werden muss, kostet die Gemeinde pro Monat mindestens Fr. 10’000.—, was jährlich Fr. 120’000.— ausmacht. Der bisherige Aufwand für diese Jugendarbeit beläuft sich auf Fr. 40’000.—. Die neu jährlichen Fr. 160’000.— für die professionelle offene Jugendarbeit rechnet sich somit schon bei einem einzigen Jugendlichen, welcher nicht fremdplatziert werden muss. In der grossen Gemeinde Arth mit ca. 1’000 Jugendlichen ist dieser Aufwand mehr als gerechtfertigt. Es ist besser und kostengünstiger, aktiv auf die Jugendlichen einzugehen, als über die ausgerasteten Jugendlichen und deren teure Erziehungsaufenthalte zu lamentieren. Deshalb ein überzeugtes Ja zum Verpflichtungskredit für die professionelle Jugendarbeit.

Nein zur Einbürgerungsinitiative

Die Einbürgerungsinitiative ist eine regelrechte Mogelpackung. Damit kann die Zahl der Ausländer und die Kriminalität von Ausländern in der Schweiz nicht im geringsten beeinflusst werden. Wenn die Anzahl der Ausländer in der Schweiz verringert werden soll, müssen andere Massnahmen ergriffen werden. Es gibt derzeit und auch künftig keinerlei Recht auf Einbürgerung. Allerdings soll der durchaus auch politisch motivierte Entscheid bzw. Antrag durch eine detailkundige Kommission (wie bisher) vorbereitet werden. Wer abgelehnt wird, soll wissen, weshalb. Die Schweiz soll ein Rechtsstaat bleiben. Es soll auch keinen Einbürgerungstourismus zwischen den Gemeinden geben. Das bisherige Einbürgerungsverfahren kann durch die von der CVP vorgeschlagene Ausschreibung im Amtsblatt noch verfeinert werden. Mehr braucht nicht geändert zu werden. Deshalb Nein zur Initiative für demokratische Einbürgerungen.

Nein zur Maulkorbinitiative

Die Informationsmöglichkeiten von Bundesrat und Bundesverwaltung vor eidg. Abstimmungsvorlagen sollen massiv eingeschränkt werden. Damit soll den Behörden quasi ein Maulkorb umgehängt werden, während vor allem finanzstarke Komitees pausenlos die Bevölkerung mit Fehlinformationen überhäufen können. Die Bürgerinnen und Bürger könnten auf diesem Weg auf übelste Weise fehlgeleitet werden, ohne dass Bundesrat und Bundesbehörden angemessen reagieren könnten. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine umfassende Information. Dazu gehört auch jene von Bundesrat und Bundesverwaltung. Dies entspricht unseren demokratischen Gepflogenheiten unseres Landes. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das einzuschränken. Deshalb Nein zum Maulkorb, Nein zur Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda.

Nein zur Krankenversicherung

Neu sollen die Kantone die Beiträge für die Spitäler nicht mehr an die Spitäler, sondern an die Krankenkassen zahlen. Die Macht der Krankenkassen würde massiv ansteigen. Zudem werden die Kantone als Geldgeber faktisch entmachtet. Die Kantone als wichtige Zahler der Krankenversicherung sollen nun plötzlich nichts mehr zu sagen haben. Das darf nicht sein. Die freie Arztwahl ist zudem mit dieser Vorlage gefährdet. Es ist damit zu rechnen, dass die Krankenkassen künftig bestimmen werden, mit welchen Ärzten sie noch zusammenarbeiten wollen. Auf solche Experimente dürfen wir uns nicht einlassen. Deshalb Nein zum Verfassungsartikel für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 01.06.2008

Volksinitiative für Einbürgerungen
NEIN
Volksinitiative gegen Behördeninformation
NEIN
Verfassungsartikel Krankenversicherung
NEIN

Professionelle Jugendarbeit in Gemeinde Arth
JA

CVP-Kandidaten gewinnen in allen Kategorien

Anlässlich der Gemeindewahlen vom 27. April 2008 wurden alle sechs Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau in allen Kategorien mit den besten Resultaten in die Ämter gewählt. Ihr ausgezeichnetes Wahlresultat wiegt umso mehr, als die CVP mit ihren hervorragenden Kandidaten wiederum allein angetreten ist und die Kandidaten somit alle Stimmen aus eigener Kraft erhalten haben. Bei den Gemeinderäten wurden allein die CVP-Kandidaten Beeler und Weber gewählt. Die vier Kandidaten der anderen drei Parteien wurden weit abgeschlagen und müssen nun in die Nachwahl, bzw. Ersatzwahl. Die CVP dankt für die breite Unterstützung.

Mit Freude konnte die CVP am Sonntagabend die ausgezeichnete Wahl aller Kandidaten zur Kenntnis nehmen. Und zwar mit den besten Resultaten. Peter Probst wurde mit 1233 Stimmen zum Gemeindepräsidenten und Franz Huser mit sagenhaften 1656 Stimmen zum Gemeindeschreiber gewählt. Bei den Gemeinderäten erreichten allein die CVP-Kandidaten Ruedi Beeler mit 1169 Stimmen und Monika Weber mit 1349 Stimmen das absolute Mehr. Das ausgezeichnete Resultat von Monika Weber ist dabei besonders bemerkenswert, weil sie neu angetreten ist und die ebenfalls neuen Kandidaten der anderen Parteien um zwischen 500 und 600 Stimmen geschlagen hat, dies bei 2372 gültigen Wahlzetteln. Bei den Rechnungsprüfern erreichte Stefan Eichhorn als bisheriger mit 1451 Stimmen das beste Resultat, während die einzige neue Kandidatin Bernadette Lüdi auf Anhieb mit 1319 Stimmen das zweitbeste Resultat entgegen nehmen konnte, und zwar vor den bisherigen Kandidaten der anderen Parteien.

Zum Glück liessen sich die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Arth durch die Vielzahl der Gemeinderatskandidaten, durch umfangreiche Inserate und durch Plakate nicht blenden. Sie haben auf Qualität, Kompetenz und Einsatz gesetzt und die CVP-Kandidaten gewählt. Auch der plumpe Versuch, einen politischen Aussenseiter zum Gemeindepräsidenten zu küren, ging trotz grossem Aufwand fehl. Mit Genugtuung kann festgestellt werden, dass die Wählerinnen und Wähler bei den Gemeindebehörden schon etwas genauer hinschauen. Es ist ihnen offensichtlich nicht gleich, mit wem sie es in Zukunft zu tun haben.

Die CVP dankt im Namen der gewählten CVP-Kandidaten allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen.

als Gemeindepräsident
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Peter Probst
Sunnmatt 4a, Goldau
als Gemeinderat
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Ruedi Beeler
Aeschi, Goldau
als Gemeinderätin
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Monika Weber
Aazopf 85, Arth
als Gemeindeschreiber
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Franz Huser
Kehlmattliweg 17, Goldau
als Rechnungsprüfer
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Stefan Eichhorn
Feldweg 22, Arth
als Rechnungsprüferin
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Bernadette Lüdi
Sunnmatt 36, Goldau

Alle sechs frisch gewählten Amtsträger der CVP Arth-Oberarth-Goldau werden sich mit voller Kraft für die Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen und versuchen, eine ausgezeichnete Behördenarbeit zu leisten.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert auch allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien und wünscht ihnen viel Freude und Erfolg im Amt.

Joe Zihlmann neu im Bezirksrat Schwyz

Anlässlich der Bezirksgemeinde vom 22. April 2008 wurde Joe Zihlmann, Oberarth, einstimmig neu in den Bezirksrat Schwyz gewählt. Ebenfalls einstimmig gewählt wurde Reto Birrer, Oberarth, bisher, als Ersatzrichter ins Bezirksgericht Schwyz, und Georg Suter-Curtins, Arth, in die RPK des Bezirkes Schwyz. Die CVP gratuliert und dankt für die Unterstützung.

Joe Zihlmann  Bezirksrat Bezirk Schwyz
Joe Zihlmann
Bezirksrat Bezirk Schwyz
Am Dienstag, den 22. April 2008, anlässlich der ordentlichen Bezirksgemeindeversammlung wurde Joe Zihlmann, Oberarth, Geschäftsführer der Zihlmann Holzbau AG, Arth einstimmig neu in den Bezirksrat Schwyz gewählt. Als Ersatzrichter ins Bezirksgericht Schwyz wurde Reto Birrer, Bautreuhand, Arth, bisher, gewählt. Wiedergewählt wurde auch Georg Suter-Curtins, Arth, als Rechnungsprüfer des Bezirkes Schwyz. Diese Amtsinhaber werden ihre Kompetenz und Qualität im Bezirksrat Schwyz bzw. im Bezirksgericht Schwyz unter Beweis stellen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert herzlich.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt allen Wählerinnen und Wählern Arth für die Unterstützung dieser Kandidaten. Sie haben damit in die Zukunft investiert. Denn diese Kandidaten werden in Schwyz der Bevölkerung auch etwas nützen und nicht nur den Platz besetzen.

Die CVP dankt bereits jetzt schon den beiden Amtshinhabern herzlich für den grossen Einsatz und den Aufwand im Amt.

Weitere Steuersenkung von mindestens 10 %

Die Gemeinderechnung Arth 2007 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 2.2 Mio. Franken ab, wogegen ein Defizit von Fr. 153’000.— budgetiert war. Damit wird die im Dezember 2007 beschlossene Steuersenkung von 25 % für das Jahr 2008 bereits überrollt, weil die Steuersenkung von 25 % Mindereinnahmen von nur ca. Fr. 1’750’000.— ausmachen und den Gewinn auf dem Niveau des Jahres 2007 nicht ausgleichen. Es drängt sich deshalb für den Voranschlag 2009 abermals eine Steuersenkung von mindestens weiteren 10 % auf, wenn sich die relevanten Umstände bis zur Budgetgemeinde im Dezember 2008 nicht wesentlich verändern. Eine solche Senkung ist umso mehr angebracht, weil eine Schwankungsreserve von nunmehr Fr. 6.1 Mio. Franken zur Verfügung steht, weil für 2009 konjunkturell bedingt wiederum höhere Steuereinnahmen zu erwarten sind und weil in der Gemeinde Arth viele neue Wohnungen erstellt worden sind und weiterhin noch gebaut werden. Zudem befindet sich die Gemeinde Arth bei der Steuerfussstatistik im letzten Drittel der Gemeinden im Kanton Schwyz.

Ausgangslage 2007

Die Gemeinde Arth hat im Jahre 2007 einen Überschuss von ca. Fr. 2.2 Mio. Franken erwirtschaftet, dies bei einem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 153’000.—. Dieses gute Resultat ergibt sich aus höheren Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen, aus höheren Einnahmen bei den Handänderungen, aus tieferen Zinskosten sowie aus weniger Ausgaben bei der Bildung und bei der Sozialen Wohlfahrt. Der Grossteil dieser für den Gewinn positiven Entwicklungen dürften im Jahre 2009 und in den folgenden Jahren anhalten.

Steuersenkung für 2008

Anlässlich der Budgetgemeinde vom Dezember 2007 wurde eine Steuersenkung von 25 % ab dem Jahr 2008 beschlossen. Daraus resultieren ca. Fr. 1.75 Mio. Franken weniger Steuereinnahmen.

Höherer Steuerertrag durch gute Konjunktur

Aufgrund der anhaltend guten Konjunktur ist auch für das Jahr 2009 von höheren Steuereingängen zufolge Lohnerhöhungen und zufolge höherem Ertrag bei den juristischen Personen auszugehen.

Höherer Steuerertrag durch Wohnungsbau

Eine noch nie da gewesene Bautätigkeit im Wohnungsbereich in der Gemeinde Arth wird insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2009 zufolge Zuzugs von Steuerzahlern aus anderen Kantonen Steuerzugänge verursachen.

Bestehende Schwankungsreserve reicht

Die bereits vorhandene Schwankungsreserve (Eigenkapital) von nunmehr Fr. 6.1 Mio. Franken kann allfällige Abweichungen vom erwarteten Steuerkurs längere Zeit ausgleichen.

Gemeinde Arth im letzten Drittel der Steuerfussstatistik

Die Gemeinde Arth liegt betreffend der Höhe des Steuerfusses noch immer am Schwanz der grossen Gemeinden. Nur kleine Gemeinden wie Sattel, Steinerberg, Unteriberg, Reichenburg, Rothenthurm, Morschach, Steinen, Illgau und Gersau liegen noch weiter zurück. Die Gemeinde Arth darf im Steuerwettbewerb nicht den Anschluss verlieren.

Ohne Steuersenkung käme es zur Steuerhortung

Das Eigenkapital der Gemeinde Arth von 6.1 Mio. Franken liegt weit über 10 % des Gesamtaufwandes der Gemeinde Arth. Es kann nicht angehen, über die bereits vorhandene Schwankungsreserve hinaus noch weiteres Kapital anzuäufnen, was bei einem Beibehalten des bisherigen Steuerfusses zweifellos der Fall wäre. Dies käme nämlich einer unzulässigen Steuerhortung gleich.

Steuersenkung von mindestens 10 % ab 2009

Aus all diesen Überlegungen drängt sich in der Gemeinde Arth für den Voranschlag 2009 bereits aus heutiger Sicht eine Steuerfussreduktion von mindestens 10 % von 160 % auf 150 %, d.h. von Fr. 700’000.—, auf, und dies nota bene bei einem ausgeglichenen Budget.

Eventuell noch grössere Steuersenkung

Wenn die Hochrechnungen für das Jahr 2008 auf die Budgetgemeinde hin noch besser ausfallen als die Rechnung 2007, könnte sogar noch eine grössere Steuersenkung in Frage kommen.

Schlussfolgerung

Bereits aufgrund der gegenwärtigen Situation (Stand März 2008) müsste in der Gemeinde Arth eine Steuersenkung für 2009 von mindestens 10 % möglich sein. Dabei müssten keine Gemeindeaufgaben gekürzt oder gestrichen werden. Es müsste zudem auch ein ausgeglichenes Budget möglich sein. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wird auf die Budgetgemeinde 2008 hin dem Gemeinderat Arth einen aktualisierten Steuersenkungsantrag stellen.

Franz Huser als Gemeindeschreiber

Franz Huser

geb. 27.2.1954
Gemeindeschreiber
Kehlmattliweg 17, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

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Ausbildung

  • Primarschule und Sekundarschule in Arth / Goldau
  • Werkzeugmacher / Werkmeister
  • Verwaltungsschule 1997-1999
  • Weiterbildung Kommunikation und Führung

Bisherige Arbeit

Franz Huser ist schon seit zehn Jahren in der Verwaltung der Gemeinde Arth tätig. Im September 2000 wurde er vom Souverän zum Gemeindeschreiber gewählt. Mit Sachkompetenz und persönlichem Engagement übt er dieses Amt nunmehr seit über sieben Jahren aus. In seiner Funktion ist er politisch unabhängig. Franz Huser ist auf verschiedenen Ebenen ein wichtiges Bindeglied zwischen Behörden, Bürgerschaft und Verwaltung. Seine Aktivitäten sind auf das Gesamtwohl ausgerichtet.

Im Laufe seiner Amtszeit wurde die Behörden- und Verwaltungsreform in Angriff genommen. Franz Huser steht mit Überzeugung hinter diesem Projekt. Er setzt sich mit grossem Engagement für eine erfolgreiche Umsetzung der Neuausrichtung ein. Unter Einbezug der Verwaltungsangestellten soll die Gemeindeverwaltung zu einem effizienten Dienstleistungsbetrieb werden.

Weshalb Franz Huser wählen?

Als stiller Schaffer unterstützt Franz Huser den Gemeinderat in seiner Arbeit. Sein Fachwissen und die dreijährige Erfahrung tragen dabei zur Kontinuität bei. Franz Huser hat sich eine solide Basis geschaffen. Er ist engagiert und verdient weiterhin das Vertrauen. Wählen Sie Qualität und Einsatz, wählen Sie Franz Huser mit der Liste 3 als Gemeindeschreiber der Gemeinde Arth!

Ruedi Beeler in den Gemeinderat

Ruedi Beeler

geb. 4.9.1963
Landwirt / Treuhandsachbearbeiter
Aeschi, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

20080328_beeler_ruedi

Ausbildung

  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau/Oberarth
  • Landwirtschaftliche Lehre / Fachschule / Berufsprüfung
  • Landwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Weiterbildung im kaufmännischen Rechnungswesen und im Bereich Treuhand und Beratung

Arbeitstätigkeit

  • Selbständiger Landwirt
  • Teilzeitmitarbeiter bei Agro Treuhand Schwyz GmbH als Sachbearbeiter für Betriebs- und Finanzbuchhaltung sowie Steuerplanung

Politische Arbeit / Vereinstätigkeit

  • Finanz- und Gewässerschutzkommission Gemeinde Arth
  • Gemeinderat seit 2006 mit den Aufgaben: Präsident Fürsorgebehörde, Präsident Verwaltungskommission Altersheim Hofmatt, Vizepräsident Vormundschaftsbehörde, Einbürgerungskommission, Subkommission Altersheim Hofmatt, Stiftungsrat Alterszentrum Mythenpark
  • Ehrenmitglied Freiwillige Feuerwehr Goldau
  • Vorstand Bauernvereinigung Arth-Goldau
  • Mitwirkung in diversen landw. Vereinen

Erfahrung aus Beruf

Ruedi Beeler ist neben seiner Arbeit als selbständiger Landwirt seit 1992 im landwirtschaftlichen Treuhandbereich tätig. Daraus kennt er die Anliegen und Sorgen des Kleingewerbes und im Speziellen der Landwirtschaftsbetriebe in der Gemeinde, wie auch im ganzen Kanton. Als Vertreter seiner Mandanten ist er laufend in Kontakt mit verschiedenen kantonalen und kommunalen Behörden (Steuerverwaltung, Schätzungsamt, Ausgleichskasse, etc.). Diese reichen Erfahrungen und der gewohnte Umgang mit Behörden zeichnen ihn als äusserst wertvolles Ratsmitglied aus.

Politische Ziele

Als Landwirt will Ruedi Beeler die Anliegen dieser Bevölkerungsgruppe im Gemeinderat einbringen und vertreten. Er möchte mit den knappen öffentlichen Mitteln auskommen und diese gerecht und effizient einsetzen. Die «Distanz» zwischen «normalen Bürger» und den Behörden soll verkleinert werden. Die anfallenden Aufgaben sind rasch anzupacken und nicht weiter zu schieben.

Dringende Aufgaben in der Gemeinde Arth

Ruedi Beeler strebt einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt an, der mit massvollen Steuern im Wettbewerb mit anderen Gemeinden konkurrieren kann. Für ihn ist es wichtig, dass im Gemeinderat dem Willen der Bevölkerung nachgelebt wird. Bei Alkoholproblemen und Gewalt vor allem bei Jugendlichen, sollen neben geeigneten Massnahmen durch die Behörden auch die Familien in die Pflicht genommen werden. Der ausländischen Bevölkerung ist die Pflicht zur Integration klar aufzuerlegen. Einer Parallelgesellschaft will er entschieden entgegen wirken. Anliegen in Bezug auf Energiesparen und Energieeffizienz möchte er, soweit es auf der Gemeindeebene möglich ist, zum Durchbruch verhelfen.

Weshalb Ruedi Beeler wählen?

Ruedi Beeler verfügt bereits über einen beachtlichen beruflichen und gesellschaftlichen Leistungsausweis. Sein vitales Interesse an der Gemeindepolitik, seine rasche Auffassungsgabe, seine breite Sachkompetenz in finanziellen und gesellschaftlichen Fragen, sowie sein ausgesprochener Einsatzwille garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in den Gemeindebehörden Arth. Wählen Sie Qualität und Einsatz, wählen Sie Ruedi Beeler mit der Liste 3 in den Gemeinderat Arth!