Ja zum Kreisel – Rettet den Jugendtreff!

Am Abstimmungswochenende vom 7. Dezember 2003 ist in der Gemeinde Arth über den Strassen-Verkehrskreisel, über den Landerwerb für die Sportanlagen Zwygarten, über den Erschliessungsplan, über die Reduktion der Gemeinderatssitze von 12 auf 9 sowie über die Erhöhung des Betriebskostenbeitrages an den Jugendtreff abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annnahme aller fünf Vorlagen.

Ja zum Strassen-Verkehrskreisel

Der geplante Kreisel bei der Kreuzung Parkstrasse/Bahnhofstrasse/Rigistrasse löst einen Teil der Verkehrsprobleme im fraglichen Bereich. Insbesondere die Verkehrssicherheit kann verbessert werden. Der Landerwerb für den Kreisel ist gesichert, wenn der Kreisel nun realisiert werden kann. Für den Kreisel gibt es keine vernünftige Alternative.

Ja zum Landerwerb Zwygarten

Für die längst überfällige Erweiterung der Sportanlagen Zwygarten ist der Erwerb von 1385 m2 Land erforderlich. Der Boden wird dabei haushälterisch genutzt. Der Gemeinderat konnte den Landerwerb im Einvernehmen mit dem Nachbarn kostengünstig regeln. Der Vorlage kann vorbehaltlos zugestimmt werden.

Ja zum Erschliessungsplan

Bei jedem Erschliessungsplan kann man sich über einzelne Punkte streiten. Wichtig ist letztlich aber eine Gesamtschau, welche vorliegend positiv ausfällt. Ein „Rosinenpicken“ ist nicht möglich. Eine Abänderung des Erschliessungsplanes würde ein neues Auflageverfahren verursachen, was aufwändig und zeitraubend sein kann. Aber auch dann werden wieder einzelne Punkte umstritten sein. Ohne den Erschliessungsplan kann in der Gemeinde Arth nichts mehr eingezont werden und die Entwicklung wird blockiert. Dem Erschliessungsplan mit dem dazugehördenden Reglement ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Reduktion der Gemeinderatssitze von 12 auf 9

In der Gemeinde Arth ist die Organisation der Verwaltung und der Behörden seit vielen Jahren praktisch unverändert. Dies, obwohl die Aufgaben der Gemeinde in der letzten Zeit massiv zugenommen und sich verändert haben. Auch die Bedürfnisse der Bevölkerung haben sich gewandelt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat mit Eingabe vom 15. November 2000 verlangt, dass eine Analyse der kommunalen Aufgaben und eine anschliessende Überprüfung der Verwaltungsorganisation und der Behördenorganisation in der Gemeinde Arth gemacht wird. In der Folge hat der Gemeinderat eine Überprüfung beschlossen und dazu eine Kommission ausgeschieden. Nach umfangreichen Abklärungen und Analysen ist der Gemeinderat unter Beizug einer externen Beratung zum Schluss gelangt, dass die Ratsarbeit mit 9 statt 12 Gemeinderäten bewältigt werden kann. Gekoppelt mit dieser Reduktion der Gemeinderatssitze wird eine Neustrukturierung der Gemeindeverwaltung sowie eine Reform der Kommissionen. Die Abläufe werden vereinfacht und koordiniert. Die Arbeit der Räte und der Verwaltung wird optimiert. Kostenmässig wirken sich diese Reformen praktisch nicht aus. Der Grossteil der neuen Stellenprozente ist auch ohne die Reform notwenig, weil die Bereiche Bau und Soziales schon längere Zeit personell unterdotiert sind. Der Reduktion der Gemeinderatssitze kann ohne weiteres zugestimmt werden.

Rettet den Jugendtreff

Bisher haben die Kirchgemeinden für den Jugendtreff Arth-Goldau jährlich Fr. 30’000.00 bezahlt, was nun entfällt. Der um Fr. 30’000.00 erhöhte Gemeindebeitrag soll dieses Manko ausgleichen. Ohne die Erhöhung des Gemeindebeitrag um Fr. 30’000.00 müsste der Jugendtreff eingestellt werden, weil insbesondere der Lohn des Treffleiters nicht mehr bezahlt werden könnte. Ohne den ausgebildeten Treffleiter (Pensum von 50 %) kann der Jugendtreff nicht mehr betrieben werden. Ein sog. Leiterteam aus Jugendlichen kann den Treffleiter nicht ersetzen, sondern maximal ergänzen. Auf dem Treffleiter lastet eine grosse Verantwortung. Er hat anspruchsvolle Aufgaben (Problembewältigung mit den Eltern und der Schule, Stellenbewerbungen für die Jugendlichen, Zusammenarbeit mit der Oberstufenschule, etc.) zu erfüllen, welche niemals von Jugendlichen allein übernommen werden können. Die heutigen Jugendlichen sind die Erwachsenen von morgen. Eines Tages werden diese Leute in unserer Gemeinde und in unserem Kanton das Sagen haben. Wer vor den aktuellen Bedürfnissen und Problemen der Jugendlichen die Augen verschliesst, bekommt eines Tages die Rechnung präsentiert. Die Gemeinde Arth darf sich bei den Jugendlichen nicht vor der Verantwortung drücken. Die zusätzlichen Fr. 30’000.00 sind eine gute Investition in die Zukunft unserer Gemeinschaft.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7. Dezember 2003

Strassen-Verkehrskreisel
JA
Landerwerb Sportanlagen Zwygarten
JA
Erschliessungsplan
JA
Reduktion der Gemeinderatssitze von 12 auf 9
JA
Erhöhung Beitrag Jugendtreff
JA

Erfolgreich für den Kanton Schwyz!

Am Donnerstag, den 2. Oktober 2003, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in Oberarth die Generalversammlung 2003 durch. Vor der eigentlichen GV hat sich die CVP-Nationalratskandidatin Arlette Flück vorgestellt.

Wollt ihr das politische Chaos?

Linke und Rechte versuchen je länger je mehr, das bewährte politische System der Schweiz kaputt zu machen. Es scheint, dass eine sog. Arena-Politik immer beliebter wird: riesiger Klamauk, Niedermachen der Andersdenkenden, letztlich aber nichts bewegen, nichts machen, Stillstand. Keine Lösungen der anstehenden Probleme. Nur Theater, um Wählerstimmen. Die Schweiz und vor allem der Kanton Schwyz sind keineswegs in einer schlechten oder gar miserablen Lage. Es gibt bisher keine gerupften Hühner. Es geht uns allen gut, besser als den meisten Europäern. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote in Europa. Die Schweizer machen im Durchschnitt ausgiebig Ferien und geben in der Freizeit kräftig Geld aus. Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme.

Die Probleme, welche in der Schweiz derzeit anstehen, können mit etwas gutem Willen ohne weiteres gelöst werden. Wenn aber niemand nachgeben will, wenn alle ihre Maximalforderungen stellen, gibt es keine Lösung, sondern nur Streit und Stillstand.

Die CVP ist die einzige Partei, welche sachlich und lösungsorientiert auftritt. Auch in der Politik (wie im ganzen Leben) ist nicht alles schwarz oder weiss, nicht alles eindeutig und klar. Es gibt viele Wenn und Aber, viele Details, die nicht über einen Leisten gezogen werden dürfen. Es gilt, zu differenzieren. Nur so sind gerechte Verhältnisse möglich.

Die Sozialdemokraten möchten den Staat völlig aufblähen und die tüchtigen und/oder sparsamen Leute mit immer mehr Steuern und Abgaben verfolgen, weil man dort Geld holen kann (z.B. einkommensabhängige Krankenkassenprämieninitiative). Die Eigenverantwortung und die Eigeninitiative des einzelnen sollen nicht gefragt sein, bzw. faktisch bestraft werden, was völlig falsche Anreize auslösen würde. Ein gesunder Staat Schweiz aber lebt von der Eigenverantwortung und der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger. Die CVP setzt diese Eigenschaften in den Mittelpunkt.

Die SVP blockiert unser politisches System, vergiftet das politische Klima mit ihren Hetzereien (gegen Randgruppen [“Sozialschmarotzer”] und gegen andere Parteien) und ruft im Kanton Schwyz sogar zur Rebellion gegen den Staat auf. Ihre scheinbar einfachen Lösungen entpuppen sich als verfehlte Bauernfängerei. Wenn es darauf ankommt, ist die viel und laut gebrüllte Klarheit nicht vorhanden. Als das Parlament in Bern im Rahmen des notwendigen Sparpaketes diese Tage bei den abgewiesenen Asylanten sparen wollte, war die SVP zusammen mit den Sozialdemokraten und Grünen dagegen. Damit ist dieses Sparpotential gescheitert, und zwar in einem Bereich, in welchem just die SVP in aufhetzenden Parolen angeblich ein Sparpotenzial sieht. Auf solche Leute ist kein Verlass.

Es gibt zur CVP keine Alternative, wenn wir nicht politische Verhältnisse wie in Deutschland oder Italien haben wollen. Die politische Stabilität in der Schweiz ist einer der wichtigsten positiven Standortfaktoren. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Die CVP garantiert Stabilität. Der Erfolg im Kanton Schwyz beweist die Fähigkeit der CVP und ihrer Exponenten. Denn der Kanton Schwyz wird von einer CVP-Mehrheit in der Regierung und mit einer faktischen Mehrheit im Parlament von der CVP bestimmt. Wählen Sie deshalb die CVP-Kandidaten, damit diese den Erfolg des Kantons Schwyz nach Bern tragen können. Jede Stimme zählt!

Arlette Flück in den Nationalrat!

Nationalratskandidatin
Arlette Flück
geb. 22.03.1973
Freienbach
ledig
Am 2. Oktober 2003 ist Arlette Flück in Oberarth den GV-Teilnehmern Red und Antwort gestanden. Engagiert hat sie ihre politischen Anliegen vorgetragen und begründet. Arlette Flück will sich vor allem für eine gute Bildung, eine starke Wirtschaft und für die Stärkung der Familie einsetzen. In diesen drei Bereichen will sie optimale Rahmenbedingungen schaffen. Sie hat als Werkstudentin ihr Studium (Politikwissenschaften) zum grossen Teil selber finanziert. Heute arbeitet sie bei der Bank Bär in Zürich. Arlette Flück verdient Ihr Vertrauen. Sie ist eine Frau mit Zukunft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arlette-flueck.ch.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2003

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 2. Oktober 2003 in Oberarth statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Zum Altersheim Hofmatt wurde im Georgsheim Arth ein Podium organisiert, was sehr grossen Anklang fand. In der anschliessenden Urabstimmung beschloss die CVP den anderen Parteien zum Vorbild die Ja-Parole zur Altersheim-Initiative. Mit fast 80 % Ja-Anteil an der Abstimmung war die CVP damit voll und ganz beim Volk. Im Rahmen der von der CVP angeregten Verwaltungs- und Behördenreform hat die CVP eine interne Meinungsbildung durchgeführt und anschliessend eine Vernehmlassung an den Gemeinderat eingereicht, welche im wesentlichen auch umgesetzt worden ist. Die Kasse konnte positiv abschliessen. Doch werden für die verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen sowie für die kommenden Wahlen 2004 die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge wiederum dringend benötigt. Beiträge und Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten. Neu in den Vorstand gewählt wurde Gisela Mahler-Hartmann, Mühlefluo 20, Oberarth. Dem Vorstand der CVP gehören somit an: Gisela Mahler, Karl Attolini, Werner Hardegger, Silvia Hediger, Werner Inderbitzin, Edy Keiser, Jürg Kraft, Peter Schmid, Rita Staub, Josef Reichmuth, Bruno Beeler.

Nein zur Gesundheitsinitiative

Am Wochenende vom 18. Mai 2003 ist kantonal über die Motorfahrzeugabgaben, über das Salzlager und die Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg sowie über das Sozialhilfegesetz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Armee XXI, den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz, die Mieterinitiative, die Sonntagsinitiative, die Gesundheitsinitiative, die Behinderteninitiative, die Initiative Strom ohne Atom, die Moratoriumsinitiative sowie über die Lehrstelleninitiative zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den jährlichen Finanzierungsbeitrag von Fr. 70’000.- an die Arth-Rigi-Bahn zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Finanzierungsbeitrages an die Arth-Rigi-Bahn, die Annahme des Salzlagers, die Annahme des Sozialhilfegesetzes, die Annahme von Armee XXI sowie des Bevölkerungsschutzes/Zivilschutzes. Alle übrigen Vorlagen sind zu verwerfen.

Diese Woche wird die Gesundheitsinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Krankenkassenprämien steigen laufend, weil die Kosten im Gesundheitswesen immer grösser werden. Allerdings erhalten die Patienten auch immer mehr Leistungen in den Spitälern und bei den Ärzten. Der Prämienanstieg wurde für die kleineren Einkommen dadurch entschärft, dass die Prämienverbilligung eingeführt wurde, mit welcher den Personen im unteren Einkommensbereich die Prämie für die Grundversicherung (allgemeine Abteilung) ganz oder teilweise vergütet wird. Die heutige Finanzierung der Gesundheitskosten erfolgt über allgemeine Steuermittel des Bundes und der Kantone, über die Prämienverbilligungen (welche ebenfalls aus Steuermitteln des Bundes und der Kantone stammen) sowie über die Prämien der Krankenversicherungen und Unfallversicherungen.

Neue Finanzierung der Gesundheitskosten

Mit der Gesundheitsinitiative soll die Finanzierung der Gesundheitskosten im wesentlichen neu über die Mehrwertsteuer sowie über einkommensabhängige und vermögensabhängige Prämien erfolgen. Zudem soll der Bund zwecks Kostendämpfung das Gesundheitswesen noch detaillierter regeln und überwachen.

Keine neuen Steuern für alle

Mit Gesundheitsinitiative wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um ca. 3.5 % verbunden, was alle und damit auch jene Leute mit den untersten Einkommen mit Mehrkosten belasten würde. Gerade diese Personen haben heute mit der Prämienverbilligung praktisch keine Krankenkassenprämien mehr zu bezahlen. Die finanziell schlecht gestellten Mitbürgerinnen und Mitbürger werden somit mit dem neuen Finanzierungssystem letztlich mehr bezahlen müssen als bisher. Das gilt es zu verhindern. Kommt hinzu, dass für die Sicherung der AHV/IV ohnehin eine Mehrwertsteuererhöhung von ca. 1-2 % erforderlich sein wird. Damit käme die Mehrwertsteuer in der Schweiz bald auf eine unattraktive Höhe wie im umliegenden Ausland.

Keine Staatsmedizin

Neu soll der Bund noch detaillierter in den Gesundheitsmarkt eingreifen und entsprechende Kontrollen ausüben. Diese Staatsmedizin und diese zusätzlich Bürokratie ist zu vermeiden. Vielmehr ist den Krankenversicherern die Möglichkeit einzuräumen, kostendämpfende Massnahmen einzuführen und den Wettbewerb unter den Anbietern zu verstärken (Hausarzt-Netz, HMO, Bonusversicherung, Preisvergleiche unter den Anbietern, etc.). Der Wettbewerb ist zu vergrössern und nicht auszuschalten.

Keine neue Reichtumssteuer

Mit der Einführung der einkommens- und vermögensabhängigen Prämien müssten die gutverdienenden und vermögenden Leute in der Schweiz einmal überproportional für die anderen Leute Steuern bezahlen. Dies, obwohl diese Leute bereits den allergrössten Teil der Bundessteuer und den Grossteil der kantonalen Steuern bezahlen. Diese zusätzliche Reichtumssteuer ginge zu weit. Sie würde wohl dazu führen, dass reichere Personen das Steuerdomizil aus der Schweiz ins Ausland verlegen könnten, womit niemandem gedient wäre.

Keine Aufhebung der Sparanreize

Mit der neuen Finanzierungsart würden die Anreize der Versicherten für geringe Kosten (Franchise, Selbstbehalt, etc.) entfallen, weil es finanziell nicht mehr darauf ankommen würde, ob medizinische Betreuung zu früh oder zu lange beansprucht wird. Damit würden die Kosten sogar noch ansteigen, was es zu verhindern gilt.

Kanton Schwyz müsste mehr bezahlen

Die Gesundheitskosten sind in den Schweizer Kantonen sehr unterschiedlich. In der Westschweiz sind diese viel höher als in der Zentralschweiz. Dementsprechend sind auch die Krankenkassenprämien unterschiedlich hoch. Mit der Annahme der Gesundheitsinitiative würden diese Unterschiede entfallen und der kostengünstige Kanton Schwyz müsste in der Folge ca. 41 % mehr ans Gesundheitswesen beitragen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Gesundheitsinitiative.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 18. Mai 2003

Finanzierungsbeitrag an Arth-Rigi-Bahn
JA
Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben
NEIN
Salzlager und Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg
JA
Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe
JA
Armee XXI
JA
Bevölkerungsschutz / Zivilschutz
JA
Initiative Ja zu fairen Mieten
NEIN
Sonntagsinitiative
NEIN
Gesundheitsinitiative
NEIN
Initiative gleiche Rechte für Behinderte
NEIN
Initiative Strom ohne Atom
NEIN
Initiative Moratorium Plus
NEIN
Lehrstelleninitiative
NEIN

Ja zur Gemeindereform Arth!

Im Herbst 2000 hat die CVP eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation in der Gemeinde Arth angeregt. In der Folge hat der Gemeinderat Arth eine solche Überprüfung beschlossen und eine Reformkommission eingesetzt. Nach intensiven Vorarbeiten liegen nun die Vorschläge für die künftige Organisation des Gemeinderates, der Kommissionen und der Verwaltung vor. Ein Vernehmlassungsverfahren ist eröffnet worden. Die CVP hat eine umfassende Meinungsbildung durchgeführt und präsentiert nun die Vernehmlassung zur Reform.

Reduktion Gemeinderatssitze

a) Grundsatz

Die CVP ist dem Grundsatze nach mit der Reduktion von 12 auf 9 Sitze einverstanden. Allerdings sollten mit dem erklärten Ziel, vermehrt das operative Geschäft abgeben zu können (an die Verwaltung und an die Kommissionen), auch entsprechende Entlastungsmassnahmen getroffen werden. Ansonsten haben die nun weniger Gemeinderäte inskünftig noch mehr (Operatives) zu tun, was nicht der Sinn der Reform war.

b) Delegation von Kompetenzen an die Kommissionen und an die Verwaltung

Zur Entlastung des Gemeinderates sind möglichst viele operative Aufgaben an die Kommissionen und an die Verwaltung zu delegieren.

  • Der Baukommission sollten mindestens die Baumeldungen und das vereinfachte Baubewilligungsverfahren zur endgültigen Behandlung bzw. zur Entscheidung überlassen werden.
  • Dem Schulrat sollten die Lehrerwahlen zur endgültigen Entscheidung überlassen werden.
  • Allen Kommissionen sollten, soweit sinnvoll, höhere Finanzkompetenzen im Rahmen des entsprechenden Budgets eingeräumt werden.
  • Darüber hinaus sind ganz bewusst und konsequent die vorbereitenden Arbeiten an die Verwaltung (Abteilungsleiter, Sekretär) zu delegieren.

Diese Delegationen sind mit der Reform fest zu verbinden, weil ohne diese Delegationen die Gemeinderäte zufolge der reduzierten Anzahl noch mehr Arbeit haben würden. Man kann nicht weniger Operatives machen wollen und trotzdem über alles informiert sein und alles entscheiden wollen! Es muss mehr vom Gemeinderat delegiert werden!!!

c) Keine erhöhte Präsenz der Gemeinderäte in Kommissionen

Damit der Gemeinderat nicht unnötig oder sogar noch vermehrt im operativen Bereich tätig sein muss, ist dafür zu sorgen, dass in den Kommissionen möglichst wenig Gemeinderäte Einsitz nehmen müssen. Deshalb gilt es zu vermeiden, dass neu sogar eine erhöhte Präsenz der Gemeinderäte in den Kommissionen vorgesehen ist. Sehen Sie dazu unten bei den Kommissionen. Auch hier gilt: Man kann nicht weniger Operatives machen wollen und trotzdem über alles informiert sein und alles entscheiden wollen!!!

Reduktion und Verkleinerung Kommissionen

a) 4-6 Parteivertreter in den wichtigeren Kommissionen

Für die Baukommission, Sicherheitskommission, Umweltschutzkommission, Planungskommission, Kultur- und Sportkommission, Kommission Jugend, Familie und Alter, Fürsorgebehörde und für den Schulrat kann jede im Gemeinderat vertretene Partei ein Kommissionsmitglied vorschlagen. Jene Partei, welche mehr mit als zwei Gemeinderatsmitglieder (gezählt werden auch der Säckelmeister und der Präsident) im Gemeinderat vertreten ist, darf ein zweites Kommissionsmitglied vorschlagen.

Eine kleine Anzahl Kommissionsmitglieder ist an sich effizienter, falls die Mitglieder aktiv und brauchbar sind. Eine kleine Anzahl indessen trägt die Gefahr, dass bei Absenzen sehr wenige Personen u.U. über wichtige Dinge entscheiden oder Anträge stellen können, welche weitreichende Konsequenzen haben. Auch könnte bei schlechter Motivation und bei schlechter Präsenzdisziplin einzelner Mitglieder die ganze Arbeit und die Verantwortung an 1-2 Personen hängen bleiben. Bei einer kleinen Mitgliederzahl besteht auch die erhöhte Gefahr, dass einzelne Personen die ganze Kommission dominieren können. Eine massvolle Erweiterung von 4 auf maximal 6 Sitze trägt auch dazu bei, dass die Kommissionen in der Bevölkerung möglichst bereit vertreten sein können, bzw. dass die Kommissionsarbeit eine angemessene Abstützung in der Bevölkerung hat. Mit der beantragten Formel würden die erwähnten Kommissionen voraussichtlich aus maximal 6 Parteivertretern bestehen. Damit kann auch ein gewisser Proporz gewahrt werden.

Die Geschäftsleitung Gemeindewerke und die Finanzkommission können bei der bisherigen Anzahl von je 4 Mitgliedern belassen werden.

b) Geschäftsleitung Gemeindewerke: keine Aufhebung der Parteivertreter / Reduktion der Vertretung des Gemeinderates

Die 4 bisherigen Parteivertreter sollen in der Geschäftsleitung Gemeindewerke bleiben und der Anteil der Gemeinderäte ist von bisher 4 auf 2 zu reduzieren.

Es gibt keinen Grund, bei der heutigen Struktur der Gemeindewerke die Parteivertreter bei der Geschäftsleitung zu entlassen. Denn diese Kommission ist lediglich vorberatend. Es ist nicht einzusehen, weshalb neu noch ein Gemeinderat mehr (insgesamt 5 Gemeinderäte) in dieser Kommission tätig sein sollen, zumal diese Kommission geraden zu Handen des Gesamtgemeinderates Antrag stellt und selber keine wesentlichen Kompetenzen hat. Vielmehr sollten die heute 4 Gemeinderäte auf 2 reduziert werden, damit auch hier eine gewisse Entlastung möglich ist. Gerade die Geschäftsleitung Gemeindewerke ist ein Beispiel, wo sich der Gemeinderat aus dem operativen Geschäft zurückhalten sollte. Zwei Gemeinderatsmitglieder (Kommissionspräsident und Säckelmeister) dürften dazu ausreichen. Im übrigen kann die Kommissionszusammensetzung wieder rückgängig gemacht werden, die Sache nach dem Dafürhalten des Gemeinderates aus dem Ruder laufen sollte.

c) Keine Vergrösserung der Gemeinderatsanzahl in der Baukommission und in der Fürsorgebehörde

Es soll darauf zu verzichtet werden, die Gemeinderatsanzahl in der Baukommission und in der Fürsorgebehörde zu vergrössern.

Selbst wenn bei der Baukommission die Baumeldungen und das vereinfachte Verfahren endgültig an die Baukommission delegiert werden sollte (was anzustreben ist), rechtfertigt es sich nicht, einen zweiten Gemeinderat in die Baukommission zu delegieren. Denn damit hat er, wenn er seriös mitreden will, eine enorme Zusatzarbeit zu leisten, was der angestrebten Entlastung vom operativen Geschäft widerspricht. Das gleiche gilt für die Fürsorgebehörde, wo im übrigen der Spielraum, welcher aus der Gesetzgebung für die Fürsorgebehörde noch möglich ist, ohnehin gering ausfällt.

Es gibt somit keinen vernünftigen Grund, bei der Baukommission und bei der Fürsorgebehörde im Rahmen der Reform zwei weitere Gemeinderäte erheblich mit operativen Aufgaben zu belasten. Man kann sich nicht vom operativen Geschäft entlasten, indem man an mehr Sitzungen in mehr Kommissionen teilnehmen will. Hier ist wohl etwas Mut und Konsequenz angesagt. Im übrigen kann die Kommissionszusammensetzung wieder rückgängig gemacht werden, die Sache nach dem Dafürhalten des Gemeinderates aus dem Ruder laufen sollte.

Kostenfrage

Im Rahmen des Berichtes zu Handen der a.o. Gemeindeversammlung sollte in groben Zügen bekannt gegeben werden, wie viele Stellenprozente für welche Stufe (neben der normalen Anpassung der Gemeindeverwaltung gemäss Kommunaluntersuchung) zusätzlich erforderlich sein sollen. Dies wohl zu einem Zeitpunkt, wo allfällige Anstellungen noch nicht bekannt sind bzw. noch nicht realisiert sind. Auch ist offen zu kommunizieren, welche Spannbreiten für die Lohnsummen brutto für diese Stellenprozente gemäss der Besoldungsverordnung bestehen. Schliesslich ist auch zu erwähnen, welche Kosteneinsparung die Reduktion von 3 Gemeinderäten bringt. Mit diesen Angaben kann jene Kostentransparenz dem Stimmvolk vorgelegt werden, welche dannzumal in Guten Treuen möglich sein wird.

Die CVP dankt der Reformkommission und insbesondere Gemeinderat Jürg Kraft für die bisher geleistete enorme Arbeit für die Neuorganisation von Behörden und Verwaltung der Gemeinde Arth und ersucht um Aufnahme der Vernehmlassungsanliegen in die Reform.

Nein zu den Motorfahrzeugabgaben!

Am Wochenende vom 18. Mai 2003 ist kantonal über die Motorfahrzeugabgaben, über das Salzlager und die Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg sowie über das Sozialhilfegesetz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Armee XXI, den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz, die Mieterinitiative, die Sonntagsinitiative, die Gesundheitsinitiative, die Behinderteninitiative, die Initiative Strom ohne Atom, die Moratoriumsinitiative sowie über die Lehrstelleninitiative zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den jährlichen Finanzierungsbeitrag von Fr. 70’000.– an die Arth-Rigi-Bahn zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Finanzierungsbeitrages an die Arth-Rigi-Bahn, die Annahme des Salzlagers, die Annahme des Sozialhilfegesetzes, die Annahme von Armee XXI sowie des Bevölkerungsschutzes/Zivil-schutzes. Alle übrigen Vorlagen sind zu verwerfen.

Diese Woche wird das Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben genauer betrachtet.

Ausgangslage

Bisher sind die Motorfahrzeugabgaben (=Verkehrssteuern) in einer Verordnung geregelt. Neu soll stattdessen ein Gesetz entstehen, mit dem die Spezialfinanzierung im Strassenwesen geordnet wird. Mit der Einführung eines Gesetzes verbunden ist aber auch eine Steuererhöhung. Gleichzeitig soll die noch bestehende Strassenbauschuld von nunmehr noch ca. 44 Mio. Franken zu Lasten des kantonalen Eigenkapitals abgeschrieben werden. Bereits 1999 ist eine Steuererhöhung bei der Volksabstimmung gescheitert.

Steuererhöhungen

Mit der Einführung des neuen Gesetzes sind Steuererhöhungen von ca. 1.5 Mio. Franken verbunden. Solche neuen Steuern sind in der heutigen Zeit mehr als überflüssig.

Familienautos teurer

Mit dem neuen Gesetz werden auch die Familienautos höher besteuert, weil neu das Gesamtgewicht des Fahrzeuges in die Steuerberechnung einfliesst. Die Familie mit den bereits grossen Lasten für die Kinder hat für das Familienauto mehr Steuern zu bezahlen. Wer er sich erlaubt, mehr als zwei oder drei Kinder zu haben, und deshalb ein grösseres Auto (Van) braucht, muss auch noch mehr Steuern bezahlen. Das neue Gesetz ist demnach familienfeindlich.

Plünderung der Staatskasse

Mit der einmaligen Abschreibung der Strassenbauschuld von nunmehr noch ca. 44 Mio. Franken soll die allgemeine Staatskasse entsprechend geplündert werden. Derweil fliessen nun alljährlich die LSVA-Anteile des Kantons vollständig in die Strassenbauspezialfinanzierung, was bereits in einem Jahr ca. 8 Mio. Franken ausgemacht hat. Die LSVA-Anteile werden in anderen Kantonen teilweise auch für den öffentlichen Verkehr verwendet. Nicht so im Kanton Schwyz. Die Motorfahrzeugabgaben und die LSVA-Anteile reichen bei weitem dafür aus, die bestehende Strassenbauschuld abzutragen und die anstehenden Strassenprojekte des Kantons zu realisieren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Spezialfinanzierung aufzubrechen und die allgemeine Staatskasse zu belasten. Das würde lediglich zu vorzeitigen Steuererhöhungen führen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung des unnötigen neuen Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 18. Mai 2003

Finanzierungsbeitrag an Arth-Rigi-Bahn
JA
Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben
NEIN
Salzlager und Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg
JA
Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe
JA
Armee XXI
JA
Bevölkerungsschutz / Zivilschutz
JA
Initiative Ja zu fairen Mieten
NEIN
Sonntagsinitiative
NEIN
Gesundheitsinitiative
NEIN
Initiative gleiche Rechte für Behinderte
NEIN
Initiative Strom ohne Atom
NEIN
Initiative Moratorium Plus
NEIN
Lehrstelleninitiative
NEIN

Ja zum Sozialhilfegesetz

Am Wochenende vom 18. Mai 2003 ist kantonal über die Motorfahrzeugabgaben, über das Salzlager und die Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg sowie über das Sozialhilfegesetz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Armee XXI, den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz, die Mieterinitiative, die Sonntagsinitiative, die Gesundheitsinitiative, die Behinderteninitiative, die Initiative Strom ohne Atom, die Moratoriumsinitiative sowie über die Lehrstelleninitiative zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den jährlichen Finanzierungsbeitrag von Fr. 70’000.- an die Arth-Rigi-Bahn zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Finanzierungsbeitrages an die Arth-Rigi-Bahn, die Annahme des Salzlagers, die Annahme des Sozialhilfegesetzes, die Annahme von Armee XXI sowie des Bevölkerungsschutzes/Zivil-schutzes. Alle übrigen Vorlagen sind zu verwerfen. Hier wird die Gesetzesänderung des Sozialhilfegesetzes genauer betrachtet.

Ausgangslage

In vielen Familien kann der notwendige Einkommensbedarf nicht ohne ein zweites Einkommen gedeckt werden. Zudem müssen zunehmend alleinerziehende Elternteile ein Erwerbseinkommen erzielen. Schliesslich gibt es auch immer mehr gut ausgebildete Frauen, welche als Mütter ihre Erwerbstätigkeit nicht ganz aufgeben wollen und sollen, weil andernfalls viel Wissen und Aufwand verloren gehen würde. In all diesen Verhältnissen sind die Eltern bzw. Elternteile darauf angewiesen, dass qualitativ gute und bezahlbare Betreuungsplätze für die Kinder vorhanden sind.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Betreuung der Kinder in einer Betreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagstisch, etc.) soll nicht Ersatz der familiären Kinderbetreuung, sondern eine Ergänzung sein. Wenn solche Einrichtungen fehlen, werden die Kinder während der Abwesenheiten der Eltern schlecht oder gar nicht betreut.

Bedürfnis für Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Kanton Schwyz besteht in vielen Gemeinden ein akutes Bedürfnis nach einer Kinderbetreuungsstätte, welche eine professionelle Betreuung gewährleistet, die den Eltern zeitlich eine Erwerbstätigkeit ermöglicht. Je nach Grösse und Struktur der Gemeinde ist dieses Bedürfnis unterschiedlich.

Kinderbetreuungseinsrichtungen nicht kostendeckend

Die Kinderbetreuungseinrichtungen können nicht kostendeckend arbeiten. Einerseits bestehen wegen der professionellen Leitung und Betreuung der Kinder erhebliche Lohnkosten. Andererseits kann der Elternbeitrag insbesondere für die unteren Einkommen nicht kostendeckend sein, weil dieser sonst den grössten Teil des erzielten Einkommens aufzehren würden. Für diesen Bereich benötigt jede Kinderbetreuungseinrichtung die Unterstützung der öffentlichen Hand.

Vorteile für die Gemeinde

Wenn in einer Gemeinde eine familienergänzende Kinderbetreuungsstätte besteht, können Eltern und Elternteile, welche zur Deckung ihres Bedarfes zusätzliches Einkommen erzielen sollten, für die Betreuung der Kinder an diese Betreuungsstätte verwiesen werden. Damit kann in gewissen Fällen vermieden werden, dass die Gemeinde Sozialhilfe zahlen muss. Darüber hinaus bedeutet das Vorhandensein einer Kinderbetreuungsstätte ein Trumpf bei der Standortattraktivität einer Gemeinde. Gerade gut verdienende Eltern und damit gute Steuerzahler orientieren sich vor der Niederlassung in der Gemeinde oft darüber, ob ein solches Betreuungsangebot in der Gemeinde vorliegt oder nicht. In vielen Fällen ziehen solche Eltern eine Gemeinde mit einem Betreuungsangebot vor.

Gesetzliche Grundlage für mögliche Unterstützung

Mit der Gesetzesänderung des Sozialhilfegesetzes soll eine Grundlage geschaffen werden, dass die Gemeinde eine Kinderbetreuungseinrichtung unterstützen kann. Die Gemeinde hat eine solche Einrichtung zudem nach gewissen Richtlinien zu bewilligen. Die Gemeinde ist gemäss der neuen Gesetzesbestimmung allerdings frei, ob und wie sie sich an Kinderbetreuungseinrichtungen beteiligen will. Lediglich die Möglichkeit, nicht aber eine Verpflichtung wird dadurch geschaffen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Gesetzesänderung des Sozialhilfegesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 18. Mai 2003

Finanzierungsbeitrag an Arth-Rigi-Bahn
JA
Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben
NEIN
Salzlager und Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg
JA
Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe
JA
Armee XXI
JA
Bevölkerungsschutz / Zivilschutz
JA
Initiative Ja zu fairen Mieten
NEIN
Sonntagsinitiative
NEIN
Gesundheitsinitiative
NEIN
Initiative gleiche Rechte für Behinderte
NEIN
Initiative Strom ohne Atom
NEIN
Initiative Moratorium Plus
NEIN
Lehrstelleninitiative
NEIN

Gemeindereform Arth: Diskussion jetzt!

Im Herbst 2000 hat die CVP eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation in der Gemeinde Arth angeregt. In der Folge hat der Gemeinderat Arth eine solche Überprüfung beschlossen und eine Reformkommission eingesetzt. Nach intensiven Vorarbeiten liegen nun die Vorschläge für die künftige Organisation des Gemeinderates, der Kommissionen und der Verwaltung vor. Ein Vernehmlassungsverfahren ist eröffnet worden. Die CVP will dieses für die Gemeinde Arth sehr wichtige Projekt breit und intensiv diskutieren. Dazu wird am 23. April 2003, 20:00 Uhr, im Restaurant Engel in Oberarth, eine öffentliche Präsentation der Reformvorschläge mit anschliessender Beratung durchgeführt.

Ausgangslage

Tempora mutantur, et nos in illis (die Zeit ändert sich, und wir mit ihr). Dieses lateinische Sprichwort gilt auch für die Verwaltung und die Behörden der Gemeinde Arth. Seit über 20 Jahren sind die Gemeinderatsressorts unverändert geblieben, obwohl bestimmte Ressorts sich massiv gewandelt haben. In einigen Ressorts sind neue Aufgaben hinzugekommen, Aufgaben sind weggefallen oder haben sich stark verändert. Bei den Kommissionen wurde zwar teilwei-se modifiziert, doch zum grossen Teil nicht überprüft und einfach weitergeführt. Auch die Gemeindeverwaltung als solche musste sich in den letzten 20 Jahren den neuen Anforderun-gen stellen. Die Verwaltungsstruktur wurde dazu meist nur pragmatisch und einzelfallweise angepasst.

Reformentwurf

In Anerkennung des Bedürfnisses zur Überprüfung der Organisation von Behörden und Ver-waltung hat der Gemeinderat Arth eine Reformkommission unter der Leitung von Gemeinde-rat Jürg Kraft eingesetzt und eine professionelle externe Beratung beauftragt. Anschliessend wurden intensive Analysen und Vorarbeiten geleistet mit dem Ziel, einen konkreten Reform-entwurf zu erarbeiten, welcher nun zur Vernehmlassung vorliegt.

Reduktion des Gemeinderates von 12 auf 9 Sitze

Die Reformkommission schlägt im Vernehmlassungsentwurf die Reduktion der bisher 12 Gemeinderatssitze auf 9 vor. Die neuen Ressorts sollen heissen: Bau, Sicherheit, Pla-nung/Energieversorgung/Wasserversorgung, Finanzen, Präsidiales, Freizeit, Soziales, Vor-mundschaft, Bildung. Die Aufgaben der bisherigen Ressorts werden teilweise angepasst und umverteilt.

Gliederung der Verwaltung in 6 Abteilungen

Die Verwaltung soll neu in 6 Abteilungen gegliedert werden: Bau/Landschaft/Sicherheit, Energie/Wasserversorgung, Finanzen, Organisation, Gesellschaft, Bildung. Gleich gelagerte Bereiche werden zusammen gefasst. Die Qualität der Verwaltungshandlungen und der Einsatz der Ressourcen soll damit verbessert werden.

Reorganisation der Kommissionen

Die Kommissionen sollen teilweise zusammen gelegt und die Mitgliederzahl soll teilweise massiv reduziert werden. Die wichtigsten Kommissionen sollen noch sein: Baukommission (ehemalige Baukommission + Teilbereich Gewässerschutz), Sicherheitskommission (ehemals Zivilschutz und Schadenwehr), Umweltschutzkommission (ehemals Umweltschutz und Hy-giene + Teilbereich Gewässerschutz), Planungskommission (ehemals Ortsplanungskommissi-on, Verkehrsplanungskommission, Friedhofkommission), Geschäftsleitung Gemeindewerke, Finanzkommission, Gemeindeführungsstab, Standortförderung (ehemals Wirtschaftskommis-sion und Landerwerbskommission), Personalkommission, Kultur- und Sportkommission (ehemals Kulturkommission, Sportkommission, Seebad), Jugend/Familie/Alter, Fürsorgebe-hörde, Verwaltungskommission Alters- und Pflegeheim Hofmatt, Vormundschaftsbehörde, Kinderschutzkommission, Schulrat, Musikschulkommission. Durch die Verkleinerung der Kommissionen soll die Kommissionstätigkeit aufgewertet werden.

Öffentliche Diskussion

Der vorgelegte Reformentwurf sollte nun bereit und umfassend diskutiert werden, damit all-fällige Korrekturen/Anpassungen/Ergänzungen noch im Rahmen der Vernehmlassung in die zu erstellende Abstimmungsvorlage eingebracht werden können. Schliesslich geht es um eine Reform, welche lediglich alle 20-30 Jahre gemacht wird und unmittelbar mit den Dienstleis-tungen der Gemeinde gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu tun hat. Die CVP fordert deshalb alle Interessierten auf, am Mittwoch, den 23. April 2003, an der öffentlichen Präsen-tation der Reformvorschläge (durch Jürg Kraft, Leiter der Reformkommission) im Restaurant Engel, in Oberarth, teilzunehmen. Nach der Vorstellung wird eine offene Diskussion geführt, wo Anregungen, Einwände und Bedenken vorgebracht werden können. Nehmen Sie an dieser wichtigen Veranstaltung teil.

Ja zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt

Am Wochenende vom 9. Februar 2002 ist auf Bundesebene über die Volksrechte und die kantonalen Spitalbeiträge zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über die Initiative zum Altersheim Hofmatt, die Zonenplanänderung im Schutt sowie über verschiedene Einbürgerungsgesuche zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Zustimmung.

Ja zur Initiative Altersheim Hofmatt

Die Zukunft des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth ist für die Gemeinde Arth eine sehr wichtige Frage, weshalb die CVP diesbezüglich eine Urabstimmung (schriftliche Stellungnahme aller Mitglieder) durchgeführt hat. Der Grossteil der CVP-Mitglieder hat sich an der Urabstimmung beteiligt und sich mit einem Anteil von 62 % für den Erhalt des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth ausgesprochen. Dabei standen die finanziellen Ueberlegungen zur Heimfrage nicht im Vordergrund. Vielmehr ist man gewillt, auch mit einem (wenn auch unklaren) Kostenrisiko das Alters- und Pflegeheim Hofmatt zu erhalten bzw. weiter zu führen. Die Befürworter der Alters- und Pflegeheimes Hofmatt betrachten die Versorgung der Gemeinde mit Pflegeplätzen durch Kooperationsverträge beim privaten Heim in Oberarth und bei der Stiftung Mythenpark in Goldau als zu wenig sicher. Sie bevorzugen ein gemeindeeigenes Haus. Sehen Sie betreffend der Zustimmung zum Altersheim Hofmatt im Detail in der vorletzten Rigipost oder unter www.arth-online.ch/cvp.

Ja zur Zonenplanänderung Schutt

Im Gebiet Schutt ist der Kanton Schwyz Eigentümer einer grösseren Fläche Land in der Nähe des Gewerbeschulhauses. Dort will der Kanton eine pädagogische Hochschule erstellen, weil dafür die Verkehrslage in Goldau optimal ist. Derzeit befindet sich das fragliche Gebiet in die Gewerbe- und Wohnzone, weshalb sich ein Umzonung aufrängt. Es soll nun eine Umzonung in die offene Bauzone vorgenommen werden, wo erst im Rahmen des Gestaltungsplanverfahren die konkrete Nutzung festgelegt werden kann. Dabei muss dann aber auch noch geklärt werden, ob dieser Gestaltungsplan betreffend den Nachbarzonen verträglich und passend ist. Zudem ist die Vereinbarkeit mit der Erschliessungsplanung zu prüfen (vgl. § 17 der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz). Mit diesem Ablauf wird die Zwecksetzung vom Einzonungsverfahren in die Gestaltungsplanphase verschoben, um möglichst lange flexibel zu bleiben. Die Rechte der Anstösser werden aber dadurch nicht gemindert. Die Umzonung stellt eine entscheidende Voraussetzung für die Erstellung der pädagogischen Hochschule dar. Es spricht nichts gegen diese Umzonung und die entsprechende Baureglementsänderung, dies umso weniger als sie für die Gemeinde Arth eine grosse wirtschaftliche Bedeutung hat.

Ja zu den Volksrechten

Mit dem Bundesbeschluss über die Volksrechte werden die bisherigen Möglichkeiten, von einem Volksrecht (Initiative, Referendum) Gebrauch zu machen, verbessert bzw. vergrössert. Es spricht nichts dagegen, diese wenn auch nicht weitreichende Vorlage anzunehmen, zumal sie lediglich eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes darstellt.

Ja zu den kantonalen Beiträgen an Spitalbehandlungen

Die Kantone haben gemäss KVG und eidgenössischem Versicherungsgericht auch Beiträge an die Spitäler zu bezahlen, wenn ein privat oder halbprivat Versicherter dort behandelt wird. Diese Kosten machen insgesamt pro Jahr ca. 700 Mio. Franken aus. Die Einführung dieser Zahlungen soll nun gemäss einem Vorschlag des Parlamentes stufenweise ab 2002 erfolgen, dies mit Rücksicht auf die nicht darauf ausgerichtete Finanzplanung vieler Kantone. Alle Krankenversicherungen mit einer Ausnahme haben diesem Kompromiss zugestimmt, damit es nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommen muss. Die Vorlage ist somit sinnvoll und ausgewogen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme aller Vorlagen des Bundes und der Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9.2.2003

Initiative Alters- und Pflegeheim Hofmatt
JA
Zonenplanänderung Schutt
JA
Einbürgerungen
JA

Volksrechte
JA
Kantonale Beiträge an Spitalbehandlungen
JA

Ja zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt

Dr. med. Ivo Kennel
Am 9. Februar 2003 gelangt die Einzelinitiative von Dr. Ivo Kennel zur Abstimmung betreffend der Errichtung einer unselbständigen Anstalt mit dem Zweck, das Altersheim Hofmatt in Arth als gemeindeeigenes Alters- und Pflegheim zu führen und zu betreiben. Am 14. November 2002 organisierte die CVP Arth-Oberarth-Goldau im Georgsheim Arth das ausserordentlich gut besuchte öffentliche Podium zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt. Am 13. Dezember 2002 wurde anlässlich der Gemeindeversammlung ebenfalls zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt debattiert. Darüber hinaus wurde die ganze Problematik in der Presse eingehend behandelt. Aufgrund dieser umfassenden Informationsvorgabe hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt keine spezielle Versammlung, sondern eine Urabstimmung durchgeführt. Alle Mitglieder der CVP konnten sich schriftlich zur Altersheimfrage bzw. zur Initiative von Dr. Ivo Kennel äussern. Davon wurde reger Gebrauch gemacht.

Urabstimmung der CVP

Die Zukunft des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth ist für die Gemeinde Arth bzw. für deren Bürgerinnen und Bürger eine sehr wichtige Frage. Deshalb hat die CVP diesbezüglich die gesamte Basis zu Wort kommen lassen, indem eine Urabstimmung (schriftliche Stellungnahme) durchgeführt worden ist.

62 % für den Erhalt des Alters- und Pflegeheimes

Der Grossteil der CVP-Mitglieder hat sich an der Urabstimmung beteiligt und mit einem Anteil von 62 % für den Erhalt des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth ausgesprochen. Die Zustimmung erfolgte nicht nur von Einwohnern von Arth, sondern auch von Personen aus Goldau und Oberarth.

Finanzielle Belastung nicht massgebend

Aus dem Umfeld der öffentlichen Veranstaltungen und aus Einzelvoten war zu entnehmen, dass die finanziellen Ueberlegungen zur Heimfrage nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr ist man gewillt, auch mit einem (wenn auch unklaren) Kostenrisiko das Alters- und Pflegeheim Hofmatt zu erhalten bzw. weiter zu führen. Dies umso mehr, als das Heim im Dorf Arth sehr schön liegt.

Eigenes Haus bietet Versorgungssicherheit

Die Befürworter der Alters- und Pflegeheimes Hofmatt betrachten die Versorgung der Gemeinde mit Pflegeplätzen durch Kooperationsverträge beim privaten Heim in Oberarth und bei der Stiftung Mythenpark in Goldau als zu wenig sicher. Sie bevorzugen offensichtlich ein gemeindeeigenes Haus. Bedarfsrechnungen aufgrund von Statistiken vermögen zu wenig zu überzeugen. Es wird von einem höheren künftigen Bedarf ausgegangen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Annahme der Initiative von Dr. Ivo Kennel für die Errichtung einer öffentlichen Anstalt zum Erhalt und zur Weiterführung des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth.