Einladung zur Generalversammlung 2016

Dienstag, 6. Dezember, 19.00 Uhr Restaurant Gotthard, Goldau

Traktanden

1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung der Traktandenliste
4. Orientierung / Diskussion Geschäfte
der Gemeindeversammlung vom 7.12.2016 ∙ Nachkredite 2016
∙ Voranschlag 2017 / Steuerfuss 2017 ∙ Voranschlag 2017 EW Arth
∙ Voranschlag 2017 WW Arth
∙ Genehmigung Abwasserreglement Gemeinde Arth
∙ Übernahme Teilstrecke Heulediweg und Kanalisationsleitungen
∙ Zusatzkredit Gewässerschutzbauten
5. Orientierung laufende/kommende Projekte Gemeinde Arth
∙ ESP Bahnhof Arth-Goldau ∙ Sportanlagen Oberarth
∙ Renovation/Umbau Hofmatt ∙ und Umnutzung Rathaus
∙ Sanierung Rathausplatz
6. Orientierung Finanzlage Kanton: Stand Steuergesetzrevision / Stand Massnahmeplan
7. Jahresbericht des Präsidenten mit Rückblick Wahlen 2016: KR und GR
8. Kassabericht und Revisorenbericht
9. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2017
10. Diverses

Nach der Generalversammlung wird ein kleiner Imbiss (kalte Platte) serviert.

Auf Ihre Teilnahme freut sich:

CVP Arth-Oberarth-Goldau, der Vorstand

PS: Auch neue Interessenten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen

Ja zum Planungs-Rahmenkredit von 1.7 Mio.

Am Abstimmungswochenende vom 27. November 2016 ist auf Bundesebene über die Atomausstiegsinitiative und in der Gemeinde Arth über den Planungs-Rahmenkredit von 1.7 Mio. Franken für das Projekt Standortentwicklung ESP Bahnhof Arth-Goldau zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Atomausstiegsinitiative, hingegen die Annahme des Planungs-Rahmenkredits von 1.7 Mio. Franken für das Projekt Standortentwicklung ESP Bahnhof Arth-Goldau.

Nein zur Atomausstiegsinitiative

Gemäss der Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie“ (Atomausstiegsinitiative) müsste das Kernkraftwerk (KKW) Beznau 1 innert Jahresfrist und die übrigen vier Kernkraftwerke 45 Jahre nach der Inbetriebnahme ausser Betrieb genommen werden. Das würde bedeuten, dass die KKW Beznau 1 und 2 sowie das KKW Mühleberg bereits im Jahre 2017 definitiv abgeschaltet werden müssten. Das KKW Gösgen müsste im Jahre 2024 und das KKW Leibstadt im Jahre 2029 vom Netz. Da aber die KKW in der Schweiz rund 40 Prozent des Schweizer Stroms liefern und vor allem im Winter wichtig sind (weil dann die Wasserkraftwerke weniger Strom produzieren können), stellt sich die Frage, wie diese Stromversorgungslücke geschlossen werden kann. Denn ohne Strom geht in der Schweiz fast nichts mehr. Strom ist für das tägliche Leben und für die Wirtschaft elementar wichtig. Der durch die Atomausstiegsinitiative bzw. durch die vorzeitige Abschaltung der KKW fehlende Strom könnte noch nicht durch Strom aus einheimischer erneuerbarer Energie (Photovoltaik, Biogas, Windenergie, etc.) ersetzt werden. Die einheimische erneuerbare Energie ist noch längere Zeit nicht in der Lage, die entstehende Lücke zu schliessen. Deshalb müsste die Schweiz bei Annahme der Atomausstiegsinitiative die Stromversorgungslücke mit Stromimporten decken. Das würde die Schweiz bei der Stromversorgung vom Ausland abhängig machen. Zudem müsste ausländischer Strom aus Kohlekraftwerken oder KKW bezogen werden. Strom aus Kohlekraftwerken ist wegen des umweltgefährdenden CO2-Ausstosses zu vermeiden. Bei den ausländischen KKW hätten wir keinerlei Einfluss auf die Sicherheit. Zudem müssten die Betreiber der Schweizer KKW entschädigt werden, weil sie im Vertrauen auf die bisherige Regelung investiert haben. Schliesslich wäre es technisch gar nicht möglich, den fehlenden Strom der abgeschalteten KKW zu importieren, weil die dafür nötige Infrastruktur (Transformatoren, Stromleitungen, etc.) zuerst noch gebaut werden müsste.

Mit der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat einen schrittweisen und damit kontrollierten Ausstieg aus der Atomenergie vorgeschlagen. In diesem längerfristigen Zeitrahmen werden die bisherigen KKW nicht mehr durch neue KKW, sondern durch Strom aus einheimischer erneuerbarer Energie ersetzt. Dazu kommen noch Energiesparmassnahmen und Effizienzsteigerung bei der Energienutzung. Allerdings räumt diese Energiestrategie 2050 die dafür nötige Zeit ein und führt nicht wie die Atomausstiegsinitiative zu einer übereilten Abschaltung der Schweizer KKW.

Die Atomausstiegsinitiative weckt falsche Hoffnungen. Der Ersatz des Stroms der Schweizer KKW durch erneuerbare einheimische Energie braucht bedeutend mehr Zeit als die Initiative ermöglicht. Deshalb Nein zum übereilten Ausstieg aus der Kernenergie und Nein zur Importabhängigkeit von (schlechtem) Strom aus dem Ausland. Nein zur Atomausstiegsinitiative.

Ja zum Planungs-Rahmenkredit von 1.7 Mio. Franken

Das Bahnhofareal Goldau und die weitere Umgebung muss planerisch entwickelt und hinreichend erschlossen werden. Insbesondere die brach liegenden Gewerbeflächen brauchen eine mögliche Perspektive. Endlich wird das Entwicklungsproblem und das Erschliessungsproblem umfassend und unter Einbindung aller Beteiligten angegangen. Das ist der einzige erfolgversprechende Weg. Wenn jeder Grundeigentümer allein ohne Abstimmung mit der Umgebung tätig wird, sind Blockaden und Leerläufe vorprogrammiert. Der überaus wichtigen Erschliessungsfrage wird bei der Planung das nötige Gewicht eingeräumt. Geben wird dem Gemeinderat Arth mit allen eingebundenen Beteiligten die einmalige Chance, eine umfassende und ausgewogene Planung für das Bahnhofareal und die weitere Umgebung vorzunehmen, um damit zur bestmöglichen Lösung zu gelangen. Weil der Planungsbereich gross und facettenreich ist, kostet allein schon die Planung viel Geld, welches aber unter Berücksichtigung des breiten Umfanges gut investiert ist. Mit der Zustimmung zum Planungs-Rahmenkredit von 1.7 Mio. Franken können der Gemeinderat und die eingebundenen Beteiligten den mit viel Initiative und Einsatz begonnen Weg für eine optimale Standortentwicklung des Bahnhofareals Goldau weiter führen. Es ist höchste Zeit dazu. Zollen wir dieser bereits sehr grossen Arbeit den nötigen Respekt und sprechen wir dem mutigen, aber längst überfälligen Ansinnen des Gemeinderates den erforderlichen Kredit zu. Deshalb Ja zum Planungsrahmenkredit von 1.7 Mio. Franken für das Projekt Standortentwicklung Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Goldau.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27.11.2016

Atomausstiegsinitiative
NEIN

Planungs-Rahmenkredit ESP Bahnhof Arth-Goldau 1.7 Mio. Franken
JA

Nein zur ungerechten Änderung des Steuergesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 25. September 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“, über die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“, und über das Nachrichtendienstgesetz zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um die Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank„ und die Änderung des Steuergesetzes (u.a. Flat Rate Tax).

Beim Bezirk Schwyz ist über den Verpflichtungskredit für den Auf- und Umbau der Mittelpunktschule (MPS) Steinen zu befinden.

In der Gemeinde Arth kommt die Erhöhung der Hundesteuer zur Abstimmung.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Initiativen (Bund und Kanton) und die Ablehnung der Änderung des ungerechten Steuergesetzes, hingegen die Annahme des Nachrichtendienstgesetzes, des Verpflichtungskredites für die MPS Steinen und die Annahme der Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth.

Nein zur grünen Wirtschaft

Gemäss der Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“ sollen Massnahmen getroffen werden, damit die Wirtschaft die Ressourcen effizient nutzt und die Umwelt möglichst schont. Bis 2050 müsste die Schweiz den Ressourcenverbrauch so weit verringern, dass er hochgerechnet die natürliche Kapazität der Erde nicht mehr überschreitet, während der heutige Ressourcenverbrauch in der Schweiz ungefähr beim Dreifachen liegt. Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt. Die Initiative geht aber deutlich zu weit. Sie will in zu kurzer Zeit zu viel erreichen. Das hätte für unsere Volkswirtschaft einschneidende Folgen. Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung gingen verloren. Es müssten Zwangsmassnahmen und neue Steuern angeordnet werden. Und das angesichts der Tatsache, dass die Schweiz betreffend Ressourceneffizienz weltweit führend ist. Die Hochpreisinsel würde noch hochpreisiger. Das wäre ein internationaler Alleingang. Mehr Vorschriften und mehr Staat wären die Folge. Deshalb nein zu dieser grünen Zwangsinitiative.

Nein zur Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“

Mit der Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ sollen alle laufenden und künftigen AHV-Renten um 10 % erhöht werden. Mit dieser generellen Rentenerhöhung müssten zusätzliche Mittel von derzeit 4 Mia. Franken und später von 5.5 Mia. Franken beschafft werden. Und dies in einer Situation, in welcher die AHV-Kasse noch knapp im Gleichgewicht ist, aber schon bald im Defizit sein wird. Die Finanzierung dieser generellen Rentenerhöhung ist überhaupt nicht gesichert. Es wird schon schwer genug sein, in den kommenden Jahren, in welchen die ältere Generation im Vergleich zu heute zahlenmässig zunehmen wird, das heutige Rentenniveau zu halten bzw. die dadurch verursachte Finanzierungslücke zu schliessen. Eine weitere Belastung der AHV-Kasse kann schon aus diesem Grunde nicht in Frage kommen. Deshalb nein zur weiteren Belastung der AHV-Kasse, nein zur Volksinitiative „AHVplus“.

Ja zum Nachrichtendienstgesetz

Mit dem Nachrichtendienstgesetz des Bundes werden den Nachrichtendienstorganen des Bundes zeitgemässe Mittel zur Erkennung von Bedrohungen und zur Wahrung der Sicherheit zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig aber wird die Kontrolle des Nachrichtendienstes verstärkt. Die Sicherheit von Land und Volk wird erhöht. Cyberangriffe können besser abgewehrt werden. Extremisten und Terroristen können besser erkannt und bekämpft werden. Unternehmen können im Kampf gegen Wirtschaftsspionage besser geschützt werden. Die neuen Nachrichtenbeschaffungsmassnahmen werden einem strengen Genehmigungsverfahren und umfassenden Kontrollen unterstellt. Damit kann Missbrauch verhindert werden. Deshalb Ja zum Nachrichtendienstgesetz.

Nein zur Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“

Mit der Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“ würde die Kantonalbank verpflichtet, in jeder Ortschaft mit über 2500 Einwohnern eine Bankfiliale mit eigenem Personal zu führen. Dies als Reaktion auf die Filialschliessungen in Immensee, Seewen, Ibach und Freienbach. Die Schwyzer Kantonalbank führt noch immer 23 Filialen im Kanton Schwyz und weist damit im Vergleich zu den umliegenden Kantonen das dichteste Filialnetz auf. Die Kundenbedürfnisse haben sich in den letzten Jahren massiv geändert. Es gibt immer weniger Schalterbesuche. Mit den noch bestehenden Filialen kann das Bedürfnis nach einem Bankschalterbesuch hinreichend abgedeckt werden. Wenn ein Bewohner in Immensee zum Einkaufen ohnehin nach Küssnacht oder Goldau gehen muss, kann er auch gerade die dortige Bankfiliale der Kantonalbank aufsuchen. Die elektronischen Kanäle werden immer mehr genutzt. Bei den Filialschliessungen wurde der Standort durch einen Bankomaten ersetzt. Die grösste Distanz der geschlossenen Filialen zur nächsten Bankfiliale beträgt 2.5 km. Nur dort, wo in der gleichen Gemeinde noch mindestens eine Filiale betrieben wird, wurde eine Filiale geschlossen. Mit der Annahme der Initiative müssten derzeit insgesamt 5 neue Filialen installiert werden, nämlich in Seewen, Galgenen, Schübelbach, Freienbach und Wilen bei Wollerau. Also in drei Fällen an Orten, an denen niemand eine Filiale gewünscht hat. Das ist Unsinn. Die 5 neuen Filialen würden ca. 18 Mio. Franken an Investitionen kosten. Dazu käme pro Jahr für den Betrieb ein Mehraufwand bzw. ein Minderertrag in die Kantonskasse von ca. 4 bis 4 ½ Mio. Franken. Dem Bankrat und der Geschäftsleitung der Kantonalbank sollte es überlassen werden, die Anzahl und die Art der Bankfilialen auch in Zukunft zu bestimmen. So ist es bisher im Gesetz vorgesehen. So soll es auch bleiben. Den Bankorganen ist diese unternehmerische Freiheit nicht zu entziehen. Dies umso weniger, als die Schwyzer Kantonalbank in den letzten Jahrzehnten sich stets erfolgreich im Finanzmarkt behauptet und dabei für die Bevölkerung ein Maximum an Finanzdienstleistungen erbracht hat. Daran darf nichts geändert werden. Deshalb Nein zur Initiative zur flächendeckenden Präsenz der Schwyzer Kantonalbank.

Nein zur ungerechten Änderung des Steuergesetzes (Flat Rate Tax)

Mit der Änderung (Teilrevision) des Steuergesetzes sollen pro Jahr Mehreinnahmen von 130 Mio. Franken für den Kantonshaushalt sichergestellt werden. Allein mit der Einführung eines proportionalen Steuersatzes von 5.1 Prozent (Flat Rate Tax) für alle werden 75 Mio. Mehrertrag erwartet. Die höhere Besteuerung von Kapitalleistungen soll zu zusätzlichen 2.5 Mio. Franken führen. Mit einem neuen Kantonstarif bei der Vermögenssteuer werden weitere 42 Mio. Franken prognostiziert. Die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer soll jährlich 11 Mio. Franken mehr in die Kantonskasse spülen.

Die Neuregelung der Einkommensteuer über einen proportionalen Steuersatz von 5.1 % für alle führt dazu, dass der wesentliche Teil der Mehreinnahmen durch den Mittelstand zu tragen wäre. Einkommen zwischen 80‘000 und 200‘000 Franken hätten je nach Gemeinde 20-40 % mehr Steuern als bisher zu bezahlen. Die untersten Einkommen werden von den Steuern entlastet und die oberen Einkommen ab Fr. 200‘000 hätten im Verhältnis weniger zu bezahlen. Wer eine Million Franken Einkommen zu verteuern hat, und im Kanton Schwyz gibt es einige solche, müsste mit dem neuen System ab 2017 im Vergleich zu 2015 aber nicht mehr bezahlen bzw. gar noch weniger Steuern bezahlen. Da kann man mit Fug und Recht sagen, dass mit dem neuen Einkommensteuersystem der Flat Rate Tax der Mittelstand die Zeche (höhere Steuereinnahmen) zu bezahlen hat, bzw. dass der Mittelstand ausgepresst wird, während die sehr guten Einkommen geschont werden. Das ist keine Glaubensfrage. Denn dazu kann jeder den bei der kantonalen Homepage aufgeschalteten Steuerrechner konsultieren (www.sz.ch, Rubrik Blickpunkte, Steuerrechner 2017) und dort feststellen, welche Steuern er nach dem vorgeschlagenen, neuen System im Jahre 2017 mit dem bisherigen Einkommen bezahlen müsste. Diese Zahl kann mit den Steuerrechnungen 2014, 2015 und 2016 verglichen werden, welche jeder bereits haben sollte. Auch kann beim Steuerrechner jeder beim Einkommen eine Million Franken für die Jahre 2015, 2016 und 2017 eingeben und feststellen, dass dabei die gleichen oder gar die tieferen Steuern ab 2017 im Vergleich zum Jahr 2015 und 2016 resultieren. Damit wird klar, dass die mittleren Einkommen die Steuererhöhung bezahlen müssen, während die sehr guten Einkommen geschont werden.

Der von den Befürwortern immer wieder versuchte Vergleich mit den Steuern vor 2008 geht ins Leere, weil ab 2008 bekanntlich NFA zu zahlen ist, und diese NFA-Gelder vor allem von den sehr hohen Einkommen herrühren. Die NFA-Abgaben waren im übrigen die Alternative zur schweizweiten materiellen Steuerharmonisierung, welche den Steuerwettbewerb vollständig aufgehoben hätte und welche der Kanton Schwyz noch weniger als die NFA-Abgaben gewollt hatte. Die Befürchtung der Befürworter, dass die Leute mit den sehr hohen Einkommen aus dem Kanton Schwyz wegziehen könnten, wenn die bisherige progressive Kurve des Kantonssteuertarifes nach oben angepasst würde, kann nicht ernst genommen werden. Einerseits geht es nicht darum, die zusätzlichen Steuermittel allein nur bei den sehr hohen Einkommen einzutreiben. Vielmehr sollen auch diese Steuerzahler sich wie der Mittelstand angemessen am Aufbringen der zusätzlichen Steuern beteiligen. Der Mittelstand soll auch seinen Beitrag leisten, aber nicht nur allein. Zudem kann es nicht angehen, bereits auf Vorrat vor allfälligen Wegezügen der Steuerzahler mit den sehr hohen Einkommen in Schockstarre zu fallen und deren Mehrleistung im voraus vom Mittelstand übernehmen zu lassen. Auch müssten sich allfällige Wegzüger gut überlegen, in welchen Kanton sie ziehen wollen, weil der Kanton Schwyz auch bei einer angemessenen Anpassung der bisherigen progressiven Tarifkurve bei den sehr guten Einkommen immer noch bei den attraktivsten sein wird. Schliesslich kommt noch hinzu, dass das Ergebnis der letzten Steuergesetzrevision (ab 1.1.2015) noch nicht bekannt ist und die Staatsrechnung des Jahres 2016 mit grösster Wahrscheinlichkeit viel besser, d.h. positiv ausfallen wird. Wir haben somit noch Zeit, das aktuelle Bedürfnis nach mehr Steuern noch genauer zu ergründen und dann gestützt auf handfeste Zahlen eine massgeschneiderte Steuergesetzrevision mit einer angemessenen Anpassung der bisherigen Tarifkurve bei den Einkommenssteuern vorzunehmen. Die am 25. September 2016 vorgelegte Revision ist auf jeden Fall betreffend der Einkommenssteuer, welche den Löwenanteil ausmachen soll, ungerecht, unfair und unausgewogen. Sie war ein Schnellschuss ohne hinreichende Grundlage. Die vorgesehene Personalsteuer von Fr. 100.00 für die Gemeinden ist ein sinnloses Bürokratiemonster, weil der administrative Aufwand den Ertrag aufbrauchen würde. Zudem müssten auch alle volljährigen Mitbürger ohne jegliches Einkommen diese Fr. 100.00 bezahlen, was keinen Sinn macht. Deshalb Nein zur Änderung des Steuergesetzes am 25. September 2016. Es gibt deutlich bessere und fundiertere Lösungen.

Ja zum Verpflichtungskredit für die Mittelpunktschule Steinen

In Steinen soll die Mittelpunktschule für Fr. 2.5 Mio. Franken auf- und umgebaut werden. Im heutigen Schulbetrieb herrscht Platzmangel. Es fehlen Zeichnungszimmer, Gruppenräume, Musikzimmer und Sekretariat. Zudem soll auf Wunsch der Lehrerschaft das kooperative Schulmodell eingeführt werden, was die Schaffung von Niveauzimmern notwendig macht. Das kooperative Schulmodell ist schon lange erfolgreich in der MPS Oberarth und in der MPS Rothenthurm realisiert. Mit diesem System können die Schüler halbjährlich umgestuft werden, was ihnen mehr Möglichkeiten bietet, entsprechend ihren Stärken und Schwächen zu arbeiten. Die individuellen Fähigkeiten der Schüler können damit besser gefördert werden. So ist es zum Beispiel möglich, in der Mathematik das Niveau A (Sek) zu belegen, während der gleiche Schüler in den anderen Fächern im Niveau B (Real) unterrichtet wird. Im herkömmlichen Schulmodell wäre dieser Schüler in allen Fächern auf dem Niveau B bzw. in der Realschule. Dank der Durchbrechung des Niveaus in einzelnen Fächern beim kooperativen Modell ist es einem Schüler möglich, spätere eine Ausbildung anzugehen, welche mit der Realschule nicht möglich gewesen wäre, was ein grosser Gewinn ist. Der Verpflichtungskredit ist überaus sinnvoll und deshalb anzunehmen.

Ja zur Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth

Die Hundesteuer in der Gemeinde Arth wurde seit 30 Jahren nicht mehr angepasst. Mit dem heutigen Tarif ist der Aufwand der Werkgruppe für die Hundekotentsorgung seit Jahren nicht gedeckt. Wenn nun mit der Tarifanpassung bis an die kantonal höchstzulässige Limite gefahren wird, so kompensiert das die jahrelange teilweise Aufwandübernahme durch die allgemeinen Steuermittel der Gemeinde Arth. Der Anpassung der Hundesteuer ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25. September 2016

Volksinitiative Grüne Wirtschaft
NEIN
Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“
NEIN
Nachrichtendienstgesetz
JA

Initiative „Für ein flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“
NEIN
Änderung des Steuergesetzes vom 25. Mai 2016
NEIN

Verpflichtungskredit für den Auf- und Umbau der MPS Steinen
JA

Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth
JA

Nein zur unsinnigen Axeninitiative

Am Abstimmungswochenende vom 5. Juni 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Pro Service public», über die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», über die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», über die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes und über die Änderung des Asylgesetzes zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um die Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel» und eine Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Initiativen und der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, hingegen die Annahme der Änderung des Asylgesetzes und der Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Nein zur Volksinitiative «Pro Service public»

Mit der Volksinitiative «Pro Service public» soll sichergestellt werden, dass im Bereich der Grundversorgung (öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, etc.) kein Gewinn angestrebt, auf die Quersubventionierung anderer Bereiche verzichtet und kein fiskalisches Interesse verfolgt wird. Die Angestellten der Grundversorgungsunternehmen sollen höchstens so viel verdienen wie jene der Bundesverwaltung. Damit soll nach der Meinung der Initianten der Service public verbessert und ein Abbau gestoppt werden. Die Schweiz verfügt derzeit über einen sehr guten und zuverlässigen Service public (Post, SBB, Swisscom, etc.). Mit der Annahme der Initiative würde dieser nicht gestärkt, sondern geschwächt. Der unternehmerische Spielraum und die Wettbewerbsfähigkeit würden massiv eingeschränkt. Die Initiative hält somit nicht das, was sie verspricht. Vielmehr erreicht sie das Gegenteil. Deshalb Nein zu dieser kontraproduktiven Volksinitiative «Pro Service public».

Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Mit der Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» soll in der Schweiz für die ganze Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Initianten gehen von Fr. 2500.00 pro Monat für eine erwachsene Person aus, welche der Staat ohne jegliche Bedingung auszuzahlen hätte. Zur Finanzierung müssten rund 25000 Millionen Franken aufgewendet werden, was nur mit gravierenden Einsparungen und/oder Steuererhöhungen möglich wäre. Bis heute muss in der Schweiz jede erwerbsfähige Person ihren Lebensunterhalt selber finanzieren. Wer dazu nicht in der Lage ist, erhält massgeschneiderte Sozialleistungen, wodurch die soziale Sicherheit gewährleistet wird. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen würden sich alle Erwerbstätigkeiten unter dieser Limite (Teilzeit, etc.) nicht mehr lohnen, und die entsprechenden Arbeitskräfte würden fehlen. Das wäre ein folgenschwerer falscher Anreiz. Der Wirtschaft würde nämlich ein Teil der Arbeitskraft fehlen. Die Wirtschaftsleistung würde abnehmen, wodurch auch die Steuereinnahmen sinken würden. Auch den Sozialversicherungen würden Mittel fehlen. Dadurch würde die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens umso schwerer. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wäre ein folgenschweres Experiment. Dadurch würden der wirtschaftliche Erfolg und die sozialen Errungenschaften der Schweiz ohne Not fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Deshalb Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen».

Nein zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»

Derzeit fliesst die Hälfte der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse. Es geht dabei um 1500 Millionen Franken pro Jahr. Die Initianten wollen auch diesen Teil der Mineralölsteuer zweckgebunden für die Strassenfinanzierung verwenden. Damit fehlen der allgemeinen Bundeskasse 1500 Millionen Franken pro Jahr, während die allgemeine Bundeskasse zumindest einen Teil der jährlich auf 7700 Millionen geschätzten externen Kosten (Gesundheitsschäden, Gebäudeschäden, Lärm, Unfallfolgekosten, Umweltschäden, etc.) des Strassenverkehrs zu tragen hat. Mit der blossen Umverteilung der Hälfte der Mineralölsteuer in den Strassenfonds wird keine einzige Strasse mehr gebaut und kein einziger Stau verhindert. Der Bau von Strassenprojekten scheitert regelmässig nicht an den Kosten, sondern an anderen Ursachen. Die in der Bundeskasse fehlenden 1500 Millionen würden voraussichtlich bei der Landwirtschaft, der Bildung, der Armee und beim öffentlichen Verkehr eingespart oder durch eine Steuererhöhung kompensiert, was zu verhindern ist. Die Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» ist völlig übertrieben und deshalb abzulehnen. Dagegen ist der vorgesehene neue Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) das geeignete und massvolle Mittel für die Weiterentwicklung der Nationalstrassen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Mit den entsprechenden Geldern wurden bis jetzt die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz, die Fertigstellung des Netzes, Verkehrsinfrastrukturen in Städten sowie Hauptstrassen in Berg- und Randregionen finanziert. Künftig sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen über den Fonds bezahlt werden. Die Errichtung des NAF reicht vollends. Deshalb Nein zur Initiative «Für eine faire Verkehrs nanzierung».

Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), umfassend zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Der gemässigte Vorschlag des Bundesrates (Gentests nur für Paare mit schweren Erbkrankheiten) wäre tragbar gewesen. Der Gesetzesvorschlag des Parlamentes geht viel weiter. Deshalb Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Dank der vorliegenden Asylgesetzrevision werden die Asylverfahren deutlich schneller. Die kürzeren Verfahren sind im Interesse der Asylsuchenden und des Staates. Der Grossteil der Verfahren soll in maximal 140 Tagen in Zentren des Bundes abgeschlossen werden. Zur Beschleunigung der Asylverfahren braucht es konsequente Rechtsvertretungen, damit auch im schnellen Prozess faire Verfahren garantiert sind. Das führt zu weniger Beschwerden und zu einer grösseren Akzeptanz der Entscheide. Eine kurze Verfahrensdauer ist nur mit Rechtsvertretung möglich. Dieses Vorgehen ist in Zürich bereits erfolgreich ausgetestet worden. Das bisherige Asylverfahren dauert zu lange und hat deshalb zu hohe Kosten zur Folge. Das muss rasch geändert werden. Bund, Kantone und Gemeinden stehen hinter der Asylgesetzrevision. Deshalb Ja zur Asylgesetzrevision.

Nein zur Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»

Die heutige Axenstrasse genügt der Verkehrssicherheit längst nicht mehr. Der Langsamverkehr (Velofahrer, etc.) muss dringend vom übrigen Verkehr getrennt werden, weil der gesamte Verkehr auf der gleichen Strasse ohne Verbreiterung zu gefährlich ist. Neue Kunstbauten für eine Verbreiterung der Axenstrasse sind aber nicht bewilligungsfähig, weil dadurch eine schützenswerte Landschaft von nationaler Bedeutung verschandelt würde. Zudem besteht für die offene Verkehrsführung ein erhebliches Naturgefahrenrisiko. Felsstürze und Rüfen haben immer wieder zur Sperrung der Strasse geführt. Die Lösung des Problems ist das Axenprojekt mit dem Sisikonertunnel und dem Morschacher Tunnel. Der Bund hat dem Schwyzer und Urner Regierungsrat einen verbindlichen Auftrag erteilt, die Axenstrasse mit den beiden Tunnels zu bauen. Das entsprechende Projekt ist schon bereits stark fortgeschritten. Der Kanton Schwyz beziehungsweise dessen Behörden sind gar nicht befugt, das längst angeordnete und in Ausführung befindliche Bundesprojekt zu verweigern. Sonst droht eine Ersatzvornahme. Der Inhalt der Initiative ist unsinnig und bundesrechtswidrig. Es ist zudem Zeit, am Axen die längst erforderliche Verkehrssicherheit und für Brunnen und Sisikon eine endlich tragbare Verkehrssituation zu schaffen. Mehrverkehr ist gar nicht möglich, weil es zwischen Gumpisch und Flüeler Tunnel weiterhin einen Engpass gibt. Da die beiden Axentunnels im Vergleich zum Gotthardtunnel ein viel tieferes Verkehrsaufkommen und vor allem einen viel geringeren Lastwagenanteil aufweisen, ist in diesen Tunnels Gegenverkehr möglich. Die Ausführung des bereits angelaufenen Axenprojektes ist notwendig und sinnvoll. Die unsinnige Axeninitiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

Ausgangspunkt der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes waren die Ständeratswahlen 2011. Damals waren im ersten Wahlgang 8 Prozent der Wahlzettel ungültig. Zudem konnte wegen der noch ausstehenden Erwahrung durch den Kantonsrat nach dem zweiten Wahlgang der eine Schwyzer Ständerat an der Bundesratswahl 2011 nicht teilnehmen. Bisher mussten Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung der kantonalen Wahlen (KR, RR, SR) direkt beim Bundesgericht gerügt werden, weil es keinen innerkantonalen Rechtsschutz gab. Die Revisionsvorlage delegiert den Entscheid bei Zweifels- und Streitfällen über Gültigkeit und Inhalt der Wahl- und Abstimmungszettel neu an einen Ausschuss des Wahl- und Abstimmungsbüros, was zweckmässig ist. Zudem werden die Ungültigkeit der Stimmabgabe und die Ungültigkeit der Wahlzettel klarer geregelt. Schliesslich wird der Rechtsschutz bei allen kantonalen Wahlen neu über ein innerkantonales Einspracheverfahren gewährleistet, sowohl für Vorbereitungshandlungen als auch für das Ergebnis. Die Rügefrist für eine Einsprache wurde bei allen kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) wie bei den Nationalratswahlen (Art. 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR) im Sinne einer einheitlichen Regelung auf drei Tage angesetzt. Eine Einsprache an den Regierungsrat (anstelle einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht) gegen Vorbereitungshandlungen und gegen das Ergebnis aller kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) ist zur Gewährleistung einer einheitlichen Praxis angezeigt, weil erstens bei den Nationalratswahlen zwingend der Regierungsrat die Rügestelle ist (Art. 77 BPR), und weil zweitens die Regierung die Wahlen selber vorbereitet. Bei den Kantons- und Regierungsratswahlen soll die Regierung über ihre allenfalls fehlerhafte Vorbereitung auf Einsprache hin selber rasch entscheiden bzw. aus zeitlichen Gründen Antrag an den Kantonsrat stellen können. Bei Rügen gegen das Ergebnis der Wahlen in den Kantons- und Regierungsrat ist die Einsprache beim Regierungsrat einzureichen, während der Entscheid auf Antrag der Regierung durch den Kantonsrat zu fällen ist. Bei den Ständeratswahlen hat der Regierungsrat über Rügen gegenüber Vorbereitungshandlungen und gegenüber dem Ergebnis zusammen mit der Erwahrung selber zu entscheiden. Damit wird gewährleistet, dass bei den Ständeratswahlen auf kantonaler Ebene alle relevanten Entscheide vor den Bundesratswahlen im Dezember vorliegen. Das Verwaltungsgericht soll wie bisher alle Rügen bei den kommunalen Wahlen und Abstimmungen sowie bei den kantonalen Abstimmungen behandeln. Eine weitere Zuständigkeit hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, insbesondere eine solche bei den Kantonsratswahlen, weil der Kantonsrat die Wahlbehörde des Verwaltungsgerichtes ist. Dass die Rügefrist von drei Tagen zu kurz sein soll, wie vom Referendumskomitee geltend gemacht wird, ist bisher bei den Nationalratswahlen weder im Kanton Schwyz noch in den übrigen Kantonen beanstandet worden. Zudem muss die Frist kurz gehalten werden, damit bei mangelhaften Vorbereitungshandlungen rasch korrigiert werden kann. Es ist richtig, dass jene Behörde, welche die Wahlen vorbereitet hat, allfällige Unregelmässigkeiten auf Einsprache hin sofort selber ausräumen kann. Es ist schlichtweg falsch, wenn das Referendumskomitee behauptet, das heutige Recht des Bürgers, Unregelmässigkeiten von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen, werde durch das neue Einspracheverfahren ausgehebelt. Vielmehr wird das Einspracheverfahren als innerkantonale Rügemöglichkeit vorgelagert. Der Einspracheentscheid kann dann auf jeden Fall ans Bundesgericht weitergezogen werden, zumal die Einspracheentscheide des Regierungsrates und des Kantonsrates nur innerkantonal endgültig sind, was zur Beschleunigung des Verfahrens gerade die Absicht war. Die Einwände des Referendumskomitees sind somit haltlos. Der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 5. Juni 2016

Volksinitiative «Pro Service public»
NEIN
Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»
NEIN
Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»
NEIN
Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
NEIN
Änderung des Asylgesetzes
JA

Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»
NEIN
Teilrevision des Wahl und Abstimmungsgesetzes
JA

Erfahrene Persönlichkeiten mit Format in die Gemeindebehörden von Arth

Die CVP der Gemeinde Arth kann für die kommenden Gemeindewahlen vom 1. Mai 2016 die folgenden engagierten und erfahrenen Persönlichkeiten als Kandidaten präsentieren: Ruedi Beeler, Goldau, neu (bisher Gemeinderat), als Gemeindepräsident; Monika Weber-Reichlin, Arth, bisher, als Gemeinderätin; Christoph Ottinger, Goldau, neu, als Gemeinderat; Franz Huser, Goldau, bisher, als Gemeindeschreiber; Urban Baumann, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer, und Werner Hardegger, Goldau, neu, als Rechnungsprüfer.

Diese Kandidaten garantieren eine hervorragende Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz. Wählen Sie am 1. Mai 2016 diese engagierten Persönlichkeiten mit Format in die Gemeindebehörden von Arth mit der Liste 3. Damit es mit der Gemeinde Arth vorwärts geht.

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Ruedi Beeler

als Gemeindepräsident (neu)

4. September 1963
Landwirt
Aeschi, Schönenbodenstrasse 3, Goldau
verheiratet, vier Kinder

  • Vormals Finanz- sowie Gewässerschutzkommission
  • Gemeinderat seit 2006 (Fürsorgepräsident)
  • 2006 –2008 Stiftungsrat
    Alterszentrum Mythenpark
  • Bis 2012 Vizepräsident Vormundschaftsbehörde
  • Präsident Subkommission Altersheim
    Hofmatt
  • Präsident Einbürgerungsbehörde
  • Präsident Arbeitsgruppen Wohnortsmarketing
  • Mitwirkung in diversen landw. Vereinen
  • Ehrenmitglied freiwillige Feuerwehr Goldau
  • Weiterbildung kaufmännisches Rechnungswesen,
    Treuhand und Beratung
  • Landwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Landwirtschaftliche Fachschule/
    Fähigkeitsprüfung
  • Landwirtschaftliche Berufslehre
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau/Oberarth
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Monika Weber-Reichlin

als Gemeinderätin (bisher)

29. November 1955
Fachlehrerin im Detailhandel, Familienfrau
Aazopf, Zugerstrasse 85, Arth
verheiratet, drei erwachsene Kinder

  • Vormals Fürsorgebehörde/Vormundschaftsbehörde
  • Gemeinderätin seit 2008, im Ressort Freizeit
    bis 2014, seit 2014 im Ressort Bildung
  • Schul- und Musikschulpräsidentin
  • OKP Weihnachtsmarkt Arth
  • Stiftung pro Altersheim Hofmatt, Arth
    als Vertreterin Gemeinderat
  • Mitwirkung in verschiedenen Vereinen inkl.
    Vorstandsarbeit
  • Fachlehrerin im Detailhandel
  • Prüfungsexpertin im Detailhandel/
    Chefexpertin
  • Berufslehre Verkauf/Detailhandel
  • Primarschule und Sekundarschule in
    Arth/Oberarth

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Franz Huser

als Gemeindeschreiber (bisher)

27. Februar 1954
Gemeindeschreiber
Zaystrasse 29, Goldau
verheiratet, drei erwachsene Kinder

  • Seit 2001 Gemeindeschreiber der
    Gemeinde Arth
  • 1997–1999 Verwaltungsschule
  • 1994 –2000 Bausekretariat/Liegenschaftsverwaltung Gemeinde Arth
  • Werkmeister
  • Werkzeugmacher
  • Primarschule und Sekundarschule in
    Arth/Goldau

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Christoph Otttinger

als Gemeinderat (neu)

18. Mai 1974
Unternehmer
Rossbergstrasse 17, Goldau
verheiratet, drei Kinder

  • Inhaber der Elektro Ottinger AG
  • VRP der Solarenergie Arth AG
  • Rechnungsprüfer VBES
  • Prüfungsexperte Elektroinstallateure
  • Mitglied folgender Vereine:
    STV Arth-Goldau, SC Rot Gold-Goldau, Georgsbühne Arth, Alphorngruppe Einä nach äm andärä, Roh Goldauer Fasnacht, TTC Goldau
  • Fachprüfung zum Eidg.Dipl. Elektrokontrolleur und Eidg. Dipl. Elektroinstallateur
  • Lehre als Elektromonteur
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau/Oberarth

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Urban Baumann

als Rechnungsprüfer (bisher)

5. Februar 1976
lic. iur. Rechtsanwalt
Burgweg 2, Goldau
verheiratet, zwei Kinder

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Werner Hardegger

als Rechnungsprüfer (neu)

30. Mai 1962
kaufm. Angestellter
Bergstrasse 14f, Goldau
ledig

Im Gemeinderat Arth sollten alle Parteien, welche in den letzten Kantonsratswahlen Sitze in der Gemeinde Arth errungen haben, d.h. alle namhaften politischen Kräfte, vertreten sein. Da die SP mit 17.7 Prozent über einen fast gleich grossen Wähleranteil wie die FDP mit 18 Prozent verfügt, steht ihr ein Gemeinderatssitz zu. Die CVP unterstützt deshalb das Vorhaben der SP, wieder einen Gemeinderatssitz im Gemeinderat Arth zu erlangen. Dies umso mehr, als die SP bis 2014 sogar über 2 Sitze im Gemeinderat Arth verfügt hat.

7 Persönlichkeiten mit Format, damit es im Kanton Schwyz wieder gut kommt!

Kantonsratswahlen 2016. Die CVP der Gemeinde Arth konnte für die Kantonsratswahlen vom 20. März 2016 sieben hervorragende Persönlichkeiten gewinnen. Sie garan-tieren den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth höchste Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz.

Es sind dies Adrian Dummermuth, Kantonsrat, Luegisland 4b, Goldau; Bruno Beeler, Kantonsrat, Sunnmatt 32, Goldau; Susanne Marty-Schelbert, Rindelstrasse 26, Arth; Monika Neidhart, Eichrainweg 1b, Goldau; Karl Bürgi, Chräbelstrasse 36, Goldau; Christoph Ottinger, Rossbergstrasse 17, Goldau; Arthur Schilter, Fischmattweg 1, Arth.

Adrian Dummermuth
Adrian Dummermuth

geb. 7. Juni 1958
Rektor
Luegisland 4b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Bruno Beeler
Bruno Beeler

geb. 27. Februar 1962
Rechtsanwalt / Dr. iur.
Sunnmatt 32, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

Susanne Marty-Schelbert
Susanne Marty-Schelbert

geb. 2. Januar 1969
Bäuerin
Rindelstrasse 26, Arth
verheiratet

Monika Neidhart
Monika Neidhart

geb. 25. Juni 1965
Hauswirtschaftlehrerin
Fachjournalistin MAZ/FH
Eichrainweg 1b, Goldau
ledig

Karl Bürgi
Karl Bürgi

geb. 25. März 1959
Landwirt
Chräbelstrasse 36, Goldau
getrennt, 3 Kinder

Christoph Ottinger
Christoph Ottinger

geb. 18. Mai 1974
Unternehmer
Rossbergstrasse 17, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Arthur Schilter
Arthur Schilter

geb. 24. März 1965
Rechtsanwalt / lic. iur.
Fischmattweg 1, Arth
verheiratet, 2 Kinder

Die Kandidaten der CVP Arth der Gemeinde Arth haben ihr Können und ihre Einsatzbereitschaft schon unter Beweis gestellt und sind bereit, sich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth im Kantonsrat einzusetzen. Sie werden sich u.a. für die Sicherheit der Bürger, die Förderung der Familie, die Sanierung des Kantonshaushaltes, die Förderung einer gesunden Landwirtschaft, den Schutz des Kulturlandes, eine gute Bildung, die Förderung einheimischer Energie und für den NEAT-Bahnhof Goldau einsetzen.

Die derzeitige finanzielle Schieflage des Kantons Schwyz basiert auf der katastrophalen Steuerpolitik der FDP und der SVP im Kantonsrat und im Regierungsrat. Diese beiden Parteien haben dort zusammen leider die Mehrheit und haben sich bisher geweigert, das Finanzproblem rechtzeitig und konsequent anzugehen. Das muss sich dringend ändern.

Helfen Sie deshalb mit, dass der Kanton Schwyz wieder erfolgreich sein kann. Wählen Sie am 20. März 2016 die Kandidaten der CVP, damit es im Kanton Schwyz wieder gut kommt!

Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe

Am Abstimmungswochenende vom 28. Februar 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“, über die Durchsetzungsinitiative, über die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ und über den zweiten Gotthard-Strassentunnel zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um den Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Im Bezirk Schwyz ist über die Einräumung eines Baurecht am Campingplatz Hopfräben in Brunnen sowie über einen Kredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium zu befinden.

In der Gemeinde Arth steht ein Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Arth und der UAK betreffend der Wasserversorgung Rigi zu Debatte.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der der Durchsetzungsinitiative und der Spekulationsinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Vorlagen von Bund, Kanton, Bezirk und Gemeinde Arth.

Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“

Verheiratete Paare werden bei der Bundessteuer und bei der AHV schlechter gestellt als unverheiratete Paare. Sie zahlen mehr Bundessteuer und erhalten zufolge Plafonierung weniger AHV als unverheiratete Paare. Die entsprechende Bundessteuerregelung ist klar verfassungswidrig. Das eidg. Parlament hat sich aber bisher geweigert, diesen Missstand zu beseitigen. Die Kantone wurden schon vor 30 Jahren gezwungen, die Verfassungswidrigkeit bzw. Diskriminierung der Ehepaare zu beseitigen. Nun muss das Volk die dringend nötige Rechtmässigkeit bei der Bundessteuer und AHV herstellen. Der damit verbundene Steuerausfall kann nicht als Gegenargument dienen, zumal von den Ehepaaren seit Jahrzehnten zu viel Steuern verlangt worden sind. Deshalb Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“.

Nein zur Durchsetzungsinitiative

Gemäss dieser Vorlage soll die Ausschaffungsinitiative noch verschärft werden. Neu sollen auch Bagatelldelikte im Wiederholungsfall zur Ausschaffung führen. Es soll keinerlei Verhältnismässigkeitsabwägung mehr geben. Eine solche hatte nämlich das Parlament vorgesehen. Selbst haarsträubende Ergebnisse (Ausschaffung von Leuten wegen Bagatelldelikten, auch wenn sie die Heimat noch nie gesehen haben) sollen hingenommen werden. Es soll fraglos ein Ausweisungsautomat in Gang gesetzt werden. Als Folge werden sich alle Ausländer mit allen Mitteln gegen eine Bestrafung (Geldstrafe) zur Wehr setzen, auch bei kleinen Verkehrsdelikten über dem Ordnungsbussenrahmen. Es wird kaum noch Strafbefehle geben und die Gerichte würden im Vergleich zum heutigen Zustand (Grossteil der Strafverfahren wird mit einem Strafbefehl erledigt, ohne Gericht) massiv belastet. Das würde zu einer Kostenexplosion bei den Strafverfahren führen. Zudem verletzt der vorgesehene Ausweisungsautomat völkerrechtliche Verträge und sogar zwingendes, unkündbares Völkerrecht (Uno-Pakt II). Die Durchsetzungsinitiative ist unnötig, rechtsstaatlich unerträglich und nichts als eine völlig übertriebene Zwängerei. Sie ist deshalb abzulehnen. Die Ausschaffungsinitiative mit den bereits beschlossenen Vollzugsregeln reicht aus, um wirklich kriminelle Ausländer auszuschaffen.

Nein zur Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Mit nichts kann nachgewiesen werden, dass mit dem Verbot von spekulativen Geschäften bei Agrarrohstoffen oder Nahrungsmitteln etwas gegen Hunger und Armut in der Dritten Welt getan werden kann. Zudem hätte ein Verbot nur gerade in der Schweiz weltweit keinerlei Wirkung, weil für die entsprechenden Geschäfte problemlos ins Ausland ausgewichen werden kann. Schliesslich müsste für die Kontrolle eine beträchtliche Bürokratie aufgebaut werden. Das vorgesehene Verbot nützt nichts und kostet nur. Deshalb Nein.

Ja zur zweiten Gotthardröhre

Das bestehende Gotthard-Strassentunnel wird bekanntlich im Gegenverkehr betrieben, was angesichts der Tunnellänge sehr gefährlich ist. Wer durch den Tunnel fährt, hat früher oder später ein mulmiges Gefühl. Allein zur Verbesserung der Sicherheit und vor allem zur Sicherstellung einer sicheren Strassenverbindung ins Tessin ist eine zweite Gotthardröhre angezeigt. Mit zwei Tunnels kann pro Tunnel nur noch eine Fahrtrichtung betrieben werden, was zu einer massiven Verbesserung der Sicherheit führt. Kommt hinzu, dass der bisherige Strassentunnel demnächst saniert werden muss, was ohne zweite Röhre zu ca. 1000 Tagen Totalschliessung führen würde, was für die Tessiner nicht zumutbar ist. Deshalb Ja zur zweiten Gotthardröhre.

Ja zum Beitritt zur Hochschule Rapperswil (HSR)

Der Kanton Schwyz ist schon seit 1972 an der Hochschule Rapperswil (früher Technikum) beteiligt, d.h. schon zu einer Zeit, als der Kanton Schwyz noch ein armer Bauernkanton war. Nun soll sich der Kanton Schwyz diese Beteiligung nicht mehr leisten können, was nicht nachvollziehbar ist. Denn der Kanton Schwyz verlangt derzeit schweizweit mit Abstand am wenigsten Steuern und ist einer der sparsamsten Kantone. Der Kanton Schwyz hat seit Jahren über den Beitritt verhandelt. Eine plötzliche Absage würde ein denkbar schlechtes Signal für alle Zusammenarbeitsformen mit dem Kanton St. Gallen darstellen. Mit der fehlenden Beteiligung an der HSR ginge die bisherige Mitsprache im Hochschulrat beim Fächerkatalog und der gesamten Organisation der HSR verloren. Auch müsste damit gerechnet werden, dass bei der Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit zuerst die Unternehmen jener Kantone berücksichtigt werden, welche an der Hochschule beteiligt sind. Sehr viele Unternehmen im Kanton Schwyz pflegen mit der HSR bisher wertvolle Kontakte bei der Entwicklung und Forschung. Schliesslich wäre ohne künftige Beteiligung des Kantons Schwyz in Zukunft nicht gesichert, dass alle bisherigen Institute der HSR auch in Rapperswil bleiben und nicht an zentralere Hochschulstandorte im Kanton St. Gallen verlegt werden, z.B. nach Buchs. Auch die Ausserschwyz hat einen gesicherten Anschluss an eine technische Hochschule verdient. Allein eine kurzsichtige Sparidee darf nicht zum Abbau von Bildung, Forschung und Entwicklung führen. Deshalb ja zum Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Ja zur Einräumung eines Baurechts für den Campingplatz Hopfräben in Brunnen

Der Campingplatz Hofräben in Brunnen befindet sich im Eigentum des Bezirkes Schwyz. Der Bezirksrat Schwyz möchte nun den Betrieb des Campingplatzes im Baurecht an einen Investor abgeben, weil der Betrieb eines Campingplatzes nun wirklich nicht zum Kerngeschäft und auch nicht zum Dienstleistungsbereich des Bezirkes Schwyz gehört. Dem Bezirksrat Schwyz ist deshalb die Kompetenz einzuräumen, für den Campingplatz Hofräben ein Baurecht für die Dauer von mindestens 50 Jahren abzutreten.

Ja zum Verpflichtungskredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium

Der Bezirk Schwyz betreibt seit 1996 kostendeckend bzw. steuerneutral ein Krematorium in Seewen, welches die Bezirke Schwyz, Gersau und Küssnacht, die Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug abdeckt. Die Anzahl der Kremationen hat ständig zugenommen, sodass der einzige Ofen nicht mehr ausreicht. Es muss eine zweite Ofenlinie im bereits bestehenden Gebäude eingerichtet werden, damit es bei Störungen eines Ofens nicht zum Totalausfall des Krematoriums kommt und damit die Öfen alternierend regelmässig revidiert werden können. Auch die zweite Ofenlinie wird nicht über Steuergelder finanziert. Es bleibt bei der Spezialfinanzierung über die Kremationsgebühren. Deshalb ja zum Verpflichtungskredit für die zweite Ofenlinie im Krematorium in Seewen.

Ja zum Konzessionsvertrag Gemeinde Arth / UAK für die Wasserversorgung Rigi

Die UAK betreibt auf der Rigi seit Jahren eine grössere Wasserversorgung. Bisher gab es immer wieder Engpässe bei der Trinkwasserversorgung des Rigi Kulm Hotels. Die UAK, die Rigi Bahnen AG und die Gemeinde Arth haben beschlossen, die bisher von der UAK betriebene Wasserversorgung auszubauen. Die Gemeinde Arth hat sich an den Kosten mit Fr. 130‘000.00 beteiligt. Nun soll für die ausgebaute Wasserversorgung mit einem Konzessionsverstrag eine klare Regelung geschaffen werden. Das ist zu befürworten.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. Februar 2016

Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“
JA
Durchsetzungsinitiative
NEIN
Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“
NEIN
Änderung Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (zweites Gotthard-Strassentunnel) JA
JA

Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil
JA

Einräumung Baurecht Campingplatz Hofräben Brunnen
JA
Verpflichtungskredit Fr. 800‘000.00 für zweite Ofenlinie Krematorium
JA

Konzessionsvertrag Gemeinde Arth und UAK Wasserversorgung Rigi
JA