Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (= Pflegeinitiative), und über die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichter/Innen im Losverfahren» (Justizinitiative) und über die Änderung des Covid-19-Gesetzes zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Pflegeinitiative und der Justizinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Nein zu umfassenden Bundesvorschriften im Pflegebereich

Mit der Pflegeinitiative soll eine Ausbildungsoffensive für den Pflegebereich gestartet, der Berufsausstieg mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mit der Verbesserung der Entlöhnung verhindert, die Pflegequalität mit genügend Pflegekräften gesichert und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister ohne ärztliche Verordnung ermöglicht werden. Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bereits im Detail ausformuliert ist, und bei Ablehnung der Pflegeinitiative sofort in Kraft tritt, beinhaltet lediglich die Ausbildungsoffensive und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister. Die beiden anderen Anliegen der Pflegebranche, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Pflegequalität müssten die Kantone bzw. die Sozialpartner direkt regeln. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung. Da die Kantone für die medizinische Grundversorgung und damit für die Pflege zuständig sind, könnte der Bund im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Verbesserung der Pflegequalität in Tat und Wahrheit nur einen Rahmen vorgeben. Die konkreten Vorschriften müssten dann trotzdem die Kantone bzw. die Sozialpartner erlassen. Sie sollten denn auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen als der Bund. Der Spitex-Verband Schweiz ist gegen die Pflegeinitiative und zieht den Gegenvorschlag vor, weil dieser sofort umgesetzt werden kann. Dies im Gegensatz zur Initiative, für welche zuerst die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschaffen werden müssten. Die Pflegeinitiative ist somit abzulehnen, damit die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlages sofort greifen können.

Nein zur Justizinitiative

Mit der Justizinitiative sollen die Bundesrichter/Innen neu von einer vom Bundesrat zu wählenden Fachkommission vorgeprüft und dann mit dem Los bestimmt werden. Sie wären dann bis 5 Jahre über die AHV-Altersgrenze hinaus gewählt und müssten ab der Wahl bis zum Rücktrittsalter nicht mehr im Rahmen einer Wiederwahl bestätigt werden. Mit diesem Vorgehen soll der bisherige Parteienproporz für die Bundesrichter/Innen und die Wahl durch die Bundesversammlung bzw. die Bestätigung alle 6 Jahre umgangen werden. Die demokratische Wahl einer politisch ausgewogenen Zusammensetzung des Bundesgerichts würde dadurch ausgeschlossen. Weitere, wichtige Kriterien der Zusammensetzung wie Geschlecht, Alter, Sprachregion könnten nicht hinreichend sichergestellt werden, weil das Los keine Rücksicht darauf nimmt. Allein das Losglück würde den Ausschlag geben. Die demokratische Legitimation des Bundesgerichts durch die Wahl des Parlaments ginge verloren. Das Bundesgericht urteilt bereits heute unabhängig, auch wenn die Mitglieder formell einer Partei angehören. Bisher wurde noch kein Bundesrichter wegen eines Urteils abgewählt. Es gibt deshalb keine Veranlassung, das bisher bewährte System der Bundesrichterwahlen mit einem schweizweit unbekannten Losverfahren zu ersetzen. Deshalb Nein zur Justizinitiative.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Von der Änderung des Covid-19-Gesetzes sind u.a. Regelungen betroffen für die Ausweitung Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende, für die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, für zusätzliche Taggelder für Arbeitslose, für Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, für die Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende, der Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen, aber auch die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, die Befreiung der geimpften und genesenen Personen von Quarantäne, Grundlage für die eigene Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln. Das Covid-Zertifikat bzw. die entsprechende Pflicht für Veranstaltungen und Restaurationsbetriebe ist der Hauptgrund für das Referendum. Mit der Ablehnung der Änderung des Covid-19-Gesetzes würden die oben erwähnten Regelungen gemäss Art. 165 der Bundesverfassung per 19. März 2022 entfallen, d.h. auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat. Bis zum 19. März 2022 würde somit alles bei der bisherigen Regelung bleiben. Wenn die Fallzahlen in den Spitälern und insbesondere in den Intensivstationen ansteigen sollten, müssten nach einer Aufhebung des Zertifikats wieder die Massnahmen vor der Impfmöglichkeit ergriffen werden, d.h. z.B. eine umfassende Maskentragpflicht für alle, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Zudem wäre der Reiseverkehr ins Ausland mangels Zertifikat erschwert. Die Zertifikatsregelungen erschweren zwar das gesellschaftliche Leben der Impfgegner. Allerdings gibt es keine besseren Lösungen, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen zu reduzieren. Wir haben nichts Besseres. Die umliegenden Staaten gehen bei der Zertifikatspflicht viel weiter als die Schweiz. Wir haben eine moderate Lösung. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.11.2021

Bund

Pflegeinitiative
NEIN
Justizinitiative
NEIN
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Entlastung der Gemeinden

Am Abstimmungswochenende vom 26. September 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (= 99 %-Initiative), und über die Ehe für alle zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der 99 %-Initiative, hingegen die Annahme der Ehe für alle. Der kantonalen Vorlage ist ebenfalls zuzustimmen, weil damit die Gemeinde Arth markant finanziell entlastet werden kann.

Nein zu noch mehr Umverteilung

Die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» würde zu einer weiteren Umverteilung von Einkommen und Vermögen führen. Derweil gibt es in der Schweiz bereits schon erhebliche Umverteilungen von den höheren Einkommen an die unteren Einkommen, so zum Beispiel bei der AHV, wo Einkommensbeiträge auf das gesamte Einkommen zu leisten sind. Bei den Steuern haben bekanntlich die höheren Einkommen angesichts der Progression (Kantonstarif im Kanton Schwyz) im Verhältnis deutlich mehr Steuern zu bezahlen als die unteren Einkommen. Die nur im Kanton erhobene Vermögensteuer führt dazu, dass die Vermögenden, welche den Steuerfreibetrag überschreiten, auch auf dem Vermögen Steuern zu bezahlen haben. Neu soll gemäss der Initiative das Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Kapitalgewinne) 1 ½ Mal so hoch besteuert werden wie Lohneinkommen. Es ist nicht einzusehen, weshalb bei dieser Einkommensart höhere Steuern verlangt werden sollen. Auch Kapitaleinkommen wird nicht ohne Leistung erzielt. Das Kapital muss zuerst erarbeitet werden. Es käme zu neuen Ungerechtigkeiten. Zudem würde die neue Steueridee Investitionen bremsen und Arbeitsplätze gefährden. Es gibt in der Schweiz betreffend der Steuern auf Kapitaleinkommen keinen Handlungsbedarf. Deshalb nein zu noch mehr Umverteilung.

Ja zur Ehe für alle

Mit einer Gesetzesänderung sollen ungeachtet des Geschlechts über 18 Jahre alte und urteilsfähige Personen neu zusammen eine Ehe eingehen können. Mit allen bisherigen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten. Die bisherige Voraussetzung, wonach das nur für einen Mann und eine Frau möglich ist, entfällt. Dadurch können auch verheiratete Frauenpaare Samenspenden beanspruchen. Alle Paare sollen die gleichen Rechte (Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, etc.) und Pflichten haben können. Die vorgesehene Gesetzesänderung entspricht offensichtlich dem Bedürfnis der gleichgeschlechtlichen Personen/Paare. Ausgrenzung und Ungleichbehandlung ist unserer Gesellschaft unwürdig. Dieser Gleichstellung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Entlastung der Gemeinden

Bei der Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes geht es um die Verteilung der Kosten für die Ergänzungsleistungen auf kantonaler Ebene. Gemäss der Vorlage soll der Kanton Schwyz diese Kosten neu vollständig übernehmen. Das führt zu einer Entlastung der bisher mitzahlenden Gemeinden, was bei den finanziell schwachen Gemeinden, wie die Gemeinde Arth, am meisten Wirkung entfaltet und einen Beitrag für die Reduktion der grossen Steuerfussdifferenzen unter den Gemeinden leistet. Der Kanton Schwyz kann sich diese Entlastung der Gemeinden mit einem Aufwand von insgesamt 13.5 Mio. Franken bestens leisten, zumal das Eigenkapital des Kantons Schwyz derzeit bei 500 Mio. Franken liegt und da der letzte Abschluss der Staatsrechnung nicht weniger als 100 Mio. Franken besser abgeschnitten hat als budgetiert. Deshalb Ja zur Entlastung der Gemeinden. Umso mehr für die Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.9.2021

Bund

99 %-Initiative
NEIN
Ehe für alle
JA

Kanton

Teilrevision Ergänzungsleistungsgesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zu den extremen Anti-Landwirtschaftsinitiativen

Am Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesund Nahrung» (Trinkwasserinitiative), über die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizidinitiative), über das Covid-19-Gesetz, über das CO2 -Gesetz sowie über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PTM) zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es um den Kredit von 3.4 Mio. Franken für die Trinkwasserversorgung, um einen Beitrag von Fr. 350‘000 für das neue Pfadihaus in Oberarth sowie um die Revision des Abfallreglements.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Trinkwasserinitiative und der Pestizidinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Bundesvorlagen. Den Gemeindevorlagen soll ebenfalls zugestimmt werden.

Ja zum CO2-Gesetz

Der Ausstoss der Treibhausgase soll bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um die Hälfte reduziert werden, wozu auch die Schweiz ihren Beitrag zu leisten hat. Das soll erreicht werden mit Lenkungsabgaben auf fossilen Energieträgern, finanziellen Anreizen und Investitionen in den Klimaschutz und in den technischen Fortschritt. Mehr als die Hälfte der Lenkungsabgaben werden bedingungslos an die Bevölkerung zurück verteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds. Damit werden direkt klimafreundliche Investitionen und indirekt der Werk- und Forschungsplatz Schweiz gefördert. Das einheimische Gewerbe erhält dadurch viel Arbeit. Die Auslandabhängigkeit im Energiebereich wird reduziert. Deshalb Ja zum Co2-Gesetz.

Pestizidinitiative: Produktion bricht ein – Preise steigen massiv

In der landwirtschaftlichen Produktion sollen synthetischen Pflanzenschutzmittel und in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sollen synthetische Biozide verboten werden. Auch die entsprechende Einfuhr soll verboten werden. Die Diskussion rund ums Trinkwasser hat vor allem damit zu tun, dass letztes Jahr in der Schweiz über Nacht Grenzwerte um den Faktor 100 gesenkt wurden. Gesundheitsbezogene Grenzwerte legen die Dosis fest, die trotz lebenslangem und täglichem Konsum keine schädliche Wirkung hat. Daneben gibt es gesetzliche Grenzwerte, die nichts mit dem Gesundheitsrisiko zu tun haben. Beim Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter handelt es sich um einen politisch festgesetzten Grenzwert. Es sei deshalb grundfalsch, in diesem Zusammenhang von «toxischem Wasser» zu sprechen. Eng damit verknüpft ist die Diskussion über schädliche Rückstände im Wasser. Als Naturprodukte sind weder Leitungs- noch Markenwasser «rein». Trotzdem lässt sich das Wasser bedenkenlos trinken. «Rein» ist destilliertes Wasser und das ist tödlich. Die Initianten behaupten wider besseres Wissen, dass es keinen Gegenvorschlag zu ihrer Initiative gäbe. Doch auch dies ist falsch. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um das Grund- und Trinkwasser noch besser zu schützen.

Die Trinkwasserinitiative will künftige Direktzahlungen an drei Bedingungen knüpfen und zudem öffentlichen Institutionen nur noch «pestizidfreie» Forschung erlauben. Alle vier Bedingungen sind unbrauchbar. Die Bestimmung über den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft ist unnötig. Antibiotika wird bereits heute von einem Tierarzt verordnet und der Einsatz ist gut dokumentiert. Der völlige Verzicht auf Pestizide in der Landwirtschaft – das sind Pflanzenschutzmittel und Biozide für Reinigung und Hygiene – ist völlig unrealistisch. Betroffen sind von dieser Bestimmung auch Biobauern, denn auch sie setzen Pflanzenschutz-mittel ein (auch synthetische und zudem persistente, zum Beispiel Kupfer gegen Pilzbildun-gen). Und auch Biobauern sind für die Stallhygiene auf Biozide angewiesen. Der Lösungsvorschlag «pestizidfrei» reduziert die regionale Schweizer Produktion massiv. Bauern können ihre Ernte nicht vor Pilzen und Schädlingen schützen. Die regionale Produktion bricht ein und die Preise für Regionales steigen massiv an. Tangiert ist auch die Qualität der Produkte. Schadhaftes und krankes Erntegut lässt sich nicht verkaufen. Die Initiative will auch die öffentliche Forschung massiv einschränken. Sie soll nur noch Mittel erhalten, wenn sie sich an einer pestizidfreien Produktion orientiert. Denkverbote bringen uns nicht weiter. Die Trinkwasserinitiative schränkt nicht allein die regionale Produktion ein. Sie verhindert mit ihrer einschränkenden Forschungsbestimmung auch Innovationen. Die Initiative versieht die öffentliche Agrarforschung mit Scheuklappen. Das ist forschungsfeindlich. Die Nahrungsmittel würden in der Schweiz massiv verteuert. Der Einkaufstourismus würde geradezu gefördert. Die Lebensmittelsicherheit und die Haltbarkeit würden sinken. Es käme zu massiven Produktionsausfällen und zu höherem Bearbeitungsaufwand. Verarbeitungsbetriebe würden ins Ausland abwandern. Deshalb Nein zur Pestizidinitiative.

Trinkwasserinitiative vernichtet die regionale Produktion

Die Trinkwasserinitiative hat mit Trinkwasser direkt nichts zu tun. Das Schweizer Trinkwasser ist von hervorragender Qualität. Direktzahlungen dürfen nur noch an Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet werden, die keine Pflanzenschutzmittel verwenden und kein Futter für die Tiere zukaufen. Damit ist auch der Biolandbau betroffen. Auch die Schweizer Landwirtschaft ist arbeitsteilig aufgestellt. Die inländische Produktion von Eiern, Geflügelfleisch und Schweinefleisch würde massiv einbrechen, weil nur noch betriebseigenes Futter verwendet werden dürfte. Die Eierproduktion und die Produktion von Hühnerfleisch und Schweinefleisch im Berggebiet käme zum Erliegen. Rund 160‘000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft gingen verloren. Das Produktionsmanko müsste importiert werden. Deshalb Nein zur Trinkwasserinitiative.

Ja zum Covid-19-Gesetz

Ein grosser Teil des Covid-19-Gesetzes wird vom Referendumskomitee nicht bestritten, insbesondere die finanziellen Nothilfen. Doch bei einem Volks-Nein fällt das ganze Gesetz dahin. Die laufenden Nothilfen stünden dann ohne Grundlage da. Eine neue Grundlage wäre nicht in Sicht. Die Nothilfeprogramme müssten abgebrochen werden. Das wäre für ganze Branchen katastrophal. Deshalb Ja zum Covid-19-Gesetz.

Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz

Die bisherigen Massnahmen zur Terrorbekämpfung sind nur repressiv, d.h. es muss zuerst etwas passieren, bevor interveniert werden kann. Neu soll auch präventiv Terrorbekämpfung gemacht werden dürfen, was mit der Einschränkung von Grundrechten verbunden ist. Massnahmen (z.B. Meldepflicht, Kontaktverbot, Eingrenzung, Ausgrenzung, Ausreiseverbot, Hausarrest, Ausschaffungshaft, etc.) sind aber auf höchstens 12 Monate beschränkt und müssen verhältnismässig sein. Zudem müssen die Zwangsmassnahmen vom Zwangsmassnahmegericht bewilligt werden. Andere Staaten haben ähnliche Bestimmungen. Deshalb Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz.

Ja zum Verpflichtungskredit von 3.4 Mio. Franken für die Wasserversorgung

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Arth ist das Reservoir und das Stufenpumpwerk Laube in Goldau sehr wichtig. Rund 85% des Trinkwassers wird von dort ins ganze Versorgungsgebiet befördert. Der Neubau bzw. Vergrösserung des Reservoirs sowie die Erneue-rung der Pumpen ist erforderlich. Deshalb Ja zum Verpflichtungskredit.

Ja zum Investitionsbeitrag an den Neubau des Pfadihauses in Oberarth

Das alte Pfadihaus in Oberarth muss aus verschiedenen Gründen ersetzt werden. Der neue Standort bei den neuen Sportanlagen in Oberarth ist ideal. Es wird auch den Vereinen und Gruppierungen der Gemeinde Arth zu günstigen Konditionen zur Verfügung stehen, dies als Gruppenunterkunft mit 60 Schlafplätzen und entsprechender Infrastruktur für Anlässe und Lager. Die Pfadi bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Der vom Gemeinderat vorgeschlagene Investitionsbeitrag von Fr. 350‘000 für den Neubau des Pfadihauses ist gut investiert. Deshalb Ja zum Investitionsbeitrag für das neue Pfadihaus.

Ja zur Revision des Abfallreglements

Das bisherige Abfallreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Es weicht teilweise von übergeordneten Bestimmungen ab. Zudem sind die Vorgaben des ZKRI und die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung abzubilden. Eine grundlegende Revision ist deshalb angebracht. Da die Abfallentsorgung spezialfinanziert ist, müssen die Gebühren die Aufwendungen decken. Dem neuen Reglement kann ohne weiteres zugestimmt werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.6.2021

Bund

Trinkwasserinitiative
NEIN
Pestizidinitiative
NEIN
Covid-19-Gesetz
JA
CO2-Gesetz
JA
Terrorismusgesetz
JA

Gemeinde

Verpflichtungskredit Wasserversorgung Gemeinde Arth
JA
Beitrag neues Pfadihaus in Oberarth
JA
Revision Abfallreglement
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zum elektronischen Pass

Am Abstimmungswochenende vom 7. März 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», über das Bundesgesetz über elektronische Indentifizierungsdienste und über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indo-nesien zu entscheiden. Im Bezirk Schwyz geht es um die Einzelinitiative „Für die Gewäh-rung einer Kreditsicherungsgrantie von Fr. 2.0 Mio. durch den Bezirk Schwyz an die Rothenfluebahn Mythenregion AG Schwyz“. In der Gemeinde Arth ist über die Einzel-initiative „Änderung des Baureglements“ zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung des Verhül-lungsverbotes, hingegen die Annahme der beiden anderen Bundesvorlagen. Der Be-zirksvorlage ist ebenfalls zuzustimmen, während die Einzelinitiative zur Änderung des Baureglements Arth zu verwerfen ist.

Nein zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“

Diese Volksinitiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Schweiz. Die Zustände in Frankreich und England mit islamischen Paral-lelgesellschaften sind mit den schweizerischen Verhältnissen nicht vergleichbar. Die Verhüllung muslimischer Frauen stellt in der Schweiz kein nennenswertes Problem dar. Der befürchteten Islamisierung ist anders zu entgegnen, sofern sich eine solche Tendenz in der Schweiz tatsäch-lich abzeichnen sollte. Der Verhüllung von gewalttätigen Chaoten ist kantonal regeln. Es braucht deshalb kein Verhüllungsverbot in der Bundesverfassung. Der Gegenvorschlag reicht. Das Verhüllungsverbot ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste

Neben der bisherigen Identifizierung mit der Identitätskarte und dem Pass besteht ein akutes und wachsendes Bedürfnis für eine elektronische Identifizierung, d.h. für einen elektronischen Pass. Online-Angebote und Online-Auskünfte werden immer wichtiger. Die Bereitstellung einer ein-heitlichen und verlässlichen elektronischen Identität ist deshalb dringend nötig. Dem bisherigen Wildwuchs kann damit Einhalt geboten werden. Der Bund hat nun mit dem E-ID Gesetz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Dabei soll es eine Aufgabenteilung geben. Der Bund macht die Vorgaben und kontrolliert, während private Unternehmen die technische Umsetzung der Identifizierung übernehmen. Der Bund wäre selber technisch nicht in der Lage, diese Um-setzung mit eigenem Personal vorzunehmen. Mit der Delegation dieser Aufgabe an mehrere, private Unternehmen besteht die Gewähr, dass die Umsetzung auf Dauer innovativ und verläss-lich erfolgen kann. Dem E-ID-Gesetz ist deshalb zustimmen.

Ja zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Die Schweiz als Exportland ist auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen mit ande-ren Ländern angewiesen. Indonesien ist mit seinen 271 Mio. Einwohnern das viertgrösste Land der Welt und seit langem ein Schwerpunktland in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit dem vorliegenden Freihandelsabkommen sollen Zölle abgebaut und für die Handelspartner mit klaren Regeln Rechtssicherheit geschaffen werden. Indonesisches Palmöl darf nur dann zu tieferen Zöllen importiert werden, wenn die Nachhaltigkeit der entsprechenden Produktion, d.h. das Einhalten von strengen Umwelt- und Sozialauflagen nachgewiesen wird. Es ist besser, mit den vorgesehenen Auflagen zu arbeiten. Ohne das Abkommen gibt es nämlich keinerlei Auflagen und damit keinen Druck auf eine Verbesserung der Umwelt- und Sozialpoli-tik in Indonesien. Dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist deshalb zuzustimmen.

Zu zur Kreditsicherungsgarantie Fr. 2.0 Mio. Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn

Die Rothenfluhebahn wurde 2014 erstellt und ist seither in Betrieb. Sie stellt die touristische Haupterschliessung des Naherholungsgebietes Mythenregion dar. Die Betriebsergebnisse sind gut, aber die Zinslasten sind zu hoch. Mit einer Kreditsicherungsgarantie des Bezirkes Schwyz kann die Bahn günstigeres Geld beschaffen. Die Stimmbürger der Gemeinde Schwyz haben am 27. September 2020 einer analogen Kreditsicherung von Fr. 2.0 Mio. mit 69.48 % bereits zuge-stimmt. Allerdings hängt dieses Abstimmungsergebnis davon ab, dass auch der Bezirk Schwyz die gleiche Garantie abgibt. Die Garantie stellt keine Schuld dar. Die Rothenfluebahn dient der ganzen Region. Helfen wir den Bahnbetreibern und stimmen wir der Kreditgarantie zu.

Nein zur Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»

Das Anliegen des Initianten, mit Baureglementsänderungen die verdichtete Bauweise zu för-dern, um Bauland zu sparen, zielt in die richtige Richtung. Die verlangte Umsetzung im Baureg-lement ist aber mangelhaft. Mit der generellen Erhöhung der Ausnützungsziffer in bestimmten Zonen wird wohl die anrechenbare Bruttogeschossfläche und erhöht und damit eine dichtere Bauweise ermöglicht. Die bauliche Dichte darf aber nicht gleichgesetzt werden mit einer Erhö-hung der Nutzerdichte. Das eigentliche Ziel der raumplanerischen Verdichtungsabsicht ist die erhöhte Nutzerdichte, also mehr Personen pro Wohnfläche. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Erhöhung der baulichen Dichte nicht einfach zu mehr Wohnfläche pro Person führt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Ausnützungsziffer führt voraussichtlich zu einer Entwicklung in die Breite, was die Freiraumqualitäten auf einem Grundstück mindert. Die Verdichtung sollte aber in die Höhe erfolgen, und nur dort stattfinden, wo das die vorhandene Infrastruktur auch zulässt, weshalb die generelle Erhöhung der Ausnützungsziffer untauglich ist. Auch sollen ge-mäss der Initiative künftig in der Wohnzone W2 Mehrfamilienhäuser möglich sein, was die Strukturen in der W2-Zone markant verändern würde.

Eine quartierkonforme innere Verdichtung wird schon im Rahmen des laufenden Richtplanprozesses durch den Gemeinderat angegangen. Dazu wurde das bestehende Siedlungsgebiet vertieft untersucht. Quartiere mit einer guten Eignung wurden eruiert und als Verdichtungs- und Innen-entwicklungspotentiale erfasst. Gestützt darauf können quartierspezifische und massgeschnei-derte Baureglementsänderungen vorgenommen werden. Die Einzelinitiative hingegen sieht eine generelle Erhöhung der Ausnützung über alle Wohnzonen (mit Ausnahme der Wohnzonen W1 und W2A vor. Das vom Gemeinderat beabsichtigte Vorgehen ist vorzuziehen und die Einzelini-tiative deshalb abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7.3.2021

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
NEIN
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
JA
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
JA
Kreditsicherungsgarantie Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn
JA
Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»
NEIN

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Versprechen eingehalten

Leserbrief

Bisher wurden die unteren und mittleren Einkommen im Kanton Schwyz steuerlich derart stark belastet, dass der Kanton Schwyz im Vergleich zu den anderen Kantonen in diesem Bereich so ziemlich am Schluss rangierte. Schon als im Kantonshaushalt regelmässig noch rote Zahlen ge-schrieben wurden, hatte die CVP versprochen, dass die unteren und mittleren Einkommen steuerlich entlastet werden müssen, sobald die Finanzlage das zulässt. Da beim Kantonshaushalt seit einigen Jahren endlich wieder positive Rechnungsergebnisse erzielt werden, war es Zeit, das Versprechen der Steuerentlastung an die Hand zu nehmen.

Dementsprechend hat die CVP mit der Motion 7/18 vom 25. September 2018 die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen mit der Einführung von degressiven Abzügen (je geringer das Reineinkommen, desto höher wird der Abzug) verlangt. Dieser Vorstoss wurde als Postulat erheblich erklärt. Im Bericht des Projektes Finanzen 2020 wurde die Möglichkeit der gezielten Entlastung der unteren und mittle-ren Einkommen mit degressiven Abzügen prominent aufgenommen. Andere Parteien hatten die blosse Hinaufsetzung der Steuereintrittsschwelle (SP) oder gar weitere, gleich grosse Abzüge für alle Einkommenskategorien (SP und SVP) verlangt, was finanztechnisch bzw. finanzpolitisch nicht tragbar war.

Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen und am 16. Dezember 2020 im Kantonsrat beschlossenen zusätzlichen degressiven steuerlichen Entlastungsabzug kann das alte Anliegen der steuerlichen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen endlich umgesetzt werden. In diesen Bereichen rangiert der Kanton Schwyz neu im vordersten Drittel. Damit konnte die CVP das Versprechen endlich einlösen. Die CVP dankt den übrigen Parteien für die Unterstützung dieses offensichtlich berechtigten Anliegens.

Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident CVP Kanton Schwyz