Ja zum Energiegesetz

Am 29. November 2009 ist auf Bundesebene über die Spezialfinanzierung des Luftverkehrs, über das Exportverbot von Kriegsmaterial und über das Bauverbot von Minaretten zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um ein kantonales Energiegesetz, eine Energieinitiative und um eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der Spezialfinanzierung des Luftverkehrs, des kantonalen Energiegesetzes und der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die drei übrigen Vorlagen d.h. alle drei Initiativen sind abzulehnen.

Ja zur Spezialfinanzierung des Luftverkehrs

Die Steuereinnahmen auf den Flugtreibstoffen fliessen bisher je zur Hälfte in die allgemeine Bundeskasse und in den Strassenverkehr. Neu sollen diese Einnahmen je zur Hälfte der all-gemeinen Bundeskasse und dem Luftverkehr zugute kommen. Letztere Mittel sollen zweck-gebunden für die technische Sicherheit, den Schutz vor Terroranschlägen und für den Um-weltschutz verwendet werden. Dieser sachgerechten Verwendung ist zuzustimmen.

Nein zum Verbot für den Kriegsmaterialexport

Die Schweiz muss ihre Sicherheit und Unabhängigkeit im Notfall mit Waffengewalt sicher-stellen können. Sonst wird die Schweiz zum Selbstbedienungslagen von geldgierigen und machtgierigen Personen, Gemeinschaften oder gar Staaten. Erste solche Versuche gab es be-reits. Zur Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes ist eine Armee unverzichtbar. Die Rüstungsindustrie der Schweiz erbringt einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Schweizer Armee waffentechnisch über ein gewisses Know How verfügen kann. Im Ernstfall kann diese Rüstungsindustrie die Schweizer Armee mit dem Nötigsten versorgen. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee will die Armee abschaffen. Dazu ist ihr jede Aktion recht, um die Ar-mee zu schwächen. Das Verbot der Kriegsmaterialausfuhr wäre für die schweizerische Rüs-tungsindustrie das Todesurteil. Die Schweizer Armee wäre dann rüstungstechnisch vollständig vom Ausland abhängig, was nicht zu verantworten ist. Kommt hinzu, dass in der Schweiz bis zu 10’000 Arbeitsstellen und viel technisches Know How verloren gingen. Das von den Armeeabschaffern verlangte Verbot der Kriegsmaterialausfuhr ist deshalb aus sicherheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Gründen abzulehnen.

Nein zum Bauverbot von Minaretten

Für einen Rechtsstaat wie die Schweiz ist es unerträglich, eine ganze Religionsgemeinschaft zu diskriminieren. Wenn ein Minarett Lärm (Aufruf an mutmassliche Gläubige, etc.) verursachen sollte, ist dem mit immissionstechnischen Einwänden zu begegnen. Dafür müsste bekanntlich eine Baubewilligung eingeholt werden. Mit dem Verbot von Minaretten wird in der Schweiz kein einziger Christ ein besserer Christ und kein einziger Ungläubiger wird dadurch zum Christen. Auch wird es dadurch keinen einzigen Moslem weniger geben. Im Gegenteil. Vielmehr wird eine ganze Religionsgemeinschaft ohne Not dadurch diskriminiert, dass es eine generelle Einschränkung beim Bau eines Gotteshauses geben soll. Dieses Verbot könnte für extremistische Moslems sogar das Fundament für Gewaltanwendung in der Schweiz werden. Auch wenn in anderen Ländern der Welt die Christen verfolgt oder in ihrer Glaubensausübung eingeschränkt werden, so darf ein solcher Missgriff niemals Vorbild für unsere Schweiz sein, wo die Freiheit bei der Glaubensausübung verfassungsmässig gewährleistet ist und auch so bleiben soll. Vielmehr sind mit aller Konsequenz unsere Gesetze, unser Rechtsstaat und unser politisches System durchzusetzen, und zwar bei allen Bewohnern der Schweiz, welcher Religionsgemeinschaft sie auch angehören mögen. Das unnötig diskriminierende Minarettverbot ist deshalb abzulehnen.

Ja zum kantonalen Energiegesetz

Ohne Energie ist das heutige Leben nicht mehr möglich. Energie ist ein unverzichtbares Gut, weshalb letztlich der Staat dafür besorgt sein muss, dass die nötige Energie zur Verfügung steht. Angesichts bereits erlebter Energieengpässe und angesichts bereits im voraus berechenbarer, zu Ende gehender Reserven von nicht erneuerbarer Energie ist rasch und konsequent dafür zu sorgen, dass das Energiebedürfnis der Gesellschaft reduziert und möglichst mit er-neuerbarer Energie gedeckt wird. Jene Gesellschaft, welche sich am schnellsten mit erneuerbarer Energie versorgen kann, wird einen grossen Vorteil gegenüber den andern haben. Die beste Energie ist ohnehin jene, welche gar nicht benötigt wird. Deshalb ist Energiesparen in allen Formen angesagt, und zwar bei Neubauten wie bei bestehenden Bauten, aber auch bei Anlagen zur Erzeugung, Nutzung und Verteilung von Energie. Allein mit der Einsicht des Einzelnen und mit wirtschaftlichen Überlegungen ist dieses Ziel nicht oder zumindest nicht rasch genug zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, mit dem Energiegesetz eine gesetzliche Grundlage dafür zu bekommen, damit auch im Kanton Schwyz Anreize und gute Rahmenbe-dingungen für das Energiesparen und für den Einsatz von erneuerbarer Energie geschaffen werden können. Dem Energiegesetzt ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Energieinitiative

Die Energieinitiative stammt aus dem Jahre 2007. Die damaligen Anliegen werden mit dem Energiegesetz zum allergrössten Teil bereits erfüllt. Es wäre schwierig auszumachen, was bei der Annahme der Initiative noch zu tun wäre. Denkbar wären höchstens marginale Verschär-fungen von Sparmassnahmen, wofür der ganze Aufwand aber gar nicht lohnt. Die Energieinitiative ist längst überholt und deshalb als unnötig abzulehnen.

Ja zur Teilrevision des Gesetzes für den öffentlichen Verkehr

Gemäss geltendem Gesetz für den öffentlichen Verkehr sind alle Gemeinden im Kanton Schwyz mit dem öffentlichen Regionalverkehr angemessen zu erschliessen. Bisher kann der Kanton einer öffentlichen Transportunternehmung nur dann Investitionsbeiträge gewähren, wenn der Bund sich auch daran beteiligt. Mit der Teilrevision des Gesetzes für den öffentli-chen Verkehr wird neu die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Kanton Schwyz sich an Investitionen in die Infrastruktur von öffentlichen Transportunternehmen beteiligen kann, welche Leistungen für den Regionalverkehr erbringen und welche keine Bundesbeiträge erhalten. Dabei muss aber die fragliche Investition für den Kanton oder die Region von erheb-licher Bedeutung sein. Damit wird der Handlungsspielraum des Kantons erhöht und an die Möglichkeiten der umliegenden Kantone angeglichen. Denkbar sind auf diesem Wege auch Vorfinanzierungen von Projekten des öffentlichen Verkehrs, welche sonst zufolge Finanzknappheit verzögert oder gar nicht realisiert würden. Dieser sinnvollen Vorlage ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 29. November 2009

Bundesbeschluss Spezialfinanzierung Luftverkehr
JA
Initiative Verbot Kriegsmaterialexport
NEIN
Initiative Verbot Bau von Minaretten
NEIN

Kantonales Energiegesetz
JA
Energieinitiative
NEIN
Teilrevision Gesetz öffentlicher Verkehr
JA

Ja zur IV-Zusatzfinanzierung

Am 27. September 2009 ist auf Bundesebene über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung und über den Verzicht auf die allgemeine Volksabstimmung zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um das Gesetz über das E-Government und um die Totalrevision des Enteignungsgesetzes. In der Gemeinde Arth ist ein Rahmenkredit von Fr. 4.0 Mio. für die Erstellung von Gewässerschutzbauten zu bewilligen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller fünf Vorlagen.

Ja zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung ist seit vielen Jahren schon defizitär. Das fehlende Geld wurde aus der (gemeinsamen) Kasse mit der AHV genommen, sodass auch der AHV die Reserven schon bald ausgehen werden. Gegen die markant angestiegenen IV-Rentenaufwendungen wurden mit der 5. IV-Revision bereits wirksame Massnahmen getroffen (Missbrauchsbekämpfung, Sparmassnahmen, rasche Wiedereingliederung, etc.). Weitere Massnahmen zur Eindämmung des Defizits im Rahmen der 6. IV-Revision sind geplant. Das bereits aufgelaufene Defizit von über 13 Mia. Franken aber muss sofort abgebaut werden. Vorgesehen dazu ist eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 % während 7 Jahren, und zwar von 2011 bis 2017. Es ist zu verhindern, dass stattdessen die Lohnabzüge für das IV-Defizit erhöht werden müssen und dass den behinderten Menschen die Renten gekürzt werden. Bei Annahme der IV-Zusatzfinanzierung ist vorgesehen, einen eigenen IV-Fonds zu schaffen, damit das AHV-Vermögen nicht mehr von der IV aufgebraucht werden kann. Der Gesetzgeber hat mit greifenden Massnahmen bewiesen, dass er die künftige Überschuldung der IV wirksam eindämmen kann. Aber das bereits bestehende IV-Defizit muss rasch gedeckt werden. Deshalb ist der befristeten Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuer zuzustimmen.

Ja zum Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative

Die allgemeine Volksinitiative wurde im Jahre 2003 von Volk und Ständen in die Bundesverfassung aufgenommen. Die dazu erforderliche Ausführungsgesetzgebung erwies sich aber in der Folge als unmöglich bzw. nicht durchführbar. Deshalb ist die entsprechende Passage wieder aus der Bundesverfassung zu entfernen, weil dort keine sinnlosen Bestimmungen enthalten sein sollen.

Ja zum Gesetz über das E-Government

Das Gesetz über das E-Government ist ein Rahmengesetz zum Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien. Kanton, Bezirke und Gemeinden sollen ihre Zusammenarbeit zeitgemäss mit allen technischen Möglichkeiten koordinieren und optimieren können, was letztlich kostensparend wirken wird. Die Technik ist ohnehin nicht aufzuhalten. Es ist wichtig, dass auch die Gemeinwesen im Kanton hier zusammenarbeiten und die gegenseitigen Abläufe und Kontakte optimieren und rationalisieren können. Der bereits bisher schon tiefe Verwaltungsaufwand im Kanton Schwyz soll weiterhin tief gehalten werden können. Die erforderlichen staatlichen Dienstleistungen sollen zeit- und ortsunabhängig mit geringem Aufwand bezogen werden können. Der finanzielle Aufwand lohnt sich für all unsere Gemeinwesen und damit auch für die Steuerzahler. Dem Gesetz über das E-Government ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Enteignungsgesetz

Beim neuen Enteignungsgesetz handelt es sich um eine Totalrevision des Gesetzes aus dem Jahre 1870. Das alte Gesetz hat grosse Lücken, welche zu schliessen sind. Mit der Totalrevision sollte es nicht mehr Enteignungen geben als bisher. Die Enteignung ist stets das letzte Mittel, wenn eine einvernehmliche Lösung für den Erwerb von Grundeigentum zugunsten einer öffentlichen Aufgabe nicht möglich ist. Mit dem neuen Gesetz wird das Verfahren vollständig und klar geregelt, und zwar vor allem zu Gunsten der betroffenen Grundeigentümer. Diese werden nämlich bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen gegenüber dem bisherigen Recht deutlich besser gestellt. Auch wird es nur noch eine einzige Schätzungskommission für den ganzen Kanton geben, sodass die Schätzungen inskünftig kompetenter und unabhängiger sein dürften. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Gewässerschutzkredit

Die Aufwendungen für den Gewässerschutz in der Gemeinde Arth sind unverzichtbar. Die Finanzierung erfolgt aus der Spezialfinanzierung Gewässerschutz über die Anschlussgebühren und nicht über die allgemeinen Steuern. Das Geld ist zum grössten Teil schon vorhanden. Die beantragten Fr. 4.0 Mio. verteilen sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Diesem Kredit ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27. September 2009

Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung
JA
Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative
JA

Gesetz über das E-Government
JA
Enteignungsgesetz
JA

Gewässerschutzkredit für Fr. 4.0 Mio. Gemeinde Arth
JA

30 km/h sind genug

Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hatte der Gemeinderat Arth die Schaffung einer sog. Begegnungszone vorgeschlagen. Anlässlich der Volksabstimmung vom 12. Februar 2006 wurde der erforderliche Verpflichtungskredit abgelehnt. Unabhängige Verkehrsexperten hatten im Januar 2005 als mögliche Alternative zur Begegnungszone eine Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Da sich die Verkehrssituation zwischenzeitlich gar verschlechtert hat, legte der Gemeinderat Arth am 8. Mai 2009 die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Parkstrasse sowie in der Bahnhofstrasse und in den anschliessenden Quartierstrassen öffentlich auf. Damit kann die Verkehrssicherheit im Dorfzentrum von Goldau markant verbessert werden. Die Wohnqualität der Anwohner steigt.

Ausgangslage

Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer breit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Ablehnung des entsprechenden Verpflichtungskredites am 12. Februar 2006 an der Urne verworfen. Die im Jahre 2004 vom Gemeinderat beauftragten Verkehrsexperten hatten in einem Gutachten vom 17. Januar 2005 neben der Begegnungszone als mögliche Alternativlösung die Schaffung einer Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Die Verkehrssituation hat sich zwischenzeitlich verschlechtert. Nun hat der Gemeinderat gehandelt und die Anordnung einer Tempo-30-Zone öffentlich aufgelegt, und zwar für die Parkstrasse, die Bahnhofstrasse und die anschliessenden Quartierstrassen.

Geschwindigkeit im Durchschnitt bei 40 km/h

Auf der Parkstrasse in Goldau wird im Durchschnitt eine Geschwindigkeit von 40 km/h gefahren. Die vorsichtigen und verantwortungsvollen Fahrer erreichen die Limite von 30 km/h kaum. Die schnellen oder gar rücksichtslosen Fahrer fahren 50 km/h und mehr und drücken die durchschnittliche Geschwindigkeit nach oben. Es gibt keinen Grund, in der Parkstrasse, der Bahnhofstrasse und den anschliessenden Quartierstrassen schneller als 30 km/h zu fahren, auch nicht am Abend oder bei Nacht. Denn zu diesen Zeiten ist die Übersicht nicht besser und die Sichtverhältnisse sind eher schlechter. Fussgänger sind im Dorfbereichzentrum jederzeit unterwegs, auch wenn es des Nachts deutlich weniger sein mögen. Wer es nicht fertig bringt, in der Parkstrasse und der Bahnhofstrasse mit maximal 30 km/h zu fahren, soll die Umfahrung über Oberarth nehmen und den Dorfkern Goldau mit seinem Fahrzeug meiden.

Begegnungszone nicht vergleichbar mit Zone 30

Die im Jahre 2006 vorgelegte Begegnungszone ist nicht vergleichbar mit der Zone 30. Denn in der Begegnungszone hätte es keine Verkehrstrennung zwischen dem Fussgängerverkehr und dem Fahrzeugverkehr gegeben, was bei der Zone 30 nach wie vor klar der Fall ist. In der Zone 30 weiss jeder, wo er hingehört. Es gibt die Trottoirs und eine Fahrbahn. Es sind auch die klassischen Fussgängerstreifen möglich, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern. Solche Bedürfnisse gibt es in der Bahnhofstrasse und der Parkstrasse viele (Schülerdurchgänge, Einkaufsströme, Altersheimbewohner, Tierparkbesucherströme, etc.). Der Gemeinderat hat wiederholt erklärt, dass die bestehenden Fussgängerstreifen belassen werden sollen. In der Sonneggstrasse und der Rigistrasse kann ein Muster der Zone 30 mit Fussgängerstreifen eingesehen werden. Aus dem Volksnein zum Begegnungszonenkredit kann somit nichts gegen eine Zone 30 abgeleitet werden. Es liegt im übrigen in der Kompetenz des Gemeinderates, die Zone 30 einzuführen.

Mehr Sicherheit

Derzeit besteht insbesondere auf der Parkstrasse bei den Einmündungen der Rossbergstrasse, der Mythenstrasse und des Gütschweges und auf der Bahnhofstrasse ein akutes Sicherheitsproblem mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h. Parkierte Fahrzeuge entlang der Parkstrasse beeinträchtigen die Sicht beim Ausfahren von diesen Seitenstrassen in die Parkstrasse massiv. Wenn auf der Parkstrasse mit den grundsätzlich zulässigen 50 km/h gefahren wird, kann nur mit einem hohen Kollisionsrisiko aus den Einmündungen ausgefahren werden. Mit einer Reduktion des höchstzulässigen Tempos auf 30 km/h wird sich dieses Sicherheitsproblem massiv reduzieren. Auch für die vielen Fussgänger (Schüler, Altersheimbewohner, Einkaufspassenten, Tierparkbesucher, etc.) wird das Unfallrisiko durch die Tempoverminderung massiv sinken.

Weniger Lärm

Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung für die Anwohner reduzieren wird.

Anwohner respektieren

Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesserung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren, dies nun im Rahmen einer Tempo-30-Zone.

Erfahrungen auf anderen Strassen

Es gibt bereits andere Strassen in der Gemeinde Arth, wo Tempo-30-Zonen eingeführt worden sind. Dort hat sich gezeigt, dass der Verkehr bedeutend ruhiger und sicherer geworden ist.

Minimale Kosten

Die Kosten für das Einrichten der Tempo-30-Zone dürften gering sein. Auf jeden Fall sind sie nicht zu vergleichen mit dem Aufwand für die abgelehnte Begegnungszone.

Tempo-30-Zone rasch einführen

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau befürwortet ausdrücklich die Absicht des Gemeinderates Arth, wie öffentlich aufgelegt, im Zentrum von Goldau eine Zone Tempo-30-Zone einzuführen. Wir sind überzeugt, dass dies im Sinne des Grossteiles der Bevölkerung ist.

Ja zum Steuergesetz

Am 17. Mai 2009 ist auf Bundesebene über den Verfassungsartikel Zukunft mit Komplementärmedizin und über die Einführung des biometrischen Passes zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um eine Teilrevision des Steuergesetzes und um einen Verpflichtungskredit für das Berufbildungszentrum Goldau.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller vier Vorlagen.

Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

Mit der Teilrevision des Steuergesetzes vom 18. März 2009 wird die sog. kalte Progression weilweise ausgeglichen. Die Familien werden mit höheren Kinderabzügen beim Einkommen entlastet. Beim Vermögen werden die Sozialabzüge für alle Steuerberechtigten erhöht. Bei den KMU wird der Gewinnsteuersatz von 4 % auf 2.25 % herabgesetzt, was wirtschaftlich positive Anreize auslösen und den Wirtschaftsstandort Schwyz stärken wird. Bei der Gewinnsteuer darf nicht vergessen werden, dass dieses Einkommen zwei Mal als Einkommen besteuert wird: einmal bei der juristischen Person und einmal bei der natürlichen Person als Empfänger. Bei den Vereinen wird die Einkommensfreigrenze von Fr. 10’000.— auf Fr. 20’000.— erhöht und die Vermögenssteuergrenze von Fr. 100’000.—auf Fr. 300’000.— hinauf gesetzt. All diese Steuerentlastungsmassnahmen wirken wirtschaftlich positiv, indem mehr für den Konsum übrig bleibt (Private) und indem mehr investiert (KMU) werden kann. Der Kanton Schwyz bleibt steuerlich attraktiv. Das ist angesichts der momentanen wirtschaftlichen Flaute umso wichtiger. Weitere Steuerentlastungen wären wünschbar, sind aber derzeit nicht realistisch. Die mit den Steuerentlastungen verbundenen Mindereinnahmen der Gemeinwesen sollten verkraftet werden können angesichts der umfangreichen Eigenkapitalreserven. Deshalb ist der Teilrevision des Steuergesetzes zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit für das Berufsbildungszentrum Goldau

Im Rahmen einer Neuordnung und Effizienzsteigerung wird die bisher zwischen Pfäffikon und Goldau aufgeteilte Schreinerausbildung künftig vollständig im Berufsbildungszentrum Goldau durchgeführt. Für die daraus erforderliche Raumerweiterung und die Anpassung von bestehenden Räumlichkeiten fallen Kosten von Fr. 1.22 Mio. an. Diese Kosten sind ausgewiesen und stellen eine sinnvolle Investition für die Ausbildung im Schreinergewerbe dar. Dem Kredit ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Komplementärmedizin

Im Schweizerischen Gesundheitswesen ist neben der Schulmedizin auch die sog. Komplementärmedizin von grosser Bedeutung. Mit dem Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Bund und Kantone zumindest in den wichtigen und anerkannten Bereichen auch die Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufnehmen, damit die entsprechenden Behandlungen auch all jenen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind, welche diese nicht über Zusatzversicherungen gedeckt haben. Damit geht der Verfassungsartikel weniger weit als die zwischenzeitlich zurückgezogene Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“, welche eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Grundversicherung sicherstellen wollte. Der moderaten Lösung mit dem Verfassungsartikel ist zuzustimmen.

Ja zum biometrischen Pass

Bereits über 50 Staaten stellen biometrische Pässe aus. Und es werden immer mehr. Alle Staaten um die Schweiz herum haben bereits solche Pässe. Wenn die Schweiz den biometrischen Pass nicht einführt, besteht die Gefahr, dass sie aus dem für die Schweizer Wirtschaft und den Reiserverkehr wichtigen Abkommen Schengen/Dublin (Grenzverkehr, Sicherheit) ausgeschlossen werden könnte. Die USA verlangt für die Einreise bereits ein Visum, wenn kein biometrischer Pass vorhanden ist. Für die Beibehaltung der Reisefreiheit ist deshalb die Einführung des biometrischen Passes unumgänglich. Solche Pässe können kaum mehr missbraucht werden, weil der Passinhaber besser identifiziert werden kann. Wir bereiten uns nur unnötige Probleme, wenn wir aus übersteigerten Datenschutzbedenken am bisherigen Pass festhalten und den biometrischen Pass ablehnen. Aus diesen Gründen ist der Einführung des biometrischen Passes und der entsprechenden Reisedokumente bei ausländischen Personen zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. Mai 2009

Zukunft mit Komplementärmedizin
JA
Biometrischer Pass und Reisedokumente
JA

Änderung des Steuergesetzes vom 18. März 2009
JA
Verpflichtungskredit für Berufsbildungszentrum Goldau
JA

Ja zur Personenfreizügigkeit Schweiz-EU

Am 8. Februar 2009 ist auf Bundesebene über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung derselben auf Rumänien und Bulgarien zu entscheiden. Auf Bezirksebene geht es um eine Solarstromanlage auf dem Dach des Mittelpunktschulhauses in Rothenthurm.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.

Ja zur Personenfreizügigkeit

Die Abstimmungsfrage bezieht sich einerseits auf die Weiterführung der bereits im Jahre 2000 beschlossenen Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) und andererseits auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Es gibt dazu allerdings nur ein Ja oder ein Nein. Bei einem Nein ist die bisher bewährte Personenfreizügigkeit zu kündigen, was die anderen 6 Teilabkommen mit der EU ebenfalls zu Fall bringt. Die EU lässt es nicht zu, dass Rumänien und Bulgarien von der Schweiz ausgeschlossen werden. Es geht um alles oder nichts. Rosinenpicken geht nicht.

Im Jahre 2005 hat die Schweiz der Erweiterung der Personenfreizügigkeit um nicht weniger als 10 Staaten zugestimmt. Die Befürchtungen der Gegner (Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Lohndumping, Masseneinwanderung, Sozialwerke in Gefahr) waren im Jahre 2000 (Abstimmung Bilaterale Verträge I) und im Jahre 2005 (Ausdehnung um 10 weitere Staaten) die gleichen wie heute. Nichts davon hat sich bewahrheitet.

In Rumänien sind nur gerade 2.5 % der Bevölkerung Roma. Die Geburtenrate ist im 1.3 sogar noch tiefer als in der Schweiz. Eine Masseneinwanderung in die Schweiz ist völlig abwegig.

Personenfreizügigkeit bedeutet, dass auswandern bzw. einwandern kann, wer einen Arbeitsvertrag vorweisen kann oder wer selbständig mit entsprechenden Ressourcen ist oder seinen Lebensunterhalt nachweislich mit eigenen Mitteln aufbringen kann.

Die EU ist der mit Abstand wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Ein grosser Teil des Wohlstandes in der Schweiz hängt vom Aussenhandel mit der EU ab. Die Bilateralen Verträge mit der EU sind die Basis für diesen Aussenhandel und haben sich bisher bewährt. Es wäre für den schweizerischen Aussenhandel höchst schädigend bzw. ruinös, wenn diese Basis verloren ginge. Der Wohlstand in der Schweiz und der Staatshaushalt würden einbrechen, die Sozialwerke (AHV, IV, etc.) und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft wären in Gefahr.

Gerade in der heutigen Zeit der allgemeinen wirtschaftlichen Verunsicherung wäre eine Aufhebung der Bilateralen Verträge das wirtschaftlich Dümmste, was wir unserem Land antun könnten. Unsere Wirtschaft braucht Sicherheit und Verlässlichkeit im Verkehr mit der EU. Deshalb ist der Weiterführung der Personenfreizügigkeit und der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zuzustimmen.

Ja zur Solarstromanlage in Rothenthurm

Mit dem Neubau des Mittelpunktschulhauses in Rothenthurm bietet sich eine einmalige Gelegenheit, auf dem Dach dieses Schulhauses eine Solarstromanlage (Photovoltaik-Anlage) zu erstellen. Damit wird der Bezirk Schwyz Vorbild für die Realisierung von erneuerbaren Energiequellen. Dieser ökologisch sinnvollen Nutzung der Sonnenenergie und damit dem entsprechenden Verpflichtungskredit von Fr. 820’000.—ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 8. Februar 2009

Personenfreizügigkeit mit EU weiterführen und auf Rumänien und Bulgarien ausdehnen
JA

Verpflichtungskredit für Solarstromanlage in Rothenthurm
JA

HarmoS: Eltern bestimmen Zeitpunkt der Einschulung

Am Freitag, den 19. Dezember 2008, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in Oberarth die Generalversammlung 2008 durch. Vor der eigentlichen GV 2008 präsentierte Schulleiter Adrian Dummermuth, Goldau, den Inhalt von HarmoS.

Harmonisierung der obligatorischen Schule der Schweiz: HarmoS

Was sagt die Bundesverfassung?

Schulleiter Adrian Dummermuth
Schulleiter Adrian Dummermuth

Im Jahre 2006 hat das Schweizer Volk den sog. Bildungsartikel der Bundesverfassung mit 86% Ja–Stimmen (Kanton Schwyz 74.5%) deutlich angenommen.

In Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung ist folgendes festgehalten: „Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und der Ziele der Bildungsstufen und deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften“.

Mit dem Bildungsartikel werden die Kantone somit in der Verfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln. Wenn sie das nicht, bzw. nicht innert nützlicher Frist tun, greift der Bund ein.

Umsetzung durch die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)

Auf der Grundlage dieses Verfassungsauftrages verabschiedete die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz im Jahre 2007 einstimmig den Konkordatstext zur Harmonisierung der obligatorischen Schule der Schweiz – HarmoS genannt. Damit wurde das Beitrittsverfahren für die einzelnen Kantone eingeleitet.

Ziele von HarmoS

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule der Schweiz ist ein schweizerisches Schulkonkordat. Die Kantone wollen mit dem HarmoS-Konkordat:

  • Die obligatorische Schule der Schweiz harmonisieren (vereinheitlichen)
  • Die Qualität der Bildung weiterentwickeln
  • Die Frühförderung verstärken
  • Die Durchlässigkeit des Systems fördern und Mobilitätshindernisse abbauen

Elemente von HarmoS

Definition der einheitlichen Grundbildung

Auf gesamtschweizerischer Ebene werden die Fachbereiche festgelegt, in denen jedes Kind während der obligatorischen Schule eine Grundbildung erhalten soll. Die Fächer sind: Schulsprache, zwei Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Musik/Kunst/Gestaltung, Bewegung/Gesundheit.

Nationale Bildungsstandards

Es werden Kompetenzstandards für die Fachbereiche Erstsprache, Fremdsprachen, sowie Mathematik und Naturwissenschaften festgelegt. Ein Kanton, der das HarmoS-Konkordat ratifiziert, setzt sich dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler die definierten Mindeststandards erreichen.

Sprachregionale Lehrpläne

Pro Sprachregion wird es künftig nur noch einen Lehrplan geben. Auch die Lehrmittel werden sprachregional koordiniert.

Fremdsprachen

Die erste Fremdsprache wird ab der 3. Klasse, die zweite Fremdsprache ab der 5. Klasse unterrichtet. Eine der Fremdsprachen ist eine zweite Landessprache, die andere Englisch.

Schuleintritt und Dauer der obligatorischen Schule

Das HarmoS-Konkordat sieht vor, dass Kinder, die bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren 4. Geburtstag feiern, per Schulbeginn im August in den Kindergarten eintreten. Damit dauert die obligatorische Schule insgesamt 11 Jahre (zwei Jahre Kindergarten – sechs Jahre Primarschule – drei Jahre Sekundarstufe 1).

Blockzeiten und Tagesstrukturen

Die Unterrichtszeit muss in Blockzeiten organisiert werden. Zudem müssen dem Bedarf vor Ort entsprechende Tagesstrukturen angeboten werden, deren Nutzung freiwillig und kostenpflichtig ist.

Wann tritt HarmoS in Kraft?

Jeder Kanton entscheidet selbst über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat. Wenn 10 Kantone den Beitritt beschlossen haben, tritt das Konkordat für diese betreffenden Kantone in Kraft. Entscheiden sich 18 Kantone für den Beitritt, kann der Bund das HarmoS-Konkordat für alle Kantone der Schweiz verbindlich erklären.

Stand der Ratifizierung

Folgende Kantone haben den Beitritt zum HarmoS-Konkordat beschlossen: Schaffhausen, Glarus, Waadt, Jura, Neuenburg, Wallis, Zürich, St. Gallen, Genf (vorbehältlich Referendumsfrist)

Folgende Kantone haben den Beitritt zum HarmoS-Konkordat abgelehnt: Luzern, Thurgau, Graubünden

In verschiedenen Kantonen ist das Referendum gegen den Entscheid des jeweiligen Kantonsparlamentes ergriffen worden. Die Volksabstimmungen finden im Jahr 2009 statt.

Vorlage im Kanton Schwyz

Mitte Dezember 08 verabschiedete der Schwyzer Regierungsrat Bericht und Vorlage zum HarmoS-Konkordat im Kanton Schwyz. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt zum Konkordat. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich im April 2009 behandeln. HarmoS untersteht dem fakultativen Referendum. Aufgrund der bisherigen politischen Diskussion ist davon auszugehen, dass das Schwyzer Volk zu HarmoS das letzte Wort haben wird.

Die unbestrittenen Punkte

Die meisten Elemente von HarmoS tauchen in der öffentlichen Debatte nur am Rande oder überhaupt nicht auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Definition einer einheitlichen Grundausbildung für unsere Kinder, sprachregionale Lehrpläne, nationale Bildungsstandards oder der koordinierte Fremdsprachenunterreicht auf hohe Akzeptanz stossen und die Notwendigkeit dieser Massnahmen vielerorts unbestritten ist. Dass der „Kantönligeist“ in diesen zentralen Bereichen wesentliche Nachteile für Schüler und Eltern bringt, liegt auf der Hand.

Umstrittener Schuleintritt

HarmoS sieht den Schuleintritt ab erfülltem 4. Altersjahr vor (Stichtag 31. Juli). Der Regierungsrat hat die in breiten Teilen der Bevölkerung geäusserte Kritik bezüglich der (zu) frühen Einschulung aufgenommen und schlägt eine flexible Gestaltung der Rückstellung vor. Konkret haben die Eltern bei einem ev. Rückstellungswunsch das letzte Wort. Die Elternrechte werden im Verfahren klar gestärkt und im Verfahren in den Vordergrund gestellt. Dieses Vorgehen erfüllt die Forderungen einer durch die CVP eingereichten Motion im Kantonsrat. Konkret bedeutet dies, dass die Schulträger im Kanton Schwyz den Zweijahreskindergarten anbieten müssen. Wenn aber Eltern den Kindergarteneintritt für ihr Kind um ein Jahr aufschieben möchten, können sie – nach erfolgtem Gespräch mit der Schulleitung – abschlies-send über die Verschiebung des Schuleintrittes um ein Jahr entscheiden.

Dieses Vorgehen verstösst nicht gegen die Vorgaben des HarmoS-Konkordates. HarmoS legt den Regelfall (also den Besuch des Zweijahreskindergartens), der Kanton den Ausnahmefall (also die Rückstellung um ein Jahr) fest.

Blockzeiten und Tagesstrukturen

Die seit einigen Jahren geltenden Blockzeiten von vier Lektionen am Morgen entsprechen den Vorgaben von HarmoS. Für weitergehende Tagesstrukturen (Mittagstisch, Hausaufgaben-betreuung u.ä.) müssen die Schulträger ein Angebot zur Verfügung stellen, welches den Bedürfnissen vor Ort entspricht. Dabei können bereits existierende Angebote einbezogen werden. Die Nutzung von zusätzlichen Angeboten ist in jedem Fall freiwillig und kostenpflichtig.

Situation in der Gemeinde Arth

In der Gemeinde Arth wird seit August 2008 der freiwillige Zweijahreskindergarten angebo-ten. Knapp 70% der bis zum 31. Juli vierjährig gewordenen Kinder besuchen bereits heute das erste Kindergartenjahr. Es werden 11 Kindergartenabteilungen geführt, acht davon altersgemischt, d.h. „kleine“ und „grosse“ Kindergärtler sind in der gleichen Klasse. Für die „kleinen“ Kindergärtler gilt eine reduzierte Unterrichtszeit von 14 Lektionen pro Woche.

Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Gemeinden wird damit gerechnet, dass der Anteil der „kleinen“ Kindergärtler in den folgenden Jahren – auch bei freiwilligem Besuch – auf 80% bis 90% wachsen wird. Dies würde die Eröffnung eines zusätzlichen Kindergartens notwendig machen (im Voranschlag 2009 der Gemeinde Arth berücksichtigt). Unter dem Strich ergeben sich in dieser Beziehung – auch unter den Bedingungen von HarmoS – für die Gemeinde Arth keine wesentlichen Anpassungen.

Bezüglich Tagesstrukturen bestehen in der Gemeinde Arth einzelne Angebote (Mittagssport, Hausaufgabenbetreuung). Zudem bietet der Verein Kinderbetreuung jeweils am Freitagmittag im Schulkreis Goldau einen Mittagstisch an. Alle Angebote sind freiwillig und kostenpflichtig, es machen jeweils 20 bis 40 Kinder Gebrauch (Gesamtschülerzahl 1000) davon. Es ist davon ausgehen, dass – bedingt durch das starke Wachstum – in der Gemeinde Arth in Zu-kunft ein verstärkter Bedarf an schulergänzenden Strukturen abzudecken ist.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2008

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 19. Dezember 2008 in Oberarth statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Das Jahr 2008 war stark geprägt von den verschiedenen Wahlen.

Gegen den weiteren Stillstand!

Linke und rechte Parteien versuchen je länger je mehr, das bewährte politische System der Schweiz kaputt zu machen. Es scheint, dass eine sog. Arena-Politik immer beliebter wird: grosser Klamauk, Niedermachen der Andersdenkenden, letztlich aber nichts bewegen, nichts machen, Stillstand. Keine Lösungen der anstehenden Probleme. Nur Theater, um Wählerstimmen.

Die Probleme, welche in der Schweiz derzeit anstehen, können mit etwas gutem Willen ohne weiteres gelöst werden. Wenn aber niemand nachgeben will, wenn alle ihre Maximalforderungen stellen, gibt es keine Lösung, sondern nur Streit und Stillstand.

Die CVP ist die einzige Partei, welche sachlich und lösungsorientiert auftritt. Auch in der Politik (wie im ganzen Leben) ist nicht alles schwarz oder weiss, nicht alles eindeutig und klar. Es gibt viele Wenn und Aber, viele Details, die nicht über einen Leisten gezogen werden dürfen. Es gilt, zu differenzieren. Nur so sind gerechte und für alle verträgliche Verhältnisse möglich.

Wahlen 2008

Kantonsrat: Bei den Kantonsratswahlen 2008 hatte Sepp Reichmuth, Oberarth, nach 12 Jahren auf eine weitere Kandidatur verzichtet. Die CVP dankt Sepp Reichmuth für seinen langjährigen Einsatz. Die CVP hat bei diesem Wahlen wiederum zwei Vollmandate errungen. Der bisherige Kantonsrat Adrian Dummermuth, Goldau, wurde mit einem Glanzresultat gewählt. Ebenfalls mit einem guten Resultat wurde neu Bruno Beeler, Goldau, in den Kantonsrat gewählt.

Gemeindewahlen: Bei den Gemeindewahlen hatte die CVP die Rücktritte von Gemeinderätin Margrit Betschart-Schuler, Goldau, (8 Jahre Gemeinderat) und der Rechnungsprüferin Vreni Steffen-Steinegger, Goldau, (4 Jahre Rechnungsprüferin) zu beklagen. Die CVP dankt den ehemaligen Amtsinhabern herzlich für deren langjährigen Einsatz für die Bevölkerung. Die CVP ist bei den Gemeindewahlen 2008 wiederum allein angetreten und konnte sich als einzige Partei erfolgreich im 1. Wahlgang mit Spitzenresultaten durchsetzen. Für die CVP gewählt wurden Peter Probst als Gemeindepräsident (bisher Schulpräsident), Gemeinderat Ruedi Beeler, bisher, Gemeinderätin Monika Weber-Reichlin, neu, Rechungsprüfer Stefan Eichhorn, bisher, Rechnungsprüferin Bernadette Lüdi-Annen, neu, Franz Huser, Gemeindeschreiber, bisher. Alle drei anderen Parteien mussten in den 2. Wahlgang für die verbleibenden Gemeinderatsitze. Alle CVP-Kandidaten wurden im ersten Anlauf mit hervorragenden Resultaten gewählt. Es hat sich gezeigt, dass die Wählerinnen und Wähler die gute Qualität der CVP-Kandidaten erkannt haben. Für die breite Unterstützung der CVP durch die Wählerinnen und Wähler danken wir herzlich.

Bezirkswahlen: Im Frühjahr 2008 hatte die CVP im Bezirksrat Schwyz eine Vakanz, weil der Bezirksammann H.R. Hubli aus dem Bezirksrat ausgeschieden ist. An dessen Stelle wurde Joe Zihlmann, Oberarth, an der Frühjahrsbezirksgemeinde glanzvoll als Bezirksrat gewählt. Georg Suter-Curtins, Arth, wurde als Rechnungsprüfer und Reto Birrer, Arth, als Bezirksrichter bestätigt.

Bei den Kommissionen der Gemeinde Arth hatte die CVP im 2008 folgende Rücktritte zu beklagen: Werner Schuler, Arth, langjähriger Stimmenzähler; Monika Weber, Arth, Stimmenzählerin und Mitglied der Fürsorgebehörde; Werner Hardegger, Goldau, langjähriges Mitglied Baukommission; Paul Stalder, Kommission Jugend, Familie und Alter. Für ihre wertvolle Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit danken wir herzlich. Neu gewählt wurden: Anita Caduff, Oberarth, und Marco Zuin, Goldau, als Stimmenzähler; Gabriela Dummermuth, Goldau, in die Fürsorgebehörde; Jürg Strässle, Arth, in die Baukommission; Vreni Steffen-Steinegger in die Kommission Jugend und Familie. Die CVP dankt für diesen Einsatz und wünscht viel Freude im Amt.

Sicherheit am Bahnhof Goldau

An der Budgetgemeinde 2007 hatte für die CVP den Antrag gestellt, dass für die Sicherheit am Bahnhof Goldau Fr. 30’000.— ins Budget aufzunehmen sei. Diesem Antrag wurde mit grossem Mehr zugestimmt. Der Gemeinderat hat diesen Auftrag ausgeführt und den Umfang der Sicherheitsbemühungen sogar noch auf weitere Gebiete in der Gemeinde ausgedehnt. Die Sicherheitsfirma Schilter hat diese Sicherheitsarbeit übernommen. Der Sicherheitseinsatz wird von der Bevölkerung geschätzt und wird bis auf weiteres weitergeführt.

Finanzen

Der Wahlkampf 2008 und die anderen politischen Aktivitäten haben viel Geld gekostet. Deshalb werden die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge wiederum dringend benötigt. Beiträge und Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

CVP-Wirtschaftstagung: Bankenkrise, wie weiter?

Am 16. Januar 2009, 1730 Uhr, Waldstätterhof, Brunnen, führt die CVP des Kantons Schwyz die Wirtschaftstagung 2009 durch zum Thema: Bankenkrise, wie weiter? An dieser Tagung werden teilnehmen: Philipp Hildebrand, Vizepräsident Schweizerische Nationalbank, Oswald Grübel, ehemaliger Konzernchef CS, Franz Marty, Präsident Verwaltungsrat Raiffeisen Schweiz. Dieser Anlass ist öffentlich. Interessenten wollen sich melden bei Anna Kamer, Sonnenberg 9, 6415 Arth, bzw. bei cvp-sz@bluewin.ch.