Am 17. Juni 2007 ist auf Bundesebene über die 5. IV-Revision abzustimmen. Beim Kanton Schwyz ist über die geheimen Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung bzw. Bezirksversammlung, über die Umsetzung der NFA zwischen Bund und Kantonen, über die Ergänzungsleistungen, über die Familienzulagen in der Landwirtschaft und über das Gesetz über soziale Einrichtungen zu befinden. Beim Bezirk Schwyz geht es um den Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm (Schule Berg).
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden Vorlagen für die geheimen Wahlen und Abstimmungen, während alle übrigen Vorlagen zur Annahme empfohlen werden.
Ja zur 5. IV-Revision
Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) ist heute schwer verschuldet und unterfinanziert. Sie wird Ende 2007 eine kumulierte Schuld von 11.5 Mia. Franken aufweisen. Um die finanzielle Sanierung der IV mittelfristig zu erreichen, sieht die 5. IV-Revision u.a. folgende Massnahmen vor:
- Arbeitsintegration kommt vor Rente. Je früher die Arbeitunfähigkeit einer Person erkannt und erfasst wird, desto erfolgreicher können Erwerbsunfähigkeit verhindert und Massnahmen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz in Angriff genommen werden. Die arbeitsunfähigen Personen sollen deshalb der IV sofort erfasst, damit möglichst viele wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
- Beseitigung von falschen Anreizen: es soll nicht mehr vorkommen, dass die IV-Leistungen höher sind, als der zuvor versicherte Lohn.
- Verzicht auf Karrierezuschlag.
Die 5. IV-Revision ist ein wichtiger, unumgänglicher Schritt zur Sanierung der IV. Sie bewirkt namhafte Einsparungen und fördert die berufliche und gesellschaftliche Integration der Behinderten. Die Schulden der IV werden vom AHV-Fonds gedeckt. Durch die jährlichen Milliardendefizite der IV werden die zur Sicherung der AHV-Renten notwendigen Mittel immer geringer. Die Sanierung der IV dient also auch der Sicherung der AHV. Der 5. IV-Revision ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm
Seit 1997 besteht mit der sog. Schule Berg in Rothenthurm im baufälligen alten Primarschulhaus für ca. 100 Schülerinnen und Schüler der Oberstufe eine provisorische Aussenstation der Mittelpunktschule Oberarth. Dabei wird die 3. Stufe nicht angeboten. Der Werkunterricht findet in Sattel und der Kochunterricht in Oberarth statt. Die 3. Turnstunde kann nicht angeboten werden. Mit einem Neubau eines Oberstufenschulhauses in Rothenthurm sollen die Provisorien der Schule „Berg“ ersetzt werden, um damit auf längere Sicht einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen. Der Bezirk Schwyz erwirbt dabei den Boden und erstellt das Schulhaus sowie die Aussenanlagen, welche ausserhalb der Unterrichtszeiten der Gemeinde Rothenthurm zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Rothenthurm erstellt die Mehrzweckanlage (Turnhalle), an welcher der Bezirk Schwyz das Recht auf Benützung während den Unterrichtszeiten erhält. In den neuen Schulanlagen sind 9 Klassen mit rund 170 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Rothenthurm und dem Bezirk Schwyz wirkt sich kostenmässig günstig für beide Gemeinwesen aus. Mit dem Neubau des Oberstufenschulhauses erhalten die Berggemeinden Steinerberg, Sattel, Rothenthurm endlich zeitgemässe Schulräumlichkeiten. Dem Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm ist deshalb zuzustimmen.
Nein für geheime Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung
Neu soll an der Gemeinversammlung oder Bezirksgemeindeversammlung von der Mehrheit der Stimmenden verlangt werden können, dass geheim abgestimmt oder gewählt wird. Dazu ist eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) vorgesehen. Die offene Abstimmung oder Wahl an den Gemeindeversammlungen und Bezirksversammlungen hat sich bewährt. Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgt einfach und rasch. Wenn die Abstimmung oder Wahl geheim durchgeführt werden soll, wird es kompliziert, aufwendig und langatmig. Das Interesse an der Teilnahme an solchen Versammlungen dürfte dadurch noch weiter schwinden. Jeder soll an der Versammlung zu seiner Meinung stehen können. Es ist nicht nötig, sich feige hinter einem geheimen Verfahren zu verstecken. Das verursacht nur weiteren bürokratischen Aufwand, welchen es zu vermeiden gilt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, am bestehenden System etwas zu ändern. Deshalb Nein zu den beiden Abstimmungsvorlagen Nr. 1 und Nr. 2 für geheime Wahlen und Abstimmungen.
Ja zu Umsetzung der NFA im Kanton Schwyz
Im November 2004 hat die Eidgenossenschaft über die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zugestimmt. Diese Neuordnung der Aufgaben und Lasten zwischen den Kantonen und dem Bund bedingt verschiedene Anpassungen des kantonalen Rechtes. Der Kanton kann dem Bund Aufgaben und Lasten abgeben (Nationalstrassen), muss aber im Gegenzug solche vom Bund übernehmen (Bau und Betrieb von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Personen, etc.). Mit der Vorlage Nr. 3 wird einzig und allein die NFA umgesetzt. Der Abstimmungsvorlage Nr. 3 ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Gesetz über Ergänzungsleistungen
Mit der NFA wurde auch die Finanzierung der Ergänzungsleistungen neu geregelt. Bisher hat sich der Bund am entsprechenden Aufwand beteiligt, und zwar je nach Finanzkraft des Kantons, was für 2007 beim Kanton Schwyz für alle Ergänzungsleistungen 14 % ausmacht. Neu wird für die Beteiligung des Bundes unterschieden nach dem Bedarf für die Existenzsicherung (5/8 Anteil Bund, 3/8 Anteil Kanton) und den Kosten für Heimaufenthalt oder Krankheit oder Behinderung (100 % Kanton). Der Freibetrag für selbstbewohntes Wohneigentum wird von Fr. 75’000.- auf Fr. 112’500.- erhöht.. Der Anspruch auf persönliche Auslagen der Bewohner von Pflegeheimen und Spitälern wird von bisher 16 % des allgemeinen Lebensbedarfes auf 27 % erhöht. Diese Erhöhungen sind verkraftbar. Der Abstimmungsvorlage Nr. 4 ist deshalb zuzustimmen.
Ja zu den Familienzulagen in der Landwirtschaft
Das Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft aus dem Jahre 1953 wird total revidiert. Die Hinweise auf die Bundesgesetze werden aktualisiert. Das Einsprache- und Beschwerdeverfahren wird dem geltenden Bundesrecht angepasst. Schliesslich erhält der Kantonsrat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Kompetenz, das Gesetz bei allfälligen Bundesrechtsänderungen anzupassen. Es geht somit nur um formelle Änderungen. Der Abstimmungsvorlage Nr. 5 ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Gesetz über soziale Einrichtungen
Mit dem neuen Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) wird eine einheitliche Grundlage für die Finanzierung, Bewilligung und Aufsicht von stationären und anderen Betreuungsangeboten im Kanton Schwyz geschaffen. Diese waren bisher teilweise im Sozialhilfegesetz geregelt. Die Betreuungsaufgaben werden den verschiedenen Staatsebenen zugewiesen. Damit werden klare Verantwortungs- und Finanzierungszuständigkeiten geschaffen. Für Alters- und Pflegeheime, für Jugendheime und Pflegefamilien kann der Kanton nach wie vor Beiträge an Neu- und Umbauten ausrichten. Mit der NFA geht die fachliche und finanzielle Verantwortung für Einrichtungen für behinderte Menschen auf den Kanton über. Mit dem SEG wird dafür die erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Abstimmungsvorlage Nr. 6 ist deshalb zuzustimmen.
Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. Juni 2007
Neubau Mittelpunktschule Rothenthurm
Verfassungsrevision geheime Wahlen und Abstimmungen an Gemeindeversammlung
GOG-Revision geheime Wahlen und Abstimmungen an Gemeindeversammlung
Umsetzung NFA im Kanton Schwyz
Gesetz für Ergänzungsleistungen
Einführungsgesetz Familienzulagen Landwirtschaft
Gesetz über soziale Einrichtungen