Der CVP-Regierungsrat Franz Marty, Vorsteher des Finanzdepartements, stellte in einem gut besuchten und in einem sehr informativen Referat die wichtigsten Inhalte und Veränderungen vor , welche im Rahmen einer Totalrevision des Schwyzer Steuergesetzes für die meisten Steuerpflichtigen spürbare Entlastungen und Vereinfachungen mit sich bringt.
von Jürg Kraft
Anlässlich der Generalversammlung der CVP Ortspartei Arth – Oberarth – Goldau vom 2. Dezember 1999 wurde wiederum deutlich, dass die CVP im Kanton Schwyz nach wie vor in den bedeutsamen und komplexen Fragestellungen die staatstragende und die Sachpolitik betreibende Partei schlechthin ist. Daraus entwickelte sich auch die heute im Kanton praktizierte pragmatische Steuerpolitik. Regierungsrat Franz Marty, welcher gleichzeitig auch Mitglied der CVP Ortspartei ist, zeigte dies in seinem sehr kompetent vorgetragenen Referat zur Totalrevision des Schwyzer Steuergesetzes eindrücklich auf. In seiner Einleitung zum Referat bemerkte der Vorsteher des Finanzdepartementes, dass kaum jemand gerne Steuern zahle, ja man zahle natürlich aus der Einzelpersonenoptik immer viel Steuern. Man müsse aber zwischen subjektivem Empfinden und den tatsächlichen Fakten unterscheiden. Im Kanton Schwyz zeigt die aktuelle Realität für die steuerpflichtigen Personen und Unternehmen eine äusserst günstige Steuersituation auf. Die Schweiz kennt im europäischen Vergleich eine tiefe Steuerbelastung. Der Kanton Schwyz hat die viertgünstigste Steuersituation in der Schweiz. Die Gemeinde Freienbach ist sogar im europäischen Raum ein Spitzenstandort. Aber auch die Gemeinde Arth kann sich immer noch unter die 200 steuergünstigsten Gemeinden der Schweiz einreihen. Das kantonale Ausgabenwachstum während den vergangenen 6 Jahren konnte durch die besseren Steuererträge immer selber finanziert werden. Parallel dazu sank innerhalb der letzten 4 Jahre der kantonale Steuerfuss von 170% auf 130%.
Im Folgenden sollen in konzentrierter und zusammenfassender Form die wichtigsten Inhalte dieses Referats ausgeführt werden.
Ausgangslage
Es findet eine Totalrevision des Schwyzer Steuergesetzes aus dem Jahre 1958 statt. Nur so kann die vom Bundesrecht bis 1. Januar 2001 geforderte formelle Steuerharmonisierung vollzogen werden. Das neue Steuergesetz lehnt sich im Aufbau an das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer an und orientiert sich an den Steuergesetzen der Nachbarkantone. Dank dieser Koordination verschwinden im Steuerrecht viele formelle Abweichungen. Für die Steuerpflichtigen wird mehr Transparenz geschaffen und die Steuerverfahren werden vereinheitlicht. Formelle Steuerharmonisierung bedeutet nicht gleichzeitig auch materielle Steuerharmonisierung! Die Kantone können die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge nach wie vor selbst bestimmen.
„Fahrplan“
Der Regierungsrat hat im Februar 1999 die erste Lesung des Gesetzesentwurfs beraten. Bis Ende April 1999 wurden im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens 43 Stellungsnahmen eingereicht. Eine Kommission des Kantonsrates hat in intensiver Arbeit dieses Steuergesetz vorberaten. Ab dem 12. Januar 2000 wird der Kantonsrat dieses wichtige Gesetz beraten. Mit der Annahme des neuen Steuergesetzes in einer Volksabstimmung im Jahre 2000 kann die Einführung auf den 1. Januar 2001 erfolgen.
Formale Steuerharmonisierung
Als Beispiel sei hier der Wechsel von der aktuellen Vergangenheitsbemessung zur einjährigen Gegenwartsbemessung erwähnt. Damit werden die aktuellen Einkommen erfasst. Schwankungen in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden rasch berücksichtigt. Zwischenveranlagungen werden hinfällig. Dadurch kann dem Steuerpflichtigen, aber auch der Verwaltung, ein grösserer Arbeitsanfall erwachsen. Der Steuerzahler darf aber selber wählen, ob er die Steuerveranlagung jährlich oder nur alle 2 Jahre ausfüllen will. Bei konstantem Einkommen kann die Veranlagung noch wie vor im Zweijahresrhythmus erfolgen.
Gezielte Steuersenkungen
a) Mit sozialem Schwerpunkt
Familien mit Kindern, speziell mit Kindern in Ausbildung, sollen steuerlich entlastet werden. Aber auch natürliche Personen mit tiefen und mittleren Einkommen und Vermögen können von einer steuerlichen Entlastung profitieren.
Konkrete Beispiele:
- Wegfall der Kopfsteuer
- Das Gesamteinkommen der Ehepaare wird durch den Divisor 1.9 geteilt (Teilsplitting). Damit werden Konkubinatspaare nicht mehr bevorteilt.
- Der Kinderabzug wird von Fr. 3000 auf Fr. 5000 pro Kind erhöht.
- Für Kinder in Ausbildung können Fr. 7000 abgezogen werden.
- Vermögen bis Fr. 150’000 bleiben steuerfrei. (bisher Fr. 100’000)
- Kindervermögen bis Fr. 15’000 bleiben steuerfrei. (bisher Fr. 10’000)
b) Mit wirtschaftlichem Schwerpunkt
Auch juristische Personen (Unternehmen) profitieren von namhaften Steuerentlastungen.
Konkrete Beispiele:
- Die Kapitalbesteuerung wird von 1 Promille auf 0.8 Promille gesenkt.
- Die bisher von der Rendite abhängige Gewinnsteuer wird neu mir einem proportionalen Steuersatz von einheitlich 4 Prozent auf den Reingewinn erhoben.
Die Seniorinnen und Senioren
Gemäss Harmonisierungsrecht des Bundes sind auch für den Kanton Schwyz zwingend die AHV-Renten wie bei den Bundessteuern zu 100% zu besteuern. Somit können die Rentnerinnen und Rentner am schwächsten an den Steuerentlastungen partizipieren
Der Kanton ermöglicht dafür zusätzlich steuerliche Entlastungen:
- Keine Kopfsteuer
- Teilsplittingtarif (wie bei den erwerbstätigen Ehepaaren)
- Erhöhung des Sozialabzuges von bisher Fr. 1000 auf Fr. 3000.
- Der neue Krankheitskostenabzug kennt keine Obergrenze mehr. Dieser Abzug entlastet wirksam jene Betagten, die auf teure Pflegeleistungen angewiesen sind.
- 2 % tieferer Steuersatz bei Ausschüttungen von Kapitalleistungen (z.B. 3. Säule)
Mit diesen Entlastungen entstehen für die viele Seniorinnen und Senioren keine Verschlechterung der individuellen Steuersituation.
Mietwertabzug
Bisher konnten Liegenschaftseigentümer kantonal einen Mietwertabzug von 30% des Mietwerts der eigenen Wohnung geltend machen. Dies wird gemäss Harmonisierungsrecht des Bundes nicht mehr möglich sein. Hier wird der Kantonsrat in der Detailberatung noch flankierenden Entlastungen suchen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Steuerpflichtigen nachhaltig von der günstigen Finanzlage und vom Steuerwachstum in den letzten vier Jahren profitieren. Vor allem wirtschaftlich Schwächere und Familien mit Kindern gehören zu den ”Gewinnern” der Totalrevision. Aber auch die steuerliche Belastung für Unternehmen wird noch- mals gesenkt. Der Kanton Schwyz bleibt nach der Einführung eines neuen Steuergesetzes ein sehr attraktiver Standort. Ja, man kann sogar ohne Übertreibung festhalten, dass sich die Attraktivität noch steigert.