Auch beim Getreide soll der freie Markt gelten

von Anton Eberhard, CVP-Nationalrat, Merlischachen (SZ)

Wie im gesamten Agrarsektor soll auch beim Getreide der freie Markt spielen. Eingriffe des Bundes werden schrittweise abgeschafft.

Bei der Volksabstimmung am 29. November 98 zum Getreideartikel geht es darum, den bisher staatlich durchregulierten inländischen Getreidemarkt zu liberalisieren. Mit dem neuen Getreideartikel, der als Übergangslösung nur bis zum Jahr 2003 in Kraft bleibt, sollte der Übergang in eine freie Marktordnung für die Betroffenen verkraftbar sein.

Stimmen Volk und Stände der Verfassungsänderung zu, so gilt im Getreidemarkt spätestens ab dem 1. Januar 2004 grundsätzlich der freie Markt, als einziger Staatseingriff bleibt ein WTO-konformer Grenzschutz. Preise, Mengen, Sorten und Qualitäten sollen durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden und nicht mehr wie heute durch den Staat.

Bisher hatte die Verfassung den Bund aus Gründen der Ernährungssicherheit verpflichtet, den Anbau, die Verarbeitung und die Vorratshaltung von Brotgetreide sicherzustellen. Solche drastischen Markteingriffe sind nicht mehr nötig, weil die Schweizer Bauern heute weit mehr Brotgetreide produzieren als im Inland benötigt wird.

In der Übergangsphase senkt der Bund die Preise in drei Schritten bis zum Jahr 2003. Heute bezahlt er rund 90 Franken pro hundert Kilogramm Brotgetreide. Nach drei Jahren wird das Preisniveau jenem des Auslandes angepasst sein, nämlich noch rund 60 Franken pro hundert Kilogramm. Dadurch stellt der Bund sicher, dass im Jahr 2003 der freie Markt definitiv eingeführt, der inländische Preis nicht zu hoch und die Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet ist. Mit den Direktzahlungen sollte es in guten Lagen für die Getreideproduzenten möglich sein, die Einkommensverluste aufzufangen.

Die Preissenkungen kommen tendenziell schließlich den Konsumentinnen und Konsumenten zugute, weil Brot und andere Nahrungsmittel wie Fleisch billiger werden. Massiv dürften die Preisnachlässe allerdings nicht ausfallen. Beim Brot beispielsweise machen die Getreidekosten nur rund 14 Prozent des Konsumentenpreises aus.

Für die Landwirtschaft sind die voraussichtlichen Folgen unterschiedlich. Die Getreideproduzenten müssen mit Einnahmeeinbussen und dem Verlust von Marktanteilen im Inland rechnen. Die Produzenten geraten dadurch unter einen verstärkten Rationalisierungsdruck. Die Getreideproduktion in der Schweiz dürfte insgesamt reduziert werden und sich schwergewichtig aus dem Berg- und Hügelgebiet in die eigentlichen Ackerbauregionen zurückziehen. Als Tierproduzenten werden die Bauern dagegen von der Reform tendenziell profitieren, da die sinkenden Futtermittelpreise die Produktionskosten senken helfen. Mit wenig Begeisterung hat die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes die Ja Parole beschlossen, man ist aber überzeugt, dass wie im übrigen Agrarbereich, auch im Getreidesektor die eingeleiteten Reformen zu Ende zu führen sind.

KMU – Fit für den Euro

von Adalbert Durrer, Parteipräsident

Konkrete Politik, nicht Wolkenschieberei, das ist die Stärke der CVP. Mit ihrer neusten Broschüre “Fit für den Euro” präsentiert sie eine praktische Checkliste für Schweizer KMU, die sich ab Januar 1999 mit dem Euro befassen müssen. “Fit für den Euro” ist Bestandteil des CVP-Aktionsprogramms zugunsten der Schweizer KMU. Damit will die Partei mittelständische Unternehmen unterstützen, die sich auf die neue europäische Währung vorbereiten.

Die KMU-Förderung steht im Zentrum der CVP-Wirtschaftspolitik und dies schon seit Jahren. So steht beispielsweise der KMU-Ombudsmann der CVP Schweiz, Nationalrat Rudolf Imhof (Tf 061 765 41 21) als Ansprechpartner und für konkrete Beratung zur Verfügung. Auch im eidgenössischen Parlament hat die CVP mit gezielten Vorstössen verschiedene Verbesserungen der Rahmenbedingungen für KMU erreicht. Darunter Massnahmen zur steuerlichen und administrativen Entlastung der KMU auf Bundesebene.

Die CVP will ihre gezielte Politik für die KMU und den Mittelstand fortsetzen. Für 1999 ist ein “KMU-Gipfel”vorgesehen, der Themen behandelt, welche entscheidend sind für die Zukunft der schweizerischen KMU: Kreditpolitik, Handelsförderung für KMU im europäsichen Markt, Informatik, Information/Bundesverwaltung. Konkrete Dienstleistungen, konkrete Politik für die KMU, das ist unser Anliegen. Wir wollen hier und jetzt dazu beitragen, die Probleme und Schwierigkeiten der KMU zu lösen.

Die Broschüre “Fit für den Euro – Checkliste für Schweizer KMU” kann bezogen werden beim Generalsekretariat der CVP Schweiz, Klaraweg 6, 3001 Bern.

Die Kinder – oder die Folgen der Selbstbeschränkung der Eltern

von Dr. Lucrezia Meier-Schatz, Generalsekretärin der Pro Familia Schweiz und Präsidentin der CVP-Arbeitgruppe “Familienpolitik” sowie der CVP des Kantons St. Gallen

Im Jahre 1988 stellte CVP-Nationalrat Joseph Deiss die erste Studie über Kinderkosten – sie wurde im Auftrag der Pro Familia Schweiz erarbeitet – vor. Seither machen die Kinder und ihre Folgekosten regelmässig Schlagzeilen. Und doch trägt diese zähe Sensibilisierungsarbeit nicht die verdienten Früchte. Die Realisierung des Prinzips “ein Kind – eine Zulage” und die Festlegung eines Minimalansatzes auf Bundesebene scheitern immer wieder an den von Föderalisten und verschiedenen Verbänden errichteten Hindernissen.

Die neue, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) veröffentlichte Studie “Kinder, Zeit und Geld” hat während der letzten zehn Tage fette Schlagzeilen und unzählige Leserbriefe hervorgerufen. Leider hat sie nicht dazu beigetragen, gewisse Grundsatzfragen auf den Punkt zu bringen. Die von den Eltern geleistete Investition in die Zukunft entspricht zu allererst einem tiefen Wunsch danach, von Kindern begleitet zu werden, zuzusehen, wie sie sich entfalten, wachsen und ihren Lebensplan verwirklichen. Das Kind ist Quelle der Freude – natürlich auch der Konflikte, Probleme, Schwierigkeiten. Vor allem jedoch ist das Kind Träger einer Zukunft und Garant für eine Gesellschaft, die sich weiterentwickelt.

Zu dieser gefühlsmässigen Investition kommt eine finanzielle Investition hinzu, die sich aus zwei spezifischen Aspekten zusammensetzt, einmal der direkten Investition – das sind jene Kosten, die Kinder unmittelbar verursachen – und dann der indirekten Investition, die dem Einkommensverlust infolge des Vorhandenseins eines oder mehrerer Kinder entspricht. Seit vielen Jahren schon verfügen die Familienministerien unserer Nachbarländer in diesem Bereich über genaue Zahlen. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat also mit seiner Studie lediglich einen Mangel behoben. Diese Zahlen sind zur Formulierung einer kohärenten Familienpolitik sehr nützlich. Sie dienen als Diskussionsbasis und erlauben es, Rückschlüsse auf die Konsequenzen dieser direkten und indirekten Investition zu ziehen. Leider haben die Autoren der Studie – und dies ist der grösste Vorwurf, den man an deren Adresse richten muss – dabei nur an eine direkte und unmittelbare Kompensation der Kinderkosten gedacht. Zu den von der Initiative Fankhauser vorgeschlagenen 200 Franken pro Monat und Kind kommen die Forderungen der Pro Familia (400 Franken), der Sozialdemo-kraten (500 Franken), des Büros BASS (600 Franken) und der Christlichen Gewerkschaften (1000 Franken) hinzu! Beträge, die alle auf einer Analyse und spezifischen Gegebenheiten beruhen. Trotz der guten Begründung der Forderungen drängt sich eine konzertierte Aktion der verschiedenen Gruppierungen auf, um einer nationalen Familienpolitik, die dieses Namens würdig ist, zum Durchbruch zu verhelfen. Denn die Forderung verschiedener Beträge ist wenig geeiget, dazu beizutragen, die heutige Situation zu deblockieren.

Um Boden gut zu machen und endlich eine stärkere Sensiblisierung der öffentlichen Meinung zu erreichen, hätten die Autoren der Studie auch die Folgen der freiwilligen Selbstbeschränkung der Eltern aufzeigen müssen. Dadurch, dass sie diesen Aspekt ausser Acht liessen, haben sie leider Zahlen vermittelt, die eher Missbilligung denn Verständnis hervorgerufen haben. Die freiwilligen Selbstbeschränkungen sind Quelle der Armut für eine wachsende Zahl junger Familien. Diese wiederum kann die Entwicklung der Kinder behindern und dadurch soziale Kosten für die gesamte Gesellschaft zur Folge haben. Die Selbstbeschränkung der Eltern hat zudem langfristige Folgen, da die Sparmöglichkeiten der Familien allgemein geringer sind als jene kinderloser Paare. Die Zahlen – wie eindrücklich sie auch sein mögen – geben die Realität nur unvollständig wider. Dies ist umso bedauerlicher, als man weiss, dass die Autoren der Studie alle das gleiche Anliegen haben, nämlich endlich eine Familienpolitik zu etablieren, die diesen Namen auch verdient, und die von einer grösseren Solidarität unter den verschiedenen Mitgliedern der Gesellschaft geprägt ist.

Die Auswirkungen der Selbstbeschränkung sind vielfältig und können einen direkten Einfluss auf das Wohlergehen der Mitglieder der Familiengemeinschaft haben. Die freiwillige Investition hat also kurz- und langfristige Folgen. Neben der beschränkten Möglichkeit der Eltern zu privater Ersparnis ist auch zu bedenken, dass das Vorhandensein eines oder mehrerer Kinder im Allgemeinen einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die beruflichen Aussichten hat. Obwohl über 56% der Mütter von Kindern im Vorschul- und im Schulalter einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen, haben nur wenige von ihnen die Möglichkeit, für sich eine Zweite Säule einzurichten. Die Unmöglichkeit, Beiträge zu entrichten, führt dazu, dass mit Erreichen des Rentenalters die Mehrheit der Eltern gegenüber kinderlosen Paaren diskriminiert wird. Obwohl sie also eine enorme Investition in die Zukunft geleistet haben, werden sie irgendwie bestraft. Heute trägt einzig die mit der 10. AHV-Revision eingeführte Erziehungsgutschrift dieser Leistung Rechnung. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Zukunft der Sozialen Sicherheit gewinnt heute wieder vermehrt an Aufmerksamkeit und bereitet infolge der demographischen Entwicklung ernsthafte Probleme. In dieser Zeit, in der die Konsolidierung der sozialen Errungenschaften von der Christlichdemokratischen Partei erbittert verteidigt werden muss – einerseits gegen die Demontageversuche der Rechten, und andererseits gegen die vermessenen, alle Bereiche der Sozialversicherungen betreffenden Ausbauwünsche der Linken – ist es unerlässlich, die Resultate dieser neuen Analyse in die politischen Überlegungen einzubeziehen. Die CVP als “Familienpartei” ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um zu verhindern, dass die Eltern an den Rand gedrückt werden.

Man wird um kurz- und langfristige Massnahmen zur Sicherstellung eines Lebens in Würde und zur Verhinderung der Armutsfalle – Armut, die immer mehr Familien bzw. Kinder betrifft – nicht herumkommen. Kurzfristig muss auf Bundesebene unter anderem folgenden Massnahmen zum Durchbruch verholfen werden:

  • Prinzip “ein Kind – eine Zulage”,
  • Mutterschaftsversicherung und Mutterschaftsleistungen,
  • Bedarfsleistungen an Eltern von Kleinkindern, deren Einkommen einen gewissen Betrag nicht überschreitet,
  • existenzsicherndes Familieneinkommen,
  • diskriminierungsfreies Steuersystem, in dem die wirklichen Kosten der Familien Berücksichtigung finden.

Die langfristigen Massnahmen müssen eine Neubeurteilung des Beitrages der Familien an die Gesellschaft beinhalten, ein Beitrag, der eine Rückwirkung auf ihre soziale Sicherheit haben muss. Das Verdienst der Studie des BSV ist es, neues Zahlenmaterial zu liefern, das eine bessere Einschätzung der Folgen der Selbstbeschränkung der Eltern und die Rechtfertigung einer konzertierten Aktion zur gezielten Unterstützung der Eltern in ihrer erzieherischen Verantwortung ermöglicht.