Einladung zur Generalversammlung 2018

Mittwoch, 5. Dezember 2018, 19.00 Uhr
Restaurant Gotthard, Goldau

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Orientierung / Diskussion Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 12.12.2018
    • Nachkredite 2018
    • Voranschlag 2019 / Steuerfuss 2019
    • Voranschlag 2019 EW Arth und WW Arth
    • Gewährung Zusatzkredit Fr. 800’000.00 für das Projekt Standortentwicklung ESP Bahnhof Goldau
    • Gewährung Verpflichtungskredit Fr. 7’309’650.00 Aussenanlagen bei der MPS Oberarth
  5. Orientierung laufende/kommende Projekte Gemeinde Arth
    • ESP Bahnhof Arth-Goldau
    • Renovation/UmbaU HOFMATT
    • Sanierung Rathausplatz Arth
  6. Rechenschaftsbericht Kantonsräte
  7. Jahresbericht des Präsidenten
  8. Kassabericht und Revisorenbericht
  9. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2019
  10. Diverses

Nach der Generalversammlung wird ein kleiner Imbiss (kalte Platte) serviert.

Auf Ihre Teilnahme freut sich:

CVP Arth-Oberarth-Goldau, der Vorstand

PS: Auch neue Interessenten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen

Selbstbestimmungsinitiative schadet der Schweiz

Am Abstimmungswochenende vom 25. November 2018 ist auf Bundesebene über die Hornkuh-Initiative, über die Selbstbestimmungsinitiative und über die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Hornkuh-Initiative und der sog. Selbstbestimmungsinitiative, hingegen die Annahme der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten.

Nein zur Hornkuh-Initiative

Die genetisch hornlosen Rinder sind auf dem Vormarsch. Die Enthornung von Rindervieh kommt in der Praxis immer weniger vor. Mit der Initiative, wonach für gehörnte Tiere Beträge ausgerichtet werden sollen, wird dieser Trend kaum geändert. Rindvieh mit Hörnern erhöhen die Verletzungsgefahr für die anderen Tiere und für die Tierhalter. Insbesondere in Laufställen, welche generell tierwohlfreundlicher sind. Jeder Tierhalter soll selber entscheiden können, ob er Tiere mit Hörnern oder ohne Hörner halten will. Dafür braucht es keine Förderbeiträge.

Nein zur Selbstbestimmungsinitiative

Die Schweiz hat viele Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen, und zwar jeweils unter den demokratischen Vorgaben der Schweiz. Entweder hat das Volk darüber abgestimmt (z.B. Freizügigkeitsabkommen mit der EU) oder das Schweizer Parlament hat diese Verträge ohne direkte Mitwirkung des Volkes abgeschlossen. Aus Rechten und Verpflichtungen dieser Verträge ergibt sich das sog. Völkerrecht. Solches Völkerrecht verstösst teilweise gegen Bestimmungen der Bundesverfassung oder geht über die Rechte der Bundesverfassung hinaus. Nun sollen mit der sog. Selbstbestimmungsinitiative auf einmal all diese Verträge in Frage gestellt werden. Sie sollen nicht mehr eingehalten werden. Damit wird die Schweiz unberechenbar und unglaubwürdig.

Das Völkerrecht ermöglicht der Schweiz, als gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemein-schaft aufzutreten und ihre Beziehungen zu anderen Staaten rechtsverbindlich zu gestalten. Bei der Ausarbeitung von internationalen Verträgen sitzt die Schweiz mit am Tisch und unterzeichnet die Verträge nur, wenn ihre Interessen darin angemessen berücksichtigt werden. Das Völ-kerrecht ist somit alles andere als fremdbestimmt. Mit Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» wären viele völkerrechtlichen Verträge, wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gefährdet. Die EMRK ist eine der wichtigsten zivilen Errungenschaften Europas und leistet einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Menschenrechte sowie für Frieden, Sicherheit und Demokratie in Europa. Sie bietet auch den Schweizerinnen und Schwei-zern Schutz vor staatlicher Willkür. Bei Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» müsste die EMRK gekündigt werden. Es gäbe kein Rekursrecht mehr gegen staatliche Willkür.

Die Schweiz als international bestens vernetztes und wirtschaftlich erfolgreiches Land ist darauf angewiesen, dass Verträge, die in Treu und Glauben abgeschlossen wurden, eingehalten werden – auch von der Schweiz. Mit der Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» wird die Schweiz zur unglaubwürdigen Vertragspartnerin, da internationale Verträge nur solange gelten, wie sie verfassungskonform sind. Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft sind internationale Verträge und Rechtssicherheit existentiell. Der völkerrechtliche Rahmen verschafft schweizerischen Unternehmen einen gesicherten Zugang zu ausländischen Märkten und macht die Schweiz attraktiv für ausländische Unternehmen, die sich in der Schweiz ansiedeln möchten.

Die Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde der Schweiz massiv schaden. Wer, wie die Schweiz, derart auf die Exportwirtschaft angewiesen ist, kann es ich nicht leisten, sich zu isolieren.

Ja zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Unsere Sozialversicherungen sind wichtig für das Wohl der Menschen in der Schweiz. Wer Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, soll sie auch bekommen. Hingegen sollen Betrügereien mit verdeckten Beobachtungen aufgedeckt werden können. Dafür ist eine klare gesetzlicher Grundlage erforderlich, welche mit der vorgelegten Gesetzesänderung des ATSG geschaffen wird. Bild- und Tonaufnahme an frei zugänglichen Orten sind möglich, verboten aber ins Innere des Hauses. Richtmikrophone, Nachtsichtgeräte und Wanzen sind verboten. Ortungsge-räte wie GPS-Tacker dürfen nur mit richterlicher Bewilligung eingesetzt werden. Eine Beobach-tung darf ohnehin nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen un-rechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen vorliegen und die Sache mit verhältnismässigem Aufwand nicht mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Die vorgesehene gesetzliche Grundlage zur verdeckten Beobachtung von verdächtigen Fällen erweist sich somit als verhältnismässig.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25.11.2018

Hornkuh-Initiative
NEIN
Selbstbestimmungsinitiative
NEIN
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
JA

Nein zu den untauglichen Bürokratiemonstern

Am Abstimmungswochenende vom 23. September 2018 ist auf Bundesebene über den Bundesbeschluss über die Velowege und die Fuss- und Wanderwege sowie über die Fair-Food-Initiative und die Volksinitiative “Für Ernährungssouveränität” zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Bundesbeschlusses, hingegen die Ablehnung der beiden übertriebenen Volksinitiativen.

Bundeskompetenz für Velowege

Mit der Neufassung des Artikel 88 der Bundesverfassung erhält der Bund bei den Velowegen die gleiche Kompetenz wie bei den Fuss- und Wanderwegen, nämlich die Möglichkeit zur Festlegung der Grundsätze, die Unterstützungsmöglichkeit und die Möglichkeit der Koordination. Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Velowege bleiben aber nach wie vor Sache der Kantone und Gemeinden. Kantonen und Gemeinden werden keine neuen Aufgaben übertragen. Dieser sinnvollen Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Fair-Food-Initiative

Diese Initiative verlangt, dass auch importierte Lebensmittel die Schweizer Standards einhalten müssen. Einerseits wäre das kaum wirklich überprüfbar. Andererseits müsste dazu ein grosser bürokratischer Aufwand betrieben werden. Zudem würden solche Importauflagen internationale, für die Schweiz sehr wichtige Handelsabkommen verunmöglichen bzw. in Frage stellen. Die Wahlfreiheit der Konsumenten würde eingeschränkt und die Nahrungsmittel würden verteuert. Deshalb ist diese unrealistische Initiative abzulehnen.

Initiative für Ernährungssouveränität

Damit soll der laufende Strukturwandel in der Landwirtschaft aufgehalten werden. Der Staat müsste mit einem grossen Aufwand die Preise und Mengen der landwirtschaftlichen Produktion steuern, womit internationale Handelsabkommen nicht mehr eingehalten werden können oder nicht mehr möglich sind. Die wichtige Schweizer Exportwirtschaft ist aber auf solche Abkommen angewiesen. Die unternehmerische Freiheit in der Landwirtschaft ginge weitgehend verloren. Die Landwirtschaft verkäme zur “geschützten Werkstatt”. Die Preise für die Nahrungsmittel würden ansteigen. Diese teure und kaum umsetzbare Planwirtschaft ist abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 23.9.2018

Bundesbeschluss Velowege sowie Fuss- und Wanderwege
JA
Fair-Food-Initiative
NEIN
Volksinitiative Für Ernährungssouveränität
NEIN

Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2018 ist auf Bundesebene über die Vollgeld-Initiative und über das neue Geldspielgesetz zu entscheiden. Beim Kanton ist über den Kauf der Liegenschaft Biberhof in Biberbrugg zu befinden. In der Gemeinde Arth ist über den Verpflichtungskredit von 9.245 Mio. Franken für die Sanierung und die Umnutzung des ehemaligen Alters- und Pflegeheim Hofmatt, über das Reglement zur familienergänzenden Kinderbetreuung und über das neue Kurtaxenreglement der Gemeinde Arth abzustimmen. Auch ist ein neuer Gemeindeschreiber zu wählen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Gemeindevorlagen und der kantonalen Vorlage, während beim Bund die Vollgeld-Initiative zur Ablehnung, das neue Geldspielgesetz aber zur Annahme empfohlen wird. Bei der Gemeindeschreiberwahl unterstützt die CVP die Wahl von Roger Andermatt.

Nein zur Vollgeld-Initiative

Mit der sog. Vollgeld-Initiative soll in der Schweiz ein Vollgeldsystem eingeführt werden. Entstanden ist diese Idee vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise 2008. Diese einzigartige Einschränkung der bisherigen Währungsordnung wäre für die Schweizer Wirtschaft schädlich und riskant. Das Vollgeldsystem kann die von den Initianten angestrebte Finanzstabilität nicht garantieren. Vielmehr würde es in der Schweiz den wichtigen Finanzsektor schwächen, und das insbesondere auch zum Schaden der Bankkunden. Um die Finanzstabilität zu stärken, wurden bei den Banken bereits erhöhte Anforderungen bei der Liquidität und beim Eigenkapital durchgesetzt. Zudem wurde ein Einlagenschutz bis zu Fr. 100‘000.00 pro Kunde und Bank eingeführt. Es gibt keinen Grund, hohe Risiken und volkswirtschaftlichen Schaden in Kauf zu nehmen. Deshalb Nein zur Vollgeld-Initiative.

Ja zum neuen Geldspielgesetz

Mit dem neuen Geldspielgesetz soll dem Geldspiel wie bisher Schranken gesetzt und sichergestellt werden, dass weiterhin Abgaben in die AHV/IV und zugunsten Kultur und Sport fliessen. Damit die Schranken durchgesetzt werden können, braucht es Konzessionen und Bewilligungen. Neu soll auch per Internet gespielt werden dürfen. Dafür kommen auch ausländische Anbieter ohne Bewilligung bzw. ohne Einhaltung der Schweizerischen Schranken und ohne die Abgaben für AHV/IV, Kultur und Sport in Frage. Deshalb sind bei fehlender Bewilligung zur Durchsetzung der Schweizer Schranken und Abgaben Internetsperren gegen ausländische Internetanbieter vorgesehen. Dieser Eingriff ist hinzunehmen, damit die Abgaben überhaupt geleistet werden. Die Darstellung der Gegner, die Vorlage sei abzulehnen und ein besseres Gesetz sei anzustreben, ist überaus leichtsinnig, bzw. mit gar nichts garantiert. Es besteht das hohe Risiko, dass alles beim Alten bleibt und die ausländischen Internetglücksspielanbieter je länger je mehr das Glückspiel in der Schweiz völlig abgabefrei an sich ziehen bzw. voll abkassieren können. Die inländischen Glücksspielanbieter bleiben auf der Strecke und verlieren ihre Kunden. Die Abgaben für AHV/IV, Kultur und Sport würden zunehmen fehlen. Deshalb Ja zum neuen Geldspielgesetz.

Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof in Biberbrugg

Am 10. Juni 2018 ist auch über die Ausgabenbewilligung für den Kauf der Liegenschaft „Biberhof“ in Biberbrugg zu entscheiden. Der Kanton Schwyz will diese Liegenschaft mit einer Fläche von 11‘543 m2 und mit einem bestehenden, baulich intakten Wohn- und Gewerbehaus für 5.35 Mio. Franken kaufen. Bisher bezahlt der Kanton Schwyz als Mieter dieser Liegenschaft jährlich Fr. 252‘000.00 Mietzins. Bei einem Kauf können mit Fr. 100‘000.00 die Kreditkosten, der laufende Unterhalt und die Nebenkosten bezahlt werden. Der Rest kann für den grossen Unterhalt bzw. für Abschreibungen reserviert werden. Der Kauf rentiert somit sofort. Auch besteht für die gesamte Liegenschaftsfläche ein bewilligter Gestaltungsplan mit einer Wohnüberbauung. Der Kauf stellt deshalb in unmittelbarer Nähe zum kantonseigenen Sicherheitsstützpunkt ein weitsichtiges und finanziell interessantes Geschäft dar. Zum Vorwurf der Gegner betreffend angeblich unnötigen Asylstrukturen bringt es Landammann Othmar Reichmuth auf den Punkt: „Wir haben einen Bundesauftrag zu erfüllen. Das können wir dumm oder intelligent machen“. Die intelligente Variante ist der Kauf und nicht die Miete. Deshalb Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof am 10. Juni 2018.

Ja zum Verpflichtungskredit von 9.245 Mio. Franken für die Sanierung und die Umnut-zung des ehemaligen Alters- und Pflegeheims Hofmatt in Arth

Nach dem Umzug der Alterspflege aus dem Haus Hofmatt in Arth in das Alters- und Pflegeheim Chriesigarten ist das denkmalgeschützte Haus Hofmatt einer neuen Nutzung zuzuführen. Neu sollen in diesem Haus im EG die im Schulkreis Arth angebotene Mittagsbetreuung und ein zusätzlicher Kindergarten untergebracht werden. In den Obergeschossen 1-3 sind 18 Alterswohnungen geplant, was an dieser zentralen Lage einem klaren Bedürfnis entspricht. Die Nähe zum Alterszentrum Chriesigarten macht es möglich, bestimmte Dienstleistungen in der eigenen Alterswohnung zu beziehen und von Infrastruktureinrichtungen des Alterszentrums zu profitieren. Im Dachgeschoss sind sodann Lagerräume für Vereine geplant. Diesem gelungenen Projekt als eigentliches Generationenhaus und damit dem Verpflichtungskredit von Fr. 9.245 Mio. Franken ist zuzustimmen. Dies umso mehr, als die Mieterträge der Alterswohnungen die jährlichen Abschreibungen und die Unterhaltskosten des Hauses Hofmatt decken.

Ja zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Arth

Die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Arth entspricht seit Jahren einem echten Bedürfnis und stellt bei einer Gemeinde in der Grösse der Gemeinde Arth einen wichtigen Standortvorteil dar. Das Angebot für familienergänzende Kinderbetreuung dient berufstätigen Eltern und der Wirtschaft. Gut ausgebildete junge Leute machen die Wahl des Wohnortes immer mehr vom Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen abhängig.

Seit 2006 bietet der Verein Kinderbetreuung Arth-Goldau mit der Kinderkrippe Wirbelwind die Tagesbetreuung von Kindern im Alter von drei Monaten bis zum Kindergartenalter an. Bisher hat die Gemeinde Arth für den Betrieb der Kinderkrippe Wirbelwind einen jährlichen Pauschalbetrag bezahlt. Neu sollen Eltern bis zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 64‘000.00 je nach Einkommenshöhe von der Gemeinde abgestufte sogenannte Betreuungsgutscheine bzw. entsprechende Geldbeträge erhalten, womit sie dann mit ihrem eigenen Anteil die Betreuungskosten einer in der Gemeinde Arth ansässigen Kinderbetreuungseinrichtung bezahlen können. Damit werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen gleich gehalten. Die Kinderbetreuungsplätze (Krippe oder Tagesmutter) müssen bewilligt worden sein. Dazu sind strenge Vorschriften für die Räumlichkeiten und das Betreuungspersonal einzuhalten. Die Qualität der Betreuung ist somit gesichert. Die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Gemeinde ist überaus sinnvoll. Dem Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum neuen Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Arth

Die sogenannten Kurtaxen dienen allein der Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass diese Gäste für die Übernachtungen einen kleinen Beitrag als Kurtaxe bezahlen müssen. Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahr 1972, hat mittlerweile Lücken bekommen und muss bis Ende 2018 an das neue Kurtaxengesetz des Kantons Schwyz angepasst werden. Allein die Teuerung von 1972 bis 2017 macht 159 % aus, weshalb eine Anpassung der Tarife angezeigt ist. Dem neuen Kurtaxen-Reglement ist deshalb zuzustimmen.

Roger Andermatt als neuer Gemeindeschreiber

Mit dem Rücktritt des langjährigen und verdienten Gemeindeschreibers Franz Huser ist ein neuer Gemeindeschreiber zu wählen. Mit Roger Andermatt, Rothenthurm, kann diese überaus wichtige Funktion der Gemeindeverwaltung Arth ausgezeichnet neu besetzt werden. Als bisheriger Gemeindeschreiber von Rothenthurm konnte er die nötigen Erfahrungen sammeln und kennt deshalb alle wichtigen Verwaltungsbereiche aus eigener Erfahrung, um in der doch deutlich grösseren Gemeinde Arth mit Erfolg als eigentlicher Verwaltungsleiter tätig zu werden. Führungserfahrung bringt er mit aus seiner früheren Tätigkeit in der Automobilbranche. Die CVP empfiehlt die Wahl von Roger Andermatt als Gemeindeschreiber der Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.6.2018

Vollgeld-Initiative
NEIN
Neues Geldspielgesetz
JA

Ausgabenbewilligung zum Kauf der Liegenschaft Biberhof, Biberbrugg
JA

Verpflichtungskredit für die Sanierung/Umnutzung Hofmatt, Arth
JA
Reglement familienergänzende Kinderbetreuung Gemeinde Arth
JA
Neues Kurtaxen-Reglement Gemeinde Arth
JA

Gemeindeschreiberwahl
Roger Andermatt

CVP Gemeinde Arth
Pressedienst

Ruedi Beeler und Vreni Steffen mit Wahlvorschlag Liste 3

Weil Sachkompetenz und Erfahrung im Gemeinderat enorm wichtig sind. Wahlvorschlag Liste 3.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 22. April 2018 engagierte und erfahrene Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen. Nachfolgend werden sie vorgestellt.

Als Gemeindepräsident (bisher):

Ruedi Beeler


geb. 4. September 1963
Landwirt
Schönenbodenstrasse 3, Goldau
verheiratet, vier Kinder

Ruedi Beeler will

  • Die Gemeinde als attraktiven Wohn- und Arbeitsort gezielt voranbringen
  • Die Entwicklung des Bahnhofgebiets vorantreiben mit dem Fokus auf Firmenansiedlung mit guter Wertschöpfung
  • einen einladenden und funktionellen Bahnhofplatz im Hinblick auf die NEAT-Volleröffnung zügig rea-lisieren
  • das vorhandene Kulturland schonen mit einer mass-vollen Siedlungsentwicklung nach innen
  • ein offenes Ohr zu den Bürgern pflegen und diese möglichst mit einbeziehen

Bisherige politische Tätigkeiten

  • Gemeindepräsident seit 2016
  • Gemeinderat seit 2006 (Fürsorgepräsident)
  • 2006 –2008 Stiftungsrat Alterszentrum Mythenpark
  • Bis 2012 Vizepräsident Vormundschaftsbehörde

Arbeit/Ausbildung

  • Mitwirkung in diversen landw. Vereinen
  • Ehrenmitglied freiwillige Feuerwehr Goldau
  • Weiterbildung kaufmännisches Rechnungswesen, Treuhand und Beratung
  • Landwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Landwirtschaftliche Berufslehre/Fachschule/ Fähig-keitsprüfung
  • Primarschule und Sekundarschule in Gold-au/Oberarth

Als Gemeinderätin (bisher):

Vreni Steffen


geb. 31. Juli 1962
Sachbearbeiterin
Eichrainweg 12a, Goldau
verheiratet, drei Kinder

Vreni Steffen will

  • Bevölkerungs- und sachorientierte Gemeindepolitik
  • Für Umweltanliegen (z.B. Energiestadt, Neophyten) sensibilisieren
  • Standortsgestaltung (attraktive Gemeinde für Familien und Gewerbe)

Bisherige Tätigkeiten

  • 2004–2008 RPK Gemeinde Arth
  • 2008–2014 Freizeitkommission Gemeinde Arth
  • seit 2014 Gemeinderätin Arth, Ressort Umwelt-Sicherheit
  • bis 2014 Kasse Hüttliverein Jungwacht/Blauring Goldau, seit 2014 Revisorin
  • Sozialdienst der Region Arth-Goldau, Vorstandsmitglied inkl. Protokollführung
  • Kirchenmusikgesellschaft Schwyz, Vorstandsmitglied
  • Mitglied in diversen Vereinen, Mitarbeit bei Anlässen

Arbeit

  • Sachbearbeitung ausserkantonale Hospitalisationen, Amt für Gesundheit und Soziales, Schwyz

als Rechnungsprüfer (bisher)

Urban Baumann

geb. 5.2.1976
lic. iur. / Rechtsanwalt
Burgweg 2, Goldau
verheiratet, zwei Kinder

Werner Hardegger

geb. 30.5.1962
kaufm. Angestellter
Bergstrasse 14f, Goldau
ledig

als Vermittler-Stellvertreter (neu):

Jürg Kraft

geb. 18.2.1957
Berater/Mediator
Hünenbergweg 26, Arth
verheiratet, drei Kinder

Ruedi Beeler und Vreni Steffen für die Gemeinde Arth

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 22. April 2018 engagierte und erfahrene Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Ruedi Beeler, Goldau, bisher, als Gemeindepräsident; Vreni Steffen, Goldau, bisher, als Gemeinderätin; Urban Baumann, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer; Werner Hardegger, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer; Jürg Kraft, Arth, neu, als Vermittler-Stellvertreter.

als Gemeindepräsident:

bisher
Ruedi Beeler
geb. 4.9.1963
Landwirt
Aeschi, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

als Gemeinderätin:

bisher
Vreni Steffen
geb. 31.7.1962
Sachbearbeiterin
Eichrainweg 12a, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

als Vermittler-Stellvertreter:

neu
Jürg Kraft
geb. 18.2.1957
Berater/Mediator
Hünenbergweg 26, Arth
verheiratet, 3 Kinder

als Rechnungsprüfer:

bisher
Urban Baumann
geb. 5.2.1976
lic. iur./Rechtsanwalt
Burgweg 2, Goldau
verheiratet, 2 Kinder

als Rechnungsprüfer:

bisher
Werner Hardegger
geb. 30.5.1962
kaufm. Angestellter
Bergstrasse 14f, Goldau
ledig

Diese Kandidaten verfügen über einen hervorragenden Leistungsausweis. Sie kennen die Verhältnisse in der Gemeinde Arth im Detail. Ihre Sachkompetenz und ihr ausgesprochener Einsatzwille garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in den Gemeindebehörden Arth.

Wählen Sie deshalb diese Persönlichkeiten mit Format mit dem Wahlvorschlag Nr. 3.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressdienst

Nein zum Abbau der Prämienverbilligung

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2018 ist auf Bundesebene über die neue Finanzordnung 2021 des Bundes und über die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Billag-Gebühren) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über zwei kantonale Vorlagen, nämlich über den Abbau der Prämienverbilligungen und über die Transparenzinitiative zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der neuen Finanzordnung 2021 des Bundes und die Ablehnung der übrigen drei Vorlagen.

Nein zu No Billag

Mit dem Abschaffen der Radio- und Fernsehgebühren könnten die unabhängige SRG und verschiedene lokale Radios und TVs ihren Service-public-Auftrag nicht mehr erfüllen. Der Markt kann das über die Gebühren sicher gestellte Angebot nicht ersetzen. Insbesondere nicht für die sprachlichen Minderheiten und für die vielen kulturellen und sportlichen Bereiche (Volksmusik, Schwingfeste, Skirennen, etc.). Für eine funktionierende Demokratie sind unabhängiges Radio und Fernsehen eine wichtige Voraussetzung. Wenn es nur noch Radio- und Fernsehsehsender finanzkräftiger Investoren gibt, ist eine unabhängige Meinungsbildung gefährdet. Das Grosskapital würde uns dann über seine Sender (z.B. Teleblocher) mitteilen, was wir zu bestimmten politischen Fragen meinen bzw. entscheiden sollen. Das wäre wohl das Ende unserer Demokratie in der bisherigen Form. Die objektive Berichterstattung, der Zusammenhalt der sprachlichen Minderheiten der Schweiz und die vielen sportlichen und kulturellen Leistungen von Radio und Fernsehen dürfen nicht wegen einer Gebühr von Fr. 1.00 pro Tag auf Spiel gesetzt werden. Deshalb Nein zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren.

Ja zur neuen Finanzordnung 2021 des Bundes

Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer machen zwei Drittel der Bundeseinnahmen aus. Die Erhebung dieser Steuern ist in der Bundesverfassung nur bis 2020 gesichert und soll nun bis 2035 verlängert werden. Dieser völlig unbestrittenen Vorlage ist zuzustimmen.

Nein zur Transparenzinitiative

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Wir müssten durch den noch zu schaffenden Gesetzestext zwangsläufig ein Bürokratiemonster schaffen. Die verlangte Offenlegung ist kaum überprüfbar und es gibt diverse Umgehungsmöglichkeiten. Die importierte Transparenzinitiative der Juso ist im Kanton Schwyz überflüssig und deshalb abzulehnen.

Kein Abbau der Prämienverbilligung

Der Kanton Schwyz hat schweizweit eines der höchsten Ressourcenpotenziale und die tiefste Steuerquote. Die juristischen Personen werden bei den Kantonssteuern mit über 3 Mio. Franken jedes Jahr subventioniert. Die vorgelegte Gesetzesänderung betreffend der Prämienverbilligung geht viel weiter als die ursprüngliche Revisionsidee. Ausgangspunkt war nämlich, dass niemand mehr Prämien über die Richtprämienvergütung erhält, als er einzahlen muss. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen ohne Rücksicht auf die konkreten Verhältnisse grob vereinfachend maximal nur noch 90% der errechneten Richtprämien ausbezahlt werden, wodurch eine eigentliche Sparvorlage entstanden ist. Damit würden Kanton und Gemeinden beim Aufwand für die Prämienverbilligung sage und schreibe rund 30 % bzw. 5.7 Mio. Franken einsparen. Und das ausgerechnet primär bei den tiefen Einkommen, wie die folgende Tabelle zeigt. Das ist nicht vertretbar. Hier wurde “das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”. Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) ist deshalb abzulehnen.

Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern

Reineinkommen Bundessteuer in Fr. Prämienverbilligung geltendes Recht in Fr. Prämienverbilligung gemäss Sparvorlage neues Recht in Fr. Minderauszahlung gegenüber geltendem Recht in Fr.
0 11 904 10 714 1190
10 000 10 704 9 614 1090
20 000 9 504 8 525 979
30 000 8 304 7 636 668
40 000 7 104 6 746 358
50 000 5 913 5 857 56
60 000 4 943 4 968 -25

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 4.3.2018

Neue Finanzordnung 2021 (Bundesbeschluss)
JA
Abschaffung der Billag-Gebühren
NEIN

Änderung Einführungsgesetz Krankenversicherung (Prämienverbilligung)
NEIN
Offenlegung Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)
NEIN