Ja zum Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach

Am 22. September 2024 stehen deren zwei eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung.

Beim Bund geht es zuerst um die sog. Biodiversitätsinitiative und um die Reform der beruflichen Vorsorge. Bei der kantonalen Vorlage geht um die Ausgabenbewilligung für das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der völlig übertriebenen Biodiversitätsinitiative, hingegen die Annahme der Reform der beruflichen Vorsorge und die Annahme der Ausgabenbewilligung für das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 22.9.2024

Bundesvorlagen

NEIN zur Biodiversitätsinitiative
JA zur Reform der beruflichen Vorsorge

Kanton Schwyz

JA zur Ausgabenbewilligung neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach

Nein zur Biodiversitätsinitiative

Mit dem Titel der Initiative werden die Stimmberechtigten an der Nase herumgeführt. Denn die beiden ersten, nicht weniger wichtigen Teile der Initiative mit umfangreichen Schutzzielen für Landschaften, Ortsbilder, Kulturdenkmälern und historischen Stätten werden mit dem Titel und in der laufenden Kampagne übergangen. Bei der sog Biodiversitätsinitiative soll ein Flächenanteil von 30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als sog. Biodiversitätsfläche ausgeschieden und der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden. Das ist nicht eine Erfindung der Gegner, sondern eine klare Forderung in der Medienmitteilung der Pro Natura Schweiz vom 18.12.2023, welche bei dieser Initiative federführend ist. Schon bisher wird die Biodiversität vom Bund massiv gefördert. Im Kanton Schwyz haben wir bereits 22 % biodiverse Flächen. Die Initianten wollen noch mehr. Hinzu kommt noch die Forderung nach mehr Schutz von schutzwürdigen Landschaften, Ortsbildern, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmälern. Schliesslich soll sogar ausserhalb dieser Schutzobjekte die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe noch mehr geschützt werden. Damit wird klar, dass die landwirtschaftliche Produktion und generell die bauliche Entwicklung in der ganzen Schweiz massiv eingeschränkt werden soll. Es reicht mit den bereits bestehenden Einschränkungen. Die Schutzverbände wollen noch mehr Macht. Das Freilichtmuseum Ballenberg darf sich nicht auf die ganze Schweiz ausdehnen. Deshalb Nein zur völlig übertriebenen Biodiversitätsinitiative.

Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge

Bei der Reform der beruflichen Vorsorge soll im obligatorischen Bereich der bisherige Mindestumwandlungssatz von 6.8 % wegen der immer höheren Lebenserwartung und wegen der zu geringen Kapitalrendite auf 6.0 % gesenkt werden. Der bisher fixe Koordinationsabzug soll neu 20 % des AHV-Lohnes betragen und die Eintrittsschwelle wird von Fr. 22’050 auf Fr. 19‘845 gesenkt, wodurch mehr Teilzeitbeschäftige und auch kleine Löhne bei der beruflichen Vorsorge einbezogen werden. Schliesslich gibt es einen Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration. Die junge Generation muss bei den Pensionskassen im obligatorischen Bereich derzeit die zu hohen Renten der in die Pension gehenden Generation wegen des zu hohen Mindestumwandlungssatzes mitfinanzieren. Der längst überfällige Reformstau ist mit der Annahme der Reformvorlage endlich zu beheben. Deshalb Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge.

Ja zur Ausgabenbewilligung neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach

Im Kanton Schwyz soll auf dem Areal Kaltbach in Schwyz für Baukosten von rund 139 Mio. Franken ein neues Verwaltungs- und Sicherheitszentrum entstehen. Es soll Platz bieten für rund 500 Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung, für eine Einsatzzentrale der Polizei, für den Hauptposten der Kantonspolizei Schwyz, für die Stützpunkte der Feuerwehr Schwyz und für die Rettungsdienste Schwyz sowie für eine Produktionsküche. Das alte AHV-Gebäude an der Bahnhofstrasse 15 mit einem Teil der kantonalen Verwaltung ist am Zerfallen. Zudem sind viele Verwaltungseinheiten des Kantons an verschiedenen Orten teuer eingemietet. Mit dem neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrum wird ein Grossteil der kantonalen Verwaltung an einem Ort konzentriert und mit moderner Infrastruktur ausgestattet und effizienter werden. Alle anderen Organisationsvarianten mit mehreren Standorten wären offensichtlich viel teurer. Wenn am Ort des alten AHV-Gebäudes an der Bahnhofstrasse 15 in Schwyz ein Neubau erstellt werden sollte, müssten die entsprechenden Arbeitsplätze während mehrerer Jahre in Provisorien untergebracht werden, was einen Aufwand von vielen Millionen Franken verursachen würde. Für über 95 % der Besucher der kantonalen Verwaltung aus dem ganzen Kanton Schwyz ist der Standort im Kaltbach neben dem Verkehrsamt besser zugänglich als die Verwaltung im Dorf Schwyz selber. Über alles gesehen ist das vorgelegte Projekt klar zu befürworten. Es gibt keine brauchbare Alternative. Deshalb Ja zur Ausgabenbewilligung für das neue Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach.

Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Ja zur Kostenbremse im Gesundheitswesen

Am 9. Juni 2024 stehen deren 4 eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung.

Beim Bund geht es zuerst um die Limitierung der Krankenkassenprämien auf 10 % des Einkommens, d.h. um eine weitere Umverteilung. Dagegen steht die Kostenbremse-Initiative, welche ohne Qualitätsverlust den ständigen Anstieg der Gesundheitskosten bremsen will.

Weiter kommen die Unversehrtheitsinitiative sowie die sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie zum Entscheid.

Bei der kantonalen Vorlage geht es um die Videoübertragung der Parlamentsdebatte im Kanton Schwyz und um eine Ausnahmeregelung der Parlamentsabläufe bei ausserordentlichen Lagen.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Prämien-Entlastungsinitiative und der Unversehrtheitsinitiative, hingegen die Annahme der Kostenbremse-Initiative, des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie sowie die Annahme der kantonalen Vorlage zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates.

Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Mit der 10 %-Prämien-Entlastungsinitiative soll es zu einer grossen Umverteilung kommen, deren Kosten der Bund zu zwei Dritteln und die Kantone zu einem Drittel zu tragen hätten. Niemand weiss bisher, wie der finanziell angeschlagene Bund die ca. 6 Mia. Mehrkosten auftreiben soll. Statt die ständig steigenden Gesundheitskosten zu senken, würde mit dieser Umverteilung die Kostensteigerung noch weiter angetrieben. Sprichwörtlich: „Koste es, was es wolle“. Das ist kein vertretbares Vorgehen. Der moderate indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist die richtige Antwort für eine angemessene Prämienentlastung der mittleren und unteren Einkommen. Deshalb Nein zur teuren Prämien-Entlastungsinitiative.

Ja zur Kostenbremse-Initiative

Gemäss einem Expertenbericht könnten im Gesundheitswesen im obligatorischen Bereich pro Jahr 6 Mia. Franken ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Der Auftrag wäre an sich klar. Nur schafft es das Schweizer Parlament mit seinen vielen Gesundheitslobbyisten nicht, wirklich taugliche, kostendämpfende Massnahmen zu beschliessen. Praktisch alle Senkungsvorschläge werden durch die Gesundheitslobbyisten blockiert.

Es geht deshalb nicht anderes, als dass dem Bundesrat das Instrument der Kostenbremse in die Hand gegeben wird. Sonst werden die Krankenkassenprämien wacker weiter steigen, weil es zu viele Fehlanreize gibt. Allein die Mitte hat einen Rezeptvorschlag zur Kostenbremse. Und diese kostet nichts, ja bringt vielmehr sinnvolle Einsparungen mit sich. Die Linke will einmal mehr umverteilen und nichts einsparen. Alle übrigen Parteien schauen nur tatenlos zu, wie die finanzkräftige Gesundheitsbranche sich weiter aufbläst. Es ist höchste Zeit, die ständig steigenden Gesundheitskosten zu bremsen. Dabei kann keine Rede von einem Qualitätsabbau oder von einer drohenden Zweiklassenmedizin sein. Der indirekte Gegenvorschlag ist nutzlose Augenwischerei, weil die Akteure weiterhin selber bestimmen könnten, welche Kostensteigerung sie wollen. Deshalb Ja zur Kostenbremse-Initiative. Es gibt dazu schlicht keine Alternative.

Nein zur Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“

Die körperliche und geistige Unversehrtheit der Menschen ist als Grundrecht vor staatlichen Eingriffen durch die Bundesverfassung geschützt. Dazu braucht es keine Initiative. Bereits heute darf niemand zu einer Impfung gezwungen werden. Die Folge der offen formulierten Unversehrtheitsinitiative sind ungewiss, insbesondere für die Arbeit der Polizei und der Justiz. Vorübergehende Einschränkungen der Freiheit sind zum Schutz der Bevölkerung unter gewissen Umständen nötig. Das muss auch weiterhin möglich sein. Ein übersteigerter Schutz der Freiheit einzelner Personen könnte die Bevölkerung gefährden. Das muss vermieden werden. Deshalb nein zu dieser diffusen Unversehrtheitsinitiative.

Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie

Es sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbarer Energie wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse produziert werden kann. Die Abhängigkeit von Energieträgern aus dem Ausland kann auf diesem Wege namhaft reduziert werden. Unsere Stromversorgung wird sicherer und verlässlicher. Die Steigerung der erneuerbaren Energieträger führt in der Schweiz zu grosser Wertschöpfung mit viel Arbeit für das Gewerbe. Deshalb ja für die sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie.

Ja zur Revision der Geschäftsordnung des Kantonsrates

Mit der Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wird die Handlungsfähigkeit des Kantonsrates in ausserordentlichen Lagen verbessert. Zudem wird der Betrieb eines Livestreams aus den Kantonsratssitzungen ermöglicht.

Das ist technisch machbar und finanziell tragbar. Es gibt keinen Grund, die Debatten im Schwyzer Kantonsrat nicht mit einer Liveübertragung offen zu legen. Die breite Bevölkerung soll mitverfolgen können, was die Kantonsräte zu den einzelnen Geschäften sagen. Da gibt es nichts zu verheimlichen oder zu verbergen. Der Revision ist vorbehaltlos zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 9.6.2024

Bundesvorlagen

Prämien-Entlastungs-Initiative
NEIN
Kostenbremse-Initiative
JA
Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrheit“
NEIN
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbarer Energie
JA

Kanton Schwyz

Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates
JA

Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zu den AHV-Vorlagen am 3. März 2024

Am 3. März 2024 ist auf eidg. Ebene über die Initiative für eine 13. AHV und über die Renteninitiative zu entscheiden. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung beider Vorlagen.

Beim Bezirk Schwyz ist die Vorfinanzierung des Hochwasserschutzes – und Geschiebesanierungsprojekts am Teufbach und an der Starzlen im Muotathal im Betrag von 5 Mio. Franken und über die Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums zu befinden. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.

In der Gemeinde Arth geht es um die Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth und um den Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Initiative „Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben“. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.

Nein zur 13. AHV-Rente

Mit der Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter“ soll die Auszahlung einer 13. AHV-Rente ermöglicht werden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Rente würde pro Jahr derzeit 4.2 Mia. Franken und bis 2033 deren 5.3 Mia. Franken kosten. Derweil wird derzeit pro Jahr noch 3.0 Mia. Franken Überschuss und sukzessive bis ins Jahr 2030 bis auf Null abnehmend Überschuss in der AHV-Kasse erzielt. Es müsste somit rasch eine Finanzierung dieser 13. AHV-Rente sichergestellt werden, was voraussichtlich mit 0.4 Lohnprozenten vom Arbeitnehmer und mit 0.4 Lohnprozenten vom Arbeitgeber oder aber über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 % gedeckt werden müsste. Diese Finanzierungen würden die Lebenshaltungskosten für die ganze Bevölkerung weiter in die Höhe treiben. Hinzu kämen noch weitere Zusatzfinanzierungen für die AHV-Rente wegen der schlechten demographischen Entwicklung, da immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner AHV-Beiträge bezahlen. Die wirklich bedürftigen AHV-Rentenbezüger bekämen mit der 13. AHV-Rente aber nur wenig mehr. Sie sind für eine angemessene Lebenshaltung ohnehin auf die Verbilligung der Krankenkassenprämie und auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Für die nicht bedürftigen AHV-Rentenbezüger wäre die zusätzliche Rente im Sinne einer Giesskannenausschüttung eine unnötige Aufbesserung des Einkommens. Viel gescheiter sollte die bereits mit Vorstössen in die Wege geleitete und offenbar breit getragene Erhöhung der AHV-Minimalrente von derzeit 1‘225 Franken rasch umgesetzt werden. Das würde allein den wirklich Bedürftigen zukommen und viel weniger kosten als die Giesskannenlösung. Deshalb Nein zur Giesskanne mit der 13. AHV-Rente.

Nein zur Volksinitiative „Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge“

Mit der sog. Renteninitiative soll das generelle Rentenalter für den Bezug der AHV-Rente auf 66 Jahre erhöht und dann anschliessend gekoppelt an die Lebenserwartung weiter erhöht werden. Diese Forderung ist unsozial. Vielmehr müsste pro Person eine Lebensarbeitszeit festgelegt werden. Es macht nämlich einen Unterschied, ob man ab dem 18. Altersjahr oder erst ab dem 26. Altersjahr arbeitstätig bzw. bei der AHV beitragspflichtig wird. Zudem gehört das Rentenalter nicht in die Bundesverfassung. Deshalb Nein zur sog. Renteninitiative.

Ja zur Vorfinanzierung Hochwasserschutz und Geschiebesanierung im Muotathal

Da der Bezirk Schwyz die Kosten für den Hochwasserschutz und die Geschiebesanierung ohnehin insgesamt übernimmt, macht es Sinn, dass er die laufenden Projekte am Teufbach und an der Starzlen im Muotathal für 5 Mio. Franken übernimmt. Die bereits aufgegleisten Projekte sollten keine Verzögerung erfahren und sofort umgesetzt werden können. Denn das nächste Hochwasserereignis kann schon rasch eintreffen. Deshalb Ja zur entsprechenden Ausgabenbewilligung.

Ja zu Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums

Die bisherige Spezialfinanzierung des Krematoriums hat stets positiv abgeschnitten. Das ist auch künftig zu erwarten. Es macht deshalb keinen Sinn, den Bereich des Krematoriums weiterhin in einer Spezialfinanzierung zu führen. Dieser Bereich kann ohne weiters in die normale Bezirksrechnung übernommen werden. Nichts destotrotz werden auch künftig mit einer internen Rechnung die Gebühren so anzusetzen sein, dass die erhobenen Gebühren die effektiven Ausgaben für den Betrieb des Krematoriums decken. Deshalb Ja zur Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums beim Bezirk Schwyz.

Ja zur Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth

Die Breitgasse in Arth muss moderat verbreitet werden. Andernfalls bleiben die über die Breitgasse erschlossenen Parzellen wegen der zu schmalen Zufahrt baurechtlich weiterhin nicht hinreichend erschlossen und es können keine Ersatzbauten erstellt werden. Es konnte eine für alle Beteiligten akzeptable Strassenerweiterungslösung gefunden werden. Deshalb Ja zur Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth.

Ja zum Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Initiative „Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben“

Die Initianten wollten in gewissen Bauzonenbereichen die Parkplatzanforderungen gemäss Baureglement vollständig aufheben. Das würde dort die Wohnkosten nicht reduzieren, aber die meist schon bestehende Parkplatznot noch verschlimmern. Der massvolle und realitätskonforme Gegenvorschlag des Gemeinderates nimmt auf alle relevanten Parkierungsbedürfnisse Rücksicht. An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 hat der Gegenvorschlag des Gemeinderates gegenüber der Initiative im Rahmen einer Abstimmung mit einem überaus klaren Mehr obsiegt. Deshalb kommt gemäss dem Gemeindeorganisationsgesetz nur noch der Gegenvorschlag des Gemeinderates Arth zur Abstimmung. Dem ausgewogenen Gegenvorschlag des Gemeinderates ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 3.3.2024

Bundesvorlagen

Initiative 13. AHV
NEIN
Erhöhung des AHV-Rentenalters (Renteninitiative)
NEIN

Bezirk Schwyz

Vorfinanzierung Hochwasserschutz und Geschiebesanierung im Muotathal
JA
Auflösung Spezialfinanzierung Krematorium
JA

Gemeinde Arth

Teilnutzungsplanung Breitgasse Arth
JA
Gegenvorschlag Gemeinderat zur Initiative Schluss dem Parkplatzplatzzwang – autonomes Bauen erlauben
JA

Ja zur Stärkung der eigenen Energieversorgung

Am 18. Juni 2023 ist auf eidg. Ebene über die OECD-Mindestbesteuerung, über das Klimaschutzgesetz und über die Verlängerung gewisser Covid-Massnahmen zu entscheiden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens zu befinden.

In der Gemeinde Arth geht es um eine Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Planung der Seeuferaufwertung in Arth und um einen Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeliegenschaften.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Mindestbesteuerung internationaler Unternehmen gemäss den Vorgaben der OECD

Die OECD hat für internationale Unternehmen ab einem Umsatz 750 Mio. Euro eine Minimalsteuer vorgegeben. Wenn diese Minimalsteuer von 15 % in einem Staat, welcher Steuern erheben darf, nicht bezogen wird, können die Staaten, wo das Unternehmen auch steuerpflichtig ist, die Differenz einziehen. Die Schweiz sollte deshalb die entsprechenden Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mit dieser Minimalsteuer belegen bzw. die Differenz behändigen, weil andernfalls das entsprechende Steuersubstrat von den anderen Staaten eingezogen wird. Der Kanton kann ¾ der Steuereinnahmen behalten, ¼ bekommt der Bund. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja beim Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Es geht hier um den indirekten Gegenvorschlag zur zurück gezogenen Gletscherinitiative. Das Klimaschutzgesetz bezweckt die Minderung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an und den Schutz vor den Folgen der Klimaerhitzung und die Ausrichtung der Finanzmittelflüsse auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung. Es handelt sich um ein Rahmengesetz. Es gibt in erster Linie Ziele und Zwischenziele vor, welche technisch und wirtschaftlich tragbar sind. Wie die Ziele erreicht werden, ist im Rahmen weiterer Gesetze festzulegen. Zudem legt der Gegenvorschlag folgende Massnahmen fest:

  1. Netto-Null-Fahrpläne für Unternehmen und Innovationsförderung,
  2. Impulsprogramm für Heizungsersatz und Energieeffizienz (Dekarbonisierung).

Mit den vorgesehenen Massnahmen kann die Auslandabhängigkeit der Energieversorgung reduziert und die eigene Energieversorgung sowie die inländische Wirtschaft gestärkt werden. Die Gegenkampagne ist krass irreführend und hat nichts mit der Realität zu tun. Es werden keine Verbote ausgesprochen. Er wird nur mit Anreizen gefördert. Deshalb Ja zum Klimaschutzgesetz.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Ausgewählte Bestimmungen des grösstenteils bis 31. Dezember 2022 befristeten Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) sollen bis Ende Juni 2024 verlängert werden, damit bewährte Handlungsinstrumente und eingespielte Mechanismen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, insbesondere in den Wintermonaten 2023 und 2024, weiterhin zur Verfügung stehen. Es geht dabei u.a. um die allfällige Weiterführung des Covid-Zertifikates und des Kontakt-Tracings, welche u.U. Reisevoraussetzungen in andere Staaten darstellen können. Auch sollen die Kantone weiterhin meldepflichtig sein für die Bestände von Heilmitteln und von Schutzausrüstungen. Schliesslich soll auch weiterhin eine gesetzliche Grundlage bestehen für Massnahmen im Ausländerbereich, was insbesondere für die Grenzgänger wichtig sein kann. All diese bis 30. Juni 2024 befristeten Bestimmungen stellen eine sinnvolle Vorkehrung dar. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Ja zur Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen

Das bisherige System des Wuhr- und Perimeterwesens ist kompliziert und aufwändig angesichts der vielfältigen gesetzlichen und technischen Anforderungen an die Hochwasserschutzprojekte. Für viele Bäche besteht noch keine Wuhrkorporation. Der ursprüngliche Gedanke der Selbsthilfeorganisation kann nur noch teilweise umgesetzt werden. Neu soll der Bezirk Schwyz alle Aufgaben und die gesamte Finanzierung der Wuhrkorporationen übernehmen, womit der Bezirk Schwyz mit jährlich 1.1 Mio. Franken belastet wird. Im Gegenzug entfällt im gleichen Mass der Perimetereinzug bzw. die Unterhaltslast der Grundeigentümer. Für den Gewässerunterhalt soll weiterhin ein Wuhrmeister mit lokalen Kenntnissen verantwortlich sein. Mit dieser Neuorganisation des Wuhr- und Perimeterwesens wird der Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient gewährleistet. Deshalb ja zu dieser sinnvollen Neuerung.

Ja zur Ausgabenbewilligung für 1.5 Mio. Franken zur Planung der Seeuferaufwertung

Die Seeuferbefestigungen in Arth haben grösstenteils das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen saniert werden. Im Zuge dieser auf jeden Fall nötigen Sanierung des Seeufers ist die Nutzung des öffentlichen Raumes in den Seeuferbereichen „Naberi“ und „Brüezigen“ zu verbessern. Es soll hier eine eigentliche Seeuferaufwertung für die Bevölkerung geben, wofür zusammen mit der Seeufersanierung ein Projektierungskredit von 1.5 Mio. Franken erforderlich ist. Die Sanierung des Seeufers ist nötig und die Seeuferaufwertung ist angebracht. Deshalb ja zur Ausgabenbewilligung von 1.5 Mio. Franken für die Projektierung der Seeuferaufwertung in Arth.

Ja zum Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf den Gemeindeeigenen Liegenschaften

Die Gemeinde Arth besitzt noch einige Liegenschaften, welche für Photovoltaikanlagen geeignet wären. Auf den entsprechenden Dachflächen könnten ca. 4‘600 m2 Photovoltaikmodule installiert und damit jährlich bis zu 570‘000 kWh Strom produziert werden. Mit einem bis 2030 gültigen Rahmenkredit können die entsprechenden Installationen mit allfälligen Sanierungsmassnahmen koordiniert und es kann auf veränderte Marktsituationen oder auf neue Technologien reagiert werden. Mit den geplanten Photovoltaikanlagen sollte gemäss den aktuellen Prognosen ein jährlicher Nettoertrag für die Gemeinderechnung möglich sein. Die Gemeinde Arth sollte zudem mit gutem Vorbild dazu beitragen, dass die Energieabhängigkeit vom Ausland reduziert werden kann. Deshalb ja zum Rahmenkredit von 1.60 Mio. Franken für die Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 18.6.2023

Bundesvorlagen

Bundesbeschluss OECD-Mindestbesteuerung
JA
Klimaschutzgesetz
JA
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

Bezirk Schwyz

Neuorganisation Wuhr- und Perimeterwesen
JA

Gemeinde Arth

Ausgabenbewilligung 1.5 Mio. Franken für Planung Seeuferaufwertung
JA
Rahmenkredit 1.6 Mio. Franken für Photovoltaik auf Gemeindeliegenschaften
JA

Ja zum gerechten und transparenten Majorzwahlverfahren

Am 12. März 2023 ist auf kantonaler Ebene über die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (neues Majorzverfahren) zu befinden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage sowie über die Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es die Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken, um die Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth, um die Genehmigung der Reglemente für die Gemeindewerke Arth, nämlich um die Anpassung des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung, um die Statutenrevision des ZKRI, und um die Genehmigung des überarbeiteten Parkierungsreglements der Gemeinde Arth.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022

Mit der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes werden künftig beim Majorzwahlverfahren (Gemeinderat, Bezirksrat, Regierungsrat, Ständerat) die undurchsichtigen „Parteipäckli“ verhindert. Es sollen nur noch einfache, transparente und gerechte Kopfwahlen möglich sein. Dabei wird es noch eine einzige offizielle Liste mit dem Namen aller gemeldeten Kandidaten geben. Für die Wahl muss die entsprechende Person auf der offiziellen Liste angekreuzt werden. Die Reihenfolge der Namen der Kandidierenden wird ausgelost, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Damit werden künftig keine „Listenpäckli“, d.h. keine gemeinsamen Listen von mehreren Parteien und keine gegenseitig gedeckten Listen mit den Personen anderer Parteien mehr möglich sein. So kann verhindert werden, dass bei künftigen Majorzwahlen gewisse Parteien mit gemeinsamen oder gegenseitig gedeckten Listen die Wahlen faktisch dominieren können. Die Majorzwahlen sollen effektiv Kopfwahlen und nicht Parteiwahlen sein. Deshalb Ja zur Änderung des Wahl- Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022.

Ja zur Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage

Das vom Bezirk Schwyz seit 1996 betriebene Krematorium in Seewen ist an die Kapazitätsgrenzen gestossen. Es braucht eine zweite Rauchgasreinigungsanlage. Das Krematorium erfüllt ein steigendes, öffentliches Bedürfnis und wird im Rahmen einer Spezialfinanzierung ausschliesslich mit Gebühren finanziert. Die Bezirkskasse wird somit nicht belastet. Der Erweiterung des Krematoriums mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken

Die Gemeinde Ingenbohl braucht den auf Ingenbohler Boden liegenden Teil der Seewernstrasse als Basis- und Groberschliessung für die Überbauung Brunnen Nord. Dieses Strassenbedürfnis der Gemeinde Ingenbohl ist mit der Abtretung des entsprechenden Bezirksstrassenstücks zu erfüllen. Dazu sind die dafür erforderlichen Sanierungskosten von 5.2 Mio. Franken zu bezahlen, weil dieser Strassenabschnitt in einem schlechten Zustand und deshalb instand zu stellen ist. Denn gemäss der Strassengesetzgebung im Kanton Schwyz hat das abtretende Gemeinwesen die Verpflichtung, die Strasse in einem funktionsfähigen Zustand zu übergeben. Für die Gemeinde Ingenbohl wird dadurch die Erschliessung von Brunnen Nord einfacher. Der Bezirk Schwyz wird künftig vom Unterhalt des fraglichen Strassenstückes entlastet, weshalb sich diese Abtretung finanziell lohnt. Es entsteht eine Win-Win-Situation. Das Abstimmungsergebnis hat keinen Einfluss auf die in der Gemeinde Ingenbohl bereits per Abstimmung festgelegte Erschliessungsvariante mit Hochkreisel. Deshalb ja zur Abtretung der Seewernstrasse an die Gemeinde Ingenbohl mit dem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken.

Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken

Der Rathausplatz in Arth ist wirklich in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Das nach wie vor multifunktionale Nutzungskonzept dieses Platzes ist angemessen und überzeugend. Es ist höchste Zeit, dass der ortsbildmässig geschützte Rathausplatz saniert und damit aufgewertet und verschönert wird. Deshalb Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken.

Ja zur Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth

Für den Dorfkern von Arth ist unter Einbezug aller Interessen ein neuer Kernzonenplan mit zwei Bautypen (A und B) ausgearbeitet worden, um dem Schutzbedürfnis des Dorfkerns und dem Entwicklungsbedürfnis hinreichend Rechnung zu tragen. Die Kernzone 1 Arth bezweckt den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns Arth mit seinen ortsbildprägenden Strukturen und Bauten. Die Kernzone 2 Arth bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns von Arth. Die entsprechenden Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sind sinnvoll und deshalb zu genehmigen.

Ja zur Genehmigung der Reglementsanpassungen für die Gemeindewerke Arth, nämlich des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung

Die neuen Rechnungslegungsregeln gemäss HRM2 werden den Bedürfnissen der gemeindeeigenen Infrastrukturbetriebe (Elektrizitätswerk und Wasserwerk) nicht gerecht. Es sollen Abweichungen möglich sein, welche aber die Transparenz für den Bürger nicht schmälern dürfen. Beim Organisationsreglement der Gemeindewerke soll die entsprechende Abweichungskompetenz festgehalten werden. Auch soll dort neu für die Anstellung und Entlassung des Personals auf die am 15. Mai 2022 angenommene Personal- und Besoldungsverordnung verwiesen werden. Schliesslich ist beim Reglement betreffend die Wasserversorgung die maximale Bandbreite der Grundgebühr angemessen zu erhöhen. Diesen sinnvollen Reglementsanpassungen ist zuzustimmen.

Ja zur Statutenrevision des ZKRI

Der Zweckverband Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI) ist eine selbständige juristische Person des kantonalen öffentlichen Rechts. Er ist u.a. auch im Auftrag der Gemeinde Arth im Bereich der Abfallentsorgung tätig. Die bisher gültigen Statuten stammen aus dem Jahre 1989. Seither sind die Dienstleistungen des ZKRI erweitert worden, welche mit Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden geregelt werden mussten, weil sie in den Statuten nicht vorgesehen waren. Nun sollen die Statuten an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Zudem soll neu ein Initiativrecht und ein Referendumsrecht auch für den ZKRI eingeführt werden. Dieser sinnvollen Statutenrevision ist zuzustimmen.

Ja zur Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth

Die bisherigen Parkierungsreglemente der Gemeinde Arth genügen den formellen Vorschriften nicht. Es braucht dazu ein Gesetz im formellen Sinn, d.h. ein vom Gemeindebürger genehmigtes Reglement. Da die bisherigen Gebühren für Dauerparkkarten vom Preisüberwacher als zu hoch taxiert wurden, werden diese entsprechend reduziert. Das vorgelegte Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren in der Gemeinde Arth ist angemessen und sinnvoll. Deshalb ist das neue Parkierungsreglement zu genehmigen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 12.3.2023

Kanton Schwyz

Änderung Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 28. September 2022
JA

Bezirk Schwyz

Ausgabenbewilligung Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage
JA
Abtretung Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken
JA

Gemeinde Arth

Neugestaltung Rathausplatz Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken
JA
Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth
JA
Genehmigung des Organisationsreglements und das Reglementbetreffend die Wasserversorgung
JA
Statutenrevision des ZKRI
JA
Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth
JA

Nein zur schädlichen Massentierhaltungsinitiative

Am 25. September 2022 ist auf Bundesebene über die Massentierhaltungsinitiative, über die Zusatzfinanzierung der AHV, über die Änderung des AHV-Gesetzes und über die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes abzustimmen. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative und die Annahme der drei übrigen Vorlagen.

Nein zur Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“

In der Schweiz sind die Nutztierbestände bereits limitiert. Das Tierwohl ist mit vielen Vorschriften weit besser gesichert als im Ausland. Mit der Massentierhaltungsinitiative soll die Nutztierhaltung in der Schweiz noch mehr eingeschränkt werden. Mindestens die Vorgaben von Bio Suisse müssten gelten. Für alle. Das würde die Herstellung von tierischen Produkten erschweren, um 20-40 % verteuern und letztlich reduzieren. Die Konsumenten würden gezwungen, nur noch Produkte ab dem Label Bio Suisse zu konsumieren. Der derzeit gekaufte Anteil von Bio-Produkten machte im Jahre 2020 im Durchschnitt 11 % aus. Die meisten tierischen Produkte dürften nicht mehr importiert werden, weil die dortigen Vorschriften weniger streng sind. Der Einkaufstourismus würde angekurbelt. Deshalb nein zur schädlichen und bevormundenden Massentierhaltungsinitiative.

Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV und zur Änderung des AHV-Gesetzes

Wegen der höheren Lebenserwartung und wegen der Alterung der Gesellschaft braucht die AHV dringend mehr Geld zur Sicherung der Renten. Dazu soll das Rentenalter der Frauen von 64 Jahren schrittweise und mit Zuschlägen auf 65 Jahre angehoben (Änderung AHV-Gesetz) und die Mehrwertsteuer von 7.7 % um 0.4 % auf 8.1 % (Zusatzfinanzierung der AHV) erhöht werden. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt bis 2032 einen Ertrag von 12 Mia. Franken ein, während die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahren bis 2032 netto 5 Mia. Franken ausmacht. 55 % der Renten werden von Frauen, 45 % von den Männern bezogen. Die Frauen zahlen 34 % der AHV-Beiträge ein, die Männer deren 66 %. Beide Vorlagen sind massvoll bzw. gut austariert und stellen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der AHV-Rente dar. Deshalb Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und zu Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes.

Ja zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes

Der Schweizer Fremdkapitalmarkt soll gestärkt werden. Auf inländische Obligationenzinsen soll künftig keine Verrechnungssteuer (35 %) mehr erhoben werden, damit Schweizer Konzerne ihre Obligationen wieder vermehrt in der Schweiz emittieren. Zudem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden, womit im Ausland verwaltetes Wertschriftenvermögen in die Schweiz geholt werden kann. Der mit diesen Entlastungen verbundene Steuerausfall beläuft sich auf zwischen 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr, und zwar grösstenteils beim Bund. Im Gegenzug werden mindestens gleich viel Steuermehreinnahmen erwartet. Der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 25.9.2022

Massentierhaltungsinitiative
NEIN
Zusatzfinanzierung AHV mit Erhöhung Mehrwertsteuer
JA
Änderung AHV-Gesetz
JA
Änderung Verrechnungssteuergesetz
JA

Ja zur Verwaltungsreform 2022 / Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Am Abstimmungswochenende vom 15. Mai 2022 ist auf Bundesebene über die Änderung des Filmgesetzes, über Änderung des Transplantationsgesetzes und über Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, und über die Verwaltungsreform 2022 – d.h. über die Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung abzustimmen.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Bundesvorlagen und der beiden Vorlagen der Gemeinde Arth.

Ja zur Änderung des Filmgesetzes

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 % ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Dazu sollen nun auch die global tätigen Streamingdienste verpflichtet werden, da diese in der Schweiz gut verdienen, indem sie im Vergleich zum Ausland sehr hohe Gebühren verlangen. Zudem muss das Angebot dieser Streamingdienste zu 30 % aus Filmen oder Serien bestehen, welche in Europa produziert werden. Die Anliegen für die Änderung des Filmgesetzes sind moderat und angemessen. Frankreich und Italien verlangen eine Abgabe von 26 % bzw. 20 % des Umsatzes. Die einheimische Filmproduktion kann damit namhaft unterstützt werden. Deshalb Ja zur Änderung des Filmgesetzes.

Ja zu Änderung des Transplantationsgesetzes

Mit Organspenden kann bei Menschen, die auf neue Organe angewiesen sind, die Lebensqualität verbessert oder gar das Überleben gesichert werden. In der Schweiz kann der Bedarf nach Spenderorganen bisher bei weitem nicht abgedeckt werden. Bisher dürfen in der Schweiz Organe für andere Personen entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Allerdings wird bereits heute bei den Angehörigen nachgefragt, ob Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Spenderausweis vorliegt und die verstorbene Person für eine Spende in Frage kommt. Neu sollen Organe entnommen werden können, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat (Widerspruchslösung). Dazu wird neu ein nationales Register geschaffen, wo jeder die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende vermerken kann. Wenn jemand dort seinen Willen nicht kundgetan hat, können wie bisher die Angehörigen die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte. Deshalb Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Die Schweiz gehört derzeit zum sog. Schengen-Sicherheitsverbund. Sie ist vollständig umgeben von Schengen-Staaten. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über 10 Jahren mit der Frontex zusammen und finanziert diese auch teilweise. Die Frontex soll nun im Rahmen einer Reform für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ausgebaut werden, weshalb sich die Schweiz personell und finanziell stärker beteiligen muss. Gegen allfällige Grundrechtsverstösse der Frontex-Mitarbeiter wird neu eine Aufsicht installiert. Wenn die Schweiz sich an dieser Reform nicht beteiligen will, muss sie mit einem Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund rechnen. Dadurch würde die Schweizer Grenze zur Schengen-Aussengrenze mit systematischen Grenzkontrollen. Das würde für den Grenzverkehr sehr mühsam und zudem sehr teuer. Die Schweiz würde zudem neben dem gesamten Schengen-Raum zu einem separaten Asyl-Hotspot, was einen riesigen Aufwand verursachen würde. Zudem bekämen die Schweizer Polizeiorgane aus dem Schengen-Raum keine Informationen betreffend Straftaten bzw. gesuchten Straftätern mehr. Das wäre für die Schweiz ein Riesenverlust, weil jährlich bei den Schweizer Anfragen bis zu 20’000 Treffer beim Schengen-Info-System erzielt werden. Der Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund wäre für die Schweiz schlichtweg eine Katastrophe. Deshalb Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes.

Ja zum Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau

Die Umzonung an der Centralstrasse ist sinnvoll und dient der sog. Innenentwicklung der Gemeinde Arth. Dem Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, ist deshalb zuzustimmen.

Verwaltungsreform 2022 – Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Mit der Verwaltungsreform 2022 soll der/die jeweilige Gemeinderat/rätin als Ressorvorsteher/in von personellen Belangen entlastet werden. De facto war das bisher schon so. Die Gemeinderäte/innen geben einzig die Personalführung ihres jeweiligen Abteilungsleiters ab (Ausnahme: Rektor), die bisher unterschiedlich bis gar nicht wahrgenommen wurde. Alle anderen Aufgaben bleiben wie bisher. So sind die Gemeinderäte/innen nach wie vor Ansprechpartner für Anliegen aus der Bevölkerung und tragen die Fachverantwortung ihrer Ressorts. Auch bei der Anstellung des Kaders und der Mitarbeitenden samt deren Entlöhnung ändert sich faktisch gar nichts. Es wird einzig die rechtliche Grundlage für die bisher gelebte Praxis geschaffen. Der Verwaltungsreform 2022 bzw. der Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 15.5.2022

Änderung Filmgesetz
JA
Änderung Transplantationsgesetz
JA
Weiterentwicklung Schengen-Besitzstand
JA

Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau
JA
Verwaltungsreform 2022 – Änderung Personal- /Besoldungsverordnung
JA

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe

Am Abstimmungswochenende vom 13. Februar 2022 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, über die Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung, über die Abschaffung der Emissionsabgabe und über das Massnahmepaket zugunsten der Medien zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, hingegen die Annahme der übrigen drei Vorlagen.

Nein zur Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot

Tierversuche müssen von einer kantonalen Tierversuchskommission dahingehend geprüft werden, ob der mögliche Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigt. Das führt zu immer weniger Tierversuchen, zumal diese immer mehr durch Computersimulationen oder mit Forschung an biologischem Material ersetzt werden können. Dementsprechend werden in der Schweiz zur Entwicklung von Kosmetikprodukten keine Tierversuche bewilligt. Gemäss der Initiative sollen Tier- und Menschensuche nun aber vollständig verboten werden. Forschung und Entwicklung würden dadurch stark eingeschränkt und Arbeitsplätze wären gefährdet. Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren, selbst wenn diese Therapien im Ausland entwickelt würden. Die bisherigen, weltweit gesehen sehr strengen Einschränkungen in der Schweiz für Tierversuche und für die Forschung am Menschen genügen. Deshalb Nein zur übertriebenen Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot.

Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung

Es gibt keinen Grund, Kinder und Jugendliche mit Tabakwerbung zum Tabakkonsum zu bewegen. Es ist angebracht, die Tabakwerbung überall dort zu unterbinden, wo Kinder und Jugendliche Zugang zu solcher Werbung haben. Die Tabakwerbung steigert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen. Rauchen verursacht eine Reihe von schweren Erkrankungen. Neu soll Tabakwerbung überall dort verboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können. Die damit verbundenen Einschränkungen der Tabakindustrie sind nicht gravierend, dies umso weniger, als im umliegenden Ausland die Einschränkungen viel grösser sind. Die Schweiz hat hier aufzuholen. Zum Wohle der Gesundheit. Der Gegenvorschlag bringt nur eine halbherzige Lösung. Deshalb Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe

Der Bund kennt derzeit noch drei Stempelabgaben. Die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe auf dem Handel mit Wertschriften und die Versicherungsabgebe auf Prämien von bestimmten Versicherungen. Nun soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden. Es geht dabei um Abgaben bei Emissionen von Aktien oder bei Erhöhungen von Aktienkapital für mittlere und grosse Unternehmen (ab 1.0 Mio. Franken). Das würde beim Bund zu Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken pro Jahr führen. Damit können aber die entsprechenden Unternehmen finanziell gestärkt bzw. entlastet werden. In Europa erheben nur noch Liechtenstein, Griechenland und Spanien eine vergleichbare Steuer. Die OECD hat ab 2024 eine Mindeststeuer von 15 % für international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro beschlossen. Das führt in der Schweiz in den meisten Kantonen zu einer Steuererhöhung bei diesen Unternehmen, wenn man nicht das Risiko eingehen will, dass das Ausland die Steuerdifferenz selber abschöpft. Die Abschaffung der Emissionsabgabe kann diesem schwindenden Standortvorteil der Schweiz etwas entgegenwirken. Deshalb Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, bzw. Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe.

Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien

Die lokalen und regionalen Medien (Zeitungen, Radio, TV, Vereins- und Verbandszeitschriften) sollen finanziell gestärkt werden. Damit soll das anhaltende Verschwinden dieser Medien verhindert werden. Seit 2003 sind in der Schweiz über 70 Zeitungen verschwunden. Damit die Bevölkerung weiss, was in ihrer Region und in der Schweiz geschieht, braucht es Zeitungen, Lokalradios, Regionalfernsehen und Online-Medien, die darüber berichten. Deshalb sollen insbesondere die lokalen und regionalen Medien gestärkt werden. Insgesamt 151 Mio. Franken pro Jahr sollen mehr für die teilweise bereits bestehende Förderung der Medien aufgewendet werden. Damit können die lokalen Medien weiterhin finanziell überleben. Unterstützen wir unsere lokalen und regionalen Medien mit einem Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien. Jetzt sind sie grösstenteils noch da.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.2.2022

Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot
NEIN
Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung
JA
Änderung BG Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe
JA
Massnahmepaket zugunsten der Medien
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (= Pflegeinitiative), und über die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichter/Innen im Losverfahren» (Justizinitiative) und über die Änderung des Covid-19-Gesetzes zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Pflegeinitiative und der Justizinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Nein zu umfassenden Bundesvorschriften im Pflegebereich

Mit der Pflegeinitiative soll eine Ausbildungsoffensive für den Pflegebereich gestartet, der Berufsausstieg mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mit der Verbesserung der Entlöhnung verhindert, die Pflegequalität mit genügend Pflegekräften gesichert und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister ohne ärztliche Verordnung ermöglicht werden. Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bereits im Detail ausformuliert ist, und bei Ablehnung der Pflegeinitiative sofort in Kraft tritt, beinhaltet lediglich die Ausbildungsoffensive und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister. Die beiden anderen Anliegen der Pflegebranche, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Pflegequalität müssten die Kantone bzw. die Sozialpartner direkt regeln. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung. Da die Kantone für die medizinische Grundversorgung und damit für die Pflege zuständig sind, könnte der Bund im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Verbesserung der Pflegequalität in Tat und Wahrheit nur einen Rahmen vorgeben. Die konkreten Vorschriften müssten dann trotzdem die Kantone bzw. die Sozialpartner erlassen. Sie sollten denn auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen als der Bund. Der Spitex-Verband Schweiz ist gegen die Pflegeinitiative und zieht den Gegenvorschlag vor, weil dieser sofort umgesetzt werden kann. Dies im Gegensatz zur Initiative, für welche zuerst die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschaffen werden müssten. Die Pflegeinitiative ist somit abzulehnen, damit die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlages sofort greifen können.

Nein zur Justizinitiative

Mit der Justizinitiative sollen die Bundesrichter/Innen neu von einer vom Bundesrat zu wählenden Fachkommission vorgeprüft und dann mit dem Los bestimmt werden. Sie wären dann bis 5 Jahre über die AHV-Altersgrenze hinaus gewählt und müssten ab der Wahl bis zum Rücktrittsalter nicht mehr im Rahmen einer Wiederwahl bestätigt werden. Mit diesem Vorgehen soll der bisherige Parteienproporz für die Bundesrichter/Innen und die Wahl durch die Bundesversammlung bzw. die Bestätigung alle 6 Jahre umgangen werden. Die demokratische Wahl einer politisch ausgewogenen Zusammensetzung des Bundesgerichts würde dadurch ausgeschlossen. Weitere, wichtige Kriterien der Zusammensetzung wie Geschlecht, Alter, Sprachregion könnten nicht hinreichend sichergestellt werden, weil das Los keine Rücksicht darauf nimmt. Allein das Losglück würde den Ausschlag geben. Die demokratische Legitimation des Bundesgerichts durch die Wahl des Parlaments ginge verloren. Das Bundesgericht urteilt bereits heute unabhängig, auch wenn die Mitglieder formell einer Partei angehören. Bisher wurde noch kein Bundesrichter wegen eines Urteils abgewählt. Es gibt deshalb keine Veranlassung, das bisher bewährte System der Bundesrichterwahlen mit einem schweizweit unbekannten Losverfahren zu ersetzen. Deshalb Nein zur Justizinitiative.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Von der Änderung des Covid-19-Gesetzes sind u.a. Regelungen betroffen für die Ausweitung Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende, für die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, für zusätzliche Taggelder für Arbeitslose, für Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, für die Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende, der Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen, aber auch die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, die Befreiung der geimpften und genesenen Personen von Quarantäne, Grundlage für die eigene Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln. Das Covid-Zertifikat bzw. die entsprechende Pflicht für Veranstaltungen und Restaurationsbetriebe ist der Hauptgrund für das Referendum. Mit der Ablehnung der Änderung des Covid-19-Gesetzes würden die oben erwähnten Regelungen gemäss Art. 165 der Bundesverfassung per 19. März 2022 entfallen, d.h. auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat. Bis zum 19. März 2022 würde somit alles bei der bisherigen Regelung bleiben. Wenn die Fallzahlen in den Spitälern und insbesondere in den Intensivstationen ansteigen sollten, müssten nach einer Aufhebung des Zertifikats wieder die Massnahmen vor der Impfmöglichkeit ergriffen werden, d.h. z.B. eine umfassende Maskentragpflicht für alle, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Zudem wäre der Reiseverkehr ins Ausland mangels Zertifikat erschwert. Die Zertifikatsregelungen erschweren zwar das gesellschaftliche Leben der Impfgegner. Allerdings gibt es keine besseren Lösungen, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen zu reduzieren. Wir haben nichts Besseres. Die umliegenden Staaten gehen bei der Zertifikatspflicht viel weiter als die Schweiz. Wir haben eine moderate Lösung. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.11.2021

Bund

Pflegeinitiative
NEIN
Justizinitiative
NEIN
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zum elektronischen Pass

Am Abstimmungswochenende vom 7. März 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», über das Bundesgesetz über elektronische Indentifizierungsdienste und über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indo-nesien zu entscheiden. Im Bezirk Schwyz geht es um die Einzelinitiative „Für die Gewäh-rung einer Kreditsicherungsgrantie von Fr. 2.0 Mio. durch den Bezirk Schwyz an die Rothenfluebahn Mythenregion AG Schwyz“. In der Gemeinde Arth ist über die Einzel-initiative „Änderung des Baureglements“ zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung des Verhül-lungsverbotes, hingegen die Annahme der beiden anderen Bundesvorlagen. Der Be-zirksvorlage ist ebenfalls zuzustimmen, während die Einzelinitiative zur Änderung des Baureglements Arth zu verwerfen ist.

Nein zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“

Diese Volksinitiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Schweiz. Die Zustände in Frankreich und England mit islamischen Paral-lelgesellschaften sind mit den schweizerischen Verhältnissen nicht vergleichbar. Die Verhüllung muslimischer Frauen stellt in der Schweiz kein nennenswertes Problem dar. Der befürchteten Islamisierung ist anders zu entgegnen, sofern sich eine solche Tendenz in der Schweiz tatsäch-lich abzeichnen sollte. Der Verhüllung von gewalttätigen Chaoten ist kantonal regeln. Es braucht deshalb kein Verhüllungsverbot in der Bundesverfassung. Der Gegenvorschlag reicht. Das Verhüllungsverbot ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste

Neben der bisherigen Identifizierung mit der Identitätskarte und dem Pass besteht ein akutes und wachsendes Bedürfnis für eine elektronische Identifizierung, d.h. für einen elektronischen Pass. Online-Angebote und Online-Auskünfte werden immer wichtiger. Die Bereitstellung einer ein-heitlichen und verlässlichen elektronischen Identität ist deshalb dringend nötig. Dem bisherigen Wildwuchs kann damit Einhalt geboten werden. Der Bund hat nun mit dem E-ID Gesetz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Dabei soll es eine Aufgabenteilung geben. Der Bund macht die Vorgaben und kontrolliert, während private Unternehmen die technische Umsetzung der Identifizierung übernehmen. Der Bund wäre selber technisch nicht in der Lage, diese Um-setzung mit eigenem Personal vorzunehmen. Mit der Delegation dieser Aufgabe an mehrere, private Unternehmen besteht die Gewähr, dass die Umsetzung auf Dauer innovativ und verläss-lich erfolgen kann. Dem E-ID-Gesetz ist deshalb zustimmen.

Ja zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Die Schweiz als Exportland ist auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen mit ande-ren Ländern angewiesen. Indonesien ist mit seinen 271 Mio. Einwohnern das viertgrösste Land der Welt und seit langem ein Schwerpunktland in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit dem vorliegenden Freihandelsabkommen sollen Zölle abgebaut und für die Handelspartner mit klaren Regeln Rechtssicherheit geschaffen werden. Indonesisches Palmöl darf nur dann zu tieferen Zöllen importiert werden, wenn die Nachhaltigkeit der entsprechenden Produktion, d.h. das Einhalten von strengen Umwelt- und Sozialauflagen nachgewiesen wird. Es ist besser, mit den vorgesehenen Auflagen zu arbeiten. Ohne das Abkommen gibt es nämlich keinerlei Auflagen und damit keinen Druck auf eine Verbesserung der Umwelt- und Sozialpoli-tik in Indonesien. Dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist deshalb zuzustimmen.

Zu zur Kreditsicherungsgarantie Fr. 2.0 Mio. Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn

Die Rothenfluhebahn wurde 2014 erstellt und ist seither in Betrieb. Sie stellt die touristische Haupterschliessung des Naherholungsgebietes Mythenregion dar. Die Betriebsergebnisse sind gut, aber die Zinslasten sind zu hoch. Mit einer Kreditsicherungsgarantie des Bezirkes Schwyz kann die Bahn günstigeres Geld beschaffen. Die Stimmbürger der Gemeinde Schwyz haben am 27. September 2020 einer analogen Kreditsicherung von Fr. 2.0 Mio. mit 69.48 % bereits zuge-stimmt. Allerdings hängt dieses Abstimmungsergebnis davon ab, dass auch der Bezirk Schwyz die gleiche Garantie abgibt. Die Garantie stellt keine Schuld dar. Die Rothenfluebahn dient der ganzen Region. Helfen wir den Bahnbetreibern und stimmen wir der Kreditgarantie zu.

Nein zur Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»

Das Anliegen des Initianten, mit Baureglementsänderungen die verdichtete Bauweise zu för-dern, um Bauland zu sparen, zielt in die richtige Richtung. Die verlangte Umsetzung im Baureg-lement ist aber mangelhaft. Mit der generellen Erhöhung der Ausnützungsziffer in bestimmten Zonen wird wohl die anrechenbare Bruttogeschossfläche und erhöht und damit eine dichtere Bauweise ermöglicht. Die bauliche Dichte darf aber nicht gleichgesetzt werden mit einer Erhö-hung der Nutzerdichte. Das eigentliche Ziel der raumplanerischen Verdichtungsabsicht ist die erhöhte Nutzerdichte, also mehr Personen pro Wohnfläche. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Erhöhung der baulichen Dichte nicht einfach zu mehr Wohnfläche pro Person führt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Ausnützungsziffer führt voraussichtlich zu einer Entwicklung in die Breite, was die Freiraumqualitäten auf einem Grundstück mindert. Die Verdichtung sollte aber in die Höhe erfolgen, und nur dort stattfinden, wo das die vorhandene Infrastruktur auch zulässt, weshalb die generelle Erhöhung der Ausnützungsziffer untauglich ist. Auch sollen ge-mäss der Initiative künftig in der Wohnzone W2 Mehrfamilienhäuser möglich sein, was die Strukturen in der W2-Zone markant verändern würde.

Eine quartierkonforme innere Verdichtung wird schon im Rahmen des laufenden Richtplanprozesses durch den Gemeinderat angegangen. Dazu wurde das bestehende Siedlungsgebiet vertieft untersucht. Quartiere mit einer guten Eignung wurden eruiert und als Verdichtungs- und Innen-entwicklungspotentiale erfasst. Gestützt darauf können quartierspezifische und massgeschnei-derte Baureglementsänderungen vorgenommen werden. Die Einzelinitiative hingegen sieht eine generelle Erhöhung der Ausnützung über alle Wohnzonen (mit Ausnahme der Wohnzonen W1 und W2A vor. Das vom Gemeinderat beabsichtigte Vorgehen ist vorzuziehen und die Einzelini-tiative deshalb abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7.3.2021

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
NEIN
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
JA
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
JA
Kreditsicherungsgarantie Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn
JA
Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»
NEIN

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst