Probst Peter als Gemeindepräsident – Monika Weber und Ruedi Beeler als Gemeinderäte

Am 7. Dezember 2007 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Nominationen für die Gemeindewahlen vom 27. April 2008 durchgeführt. Die vorgeschlagenen Personen garantieren eine hervorragende Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 27. April 2008 ausgezeichnete Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Peter Probst, Goldau, neu, als Gemeindepräsident (derzeit Gemeinderat); Ruedi Beeler, Goldau, bisher, als Gemeinderat und Monika Weber-Reichlin, Arth, neu, als Gemeinderätin; Franz Huser, Goldau, bisher, als Gemeindeschreiber; Stefan Eichhorn, Arth, bisher, als Rechnungsprüfer, und Bernadette Lüdi-Annen, Goldau, neu, als Rechnungsprüferin.

als Gemeindepräsident
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neu

Peter Probst
geb. 17.3.1948
Controller
Sunnmatt 4a, Goldau
verwitwet, 2 Kinder

als Gemeinderat
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bisher

Ruedi Beeler
geb. 4.9.1963
Landwirt
Aeschi, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

als Gemeinderätin
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neu

Monika Weber-Reichlin
geb. 29.11.1955
Fachlehrerin/Hausfrau
Aazopf 85, Arth
verheiratet, 3 Kinder


als Gemeindeschreiber
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bisher

Franz Huser
geb. 27.2.1954
Gemeindeschreiber
Kehlmattliweg 17, Goldau
veheiratet, 3 Kinder

als Rechnungsprüfer
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bisher

Stefan Eichhorn
geb. 30.3.1966
Betriebsökonom HWV/FH
Feldweg 22, Arth
ledig

als Rechnungsprüferin
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neu

Bernadette Lüdi-Annen
geb. 29.3.1964
eidg. dipl. Treuhänderin
Sunnmatt 36, Goldau
verheiratet, 1 Kind

Nein zur Bürokratie

Am 25. November 2007 ist im Kanton Schwyz über die Initiative für weniger Bürokratie, über das Prämienverbilligungsgesetz und über das Planungs- und Baugesetz abzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der überflüssigen Bürokratievorlage, während dem Prämienverbilligungsgesetz und dem Planungs- und Baugesetz zuzustimmen ist.

Nein zur Bürokratie

Niemand kann ernsthaft bürokratische Abläufe befürworten, weder für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), noch für Privatpersonen. Genauso wie niemand ernsthaft für Behördenwillkür sein kann. Die Initianten verlangen mit der Bürokratieinitiative eine Selbstverständlichkeit und produzieren aber gerade damit weitere bürokratische Hürden. Wenn der Verfassungsartikel angenommen werden sollte, müsste noch ein neues Gesetz geschaffen werden. Daraus müssten dann Kontrollmechanismen eingeführt werden, welche die angestrebte KMU-Verträglichkeit prüfen müssten. Allein hier entsteht schon wieder neue Bürokratie. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsrates genügt für das achtenswerte Grundanliegen der Vermeidung oder Aufhebung von bürokratischen Abläufen. Zudem müssen die KMU-Vertreter im Kantonsrat und in den kantonsrätlichen Kommissionen, ja alle Kantonsräte stets darauf bedacht sein, bürokratische Abläufe zu vermeiden oder aufzuheben. An ihnen liegt es, ungeachtet dieser Initiative, ob noch mehr Bürokratie entsteht oder ob solche verringert wird. Die Bürokratieinitiative bzw. der verlangte Verfassungsartikel ist überflüssig. Deshalb Nein zur Initiative.

Ja zur Totalrevision des Prämienverbilligungsgesetz

Zahler von Krankenkassenprämien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sollen gezielter und wirksamer als bisher entlastet werden. Beim anrechenbaren Vermögen wird vom steuerlich bereinigten Vermögen zusätzlich noch ein Vermögensabzug gewährt, welcher Fr. 25’000.- bei einem Alleinstehenden, Fr. 40’000.- bei einem Ehepaar und Fr. 15’000.- pro Kind ausmacht. Der Selbstbehalt beträgt neu einheitlich 11 % des anrechenbaren Einkom-mens. Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem Reineinkommen gemäss Bundessteuer plus 10 % des anrechenbaren Vermögens. Mit der vorliegenden Totalrevision des Prämienverbilligungsgesetzes werden noch mehr Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung erhalten. Dieser Gesetzesvorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Änderung des Planungs- und Baugesetz

Das bestehende Planungs- und Baugesetz wurde letztmals im Jahre 1996 geändert. Es drängen sich nun verschiedene Anpassungen auf. Neu soll über ein vollständig eingereichtes Baugesuch innert zwei Monaten entschieden sein, was eine wesentliche Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens darstellen würde. Verschiedene kantonale Bewilligungen sollen neu in einem Entscheid zusammengefasst werden. Baubegriffe und Messweisen sollen innerkantonal vereinheitlicht werden. Gegenüber grösseren Flüssen (Muota, Steineraa, Rigiaa, Sisikonerbach, Alp, Sihl, Wägitaleraa) soll neu ein minimaler Gewässerabstand von 8 Metern, gegenüber den übrigen Fliessgewässern ein solcher von 5 Metern gelten. Gegen Bauruinen soll die Bewilligungsbehörde neuerdings vorgehen können. Die Gemeinden müssen die Erschliessungsplanung bei Veränderung der Zonenordnung entsprechend anpassen. Für gefährdete Gebiete sind gemäss den Gefahrenkarten Gefahrenzonen auszuscheiden. Diesen sinnvollen Gesetzesänderungen ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25. November 2007

Initiative für weniger Bürokratie
NEIN
Totalrevision Prämienverbilligungsgesetz
JA
Änderung Planungs- und Baugesetz
JA

Steuersenkung von 20 % in der Gemeinde Arth

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau beantragt dem Gemeinderat Arth für den Voranschlag 2008 eine Steuersenkung von mindestens 20 %. Eine solche Senkung drängt sich auf, weil im Jahre 2006 ein Überschuss von Fr. 1’559’000.- erwirtschaftet wurde, weil eine Schwankungsreserve von Fr. 3’900’000.- zur Verfügung steht, weil konjunkturell bedingt höhere Steuereinnahmen zu erwarten sind und weil in der Gemeinde Arth viele neue Wohnungen erstellt worden sind und weiterhin noch gebaut werden. Zudem befindet sich die Gemeinde Arth bei der Steuerfussstatistik fast am Schwanz der Gemeinden im Kanton Schwyz.

Ausgangslage 2006

Die Gemeinde Arth hat im Jahre 2006 einen Überschuss von ca. Fr. 1’559’000.- erwirtschaftet, dies bei einem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 685’000.-.

Höherer Steuerertrag durch gute Konjunktur

Aufgrund der anhaltend guten Konjunktur ist für das Jahr 2008 von höheren Steuereingängen zufolge Lohnerhöhungen und zufolge höherem Ertrag bei den juristischen Personen auszugehen.

Höherer Steuerertrag durch Wohnungsbau

Eine noch nie da gewesene Bautätigkeit im Wohnungsbereich in der Gemeinde Arth wird insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2008 zufolge Zuzugs von Steuerzahlern aus anderen Kantonen markante Steuerzugänge verursachen.

Bestehende Schwankungsreserve reicht

Die bereits vorhandene Schwankungsreserve (Eigenkapital) von Fr. 3’900’000.- kann allfällige Abweichungen vom erwarteten Steuerkurs längere Zeit ausgleichen.

Gemeinde Arth am Schwanz der Steuerfussstatistik

Die Gemeinde Arth liegt betreffend der Höhe des Steuerfusses am Schwanz der grossen Ge-meinden. Nur kleine Gemeinden wie Unteriberg, Reichenburg, Rothenthurm, Morschach, Steinen und Illgau liegen noch weiter zurück. Die Gemeinde Arth darf im Steuerwettbewerb nicht den Anschluss verlieren. Die Gemeinde Arth muss nun ein Zeichen setzen.

Steuersenkung von 10 % macht Fr. 700’000.- Minderertrag aus

Bei einem ordentlichen Steuerertrag im Jahre 2006 von Fr. 12’683’448.- der natürlichen und juristischen Personen, welcher um die regelmässigen ordentlichen Steuern der Vorjahre ohne weiteres auf Fr. 13’000’000.- aufgerundet werden kann, machen 10 % einer Einheit einen Steuerminderertrag von ca. Fr. 700’000.- aus.

Ohne Steuersenkung käme es zur Steuerhortung

Das Eigenkapital der Gemeinde Arth von Fr. 3’900’000.- liegt bei über 10 % des Gesamtaufwandes der Gemeinde Arth. Es kann nicht angehen, über die bereits vorhandene Schwankungsreserve hinaus noch weiteres Kapital anzuäufnen, was bei einem Beibehalten des bisherigen Steuerfusses zweifellos der Fall wäre. Dies käme nämlich einer unzulässigen Steuerhortung gleich.

Steuersenkung von mindestens 20 %

Aus all diesen Überlegungen drängt sich in der Gemeinde Arth für den Voranschlag 2008 eine Steuerfussreduktion von mindestens 20 % von 185 % auf 165 %, d.h. von Fr. 1’400’000.-, auf, und dies nota bene bei einem ausgeglichenen Budget. Dabei wurde bereits berücksichtigt, dass es für das gute Ergebnis im Jahre 2006 Minderaufwendungen und Mehrerträge gab, welche im Jahre 2008 nicht mehr oder nicht mehr im gleichen Ausmass zu Buche schlagen werden.

Eventuell noch grössere Steuersenkung

Wenn die Steuerzahlungen im Jahre 2007 massiv höher ausfallen als im Jahre 2006, was sich im Spätherbst 2007 feststellen lassen sollte, könnte sogar eine Steuersenkung von 30 % angestrebt werden. Im Zweifelsfalle ist allerdings im Sinne einer vorsichtigen Budgetierung eine Senkung von mindestens 20 % anzustreben und die Situation in einem Jahr wieder neu zu überprüfen. Im positiven Falle könnte nämlich in einem Jahr eine weitere Steuerfusssenkung ins Auge gefasst werden.

Schlussfolgerung

Auch mit der beantragten Steuersenkung von 20 % müssen keine Gemeindeaufgaben gekürzt oder gestrichen werden. Es muss zudem auch ein ausgeglichenes Budget möglich sein. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat deshalb den Gemeinderat Arth ersucht, für den ausgeglichenen Voranschlag 2008 einen um mindestens 20 % reduzierten Steuerfuss zugrunde zu legen.

Tempo-30-Zone in der Parkstrasse Goldau

Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hatte der Gemeinderat Arth die Schaffung einer sog. Begegnungszone vorgeschlagen. Anlässlich der Abstimmung vom 12. Februar 2006 wurde der erforderliche Verpflichtungskredit von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern abgelehnt. Unabhängige Verkehrsexperten hatten im Januar 2005 als mögliche Alternative zur Begegnungszone eine Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Da die Verkehrssituation sich keineswegs verbessert hat, muss die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Parkstrasse ernsthaft geprüft werden. Damit könnte die Verkehrssicherheit markant verbessert werden. Die Wohnqualität der Anwohner würde zudem steigen.

Ausgangslage

Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer bereit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Ablehnung des entsprechenden Verpflichtungskredites am 12. Februar 2006 an der Urne verworfen. Die im Jahre 2004 vom Gemeinderat beauftragten neutralen Verkehrsexperten hatten in einem Gutachten vom 17. Januar 2005 neben der Begegnungszone als mögliche Alternativlösung die Schaffung einer Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Seit der Ablehnung der Begegnungszone hat der Gemeinderat Arth nichts mehr unternommen. Die Verkehrssituation hat sich aber keineswegs verbessert.

Verkehrstrennung

Im Gegensatz zur Begegnungszone bleibt bei einer Tempo-30-Zone das Prinzip der Verkehrstrennung. Fussgänger gehören auf das Trottoir und auf den Fussgängerstreifen, während die Fahrbahn dem Fahrzeugverkehr vorbehalten bleibt.

Mehr Sicherheit

Derzeit besteht auf der Parkstrasse bei den Einmündungen der Rossbergstrasse, der Mythenstrasse und des Gütschweges ein akutes Sicherheitsproblem. Parkierte Fahrzeuge entlang der Parkstrasse beeinträchtigen die Sicht beim Ausfahren von diesen Seitenstrassen in die Parkstrasse massiv. Wenn auf der Parkstrasse mit den grundsätzlich zulässigen 50 km/h gefahren wird, kann nur mit einem hohen Kollisionsrisiko aus den Einmündungen ausgefahren werden. Mit der Fertigstellung der Grossüberbauung Durrer an der Centralstrasse/Parkstrasse wird das Verkehrsaufkommen und damit das Sicherheitsmanko auf der Parkstrasse ohne Zweifel noch zunehmen. Mit einer Reduktion des höchstzulässigen Tempos auf 30 km/h würde sich dieses Sicherheitsproblem massiv reduzieren. Auch für die vielen Fussgänger (insbesondere Schüler) würde das Unfallrisiko durch die Tempoverminderung massiv sinken.

Weniger Lärm

Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung für die Anwohner reduzieren würde.

Anwohner respektieren

Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesse-rung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren, dies nun im Rahmen einer Tempo-30-Zone.

Erfahrungen auf anderen Strassen

Es gibt bereits andere Strassen in der Gemeinde Arth, wo Tempo-30-Zonen eingeführt worden sind. Dort hat sich gezeigt, dass der Verkehr bedeutend ruhiger und sicherer geworden ist.

Minimale Kosten

Die Kosten für das Einrichten der Tempo-30-Zone dürften gering sein. Auf jeden Fall sind sie nicht zu vergleichen mit dem Aufwand für die abgelehnte Begegnungszone.

Tempo-30-Zone einführen

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau ersucht deshalb den Gemeinderat Arth, auf der Parkstrasse in Goldau eine Tempo-30-Zone vom Kreisel bei der Abzweigung zur Bahnhofstrasse bis nach der neuen Migros einzuführen.

Nein zur geheimen Abstimmung

Am 17. Juni 2007 ist auf Bundesebene über die 5. IV-Revision abzustimmen. Beim Kanton Schwyz ist über die geheimen Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung bzw. Bezirksversammlung, über die Umsetzung der NFA zwischen Bund und Kantonen, über die Ergänzungsleistungen, über die Familienzulagen in der Landwirtschaft und über das Gesetz über soziale Einrichtungen zu befinden. Beim Bezirk Schwyz geht es um den Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm (Schule Berg).

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden Vorlagen für die geheimen Wahlen und Abstimmungen, während alle übrigen Vorlagen zur Annahme empfohlen werden.

Ja zur 5. IV-Revision

Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) ist heute schwer verschuldet und unterfinanziert. Sie wird Ende 2007 eine kumulierte Schuld von 11.5 Mia. Franken aufweisen. Um die finanzielle Sanierung der IV mittelfristig zu erreichen, sieht die 5. IV-Revision u.a. folgende Massnahmen vor:

  1. Arbeitsintegration kommt vor Rente. Je früher die Arbeitunfähigkeit einer Person erkannt und erfasst wird, desto erfolgreicher können Erwerbsunfähigkeit verhindert und Massnahmen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz in Angriff genommen werden. Die arbeitsunfähigen Personen sollen deshalb der IV sofort erfasst, damit möglichst viele wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
  2. Beseitigung von falschen Anreizen: es soll nicht mehr vorkommen, dass die IV-Leistungen höher sind, als der zuvor versicherte Lohn.
  3. Verzicht auf Karrierezuschlag.

Die 5. IV-Revision ist ein wichtiger, unumgänglicher Schritt zur Sanierung der IV. Sie bewirkt namhafte Einsparungen und fördert die berufliche und gesellschaftliche Integration der Behinderten. Die Schulden der IV werden vom AHV-Fonds gedeckt. Durch die jährlichen Milliardendefizite der IV werden die zur Sicherung der AHV-Renten notwendigen Mittel immer geringer. Die Sanierung der IV dient also auch der Sicherung der AHV. Der 5. IV-Revision ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm

Seit 1997 besteht mit der sog. Schule Berg in Rothenthurm im baufälligen alten Primarschulhaus für ca. 100 Schülerinnen und Schüler der Oberstufe eine provisorische Aussenstation der Mittelpunktschule Oberarth. Dabei wird die 3. Stufe nicht angeboten. Der Werkunterricht findet in Sattel und der Kochunterricht in Oberarth statt. Die 3. Turnstunde kann nicht angeboten werden. Mit einem Neubau eines Oberstufenschulhauses in Rothenthurm sollen die Provisorien der Schule “Berg” ersetzt werden, um damit auf längere Sicht einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen. Der Bezirk Schwyz erwirbt dabei den Boden und erstellt das Schulhaus sowie die Aussenanlagen, welche ausserhalb der Unterrichtszeiten der Gemeinde Rothenthurm zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Rothenthurm erstellt die Mehrzweckanlage (Turnhalle), an welcher der Bezirk Schwyz das Recht auf Benützung während den Unterrichtszeiten erhält. In den neuen Schulanlagen sind 9 Klassen mit rund 170 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Rothenthurm und dem Bezirk Schwyz wirkt sich kostenmässig günstig für beide Gemeinwesen aus. Mit dem Neubau des Oberstufenschulhauses erhalten die Berggemeinden Steinerberg, Sattel, Rothenthurm endlich zeitgemässe Schulräumlichkeiten. Dem Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm ist deshalb zuzustimmen.

Nein für geheime Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung

Neu soll an der Gemeinversammlung oder Bezirksgemeindeversammlung von der Mehrheit der Stimmenden verlangt werden können, dass geheim abgestimmt oder gewählt wird. Dazu ist eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) vorgesehen. Die offene Abstimmung oder Wahl an den Gemeindeversammlungen und Bezirksversammlungen hat sich bewährt. Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgt einfach und rasch. Wenn die Abstimmung oder Wahl geheim durchgeführt werden soll, wird es kompliziert, aufwendig und langatmig. Das Interesse an der Teilnahme an solchen Versammlungen dürfte dadurch noch weiter schwinden. Jeder soll an der Versammlung zu seiner Meinung stehen können. Es ist nicht nötig, sich feige hinter einem geheimen Verfahren zu verstecken. Das verursacht nur weiteren bürokratischen Aufwand, welchen es zu vermeiden gilt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, am bestehenden System etwas zu ändern. Deshalb Nein zu den beiden Abstimmungsvorlagen Nr. 1 und Nr. 2 für geheime Wahlen und Abstimmungen.

Ja zu Umsetzung der NFA im Kanton Schwyz

Im November 2004 hat die Eidgenossenschaft über die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zugestimmt. Diese Neuordnung der Aufgaben und Lasten zwischen den Kantonen und dem Bund bedingt verschiedene Anpassungen des kantonalen Rechtes. Der Kanton kann dem Bund Aufgaben und Lasten abgeben (Nationalstrassen), muss aber im Gegenzug solche vom Bund übernehmen (Bau und Betrieb von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Personen, etc.). Mit der Vorlage Nr. 3 wird einzig und allein die NFA umgesetzt. Der Abstimmungsvorlage Nr. 3 ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Gesetz über Ergänzungsleistungen

Mit der NFA wurde auch die Finanzierung der Ergänzungsleistungen neu geregelt. Bisher hat sich der Bund am entsprechenden Aufwand beteiligt, und zwar je nach Finanzkraft des Kantons, was für 2007 beim Kanton Schwyz für alle Ergänzungsleistungen 14 % ausmacht. Neu wird für die Beteiligung des Bundes unterschieden nach dem Bedarf für die Existenzsicherung (5/8 Anteil Bund, 3/8 Anteil Kanton) und den Kosten für Heimaufenthalt oder Krankheit oder Behinderung (100 % Kanton). Der Freibetrag für selbstbewohntes Wohneigentum wird von Fr. 75’000.- auf Fr. 112’500.- erhöht.. Der Anspruch auf persönliche Auslagen der Bewohner von Pflegeheimen und Spitälern wird von bisher 16 % des allgemeinen Lebensbedarfes auf 27 % erhöht. Diese Erhöhungen sind verkraftbar. Der Abstimmungsvorlage Nr. 4 ist deshalb zuzustimmen.

Ja zu den Familienzulagen in der Landwirtschaft

Das Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft aus dem Jahre 1953 wird total revidiert. Die Hinweise auf die Bundesgesetze werden aktualisiert. Das Einsprache- und Beschwerdeverfahren wird dem geltenden Bundesrecht angepasst. Schliesslich erhält der Kantonsrat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Kompetenz, das Gesetz bei allfälligen Bundesrechtsänderungen anzupassen. Es geht somit nur um formelle Änderungen. Der Abstimmungsvorlage Nr. 5 ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Gesetz über soziale Einrichtungen

Mit dem neuen Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) wird eine einheitliche Grundlage für die Finanzierung, Bewilligung und Aufsicht von stationären und anderen Betreuungsangeboten im Kanton Schwyz geschaffen. Diese waren bisher teilweise im Sozialhilfegesetz geregelt. Die Betreuungsaufgaben werden den verschiedenen Staatsebenen zugewiesen. Damit werden klare Verantwortungs- und Finanzierungszuständigkeiten geschaffen. Für Alters- und Pflegeheime, für Jugendheime und Pflegefamilien kann der Kanton nach wie vor Beiträge an Neu- und Umbauten ausrichten. Mit der NFA geht die fachliche und finanzielle Verantwortung für Einrichtungen für behinderte Menschen auf den Kanton über. Mit dem SEG wird dafür die erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Abstimmungsvorlage Nr. 6 ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. Juni 2007

5. IV-Revision
JA
Neubau Mittelpunktschule Rothenthurm
JA
Verfassungsrevision geheime Wahlen und Abstimmungen an Gemeindeversammlung
NEIN
GOG-Revision geheime Wahlen und Abstimmungen an Gemeindeversammlung
NEIN
Umsetzung NFA im Kanton Schwyz
JA
Gesetz für Ergänzungsleistungen
JA
Einführungsgesetz Familienzulagen Landwirtschaft
JA
Gesetz über soziale Einrichtungen
JA

Adrian Dummermuth wird Kantonsrat

Auf die Junisession 2007 hat Kantonsrat Stefan Aschwanden, Goldau, seinen Rücktritt aus dem Kantonsrat erklärt. Die CVP-Fraktion des Kantonsrates und die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat das mit grossem Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen. Stefan Aschwanden ist im Juni 1999 für die Gemeinde Arth in den Kantonsrat Schwyz eingetreten und war somit 8 Jahre im Kantonsrat tätig. Er wendet sich nun neuen Prioritäten zu. Stefan Aschwanden war während vielen Jahren im Kantonsrat Schwyz Präsident der Rechts- und Justizkommission und einige Jahre Fraktionschef der CVP. Für seine grosse Arbeit danken wir Stefan Aschwanden herzlich und wünschen ihm für die neuen Herausforderungen viel Freude und Erfolg.

Anlässlich der Kantonsratswahlen 2004 erzielte Adrian Dummermuth hinter Stefan Aschwanden und Josef Reichmuth das drittbeste Resultat auf der CVP-Liste. Adrian Dummermuth hat sich bereit erklärt, die durch den Rücktritt von Stefan Aschwanden entstandene Vakanz zu übernehmen. Wir wünschen Adrian Dummermuth im Kantonsrat viel Erfolg.

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Adrian Dummermuth

geb. 7. Juni 1958
Schulleiter
Luegisland 4b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Adrian Dummermuth will:

  • einen wirtschaftlich starken Kanton Schwyz mit gesunden Staatsfinanzen;
  • einen attraktiven Kanton Schwyz mit einer guten Infrastruktur für Verkehr, Tourismus und Sport;
  • eine koordinierte und nachhaltige Bildungspolitik.

Nein zur Einheitskrankenkasse

Am 11. März 2007 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „für eine soziale Einheitskrankenkasse“ abzustimmen. Beim Bezirk Schwyz geht es um die Übertragung der Wasserrechtskonzession der K. Hürlimann Söhne AG auf das Elektrizitätswerk Schwyz. In der Gemeinde Arth ist über den Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Elektrizitätswerk Schwyz für das Verteilgebiet Rigi zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Einheitskrankenkasse, während die Bezirksvorlage und die Gemeindevorlage zur Annahme empfohlen werden.

Nein zur Einheitskrankenkasse

Die Initianten der Einheitskrankenkasse wollen die 87 bisherigen Krankenkassen im obligatorischen Bereich in eine einzige überführen. Damit wird der Wettbewerb unter den Krankenkassen im obligatorischen Bereich (Grundversicherung) vollständig entfallen. Zudem wollen die Initianten, dass die Prämien nach Einkommen und Vermögen abgestuft werden, was faktisch eine neue Steuer für die mittleren und höheren Einkommen bedeutet. Auch jene, welche sich namhaftes Vermögen angespart haben, kommen einmal mehr zur Kasse. Die tieferen Einkommen müssen bereits heute keine Prämien bezahlen, weil diese im Rahmen der Prämienverbilligungen mit Steuergeldern vergütet werden.

Das bisherige Kostenwachstum mit den steigenden Prämien (vor allem durch immer weitergehende Leistungen) wird durch eine Einheitskasse nicht gebremst. Auch bei der Einheitskrankenkasse muss eine umfangreiche Verwaltung alle erbrachten Leistungen erfassen, kontrollieren und abrechnen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, den bisherigen Wettbewerb unter den Anbietern aufzuheben. Zudem ist die mit der Einheitskrankenkasse verbundene neue Steuer abzulehnen. Diese Steuer stellt nichts anderes als einen weiteren Angriff auf das Portemonnaie des Mittelstandes an, welcher bereits heute im Wesentlichen die Steuern bezahlt. Die Einheitskrankenkasse ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Übertragung der Wasserrechtskonzession

In Brunnen nutzt seit 1939 die K. Hürlimann Söhne AG die Wasserkraft der Muota zur Gewinnung von Elektrizität. Dieses Wasserkraftwerk soll nun an das Elektrizitätswerk Schwyz (EBS) verkauft werden. Die K. Hürlimann Söhne AG will dieses Kraftwerk nicht mehr selber betreiben. Die Wasserkraftnutzung bedarf einer Konzession durch den Bezirk Schwyz. Da das Kraftwerk den Eigentümer wechseln soll, muss auch die Konzession auf den Erwerber übertragen werden. Das Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz will dieses Wasserkraftwerk nicht übernehmen. Es gibt deshalb keinen Grund, die Konzessionsübertragung auf das EBS zu verweigern. Es ist nämlich wichtig, dass dieses bestehende Wasserkraftwerk erhalten und möglichst noch optimiert wird, weil die damit verbundene Stromerzeugung umweltschonend ist. Der Übertragung der Wasserrechtskonzession ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Konzessionsvertrag Verteilgebiet Rigi

Das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) versorgt seit über 30 Jahren in der Gemeinde Arth klaglos das Verteilgebiet Rigi mit Strom. Der derzeitige Konzessionsvertrag kann seit dem Jahr 2000 mit einer Frist von einem Jahr im Zweijahresrhythmus gekündigt werden. Der Bau, der Unterhalt und der Betrieb eines Stromverteilnetzes ist sehr kostenintensiv und muss auf eine lange Zeitdauer abgeschrieben werden können. Deshalb soll der bereits bestehende Konzessionsvertrag wiederum auf 20 Jahre abgeschlossen werden. Das EWS versorgt bereits in vielen umliegenden Gemeinden kostengünstig mit Strom. Es gibt keinen Grund, an der bisherigen Stromversorgung im Verteilgebiet Rigi etwas zu ändern. Dem neuen Konzessionsvertrag ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 11. März 2007

Einheitskrankenkasse
NEIN
Wasserrechtskonzession für EWS
JA
Konzessionsvertrag EWS Verteilgebiet Rigi
JA