Am Abstimmungswochenende vom 30. November 2014 ist auf Bundesebene über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, über die Ecopop-Initiative und über die Gold-Initiative zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die beiden HEV-Volksinitiativen für eine andere Berechnungsart des Vermögenssteuerwertes und des Eigenmietwertes von Grundstücken. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Vorlagen.
Nein zum Verbot der Pauschalbesteuerung
Für Ausländer, welche in die Schweiz ziehen und in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, können die Kantone vorsehen, dass nicht nach dem Einkommen und Vermögen (wie sonst üblich), sondern pauschal aufgrund der Lebenshaltungskosten besteuert wird. 21 Kantone und der Bund machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Initiative will das nun verbieten. Nach der Meinung der Initianten sollen alle Bewohner der Schweiz nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Einige Kantone machen von der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit rege Gebrauch (Waadt, Wallis, Tessin, Genf, Graubünden, Bern). Der Kanton Schwyz stellt für die Pauschalbesteuerung hohe Anforderungen. Diese Möglichkeit wurde hier nur zurückhaltend eingesetzt (derzeit nicht ganz 100 Fälle). Bei anderen Kantonen aber machen die Pauschalsteuern einen ansehnlichen Anteil der Steuersubstrates aus, weshalb diese Kantone dringend darauf angewiesen sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der pauschalbesteuerten Personen nach der Annahme des Verbotes die Schweiz verlassen wird. Als der Kanton Zürich die Pauschalbesteuerung verboten hatte, verliess ein grosser Teil der pauschal Besteuerten den Kanton. Einige kamen in den Kanton Schwyz. Mit dem Verbot der Pauschalbesteuerung ist mit teilweise empfindlichen Steuereinbussen und gar mit Arbeitsplatzverlusten zu rechnen, was vor allem in strukturschwachen Gegenden (Wallis, Tessin, Waadt, Graubünden) ein ernsthaftes Problem werden könnte. Per 1. 1. 2016 wurden vom Bundesgesetzgeber die Mindestanforderungen für die Pauschalbesteuerung bereits verschärft. Es gibt deshalb keinen Grund, die Pauschalbesteuerung zu verbieten. Jeder Kanton soll das selber entscheiden können. Deshalb Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.
Nein zur Ecopop-Initiative
Mit dieser Initiative soll die Bevölkerung in der Schweiz jährlich nur noch um 0,2 Prozent wachsen dürfen. Zudem muss der Bund mindestens 10 Prozent der Entwicklungshilfe in die freiwillige Familienplanung investieren. Mit der sehr strikten Zuwanderungsbeschränkung würden die ausländischen Fachkräfte für die Schweizer Wirtschaft, die Gesundheitsversorgung, die Gastronomie und die Bauwirtschaft zum grossen Teil nicht mehr einreisen dürfen. Es käme zu chaotischen Zuständen und zu einer Abschnürung der Wirtschaft, ja, der ganzen Volkswirtschaft in der Schweiz. Der Wohlstand in der Schweiz käme in akute Gefahr. Es gibt keinen Grund, sich auf eine solche Rosskur einzulassen. Das derzeitige Wirtschaftswachstum in der Schweiz wird auch ohne dieses heikle Experiment früher oder später abflachen, ganz natürlich und ohne Abschottung. Deshalb Nein zur Ecopop-Initiative.
Nein zur Goldinitiative
Gemäss der Goldinitiative müsste die Nationalbank mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten, und sie dürfte kein Gold mehr verkaufen. Damit würde der Goldanteil stetig wachsen und könnte wegen dem Verkaufsverbot nicht mehr reduziert werden. Die Nationalbank wäre dadurch in ihrer wichtigen Aufgabe zur Sicherung von Preisstabilität und zur Sicherung eines für die Exportwirtschaft günstigen Frankenkurses massiv eingeschränkt. Zudem wäre mit dem zusätzlich zu äufnenden Gold kein Ertrag möglich, was mögliche Gewinnausschüttungen der Nationalbank an die Kantone auf Dauer infrage stellen würde. Die Interventionsmöglichkeiten der Nationalbank in schwierigen Zeiten würde durch diese Initiative unnötig eingeschränkt. Deshalb Nein zur Goldinitiative.
Nein zu den unfairen und schädlichen HEV-Initiativen
Mit den beiden Initiativen will der Schwyzer Hauseigentümerverband (HEV) bei der Schätzung der Vermögenssteuerwerte nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und für die Schätzung des Eigenmietwertes ein komplett neues System einführen. Danach sollen die Grundstückswerte nicht mehr individuell konkret (Augenschein vor Ort), sondern nur noch am Schreibtisch schematisch-formelmässig festgestellt und angepasst werden. Dadurch gingen die derzeit vorhandenen, für die verschiedensten Zwecke wertvollen Steuerschätzungen mit den entsprechenden detaillierten Daten verloren. Mit den Initiativen hat der HEV offensichtlich eine Senkung der Steuerwerte und damit eine Steuersenkung für die Hauseigentümer beabsichtigt, welche aber nicht möglich ist, weil die durchschnittlichen Schätzungswerte sich mit dem bisherigen System bereits an der bundesrechtlich noch tolerierten Grenze befinden, und zwar sowohl beim Vermögenssteuerwert als auch beim Eigenmietwert. Falls eine Senkung der Werte dennoch möglich sein sollte, wäre das mit Steuerausfällen verbunden, welche wir uns im Kanton Schwyz derzeit und noch lange nicht leisten können. Es sind nämlich schon genug Steuerprivilegien verteilt worden. Weitere sind nicht mehr zu verkraften. Ein nennenswerter Einfluss der Schätzungen bzw. einer Änderung des Schätzungswesens auf den NFA ist nicht auszumachen. Das Grundeigentum macht netto nur gerade 1 Prozent des für den NFA massgeblichen Ressourcenpotentials aus. Beim Eigenmietwert kann mit einer neuen Schätzungsmethode der NFA-Berechnungsanteil nicht verändert werden, weil hier die Bundessteuerbewertung massgebend ist, welche für abweichende kantonale Bewertungen sofort (nach oben) korrigiert. Kosten können mit dem neuen System nicht gespart werden. Denn der Einschätzungsaufwand für die Liegenschaften würde sich von der Schätzungsabteilung auf die Veranlagungsabteilungen verlagern. Die vom HEV angerufene Repartitionstabelle basiert auf Daten, welche über 10 Jahre alt und deshalb realitätsfremd sind. Auch wenn einzelne Kantone offensichtlich bundesrechtswidrig tiefe Schätzungswerte haben, wird es nicht möglich sein, mit dem neuen System gemäss HEV solche unzulässigen Bereiche zu erreichen. Die Anpassungen der Schätzungswerte an die Marktentwicklung würden beim vom HEV gewünschten System noch schneller erfolgen müssen, als dies beim bisherigen System der Fall ist. Als «Begrüssungsgeschenk» nach Annahme der Initiativen müsste für alle Hauseigentümer innert drei Jahren eine Neuschätzung aller Grundstücke vorgenommen werden, dies gemäss ausdrücklicher Anordnung im Initiativtext. Damit würden insbesondere die Schätzungen mit Wertbasis 31.12.2004 (=Grossteil aller Schätzungen) massiv in die Höhe geschätzt werden müssen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Initiativen mit den völlig diffusen Aussichten anzunehmen und ein bewährtes System zu vernichten. Die Initiativen nützen nichts, sie bringen nichts, sie verursachen einen grossen Umstellungsaufwand, vernichten ohne Not wichtige Grundstücksdaten und sind zudem unfair, wenn sie Steuersenkungen zur Folge hätten. In der heutigen Zeit der veritablen Finanzknappheit hat solches keinen Platz. Deshalb Nein zu den beiden Initiativen des HEV.