7 Persönlichkeiten mit Format

Kantonsratswahlen 2020

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte am 3. Dezember 2019 für die kommenden Kantonsratswahlen vom 22. März 2020 sieben ausgezeichnete Persönlichkeiten mit Format als Kandidaten nominieren. Es sind dies: Bruno Beeler, bisher, Rechtsanwalt, Harmettlenstrasse 13, Goldau; Raphael Dummermuth, Jurist, Luegisland 5, Goldau; Herbert Süess, dipl. Architekt FH/SIA, Bergstrasse 22, Goldau; Angela Inderbitzin-Reinhard, Raumplanerin FH, Klostermatt 18b, Arth; Rita Meier-Fischbacher, Wirtin, Kehl-mattliweg 20, Goldau; Pius Betschart, Geschäftsführer, Gotthardstrasse 21, Arth; Michael Reichmuth, Gemüsebauer, alter Pilgerweg 4, 6414 Oberarth.

von links nach rechts:
hintere Reihe: Pius Betschart, Bruno Beeler, Raphael Dummermuth, Michael Reichmuth,
vordere Reihe: Herbert Süess, Angela Inderbitzin-Reinhard, Rita Meier-Fischbacher.

Einladung zur Generalversammlung 2019

Dienstag, 3. Dezember 2019, 19.00 Uhr
Restaurant Schöntal, Horseshoe-Stube

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Orientierung / Diskussion Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 11.12.2019
    • Nachkredite 2019
    • Voranschlag 2020 / Steuerfuss 2020
    • Voranschlag 2020 EW Arth und WW Arth
    • Wahl des Gemeindeschreibers
      Übertragung der Wahlbefugnis auf den Gemeinderat
  5. Orientierung laufende/kommende Projekte Gemeinde Arth
    • ESP Bahnhof Arth-Goldau
    • Renovation/Umbau Hofmatt
  6. Jahresbericht des Präsidenten
  7. Kassabericht und Revisorenbericht
  8. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2020
  9. Nomination für die Kantonsratswahlen vom 22. März 2020
  10. Diverses

Nach der Generalversammlung wird ein kleiner Imbiss (kalte Platte) serviert.

Auf Ihre Teilnahme freut sich:

CVP Arth-Oberarth-Goldau, der Vorstand

PS: Auch neue Interessenten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen

Othmar Reichmuth Ständerat

Regierungsrat Othmar Reichmuth war vor seiner Regierungstätigkeit viele Jahre Geschäftsführer der Oberallmeindkorporation Schwyz. Ausbildungsmässig ist er gestartet als eidg. dipl. Käsermeister. Auch hat er ein Handelsdiplom erworben. Sein erstes Lehrjahr als Käser hat er im Welschland absolviert und verfügt somit über Französischkenntnisse. In den Sommerferien hilft er regelmässig seinem Schwager beim Heuen. Othmar Reichmuth bringt ausgezeichnete Voraussetzungen für die Arbeit im Ständerat mit: gelebte Bodenhaftung, kaufmännische Kenntnisse, Französischkenntnisse, politische Exekutiverfahrung (Gemeinderat, Gemeindepräsident, Regierungsrat, Landammann) und geschäftliche Erfahrung in der Privatwirtschaft. Othmar Reichmuth ist ein bürgerlicher Kandidat mit sozialer Verantwortung und mit einem ausgewogenen Engagement in der Energiepolitik und in der Klimapolitik. Wählen Sie deshalb am 24. November Regierungsrat Othmar Reichmuth in den Ständerat.

Bruno Beeler, CVP·Kantonsrat, Goldau

Ja zum Bahnhofplatz in Goldau

Am Abstimmungswochenende vom 19. Mai 2019 ist auf Bundesebene über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sowie über die Umsetzung der EU-Waffenrichtline zu entscheiden. Beim Kanton geht es um das Transparenzgesetz, beim Bezirk Schwyz um die Pluralinitiative zur Einführung der Urnenwahl im Bezirk Schwyz. In der Gemeinde Arth ist über den Teilnutzungsplan Bahnhofplatz sowie über den Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Goldau zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden Bundesvorlagen, die Ablehnung der kantonalen Vorlage und der Bezirksvorlage, hingegen die Annahme der Gemeindevorlagen.

Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Mit der Unternehmenssteuerreform wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei den Unternehmenssteuern sichergestellt. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben und international verträglich gestaltet werden. Die vorliegenden Gesetzesanpassungen setzen das um. Für die Sicherung der AHV-Renten braucht es dringend eine weitergehende Finanzierung. Dazu sollen erstmals seit 40 Jahren die Beiträge für die AHV um 0.15 % für die Arbeitnehmer und 0.15 % für die Arbeitgeber erhöht werden. Zusammen mit dem erhöh-ten Beitrag des Bundes von 800 Mio. Franken sollten pro Jahr 2020 deren 2‘000 Millionen Franken mehr in die notleidende AHV-Kasse fliessen. Deshalb Ja für die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Ja zur Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie

Die mit der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie verbundenen geringen administrativen Auflagen für die Schützen sind in Kauf zu nehmen, weil bei einer Ablehnung die Schweiz aus dem überaus bedeutenden Abkommen Schengen/Dublin automatisch ausgeschlossen würde. Die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Verbund ist für die Sicherheit, das Asylwesen, für den Grenzverkehr und für die Reisefreiheit der Schweizer von grosser Bedeutung. Vorraussetzung für den weiteren Verbleib in diesem Verbund ist die teilweise Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie bzw. eine entsprechende Änderung unseres Waffengesetzes. Dabei kann die Armeewaffe nach Dienstende weiterhin nach Hause genommen werden. Die Jäger sind auch nicht betroffen. Der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtline ist deshalb zuzustimmen.

Nein zum bürokratischen Transparenzgesetz

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Aus dem gemäss Verfassungsauftrag geschaffenen Gesetzestext ergibt sich, wie befürchtet, ein Bürokratiemonster. Wer sich politisch engagagiert, ja selbst Sportvereine, wenn sie sich für ein Projekt einsetzen, werden damit unnötig noch administrativ belastet. Mehrwert ist dabei keiner ersichtlich. Das Transparenzgesetz ist im Kanton Schwyz überflüssig. Das Transparenzgesetz ist ein unnötiges und praxisuntaugliches Bürokratiemonster und ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz

Im Bezirk Schwyz werden die zu wählenden Behörden und Richter anlässlich der Bezirksgemeindeversammlung gewählt. Das ist einfach, kostengünstig und effizient. Man weiss dann auch wirklich, wen man wählt. Mit einer Pluralinitiative wird verlangt, dass diese Wahlen neu mit dem sog. Urnensystem, d.h. mit dem Abstimmungscouvert stattfinden sollen. Dabei wird übersehen, dass die verschickten Wahlunterlagen nur die blossen Wahlzettel mit den Namen, aber keine Information über die Kandidaten enthalten werden. Es ist fraglich, ob solche Informationen über die Kandidaten in geeigneter Form in die Haushalte gelangen, zumal der kleinstmögliche Flyer mit einer Seite mit der Postzustellung im ganzen Bezirk Schwyz mindestens Fr. 6’000 kostet und für solche Behördenwahlen kaum Aufwand betrieben wird. An der Bezirksgemeindeversammlung konnten die Kandidaten bisher umfassend vorgestellt bzw. präsentiert werden, auch konnten sie sich unmittelbar äussern. Beim Urnensystem wird das nicht mehr möglich sein und es besteht die Gefahr, dass über auf den Wahllisten aufgeführte Kandidaten keine wirklichen Informationen erhältlich sind. Die demokratische Mitwirkung wird dadurch ausgehöhlt und verkommt zum scheindemokratischen Ablauf. Was nützt da die theoretische höhere Wahlbeteiligung, wenn die Wähler gar nicht wissen, wen sie wählen. Bei den übrigen Mehrgemeindebezirken wird meist eine einzige gemeinsame Liste in die Haushalte geschickt, sodass dadurch keine wirkliche Wahl im Sinne einer Auswahl stattfinden kann. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb von der bisherigen unmittelbaren Wahl an der Versammlung abgekommen werden soll. Die Bezirksgemeindeversammlungen mit Wahlen weisen regelmässig Beteiligungen von 300 bis 600 Personen auf. Es hatte bisher immer genug Platz für alle, welche teilnehmen wollten. Der Wahltermin bzw. die Bezirksgemeindeversammlung ist zudem ein Jahr im voraus bekannt. Deshalb Nein zum untauglichen Urnensystem für die Wahlen, welches zu keiner bewussten Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bzw. zum keinem bewussten demokratisches Zustandekommen einer Wahl führen würde.

Ja zum Teilnutzungsplan Bahnhofplatz in Goldau

Im bisherigen Zonenplan der Gemeinde Arth befindet sich ein Teil des Parkplatzes für Motorfahrzeuge (ca. 999 m2) auf dem Bahnhofplatz in der Kernzone, welche primär die Erstellung von Wohnungen, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben bezweckt. Dieser Parkplatzbereich soll neu der richtigen Zone, nämlich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zuzuschlagen werden. Damit das künftige Postgebäude direkt an die Parzellengrenze zum Areal der SBB gestellt werden kann, muss im Zonenplan eine sog. Baulinie eingefügt und mit der neuen Bestimmung Art. 28a im Baureglement definiert werden. Deshalb Ja zum Teilzonenplan „Bahnhofplatz, Goldau“ und zur damit verbundenen Änderung des Baureglements (Art. 28a).

Ja zum Verpflichtungskredit von 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz in Goldau

Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels und der Doppelspur Walchwil wird der Bahnhof Goldau als wichtigster Umsteigepunkt zum eigentlichen Kantonsbahnhof. Von Goldau aus gibt es dann einen Halbstundentakt Richtung Zürich und nach Süden. Dafür investieren die SBB bereits 57 Mio. Franken für die Infrastruktur beim Bahnhof Goldau. Das kantonale Amt für den öffentlichen Verkehr will den Busverkehr von und nach Goldau ausweiten. Deshalb werden inskünftig 4 Gelenkbushaltekanten und eine weitere Haltekante für Bahnersatzbusse erforderlich. Für den Bahnhofplatz Goldau liegt ein ausgezeichnetes Projekt einer Neugestaltung vor. Alle Auflagen des Kantons (vor allem 5 behindertengerechte Buskanten) sind dabei eingehalten, weshalb der Kanton Schwyz eine Beteiligung von 40 % bzw. 7.1 Mio. Franken zugesagt hat. Der motorisierte Individualverkehr wird in die eingeschossige Tiefgarage gelegt. Die neue Post und der neue Kiosk werden auf dem neu gestalteten Platz wieder an zentraler Lage sein. Diesem weitsichtigen und ausgewogenen Projekt ist zuzustimmen. Der Bahnhofplatz in Goldau soll endlich ein freundliches, repräsentatives Gesicht bekommen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 19.5.2019

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
JA
Umsetzung geänderte EU-Waffenrichtlinie
JA
Transparenzgesetz
NEIN
Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz
NEIN
Teilnutzungsplan Bahnhofplatz Goldau
JA
Verpflichtungskredit 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz Goldau
JA

Ja zum Zusatzkredit Zukunft Arth-Goldau

Am Abstimmungswochenende vom 10. Februar 2019 ist auf Bundesebene über die Zersiedelungsinitiative zu entscheiden. Beim Bezirk Schwyz geht es um den Verpflichtungskredit von 25.55 Mio. Franken für das Schul- und Sportzentrum in Oberarth, während in der Gemeinde Arth über den Zusatzkredit von Fr. 800‘000 für die Standortentwicklung Zukunft Arth-Goldau sowie über den Verpflichtungskredit von Fr. 7‘309‘650 für die Aussenanlagen für den Schul- und Freizeitsport bei der Mittelpunktschule in Oberarth zu befinden ist.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Zersiedelungsinitiative, hingegen die Annahme der Bezirksvorlage und der Gemeindevorlagen. Die CVP unterstützt den Wahlvorschlag der FDP mit Marc Jütz bei der Ersatzwahl des Säckelmeisters für den Rest der Amtsdauer 2018-2020.

Nein zur Zersiedelungsinitiative</h2)

Die Zersiedelungsinitiative würde die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erschweren. Das Bauland würde noch teurer. Für die Landwirtschaft gäbe es einen massiven Rückschritt.
Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz wird die Zersiedelung bereits eingedämmt und das Kulturland besser geschützt. Die Umsetzung der darin vorgesehenen griffigen Massnahmen ist in vollem Gang und zeigt erste Erfolge. Die zweite Phase wurde vom Bundesrat bereits in Angriff genommen. Die laufenden Revisionen sind gezielter als die undifferenzierte Initiative, wel-che schädlich und überflüssig ist.

Die Zersiedelungsinitiative verlangt einen undifferenzierten Einzonungsstopp. Das führt dazu, dass Kantone, wie der Kanton Schwyz, und Gemeinden, welche haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind und bedarfsgerechte Bauzonen ausgeschieden haben, in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt werden. Gebiete mit überdimensionierten oder ungeeigneten Bauzonen könnten demgegenüber vom Einzonungsstopp profitieren. Die Initiative schadet somit dem Kan-ton Schwyz, welcher die Ziele der Initianten bereits umsetzt.

Dort wo grosser Baulandbedarf besteht, ist oft auch die Siedlungsentwicklung nach innen weit fortgeschritten. Bei einer Baulandumlagerung über die Regions- und Kantonsgrenzen hinweg besteht die akute Gefahr einer massiven Baulandverknappung. Die Folgen wären markante Grundstücks- und Mietzinssteigerungen, was zu einer Auswanderung von Privaten und Unternehmen in Kantone mit grossen Baulandreserven führen würde.

Die Zersiedelungsinitiative stoppt die Zersiedelung in gewissen Gebieten nicht, sondern akzentuiert diese, wenn sich die Bautätigkeit als Folge des Einfrierens der Bauzonenfläche in peripher gelegene oder ungeeignete Bauzonen verlagert. Im Unterschied zum geltenden Recht verlangt der Initiativtext nicht, dass überdimensionierte Bauzonen reduziert werden.

Nach dem Willen der Initianten dürften in der Landwirtschaftszone nur noch Bauten und Anlagen für die noch bodenabhängige Produktion erstellt werden. Die bodenunabhängigen Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe müssten deshalb neu in einer Bauzone realisiert werden, wo der Boden bedeutend teurer und zudem meistens schon zu knapp ist. Die Entwicklung der Landwirtschaft würde dadurch massiv behindert. Das wäre für die Landwirtschaft ein massiver Rückschritt.

Die überaus schädliche Zersiedelungsinitiative ist deshalb am 10. Februar 2019 zu verwerfen.

Ja zum Zusatzkredit von Fr. 800‘000 für die Zukunft von Arth-Goldau

Die Planung für den Bahnhofplatz Goldau ist in den nächsten Wochen fertig gestellt. Der Kostenrahmen dafür konnte gut eingehalten werden und diese waren denn auch mit dem bisherigen Planungs-Rahmenkredit von 1.7 Mio. abgedeckt. Schwieriger gestaltet sich die Entwicklung des Arbeitsgebietes im Bahnhofsüd Areal. Hier stehen noch umfangreiche Planungen für die dazu nötige Erschliessungsstrasse sowie Abklärungen für Altlasten und Schutzfähigkeit von einzel-nen Gebäuden an. Ohne diesen Zusatzkredit könnte hier nicht mehr weitergearbeitet werden, was die bisherigen enormen Anstrengungen für die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen in Frage stellen würde. Das wäre nicht zu verantworten. Deshalb Ja zum Zusatzkredit von Fr. 800’000 für die Zukunft von Arth-Goldau.

Ja zum Verpflichtungskredit der Gemeinde Arth von Fr. 7‘309‘650 für Aussenanlagen Schul- und Freizeitsport bei der Mittelpunktschule in Oberarth

Den Gemeinschulen Arth-Goldau fehlt für den Schulsport eine Turnhalle. Auch besteht schon lange der Wunsch der Bevölkerung nach einer zentralen Sportanlage. Die Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz in Oberarth muss aufgrund der Schülerzahlen die Schulanlage erweitern. Der Bezirksrat Schwyz und der Gemeinderat Arth haben deshalb beschlossen, gemeinsam Schul- und Sportanlagen in Oberarth zu erstellen. Damit können im grossen Umfang Synergien genutzt und viel Geld gespart werden.

Die Gemeinde Arth erstellt für 7‘309‘650 bei der Mittelpunktschule in Oberarth im Baurecht Aussenanlagen (Kunstrasen, Beachvolleyball, Tennis, Leichtathletik, Finnenbahn, etc.) für den Schul- und Freizeitsport und nutzt diese während der Schulzeit gemeinsam in Absprache mit der Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz. Der Bezirk Schwyz erstellt im Gegenzug das Schul- und Sportgebäude (insbesondere die Dreifachturnhalle) mit dem Parkplatz. Den Gemeindeschulen Arth-Goldau steht die Nutzung eines Drittels der Dreifachturnhalle bzw. einer der drei Turnhallen mit den zugehörigen Infrastrukturanlagen zu. Ausserhalb des Schulbetriebes können die Aussenanlagen und die Dreifachturnhalle von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth für den Freizeitsport benützt werden. Dadurch gewinnen die Gemeinde Arth und der Bezirk Schwyz, weil die Sportanlagen besser genutzt werden können und damit jedes Gemeinwesen für relativ wenig Geld viel mehr bekommt. Diesem für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth einmalig vorteilhaften Projekt bzw. dem entsprechenden Verpflichtungskredit ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit des Bezirkes Schwyz von 25.55 Mio. Franken für das Schul- und Sportzentrum in Oberarth

Die Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz in Oberarth muss aufgrund der Schülerzahlen die Schulanlage erweitert werden. Den Gemeinschulen Arth-Goldau fehlt für den Schulsport eine Turnhalle. Der Bezirksrat Schwyz und der Gemeinderat Arth haben deshalb beschlossen, ge-meinsam Schul- und Sportanlagen in Oberarth zu erstellen. Damit können im grossen Umfang Synergien genutzt und viel Geld gespart werden.

Der Bezirk Schwyz erstellt das Schul- und Sportgebäude (insbesondere die Dreifachturnhalle) mit dem Parkplatz. Den Gemeindeschulen Arth-Goldau steht die Nutzung eines Drittels der Dreifachturnhalle bzw. einer der drei Turnhallen mit den zugehörigen Infrastrukturanlagen zu. Die Gemeinde Arth erstellt im Baurecht Aussenlagen für den Schul- und Freizeitsport. Die Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz kann diese während der Schulzeit in Absprache mit den Gemeinde Schulen Arth-Goldau nutzen. Ausserhalb des Schulbetriebes können die Aussenanlagen und die Dreifachturnhalle von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth für den Frei-zeitsport benützt werden. Mit diesem gemeinsamen Projekt gewinnen die Gemeinde Arth und der Bezirk Schwyz, weil die Sportanlagen besser genutzt werden können und damit jedes Gemeinwesen für relativ wenig Geld viel mehr bekommt. Diesem einmalig vorteilhaften Projekt bzw. dem entsprechenden Verpflichtungskredit des Bezirkes Schwyz von 25.55 Mio. Franken ist deshalb zuzustimmen.

Ersatzwahl Säckelmeister Gemeinde Arth

Der bisherige Säckelmeister der Gemeinde Arth, Thomas Steiner, musste aus gesundheitlichen Gründen den Rücktritt erklären. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau unterstützt die Ersatzwahl mit Marc Jütz, zumal Marc Jütz offensichtlich über die erforderliche Finanzkompetenz verfügt und sich als ehemaliger Rechnungsprüfer bei den Gemeindefinanzen auskennt.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.2.2019

Zersiedelungsinitiative
NEIN
Verpflichtungskredit Fr. 25.55 Mio. des Bezirkes Schwyz für das
Schul- und Sportzentrum in Oberarth
JA
Zusatzkredit Fr. 800’000 Standortentwicklung Zukunft Arth-Goldau
JA
Verpflichtungskredit Fr. 7’309’650 für Aussenanlagen Schul-
und Freizeitsport bei der Mittelpunktschule Oberarth
JA
Ersatzwahl Säckelmeister Gemeinde Arth
Marc Jütz