Ja zur Rentenreform 2020

Am Abstimmungswochenende vom 24. September 2017 ist auf Bundesebene über die Verfassungsbestimmung zur Ernährungssicherheit und über die Rentenreform 2020 (Zusatzfinanzierung der AHV mit der Mehrwertsteuer und Reform der Altersvorsorge 2020) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über zwei kantonale Sparvor- lagen, nämlich über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung sowie über die Kündigung der Kulturlastenvereinbarung zu beenden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der drei Bundesvorlagen und die Ablehnung der beiden kantonalen (Spar-)Vorlagen.

Ja zur Rentenreform 2020

Am 24. September 2017 stimmen wir über eine Reform der Altersvorsorge ab. Bundesrat und Parlament sichern durch einen Mix von massvollen Massnahmen die Renten der AHV und der Pensionskassen. Es gibt immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Und diese werden ständig älter. Die Renten der 1. und der 2. Säule sind in naher Zukunft nicht mehr gesichert. Ohne Reform würde die 1. Säule (AHV) ein immer höheres jährliches Defizit verzeichnen. Auch die 2. Säule wäre wegen des zu hohen Umwandlungssatzes finanziell nicht mehr stabil. Die aktuell berufstätige Generation bezahlt jährlich rund 1,3 Milliarden an die Rentnergeneration.

Im Rahmen der Rentenreform 2020 wird die ungerechte Umverteilung bei der 2. Säule mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent endlich reduziert, was eine Renteneinbusse von 12 Prozent ausmacht. Das wird einerseits durch die Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzugs sowie durch die Anpassung der Altersgutschriften kompensiert. Eine weitere Kompensation erfolgt durch die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken pro Monat, was mit 0,30 Lohnprozenten finanziert wird. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Neu soll die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein.

Mit den beiden Bundesvorlagen zur Rentenreform 2020 bekommen wir keine eierlegende Wollmilchsau. Aber es ist eine pragmatische Lösung verschiedener Probleme. Eben ein Kompromiss. Unser Rentensystem wird für viele Jahre wieder stabil. Seit 1995 wurden alle AHV-Reformen (1. Säule) sowie die Senkung des Umwandlungssatzes der beruflichen Vorsorge (2. Säule) abgelehnt, was die Altersvorsorge in Schräglage gebracht hat.

Einen weiteren Leerlauf bei der dringend notwendigen Revision der 1. und 2. Säule unserer Altersvorsorge können wir uns nicht leisten. Eine Illusion dürfte sein, dass nach einer Ablehnung der Vorlage(n) innert nützlicher Frist eine mehrheitsfähige neue Lösung möglich ist.

Illusorisch oder gar ruinös sind die Vorschläge der Gegner. Das linke Referendumskomitee aus der Westschweiz will keine Erhöhung des Rentenalters der Frauen und keine Senkung des Umwandlungssatzes BVG. FDP und die SVP bringend laufend angeblich bessere Ideen auf den Tisch, wie sie die Renten der AHV und der Pensionskassen sichern wollen. Warum haben sie es nicht geschafft, dafür eine Mehrheit im Bundeshaus zu finden? Weder links noch rechts gibt es ein mehrheitsfähiges Sanierungskonzept. Das vorliegende Reformpaket der Altersvorsorge 2020 hingegen wird vom Bundesrat und von einer Mehrheit im National- und Ständerat unterstützt. Wer immer schon Erfahrungen bei Sanierungen gemacht hat, weiss: Es braucht einen Mix aus Zusatzeinnahmen und Minderausgaben. Die Rentenreform 2020 macht die dringend notwendigen und richtigen Schritte in die richtige Richtung.

Irreführend sind die Behauptungen der Reformgegner, wonach die Jungen verraten und Rentner bestraft werden sollen. Das Gegenteil ist der Fall mit der Annahme der Reform. Die Jungen brauchen nämlich unbedingt die Reduktion des Rentensatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, sonst bezahlen sie weiterhin für die künftigen Rentner der Pensionskasse für den zu hohen Rentensatz. Die Rentner können nur dann auf den Fortbestand ihrer Renten (Bestandesschutz) hoffen, wenn ihre Renten auch finanziert sind. Wenn die Finanzierung (teilweise) fehlt, ist mit Rentenkürzungen beziehungsweise Nichtanpassen der Teuerung zu rechnen.

Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWST und Ja zum Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020.

Ja zur Ernährungssicherheit

Der neue Verfassungsartikel 104a setzt in der Schweiz für die künftige (relative) Ernährungssicherheit und für die künftige Landwirtschaft die Grundnormen in der Bundesverfassung, was sinnvoll ist. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

Am 24. September 2017 ist auf kantonaler Ebene über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung abzustimmen. Zuerst erlauben sich die Kantonsratsfraktionen der SVP und der FDP, die NFA-Beiträge für die juristischen Personen mit jährlich mindestens 3 Mio. Franken mit den Steuern der natürlichen Personen zu subventionieren. Und dann wollen die gleichen Kreise bei den sozial schwächsten (Betagte, Invalide, Pflegebedürftige, Personen ohne Ausbildung) Eigenheimbesitzer mit Einkommen unter 50 000 Franken die in der Vergangenheit zugesicherten Wohneigentumsförderungsbeiträge streichen, was von 2022 bis 2027 einen Spareffekt von insgesamt sage und schreibe 130 000 Franken ausmachen würde. Das ist unfair und des Staates Schwyz unwürdig. Auf Zusicherungen des Kantons sollte man sich verlassen können. Deshalb Nein zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung».

Nein zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen

Am 24. September 2017 ist auf kantonaler Ebene auch über die Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen abzustimmen. Der Staatshaushalt soll um jährlich 1,8 Mio. Franken entlastet werden, während die gleichen Beiträge neu aus dem Lotteriefonds an die gleichen Einrichtungen bezahlt werden sollen. Die bisher vereinbarten Beiträge an Luzern und Zürich werden aufgrund der konkreten Teilnehmerzahlen der Schwyzer Bürger errechnet. Wir bezahlen somit für den effektiven Konsum. Die Kündigung der Vereinbarung ist bereits ein schlechtes Zeichen. Zudem sind die künftigen Zahlungen an die ausserkantonalen Kultureinrichtungen nicht gesichert. Alles liegt im freien Belieben des Regierungsrates. Niemand weiss, wie die Finanzierung nach 10 Jahren erfolgen soll. Gut möglich, dass die Kulturschaffenden im Kanton dann weniger als heute bekommen. Der Kanton Schwyz muss auch hier ein verlässlicher Partner bleiben. Das ist mit der Kündigung der Vereinbarung nicht gesichert. Deshalb Nein zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für 24. September 2017

Ernährungssicherheit (Bundesbeschluss)
JA
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Reform der Altersvorsorge 2020
JA

Aufhebung Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
NEIN
Kündigung der Kulturlastenvereinbarung
NEIN

Vernehmlassung CVP zum ESP-B

Im Rahmen der Vernehmlassung nimmt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau zum Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Arth-Goldau (ESP-B) gemäss den Orientierungen vom 24. Mai 2017 (öffentlich) und vom 13. Juni 2017 (Parteivorstände) Stellung.

Das Postgebäude muss erhalten bleiben, womit viel Geld gespart werden kann. Deshalb ist die 5. Buskante im Bereich Bahnhof Süd zu erstellen. Die Tiefgarage als Ersatz der derzeitigen Parkplätze beim Bahnhof ist unverzichtbar. Es ist ein Dorfplatz für öffentliche Veranstaltungen einzuplanen. Für die massiven Aufzonungen/Umzonungen bzw. für die Möglichkeit, Hochhäuser bis zu 55 m Höhe zu erstellen, sind entsprechende Gegenleistungen zu verlangen. Die Erschliessung des Areals Bahnhof Süd ist über die sog. Schuttstrasse vorzunehmen.

Bahnhofplatz: Postgebäude behalten, nur 4 Buskanten auf dem Bahnhofplatz

Die Gestaltung des Bahnhofplatzes ist wohl eines der wichtigsten Teilprojekte und bereits sehr konkret. Der Umstand, dass allein wegen der Schaffung der 5. Buskante das Postgebäude entfernt werden muss, lässt aufhorchen, weil der Abbruch dieses Gebäudes und der Ersatz der Poststelle sehr viel Geld kostet, welches von die Gemeinde Arth wohl zum grossen Teil alleine aufzubringen sein wird.

Könnte da nicht die eine Buskante von Anfang an im Bereich Bahnhof Süd (Rigi-Platz) oder an einem anderen Ort angesiedelt werden. Das könnte in einer ersten Phase auch provisorisch erfolgen, bis die dortigen Entwicklungsschritte umgesetzt werden. Dort könnten auch Haltebereiche für weitere Busse (Private Busse, Bahnersatz, etc.) vorgesehen werden. Das entsprechende Gelände müsste von den dortigen Grundeigentümern der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden (Eigentum oder Baurecht). Hier wäre eine Kompensationsmöglichkeit (ev. Infrastrukturabgeltung anstelle oder als Teil der Mehrwertabgabe) angebracht für die vorgesehenen sehr grossen Zonenausnützungen, insbesondere für das angedachte Hochhaus mit 55 m Höhe.
Mit der Reduktion auf 4 Buskanten auf dem Bahnhofplatz könnte das Postgebäude am bisherigen Standort belassen und grosser finanzieller und organisatorischer Aufwand und vor allem auch zeitliche Verzögerung vermieden werden. Zudem gehört die Poststelle wohl wirklich zum Bahnhofareal und nicht irgendwohin auf die Bahnhofstrasse. Die Tiefgarage könnte auch ohne die Entfernung des Postgebäudes erstellt werden.

Die Entflechtung des Pw-Verkehrs und des Busverkehrs beim Bahnhofplatz durch die Verlegung der Pw-Parkplätze in eine Tiefgarage für Kurzparkierer unter dem Bahnhofplatz ist wichtig. Allein diese Entflechtung gibt diesem Platz die nötige Ruhe und einen eigentlichen Platzcharakter. Die Pw-Parkplätze sind für den Bahnhof wichtig. Sie müssen beim Bahnhofplatz selber sein. Eine Verlegung zum Areal Süd würde keinen wirklichen Ersatz darstellen. Und eine Hoffnung, dass dort Private schon bald ein Parkhaus erstellen würden, wäre mehr als vage. Die Erstellung einer Tiefgarage für Pw beim Bahnhofplatz als Ersatz für die bisherigen Pw-Parkplätze ist deshalb unabdingbar.

Wir ersuchen alle Beteiligten, ernsthaft zu überprüfen, ob die 5. Buskante nicht an einem anderen Ort um den Bahnhof (z.B. im Bereich Bahnhof Süd, Rigiplatz) herum erstellt werden kann. Die übrigen Busse (Private Busse, Bahnersatz, etc.) können ja ohnehin nicht auf dem Bahnhofplatz platziert werden. Dafür muss auf jeden Fall noch eine Lösung gefunden werden.

Dorfplatz für öffentliche Veranstaltungen schaffen

Bei der bisherigen Planung ist noch kein Platz für öffentliche Dorfveranstaltungen (Fasnacht, etc.) vorgesehen. Diesem schon lange bekannten Bedürfnis ist jetzt unbedingt Beachtung zu schenken. Wenn das jetzt nicht gelöst werden kann bei den sehr massiven Auf- bzw. Umzonungen (Hochhaus bis 55 m), wodurch die Grundeigentümer dann ein Vielfaches der bisherigen Baunutzungen umsetzen können, dann wird das wohl gar nicht mehr realisiert werden können.

Hochhäuser bis 55 m Höhe, massive Aufzonungen/Umzonungen: Gegenleistungen

Im Vergleich zu den bisherigen Zonenausnützungen wird es im Bereich Bahnhof Süd zu massiven Aufzonungen bzw. Umzonungen kommen. Die Grundeigentümer werden massiv mehr bauen können als dies nach den bisherigen Zonenvorschriften möglich war. Insbesondere am Standort der beiden vorgesehenen Hochhäuser bis 55 m wird es zu einer sehr hohen Begünstigung der Grundeigentümer kommen. Damit solche Privilegierungen (vielfache Ausnützung im Vergleich zur bisherigen Situation) im Rahmen der Abstimmung zu den neuen Zonenvorschriften beim Stimmbürger eine echte Chance haben, muss klar und deutlich dargelegt werden können, welche Gegenleistungen (Mehrwertabgaben, Landabtretungen für Dorfplatz oder Bushaltestellen, Abgabe von Baurechten, etc.) die Gemeinde bzw. der Bürger im Gegenzug dafür bekommt.

Erschliessung über die Schuttstrasse

Das Erschliessungsproblem für das Areal Bahnhof Süd ist über die sog. Schuttstrasse zu lösen, selbst wenn hier die zu überwindenden Hürden beträchtlich sind. Mehrkosten im Vergleich zur Erschliessung über die Rigistrasse sind in Kauf zu nehmen. Denn die Erschliessung über die Rigistrasse bzw. der Ausbau der Rigistrasse dürfte angesichts der vielen betroffenen Eigentümer kaum, und wenn, dann nur mit massiver Verzögerung möglich sein. Kommt hinzu, dass die Rigistrasse der Hauptzubringer für die Schulkinder von Goldau zum Schulareal ist.

Die CVP dankt der Steuerungsgruppe, Herrn Prof. Andreas Schneider und allen am Projekt Beteiligten für die grosse Arbeit. Da wurde für die Entwicklung des Dorfes Goldau bisher Einmaliges geleistet.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Der Vorstand

Ja zu den Energievorlagen – Verantwortung übernehmen

Am Abstimmungswochenende vom 21. Mai 2017 ist auf Bundesebene über das Energiegesetz zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die kantonale Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» und über die Volksinitiative «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» (sogenannte Kesb-Initiative) zu befinden, während auf Gemeindeebene das neue Friedhofsreglement der Gemeinde Arth zur Debatte steht.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Energiegesetzes, der Volksinitiative «Plus-Energiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» sowie des neuen Friedhofsreglements, während die Kesb-Initiative abzulehnen ist.

Ja zum Energiegesetz des Bundes, Ja zur Energiestrategie

Nach dem Wasser und der Nahrung ist die Energieversorgung im heutigen Leben von entscheidender Bedeutung. Ohne Strom geht (fast) nichts mehr. Um der Schweiz weiterhin eine sichere Versorgung mit Energie zu gewährleisten, haben Bundesrat und Parlament die Energiestrategie 2050 beschlossen. Denn die Energieversorgung kann nicht einfach dem Zufall oder der Wirtschaft überlassen werden. Einerseits sind die fossilen Energieträger nur noch beschränkt verfügbar. Und sie verursachen den problematischen Klimawandel. Der Atomstrom ist mit gewaltigen Problemen behaftet, sodass niemand mehr ernsthaft auf neue Atomkraftwerke setzen kann. Deshalb ist dringend eine eigentliche Energiestrategie angesagt. Danach ist der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Der bisherige Energieverbrauch ist zu senken, die Energieeffizienz ist zu erhöhen, und die Produktion erneuerbarer Energie ist zu steigern. Vor allem bei den bestehenden Gebäuden liegt ein grosses Energiesparpotenzial. Hier kann 25 Prozent des Energiebedarfes mit bereits bestehender Technik und ohne Komfortverlust eingespart werden. Auch bei den Fahrzeugen und bei den Elektrogeräten soll und kann der Energieverbrauch weiter gesenkt werden. Erneuerbare Energie soll gefördert werden (Strom aus Sonnenenergie, Wind, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft). Erste Massnahmen gelten bis 2035. Anschliessend sind je nach Bedarf weitere Massnahmen zu beschliessen, worüber wieder abgestimmt werden kann. Mit der Energiestrategie des Bundes kann der Energieverbrauch gesenkt, die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und die einheimische erneuerbare Energie gestärkt werden. Damit werden Arbeitsplätze im Inland geschaffen. Die Wertschöpfung bleibt in der Schweiz und erhöht den Wohlstand. Es gibt zur Energiestrategie des Bundes keine vernünftige Alternative. Es ist höchste Zeit, dass wir hier das «Messerheft in die Hand nehmen». Das schulden wird insbesondere unseren Nachfahren. Wir dürfen nicht weiter auf «Abbruch» hinarbeiten bzw. auf «nach mir die Sintflut». Wir müssen hier die Verantwortung übernehmen und weitsichtig handeln. Deshalb Ja zum Energiegesetz des Bundes.

Ja zur Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz»

Die Gebäude verursachen 40 Prozent unseres gesamten Energieverbrauches. Es besteht offenkundig ein grosses Sparpotenzial. Allein mit der heute verfügbaren Technik kann bei den bestehenden Gebäuden 25 Prozent des Energieverbrauches eingespart werden. Hier setzt die Volksinitiative der CVP des Kantons Schwyz «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» an. Sie verlangt, dass neue Gebäude den eigenen Energiebedarf decken müssen (PlusEnergiehaus) und dass die bereits bestehenden Gebäude energetisch saniert werden. Damit schaffen wir Arbeitsplätze für das Gewerbe und reduzieren im Energiebereich unsere Auslandabhängigkeit. Das PlusEnergiehaus rentiert je nach den Fähigkeiten des Planers sofort oder spätestens nach wenigen Jahren. Da der Schwyzer Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates in der Energiefrage nichts machen wollen, muss der Stimmbürger aktiv werden. Es ist höchste Zeit, in der wichtigen Energiefrage eine aktive Rolle zu übernehmen und unsere künftige Energieversorgung nicht bloss dem Zufall zu überlassen. Das schulden wir unseren Kindern. Deshalb Ja zur Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz».

Nein zur Kesb-Initiative

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit 2013 in Kraft. Seither haben zwei vom Kanton organisierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) die entsprechenden Aufgaben auf kantonaler Ebene übernommen. Zu Beginn gab es erhebliche Verzögerungen bzw. Pendenzen bei der Bearbeitung der Fälle, weil die Gemeinden die vormals vormundschaftlichen Fälle kurz vor dem Rechtswechsel vom Vormundschaftsrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht teilweise nicht mehr aktiv bearbeitet haben. Zudem mussten die neu geschaffenen Behörden zuerst zu einem geordneten Arbeitsablauf finden. Auch haben die neuen Behörden oft den Ton mit den Betroffenen und Angehörigen nicht gefunden und die erforderliche Zusammenarbeit mit den Fürsorgebehörden der Gemeinden nicht gesucht, was viele Leute aufgebracht und verunsichert hat. Das fehlerhafte Verhalten der Kesb hat sich mittlerweile deutlich gebessert. Zudem ist im Kanton Schwyz ein parlamentarischer Vorstoss hängig, gemäss dem eine zwingende Zusammenarbeit zwischen den Kesb und den Gemeinden (Fürsorgebehörden) formell eingerichtet werden soll. Schliesslich hat auch der Bundesrat gemerkt, dass es beim materiellen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mängel hat, welche zu beheben sind. Mit der von Pirmin Schwander aufgegleisten Volksinitiative «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» (Kesb-Initiative) soll erreicht werden, dass künftig nicht mehr der Kanton für die Kesb verantwortlich ist, sondern die Gemeinden. Einerseits lehnen aber die Gemeinderäte aller Gemeinden die Übernahme der Kesb ab. Sie wären schlichtweg überfordert, eine solche Fachbehörde einzusetzen und zu beaufsichtigen. Andererseits würde sich mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Gemeinden an den Fehlern am materiellen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (= Bundesrecht) nichts ändern. Die Absicht von Pirmin Schwander, die Fehler beim Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu beheben, ist ehrenwert. Allerdings ist der von ihm vorgeschlagene Weg mit dem Wechsel der Zuständigkeit auf die Gemeinden nicht tauglich. Allein das materielle Bundesrecht ist zur Behebung der bisher erkannten Mängel zu ändern. So zum Beispiel sollten bei der Einsetzung der Beistände primär die Familienangehörigen infrage kommen. Deshalb ist die Kesb-Initiative abzulehnen.

Ja zum neuen Friedhofsreglement der Gemeinde Arth

Das bisherige Friedhofsreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Das Verhältnis von Erdbestattung zur Urnenbestattung hat sich massiv verschoben. Wenn beim Verstorbenen und bei den Angehörigen die finanziellen Mittel fehlen, kommt die Gemeinde für eine schickliche Bestattung eines Verstorbenen auf. Die Förderung der Kremation mit einem Gemeindebeitrag von 200 Franken ist nicht mehr nötig und kann deshalb gestrichen werden. Mit dem neuen Reglement kann den Bedürfnissen und Wünschen der Hinterbliebenen entsprochen werden. Deshalb Ja zum neuen Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für 21. Mai 2017

Energiegesetz (Energiestrategie)
JA

Volksinitiative PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz
JA
Kesb-Initiative
NEIN

Friedhofsreglement der Gemeinde Arth
JA

Ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III

Am Abstimmungswochenende vom 12. Februar 2017 ist auf Bundesebene über die erleichterte Einbürgerung, die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr und über das Unternehmenssteuerreformgesetz III zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die kantonale Volksinitiative zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung und über die kantonale Volksinitiative zur Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00 für Alleinstehende zu befinden, während auf Gemeindeebene das neue Abwasserreglement, die Übernahme einer Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen im Bereich Heulediweg und Mühlefluo auf die Gemeinde sowie ein Zusatzkredit von Fr. 4.0 Mio. für Gewässerschutzbauten zur Debatte stehen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der eidgenössischen und der kommunalen Vorlagen, während die kantonalen Initiativen abzulehnen sind.

Ja zur erleichterten Einbürgerung

Bisher gibt es die erleichterte Einbürgerung bereits für Ehegatten. Gemäss dem Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung sollen nun auch Personen der 3. Generation erleichtert eingebürgert werden, wofür aber einige klare Voraussetzungen zu erfüllen sind. Es geht hier um Personen, welche die Schweiz schon längst als Heimat betrachten, hier geboren, aufgewachsen und verwurzelt sind. Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben einen weit stärkeren Bezug zur Schweiz als zum Heimatland ihrer Grosseltern. Vereinfacht wird nur das Verfahren. Die Integrationskriterien müssen auf jeden Fall erfüllt sein. Die erleichterte Einbürgerung muss beantragt werden. Automatisch geht nichts. Die entsprechenden, integrierten Personen sollen auch am politischen Leben teilhaben können. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrasse und den Agglomerationsverkehr

Nach dem öffentlichen Verkehr soll nun auch der Strassenverkehr eine sichere und faire Finanzierung bekommen. Der vorgesehene Fonds bringt Vorteile für alle Regionen der Schweiz. Das Strassenverkehrsnetz wird gestärkt. Das soll in der Verfassung unbefristet verankert werden. Dem Bundesbeschluss zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz III wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei der Unternehmenssteuerbelastung sichergestellt. Und zwar mit internationaler Akzeptanz. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben werden. Für die kantonalen Steuerausfälle erhält der Kanton Schwyz 4.2 % mehr von den Bundessteuern. Mit dieser Reform bleibt die Schweiz ein attraktiver Unternehmensstandort, wodurch Arbeitsplätze gesichert werden können. Deshalb ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III.

Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung“

Dividenden für massgebliche (mindestens 10 %) Gesellschaftsbeteiligungen werden beim Empfänger ermässigt (beim Einkommen) besteuert, weil sie bereits beim Unternehmen als Gewinn besteuert worden sind und somit doppelt besteuert werden. Mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 % auf 60 % würde der Kanton Schwyz bei den KMU an Attraktivität verlieren. Denn die umgebenden Kantone besteuern die Dividenden derzeit nur zu 50 %. Die entsprechende Benachteiligung bei den juristischen Personen ist zu vermeiden, weil der Kanton Schwyz nach wie vor zu wenig eigene Arbeitsplätze anbieten kann und bereits deshalb hier steuerattraktiv bleiben muss. Deshalb nein zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung, bzw. nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung“.

Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Steuerentlastung“

Die Erhöhung der Steuereintrittsschwelle für Alleinstehende auf Fr. 12‘000.00 würde für die ohnehin erforderliche Steuergesetzrevision ein unnötiges vorzeitiges Festlegen eines isolierten Teils darstellen. Die Steuereintrittsschwelle von Fr. 4‘650.00 für Alleinstehende ist wohl zu erhöhen. Allerdings hat das in Koordination mit den Sozialabzügen in einem ausgewogenen Verhältnis zu erfolgen. Mit der Vorgabe einer fixen Eintrittsschwelle ist das nicht möglich. Deshalb nein zur isolierten Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00. Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Steuerentlastung“.

Ja zum Abwasserreglement der Gemeinde Arth

Das bisherige Abwasserreglement der Gemeinde Arth ist veraltet und muss den heute geltenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. U.a. sollen die Gebühren nicht mehr nach Bewohnergleichwerten sondern nach dem Gebäudevolumen gemäss SIA Norm 416 erhoben werden. Die neuen Anschlussgebühren entsprechen dabei ungefähr der bisherigen Gebührenhöhe. Das neue Reglement entspricht den aktuellen Vorgaben des Kantons und den Bedürfnissen der Gemeinde. Dem Reglement ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Übernahme einer Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen

Der Heulediweg in Oberarth befindet sich derzeit im Eigentum der Oberallmeind-Genossame Arth. Ein Teil davon, nämlich der Bereich von der Bergstrasse bis zur Abzweigung Mühlefluo, stellt eine Groberschliessungsstrasse dar, welche gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen ist. Vor der Übernahme wird dieses Strassenstück vollständig instand gestellt. Gemäss dem Kanalisationsreglement der Gemeinde Arth kann der Gemeinderat private Sammelkanäle als öffentlich erklären, wenn diese dem Charakter einer öffentlichen Kanalisation entsprechen und den technischen Anforderungen entsprechen. Für den Gemeinderat Arth erscheint es zweckmässig, dass die Schmutz- und Meteorwasserleitungen entlang des Heuledigweges und auf der Zufahrtsstrasse Mühlefluo ins Leitungsnetz der Gemeinde übernommen werden. Diese Leitungen werden vor der Übernahme vollständig instand gestellt. Der von der Oberallmeind-Genossame Arth beantragten Übernahme der Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen (Schmutz- und Meteorwasserleitungen) im gleichen Gebiet ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Zusatzkredit von Fr. 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten

Die bisherigen Kredite für die Gewässerschutzbauten der Gemeinde Arth reichen nicht mehr aus, um die Sanierungsaufgaben im Zeitraum von 2017 bis 2020 zu erfüllen. Dazu bedarf es eines Zusatzkredites von 4.0 Mio. Franken. Es geht dabei um ausgewiesene Bedürfnisse gemäss der generellen Entwässerungsplanung. Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch Kanalisations-Anschlussgebühren. Dem Zusatzkredit ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 12.2.2017

Bundesbeschluss erleichterte Einbürgerung
JA
Schaffung Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr
JA
Unternehmenssteuerreformgesetz III
JA

Initiative Erhöhung der Dividendenbesteuerung
NEIN
Initiative Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00
NEIN

Genehmigung neues Abwasserreglement Gemeinde Arth
JA
Übernahme Heuledigweg und Kanalisationsleitungen
JA
Zusatzkredit 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten
JA

Bruno Beeler neuer Präsident der CVP des Kantons Schwyz

Kantonsrat Bruno Beeler aus Goldau ist neuer Präsident der CVP des Kantons Schwyz. Er will die Politik der CVP für gute Rahmenbedingungen für Familien und KMU konsequent weiterführen.

Am Dienstagabend wurde Kantonsrat Bruno Beeler, Goldau, zum neuen Präsidenten
der CVP des Kantons Schwyz gewählt.
Anlässlich ihrer Mitgliederversammlung vom Dienstag, 17. Januar, hat die CVP neben der Parolenfassung zu den Abstimmungen vom 12. Februar die Wahl des Präsidenten der Kantonalpartei traktandiert. Als Nachfolger von Ad-interim-Präsident Reto Wehrli wurde Kantonsrat Dr. Bruno Beeler von den Delegierten gewählt.

Bruno Beeler ist Rechtsanwalt mit eigener Praxis in Schwyz. Der Vater von vier Kindern vertritt die Gemeinde Arth seit 2008 im Kantonsrat. Als Mitglied der Staatswirtschaftskommission sowie bis 2016 der Rechts- und Justizkommission und der Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank – und nicht zuletzt als Mitglied der Verfassungskommission – hat Bruno Beeler zahlreiche Geschäfte an vorderster Front mitgeprägt. Aus seiner beruflichen Tätigkeit ist er mit vielen politisch relevanten Themen wie den Finanzen, dem Baurecht, dem Sozialwesen bis hin zur Landwirtschaft bestens vertraut.

Eigenverantwortung

Eigenverantwortung ist für Bruno Beeler wichtig. Die staatliche Hilfe muss die Ausnahme bleiben. Wer sich anstrengt, soll belohnt werden.
Der Staat hat dem Bürger für die persönliche und berufliche Entwicklung gute Rahmenbedingungen zu schffen, den bürokratischen Aufwand aber tief zu halten.

Föderalismus

Bruno Beeler wehrt sich gegen noch mehr Zentralisierung. Die staatlichen Aufgaben sind möglichst dezentral und bürgernah zu erfüllen.

Solide Staatsfinanzen

Was für den eigenen Geldsack gilt, muss auch für den Staatshaushalt gelten. Schuldenwirtschaft kommt nicht in Frage. Die Kantonsfinanzen sind rasch ins Lot zu bringen.

Revision innerkantonaler Steuerausgleich

Der innerkantonale Steuerausgleich muss die allzu grossen Unterschiede bei der Steuerbelastung in den Gemeinden markant reduzieren. Eine Revision ist nötig.

Familien und KMU

Unter Bruno Beeler wird die CVP ihr Engagement für die wichtigsten Säulen der Schwyzer Gesellschaft konsequent weiterführen. “Unser Kanton braucht ein starkes Netz für Familien und gute Rahmenbedingungen für unsere kleinen und mittleren Unternehmungen”, so Bruno Beeler. “Für sie wird sich die CVP auch unter meiner Präsidentschaft starkmachen”, betont Bruno Beeler.

Die CVP ist hocherfreut, dass mit Bruno Beeler ein politisches Schwergewicht die Führung der Kantonalpartei übernimmt.