Ja zur neuen Finanzordnung

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2004 ist auf Bundesebene über die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, kurz über den neuen Finanzausgleich (NFA), über die neue Finanzordnung und über das Stammzellenforschungsgesetz zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen. Diese Woche wird die neue Finanzordnung und das Stammzellenforschungsgesetz erläutert.

Ja zur neuen Finanzordnung

Der Bundeshaushalt wird bisher im wesentlichen über die direkte Bundessteuer und über die Mehrwertsteuer finanziert. Für diese Steuern besteht eine Verfassungsgrundlage bis 2006, welche nun bis 2020 verlängert werden soll. Ohne diese Steuern kann der Bund seine Aufgaben nicht mehr erfüllen. Es geht nicht um eine Steuererhöhung, sondern um die Weiterführung der bisherigen Steuern. Der Bund braucht diese Mittel unbedingt. Der Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Stammzellenforschungsgesetz

Dieses neue Gesetz regelt die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen. Es werden auf Gesetzesstufe klare und strenge Schranken gesetzt, womit der Missbrauch verhin-dert werden kann. Es ist nach wie vor untersagt, einen Embryo allein zu Forschungszwecken zu erzeugen oder einen Klon zu bilden. Stammzellen dürfen nur aus überzähligen Embryonen entnommen werden, d.h. aus Embryonen, die durch die künstliche Befruchtung erzeugt wurden, aber für eine Schwangerschaft nicht verwendet werden können. Mit der Forschung an den menschlichen embryonalen Stammzellen sollen dereinst geschädigte Zellen durch gesunde ersetzt werden können. Damit könnte beispielsweise Querschnittgelähmten, Herzinfarktpatienten, Parkinsonpatienten, etc. geholfen werden. Die Forschung kann nicht aufgehalten werden. Ein Verbot schadet nur dem Forschungsplatz Schweiz. Die Kontrolle der Forschung ist besser als deren generelles Verbot. Der Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. November 2004

Neuer Finanzausgleich
JA
Neue Finanzordnung
JA
Stammzellenforschungsgesetz
JA

Ja zum neuen Finanzausgleich

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2004 ist auf Bundesebene ist über die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, kurz über den neuen Finanzausgleich (NFA), über die neue Finanzordnung und über das Stammzellenforschungsgesetz zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Vorlagen. Diese Woche wird der neue Finanzausgleich erläutert.

Vorteile des neuen Finanzausgleiches (NFA) im Überblick

Der neue Finanzausgleich auf Bundesebene ermöglicht:

  • Effizienten Einsatz der Steuern
  • bürgernahe Aufgabenerfüllung
  • Stärkung der kantonalen Eigenständigkeit/Eigenverantwortung
  • Beseitigung von falschen Anreizen
  • Kostenersparnis durch koordinierte kantonale Zusammenarbeit
  • Verhinderung der materiellen Steuerharmonisierung

Erfolgreiche kantonale Finanzpolitik braucht NFA

Die CVP des Kantons Schwyz – und mit ihr an vorderster Front die Finanzdirektoren Dr. hc. Franz Marty und Dr. Georg Hess – hat sich seit Jahren für eine kluge Finanz- und Steuerpolitik im Kanton Schwyz eingesetzt. Schwyz ist von einem finanzschwachen zu einem der finanzstarken Kantone geworden. Um diese erfolgreiche Politik weiterverfolgen können, brauchen wir den neuen Finanzausgleich!

Keine materielle Steuerharmonisierung!

Als Alternative zum neuen Finanzausgleich steht eine materielle Steuerharmonisierung im Raum. Eine Steuerharmonisierung unterbindet jeglichen Wettbewerb und lässt die Steuersätze langfristig erheblich ansteigen; kurz: die Steuervorteile des Kantons Schwyz wären dahin!

Mehr Handlungsspielraum für die Kantone!

Die Kantonshaushalte werden heute durch Vorgaben des Bundes stark belastet. Der Handlungsspielraum ist kleiner geworden. Die Kantone werden mehr und mehr zu reinen Vollzugsorganen degradiert. Der neue Finanzausgleich bringt den Kantonen mehr Handlungsspielraum und Eigenständigkeit.

Franz Marty – der Vater des NFA!

Alt Regierungsrat Franz Marty hat diese für den Föderalismus und die Eigenständigkeit eines Kantons nachteiligen Entwicklungen schon vor Jahren erkannt und sich als Finanzdirektor vehement für eine Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen eingesetzt. Franz Marty ist der Vater des neuen nationalen Finanzausgleichs.

Für eine bürgernahe und effiziente Aufgabenerfüllung

Die CVP steht hinter dem neuen Finanzausgleich (NFA), weil

  • er die für die Entwicklung der Schweiz nachteilige materielle Steuerharmonisierung verhindert;
  • er dank einer Entflechtung der Aufgaben den Föderalismus stärkt und den Kantonen mehr Handlungsspielraum bietet;
  • er die falschen Anreize im Subventionsdschungel eliminiert und auf Eigenverantwortung setzt;
  • er dem Subsidiaritätsprinzip nachlebt und dazu beiträgt, dass die Lösung zahlreicher Aufgaben in Kanton und Gemeinden nicht von Bundesbern vorgeschrieben, sondern an Ort und Stelle bedarfsgerecht gelöst werden können;
  • die Schwyzer Regierung klar gemacht hat, dass mit der Zuweisung von Aufgaben an die Kantone (z.B. im Behindertenbereich) kein Leistungsabbau verbunden ist;
  • er für einen Ausgleich zwischen den finanzstarken und den finanzschwächeren Kantonen sorgt und zugleich die Zentren für ihre Mehraufgaben entschädigt;
  • er die interkantonale Zusammenarbeit und Koordination verstärkt und so zu Optimierungen in kostenintensiven Bereichen (Medizin, Universitäten, Abfall) beiträgt;
  • die Berechnung des Finanzausgleichs nicht auf Ausgaben oder Einnahmen, sondern auf der Steuerkraft erfolgt, was zur Folge hat, dass der Kanton Schwyz momentan kein Netto-zahler mehr wäre;
  • der Ressourcenausgleich auf dem Prinzip des Finanzausgleichs des Kantons Schwyz aufbaut.

Was für den Kanton Schwyz gut ist, kann für die Schweiz nicht schlecht sein! Deshalb stimmen wir am 28. November überzeugt Ja zum neuen Finanzausgleich.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. November 2004

Neuer Finanzausgleich
JA
Neue Finanzordnung
JA
Stammzellenforschungsgesetz
JA

Kantonalpräsident Rolf Güntensperger in Oberarth

Am Donnerstag, den 28. Oktober 2004, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in Oberarth die Generalversammlung 2004 durch. Vor der eigentlichen GV hat sich der neue CVP-Kantonalpräsident Rolf Güntensperger vorgestellt.

Gegen den weiteren Stillstand!

Linke und Rechte versuchen je länger je mehr, das bewährte politische System der Schweiz kaputt zu machen. Es scheint, dass eine sog. Arena-Politik immer beliebter wird: riesiger Klamauk, Niedermachen der Andersdenkenden, letztlich aber nichts bewegen, nichts machen, Stillstand. Keine Lösungen der anstehenden Probleme. Nur Theater, um Wählerstimmen.

Die Schweiz und vor allem der Kanton Schwyz sind keineswegs in einer schlechten oder gar miserablen Lage. Es gibt bisher keine gerupften Hühner. Es geht uns allen gut, besser als den meisten Europäern. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote in Europa. Die Schweizer machen im Durchschnitt ausgiebig Ferien und geben in der Freizeit kräftig Geld aus. Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme.

Die Probleme, welche in der Schweiz derzeit anstehen, können mit etwas gutem Willen ohne weiteres gelöst werden. Wenn aber niemand nachgeben will, wenn alle ihre Maximalforde-rungen stellen, gibt es keine Lösung, sondern nur Streit und Stillstand.

Die CVP ist die einzige Partei, welche sachlich und lösungsorientiert auftritt. Auch in der Politik (wie im ganzen Leben) ist nicht alles schwarz oder weiss, nicht alles eindeutig und klar. Es gibt viele Wenn und Aber, viele Details, die nicht über einen Leisten gezogen werden dürfen. Es gilt, zu differenzieren. Nur so sind gerechte und für alle verträgliche Verhältnisse möglich.

Die Sozialdemokraten möchten den Staat völlig aufblähen und die tüchtigen und/oder sparsamen Leute mit immer mehr Steuern und Abgaben verfolgen, weil man dort Geld holen kann. Die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative des einzelnen sollen faktisch bestraft werden, was völlig falsche Anreize auslösen würde. Ein gesunder Staat Schweiz aber lebt von der Eigenverantwortung und der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger. Die CVP setzt diese Eigenschaften in den Mittelpunkt.

Die SVP blockiert unser politisches System, vergiftet das politische Klima mit ihren Hetzereien (gegen Randgruppen und gegen andere Parteien). Ihre scheinbar einfachen Lösungen entpuppen sich als verfehlte Bauernfängerei. Wenn es darauf ankommt, ist die viel und laut gebrüllte Klarheit nicht vorhanden. Durchführbare Lösungen gibt es nicht. Auf solche Leute ist kein Verlass.

Es gibt zur CVP keine Alternative, wenn wir nicht politische Verhältnisse wie in Deutschland oder Italien haben wollen. Die politische Stabilität in der Schweiz ist einer der wichtigsten positiven Standortfaktoren. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Die CVP garantiert Stabilität. Der Erfolg im Kanton Schwyz beweist die Fähigkeit der CVP und ihrer Exponenten.

CVP-Kantonalpräsident Rolf Güntensperger

CVP-Kantonalpräsident
Rolf Güntensperger
Reichenburg
44 Jahre alt
verheiratet, 2 Kinder
Am 28. Oktober 2004 ist Rolf Gütensperger in Oberarth den GV-Teilnehmern Red und Antwort gestanden. Engagiert hat er seine politischen Anliegen vorgetragen und begründet. Rolf Güntensperger will eine bürgerliche Politik betreiben. Als Kadermitglied einer Schweizerischen Grossbank liegt ihm eine nachhaltige Finanz- und Wirtschaftspolitik im Kanton Schwyz am Herzen. Er will sich aber auch um die täglichen Sorgen und Nöte aller Bürgerinnen und Bürger kümmern. Als ehemaliger Säckelmeister der Gemeinde Reichenburg kennt er die Probleme der (kleinen) Gemeinden. Da er seit 2000 dem Kantonsrat angehört, sind ihm die politischen Verhältnisse im Kanton Schwyz bekannt. Er verdient unser Vertrauen.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2004

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 28. Oktober 2004 in Oberarth statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken.

Wahlen 2004

Bei den Kantonsratswahlen konnte der Wähleranteil gesteigert werden. Die CVP hat zwei Vollmandate. Kantonsrat Stefan Aschwanden, Goldau, und Kantonsrat Sepp Reichmuth, Oberarth, wurden mit Glanzresultaten gewählt. Das dritte Mandat wurde um wenige Stimmen verpasst. Bei den Gemeindewahlen hatte die CVP den Rücktritt von Gemeinderat Dr. Walter Risi, Arth, (12 Jahre Gemeinderat) und von Rechnungsprüfer Arthur Schilter, Goldau, (10 Jahre Rechnungsprüfer) zu beklagen. Die CVP dankt den ehemaligen Amtsinhabern herzlich für deren langjährigen Einsatz für die Bevölkerung. Da die Anzahl der Gemeinderäte von 12 stufenweise auf 9 reduziert wird, gab es keine Gemeinderatsvakanz. Die 5 Kandidaten der CVP (Gemeinderätin Margrit Betschart, Goldau, bisher; Gemeinderat Jürg Kraft, Arth, bis-her; Gemeindeschreiber Franz Huser, Goldau, bisher; Rechnungsprüferin Vreni Steffen, Goldau, neu; und Rechnungsprüfer Stefan Eichhorn, Arth, bisher) wurden mit hervorragenden Resultaten gewählt.

Bei den Bezirkswahlen musste der langjährige Bezirksrichter Karl Wiget, Arth, (12 Jahre Bezirksrichter) und die langjährige Rechnungsprüferin Irma Ulrich-Wagner, Goldau, (10 Jahre Rechnungsprüferin) ersetzt werden. Die CVP dankt herzlich für den grossen Einsatz von Karl Wiget und Irma Ulrich. Mit Reto Birrer, Arth, als Bezirksrichter und Raphael Pfiffner, Arth, als Rechnungsprüfer des Bezirkes Schwyz konnten diese beiden Ämter hervorragend neubesetzt werden. Anlässlich der Frühjahrsbezirksgemeinde wurden beide Kandidaten mit grossem Handmehr gewählt.

Nach 22½ Jahren unermüdlichem Einsatz hat Dr. Norbert Kamer als Richter beim Verwaltungsgericht demissioniert. Er war Mitglied der Sozialversicherungskammer und wurde dort als Fachmann mit viel Motivation und mit reicher Lebenserfahrung sehr geschätzt. Die CVP dankt für seine grosse Arbeit.

Begegnungszone

Zur geplanten Begegnungszone in Goldau hat die CVP angesichts der Wichtigkeit eine Urab-stimmung der Mitglieder durchgeführt. Eine Mehrheit von über 70 % hat sich für die Begeg-nungszone ausgesprochen, wobei allerdings verschiedene Vorbehalte gemacht wurden. Gegen den Vorschlag der FDP für einen Kreisverkehr über die Centralstrasse hat die CVP opponiert, weil damit die Centralstrasse mit grossem Mehrverkehr belastet würde, was angesichts des dortigen intensiven Fussgängerverkehrs (Schüler, Bahnreisende zum Tierpark, etc.) zu ver-meiden ist.

NEAT

Da die Gemeinde Arth bzw. der Gemeinderat Arth sich bisher zur NEAT bzw. zur Position des Bahnhofes Goldau im Rahmen der NEAT noch nicht wahrnehmbar in der Öffentlichkeit geäussert hat, forderte die CVP den Gemeinderat auf, dies sofort zu tun. Dabei wurde verlangt, dass Goldau (nur) teilweise durch einen einspurigen Urmibergtunnel umfahren werden soll (durchfahrende Güterzüge). Denn der öffentliche Regionalverkehr darf nicht von der Schiene verdrängt werden. Die NEAT-Personenzüge sollen durch den Bahnhof Goldau geführt werden. Schliesslich soll der Stellenwert des Bahnhofes Goldau gesteigert werden, weil er als einziger NEAT-Bahnhof im Kanton Schwyz eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region spielt bzw. spielen kann.

<h3<Finanzen

Die Vereinskasse konnte per 31.12.2003 positiv abschliessen. Doch wurden für die Wahlen 2004 enorme finanzielle Aufwendungen erforderlich, weshalb die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge wiederum dringend benötigt werden. Beiträge und Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

NEAT-Bahnhof in Goldau

In Goldau befindet sich der einzige Bahnhof, welcher im Kanton Schwyz als NEAT-Bahnhof eine wirtschaftliche Bedeutung haben kann. Für die Gemeinde Arth ist es von entscheidender Bedeutung, dass im Bahnhof Goldau zumindest ein Teil NEAT-Züge Halt macht. Damit nicht alle NEAT-Züge durch den Bahnhof fahren müssen bzw. damit der Regionalverkehr im Bahnhof Goldau noch Platz hat, ist ein einspuriger Bahntunnel durch den Urmiberg zu erstellen, welcher die ohnehin durchfahrenden (Güter-) Züge aus dem Bahnhof nimmt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt vom Gemeinderat Arth, dass er gegenüber der Schwyzer Regierung, den Amtstellen in Bern und gegenüber den NEAT-Verantwortlichen diese Forderung erhebt und durchsetzt.

Ausgangslage

In Zukunft wird es auf der Nord-Süd-Achse auf der Schiene vermehrt Güter- und Personenverkehr geben, weil die Strassenkapazitäten bereits ausgeschöpft sind. Der Bau des NEAT-Basistunnels durch das Gotthardmassiv ist in vollem Gange. Auf der nördlichen Zufahrtsstrecke sind Diskussionen über die Linienführung entbrannt. Der NEAT-Verkehr durch den Bahnhof Arth-Goldau ist noch nicht geklärt. Bereits heute hat der Bahnhof in Goldau im internationalen, nationalen und regionalen Schienenverkehr eine grosse Bedeutung (Nord-Süd-Zufahrtslinien von Zürich und Luzern, Anbindung der Ostschweiz über die SOB). Zudem hängen wichtige touristische Ausflugsziele der Region wesentlich von der Attraktivität des Bahnhofes Goldau ab. Es ist nun höchste Zeit, dass sich die Gemeinde Arth bzw. der Gemeinderat aktiv in das Geschehen einschaltet. Es kann der Bevölkerung der Gemeinde Arth wohl nicht gleichgültig sein, was mit dem SBB-Bahnhof in Goldau geschieht.

Mögliche Entwicklungen im Bahnhof Goldau

Für die Zukunft des SBB-Bahnhofes in Goldau gibt es verschiedene möglich Szenarios. Sollen hier pausenlos internationale Züge durchfahren, welche in Goldau gar nicht Halt machen und die den Regionalverkehr gar von der Schiene verdrängen? Soll der Bahnhof Goldau über einen doppelspurigen Urmibergtunnel umfahren werden, sodass der Bahnhof Goldau die Anbindung an den internationalen und nationalen Verkehr verliert und nur noch dem Regionalverkehr dienen kann ? Sollen im Bahnhof Goldau die wichtigsten internationalen und nationalen Züge halten bzw. durch den Bahnhof und nicht durch einen Umfahrungstunnel geführt werden und damit die wirtschaftliche Anbindung der Gemeinde und der Region an den internationalen Schienenverkehr sicherstellen?

Wirtschaftliche Bedeutung

Ein Zugang zum nationalen und internationalen Schienenverkehr in Goldau ist für die Gemeinde Arth und für die ganze Region zweifellos von entscheidender Bedeutung. Firmen wie Private werden bei der Wahl des Sitzes bzw. Wohnsitzes darauf Wert legen. Bereits heute ist der SBB-Bahnhof ein wichtiger Standort-Trumpf für die Gemeinde Arth und die ganze Region. Allerdings darf der nationale und internationale Verkehr den Regionalverkehr nicht von der Schiene verdrängen, weil dieser Verkehrsbereich bereits sehr wichtig geworden ist.

Lösungsmöglichkeit

Es gilt zu vermeiden, dass der NEAT-Verkehr Goldau umfährt bzw. dass Goldau den nationalen und internationalen Anschluss verliert. Es gilt auch zu vermeiden, dass der ganze nationale und (zunehmende) internationale Bahnverkehr in Goldau einfach durchfährt und zufolge der grossen Auslastung den Regionalverkehr von der Schiene verdängt. Es muss eine Umfahrungskapazität ausserhalb des Bahnhofes Goldau geschaffen werden, wo diejenigen Züge (vorab Güterzüge) durchgeführt werden können, welche im Bahnhof Goldau ohnehin nicht Halt machen. Diese Umfahrung entlastet den Bahnhof und damit das Dorf Goldau vom entsprechenden Lärm. Die Umfahrung darf aber auch nicht zu umfassend und grosszügig sein, sodass der Bahnhof Goldau mit dem Grossteil des nationalen und internationalen Verkehrs umfahren werden kann. Deshalb ist ein einspuriger Urmibergtunnel («Urmiberg light») zu favorisieren, welcher der Entlastung des Bahnhofes Goldau vom ohnehin durchfahrenden (Güter-) Zugverkehr dienen soll. Diese Entlastung drängt sich auf, weil damit einerseits Lärm vermieden werden und weil damit sichergestellt werden kann, dass der Regionalverkehr noch auf der Schiene Platz hat.

Forderung der CVP

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt vom Gemeinderat Arth, dass er bei der Schwyzer Regierung, bei den zuständigen Stellen in Bern und bei den NEAT-Verantwortlichen diese Forderung (volle Einbindung des Bahnhofes Goldau an den internationalen Verkehr; Urmiberg light) erhebt und sich dabei durchsetzt.

Nein zum Kreisverkehr in der Parkstrasse/Centralstrasse

Im Rahmen der vom Gemeinderat Arth geplanten Begegnungszone in der Parkstrasse/Centralstrasse in Goldau schlägt die FDP eine Einbahnstrasse bzw. einen kreuzungsfreien Kreisverkehr im Bereich Löwenplatz, SBB-Unterführung und Centralstrasse vor. Dadurch würde unnötig Mehrverkehr entstehen und die Centralstrasse würde für die Fussgänger unsicher. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt diesen Vorschlag entschieden ab.

Ausgangslage

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat sich im Rahmen der Vernehmlassung an den Gemeinderat Arth und in der Rigipost vom 16. September 2004 mit einigen Kritikpunkten für die (probeweise) Einführung der Begegnungszone ausgesprochen. Der nun in der Rigipost vom 30. September 2004 von der FDP angeregte Kreisverkehr stellt keine vernünftige Alternative zur eigentlichen Begegnungszone dar. Vielmehr würden dadurch zusätzliche Probleme geschaffen.

Begegnungszone Centralstrasse in Gefahr

Im Vorschlag des Gemeinderates erscheint der Bereich der Centralstrasse für eine Begegnungszone geradezu ideal. Denn dadurch kann die Sicherheit der dort verkehrenden Fussgänger (insb. Schüler und Tierparkbesucher) massiv verbessert werden. Mit dem von der FDP vorgeschlagenen Kreisverkehr würde diese Möglichkeit nicht nur zunichte gemacht. Vielmehr würde sich die derzeitige Situation durch den erzwungenen Mehrverkehr massiv zu Lasten der Fussgänger (Schüler) verschlechtern. Eine Quartierstrasse würde zur Nebenstrasse mit teilweiser Durchgangsfunktion erhoben.

Bauliche Massnahmen erforderlich

Damit beim Kreisverkehr die Busse und Zubringerlastwagen die Centralstrasse befahren könnten, müssten voraussichtlich bauliche Massnahmen getroffen und die Centralstrasse im Einfahrtsbereich von der Parkstrasse ausgebaut werden. Hier würden erhebliche Kosten anfallen.

Mehrverkehr

Mit dem Kreisverkehr würde künstlich Mehrverkehr geschaffen. Alle Fahrzeuge, welche von der Mythenstrasse oder Rossbergstrasse Richtung Steinerberg wegfahren wollen, müssten eine Schlaufe über die Centralstrasse machen. Alle Fahrzeuge, welche durch die SBB-Unterführung vom Bahnhof her kommen, müssten die Schlaufe über die Centralstrasse machen. Für die Besucher/Kunden der Geschäfte an der Parkstrasse befinden sich die Parkplätze/Tiefgarage an der Parkstrasse, sodass sie stets die Schlaufe über die Centralstrasse fahren müssten.

Einbahnverkehr: hier wird schneller gefahren

Mit dem Kreisverkehr würde Einbahnverkehr entstehen. Dieser aber animiert erfahrungsgemäss zu schnellerem Fahren, weil nicht mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Somit würde der Verkehr nicht beruhigt. Im Gegenteil.

Aus all diesen Gründen lehnt die CVP Arth-Oberarth-Goldau den vorgeschlagenen Kreisverkehr im Raum Parkstrasse/Centralstrasse entschieden ab.

Kritisches Ja zur Begegnungszone in Goldau

Am 2. August 2004 hat der Gemeinderat Arth unter der Leitung von Kommissionspräsident Ruedi Frei die Vernehmlassung zum Projekt Begegnungszone in der Parkstrasse/Centralstrasse in Goldau eröffnet. In der Rigi-Post Nr. 30 vom 12. August 2004 wurde das Projekt umfassend erläutert. Aufgrund dieser Informationsvorgabe hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau zur geplanten Begegnungszone keine spezielle Versammlung, sondern eine Urabstimmung durchgeführt. Alle Mitglieder der CVP konnten sich schriftlich äussern. Davon wurde reger Gebrauch gemacht.

Urabstimmung der CVP

Die massive Änderung des Verkehrsregimes in der Parkstrasse/Centralstrasse in Goldau in eine Begegnungszone ist einer der wichtigsten verkehrspolitischen Entscheide in der Gemeinde Arth, welche vom Gemeindebürger getroffen werden können. Deshalb hat die CVP diesbezüglich die gesamte Basis zu Wort kommen lassen, indem eine Urabstimmung (schriftliche Stellungnahme) durchgeführt worden ist.

73 % für die Begegnungszone

Der Grossteil der CVP-Mitglieder hat sich an der Urabstimmung beteiligt und mit einem Anteil von 73 % für die geplante Begegnungszone ausgesprochen. Die CVP sagt deshalb ja zur Begegnungszone. Allerdings wurden die Nein-Stimmen mit verschiedenen Argumenten be-gründet, welche ernst zu nehmen sind. Die Kritik ist aufzunehmen. Kommt hinzu, dass je nach Wohn- oder Geschäftslage des betroffenen Mitbürgers die Interessenlage völlig verschieden sein kann. Es gibt Mitbürger, die kaum betroffen sein werden und andere, welche die Begegnungszone massiv trifft.

Öffentliche Meinungsbildung verbessern

Bei der möglichen Einführung Begegnungszone in Goldau geht es um einen der wichtigsten verkehrspolitischen Entscheide der Gemeinde Arth. Dementsprechend sind breiteste Bevölkerungskreise bei der Vernehmlassung einzubeziehen, und zwar so, dass eine Vernehmlassung auch realistisch ist. Die öffentliche Orientierung am 17. August 2004 war zu kurzfristig angesagt und zudem zu nahe bei den Sommerferien. Weil es um eine wichtige Sache geht, sollte das Vernehmlassungsverfahren verlängert und noch eine weitere öffentliche Orientie-rung organisiert werden.

Centralstrasse problemlos

Die Begegnungszone im Bereich der Centralstrasse dürfte unbestritten die beste Lösung sein. Dort muss kein Durchgangsverkehr bewältigt werden. Die Fussgänger und vor allem die Schüler erhalten damit ein viel besseres Verkehrsregime.

Begegnungszone Parkstrasse: Versuchsphase vorschalten

Am meisten betroffen von der Begegnungszone in der Parkstrasse wird der dorfinterne Durchgangsverkehr. Dieser hat (anders als in anderen Orten) keine echte Umfahrungsalternative. Die Umfahrung über Oberarth ist viel zu weit. In Einsiedeln, wo es eine nahe Umfahrungsmöglichkeit gibt, ist die Begegnungszone auf heftigen Widerstand gestossen.

Auf der Parkstrasse spielt sich nach wie vor ein namhafter dorfinterner Durchgangsverkehr ab. Dieser wird durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h massiv aufgehalten. Ohne markante bauliche Massnahmen verändert sich am Verhalten der Verkehrsteilnehmer wenig bis nichts. Die Fussgänger bleiben auf dem Trottoir und die Fahrzeuge bleiben auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuge realisieren die Begegnungszone erst mit markanten baulichen Massnahmen. Gerade diese aber sind vorliegend noch nicht bzw. noch lange nicht vorgesehen. Wir werden deshalb voraussichtlich eine formelle Begegnungszone haben (blosse Signa-lisationstafel), materiell aber wird sich kaum etwas ändern. Das ist gefährlich für alle Ver-kehrsteilnehmer. Der Autofahrer nimmt die Begegnungszone nicht wahr. Der Fussgänger, welcher seinen generellen Vortritt beansprucht, ist gefährdet. Am Abend und in der Nacht, wenn keine Fussgänger vorhanden sind, ist die Begegnungszone ohne markante bauliche Massnahmen umso mehr eine Illusion.

Wer am Abend oder in der Nacht mit über 35 km/h in der Parkstrasse fährt, macht sich massiv strafbar und verliert seinen Führerausweis.

Da von 19:00 Uhr bis 6:00 Uhr kein Bedürfnis nach einer Begegnungszone in der Parkstrasse besteht, sollte eine Möglichkeit überlegt werden, in dieser Zeit die Tempobeschränkung von 20 km/h zu erhöhen, bzw. die Begegnungszone in dieser Zeit aufzuheben.

Die Verflüssigung des Verkehrs, welche durch den Kreisel angestrebt wurde, entfällt sofort wieder mit dem Beginn der Begegnungszone beim Kreisel. Damit ist hier ein Stau programmiert.

Die Auswirkungen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer mit der Einführung der Begegnungszone ist im voraus kaum abzuschätzen. Deshalb sollte eine Versuchsphase vor der eigentlichen Einführung vorgeschaltet werden. Auch in der Versuchsphase sind massive provisorische bauliche Massnahmen (möglichst kostengünstig) zu treffen. Sonst bleibt alles theoretisch. Im Rahmen einer Versuchsphase sind erste Erfahrungen im Dorf Goldau zu sammeln und dann erst sollte definitiv entschieden werden. Die Situation in Goldau kann kaum mit anderen Orten verglichen werden. Gerade deshalb ist eine solche massive Veränderung des Verkehrsregimes sachte an die Hand zu nehmen.

Das Vorschalten einer Versuchsphase dürfte vorliegend umso weniger Schwierigkeiten ma-chen, weil aufgrund der geplanten Bautätigkeiten im Dorfzentrum mit dem definitiven Um-bau/Ausbau der Parkstrasse noch zugewartet werden muss.

Probieren wir es mit der Begegnungszone in der Parkstrasse, es ist einen Versuch wert. Prüfen wir die Situation nach einer angemessenen Versuchsphase und entscheiden wir dann definitiv. Mit diesem pragmatischen Vorgehen nehmen wir die kritischen Bemerkungen ernst und hoffen auf lauter positive Erfahrungen.

Ja zur Mutterschaftsversicherung

Am Abstimmungswochenende vom 26. September 2004 ist auf kantonaler Ebene über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes und beim Bund über zwei Einbürgerungsvorlagen, über die Postinitiative und über die Mutterschaftsversicherung abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt mit Ausnahme der Postinitiative die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Mutterschaftsversicherung

Seit 1945 steht in der Verfassung geschrieben (heutiger Artikel 116), dass der Bund eine Mut-terschaftsversicherung einrichten soll. Der letzte Versuch, den Verfassungsauftrag umzusetzen, haben die Stimmbürger im Jahre 1999 abgelehnt. Allerdings ging die damalige Vorlage viel weiter als die heutige. Die damalige Kritik wurde aufgenommen und eine reduzierte Vorlage unter Mitwirkung der Wirtschaftskreise erarbeitet. Es gibt heute ein achtwöchiges Arbeitsverbot nach der Geburt. Die Mutterschaft gilt rechtlich bisher als Krankheit. Die Lohnfortzahlung ist teilweise durch Gesamtarbeitsverträge oder ge-mäss OR geregelt. Verschiedene Kantone haben bereits eigene Regelungen getroffen, weil der Bund bisher untätig war. Im Kanton Schwyz gibt es allerdings keine solche Regelung. Mit der neuen Regelung würden alle erwerbstätigen Mütter nach der Niederkunft für 14 Wo-chen eine Lohnfortzahlung von höchstens 80 Prozent des Lohnes oder maximal 172 Franken pro Tag erhalten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden paritätisch die Kosten übernehmen. Bis 2008 würden die Reserven in der EO-Kasse reichen. 2009 und 2011 müssten die Beiträge um je ein Promille angehoben werden. Gleichzeitig mit der Mutterschaftsversicherung würde die Rekrutenentschädigung von 43 auf 54 Franken pro Tag erhöht. Die Grundentschädigung Dienstleistender würde von 65 auf 80 Prozent des Erwerbseinkommens erhöht. Die Einführung der sehr bescheidenen Mutterschaftsversicherung ist eine absolute Minimallösung, welcher ohne weiteres zugestimmt werden kann.

Ja zu den Einbürgerungen der 2. und 3. Generation

Bei der ersten Vorlage gehe es um die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Aus-länder der zweiten Generation und um eine Vereinfachung der ordentlichen Einbürgerung. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 140 Ja gegenüber 41 Nein befürwortet, der Ständerat mit 40 zu null Stimmen. Die Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation könnten die erleichterte Einbürgerung beantragen, falls sie mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schu-le gegangen sind und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Zudem müs-sen sie mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben, in der Schweiz integriert sein, eine Landessprache erworben haben und die Rechtsordnung beachten. Mehr als die Hälfte der Kantone kennen bereits Erleichterungen und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Bei der zweiten Bürgerrechtsvorlage geht es darum, dem Bund die Kompetenz zu geben, für Kinder der dritten Ausländergeneration den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts bei der Ge-burt zu regeln. Kinder der sog. dritten Generation mit ausländischer Staatbürgerschaft werden eingebürgert, wenn ein Elternteil der sog. 2. Generation angehört und wenn dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthalts- oder Nieder-lassungsbewilligung hat. Asylanten fallen nicht darunter, weil sie keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Viele europäische Staaten kennen ähnliche Regelungen. In der USA genügt allein schon die Geburt für den Erwerb des Bürgerrechts. Die beiden Bürgerrechtsvorlagen reduzieren den bürokratischen Aufwand. Wer in der Schweiz in die Schule gegangen ist und sich wie Schweizer Bürger verhält, soll erleichtert Schweizer Bürger werden können. Die erleichterte Einbürgerung ist nicht möglich für straf-fällige Ausländer, welche unsere Rechtsordnung missachten. Es ist also keineswegs so, dass Kriminelle eingebürgert werden. Deshalb ist den Einbürgerungsvorlagen zuzustimmen.

Nein zur Postinitiative

Die Initiative ist mehr oder weniger bereits überholt. Die verlangte Defizitgarantie durch den Bund ist für den defizitären Bundeshaushalt nicht zumutbar. Die Post hat noch genügend Monopolbereiche, mit denen die notwendigen Einnahmen für ein ausreichendes Poststellennetz sichergestellt werden könnten. Die Grundversorgung mit Poststellen ist bereits mit dem geltenden Recht gesichert. Die Postinitiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Änderung des GOG

Den Gemeinden und Bezirken soll ermöglicht werden, die sog. wirkungsorientierte Verwal-tung (WOF) versuchsweise einführen zu können. Im Kanton wurden mit diesem Instrument bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Gemeinden und Bezirke können das sog. WOF an der Gemeindeversammlung beschliessen oder aber auch wieder aufheben. Es gibt keinen Grund, diese Möglichkeit abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26. September 2004

Änderung GOG: mögliche Einführung WOF für Gemeinden
JA
Erleichterte Einbürgerung für die 2. Generation
JA
Bürgerrechtserwerb für die 3. Generation
JA
Postinitiative
NEIN
Erwerbsersatz für Mutterschaft
JA

Glanzresultate der CVP-Kandidaten

An den Gemeindewahlen vom 16. Mai 2004 wurden die CVP-Kandidaten mit Glanzresultaten gewählt. Gemeinderätin Margrit Betschart, bisher, erzielte mit 2309 Stimmen bei den Gemeinderäten und Stefan Eichhorn, bisher, bei den Rechnungsprüfern mit 2331 Stimmen das beste Wahlergebnis. Gemeindeschreiber Huser, bisher, erreichte mit 2225 Stimmen, Gemeinderat Jürg Kraft, bisher, mit 2138 Stimmen und Rechnungsprüferin Vreni Steffen-Steinegger, neu, mit 2246 Stimmen ein sehr gutes Resultat.

Die CVP-Gemeinderäte Margrit Betschart und Jürg Kraft, der Gemeindeschreiber Franz Huser sowie die CVP-Rechnungsprüfer Vreni Steffen-Steinegger und Stefan Eichhorn werden ihre Kompetenz und ihre Qualität (weiterhin) unter Beweis stellen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert herzlich und wünscht den Gewählten (aller Parteien) viel Freude bei der Erledigung der anspruchsvollen Aufgaben.

Gemeinderätin
Margrit Betschart
Gemeinderat
Jürg Kraft
Gemeindeschreiber
Franz Huser
Rechnungsprüferin
Vreni Steffen
Rechnungsprüfer
Stefan Eichhorn

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt allen Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Arth für die Unterstützung der CVP-Kandidaten bei den Gemeindewahlen.

Engagiert und kompetent für die Gemeinde Arth

Für die kommenden Gemeindewahlen vom 16. Mai 2004 konnte die CVP Arth-Oberarth-Goldau hervorragende Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Margrit Betschart, Goldau, bisher, als Gemeinderätin; Jürg Kraft, Arth, bisher, als Gemeinderat; Franz Huser, Goldau, bisher, als Gemeindeschreiber; Vreni Steffen, Goldau, neu, als Rechnungsprüferin und Stefan Eichhorn, Arth, bisher, als Rechnungsprüfer.

Diese Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau haben ihr Können und ihre Einsatzbereitschaft schon oft unter Beweis gestellt und sind bereit, sich weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth einzusetzen. Wählen Sie die Kandidaten der CVP, denn sie garantieren Qualität und Einsatz! Sie finden diese ausgewiesenen Kandidaten auf der gemeinsamen Liste aller Ortsparteien. Nachfolgend werden die Gemeinderatskandidaten Margrit Betschart und Jürg Kraft sowie der Gemeindeschreiberkandidat Franz Huser näher vorgestellt.

Als Gemeinderätin:

Margrit Betschart


geb. 20. August 1956
Geschäftsfrau / Handarbeitslehrerin
Sonnhaldestrasse 14a, Goldau
verheiratet
Die langjährige Praxis als Lehrerin, die heutige Tätigkeit im eigenen Geschäft und die gesammelten Erfahrungen als Gemeinderätin geben Margrit Betschart die Basis für eine durch ganzheitliches Denken und Solidarität geprägte Politik.

Es liegt ihr am Herzen, den Puls der Bürgerinnen und Bürger zu spüren und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Sachlichkeit, Teamfähigkeit und gesunder Menschenverstand erachtet sie als Grundlage für konsensfähige Entscheide. Sie befürwortet eine zukunftsgerichtete Entwicklung unserer Gemeinde mit den notwendigen Veränderungen und Beibehaltung von Bewährtem. Der Standortvorteil unserer drei Dörfer soll genutzt werden, um allen eine hohe Lebensqualität zu sichern. Als Vorsteherin des Ressorts Kultur, Erholung, Sport wird sie sich auch in Zukunft dafür einsetzen.

Im Speziellen will sie sich engagieren für:

  • eine machbare Zukunftslösung für das Altersheim Hofmatt
  • die Verbesserung der offenen Jugendarbeit
  • die optimalen Nutzungsbedingungen bei den Aussensportanlagen PHZ

Als Gemeinderat:

Jürg Kraft


geb. 18. Februar 1957
Schulinspektor
Hünenbergweg 26, Arth
verheiratet, 3 Kinder
Jürg Kraft ist 47 Jahre alt und lebt seit Geburt in der Gemeinde Arth. Er besuchte die Primarschule in Arth und die Sekundarschule in Oberarth. Nach der Ausbildung am Lehrerinnen- und Lehrerseminar in Rickenbach wurde er 1978 zum Primarlehrer diplomiert. Er unterrichtete von 1978-1996 an der Gemeindeschule in Arth. Von 1988-1994 war er Schulkreisleiter in Arth und Mitglied des Schulrates. 1996 wurde er zum Schulleiter im Schulverband Root-Gisikon-Honau, Kanton Luzern, gewählt. In dieser Zeit absolvierte er die Ausbildung zum Schulleiter. Seit 1999 arbeitet er als Schulinspektor für die Volksschule im Kanton Schwyz. Seit 2000 sitzt Jürg Kraft im Gemeinderat und ist Vorsteher des Ressorts «Umweltschutz und Hygiene». Seit 2001 engagiert er sich zusätzlich als Projektleiter für die laufende Behörden- und Verwaltungsreform der Gemeinde Arth.

Jürg Kraft ist eine vielfältig engagierter und interessierter Politiker, welcher sich für qualitativ gute und somit nachhaltig wirkende Lösungen in der Gemeinde Arth einsetzt. Im Zentrum seiner bisherigen Gemeinderatstätigkeit standen die Abfallentsorgung, Umweltschutzfragen und das Friedhof- und Bestattungswesen. Die seit 2001 laufende Behörden- und Verwaltungsreform wird massgeblich von seiner weitsichtigen Arbeit geprägt. Durch seine breite Führungs- und Leitungserfahrung in Beruf und Politik zeichnet er sich immer wieder auch durch zusätzliche Engagements und durch seine Problemlösefähigkeit im Rahmen gemeinderätlichen Arbeit aus.

Gemeinderat Jürg Kraft hat sich für die nächste Legislatur folgende Schwerpunkte gesetzt:

  1. Erfolgreiche Umsetzung der Behörden- und Verwaltungsreform
  2. Koordinierte Abfallplanung in der Region Innerschwyz
  3. Qualitative Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Arth
  4. Bedarfsgerechte Dienstleistungen in der Gemeinde.

Als Gemeindeschreiber:

Franz Huser


geb. 27. Februar 1954
Gemeindeschreiber
Kehlmattliweg 17, Goldau
verheiratet, 3 Kinder
Franz Huser ist schon seit zehn Jahren in der Verwaltung der Gemeinde Arth tätig. Im September 2000 wurde er vom Souverän zum Gemeindeschreiber gewählt. Mit Sachkompetenz und persönlichem Engagement übt er dieses Amt nunmehr seit drei Jahren aus. In seiner Funktion ist er politisch unabhängig. Franz Huser ist auf verschiedenen Ebenen ein wichtiges Bindeglied zwischen Behörden, Bürgerschaft und Verwaltung. Seine Aktivitäten sind auf das Gesamtwohl ausgerichtet.

Im Laufe seiner Amtszeit wurde die Behörden- und Verwaltungsreform in Angriff genommen. Franz Huser steht mit Überzeugung hinter diesem Projekt. Er setzt sich mit grossem Engagement für eine erfolgreiche Umsetzung der Neuausrichtung ein. Unter Einbezug der Verwaltungsangestellten soll die Gemeindeverwaltung zu einem effizienten Dienstleistungsbetrieb werden.

Als stiller Schaffer unterstützt Franz Huser den Gemeinderat in seiner Arbeit. Sein Fachwissen und die dreijährige Erfahrung tragen dabei zur Kontinuität bei. Franz Huser hat sich eine solide Basis geschaffen. Er ist engagiert und verdient weiterhin das Vertrauen.

Ja zur AHV

Am Abstimmungswochenende vom 16. Mai 2004 ist in der Gemeinde Arth über das Reglement für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt und über die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten Arth mit neuer Zweifachturnhalle und Aussenanlagen abzustimmen. Beim Bund ist über die 11. AHV-Revision, die Anhebung der Mehrwertsteuer für die AHV und IV sowie über das Steuerpaket zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung des Steuerpaketes. Für alle anderen Vorlagen wird die Annahme empfohlen.

Ja zum Reglement Alters- und Pflegeheim Hofmatt

Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit klarer Mehrheit die Erhaltung des Alters- und Pflegeheimes bestimmt haben, stellt das vorgelegte Reglement den ersten Schritt für die unselbständige Anstalt dar. Mit dem Reglement wird der Zweck umschrieben, es werden die Organe bestimmt und die Kompetenzen zugeteilt. Schliesslich wird die Benutzung geregelt. Dem Reglement ist zuzustimmen.

Ja zur Erweiterung der Schulanlagen Zwygarten mit Nebenanlagen

Mit er Erweiterung der Schulanlagen Zwygarten können die dringend erforderlichen Schulräume bereit gestellt werden. Zur Gewährleistung des erforderlichen Turn- und Sportunterrichtes bedarf es zudem einer Zweifachturnhalle. Für die gemeinschaftlichen Anlässe der Schule und für Anlässe der Vereine ist eine neue Aula vorgesehen. Das gesamte Projekt darf als angemessen und durchdacht betrachtet werden.

Ja zur 11. AHV-Revision

Mit der steigenden Alterserwartung und mit dem Geburtenrückgang ist die Finanzierung der AHV mit den bisherigen Mitteln nicht mehr gesichert. Mit der 11. AHV-Revision soll ein Beitrag an die Finanzierungsprobleme geleistet werden. Mit dieser Revision werden nämlich einerseits Einsparungen getätigt (Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre; Senkung der Witwenrente mit gleichzeitiger Erhöhung der Waisenrenten; Verlangsamung der Teuerungsanpassung) und andererseits Mehreinnahmen getätigt (Freibetrag bei den erwerbstätigen Rentnern wird aufgehoben). Insgesamt werden diese Massnahmen die AHV-Kasse um 925 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Dieser Beitrag ist unbedingt nötig zur Erhaltung der AHV. Deshalb Ja zur 11. AHV-Revision.

Ja zur Mehrwertsteueranhebung für die AHV und IV

Die eidgenössische Invalidenversicherung ist bereits massiv defizitär. Ende 2004 werden die Schulden bereits 6 Milliarden Franken erreichen. Hier ist sofortiger Handlungsbedarf angesagt, wenn die Leistungen nicht massiv gekürzt werden sollen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die einzige realistische Finanzierungsmöglichkeit des IV-Defizites. Deshalb ist der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.80 % für die IV zuzustimmen.

Die AHV wird voraussichtlich ab dem Jahre 2009 ebenfalls in die roten Zahlen geraten. Deshalb ist dem Parlament zu gestatten, die Mehrwertsteuer bis zu maximal 1.0 % anzuheben, um die kommenden AHV-Defizite zu decken.

Gegen die entsprechenden Beschlüsse des Parlamentes kann nötigenfalls das Referendum ergriffen werden, falls etwas falsch laufen sollte.

Mangels Alternative ist der Mehrwertsteueranhebung zur Finanzierung der IV und der AHV zuzustimmen.

Nein zum Steuerpaket – Nein zur Schuldenwirtschaft!

Das sog. Steuerpaket beinhaltet durchwegs erstrebenswerte Gesetzesänderungen. Insbesondere die steuerliche Entlastung der Familien ist zu begrüssen. Auch die Änderung bei der Wohneigentumsbesteuerung ist zum grössten Teil eine gute Sache. Allerdings kann sich insbesondere der Bund die damit verbundenen Steuerausfälle schlichtweg nicht leisten. Ganz zu schweigen ist dabei von der Rückzahlung der enormen Schulden des Bundes. Selbst wenn im Jahre 2008 im positiven Fall die Konjunktur die Steuerausfälle zum grossen Teil kompensieren sollte, wären damit die Schulden noch nicht getilgt. Bevor weniger Steuereinahmen beschlossen werden können, müssen die Schulden bezahlt sein. Das Gegenteil ist nicht zu verantworten. Wir dürfen der kommenden Generation diese Schulden nicht zumuten. Dem eidgenössischen Parlament ist das Sparen und Rückzahlen der Schulden nicht zuzutrauen. Dort wird alles von der SVP und von der SP blockiert. Es bewegt sich nichts Substanzielles mehr. Deshalb kann eine Steuersenkung derzeit nicht in Frage kommen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 16. Mai 2004

11. AHV-Revision
JA
Anhebung Mehrwertsteuer zu Gunsten AHV und IV
JA
Steuerpaket
NEIN
Reglement Alters- und Pflegeheim Hofmatt
JA
Erweiterung Schulanlage Zwygarten Arth
JA