Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Am Abstimmungswochenende vom 14. Juni 2015 ist auf Bundesebene über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik, PID), über die Stipendieninitiative, über die Erbschaftssteuerinitiative und über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich, der Stipendieninitiative und der Erbschaftssteuerinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Nein zur PID

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sog. Präimplantationsdiagnostik (PID), zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Deshalb nein zur Präimplantationsdiagnostik (PID).

Nein zur Stipendieninitiative

Gemäss der Stipendieninitiative sollen für die Hochschüler (sog. Tertiärstufe) die Stipendien auf ein schweizweit sehr hohes Niveau von mindestens Fr. 24‘000.00 pro Jahr angehoben werden, womit die bisherige kantonale Hoheit im Stipendienwesen aufgehoben wäre. Alle anderen Studenten (Mittelschüler, Fachmittelschüler, Lehrlinge, Fachhochschüler, etc.) sind von der Initiative ausgenommen. Über die Hälfte der Stipendiengesuche im Kanton Schwyz stammen von solchen anderen Schülern der Sekundarstufe II. In dieser Initiative ist keine Rede von einem Anteil der Eltern und von einem Arbeitseinsatz der Studenten für die Studienkosten, während das beim heutigen System im Kanton Schwyz konsequent der Fall ist. Die Stipendienkosten im Kanton Schwyz dürften bei Annahme der Initiative für die Hochschulstudenten massiv ansteigen, zumal derzeit eine Höchstsumme von Fr. 13‘000.00 in den kantonalen Stipendienbestimmungen vorgesehen ist. Die kantonale Hoheit und die kantonalen Unterschiede machen gerade bei den Stipendien durchaus Sinn. Die Kantone mit eigenen Hochschulen sollten ihre Hochschüler bei den Stipendien anders behandeln können als die Nichthochschulkantone. Der Kanton Schwyz befindet sich mit den Stipendienleistungen schweizweit im Mittelfeld. Es kann nicht angehen, die Kantone im Stipendienwesen teilweise zu entmachten, die Hochschüler gegenüber den anderen Studenten zu privilegieren, keine Eigenleistungen der Eltern und der Hochschüler mehr zu verlangen und schliesslich dem Kanton hohe Zusatzkosten zu verursachen. Deshalb nein zur Stipendieninitiative.

Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Mit der Erbschaftssteuerinitiative soll von den Nachlässen von über Fr. 2.0 Mio. 20 % als Erbschaftssteuer erhoben werden. Dies zur Teilfinanzierung der AHV. Soweit der Nachlass aus einem Familienunternehmen oder einem Landwirtschaftsbetrieb besteht, sollen Ermässigungen (Freibetrag, tieferer Steuersatz) gewährt werden, damit deren Weiterbestand nicht gefährdet sein soll. Einerseits wird mit dieser Erbschaftssteuer neben der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer auf dem gleichen Geld eine dritte Steuer erhoben. Viele vermögende Mitbürger haben ihr Vermögen oder Teile davon in Familienunternehmen oder in Landwirtschaftsbetrieben. Diese Familienunternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe sind eigentliche Arbeitswerkzeuge, welche viele Arbeitsplätze ermöglichen, wogegen der Verkehrswert keine Rolle spielt. Für die Beschaffung der 20 % des Unternehmenswertes für die Erbschaftssteuer gingen dem Unternehmen insgesamt 32 % des Wertes ab, weil die Erbschaftssteuer zuerst vorbei an der Gewinnsteuer vorfinanziert werden müsste. Die Unsicherheit über den für die Steuern massgeblichen Verkehrswert und die Unsicherheit über die effektive Ermässigung für die Familienunternehmen ist Gift für die Wirtschaft. Die in Aussicht gestellten Ermässigungen für die Unternehmen dürfen angesichts des Verfassungsgrundsatzes der Gleichheit der Steuern nicht allzu weit gehen, sodass hier nicht zu viel erwartet werden darf. Als Folge der wirtschaftlichen Belastung der Familienunternehmen würde diese Erbschaftssteuer gemäss einer sorgfältigen Studie der Hochschule St. Gallen pro Jahr ca. 12‘000 Arbeitsplätze vernichten, und zwar trotz der vorgesehenen Ermässigungen. Dadurch gingen schon nach kurzer Zeit mehr AHV-Beiträge verloren als Erlöse mit dem Steueranteil von 2/3 eingehen würden. Das Finanzierungsziel für die AHV wäre gänzlich verfehlt und die negativen finanziellen Folgen wären verheerend (Arbeitslose, fehlende Einkommenssteuern, etc.). Die kantonale Steuerhoheit wäre mit der Bundeserbschaftsteuer durchbrochen. Für die Erfassung der Erbvorbezüge oder Schenkungen müsste eine erhebliche Bürokratie in Gang gesetzt werden. Auch würde eine eigentliche Umgehungsindustrie entstehen. Da in Österreich keine Erbschaftssteuer erhoben wird, wäre mit Wegzügen von älteren, reicheren Steuerzahlern nach Österreich bzw. Vorarlberg zu rechnen. Die von den Initianten vorgesehene Erbschaftssteuer schadet somit mehr als sie nützen könnte. Deshalb nein zur schädlichen Erbschaftssteuer.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Mit der Gesetzesänderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen soll eine generelle geräteunabhängige Gebühr für den Konsum von Radio und Fernsehen erhoben werden. Heute ist für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren ein betriebsbereites Radio und Fernsehen die Voraussetzung. Auf den Handys, den Tablets oder PCs können ohne weiteres Radio und Fernsehen empfangen werden. 92 % der Haushalte haben einen Internetzugang. Nun soll, dem technischen Wandel folgend, nicht mehr jeder Haushalt und jedes Unternehmen auf betriebsbereite Radio- und Fernsehgeräte überprüft werden. Das bisherige System soll durch eine administrativ einfach zu erhebende allgemeine Gebühr für jeden Haushalt und für die Unternehmen ab einem Umsatz von Fr. 500‘000.00 ersetzt werden. Der Systemwechsel soll erfolgsneutral erfolgen. Die Gebühr für die Haushalte reduziert sich von Fr. 462.00 auf Fr. 400.00. Ergänzungsleistungsbezüger und Heimbewohner sind wie bisher befreit. Das neue System ist für die Unternehmen verkraftbar. Es gibt deutlich weniger Bürokratie und Schwarzhöhrer oder Schwarzseher gibt es keine mehr. Deshalb ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 14. Juni 2015

Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
NEIN
Stipendieninitiative
NEIN
Erbschaftssteuerinitiative
NEIN
Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
JA

Ja zur Steuerfreiheit der Kinderzulagen

Am Abstimmungswochenende vom 8. März 2015 ist auf Bundesebene über die steuerfreien Kinder- und Ausbildungszulagen und über die neue Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über den Steuerfuss vors Volk und beim Kantonsratswahlverfahren über den Majorz oder den Kantonsproporz zu befinden. Der Bezirksrat Schwyz will die Sitzzahl von 9 auf 6 reduzieren. In der Gemeinde Arth beantragt der Gemeinderat einen Planungskredit für die Sanierung des bisherigen Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth und einen Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes in Goldau.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der neuen Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer beim Bund, hingegen die Annahme der Steuerfreiheit für Kinder- und Ausbildungszulagen. Beim Kanton wird die Ablehnung der Initiative «Steuerfuss vors Volk» empfohlen. Für das Kantonsratswahlverfahren ist der Gegenvorschlag mit dem Kantonsproporz dem ungerechten Majorz vorzuziehen. Beim Bezirk Schwyz ist der Reduktion der Bezirksratssitze zuzustimmen. In der Gemeinde Arth sind die beiden Kreditvorlagen zu bewilligen.

Ja zur Steuerfreiheit der Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert und sind allein zur Deckung der Kosten der Kinder vorgesehen. Deshalb war es von Anfang an nicht angebracht, darauf Steuern zu erheben. Dieser Missstand ist endlich zu beheben. Auch wenn die mittleren und höheren Einkommen von der schon lange fälligen Steuerbefreiung mehr profitieren als die tieferen Einkommen, so rechtfertigt das noch lange nicht, diese Zulagen weiterhin zu besteuern. Schliesslich sind es denn auch die mittleren und höheren Einkommen, welche keinerlei Kostenentlastung für die Kinder bekommen und alles selber bezahlen müssen (z.B. keine Prämienverbilligung, keine Stipendien, hohe Tarife bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung, etc.). Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde im Zuge der Entlastung der Unternehmen versprochen, dass anschliessend die Familien entlastet werden sollen.

Da der Bundesrat und das Parlament dann aber nichts mehr von diesem Versprechen wissen wollten, war die CVP gezwungen, die Initiative für steuerfreie Kinder- und Familienzulagen zu lancieren. Deshalb ein Ja zur Volksinitiative «Familien starken, Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen».

Nein zur Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer

Die Grundanliegen der Initianten, die Auslandabhängigkeit von nicht erneuerbarer Energie zu reduzieren, dem Klimawandel zu entgegnen, die Energiewende zu beschleunigen und den Atomausstieg zu sichern, sind wohl achtenswert. Allerdings stellt die vorliegende Initiative mit einer massiven Besteuerung der nicht erneuerbaren Energieträger eine eigentliche Rosskur dar, welche für Wirtschaft und Gesellschaft kaum erträglich wäre. Allein die Vorstellung, dass sich ein Liter Benzin um Fr. 3.00 und ein Liter Heizöl um Fr. 3.30 erhöhen würde, macht klar, dass im Energiebereich so ziemlich alles auf den Kopf gestellt würde. Die wirtschaftlichen (Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft) und gesellschaftlichen (Privatverkehr in den Randgebieten mit unzureichendem öffentlichen Verkehr) Folgen sind nicht absehbar. Ohne Zweifel würde diese massive Energiesteuer eine markante Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger zur Folge haben, was die Steuererträge verringern und nach immer höherem Steuersatz rufen würde, um den bisherigen Ertrag der Mehrwertsteuer von zirka 23 Mrd. Franken zu kompensieren. Das vom Bundesrat geplante Lenkungssystem zur Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger und zur Förderung der erneuerbaren Energien kann wirtschaftsverträglich und sozialverträglich gestaltet werden. Es braucht somit keine Energiewende mit der Brechstange. Deshalb Nein zur Volks- initiative Energie- statt Mehrwertsteuer.

Nein zum Steuerfuss vors Volk

Mit dieser Initiative soll der Kantonssteuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Bisher entscheidet der vom Volk gewählte Kantonsrat mit dem Voranschlag des folgenden Jahres jeweils auch über den damit verbundenen Kantonssteuerfuss. Stabilität und Berechenbarkeit der Steuern und der staatlichen Finanzierung sind für die Unternehmen, für die Mitarbeiter des Kantons, aber auch für alle Einwohner des Kantons von entscheidender Bedeutung.

Bisher beantragt der Regierungsrat den Voranschlag und den Steuerfuss für das folgende Jahr. Anschliessend kommt es zur Vorberatung in der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates. Schliesslich wird nach der kantonsrätlichen Debatte im Dezember für das kommende Jahr über den Voranschlag und den Steuerfuss unmittelbar und abschliessend entschieden. Der abschliessende Entscheid des Kantonsrates würde mit dem Steuerfussreferendum infrage gestellt. Erstens wäre aufgrund der 60-tägigen Referendumsfrist zwei Monate lang unklar, ob die Finanzierung des folgenden Jahres wie geplant erfolgen kann. Mit dem Ergreifen des Referendums würde die Finanzierung des Kantonshaushaltes für nahezu ein ganzes Jahr unsicher. Damit verbunden wäre ein beträchtlicher administrativer Aufwand. Zweitens wäre nach einem erfolgten Referendum noch lange nicht klar, was denn der effektive Volkswille wäre. Denn es gibt kein Forum, wo das Stimmvolk die gewünschten Anpassungen einbringen kann. Das Stimmvolk kann nur Ja oder Nein sagen. Das Steuerfussreferendum ist somit kein taugliches Mittel für die Mitsprache des Volkes bei der Finanzpolitik des Kantons. Deshalb Nein zur Initiative «Steuerfuss vor das Volk».

Nein zur Majorzinitiative und Ja zum Kantonsproporz mit Sitzgarantie

Seit 117 Jahren wird der Kantonsrat in einem Proporzwahlverfahren bestimmt. Weil das bisherige Verfahren die neueren bundesrechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt hat, muss ein neues Kantonsratswahlverfahren festgelegt werden. Nun will die SVP neu für das Parlament ein ungerechtes, für Parlamentswahlen ungeeignetes Majorzverfahren einfuhren, welches die grossen Gruppierungen bevorteilt und kleinere Gruppierungen benachteiligt oder gar von der politischen Mitsprache ausschliesst. In den 80er-Jahren hatte die SVP noch das damalige Proporzverfahren für die kleineren Gruppierungen verbessern wollen, was sie nun zum eigenen Vorteil nicht mehr will. Sie will mit ihrer Majorzinitiative als grosse Gruppierung offensichtlich über ihren wirklichen Wähleranteil hinaus ihre Macht ausbauen. Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen für die Wahl des Kantonsrates den Kantonsproporz mit Sitzgarantie. Weil die Gemeinden weiterhin als Wahlkreis dienen sollen und weil jede Gemeinde einen garantierten Sitz im Kantonsrat haben soll, ist eine gemeindeübergreifende, kantonsweite Oberverteilung und eine Unterverteilung der Kantonsratssitze auf die Gemeinden erforderlich. Das ist ohne Zweifel rechnerisch komplizierter als das Majorzverfahren, wo pro Gemeinde einfach die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. Dafür ist der Kantonsproporz gerecht. Alle politischen Gruppierungen, welche kantonsweit zumindest ein volles Prozent an Stimmen erhalten, haben Anrecht auf einen Sitz. Damit werden alle nennenswerten politischen Kräfte im Kantonsrat vertreten sein. Der politische Friede ist gesichert. Wir haben es doch nicht nötig, die kleineren politischen Gruppierungen vom Kantonsrat auszuschliessen. Alle politischen Kräfte sollen dort Einsitz haben können. Deshalb Nein zur Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz) und Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrates mit dem Kantonsproporz mit Sitzgarantie.

Ja zur Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6

Der Bezirksrat Schwyz will sich mit der Reduktion der bisher 9 Sitze auf deren 6 einfacher und klarer organisieren. Es sollen 6 Ressorts mit gleichmässiger Arbeitsbelastung geschaffen werden. Die Ressortleiter sollen nach Möglichkeit von operativen Aufgaben entlastet werden. Die Fachkompetenz in den Kommissionen soll durch externes Know-how verstärkt werden. Die Neuorganisation soll kostenneutral umgesetzt werden. Dieses Vorhaben erscheint somit sinnvoll und verdient Zustimmung.

Ja zum Planungskredit für die Sanierung des Hauses Hofmatt in Arth

Das Haus Hofmatt 3 in Arth wurde ursprünglich als Armen-, Waisen- und Krankenhaus erstellt. Ab 1975 wird es als Alters- und Pflegeheim genutzt. Nach dem Bezug des neuen Alters- und Pflegeheimes Chriesigarte wird der Heimbetrieb im Haus Hofmatt eingestellt. Das sanierungsbedürftige, denkmalgeschützte Haus Hofmatt soll neu vor allem der Gemeindeverwaltung und den Institutionen mit öffentlichem Auftrag dienen. Für die dazu nötige Sanierung und den Umbau braucht es eine Detailplanung und Vorbereitung. Dem dafür erforderlichen Planungskredit von 320 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes Goldau

Das im Jahre 1964 erbaute alte Feuerwehrgebäude in Goldau liegt unmittelbar bei den Schulanlagen in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Feuerwehr braucht dieses Gebäude schon lange nicht mehr. Seit geraumer Zeit wird es teilweise als Lagerhaus und seit Kurzem teilweise als Jugendraum verwendet. Das sanierungsbedürftige Gebäude soll nun umgebaut und saniert werden. Im EG entstehen WC- Anlagen für die Nutzer des Gebäudes und für externe Nutzer bei Aktivitäten im Aussenbereich (Kilbi, schnellster Arth-Goldauer, Kinderfest, etc.), ein Mehrzweckraum und Gruppenräume für die Jugendarbeit sowie Räume für die Mittagsverpflegung und für die Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern. Im OG entstehen Räume für die Musikschule und für die Vereine. Mit dieser Nutzung werden die wachsenden Raumbedürfnisse für die Musikschule, Jugendarbeit und Vereine abgedeckt. Dem Verpflichtungskredit von 1 250 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 8. März 2015

Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
JA
Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»
NEIN

Initiative «Steuerfuss vor das Volk»
NEIN
Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz)
NEIN
Gegenvorschlag «Kantonsproporz mit Sitzgarantie»
JA
Stichfrage Initiative
leer
Stichfrage Gegenvorschlag
X

Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6 Sitze
JA

Planungskredit für Sanierung und Umbau Gebäude Hofmatt Arth
JA
Verpflichtungskredit für den Umbau altes Feuerwehrgebäude Goldau
JA