Kantonsratswahlen 2024 – 7 Persönlichkeiten der Mitte mit Format

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Kantonsratswahlen vom 3. März 2024 sieben ausgezeichnete Persönlichkeiten mit Format als Kandidaten der Gemeinde Arth nominieren. Es sind dies: Bruno Beeler, bisher, Rechtsanwalt, Harmettlenstrasse 13, Goldau; Michael Reichmuth, bisher, Gemüsebauer, alter Pilgerweg 4, 6414 Oberarth; Herbert Süess, dipl. Architekt FH/SIA, Bergstrasse 22, Goldau; Pius Betschart, Geschäftsführer, Gotthardstrasse 21, Arth; Arthur Schilter, Rechtsanwalt, Fischmattweg 1, 6415 Arth; Werner Hardegger, kaufm. Angestellter, Bergstrasse 14f, 6410 Goldau, Roland Küttel, Fahrlehrer, Tramweg 43b, 6414 Oberarth.

Von links nach rechts: Roland Küttel, Werner Hardegger, Arthur Schilter, Bruno Beeler, Herbert Süess, Michael Reichmuth, Pius Betschart

Einladung zur Generalversammlung 2023

Dienstag, 5. Dezember 2023, 19.00 Uhr
Restaurant Schöntal, Horseshoe-Braui. Oberarth

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Orientierung / Diskussion Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 13.12.2019
    • Voranschlag 2024 der Gemeinde Arth und Bestimmung des Steuerfusses
    • Voranschlag 2024 des Elektrizitätswerkes Arth
    • Voranschlag 2024 des Wasserwerkes Arth
    • Sachgeschäft Teilnutzungsplanung «Breitgasse, Arth»
    • Sachgeschäft Initiativbegehren «Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben

  5. Jahresbericht des Präsidenten
  6. Kassabericht und Revisorenbericht
  7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2024
  8. Nomination für die Kantonsratswahlen vom 3. März 2024
  9. Diverses

Nach der Generalversammlung wird ein kleiner Imbiss (kalte Platte) serviert.

Auf Ihre Teilnahme freut sich

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau, der Vorstand

PS: Auch neue Interessenten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen.

Dominik Blunschy nach Bern

Mit Freude und Genugtuung nimmt Die Mitte Schwyz die Wahl von Dominik Blunschy, Schwyz, zum Nationalrat zur Kenntnis. Er tritt damit die Nachfolge an für den zurück getretenen Nationalrat Alois Gmür aus Einsiedeln. Die Mitte Schwyz gratuliert Dominik Blunschy und dankt für seinen grossen Einsatz im Rahmen des vergangenen Wahlkampfes. Die Mitte dankt allen Kandidierenden aller Mitte-Listen, aber auch den listenverbundenen Parteien GLP und EVP für deren wertvollen Einsatz zugunsten der Mitte. Die Junge Mitte Schwyz ist die bei Nationalratswahlen die wählerstärkte Jungpartei im Kanton Schwyz.

Mit grossem Bedauern nimmt die Mitte Schwyz von der Abwahl von Ständerat Othmar Reichmuth Kenntnis. Wir danken ihm für seinen bisherigen beherzten Einsatz für den Kanton Schwyz.

Im Kanton Schwyz ist die Mitte die einzige bürgerliche Partei mit sozialer Verantwortung. Die Mitte Schwyz trägt im Kanton Schwyz wesentlich und unverzichtbar zum Zusammenhalt und zum sozialen Frieden bei. Mit der Wahl von Blunschy für das eidgenössische Parlament haben die Schwyzer Wählerinnen und Wähler diesem Einsatz Rechnung getragen.

Die Mitte Schwyz gratuliert auch allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien.

Die Mitte Schwyz dankt allen Wählerinnen und Wählern für das Vertrauen und hofft auch künftig auf Unterstützung. Die Mitte Schwyz wird sich auch weiterhin zum Wohl aller Schwyzerinnen und Schwyzer einsetzen, und zwar auf allen politischen Ebenen, in allen Bereichen und mit vollem Einsatz. Für Die Mitte SchwyzBruno Beeler, Präsident Weitere Auskünfte:

Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident Die Mitte Schwyz
bruno.beeler@mythen.ch; Tel. N. 079 314 77 44

Regulierung Wolfsbestand

Die Regulierung des Wolfsbestandes ist Sache des Bundes. Der Vollzug liegt bei den Kantonen. Die Kantone haben keine eigne Kompetenz, weitergehend zu beschränken und zu regulieren. Auch der Kanton Schwyz nicht. Die sog. Wolfs-Initiative der SVP suggeriert, dass der Kanton den Wolfsbestand selber beschränken und regulieren kann. Das ist nichts als eine Irreführung der Wählerschaft und blosse Schaumschlägerei. Was auf Bundesebene gemacht werden konnte, hat unser Ständerat Othmar Reichmuth rasch und unspektakulär schon gemacht. Er hat nämlich in Abstimmung mit dem entsprechenden kantonalen Amt und mit Regierungsrat Sandro Patierno vor einiger Zeit eine Parlamentarische Initiative zur aktiven Regulierung des Wolfbestandes lanciert, weil die bisherigen Massnahmen (Eingriff nur bei bestimmtem Schadenausmass) bei weitem nicht ausgereicht haben. Die mit dem Vorstoss von Othmar Reichmuth eingeleitete Gesetzesänderung ist bereits umgesetzt. Das Referendum dagegen ist gescheitert. Der Wolfsbestand kann nun präventiv reduziert werden, d.h. ohne dass der Wolf vorher bestimmte Schäden an Nutztieren anrichten muss. Damit wurde das politisch Bestmögliche zum Schutz unserer Nutztiere auf den Alpen und in den abgelegenen Siedlungsgebieten getan. Mittlerweile hat der dafür zuständige Bundesrat Albert Rösti erwogen, die bestehenden 31 Wolfsrudel mit 300 Wölfen (Stand 2023) in der Schweiz auf 12 Wolfsrudel zu reduzieren (NZZ vom 7.9.2023, S. 9). Der Bundesrat ist somit keineswegs untätig. Die Linke bezeichnet das bereits als „Wolfs-Massaker“ (Jaul!). Das Vorgehen von Ständerat Othmar Reichmuth ist ein klassisches Beispiel für das Vorgehen der Mitte-Partei: Probleme lösen und nicht nur bewirtschaften.

Bruno Beeler, Präsident Die Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau

Ruedi Beeler und Vreni Steffen mit Liste 1

Weil Sachkompetenz und Erfahrung im Gemeinderat enorm wichtig sind.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau kann für die kommenden Gemeindewahlen vom 15. Mai 2022 engagierte und erfahrene Persönlichkeiten als Kandidaten präsentieren.

als Gemeindepräsident (bisher)

Ruedi Beeler

4. September 1963
Landwirt
Schönenbodenstrasse 3, Goldau
verheiratet, vier Kinder

Ruedi Beeler will

  • Die Gemeinde als attraktiven Wohn- und Arbeitsort gezielt voranbringen.
  • Der Entwicklung des Bahnhof Südgebietes zum Durchbruch verhelfen, um nachfolgend die angestrebten Arbeitsplätze schaffen zu können.
  • Das vorhandene Kulturland schonen mit einer mas-svollen Siedlungsentwicklung nach innen.
  • Ein offenes Ohr zu den Bürgern pflegen und diese möglichst einbeziehen.
als Gemeinderätin (bisher)

Vreni Steffen

31. Juli 1962
Sachbearbeiterin
Eichrainweg 12a, Goldau
verheiratet, drei Kinder

Vreni Steffen will

  • Zukunftsgerichtete Strukturen schaffen zur Vereinbarung von Familie und Beruf auch in unserer Gemeinde.
  • Unserem Bildungsangebot Sorge tragen, bei welchem für alle Schülerinnen und Schüler Förderung und Chancengleichheit im Mittelpunkt stehen.
als Rechnungsprüfer (bisher)

Werner Hardegger

30. Mai 1962
Kaufmännischer Angestellter
Berstrasse 16 f, Goldau
ledig

als Rechnungsprüfer (bisher)

Fabian Elmiger

26. September 1983
Portfolio Manager Rückversicherung
Georgsmatt 5a, Arth
verheiratet, drei Kinder

als Vermittler-Stellvertreter (bisher)

Jürg Kraft

18. Februar 1957
Organisationsberater, Mediator und Coach
Hünenbergweg 26, Arth
verheiratet, drei Kinder

 

Diese Kandidaten verfügen über einen hervorragenden Leistungsausweis. Sie kennen die Verhältnisse in der Gemeinde Arth. Ihre Sachkompetenz und ihr ausgesprochener Einsatzwille garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in den Gemeindebehörden Arth.

Wählen Sie diese engagierten Persönlichkeiten mit Format mit dem Wahlvorschlag Liste 1!

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau setzt sich dafür ein, dass alle massgeblichen politischen Kräfte der Gemeinde Arth im Gemeinderat vertreten sind.

Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressdienst

Einladung zur Generalversammlung 2020 und 2021

Dienstag, 8. März 2022, 19.00 Uhr
Restaurant Schöntal, Horseshoe-Stube, Oberarth

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Orientierung / Diskussion Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 20. April 2022
    • Rechnung 2021
    • Rechnung 2021 EW und WW Arth
    • Gemeindereform mit Anpassung Personal- und Besoldungsverordnung
  5. Orientierung laufende/kommende Projekte Gemeinde Arth
    • ESP Bahnhofareal Süd
    • Altlastensanierung Luxram-Areal
    • Erschliessungsstrasse
    • Seeuferaufwertung Arth
  6. Jahresbericht des Präsidenten für 2020 und 2021
  7. Kassabericht und Revisorenbericht 2020 und 2021
  8. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2022
  9. Nomination für die Gemeinderatswahlen vom 15. Mai 2022
  10. Namenswechsel von «CVP Arth-Goldau» auf «Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau» mit neuen Statuten (die bisherigen Statuten und der Entwurd für die neuen Statuten sind auf der Homepage aufgeschaltet: arth-online.ch/cvp)
  11. Diverses

Nach der GV wird ein kleiner Imbiss (kalte Platte) serviert.

Auf Ihre Teilnahme freut sich:

CVP Arth-Oberarth-Goldau, der Vorstand

PS: Auch neue Interessenten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen

Statuten der Mitte Arth-Oberarth-Goldau

(ENTWURF)

A – Allgemeine Bestimmungen

Personenbezeichnungen in diesen Statuten beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.

1. Name, Rechtsform und Sitz

Art. 1

Unter dem Namen „Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau“ besteht eine gemäss den Artikeln 60 ff. des Zivilgesetzbuches organisierte politische Partei.

Art. 2

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau hat ihren Sitz in Goldau.

2. Grundsätze, Ziele und Aufgaben

Art. 3

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau ist als Ortspartei Mitglied der Mitte des Bezirkes Schwyz sowie der Mitte Schwyz.

Sie orientiert sich nach den Grundsätzen und Zielen der Mitte Schwyz und der Mitte Schweiz und ist bestrebt, diese in der Gemeinde Arth umzusetzen.

Art. 4

Sie arbeitet mit den anderen Orts- sowie Bezirksparteien und der Kantonalpartei der Mitte Schwyz zusammen.

Art. 5

Die Ortspartei hat in ihrem Bereich insbesondere die Aufgabe,

  1. die politische Meinungs- und Willensbildung in der Partei und im öffentlichen Leben zu fördern
  2. das Gedankengut der Partei zu vertreten, für ihr Programm zu werben und neue Mitglieder zu gewinnen
  3. die begründeten Anliegen und Wünsche der Bevölkerung, insbesondere gesinnungsverwandter Vereinigungen, zu berücksichtigen
  4. die Mitglieder, Sympathisanten und Wähler über alle wichtigen politischen Fragen zu informieren und sie zu aktiver Mitarbeit anzuregen
  5. die Jugend an der politischen Arbeit zu interessieren
  6. Kandidaten für Wahlen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, des Bezirks und des Kantons aufzustellen
  7. Nominationen für die Besetzung von Ämtern an die Wahlorgane einzureichen
  8. die Interessen der Partei gegenüber Behörden, Verbänden und anderen Organisationen zu vertreten.

B Mitgliedschaft

1. Erwerb und Verlust

Art. 6

Mitglieder können natürliche Personen sein.

Über deren Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitglieder werden gleichzeitig Einzelmitglied des Bezirks, des Kantons und der Bundespartei, sofern das Mitglied dies nicht ausdrücklich ablehnt.

Art. 7

Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand der Ortspartei erfolgen.

Der Vorstand kann ein Mitglied, wenn es ernsthaft gegen die Grundsätze der Partei verstösst, die Statuten missachtet oder der Partei Schaden zufügt, ausschliessen.

2. Rechte und Pflichten

Art. 8

Jedes Mitglied unterstützt die Grundsätze der Mitte und setzt sich für die Ziele der Partei ein. Es wirkt im Rahmen der Statuten an der öffentlichen und parteiinternen Meinungs- und Willensbildung mit.

Art. 9

Die Mitgliederversammlung legt die Mitgliederbeiträge fest.

3. Sympathisanten

Art. 10

Sympathisanten sind juristische oder natürliche Personen, die an der Arbeit der Mitte Arth-Oberarth-Goldau teilnehmen oder die Mitte Arth-Oberarth-Goldau finanziell oder ideell unterstützen. Sie sind nicht Mitglieder. Sie können zu Veranstaltungen eingeladen werden. In diesem Falle haben sie Rede- und Antragsrecht.

C -Organisation

1. Organe

Art. 11

Die Organe der Partei sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Revisionsstelle

2. Abstimmungen

Art. 12

Abstimmungen über Sachfragen erfolgen im offenen Handmehr. Auf Verlangen eines Drittels der anwesenden Stimmberechtigten oder des Vorstandes ist geheim abzustimmen.

Es entscheidet die Mehrheit der Stimmenden.

Im Vorstand ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung von Dreivierteln aller Mitglieder zu einem Antrag einem Beschluss gleichgestellt.

3. Wahlen

Art. 13

Wahlen werden in der Regel offen durchgeführt. Auf Verlangen eines Drittels der anwesenden Stimmberechtigten oder des Vorstandes ist geheim zu wählen.

Es entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden. Nach dem zweiten und nach jedem weiteren Wahlgang scheidet der Kandidat mit der kleinsten Stimmenzahl aus.

Im Vorstand ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung von Dreivierteln aller Mitglieder zu einem Vorschlag einer Wahl gleichgestellt.

4. Mitgliederversammlung

Art. 14

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Partei.

Art. 15

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.

Art. 16

Die Mitgliederversammlung beschliesst:

  1. über die Tätigkeitsberichte des Vorstandes
  2. die Jahresrechnung
  3. die Mitgliederbeiträge
  4. die Beiträge von Mitgliedern in Behörden und Kommissionen
  5. die Stellungnahme der Partei zu kommunalen, regionalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungs- und Wahlvorlagen, wenn der Vorstand dies traktandiert oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt
  6. über die eingegangenen Anträge, welche spätestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung beim Präsidenten schriftlich eingereicht wurden.
  7. über Anträge, die nicht gehörig angekündigt wurden, sofern eine Zweidrittelsmehrheit diese als erheblich erklärt, unter Ausnahme von Statutenänderungen
  8. mit einer Zweidrittelsmehrheit über die Änderung der Statuten.

Die Mitgliederversammlung wählt in getrennten Wahlgängen:

  1. den Parteipräsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Vorstandes
  2. die Revisionsstelle
  3. die Stimmberechtigten für die Mitgliederversammlung der Mitte Schwyz (Delegierte)
  4. die Kandidaten für die kommunalen, regionalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Ortspartei fallen.

5. Vorstand

Art. 17

Der Vorstand besteht aus dem Parteipräsidenten, mindestens drei weiteren Mitgliedern sowie den ortseigenen Behördenvertretern des Kantons, des Bezirks und der Gemeinde. Der Vorstand konstituiert sich selber. Die Vorstandsmitglieder werden alternierend für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Art. 18

Der Vorstand leitet und vertritt die Partei. Er ist für sämtliche Angelegenheiten zuständig, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Beschluss einem anderen Organ übertragen sind.

Art. 19

Der Vorstand wird durch den Parteipräsidenten einberufen. Jedes Mitglied kann jederzeit die Einberufung verlangen.

Art. 20

Der Vorstand beschliesst

  1. die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und Sympathisanten
  2. die Stellungnahme der Partei zu kommunalen, regionalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungsvorlagen
  3. die Durchführung besonderer Parteiaktionen

Der Vorstand kann Entscheide, die in seine Zuständigkeit fallen, der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten.

6. Revisionsstelle

Art. 21

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern, welche alternierend auf die Dauer von zwei Jahren gewählt sind. Nicht wählbar sind Mitglieder des Vorstandes.

Art. 22

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und das Budget und erstattet darüber der Mitgliederversammlung Bericht.

7. Schiedsgericht

Art. 23

Streitigkeiten

  1. über die Auslegung und Anwendung der Statuten und Reglemente,
  2. zwischen den Parteimitgliedern und Parteiorganen,
  3. zwischen Organen der Partei,
  4. zwischen Orts- und Bezirksparteien und Vereinigungen,
  5. zwischen Orts- bzw. Bezirksparteien bzw. Vereinigungen und der kantonalen Partei

werden dem Schiedsgericht der Mitte Schwyz unterbreitet. Das Schiedsgericht beurteilt diese Streitigkeiten endgültig.

D – Finanzen

Art. 24

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Beiträge der Mitglieder sowie durch Spenden, Sammlungen und Veranstaltungen.

Art. 25

Für die Verbindlichkeiten der Mitte Arth-Oberarth-Goldau haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

E – Auflösung der Partei

Art. 26

Über die Auflösung der Partei entscheidet eine ausschliesslich hierzu einberufene Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Wird die Ortspartei aufgelöst, werden die Akten und die finanziellen Mittel der Kantonalpartei Die Mitte Schwyz übergeben.

Diese Statuten ersetzen diejenigen der CVP Arth-Goldau vom 25. Februar 1972 und treten mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung vom …….. sofort in Kraft.

Ort,

Der Präsident:

Der Protokollführer:

Ja zur Entlastung der Gemeinden

Am Abstimmungswochenende vom 26. September 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (= 99 %-Initiative), und über die Ehe für alle zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der 99 %-Initiative, hingegen die Annahme der Ehe für alle. Der kantonalen Vorlage ist ebenfalls zuzustimmen, weil damit die Gemeinde Arth markant finanziell entlastet werden kann.

Nein zu noch mehr Umverteilung

Die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» würde zu einer weiteren Umverteilung von Einkommen und Vermögen führen. Derweil gibt es in der Schweiz bereits schon erhebliche Umverteilungen von den höheren Einkommen an die unteren Einkommen, so zum Beispiel bei der AHV, wo Einkommensbeiträge auf das gesamte Einkommen zu leisten sind. Bei den Steuern haben bekanntlich die höheren Einkommen angesichts der Progression (Kantonstarif im Kanton Schwyz) im Verhältnis deutlich mehr Steuern zu bezahlen als die unteren Einkommen. Die nur im Kanton erhobene Vermögensteuer führt dazu, dass die Vermögenden, welche den Steuerfreibetrag überschreiten, auch auf dem Vermögen Steuern zu bezahlen haben. Neu soll gemäss der Initiative das Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Kapitalgewinne) 1 ½ Mal so hoch besteuert werden wie Lohneinkommen. Es ist nicht einzusehen, weshalb bei dieser Einkommensart höhere Steuern verlangt werden sollen. Auch Kapitaleinkommen wird nicht ohne Leistung erzielt. Das Kapital muss zuerst erarbeitet werden. Es käme zu neuen Ungerechtigkeiten. Zudem würde die neue Steueridee Investitionen bremsen und Arbeitsplätze gefährden. Es gibt in der Schweiz betreffend der Steuern auf Kapitaleinkommen keinen Handlungsbedarf. Deshalb nein zu noch mehr Umverteilung.

Ja zur Ehe für alle

Mit einer Gesetzesänderung sollen ungeachtet des Geschlechts über 18 Jahre alte und urteilsfähige Personen neu zusammen eine Ehe eingehen können. Mit allen bisherigen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten. Die bisherige Voraussetzung, wonach das nur für einen Mann und eine Frau möglich ist, entfällt. Dadurch können auch verheiratete Frauenpaare Samenspenden beanspruchen. Alle Paare sollen die gleichen Rechte (Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, etc.) und Pflichten haben können. Die vorgesehene Gesetzesänderung entspricht offensichtlich dem Bedürfnis der gleichgeschlechtlichen Personen/Paare. Ausgrenzung und Ungleichbehandlung ist unserer Gesellschaft unwürdig. Dieser Gleichstellung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Entlastung der Gemeinden

Bei der Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes geht es um die Verteilung der Kosten für die Ergänzungsleistungen auf kantonaler Ebene. Gemäss der Vorlage soll der Kanton Schwyz diese Kosten neu vollständig übernehmen. Das führt zu einer Entlastung der bisher mitzahlenden Gemeinden, was bei den finanziell schwachen Gemeinden, wie die Gemeinde Arth, am meisten Wirkung entfaltet und einen Beitrag für die Reduktion der grossen Steuerfussdifferenzen unter den Gemeinden leistet. Der Kanton Schwyz kann sich diese Entlastung der Gemeinden mit einem Aufwand von insgesamt 13.5 Mio. Franken bestens leisten, zumal das Eigenkapital des Kantons Schwyz derzeit bei 500 Mio. Franken liegt und da der letzte Abschluss der Staatsrechnung nicht weniger als 100 Mio. Franken besser abgeschnitten hat als budgetiert. Deshalb Ja zur Entlastung der Gemeinden. Umso mehr für die Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.9.2021

Bund

99 %-Initiative
NEIN
Ehe für alle
JA

Kanton

Teilrevision Ergänzungsleistungsgesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zu den extremen Anti-Landwirtschaftsinitiativen

Am Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesund Nahrung» (Trinkwasserinitiative), über die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizidinitiative), über das Covid-19-Gesetz, über das CO2 -Gesetz sowie über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PTM) zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es um den Kredit von 3.4 Mio. Franken für die Trinkwasserversorgung, um einen Beitrag von Fr. 350‘000 für das neue Pfadihaus in Oberarth sowie um die Revision des Abfallreglements.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Trinkwasserinitiative und der Pestizidinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Bundesvorlagen. Den Gemeindevorlagen soll ebenfalls zugestimmt werden.

Ja zum CO2-Gesetz

Der Ausstoss der Treibhausgase soll bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um die Hälfte reduziert werden, wozu auch die Schweiz ihren Beitrag zu leisten hat. Das soll erreicht werden mit Lenkungsabgaben auf fossilen Energieträgern, finanziellen Anreizen und Investitionen in den Klimaschutz und in den technischen Fortschritt. Mehr als die Hälfte der Lenkungsabgaben werden bedingungslos an die Bevölkerung zurück verteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds. Damit werden direkt klimafreundliche Investitionen und indirekt der Werk- und Forschungsplatz Schweiz gefördert. Das einheimische Gewerbe erhält dadurch viel Arbeit. Die Auslandabhängigkeit im Energiebereich wird reduziert. Deshalb Ja zum Co2-Gesetz.

Pestizidinitiative: Produktion bricht ein – Preise steigen massiv

In der landwirtschaftlichen Produktion sollen synthetischen Pflanzenschutzmittel und in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sollen synthetische Biozide verboten werden. Auch die entsprechende Einfuhr soll verboten werden. Die Diskussion rund ums Trinkwasser hat vor allem damit zu tun, dass letztes Jahr in der Schweiz über Nacht Grenzwerte um den Faktor 100 gesenkt wurden. Gesundheitsbezogene Grenzwerte legen die Dosis fest, die trotz lebenslangem und täglichem Konsum keine schädliche Wirkung hat. Daneben gibt es gesetzliche Grenzwerte, die nichts mit dem Gesundheitsrisiko zu tun haben. Beim Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter handelt es sich um einen politisch festgesetzten Grenzwert. Es sei deshalb grundfalsch, in diesem Zusammenhang von «toxischem Wasser» zu sprechen. Eng damit verknüpft ist die Diskussion über schädliche Rückstände im Wasser. Als Naturprodukte sind weder Leitungs- noch Markenwasser «rein». Trotzdem lässt sich das Wasser bedenkenlos trinken. «Rein» ist destilliertes Wasser und das ist tödlich. Die Initianten behaupten wider besseres Wissen, dass es keinen Gegenvorschlag zu ihrer Initiative gäbe. Doch auch dies ist falsch. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um das Grund- und Trinkwasser noch besser zu schützen.

Die Trinkwasserinitiative will künftige Direktzahlungen an drei Bedingungen knüpfen und zudem öffentlichen Institutionen nur noch «pestizidfreie» Forschung erlauben. Alle vier Bedingungen sind unbrauchbar. Die Bestimmung über den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft ist unnötig. Antibiotika wird bereits heute von einem Tierarzt verordnet und der Einsatz ist gut dokumentiert. Der völlige Verzicht auf Pestizide in der Landwirtschaft – das sind Pflanzenschutzmittel und Biozide für Reinigung und Hygiene – ist völlig unrealistisch. Betroffen sind von dieser Bestimmung auch Biobauern, denn auch sie setzen Pflanzenschutz-mittel ein (auch synthetische und zudem persistente, zum Beispiel Kupfer gegen Pilzbildun-gen). Und auch Biobauern sind für die Stallhygiene auf Biozide angewiesen. Der Lösungsvorschlag «pestizidfrei» reduziert die regionale Schweizer Produktion massiv. Bauern können ihre Ernte nicht vor Pilzen und Schädlingen schützen. Die regionale Produktion bricht ein und die Preise für Regionales steigen massiv an. Tangiert ist auch die Qualität der Produkte. Schadhaftes und krankes Erntegut lässt sich nicht verkaufen. Die Initiative will auch die öffentliche Forschung massiv einschränken. Sie soll nur noch Mittel erhalten, wenn sie sich an einer pestizidfreien Produktion orientiert. Denkverbote bringen uns nicht weiter. Die Trinkwasserinitiative schränkt nicht allein die regionale Produktion ein. Sie verhindert mit ihrer einschränkenden Forschungsbestimmung auch Innovationen. Die Initiative versieht die öffentliche Agrarforschung mit Scheuklappen. Das ist forschungsfeindlich. Die Nahrungsmittel würden in der Schweiz massiv verteuert. Der Einkaufstourismus würde geradezu gefördert. Die Lebensmittelsicherheit und die Haltbarkeit würden sinken. Es käme zu massiven Produktionsausfällen und zu höherem Bearbeitungsaufwand. Verarbeitungsbetriebe würden ins Ausland abwandern. Deshalb Nein zur Pestizidinitiative.

Trinkwasserinitiative vernichtet die regionale Produktion

Die Trinkwasserinitiative hat mit Trinkwasser direkt nichts zu tun. Das Schweizer Trinkwasser ist von hervorragender Qualität. Direktzahlungen dürfen nur noch an Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet werden, die keine Pflanzenschutzmittel verwenden und kein Futter für die Tiere zukaufen. Damit ist auch der Biolandbau betroffen. Auch die Schweizer Landwirtschaft ist arbeitsteilig aufgestellt. Die inländische Produktion von Eiern, Geflügelfleisch und Schweinefleisch würde massiv einbrechen, weil nur noch betriebseigenes Futter verwendet werden dürfte. Die Eierproduktion und die Produktion von Hühnerfleisch und Schweinefleisch im Berggebiet käme zum Erliegen. Rund 160‘000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft gingen verloren. Das Produktionsmanko müsste importiert werden. Deshalb Nein zur Trinkwasserinitiative.

Ja zum Covid-19-Gesetz

Ein grosser Teil des Covid-19-Gesetzes wird vom Referendumskomitee nicht bestritten, insbesondere die finanziellen Nothilfen. Doch bei einem Volks-Nein fällt das ganze Gesetz dahin. Die laufenden Nothilfen stünden dann ohne Grundlage da. Eine neue Grundlage wäre nicht in Sicht. Die Nothilfeprogramme müssten abgebrochen werden. Das wäre für ganze Branchen katastrophal. Deshalb Ja zum Covid-19-Gesetz.

Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz

Die bisherigen Massnahmen zur Terrorbekämpfung sind nur repressiv, d.h. es muss zuerst etwas passieren, bevor interveniert werden kann. Neu soll auch präventiv Terrorbekämpfung gemacht werden dürfen, was mit der Einschränkung von Grundrechten verbunden ist. Massnahmen (z.B. Meldepflicht, Kontaktverbot, Eingrenzung, Ausgrenzung, Ausreiseverbot, Hausarrest, Ausschaffungshaft, etc.) sind aber auf höchstens 12 Monate beschränkt und müssen verhältnismässig sein. Zudem müssen die Zwangsmassnahmen vom Zwangsmassnahmegericht bewilligt werden. Andere Staaten haben ähnliche Bestimmungen. Deshalb Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz.

Ja zum Verpflichtungskredit von 3.4 Mio. Franken für die Wasserversorgung

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Arth ist das Reservoir und das Stufenpumpwerk Laube in Goldau sehr wichtig. Rund 85% des Trinkwassers wird von dort ins ganze Versorgungsgebiet befördert. Der Neubau bzw. Vergrösserung des Reservoirs sowie die Erneue-rung der Pumpen ist erforderlich. Deshalb Ja zum Verpflichtungskredit.

Ja zum Investitionsbeitrag an den Neubau des Pfadihauses in Oberarth

Das alte Pfadihaus in Oberarth muss aus verschiedenen Gründen ersetzt werden. Der neue Standort bei den neuen Sportanlagen in Oberarth ist ideal. Es wird auch den Vereinen und Gruppierungen der Gemeinde Arth zu günstigen Konditionen zur Verfügung stehen, dies als Gruppenunterkunft mit 60 Schlafplätzen und entsprechender Infrastruktur für Anlässe und Lager. Die Pfadi bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Der vom Gemeinderat vorgeschlagene Investitionsbeitrag von Fr. 350‘000 für den Neubau des Pfadihauses ist gut investiert. Deshalb Ja zum Investitionsbeitrag für das neue Pfadihaus.

Ja zur Revision des Abfallreglements

Das bisherige Abfallreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Es weicht teilweise von übergeordneten Bestimmungen ab. Zudem sind die Vorgaben des ZKRI und die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung abzubilden. Eine grundlegende Revision ist deshalb angebracht. Da die Abfallentsorgung spezialfinanziert ist, müssen die Gebühren die Aufwendungen decken. Dem neuen Reglement kann ohne weiteres zugestimmt werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.6.2021

Bund

Trinkwasserinitiative
NEIN
Pestizidinitiative
NEIN
Covid-19-Gesetz
JA
CO2-Gesetz
JA
Terrorismusgesetz
JA

Gemeinde

Verpflichtungskredit Wasserversorgung Gemeinde Arth
JA
Beitrag neues Pfadihaus in Oberarth
JA
Revision Abfallreglement
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst